Steuererklärung 2024 selber machen: online, schnell und einfach

Du möchtest Deine (erste) Steuererklärung abgeben? Dann stehen Dir wahrscheinlich jede Menge Fragezeichen ins Gesicht geschrieben. Mit diesem Artikel navigieren wir Dich sicher durch den Steuer-Dschungel: Wir verraten Dir, wer eine Steuererklärung abgeben muss und wer nicht, was Du steuerlich absetzen kannst und wo Du für Deine Steuererklärung Hilfe bekommst. Eine Steuererklärung zu machen lohnt sich! Hättest Du gewusst, dass Du Dir durch eine freiwillige Steuererklärung in gerade einmal 10 Minuten 1.051€ verdienen kannst?

Steuererklärung: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Wer: Selbstständige und Freiberufler müssen immer eine Steuererklärung abgeben. Für Arbeitnehmer ist sie bis auf bestimmte Ausnahmen nicht verpflichtend.
  • Warum: Trotzdem lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung. Im Schnitt springt für Arbeitnehmer eine Steuer-Erstattung von 1.051€ heraus!
  • Wann: Eine verpflichtende Steuererklärung muss aktuell bis 31.10. des Folgejahres (sonst 31.07.) abgegeben werden, für eine freiwillige hast Du 4 Jahre Zeit.
  • Was: Werbungskosten, Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen kannst Du steuerlich absetzen. Darunter fallen berufliche Ausgaben aller Art, Sozialversicherungsbeiträge, Altersvorsorge-Beiträge, Krankheitskosten und vieles mehr.
  • Wo: Zuständig ist das Finanzamt an Deinem Hauptwohnsitz. Die Steuererklärung kannst Du online über das Elster-Portal abgeben, mithilfe einer Software einreichen oder per Post an das Finanzamt schicken.
  • Wie: Mit einer Steuer-Software sparen Laien Zeit, Nerven und Geld für den Steuerberater. Ganz ohne Vorwissen kannst Du damit in 10 bis 30 Minuten Deine Steuererklärung online oder offline selbst machen. Gerade für Deine erste Steuererklärung sind diese Steuer-Tools sehr zu empfehlen!

Portal

Logo Taxfix
in Kooperation mit myStipendium

Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.

Was ist eine Steuererklärung?

Eine Steuererklärung dient dem Finanzamt dazu, Deine Steuern festzusetzen. In einer Steuererklärung machst Du genaue Angaben über Deine Einkünfte und Ausgaben. Bei dem Begriff "Steuererklärung" denken viele Menschen nur an die Einkommenssteuer. Es gibt aber noch jede Menge weitere Steuern und daher auch verschiedene Arten von Steuererklärungen. Die wichtigsten sind:

  • Einkommenssteuererklärung: Dabei geht es um die Einkünfte einer natürlichen Person, also Arbeitslohn, Renten oder Erträge aus Kapitalanlagen und Vermietung.
  • Gewerbesteuererklärung: Ähnlich wie Privatpersonen müssen auch Gewerbetreibende eine Erklärung über ihre Einkünfte abgeben.
  • Umsatzsteuererklärung: Diese Erklärung betrifft Unternehmen, die aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen Einkünfte erzielen.
  • Erbschaftssteuererklärung: Wenn Du etwas erbst, zahlst Du unter bestimmten Voraussetzungen Erbschaftssteuer. Das Finanzamt kann eine Erklärung verlangen, um zu prüfen, ob eine Steuer anfällt und in welcher Höhe.

In diesem Artikel befassen wir uns mit der Einkommenssteuererklärung. Sie betrifft Arbeitnehmer, aber auch Rentner, Selbstständige und Freiberufler.

Einkommenssteuererklärung, Lohnsteuererklärung: Was ist was?

Ist die Einkommenssteuererklärung eigentlich dasselbe wie die Lohnsteuererklärung? Streng genommen nicht, weil auch Einkommenssteuer und Lohnsteuer zwei Paar Schuhe sind!

  • Einkommenssteuer: Sie fällt auf jedes Einkommen an - egal ob dieses Einkommen aus einem Gewerbebetrieb, einem Arbeitsverhältnis, einer Vermietung oder einem Aktienfond stammt.
  • Lohnsteuer: Diese Steuer erhebt der Staat nur auf Arbeitslöhne. Der Arbeitgeber zieht sie ganz automatisch vom Lohn ab und übermittelt sie an das Finanzamt. Die Lohnsteuer ist also eine Unterart der Einkommenssteuer.

Wenn Du neben Deiner Lohnarbeit keine anderen Einkünfte hast, ist die Lohnsteuer faktisch die einzige Art der Einkommenssteuer, die Du bezahlst.

Ist die Lohnsteuererklärung dasselbe wie der Lohnsteuerjahresausgleich?

Auch diese beiden Begriffe werden oft synonym verwendet, bezeichnen aber streng genommen nicht dasselbe. Den "Lohnsteuerjahresausgleich" gab es eigentlich nur bis Anfang der 1990er-Jahre. Er wurde vom Finanzamt am Ende des Jahres ganz automatisch für jeden Arbeitnehmer durchgeführt. Mit der Steuerreform wurde der Lohnsteuerjahresausgleich durch die freiwillige Steuererklärung für Arbeitnehmer ersetzt. Inhaltlich hat sich dadurch nicht viel geändert. Nur die Arbeit machst Du als Steuerzahler jetzt selbst.

Der Begriff "Lohnsteuerjahresausgleich" beschreibt aber ganz gut, was bei einer Lohnsteuererklärung passiert. Denn die Lohnsteuer wird monatlich schon im Voraus abgezogen, sie lässt sich aber erst am Ende des Jahres genau berechnen. Deshalb zahlen viele Arbeitnehmer über das Jahr gerechnet entweder zu viel oder zu wenig Steuern.

Erst durch die Steuererklärung wird reiner Tisch gemacht: Die zu viel oder zu wenig gezahlten Beträge werden ausgeglichen. Dann gibt es entweder zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück, oder das Finanzamt verlangt eine Nachzahlung.

Steuererklärung machen - welche Möglichkeiten gibt es?

Wenn Du eine Steuererklärung abgeben willst oder musst, führen verschiedene Wege zum Ziele: Du kannst Deine Steuererklärung selbst machen, einen Steuerberater damit beauftragen oder Dir für Deine Steuererklärung kostenlos Unterstützung holen. Hier beschreiben wir die einzelnen Methoden und ihre Vor- und Nachteile.

Unser Tipp

Mache Deine erste Steuererklärung nicht komplett auf eigene Faust. Dabei verschenkst Du wahrscheinlich viel Geld an das Finanzamt.

Steuererklärung auf Papier

Die "klassische" Methode ist es, die grünen Steuerformulare vom Finanzamt von Hand auszufüllen. Wenn Du für Deine Steuererklärung keine Hilfe in Anspruch nimmst, solltest Du ausreichend Zeit einplanen und Dich von steuerlichen Fachbegriffen nicht abschrecken lassen.

Erfahrungsgemäß sind Steuer-Formulare für Laien oft ein Buch mit sieben Siegeln. Gerade die erste Steuererklärung kann viele Steuerzahler zur Verzweiflung treiben, denn die seitenlangen Formulare strotzen nur so vor unverständlichen Begriffen!

Elektronische Steuererklärung (Elster)

Du willst lieber eine papierlose Steuererklärung machen? Mittlerweile kannst Du Deinen Lohnsteuerjahresausgleich auch online einreichen. Das funktioniert mithilfe von Elster, der "ELektronischen STeuerERklärung". Das Elster-Portal (www.elster.de) ist eine Art Online-Finanzamt. Wenn Du Dich dort registrierst, kannst Du Deine Steuererklärung kostenlos am PC erstellen und anschließend die Lohnsteuererklärung online einreichen.

Die Finanzverwaltung bietet Dir zwei Möglichkeiten an, Deine Steuererklärung online und kostenlos einzureichen:

  • Elster Formular: Das ist ein Computer-Programm, das Du Dir für Deine Steuererklärung kostenlos herunterladen kannst und auf Deinem PC installierst. Mit dem Programm füllst Du die Steuererklärung-Unterlagen aus. Anschließend sendest Du Deinen Lohnsteuerjahresausgleich online verschlüsselt an das Finanzamt.
  • Elster online ("mein elster"): Alternativ dazu kannst Du Dir beim Elster-Portal einen persönlichen Account anlegen. Dann füllst Du die Steuererklärung online aus und reichst sie per Mausklick ein.

Wichtig zu wissen ist: Bei beiden Varianten handelt es sich um eine digitale Version der früheren Papier-Formulare. Die Einkommenssteuererklärung ist in der papierlosen Variante vielleicht bequemer, aber sicher nicht einfacher! Zwar verfügen die offiziellen Programme vom Amt mittlerweile über Ausfüllhilfen. Doch Du bekommst für Deine Steuererklärung keine Tipps, wie Du Steuern sparen kannst.

Steuer-Software

Klingt alles ziemlich kompliziert? Dann erstelle doch Deine Steuererklärung mit Hilfe einer Steuer-Software!

Gerade für Deine erste Steuererklärung eignen sich diese Tools hervorragend. Denn Steuer-Programme sind so konzipiert, dass auch Laien gut damit zurecht kommen. Sie nehmen Dir das ansonsten zeitraubende Ausfüllen der Steuer-Formulare ab, indem sie Dir leicht verständliche Fragen stellen und im Hintergrund automatisch eine korrekte Einkommenssteuererklärung erstellen. Du selbst musst also nicht wissen, welche Angaben an welcher Stelle in die Steuererklärung-Unterlagen einzutragen sind. In der Regel verfügen die Programme über eine Elster-Schnittstelle, so dass Du die Steuererklärung online einreichen kannst. Du erhältst außerdem für Deine Steuererklärung viele Tipps, die bares Geld wert sind!

Es gibt zwei Varianten von Steuer-Software für Deine Einkommenssteuererklärung:

  • Desktop-Programme, die Du kostenpflichtig auf Deinem PC installierst
  • Online-Steuersoftware, mit denen Du direkt in Deinem Internet-Browser die Steuererklärung online erstellst

Gerade als Einsteiger empfehlen wir Dir für Deine Steuererklärung Online-Steuerprogramme wie taxfix, mit denen Du sofort loslegen kannst. Der große Vorteil ist: Du kannst damit Deine Steuererklärung online kostenlos erstellen und Dir sofort errechnen lassen, ob und wieviel Geld Du erstattet bekommst. So siehst Du, ab wann eine Steuererklärung überhaupt sinnvoll ist.

Wenn Du die Steuererklärung nicht abgeben willst, musst Du auch nichts bezahlen. Nur wenn Du Deinen Lohnsteuerjahresausgleich online oder ausgedruckt an das Finanzamt übermittelst, zahlst Du für den Service einmalig eine Gebühr von 39,99 Euro. Du gehst kein Abo ein und musst Dich nicht erst umständlich registrieren, sondern kannst Deine Steuererklärung kostenlos, rasch und unverbindlich erst einmal "probeweise" erstellen.

So funktioniert die Lohnsteuererklärung mit Online-Steuersoftware

  • 1. Persönliche Daten angeben: Diese Daten braucht das Finanzamt, damit es Deine Steuererklärung-Unterlagen eindeutig Dir zuordnen kann.
  • 2. Steuererklärung machen lassen: Nun kannst Du die Steuererklärung kostenlos durch die Software erstellen lassen. Dazu beantwortest Du eine Reihe von Fragen zu Deinen Einkünften und Ausgaben. Du bekommst für Deine Steuererklärung auch Tipps, um Ausgaben abzusetzen, an die Du vielleicht gar nicht gedacht hättest. Wenn Deine Einkommenssituation nicht allzu kompliziert ist, ist die Steuererklärung mit Hilfe der Software oft schon in 10 Minuten erledigt!
  • 3. Steuerbonus berechnen: Nun lässt Du Deinen Lohnsteuerjahresausgleich online berechnen. Die Software ermittelt sofort, ob und wie viele Steuern Du erstattet bekommst.
  • 4. Steuererklärung online freischalten: Bis zu diesem Punkt war das Erstellen der Steuererklärung kostenlos. Wenn Du nun Deinen Lohnsteuerjahresausgleich online oder ausgedruckt als Brief abgeben willst, musst Du ihn kostenpflichtig freischalten lassen. Der Service kostet Dich einmalig 39,99 Euro - das ist sehr viel weniger, als Du bei einem Steuerberater zahlst, wenn Du Dir für Deine Steuererklärung Hilfe holst. Vergiss nicht darauf, Deinen myStipendium-Bonus einzulösen!
  • 5. Steuererklärung abgeben: Um Deine Lohnsteuererklärung online abzugeben, musst Du Deine Identität nachweisen. Hast Du Dich bereits beim Elster-Portal (dem "elektronischen Finanzamt") registriert, musst Du nur Deine Zugangsdaten angeben. Anstatt den Lohnsteuerjahresausgleich online zu übermitteln, kannst Du auch die ausgedruckten Steuererklärung-Unterlagen per Post an das Finanzamt schicken.

Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein

Die mit Abstand teuerste Variante ist es, Dir für Deine Steuererklärung Hilfe von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu holen. Denn selbstverständlich ist die professionelle Unterstützung bei der Steuererklärung nicht kostenlos, gerade Steuerberater lassen sich oft fürstlich entlohnen.

Normalerweise rentiert sich ein Steuerberater erst, wenn Du hohe Einnahmen hast und Deine Steuerangelegenheiten sehr komplex sind. Für den durchschnittlichen Arbeitnehmer, Student oder Rentner ist es völlig ausreichend, die Steuererklärung mit Hilfe einer Steuer-Software selbst zu machen.

Auch Lohnsteuerhilfevereine erstellen Deine Steuererklärung nicht kostenlos. Du zahlst Mitgliedsbeiträge, die sich nach Deinem Einkommen bemessen.

Wer muss eine Einkommenssteuererklärung abgeben?

Nicht jeder, der Einkommenssteuer zahlt, muss auch eine Steuererklärung abgeben. Ab wann eine Steuererklärung verpflichtend ist, hängt nicht von der Höhe des Einkommens ab. Das Finanzamt verlangt eine Einkommenssteuererklärung immer dann, wenn es davon ausgeht, dass Du wahrscheinlich zu wenig Lohnsteuer bezahlt hast. Auch Selbstständige müssen immer eine Steuererklärung machen. Hier eine Checkliste, wann Du eine Steuererklärung abgeben musst:

  • Du bist Selbstständiger, Freiberufler, Gewerbetreibender oder Landwirt und hast mehr als den Grundfreibetrag von 11.604 € jährlich (2023: 10.908 €) eingenommen.
  • Du bist unselbstständig beschäftigt und hattest im letzten Jahr mehrere Arbeitgeber.
  • Du hast Lohnersatzleistungen von insgesamt mehr als 410 € jährlich bekommen (z.B. Kindergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld).
  • Du hattest neben Deinem Arbeitslohn andere Einkünfte von mehr als 410 € jährlich (z.B. Einnahmen aus Vermietung oder Kapitalanlagen).
  • Du hast vom Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen.
  • Du bist verheiratet und Deine Steuerklasse ist 3, 4 mit Faktor oder 5.
  • Du hattest in den letzten Steuerjahren einen Verlust und willst nun einen Verlustvortrag geltend machen.

Unabhängig von diesen Voraussetzungen musst Du immer dann eine Steuererklärung machen, wenn Dich das Finanzamt dazu auffordert.

Warum sollte ich eine freiwillige Steuererklärung abgeben?

Wenn Du Dich in der Checkliste oben nicht wiederfindest, brauchst Du wahrscheinlich keine Steuererklärung abgeben. Warum sich also die Arbeit antun, wenn es gar nicht nötig ist? Ganz einfach: Die meisten Arbeitnehmer haben durch die Voraus-Berechnung über das Jahr mehr Lohnsteuer bezahlt, als sie müssten! Durch eine freiwillige Steuererklärung kannst Du Dir die zu viel gezahlten Steuern zurückholen.

Ab wann eine Steuererklärung für Dich sinnvoll ist, kannst Du einfach herausfinden, indem Du mithilfe von taxfix Deine Steuererklärung online kostenlos berechnen lässt!

Warum eine freiwillige Steuererklärung für Arbeitnehmer sinnvoll ist

Etwa 9 von 10 Arbeitnehmern, die eine freiwillige Steuererklärung abgeben, bekommen vom Fiskus eine Finanzspritze. Im Durchschnitt kannst Du Dir durch eine freiwillige Lohnsteuererklärung 1.051€ verdienen! Lässt Du Deine Steuererklärung online kostenlos mithilfe einer Software erstellen, ist das Ganze oft schon in 10 Minuten erledigt. Kein schlechter Stundenlohn!

Ab wann eine Steuererklärung sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier eine kurze Checkliste, wann es für Dich durch eine freiwillige Steuererklärung wahrscheinlich viel Geld zu holen gibt:

  • Du hast nicht das ganze Jahr über gearbeitet.
  • Dein Einkommen war unregelmäßig oder unterschiedlich hoch.
  • Du pendelst mindestens einige Kilometer zur Arbeit.
  • Du hast Arbeitsmittel wie PC, Laptop oder Handy selbst gekauft.
  • Du hast Kinder, die noch in Ausbildung sind.
  • Du machst eine berufliche Weiterbildung oder studierst nebenbei.
  • Du zahlst Beiträge in eine private Rentenversicherung ein.
  • Du hast für haushaltsnahe Dienstleistungen Geld ausgegeben.
  • Du bist im letzten Jahr aus beruflichen Gründen umgezogen.
  • Du hattest aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls Mehrausgaben.

Nachzahlung bei freiwilliger Steuererklärung - kann das sein?

Und was, wenn sich bei der Steuererklärung keine Erstattung, sondern eine Nachzahlung ergibt? Das kann in Einzelfällen vorkommen, ist aber selten: Meistens müssen nur die Personen Steuern nachzahlen, die ohnehin eine Erklärung abgeben müssen.

Sollte sich wider Erwarten eine Nachzahlung ergeben, ist das nicht schlimm: Du kannst Deine Steuererklärung zurückziehen, indem Du gegen den Steuerbescheid innerhalb eines Monats Einspruch erhebst. Warst Du tatsächlich nicht dazu verpflichtet Deine Steuern zu erklären, dann akzeptiert das Finanzamt die Rückziehung im Normalfall problemlos.

Vermeiden kannst Du diese Situation, indem Du Dir von vornherein für Deine Steuererklärung Hilfe holst. Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine wissen genau, ab wann eine Steuererklärung zu einer Nachzahlung führen kann.

Noch einfacher und vor allem billiger ist es, wenn Du eine Steuer-Software heranziehst. Mit Steuer-Tools wie taxfix kannst Du Deine Steuererklärung online kostenlos erstellen und bekommst das Ergebnis sofort angezeigt. Sollte sich eine Nachzahlung ergeben, muss das Finanzamt davon nichts erfahren. Weil das Erstellen der Steuererklärung kostenlos ist, gehst Du dabei auch keinerlei finanzielles Risiko ein. Nur wenn Geld für Dich herausspringt, übermittelst Du die Steuererklärung online oder ausgedruckt auf Papier an das Finanzamt. Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass Du Dir Geld zurückholen kannst. Denn die Software gibt Dir beim Erstellen Deiner Steuererklärung viele Tipps, mit denen Du aktiv Steuern sparst.

Warum eine freiwillige Steuererklärung für Studenten sinnvoll ist

Wenn Du studierst und daneben höchstens 538 € verdienst, zahlst Du noch keine Lohnsteuer. Du kannst daher derzeit noch nichts von der Steuer absetzen. Aber: Häufig kannst Du rückwirkend Steuern sparen, indem Du eine freiwillige Erklärung abgibst! Deine Ausgaben für das Studium lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen als sogenannter Verlustvortrag geltend machen. Wenn Du dann das erste Mal Lohnsteuer zahlst, wird Dir der Verlust als eine Art Steuerbonus angerechnet, Du zahlst also weniger Steuern.

Nach derzeitiger Rechtslage funktioniert das allerdings nur, wenn es sich um ein Zweitstudium handelt, also ein Masterstudium, ein zweites Bachelorstudium oder ein Bachelorstudium im Anschluss an eine Ausbildung.

Unser Tipp

Erstelle Deine Steuererklärung online kostenlos mit einer Steuer-Software. Damit ist das Ganze oft schon in 10 Minuten erledigt, selbst wenn es sich um Deine erste Steuererklärung handelt und Du keinen Plan hast, wie Du es angehen sollst.

Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Das hängt davon ab, ob Du zu einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet bist oder sie freiwillig einreichst:

Fristen für eine verpflichtende Steuererklärung

Die reguläre Frist endet am 31. Juli des Folgejahres. Allerdings ergaben sich aufgrund der Corona-Pandemie Ausnahmen: Eine verpflichtende Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 musstest Du bis spätestens 31. Oktober 2023 abgeben. Die Abgabefrist wurde für das Steuerajhr 2023 auf den 30. September 2024 verlängert. Wenn Du es bis dahin nicht schaffst, gibt es aber Möglichkeiten die Frist zu verlängern:

  • Ansuchen um Verlängerung: Eine individuelle Verlängerung ist ausnahmsweise möglich, wenn Du die reguläre Frist schuldlos verpasst hast, zum Beispiel wegen Krankheit. Setze Dich unbedingt mit dem Finanzamt in Verbindung, wenn Du die reguläre Frist für Deine Einkommenssteuererklärung nicht einhalten kannst!
  • Steuerberater: Problemlos verlängern lässt sich die Frist, indem Du Dir für Deine Steuererklärung Hilfe holst. Wenn ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein Deine Einkommenssteuererklärung erstellt, hat er dafür bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit. Der Grund für diese verlängerte Frist ist einfach: Die Steuer-Profis müssten sonst fast ihre gesamte Arbeit in der ersten Jahreshälfte erledigen.
Unser Tipp

Wenn Du Deine Steuererklärung online mithilfe einer Software erstellst, brauchst Du dafür nicht länger als 10 bis 30 Minuten. Das Ganze ist wirklich nicht kompliziert, selbst wenn es sich um Deine erste Steuererklärung handelt. Es gibt also keinen Grund, Deine Lohnsteuererklärung auf die lange Bank zu schieben!

Fristen für eine freiwillige Steuererklärung

Wenn Du Deine Einkommenssteuererklärung freiwillig einreichst, hast Du dafür wesentlich länger Zeit: Die Frist endet am 31.12. nach 4 Jahren. Eine freiwillige Einkommenssteuererklärung für 2020 kannst Du beispielsweise noch bis zum 31.12.2024 abgeben. Im Jahr 2024 kannst Du die Erklärung für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 einreichen.

Verlängerbar sind diese Fristen leider nicht, weder durch ein Ansuchen noch durch einen Steuerberater. Es gibt eine kleine Ausnahme: Einen Verlustvortrag kannst Du bis zu 7 Jahre rückwirkend geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass Du für das betreffende Jahr noch keinen Steuerbescheid erhalten hast. Davon profitieren vor allem Studenten, die sich ihre Ausgaben für das Studium noch im Nachhinein als Verlust anrechnen können. Wenn Du Deine Steuererklärung online mithilfe einer Software erstellst, ist das rasch erledigt, selbst wenn es sich um Deine erste Steuererklärung handelt.

Welches Finanzamt ist für meine Steuererklärung zuständig?

Gerade wenn Du Deine erste Steuererklärung abgibst, ist es wichtig zu wissen wo sie überhaupt hin muss. Zuständig ist grundsätzlich immer das Finanzamt in dem Bezirk, in dem Du aktuell Deinen Hauptwohnsitz hast. Um die genaue Adresse zu ermitteln, kannst Du einfach die Finanzamtsuche des Bundeszentralamts für Steuern nutzen.

Wenn Du umziehst, ist möglicherweise ein neues Finanzamt zuständig. Entscheidend ist immer Dein aktueller Wohnsitz, nicht Dein Arbeitsplatz oder Dein früherer Wohnort. Falls Du Deine Einkommenssteuererklärung noch beim alten Finanzamt einreichst, ist das aber nicht weiter schlimm. Denn die Finanzämter sind untereinander vernetzt und leiten Deine Steuererklärung-Unterlagen an die richtige Stelle weiter. Wichtig ist nur, dass Du Deine persönliche Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) angegeben hast. Damit ist jeder Steuerzahler in Deutschland eindeutig identifizierbar.

Wie reiche ich die Steuererklärung ein?

Deine Einkommenssteuererklärung kannst Du auf folgende Arten an das Finanzamt übermitteln:

  • Per Post als Brief versenden (nur Privatpersonen)
  • Papierformulare persönlich abgeben (nur Privatpersonen)
  • Steuererklärung online kostenlos über das Elster-Portal einreichen
  • Online mithilfe einer Steuer-Software einreichen

Bestimmte Gruppen sind dazu verpflichtet, ihre Steuererklärung online einzureichen. Dazu gehören Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte, aber auch Privathaushalte, die mit einer Photovoltaik-Anlage Strom erzeugen und daraus Einnahmen haben.

Als Arbeitnehmer, Rentner oder Student musst Du Deinen Lohnsteuerjahresausgleich nicht online übermitteln. Du kannst für Deine Steuererklärung auch die Unterlagen in Papierform einreichen.

So funktionieren die einzelnen Varianten im Detail:

Per Post versenden

Dazu brauchst Du die amtlichen Steuer-Formulare in Papierform. Du kannst sie Dir entweder direkt vom Finanzamt holen oder als pdf-Dokumente vom Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung herunterladen. Falls Du Dich beim Elster-Portal, dem "elektronischen Finanzamt", angemeldet hast, findest Du die Formulare auch dort zum Download.

Die Formulare füllst Du entweder handschriftlich oder am Computer aus und unterschreibst den Ausdruck. Danach schickst Du das Ganze per Post an das zuständige Finanzamt. Du musst Deine Einkommenssteuererklärung nicht zwingend per Einschreiben versenden, es reicht auch ein einfacher Brief. Mit dem Rückschein hast Du aber einen Beleg, dass Deine Steuererklärung-Unterlagen fristgerecht eingegangen sind.

Persönlich abgeben

Du kannst die ausgefüllten und unterschriebenen Papierformulare auch persönlich am Finanzamt abgeben bzw. außerhalb der Öffnungszeiten in den Hausbriefkasten einwerfen.

Lohnsteuererklärung online über Elster einreichen

Das Elster-Portal ist der offizielle Internet-Auftritt der deutschen Finanzverwaltung. Über Elster kannst Du Deine Steuererklärung online kostenlos einreichen. Doch dazu musst Du Dich erst bei "mein elster" registrieren und ein Benutzerkonto erstellen.

Aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen ist der Registrierungsprozess etwas aufwendiger als bei anderen Internet-Portalen. Du brauchst eine gültige E-Mail-Adresse und Deine persönliche Steuer-Identifikationsnummer. Nachdem Du Dich online registriert hast, bekommst Du die Zugangsdaten für Deinen Account per E-Mail und zusätzlich per Post zugestellt. Mit diesen beiden Zugangsdaten kannst Du Dir ein sogenanntes Zertifikat erstellen. Das ist eine Sicherheits-Datei, mit der Du Dich beim Elster-Portal einloggst. Sie ersetzt den im Internet sonst üblichen Benutzernamen.

Hast Du Deinen Account aktiviert, dann kannst Du über das Elster-Portal auf alle benötigten Steuerformulare zugreifen. Du füllst Deine Lohnsteuererklärung online direkt in Deinem Browser aus. Anschließend sendest Du sie mit einem Klick in elektronischer Form an das Finanzamt. Eine persönliche Unterschrift ist nicht mehr nötig, wenn Du Deine Steuererklärung mit Hilfe von Elster einreichst.

Lohnsteuererklärung online mit Steuer-Software einreichen

Mit Software-Tools wie taxfix erstellst Du Deinen Lohnsteuerjahresausgleich online und kannst ihn anschließend mit wenigen Klicks bequem einreichen. Denn die Programme verfügen über eine Elster-Schnittstelle, sie loggen sich also selbstständig beim Elster-Portal ein.

Um Deine per Software erstellte Lohnsteuererklärung online mit wenigen Klicks einzureichen, musst Du Dich einmalig bei Elster registrieren und ein Zertifikat anfordern. Falls Du keinen Elster-Account hast, kannst Du die fertige Einkommenssteuererklärung auch einfach ausdrucken und per Post an das Finanzamt schicken.

Welche Formulare brauche ich für die Einkommenssteuererklärung?

Deinen Lohnsteuerjahresausgleich online mithilfe einer Steuer-Software zu erstellen hat einen großen Vorteil: Du musst nicht selbst wissen, welche Formulare Du brauchst und welche Angaben in welche Zeile gehören. Denn das Programm fragt Dich alle wichtigen Informationen (und nur die!) ab und trägt sie völlig automatisch an der richtigen Stelle ein. So kannst Du auch als Laie völlig unkompliziert Deine Steuererklärung selbst machen.

Falls Du Dich lieber auf eigene Faust durch die Einkommenssteuererklärung kämpfen willst, erklären wir Dir hier kurz, welche Formulare Du wofür brauchst. Jede Einkommenssteuererklärung setzt sich aus mehreren Teilen zusammen:

  • dem Mantelbogen (Hauptvordruck, Formular "ESt 1 A")
  • den Anlagen

Den Mantelbogen brauchst Du immer. Dort trägst Du auf der ersten Seite Deine persönlichen Daten ein. Auf den nächsten beiden Seiten folgen die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Wenn Du Deine Einkommenssteuererklärung in Papierform abgibst, dann setzt Du auf die letzte Seite Deine Unterschrift. Außerdem kreuzt Du an, welche weiteren Formulare (Anlagen) Du Deiner Einkommenssteuererklärung beigelegt hast.

Es gibt insgesamt 20 sogenannte Anlage-Blätter! Zum Glück brauchst Du meistens nur einige wenige davon. Aber auch die haben es oft in sich. Gängige Anlagen sind:

  • Anlage N: Das ist die wichtigste Anlage für Arbeitnehmer. Hier trägst Du Deinen Lohn und Deine Werbungskosten ein. Auch Renten aus früheren Dienstverhältnissen und andere Versorgungsbezüge gehören in dieses Blatt.
  • Anlage S: In dieses Anlageblatt tragen Selbstständige ihre Ausgaben und Einnahmen ein.
  • Anlage Vorsorgeaufwand: In diese Anlage trägst Du alle Versicherungsbeiträge ein, die sich um Gesundheits- und Altersvorsorge drehen.
  • Anlage R: In diese Anlage tragen Rentner ihre Altersbezüge sowie die Werbungskosten ein.
  • Anlage Kind: In dieses Blatt tragen Eltern die Höhe ihres Kindergeld-Anspruches bzw. den Kinderfreibetrag ein. Bist Du alleinerziehend, beantragst Du hier außerdem den Alleinerzieher-Entlastungsbetrag. Darüber hinaus gibst Du alle wichtigen Ausgaben wie Schulgeld oder Betreuungskosten an. Für jedes Kind füllst Du ein eigenes Anlageblatt aus.
  • Anlage AV: Dieses Kürzel steht für "Altersvorsorge". Die Anlage ist beispielsweise dann für Dich relevant, wenn Du einen Riester-Vertrag abgeschlossen hast.
  • Anlage KAP: In diese Anlage gehören Kapitaleinkünfte aus Aktien, Fonds oder Zinserträgen. Oft kannst Du Dir hier zu viel bezahlte Abgeltungssteuer zurückholen.

Steuererklärung machen: Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?

Egal ob Du Deine Steuererklärung selbst machen willst, einen Steuerberater heranziehst oder die Steuererklärung kostenlos online erstellst: Damit Du zügig vorankommst, solltest Du alle wichtigen Unterlagen und Belege bereithalten. Wenn Du Deine erste Steuererklärung machst, bist Du vielleicht erstaunt, was Du alles brauchst. Hast Du schon während des Jahres ein wenig Ordnung gehalten und Deine Rechnungen sortiert, ist es aber im Handumdrehen erledigt!

Hier eine Checkliste, welche Steuererklärung-Unterlagen Du vorbereiten solltest:

  • Allgemeines:
    • Personalausweis
    • Steuer-Identifikationsnummer
    • Steuerbescheid des Vorjahres (falls es nicht Deine erste Steuererklärung ist)
    • Belege über haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerker-Leistungen
    • Belege über gezahlte Versicherungsbeiträge
    • Nachweise über eine private Altersvorsorge
    • Nachweise über Krankheits- und Pflegekosten (z.B. Zahnarzt-Rechnungen)
    • Spendenbescheinigungen
  • Als Arbeitnehmer:
    • Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber
    • Nachweise über Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld)
    • Fahrtenbuch (falls Du Fahrtkosten exakt abrechnest)
    • Nachweise über Ausgaben für Arbeitsmittel (z.B. Notebook, Fachliteratur)
    • Nachweise über Ausgaben für Fort- und Weiterbildungen
    • Nachweise über Kosten von Dienstreisen
    • Nachweise über Mitgliedsbeiträge für Gewerkschaften und Berufsverbände
    • Quittungen über alle weiteren berufsbezogenen Ausgaben
  • Als Elternteil:
    • Steuer-Identifikationsnummer der Kinder
    • Nachweise über Kinderbetreuungskosten
    • Nachweise rund um die Ausbildung (z.B. Schulgeld, Studiengebühren)
  • Als Student:
    • Nachweise über Studien- oder Lehrgangsgebühren
    • Belege rund um Auslandssemester, Praktika, Studienreisen
    • Belege für die Kosten von Arbeitsmitteln (z.B. Fachbücher, Notebook)
    • Nachweise über Fahrtkosten
    • Nachweise über Miete am Studienort
    • Nachweise über die Kosten von Sprachkursen

Welche Belege muss ich aufbewahren?

Alle Ausgaben, die Du steuerlich absetzt, musst Du durch Quittungen oder Rechnungen belegen können. Zwar kannst Du Deine Einkommenssteuererklärung neuerdings ganz ohne Belege einreichen. Dabei ist es egal, ob Du Deinen Lohnsteuerjahresausgleich online übermittelst oder die Steuererklärung-Unterlagen in Papierform verschickst. Wenn Dich das Finanzamt dazu auffordert, musst Du aber immer Nachweise erbringen.

Ab wann eine Steuererklärung überprüft wird, lässt sich nicht immer voraussehen: Wenn Du ungewöhnlich hohe Ausgaben absetzen willst, ist es sehr wahrscheinlich. Aber auch stichprobenartige Kontrollen sind möglich.

Du solltest Deine Unterlagen mindestens so lange aufbewahren, bis Du Deinen Steuerbescheid erhalten hast. Ab wann die Steuererklärung offiziell abgesegnet ist, hängt auch vom Arbeitsaufkommen im Finanzamt ab. Normalerweise sollte der Steuerbescheid für Deine Einkommenssteuererklärung nach spätestens 6 Wochen bei Dir eintrudeln.

Was bedeutet eigentlich "etwas von der Steuer absetzen"?

Als Bürger zahlst Du auf Dein Einkommen Steuern - daran führt kein Weg vorbei. Im Gegenzug erlaubt Dir das Finanzamt aber, bestimmte Ausgaben von der Steuer abzusetzen. Das bedeutet: Die Ausgaben werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Nur für den Betrag, der dann übrig bleibt, zahlst Du Steuern. Durch das steuerliche Absetzen verringert sich also das Einkommen, das Du versteuern musst, und damit natürlich auch Deine Steuerlast.

Beim steuerlichen Absetzen gibt es ein paar Regeln zu beachten:

Pauschalbeträge versus exakte Abrechnung

Für bestimmte Kosten, die man in der Einkommenssteuererklärung von der Steuer absetzen kann, gibt es sogenannte Pauschalen oder Pauschbeträge. Das sind feste Absetzbeträge, die jedem Steuerzahler zustehen. Du musst dafür keine Nachweise erbringen. Ein Beispiel ist die Werbungskostenpauschale von 1.230 €, die jeder Arbeitnehmer absetzen kann.

Alternativ dazu erlaubt Dir das Finanzamt auch, Deine exakten Ausgaben von der Steuer abzusetzen. Das ist zwar aufwendiger, weil Du genau nachweisen musst, was Du ausgegeben hast. Doch wenn Deine tatsächlichen Ausgaben höher waren als die Pauschale, sparst Du durch die exakte Abrechnung Steuern.

Wenn Du Deine Lohnsteuererklärung online mit einer Steuer-Software erstellst, werden die gängigen Pauschalen automatisch berücksichtigt. Selbstverständlich können die Programme auch errechnen, ab wann bei der Steuererklärung die exakte Abrechnung vorteilhafter ist.

Höchstbeträge

Leider kannst Du Deine Kosten nicht immer in unbeschränkter Höhe absetzen. Bei bestimmten Ausgaben hat der Gesetzgeber Obergrenzen festgelegt. Hast Du diese sogenannten Höchstbeträge ausgeschöpft, kannst Du die darüber hinausgehenden Ausgaben nicht mehr absetzen.

Freibeträge

Die meisten Steuern fallen erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe an. Den Betrag unterhalb der Steuergrenze nennt man Steuer-Freibetrag. Erst für das Einkommen, das den Freibetrag überschreitet, zahlst Du Steuern.

Der bekannteste Steuer-Freibetrag ist der Grundfreibetrag von 11.604 € pro Jahr (2023: 10.908 Euro) . Dieser Anteil Deines Einkommens bleibt immer steuerfrei, er entspricht dem Existenzminimum. Eltern können für ihren Nachwuchs Kinder-Freibeträge geltend machen.

Wenn Du aufgrund der Freibeträge keine Einkommenssteuer zahlst, kannst Du normalerweise auch nichts von der Steuer absetzen. Es gibt aber Ausnahmen: Bestimmte Kosten kannst Du Dir als sogenannten "Verlustvortrag" anrechnen lassen und in späteren Jahren absetzen. Ab wann eine Steuererklärung sinnvoll ist, wenn Du noch gar keine Steuern zahlst, weiß ein Steuerberater bzw. eine Steuer-Software.

Wenn Du Deine Steuererklärung online kostenlos mit Elster erstellst oder eine Steuer-Software nutzt, wird der Grundfreibetrag immer schon automatisch berücksichtigt. Die meisten anderen Freibeträge musst Du beim Finanzamt beantragen.

Was kann man von der Steuer absetzen?

Die Ausgaben, die Du als Privatperson in Deiner Einkommenssteuererklärung von der Steuer absetzen kannst, fallen in 4 große Blöcke:

  • Werbungskosten: Das sind Ausgaben, die Du in Zusammenhang mit Deiner Arbeit hast.
  • Sonderausgaben: Darunter fallen bestimmte private Ausgaben, die "normal" sind, wie etwa Versicherungsbeiträge.
  • Außergewöhnliche Belastungen: So nennt man im Steuerrecht private Mehrausgaben, die sich nicht vermeiden lassen, z.B. wegen einer Krankheit.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker-Leistungen: Bezahlst Du jemand für Dienstleistungen im Haushalt, kannst Du einen Teil der Kosten absetzen.

Im Folgenden erklären wir Dir genauer, was man darunter versteht und welche Kosten Du konkret von der Steuer absetzen kannst.

Werbungskosten: Die besten Steuererklärung-Tipps für Arbeitnehmer

Die Werbungskosten sind bei der Einkommenssteuererklärung der "beste Freund" jedes Arbeitnehmers, denn durch sie lassen sich eine Menge Steuern sparen. Dazu musst Du aber erst einmal wissen, was Du alles absetzen kannst! Hole Dir daher für Deine Steuererklärung Tipps von fachkundiger Seite. Gratis bekommst Du sie, wenn Du mit einer Steuer-Software Deine Lohnsteuererklärung online erstellst.

Werbungskosten haben nichts mit Reklame zu tun. Laut Einkommenssteuergesetz versteht man darunter "Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen" (§ 9 Abs. 1).

Vereinfacht ausgedrückt: Zu den Werbungskosten zählen alle Ausgaben, die Du hast, damit Du (später) Geld verdienst. Wenn Du arbeitest, musst Du etwa zum Arbeitsplatz gelangen, Du absolvierst vielleicht Weiterbildungen oder bist Mitglied in einem Berufsverband. Das alles kostet Geld.

Werbungskosten absetzen können die folgenden Personen:

  • Arbeitnehmer
  • Rentner
  • Vermieter
  • alle Personen, die Kapitaleinkünfte haben

Werbungskosten: Gibt es Pauschalen?

Für die Werbungskosten gibt es Pauschalbeträge, die das Finanzamt bei der Lohnsteuererklärung automatisch berücksichtigt, ohne dass Du Nachweise erbringen musst. Sie sind aber relativ niedrig angesetzt und deshalb lohnt es sich für viele Steuerzahler, die Werbungskosten exakt abzurechnen. Das sind die gängigen Werbungskosten-Pauschalen:

  • Arbeitnehmer: 1.230 €
  • Rentner: 102 €
  • Kapitaleinkünfte: 1.000 €

Im Februar 2022 wurde von der Koalition beschlossen, dass die Werbungskostenpauschale, rückwirkend bis zum Beginn des Jahres, auf 1.200 Euro angehoben wird. Ab 2024 beträgt sie dann 1.230 €. Nur für Vermieter gibt es keine Pauschale, sie müssen ihre Werbungskosten immer in exakter Höhe abrechnen.

Checkliste: Die wichtigsten Arten von Werbungskosten

Was Du beim Absetzen von Werbungskosten beachten solltest

Fahrtkosten

Fahrtkosten kannst Du in der Lohnsteuererklärung geltend machen, sobald Du zur Arbeit pendelst - egal ob Du dafür Auto, Fahrrad, Motorrad oder öffentliche Verkehrsmittel nutzt oder sogar zu Fuß gehst. Fährst Du mit dem Auto, kannst Du Fahrtkosten in unbeschränkter Höhe absetzen. Nutzt Du andere Verkehrsmittel, gilt ein Höchstbetrag von 4.500 € jährlich.

Zur genauen Berechnung der Fahrtkosten kannst Du die Entfernungspauschale nutzen - besser bekannt als Pendlerpauschale. Sie beträgt 0,30 € pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke für die ersten 20 Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 €. Bei 15 Kilometer sind es 15 x 0,30 Euro = 4,50 Euro pro Tag. Dieser Betrag wird anschließend mit der Anzahl der Arbeitstage multipliziert. Bei der üblichen 5-Tage-Woche akzeptiert das Finanzamt 230 Arbeitstage. Pro Jahr kommst Du somit auf einen Absetzbetrag von 4,50 Euro x 230 = 1.035 Euro. Das ist fast so viel wie die 1.230 € Werbungskosten-Pauschale!

Reisekosten

Die Kosten von Dienstreisen zählen klar zu den berufsbedingten Ausgaben. Steuerlich absetzen kannst Du sie aber nur, wenn nicht bereits Dein Arbeitgeber die Dienstreise bezahlt hat. Der Fiskus übernimmt die folgenden Ausgaben:

  • Fahrtkosten: Hier greift die Kilometerpauschale von 0,30 €. Du darfst sie auf die tatsächlich gefahrene Strecke anrechnen, also auf Hin- und Rückweg. Die gefahrenen Kilometer solltest Du mit einem Fahrtenbuch belegen können.
  • Übernachtungskosten: Die Kosten für das Hotelzimmer kannst Du in tatsächlicher Höhe geltend machen.
  • Verpflegungskosten: Hier greifen 2 Pauschalen. Bei Dienstreisen bis zu 24 h darfst Du 15 € berechnen, bei längeren Dienstreisen 30 € pro Tag.
  • Nebenkosten: Dazu zählen beispielsweise Parkgebühren, Mautkosten, Tickets für den öffentlichen Nahverkehr oder Gebühren für Gepäckaufbewahrung.
Arbeitsmittel

Unter "Arbeitsmitteln" versteht man Werkzeuge, Geräte und Gegenstände, die Du für Deinen Job brauchst. In Deiner Lohnsteuererklärung absetzen kannst Du sie nur dann, wenn Du sie selbst gekauft und bezahlt hast. Gegenstände, die Dir Dein Arbeitgeber zur Verfügung stellt, sind nicht absetzbar. Typische Arbeitsmittel sind:

  • PC, Notebook, Drucker
  • Fachzeitschriften und Bücher
  • Smartphone
  • Computer-Software
  • Bürostuhl und Schreibtisch
  • Arbeitskleidung wie Laborkittel, Schutzbrille und Ähnliches
  • Werkzeuge wie Friseurschere, Bohrmaschine
  • Aktentasche

Wichtig ist: Bei vielen Arbeitsmitteln, etwa bei Notebook oder Smartphone, geht das Finanzamt davon aus, dass Du sie auch privat nutzt. Im Fachjargon spricht man von einer "gemischten Veranlassung". Du kannst dann nur den beruflichen Anteil absetzen, in der Regel sind das 50 Prozent.

Mitgliedschaften

Auch die Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften, Berufsverbänden und beruflichen Interessensverbänden sind steuerlich absetzbar. Dabei ist es egal, ob Du Pflichtmitglied bist oder freiwillig Mitgliedsbeiträge zahlst.

Umzugskosten

Umzugskosten lassen sich nur dann steuerlich absetzen, wenn Du aus beruflichen Gründen umgezogen bist. Normalerweise akzeptiert das Finanzamt einen Umzug als berufsbedingt, wenn Du

  • einen neuen Job an einem anderen Ort angenommen hast
  • Dir durch den Umzug mehr als eine Stunde Fahrzeit pro Tag ersparst
  • am neuen Wohnort eine Dienstwohnung bezogen hast

Als typische Umzugskosten gelten Maklergebühren, die Kosten für den Transport oder doppelte Mietzahlungen während des Umzugs. Du kannst die in Deiner Lohnsteuererklärung die genauen Kosten nachweisen oder die Umzugskostenpauschale nutzen. Sie beträgt für Alleinstehende 886 Euro, für Verheiratete 1.476 Euro (Stand 2024). Ab 1.

Doppelte Haushaltsführung

Du brauchst von Deinem Hauptwohnsitz aus länger als 1 Stunde zum Arbeitsplatz? Falls Du einen zweiten Wohnsitz in der Nähe Deines Arbeitsplatzes hast, kannst Du die Kosten für eine "doppelte Haushaltsführung" als Werbungskosten absetzen. Es muss sich aber tatsächlich um eine eigene Wohnung handeln, die für Dich mit Ausgaben verbunden ist. Ein Zimmer im Elternhaus akzeptiert das Finanzamt nur, falls Du dafür Miete bezahlst.

Steuerlich absetzen kannst Du

  • Miete
  • Betriebskosten
  • Ausgaben für Einrichtungsgegenstände
  • Ausgaben für Renovierungsarbeiten
  • Reinigungskosten
  • Rundfunkbeiträge

Es gilt dabei ein Höchstbetrag von 12.000 Euro jährlich.

Bewerbungskosten

Auch Bewerbungskosten kannst Du steuerlich absetzen - unabhängig davon, ob Du den Job bekommen hast oder nicht. Zu den Bewerbungskosten zählen

  • Bewerbungsmappen: Elektronische Bewerbungsmappen kannst Du mit pauschal 2,50 Euro absetzen, klassische Bewerbungsmappen in Papierform mit pauschal 8,50 Euro.
  • Fahrtkosten: Du wurdest zum Bewerbungsgespräch eingeladen und hast für die Fahrt Geld ausgegeben? Dann kannst Du entweder die tatsächlichen Kosten nachweisen oder eine Kilometerpauschale von 0,30 € berechnen.
  • Übernachtungs- und Verpflegungskosten: Falls eine Übernachtung notwendig war, kannst Du die Ausgaben in tatsächlicher Höhe absetzen.
Fort- und Weiterbildungen

Bei Ausbildungskosten trifft der Fiskus eine wichtige Unterscheidung: Zur Rubrik Werbungskosten zählen nur Ausgaben für eine "zweite" Ausbildung, d.h. für Fort- oder Weiterbildungen, nachdem Du bereits eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen hast. Die erste Ausbildung oder das erste Studium zählen dagegen zu den Sonderausgaben. Hier eine Checkliste, was für den Bereich "Werbungskosten" in Frage kommt:

  • Seminare, Lehrgänge, Zertifikatskurse
  • Umschulungen
  • Sprachkurse, wenn Du sie beruflich brauchst
  • Vorbereitungskurse für eine Meisterprüfung
  • eine zweite Berufsausbildung
  • ein Masterstudium im Anschluss an ein Bachelorstudium
  • ein zweites Bachelorstudium
  • ein Bachelorstudium nach abgeschlossener Berufsausbildung
  • eine Promotion, ein MBA-Studium oder andere Post-Graduate-Studiengänge

Steuerlich geltend machen kannst Du u.a. die folgenden Ausgaben:

  • Studien- und Lehrgangsgebühren
  • Ausgaben für Fachliteratur
  • Ausgaben für PC, Laptop und Software
  • Reise- und Übernachtungskosten
  • Prüfungsgebühren
Steuerberatungskosten

Hast Du einen Steuerberater für Deine Einkommenssteuererklärung herangezogen, dann kannst Du nur den beruflichen Anteil als Werbungskosten geltend machen. Bei Arbeitnehmern zählt etwa die Anlage N als berufsbezogen. Das Honorar für den restlichen Teil Deiner Steuererklärung betrachtet das Finanzamt als private Ausgabe.

Du kannst übrigens nicht nur die Honorare eines Steuerberaters absetzen, sondern auch Mitgliedsbeiträge bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder Ausgaben für Steuer-Fachliteratur. Wenn Du Deine Lohnsteuererklärung online mithilfe einer Steuer-Software erstellt hast, kannst Du auch die Gebühr für das Freischalten absetzen!

Kontoführungsgebühren

Für die Kosten eines Girokontos kannst Du einen Pauschalbetrag von 16 Euro pro Jahr absetzen. Waren die tatsächlichen Kosten höher, dann musst Du sie exakt nachweisen, damit Du sie in voller Höhe absetzen kannst.

Berufsbedingte Versicherungen

Versicherungsbeiträge zählen zu den Werbungskosten, wenn die Versicherung einen beruflichen Bezug hat. In voller Höhe absetzen kannst Du die Beiträge zu einer berufsbezogenen Haftpflichtversicherung, wie Du sie beispielsweise als Arzt oder Architekt abschließen musst. Bei bestimmten Versicherungen, die sowohl berufliche als auch private Risiken abdecken, darfst Du nur den beruflichen Anteil berechnen. Dazu zählen etwa eine private Unfallversicherung, eine Berufs- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung.

Sonderausgaben: Steuererklärung-Tipps rund um private Ausgaben

Sonderausgaben sind im Unterschied zu den Werbungskosten private Ausgaben. Es sind Kosten, die grundsätzlich bei jedem Bürger anfallen können. Was genau dazu zählt, regelt § 10 des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Die Auflistung in diesem Gesetzestext ist abschließend. Was nicht ausdrücklich dort steht, akzeptiert das Finanzamt auch nicht.

Die Sonderausgaben fallen in 2 große Gruppen:

Bei den Vorsorgeaufwendungen handelt es sich meist um Versicherungsbeiträge, die "anderen" Sonderausgaben sind ein Sammelposten für verschiedene private Ausgaben.

Sonderausgaben: Gibt es Pauschalen?

Es gibt einen Sonderausgaben-Pauschalbetrag, den das Finanzamt ganz automatisch berücksichtigt, sobald Du eine Einkommenssteuererklärung abgibst. Er beträgt 36 € jährlich für Alleinstehende und 72 Euro für Ehepaare. Diese Pauschalbeträge sind sehr niedrig angesetzt. Die meisten Steuerzahler haben wesentlich höhere Sonderausgaben. Es lohnt sich daher, die Sonderausgaben exakt nachzuweisen, denn dadurch kannst Du kräftig Steuern sparen!

Checkliste: Die wichtigsten Arten von Sonderausgaben

  • Vorsorgeaufwendungen:
    • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (inklusive Rürup-Rente)
    • Beiträge zu einer Riester-Rentenversicherung
    • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
    • Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
    • Weitere Versicherungsbeiträge (z.B. Haftpflicht-, Unfall- oder Risikolebensversicherung)
  • "Andere" Sonderausgaben:
    • Unterhalt an geschiedenen oder getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartner
    • Kirchensteuer
    • Kosten für erste Berufsausbildung oder erstes Studium
    • Spenden und Mitgliedsbeiträge
    • Schulgeld
    • Kinderbetreuungskosten

Was Du beim Absetzen von Sonderausgaben beachten solltest

Beiträge zu gesetzlicher Rentenversicherung und Rürup-Rente

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu einer Rürup-Rente zählen zur Basis-Altersvorsorge. Du kannst sie als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung absetzen, aber nur bis zu einer bestimmten Höhe. Die genaue Berechnung, wieviel Du maximal absetzen darfst, ist ziemlich kompliziert. Denn derzeit befinden wir uns in einer Übergangsphase, die noch bis zum Jahr 2025 andauert. Die Obergrenzen werden jährlich angehoben, erst ab 2025 kannst Du die Beiträge zu 100 Prozent absetzen. Im Jahr 2024 sind maximal 94 Prozent absetzbar. Es gilt ein Höchstbetrag von 25.639 Euro jährlich für Singles und 51.278 Euro für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner. 2025 sind es 26.528 für Singles und 53.056für Verheiratete.

Absetzbar ist nur der Anteil der Versicherungsbeiträge, den Du als Arbeitnehmer selbst bezahlt hast. Den Arbeitgeber-Anteil kannst Du nicht steuerlich geltend machen.

Beiträge zur Riester-Rentenversicherung

Wenn Du einen Riester-Sparvertrag abgeschlossen hast, kannst Du die Beiträge bis zu einer jährlichen Obergrenze von 2.100 Euro als Sonderausgaben absetzen. Von dem Steuerbonus, der sich dadurch ergibt, werden aber die staatlichen Zulagen zu den Versicherungsbeiträgen abgezogen, die Du eventuell bereits erhalten hast. Die Grundzulage von 175 Euro wird immer abgezogen. Falls Du Kinder hast, werden zusätzlich die Kinderzulagen von Deinem Steuerbonus abgezogen.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Deine eigenen Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung kannst Du als Sonderausgaben absetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du gesetzlich oder privat krankenversichert bist. Nur der Arbeitgeber-Anteil ist nicht absetzbar.

Es gibt aber eine Deckelung: Die Höchstsumme an Kranken-, Pflege- und weiteren Versicherungsbeiträgen, die Du absetzen kannst, liegt bei 1.900 € jährlich. Nur für Selbstständige, die ihre Sozialversicherungsbeiträge zur Gänze selbst zahlen, gilt eine höhere Grenze von 2.800 Euro.

Absetzbar ist außerdem nur die sogenannte Basisversorgung, also die Versorgung auf sozialhilfegleichem Niveau. Bist Du privat krankenversichert, dann stellt Dir die Versicherung eine Bescheinigung aus, welcher Anteil Deines Beitrags dem Basis-Niveau entspricht. Nicht zur Basisversorgung gehört auch das Krankengeld, das eine gesetzliche Krankenkasse zahlt. Deshalb werden bei gesetzlich Versicherten die absetzbaren Beiträge um pauschal 4 Prozent gekürzt. Hast Du Dich für einen Selbstbehalt-Tarif entschieden, dann kannst Du die gezahlten Selbstbehalte leider nicht als Sonderausgaben geltend machen. Aus steuerlicher Sicht günstiger sind Bonusprogramme der Krankenkassen: Die Bonuszahlungen, die Du erhalten hast, musst Du nicht von Deinen Versicherungsbeiträgen abziehen.

Weitere Versicherungsbeiträge

Grundsätzlich sind auch Beiträge zu zahlreichen privaten Versicherungen als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Leider gibt es dabei einen Haken: Du kannst insgesamt maximal 1.900 € an Versicherungsbeiträgen absetzen. Bei vielen Arbeitnehmern ist dieser Höchstbetrag bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Weitere Versicherungsbeiträge kannst Du in diesem Fall nicht mehr steuerlich geltend machen.

Wenn Du derzeit wenig verdienst und daher entsprechend geringe Sozialversicherungsbeiträge zahlst, solltest Du genau nachrechnen oder Dir für Deine Steuererklärung Tipps von einem Profi holen. Ist der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft, kannst Du u.a. folgende Versicherungen bei Deiner Einkommenssteuererklärung berücksichtigen:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Private Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Risikolebensversicherung
Unterhalt

Wenn Du Dich von Deinem Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner getrennt hast und Unterhaltszahlungen leistest, gelten diese Zahlungen als Sonderausgaben und sind steuerlich absetzbar. Es gilt dabei ein jährlicher Höchstbetrag von 13.805 Euro. Falls Du auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Deines Ex-Partners übernimmst, darfst Du diese zum Höchstbetrag dazurechnen.

Das funktioniert aber nur unter einer wichtigen Voraussetzung: Dein Ex-Partner muss dieser Regelung zustimmen. Denn für ihn zählen die Unterhaltszahlungen zu den Einkünften und er muss sie versteuern. Dein Ex-Partner kann von Dir verlangen, dass Du ihm seinen Steuer-Nachteil erstattest. Hole Dir im Zweifelsfall für Deine Steuererklärung Tipps von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, um die günstigste Lösung zu finden.

Kirchensteuer

Die gezahlte Kirchensteuer kannst Du in voller Höhe absetzen, es gibt keine Obergrenze. Selbst Nachzahlungen für vergangene Jahre sind absetzbar. Auch das sogenannte Kirchgeld, das in einigen Bundesländern eingehoben wird, kannst Du als Sonderausgaben von Deiner Einkommenssteuer abziehen.

Ausgaben für erste Berufsausbildung

Die Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung zählen zu den Sonderausgaben. Du kannst sie bis zu einem Maximalbetrag von 6.000 € jährlich von Deiner Steuer abziehen. Als erstmalige Ausbildung zählt auch ein Bachelorstudium, wenn Du davor noch keine Berufsausbildung abgeschlossen hast. Ein Masterstudium gilt aus steuerrechtlicher Sicht dagegen als "zweite" Berufsausbildung. Die Kosten, die Du in Zusammenhang mit einer zweiten Ausbildung hast, fallen nicht unter die Sonderausgaben, sondern unter die Werbungskosten. Diese sind in unbeschränkter Höhe absetzbar.

Es gibt noch einen weiteren wichtigen Unterschied zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten: Die Sonderausgaben kannst Du immer nur im Jahr ihrer Entstehung als steuerlichen Vorteil geltend machen. Bei den Werbungskosten funktioniert das hingegen auch rückwirkend als sogenannter "Verlustvortrag". Konkret bedeutet das, dass Du die Ausgaben für eine erste Berufsausbildung bzw. ein Bachelorstudium nur absetzen kannst, wenn Du in dem betreffenden Jahr auch wirklich Einkommenssteuer zahlst. Weil die meisten Studenten und Auszubildenden noch nicht so viel Einkommen haben, gehen sie bei diesem Steuervorteil leider leer aus.

Falls Du genug verdienst, um Einkommenssteuer zu zahlen, kannst Du folgende Kosten als Sonderausgaben von der Steuer abziehen:

  • Studiengebühren, Lehrgangs- oder Seminargebühren
  • Fahrtkosten
  • Ausgaben für Arbeitsmittel wie Notebook, Schreibtisch oder Fachliteratur
  • Prüfungsgebühren
  • Reise- und Übernachtungskosten
  • Kosten für ein Auslandssemester oder Praktikum
Spenden und Mitgliedsbeiträge

Auch mit Spenden und Mitgliedsbeiträgen kannst Du Steuern sparen. Als Spenden gelten freiwillige Zahlungen an Hilfsorganisationen, Wohltätigkeitsvereine, Stiftungen, politische Parteien, Hochschulen oder Kirchen. Steuerlich absetzbar sind Spenden dann, wenn der Empfänger als steuerbegünstigte Organisation staatlich anerkannt ist. Dabei gelten unterschiedliche Höchstbeträge:

  • Hilfsorganisationen, Vereine etc.: Die meisten Spenden kannst Du in voller Höhe absetzen, aber nur bis zu einer Obergrenze von 20 Prozent Deiner gesamten jährlichen Einkünfte.
  • Politische Parteien: Parteispenden und Mitgliedsbeiträge kannst Du zu 50 Prozent absetzen, maximal aber 825 Euro jährlich.
  • Stiftungen: Spenden an Stiftungen sind sogar bis zu einer Höhe von 1 Million Euro jährlich absetzbar.

Falls Du den jährlichen Höchstbetrag überschreitest, kannst Du den restlichen Betrag in den Folgejahren als sogenannten Spendenvortrag absetzen.

Übrigens: Bei Spenden bis zu 200 Euro reicht bereits ein Kontoauszug als Nachweis. Bei höheren Beträgen solltest Du eine Spendenquittung aufbewahren.

Schulgeld

Falls Dein Kind eine Privatschule besucht, für die Du Schulgeld zahlst, kannst Du 30 Prozent davon als Sonderausgaben absetzen - maximal 5.000 Euro pro Jahr und Kind. Die Voraussetzung ist, dass Du Anspruch auf Kindergeld hast und die Schule zu einem staatlich anerkannten allgemeinbildenden oder beruflichen Abschluss führt.

Kinderbetreuungskosten

Die Betreuungskosten für Deinen Nachwuchs sind zu zwei Drittel absetzbar - maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind. Hier eine Checkliste mit den genauen Voraussetzungen:

  • Du hast für das Kind Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinder-Absetzbetrag.
  • Das Kind ist bei Dir im Haushalt gemeldet.
  • Das Kind ist jünger als 14 Jahre (bei einer Behinderung entfällt die Altersgrenze).
  • Du kannst eine Rechnung vorweisen.
  • Du hast das Geld auf ein Konto überwiesen und nicht bar bezahlt.

Folgendes kannst Du steuerlich absetzen:

  • Unterbringung in Kitas, Kindergärten, Horten, Krippen
  • Unterbringung bei einer Tagesmutter
  • Betreuung durch Erzieherinnen, Kinderschwestern, Haushaltshilfen oder Au-Pairs im eigenen Haushalt
  • Fahrtkosten von Verwandten oder Freunden, die Dein Kind unentgeltlich betreuen

Nicht absetzbar sind Ausgaben für Verpflegung, Nachhilfe, Sport und Freizeit-Aktivitäten.

Außergewöhnliche Belastungen: Steuererklärung-Tipps bei finanziellen Engpässen

Außergewöhnliche Belastungen sind vereinfacht ausgedrückt private Ausgaben, die Du aufgrund "außergewöhnlicher Probleme" hast. Laut § 33 Abs. 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) muss es sich um zwangsläufig anfallende Kosten handeln, die Du aus "rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen" nicht vermeiden kannst.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Arten von außergewöhnlichen Belastungen:

  • Besondere außergewöhnliche Belastungen: Diese Fälle sind im Gesetz genau definiert, z.B. die Pflege eines Angehörigen. Es gibt festgelegte Höchstbeträge, die Du absetzen kannst.
  • Allgemeine außergewöhnliche Belastungen: Für diese Belastungen gibt es keine genau definierte Liste. Sie richten sich nach Deiner persönlichen Situation. Auch ab wann Du in der Steuererklärung Ausgaben absetzen kannst - das heißt wie hoch Deine Kosten sein müssen, damit sie als "außergewöhnliche Belastung" zählen - wird individuell festgelegt. Es gibt eine sogenannte zumutbare Belastung, die sich prozentuell nach Deinem Einkommen und den Familienverhältnissen berechnet. Sie liegt - je nach Einkommenshöhe und Kinderanzahl - zwischen 1 und 7 Prozent Deines Jahres-Einkommens. Erst wenn diese Grenze überschritten wird, gelten die Ausgaben als "außergewöhnliche Belastungen" und mindern Deine Steuerlast.

Außergewöhnliche Belastungen: Gibt es Pauschalen?

Pauschalen gibt es nur bei den besonderen außergewöhnlichen Belastungen, nicht aber bei den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen. Oft sind die Pauschalen zugleich Höchstbeträge. Die wichtigsten Pauschalen sind:

Checkliste: Die wichtigsten Arten von außergewöhnlichen Belastungen

  • Besondere außergewöhnliche Belastungen:
    • Unterhaltszahlungen an Kinder oder Ehepartner
    • Ausbildungskosten von Kindern oder Ehepartner
    • Pflegekosten
    • Ausgaben aufgrund einer Behinderung
  • Allgemeine außergewöhnliche Belastungen:
    • Krankheitskosten
    • Bestattungskosten
    • Folgekosten nach Naturereignissen
    • U.v.m.

Was Du beim Absetzen von außergewöhnlichen Belastungen beachten solltest

Unterhaltskosten

Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen Unterhaltszahlungen an Familiengehörige, für die Du gesetzlich unterhaltsverpflichtet bist, wenn sie nicht für sich selbst sorgen können. Das sind

  • Ex-Partner
  • volljährige Kinder, für die kein Kindergeld-Anspruch mehr besteht
  • pflegebedürftige Verwandte, z.B. Eltern

Unterhaltszahlungen an einen Ex-Partner kannst Du entweder als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen - beides zugleich geht aber nicht.

Es gibt eine Obergrenze: Der Unterhaltshöchstbetrag entspricht dem steuerlichen Grundfreibetrag von 11.604 € (Stand 2024). Du kannst ihn überschreiten, wenn Du zusätzlich noch für Krankenversicherungsbeiträge, Ausbildung oder Krankheitskosten Deines Angehörigen aufkommst.

Ausbildungskosten

Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen die Ausbildungskosten eines volljährigen Kindes, wenn ein Kindergeld-Anspruch besteht und das Kind nicht zu Hause wohnt. Du kannst einen pauschalen Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro pro Jahr und Kind (vor 2023 waren es 924 €) in Deiner Einkommenssteuererklärung angeben. Den Freibetrag können sich die Eltern auch teilen.

Pflegekosten

Pflege ist teuer. Um zumindest einen Teil der Kosten aufzufangen, gibt es die staatliche oder private Pflegeversicherung. Sie kommt aber nur für einen Teil der tatsächlichen Kosten auf, den Rest müssen die Betroffenen selbst stemmen. Reicht die Rente des Pflegebedürftigen dafür nicht aus, dann stehen nahe Verwandte wie Kinder und Enkelkinder für die Kosten gerade. Diese Ausgaben sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass der Angehörige nachweislich pflegebedürftig ist, also einen der Pflegegrade 1 bis 5 hat.

Was genau Du absetzen kannst, hängt davon ab, wie Dein Angehöriger gepflegt wird:

  • Pflegeheim: Von den Heimkosten musst Du zunächst die staatlichen Zuschüsse und Versicherungsleistungen abziehen. Überschreitet der verbleibende Betrag die Zumutbarkeitsgrenze, dann kannst Du die Kosten steuerlich absetzen.
  • Ambulante Pflege: Kümmern sich Pflegerinnen zu Hause um den Angehörigen, dann hast Du die Wahl: Die Kosten sind entweder als außergewöhnliche Belastungen oder als "haushaltsnahe Dienstleistungen" absetzbar. Bei den außergewöhnlichen Belastungen musst Du nach Abzug der Erstattungen die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen gilt das nicht. Diese Art von Kosten kannst Du wenigstens anteilig absetzen, auch wenn Du nicht über die Zumutbarkeitsgrenze kommst.
  • Pflege durch Angehörige: Wenn Du einen Angehörigen (großteils) selbst pflegst und er Pflegestufe 4 oder 5 hat, steht Dir der Pflege-Pauschbetrag von 1.800 € pro Jahr zu.
Ausgaben aufgrund einer Behinderung

Hast Du nachweislich eine Behinderung von Grad 20 oder mehr, dann bist Du steuerlich begünstigt. Du kannst entweder den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nehmen oder Deine tatsächlichen Mehrausgaben aufgrund der Behinderung nachweisen. Der Pauschbetrag hängt vom Grad der Behinderung ab, bei Grad 20 beträgt er beispielsweise 384 Euro. Als Elternteil eines behinderten Kindes kannst Du Dir den Pauschbetrag übertragen lassen.

Krankheitskosten

Medizinische Behandlungen bezahlt zu einem überwiegenden Teil die Krankenkasse. Der Versicherungsschutz ist aber lückenhaft, und so können Dir Krankheiten oder Unfälle sehr teuer zu stehen kommen. Die Kosten, die Du selbst trägst - auch wenn es sich um Zuzahlungen handelt - kannst Du steuerlich als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Dazu müssen sie aber die Zumutbarkeitsgrenze übersteigen. Absetzbar sind etwa Ausgaben für

  • Zahnbehandlungen und Zahnersatz
  • Zahnspangen
  • Brille und Kontaktlinsen
  • Hörgerät
  • Rollstuhl
  • Krankengymnastik, Physiotherapie
  • Medikamenten-Zuzahlungen
  • Entbindung
  • Künstliche Befruchtung

Bestimmte Krankheitskosten akzeptiert das Finanzamt nur, wenn Du ein amtsärztliches Attest oder ein Attest des medizinischen Dienstes Deiner Krankenkasse vorweisen kannst. Dazu zählen beispielsweise

  • Psychotherapie
  • Massagen
  • Kurbehandlungen
  • Legasthenie-Behandlung
  • Zahlreiche alternativmedizinische Behandlungen
Unser Tipp

Damit Du über die Zumutbarkeitsgrenze kommst, solltest Du versuchen, planbare Behandlungen möglichst in einem Kalenderjahr zu bündeln. Das funktioniert etwa bei Zahnbehandlungen, die oft eine große Lücke im privaten Budget hinterlassen.

Bestattungskosten

Die Kosten für die Bestattung eines Angehörigen wirken steuermindernd, falls sie durch den Nachlass des Verstorbenen nicht gedeckt sind. Auch Zuschüsse wie das Sterbegeld der Krankenkassen musst Du mit Deinen Ausgaben gegenrechnen.

Folgekosten nach Naturereignissen

Hochwasser, Brände oder Blitzschlag können verheerende Schäden anrichten. Die Mehrausgaben, die Du nach solchen Ereignissen hast, akzeptiert das Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen, falls Du sie nicht bereits von einem Katastrophen-Fond oder einer Versicherung ersetzt bekommst. Absetzbar sind die notwendigen Ausgaben für die Schadensbeseitigung und Wiederbeschaffung Deiner verlorenen Besitztümer.

Haushalts-Leistungen

Wenn Du Dienstleister oder Handwerker im Haushalt beschäftigst, kannst Du einen Teil der Kosten in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigen. Als "haushaltsnahe Dienstleistungen" gelten alle Arbeiten, die Du oder jemand aus Deiner Familie sonst selbst erledigen müsste. Sie müssen unmittelbar im Haushalt stattfinden, das heißt im Haus, im Garten oder am öffentlichen Gehweg vor Deinem Grundstück.

Du kannst die Ausgaben anteilig absetzen, wobei bestimmte Obergrenzen gelten:

  • Haushaltsnahe Tätigkeiten: Von diesen Kosten kannst Du 20 Prozent in Deiner Einkommenssteuererklärung absetzen, maximal aber 4.000 Euro pro Jahr. Für einen Minijobber, den Du im Haushalt beschäftigst, kannst Du zusätzlich bis zu 510 € absetzen. Insgesamt ergibt sich also eine Höchstgrenze von 4.510 Euro pro Jahr.
  • Handwerker-Leistungen: Die Kosten für Handwerker kannst Du ebenfalls zu 20 Prozent absetzen. Hier gilt ein niedrigerer Höchstbetrag von 1.200 € pro Jahr.

Haushalts-Leistungen: Gibt es Pauschalen?

Nein, Du kannst immer nur 20 Prozent der tatsächlichen Kosten abrechnen.

Checkliste: Die wichtigsten Arten von Haushalts-Leistungen

  • Haushaltsnahe Tätigkeiten:
    • Reinigungsarbeiten
    • Hausmeister-Tätigkeiten
    • Gartenarbeiten
    • Winterdienst und Gehweg-Reinigung
    • Pflegedienstleistungen
    • Kinderbetreuung
    • Betreuung von Haustieren
  • Handwerker-Leistungen:
    • Malerarbeiten
    • Austausch von Türen und Fenstern
    • Arbeiten an Dach und Fassade
    • Boden- und Fliesenverlegung
    • Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten
    • Wartung der Heizung
    • Reparatur von Haushaltsgeräten
    • Schornsteinfeger-Dienste

Was Du beim Absetzen von haushaltsnahen Dienstleistungen beachten solltest

Um die Kosten in der Einkommenssteuererklärung absetzen zu können, brauchst Du immer Belege. Lasse Dir daher unbedingt eine vollständige Rechnung ausstellen und überweise den Rechnungsbetrag, anstatt ihn bar zu bezahlen. Beschäftigst Du jemand in Deinem Haushalt (auch auf Minijob-Basis), dann braucht es einen ordentlichen Arbeitsvertrag. Wenn Du für Deine Steuererklärung keine Unterlagen hast, kannst Du später Probleme mit dem Finanzamt bekommen!