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Werkstudenten-Gehalt: Stundenlohn, Abzüge und Freigrenzen

Bis zu 20 € Stundenlohn sind drin! Hier erfährst Du, wie viel Du erwarten kannst, wie viel netto übrig bleibt, wie sich das Werkstudenten-Gehalt mit BAföG und Kindergeld vereinbaren lässt und wo die Freigrenzen liegen.

Das Werkstudenten-Gehalt beträgt laut Mindestlohn-Gesetz mindestens 12,41 € pro Stunde (Stand: März 2024). Nach oben ist allerdings je nach Branche Luft: Bis zu 20 € kann Dein Werkstudenten-Gehalt z.B. während Deines Masterstudiums im Informatik-Bereich betragen. Als Werkstudent darfst Du pro Woche maximal 20 Stunden arbeiten. Das bedeutet, dass Du Dir grundsätzlich auch „nur“ mit dem Mindestlohn ein Werkstudenten-Gehalt von fast 1.000 € im Monat sichern kannst. Abzüge fallen nur für die Renten- und Lohnsteuer an; von Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen bist Du befreit.

Wir zeigen Dir, wo Du als Werkstudent am meisten verdienen kannst, welche Abzüge anfallen und ob Du weitere staatliche Unterstützung in Form von BAföG und Kindergeld bekommst.

Stundenlohn und Werkstudenten-Verdienst

Der Mindestlohn von 12,41 € (Stand: März 2024) für ein Werkstudenten-Gehalt ist Pflicht. Je nach Studiengang und Branche kannst Du allerdings auch mit einem Werkstudenten-Gehalt von bis zu 15 € rechnen. In der Wirtschaft oder Pharma-Industrie verdienst Du als Werkstudent in der Regel mehr als ein Student der Geisteswissenschaften. Ein Werkstudenten-Gehalt von mehr als 15 € die Stunde ist allerdings selten. Das durchschnittliche Gehalt eines Werkstudenten beträgt aktuell 13,80 € die Stunde.

Das Werkstudenten-Gehalt richtet sich in erster Linie nach dem Unternehmen, bei dem Du arbeitest und nach Deinen Fähigkeiten und Kenntnissen. In Stellenausschreibungen für Werkstudenten wird auch oft von leistungsbezogener Bezahlung gesprochen. Das kann z. B. vorkommen, wenn Du im Vertrieb arbeitest. Eine leistungsbezogene Vergütung würde dann ansteigen, je mehr Kunden Du überzeugt hast.

Jobs, die Aufgaben enthalten, die wenig Entwicklungspotential haben oder sehr monoton sind, werden normalerweise höher vergütet, um dem Student einen Anreiz an dieser Tätigkeit zu bieten. Auch wenn das Unternehmen sehr abgelegen ist, kann sich das positiv auf das Werkstudenten-Gehalt auswirken. Trotzdem solltest Du darauf achten, dass Dir die Tätigkeit des Jobs auch etwas bringt und nicht nur auf das Werkstudenten-Gehalt achten. Grundsätzlich steht Dein Studium aber immer im Vordergrund: Als Werkstudent darf Deine Arbeitszeit während des Semesters nur 20 Stunden in der Woche betragen, damit Du von den vergünstigten Sozialversicherungsbeiträgen profitierst. Das Wochenende wird hierbei nicht eingerechnet. In den Semesterferien lockert sich diese Regel und es darf 40 Stunden unter der Woche gearbeitet werden. Für volle 20 Stunden erhältst Du also, wenn man von einem Werkstudenten-Gehalt von 12,41 € die Stunde (Stand: März 2024) ausgeht, 992,80 € brutto, bei 40 Stunden sogar 1.985,60 € im Monat.

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Abzüge beim Werkstudenten-Gehalt

Wenn Du als Werkstudent angestellt wirst, musst Du keine Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen. In der Regel zahlst Du bei Deiner Kasse regulär Deinen Studentenbeitrag. Wenn Du familienversichert bist, sollte Dein Werkstudenten-Gehalt nicht mehr als 538 € betragen. Solltest Du im Monat über 538 € verdienen, bezahlst Du die Rentenversicherung, die Lohnsteuer und musst den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung als Student selbst übernehmen. Das bleibt auch so, wenn Du in den Semesterferien 40 Stunden in der Woche arbeiten willst.

Im Folgenden erhältst Du eine Übersicht der fälligen Abzüge bei einer Arbeitszeit von maximal 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit bzw. 40 Stunden pro Woche in den Semesterferien:

Rentenversicherung

  • bis 538 € monatlich: entfällt auf Antrag
  • 539 € - 1.300 € monatlich: je nach Werkstudenten-Gehalt zwischen 5%- 21% vom Brutto-Verdienst
  • ab 1.300 € monatlich: 9,3% vom Bruttoverdienst

Lohnsteuer

  • ab 950 € / Monat Bruttoeinkommen: 2% Pauschalabgabe vom Bruttoverdienst

Kranken- und Pflegeversicherung

  • ab 538 € monatlich

Die Lohnsteuer berechnet sich nach Deinen individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Diese Informationen bekommt Dein Arbeitgeber vom Finanzamt. Sie enthalten beispielsweise Deine Konfession und Deinen Familienstand. Lohnsteuer musst Du erst zahlen, wenn Dein Gehalt 967 € im Monat (bei Lohnsteuerklasse 1) übersteigt.

Als Werkstudent darfst Du während der Semesterferien die vollen 40 Stunden arbeiten und Du kannst auch nachts (von 23 Uhr bis 5 Uhr) vollzeit arbeiten. Allerdings solltest Du darauf achten, nicht mehr als 26 Wochen bzw. 182 Kalendertage im Jahr Vollzeit, also 40 Stunden pro Woche, zu arbeiten. Falls Du das dennoch tust, musst Du die vollen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Am besten Du besprichst mit Deinem Arbeitgeber, wie Du zeitlich einsatzbereit bist. Gegebenenfalls kannst Du auch mehrere Wochen durcharbeiten und die Zeit anschließend komplett an der Uni verbringen, um einen zeitlichen Ausgleich zu schaffen.

Du kannst auch mehrere Jobs, also beispielsweise eine Stelle als Werkstudent und einen Nebenjob annehmen. Aber auch hier solltest Du aufpassen, dass Du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest und nur 26 Wochen pro Jahr mehr als 40 Stunden pro Woche.

Freigrenzen beim Gehalt: Kindergeld und BAföG

Wenn Du als Werkstudent Kindergeld oder BAföG beziehst, sollte Dein Werkstudenten-Gehalt nicht höher als die vorgegebenen Freigrenzen sein. Grundsätzlich verlierst Du aber Deinen Anspruch auf Kindergeld und Deinen BAföG-Anspruch durch ein Werkstudenten-Gehalt nicht. Die genaue Höhe Deines BAföGs während Deiner Werkstudententätigkeit kannst Du übrigens auch schnell mit unserem BAföG-Rechner berechnen.

Der BAföG-Freibetrag beträgt aktuell 6.545 € pro Jahr. Umgerechnet auf 12 Kalendermonate bedeutet das, dass das Gehalt eines Werkstudenten monatlich bis zu 520 € brutto betragen darf. Bei einem Werkstudenten-Gehalt ab 520 € im Monat verlierst Du jeglichen Anspruch auf Ausbildungsförderung. Das Gleiche gilt auch, wenn Du während des Bewilligungszeitraumes regelmäßig über 20 Stunden arbeitest. Das klingt allerdings härter, als es ist. Was zählt, ist Dein Gehalt als Werkstudent über Deinen gesamten BAföG-Bewilligungszeitraum. Ist der Gesamtwert geteilt durch die Monate des Bewilligungszeitraums unter den 520 € bekommst Du keine Probleme. Es ist also nicht schlimm, falls Du in einigen Monaten mehr verdient hast aber insgesamt nicht mehr als 6.545 € im Jahr als Werkstudent verdienst.

Sofern Du unter 25 Jahren bist, hast Du außerdem Anspruch auf Kindergeld. Das Kindergeld erhältst Du unabhängig von Deinen Einkünften. Dein Werkstudenten-Gehalt hat also keinen Einfluss auf Deinen Kindergeld-Betrag. Sofern Du den Studentenstatus beibehältst und Deine Arbeitszeit unter 20 Stunden in der Woche bleibt, brauchst Du keine Abzüge befürchten.

Jobs als Werkstudent mit hohem Gehalt

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Kommentare

Hallo!
Wie viel dürfte ich als Werksstudent verdienen wenn ich familienversichert bleiben möchte?
Liebe Grüße!

Hallo K.ati,

mit einem Werkstudenten-Job darfst Du momentan maximal 450 € monatlich verdienen, um weiterhin familienversichert zu bleiben. Wenn Du z.B. Einkünfte aus einer Selbstständigkeit hast oder durch Zinsen auf Erspartes, würde der Wert etwas niedriger liegen, nämlich bei höchstens 435 € pro Monat. Informier Dich am besten regelmäßig über die Gesetzeslage, weil der Betrag immer mal wieder angepasst wird.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo!
Ich bin Studentin und arbeite nebenbei als Werkstudent, ich bezahle auch meine Krankenkasse selber. Ich habe meine Lohngehaltsabrechnung durchgeguckt, so meine Frage nun; Was sind dann die SV-rechtlichen Abzüge? Muss ich als Werkstudent die bezahlen? Weil die gar nicht wenig sind, habe ich auch gehört dass man am Ende die SV-rechtlichen Abzüge gar nicht bekommen kann.

Danke im Voraus

Hallo Soraya Pryscilla,

die Sozialversicherungs-Abgaben sind ja nur der Überbegriff für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Welche Du davon zahlen musst und in welcher Höhe, hängt von mehreren Faktoren ab, z.B. dem Einkommen und der wöchentlichen Arbeitszeit. Mehr Infos bekommst Du in unserem Artikel Werkstudenten & Sozialversicherung: Bedingung für Befreiung.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo,
ich habe bei meiner Gehaltsabrechnung gesehen, dass ich wesentlich mehr Lohnsteuer zahle, als 2%.
Jetzt würde ich gerne wissen, ob die 2% Lohnsteuer Pauschalabgabe in diesem Beitrag richtig sind und wenn ja ob diese eine Sonderregelung ist und wie diese heißt, damit ich von dieser gebraucht machen kann.
Vielen dank im Voraus.

Freundliche Grüße

Hallo Bauing12345,

leider können wir Dir zu Deinem persönlichen Fall keine detaillierte Lösung nennen. Es gibt viele Faktoren, die bei der Einordnung in eine Lohnsteuerklasse entscheidend sind - unter anderem der Familienstand, das Einkommen und die Arbeitszeit. Wende Dich am besten an Dein Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein. Dort kann man Dir sicher weiterhelfen.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo,

vielen Dank für den sehr hilfreichen Beitrag!

Ich bin Studentin und möchte in einer Abteilung der Uni mitarbeiten. Kann mein Arbeitgeber (unter Beachtung des Mindestlohns) selbst entscheiden, wie hoch er einen Werkstudenten-Stundenlohn ansetzt oder gibt es so etwas wie offizielle Sätze, die den Rahmen der Möglichkeiten einschränkt?

Sollte ich als Werkstudentin während des Semesters mehr als 20h/Woche arbeiten, ist dies lediglich finanziell von Nachteil, weil ich dann Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss oder würde dies auch weiteren Problemen (wie beispielsweise Exmatrikulation) führen.

Ich habe bisher fast alle meine Prüfungsleistungen schon erbracht. Aufgrund weniger, noch offener Veranstaltungen wird mein Studium allerdings noch bis zum Sommer gehen. Da ich aufgrund meiner Situation aber zeitlich Kapazitäten habe zu arbeiten, würde ich dies gerne in möglichst großem Umfang tun. Ich habe an der Uni auch einen potentiellen Arbeitgeber, der daran auch interessier wäre. Jetzt frage ich mich, was für mich der beste bürokratische Weg wäre, maximal viel verdienen zu können.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten!
Liebe Grüße,
Jule

(Weitere Fakten: über 25, nicht-familienversichert, Steuerklasse 1, keine besonderen Vergünstigungen)

Hallo Jule,

wie Du richtig vermutest, muss sich der Arbeitgeber an den Mindestlohn halten, je nach Branche eventuell auch an Tarifverträge. Zur Arbeitszeit gilt, was im Absatz oben zu lesen ist:

"Als Werkstudent darfst Du während der Semesterferien die vollen 40 Stunden arbeiten. Allerdings solltest Du darauf achten, nicht mehr als 26 Wochen bzw. 182 Kalendertage im Jahr Vollzeit, also 40 Stunden pro Woche, zu arbeiten. Falls Du das dennoch tust, musst Du die vollen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Am besten Du besprichst mit Deinem Arbeitgeber, wie Du zeitlich einsatzbereit bist. Gegebenenfalls kannst Du auch mehrere Wochen durcharbeiten und die Zeit anschließend komplett an der Uni verbringen, um einen zeitlichen Ausgleich zu schaffen."

Für eine detailliertere Erklärung schau doch bei unseren anderen Artikeln zum Thema Werkstudenten vorbei, z.B. Werkstudenten & Sozialversicherung oder Werkstudenten-Arbeitszeit.
Eine Exmatrikulation aus diesem Grund wäre übrigens sehr unüblich - lass Dich dazu aber am besten direkt an Deiner Hochschule beraten.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo,

ich bin jetzt etwas verwirrt .... in einem anderen Artikel auf dieser Seite heißt es, man muss KV und PV zahlen, wenn das Gehalt Monatl. über 450€ liegt. Hier heißt es nun, es fällt komplett weg?

Hallo Lauraxyz,

da hast Du recht, wenn Du mehr als 450 € im Monat verdienst, musst Du dich über die studentische Krankenversicherung versichern lassen. Der Beitrag beläuft sich momentan auf 102,42 €. Ab 450 € fallen dann auch Beiträge zur Rentenversicherung an.

Viele Grüße,
myStipendium

Hallo,
ich arbeite in der Hs mit ein (tarif vertrag ) also 5 stunden pro woche und werde gleichzeitig in einem Unternehmen als werkstudent 15 stunden die woche arbeiten .
- was ist genau ein tarif vertrag ?
-kann ich in dem fall ein job auf steurklasse 1 stellen und den anderen auf 6?
-wie kann ich die abzüge berechnen , also wie viel wird abgezogn ?
Danke im voraus !!!

Hallo Yassin,

ein Tarifvertrag bedeutet, dass sich der Arbeitgeber und eine Gewerkschaft bzw. Interessenvertretung von Arbeitnehmern auf feste Arbeitsbedingungen, z.B. ein Mindestgehalt, geeinigt haben. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmern nicht weniger zu zahlen, ihnen nicht weniger Urlaub zu geben etc. als im Tarifvertrag vereinbart ist. Allerdings erlaubt das Gesetz, dass Werkstudenten von diesen Regelungen ausgeschlossen sind. Studentische Hilfskräfte an Universitäten werden jedoch in der Regel nach Tarifvertrag bezahlt, so wie Du auch. Wir können Dir leider keine Einzelfallberatung zu Deinen Steuerfragen geben, aber schau doch mal bei unseren Artikeln Werkstudent und Minijob und Steuerklasse als Student vorbei, da findest Du weitere Infos. Auch bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder der Sozialberatung an Deiner Hochschule kann man Dir vermutlich weiterhelfen.

Viele Grüße
myStipendium

Guten Tag,
ich arbeite über die Uni 80h/ Monat habe aber einen höheren Stundenlohn als den Mindestlohn und komme an die 1000€. Das heisst ja denn, dass ich Sozialabgabe habe. Wie ist es denn aber wenn ich bei 950€ im Monat bleibe ? Was genau wird da abgezogen und was ist mit "von Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen bist Du befreit" gemeint ? Meine KK verlangt nämlich, dass ich mich selber mit einer studentischen KK versichern muss.

Hallo Sophie,

es sind noch weitere Faktoren wichtig, z.B. Dein Alter oder die Art der Krankenversicherung. Du musst zwar mit einem höheren Lohn als Werkstudentin keine zusätzlichen Beiträge für die Krankenkasse zahlen, aber Du musst weiterhin als Studentin krankenversichert sein. Wenn Du zu viel verdienst und/oder über 25 Jahre alt bist, kannst Du nicht mehr über Deine Familie mitversichert sein. In dem Fall ist eine Versicherung über den studentischen Tarif (ca. 80 Euro pro Monat) notwendig. Darauf bezieht sich vermutlich auch Deine Krankenkasse - am besten lässt Du Dir die Forderung aber nochmal direkt von Deinem Versicherungsanbieter erklären. Weitere Infos findest Du auch in unseren Artikeln, z.B. zu den Themen Werkstudent-Krankenversicherung oder Werkstudenten & Sozialversicherung.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo !

Ich hätte eine kurze Frage, und zwar habe ich ein Angebot bei mir in der Uni 10 Stunde /Woche zu arbeiten.

- Ich würde monatlich mit ca. 550 €vergütet werden
- Im November wird das Gehalt verdoppelt werden als 'Weihnatsgeld' und
- Ich hätte Anspruch auf 6 Wochen bezahlten Urlaub.

Zudem bin ich 21, männlich und noch familienversichert(gesetzlich) und meine Eltern bekommen Kindergeld.

Nun zu meiner Frage:
1. Somit würde ich durchschnittlich ca. 600 (Jahr ca. 7000) Euro im Monat verdienen. Stellt das einen Konflikt mit der Familienversicherung dar? So wie ich das verstanden habe greift dann ein höherer Beitrag bei der Rentensteuer, dies aber auch nur auf den Teil des Gehaltes welcher über 450 liegt (?).

Vielen Dank für euren Service!

Liebe Grüße
Volkan :)

Hallo Volkan,

die gute Nachricht zuerst: Dein Anspruch auf Kindergeld würde von Deinem neuen Job nicht beeinflusst werden. Seit 2012 gibt es hier keine Einkommensgrenze mehr, sondern es zählen nur noch Dein Altern und der Status Deiner Ausbildung.
Bei den Versicherungen wird es etwas komplizierter – im Detail haben wir das in unserem Artikel Werkstudenten-Sozialversicherung erklärt. Bei der Familienversicherung gilt eine Einkommensgrenze von 435 € bzw. 450 €. Damit müsstest Du Dich um eine eigene Krankenversicherung (zum Studententarif) kümmern. Verbindliche Aussagen zu Deinem Fall bekommst Du von der zuständigen Krankenkasse, Rentenversicherung und Familienkasse.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo,
Warum liegt der Rentenversicherungsbeitrag zwischen 450-850 € bei 5 - 21% des Bruttolohns ab 850€ aber bei nur 9,35%? Wo findet sich die Primärquelle zu diesem Artikel, so dass ich die ganzen Steuersätze und Beiträge selbst nachschlagen könnte? Alle Rechner, die ich gefunden habe, sind leider unfähig die Beiträge für einen Werkstudenten in der Gleitzone zu berechnen.
Ich habe in den letzten Stunden wirklich viele Artikel zu dem Thema gelesen und dieser hier ist mit Abstand der beste und der erste, der tatsächlich alle Faktoren beinhaltet. Danke dafür.
Viele Grüße, Anya

Hallo Anya,

in der Gleitzone, also wenn Du zwischen 450 und 1300 Euro (Stand April 2022) verdienst, hängen die Beitragssätze für die Sozialversicherungen von Deinem Verdienst ab. Wenn Du also 500 € verdienst, hast Du weniger Abzüge als bei einem Gehalt von 1000 €. Du kannst einfach ‚Gleitzonenrechner‘ in einer Suchmaschine eingeben und wirst verschiede Ergebnisse finden, die Dir die entsprechenden Abzüge berechnen.

Viele Grüße,
myStipendium

Hallo,
mein Arbeitgeber möchte für die Zeit in den Semesterferien eine Vertragsänderung erwirken, in der die Arbeitszeit festgehalten wird. Ist das generell notwendig oder nur eine Maßnahme die bei diesem Arbeitgeber so gehandhabt wird?

Vielen Dank!

Hallo Alexander,

in einem Werkstudentenvertrag sollte von Anfang an festgehalten werden, wie viele Stunden Du pro Woche arbeitest. Es sollte dabei auch ein Vermerk für die vorlesungsfreie Zeit enthalten sein, der darauf hinweist, dass du in dieser Zeit bis zu 40 Stunden für maximal 3 Monate arbeiten darfst. Wahrscheinlich wurde das in deinem Vertrag nicht vermerkt und deshalb will Dein Arbeitgeber den Vertrag erweitern.

Viele Grüße,
myStipendium

Hallo, ich bin Masterstudent und habe eine Frage zu einer möglichen Beschäftigung an der Hochschule. Bei mir ist folgendes Szenario gegeben:

Es ist geplant meine Masterarbeit in Kooperation mit einem Unternehmen durchzuführen. Das Ganze soll in einem Zeitraum von einem halben Jahr ablaufen und ich wäre in dieser Zeit an der Hochschule angestellt. Momentan habe ich einen 450 € Job. Ich würde im Monat Knapp 900 € von den Unternehmen bekommen. Da die Arbeit aber als Forschungsauftrag über die Hochschule läuft, wird das Unternehmen das Geld an die Hochschule überweisen und diese wiederrum an mich.

Meine Frage wäre daher:

Welche Beschäftigungsform wäre das? So wie ich es verstanden habe gibt es Werkstudententätigkeiten oder auch seit Juli diesen Jahres die sogenenannten "Midijobs" in welchen man 451-1300 € verdienen darf als Student. Aber die Hochschule ja kein klassisches Unternehmen, wie läuft das dann mit eventuellen Abgaben (Steuern, Krankenversicherung etc.)? Und wäre das mit meinem 450 € Job vereinbar, wenn ich nicht über 1300€ komme? Gibt es vielleicht sogar Sonderregelungen, weil es sich um ein Hochschulprojekt handelt?

Ich freue mich über jede helfende Antwort!

Gruß Johannes

Hallo Johannes,

es spielt keine Rolle, wer Dein Arbeitgeber ist, solange Du, wie Du richtig erwähnst, unter 1300 € pro Monat verdienst. Wenn Du zwischen 450 und 1300 € verdienst, bist Du in der Midijob- oder Gleitzone und zahlst günstigere Beiträge für die Sozialversicherungen.

Wenn Du also gleichzeitig einen Minijob und Midijob ausübst, wirst Du wahrscheinlich die 1300 €-Grenze überschreiten und musst dann die vollen Versicherungsbeiträge zahlen. Beachte auch, dass Du, wenn Du mehr als 9884 € (Grundfreibetrag 2022) im Jahr verdienst, dann auch Lohnsteuern auf dein Gehalt zahlen musst.

Viele Grüße,
myStipendium

Hallo!
Ich promoviere und habe gerade den Nebenjob gefunden, wo ich 120 Stunden pro Monat arbeiten soll, um genug Gehalt zu verdienen, womit ich in Deutschland den Aufenthalt verlängere. Bis zum Mai habe ich gar keine Arbeitsstunden gemacht, insofern ich die Stipendiatin war. Die Stunden, die mir jährlich für die Arbeit erlaubt sind, werden damit nicht überschritten. Ich mochte aber noch einmal überprüfen, kann das meinen studentischen Status beschädigen, dass ich im laufenden Semester mehr als 20 Stunden pro Woche arbeite?

Noch eine Frage - Ich habe Information, dass jeder Stundent in Deutschland 70 volle Tage steuerfrei arbeite darf. Könnnen die Promovierende diese Tage innerahlb des beliebigen Zeitraums machen? Wo kann ich überhaupt die Sonderregelungen hinsichtlich der Promotion finden und lesen? Danke!

Hallo Nino,

generell ist es so, dass Du als Student pro Jahr nicht mehr als 26 Wochen mehr als 20 Stunden arbeiten darfst, ansonsten wirst Du als Arbeitnehmer angesehen und musst die vollen Beiträge für Sozialversicherungen zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du promovierst, es kommt lediglich darauf an, dass Du als Student immatrikuliert bist.

Steuerfrei bleibst Du, wenn Du unter 9884 € (Grundfreibetrag 2022) pro Jahr verdienst.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo!
Kurze Frage, wie kommen Sie auf den Mindestlohn von 13 Euro für Werkstudenten mit Stand Februar 2023. Ich finde leider keine andere Quelle mit dieser Angabe. Lediglich 12 Euro Mindestlohn Stand Oktober 2022.

Mit freundlichen Grüßen!