Das Werkstudenten-Gehalt beträgt laut Mindestlohn-Gesetz mindestens 12 € pro Stunde (Stand: Mai 2023). Nach oben ist allerdings je nach Branche Luft: Bis zu 20 € kann Dein Werkstudenten-Gehalt z.B. während Deines Masterstudiums im Informatik-Bereich betragen. Als Werkstudent darfst Du pro Woche maximal 20 Stunden arbeiten. Das bedeutet, dass Du Dir grundsätzlich auch „nur“ mit dem Mindestlohn ein Werkstudenten-Gehalt von fast 1.000 € im Monat sichern kannst. Abzüge fallen nur für die Renten- und Lohnsteuer an; von Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen bist Du befreit.
Wir zeigen Dir, wo Du als Werkstudent am meisten verdienen kannst, welche Abzüge anfallen und ob Du weitere staatliche Unterstützung in Form von BAföG und Kindergeld bekommst.
Stundenlohn und Werkstudenten-Verdienst
Der Mindestlohn von 12 € (Stand: Mai 2023) für ein Werkstudenten-Gehalt ist Pflicht. Je nach Studiengang und Branche kannst Du allerdings auch mit einem Werkstudenten-Gehalt von bis zu 15 € rechnen. In der Wirtschaft oder Pharma-Industrie verdienst Du als Werkstudent in der Regel mehr als ein Student der Geisteswissenschaften. Ein Werkstudenten-Gehalt von mehr als 15 € die Stunde ist allerdings selten. Das durchschnittliche Gehalt eines Werkstudenten beträgt aktuell 13,80 € die Stunde.
Das Werkstudenten-Gehalt richtet sich in erster Linie nach dem Unternehmen, bei dem Du arbeitest und nach Deinen Fähigkeiten und Kenntnissen. In Stellenausschreibungen für Werkstudenten wird auch oft von leistungsbezogener Bezahlung gesprochen. Das kann z. B. vorkommen, wenn Du im Vertrieb arbeitest. Eine leistungsbezogene Vergütung würde dann ansteigen, je mehr Kunden Du überzeugt hast.
Jobs, die Aufgaben enthalten, die wenig Entwicklungspotential haben oder sehr monoton sind, werden normalerweise höher vergütet, um dem Student einen Anreiz an dieser Tätigkeit zu bieten. Auch wenn das Unternehmen sehr abgelegen ist, kann sich das positiv auf das Werkstudenten-Gehalt auswirken. Trotzdem solltest Du darauf achten, dass Dir die Tätigkeit des Jobs auch etwas bringt und nicht nur auf das Werkstudenten-Gehalt achten. Grundsätzlich steht Dein Studium aber immer im Vordergrund: Als Werkstudent darf Deine Arbeitszeit während des Semesters nur 20 Stunden in der Woche betragen, damit Du von den vergünstigten Sozialversicherungsbeiträgen profitierst. Das Wochenende wird hierbei nicht eingerechnet. In den Semesterferien lockert sich diese Regel und es darf 40 Stunden unter der Woche gearbeitet werden. Für volle 20 Stunden erhältst Du also, wenn man von einem Werkstudenten-Gehalt von 12 € die Stunde (Stand: Mai 2023) ausgeht, 960 € brutto, bei 40 Stunden sogar 1.920 € im Monat.
Abzüge beim Werkstudenten-Gehalt
Wenn Du als Werkstudent angestellt wirst, musst Du keine Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen. In der Regel zahlst Du bei Deiner Kasse regulär Deinen Studentenbeitrag. Wenn Du familienversichert bist, sollte Dein Werkstudenten-Gehalt nicht mehr als 520 € betragen. Solltest Du im Monat über 520 € verdienen, bezahlst Du die Rentenversicherung, die Lohnsteuer und musst den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung als Student selbst übernehmen. Das bleibt auch so, wenn Du in den Semesterferien 40 Stunden in der Woche arbeiten willst.
Im Folgenden erhältst Du eine Übersicht der fälligen Abzüge bei einer Arbeitszeit von maximal 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit bzw. 40 Stunden pro Woche in den Semesterferien:
Rentenversicherung
- bis 520 € monatlich: entfällt auf Antrag
- 521 € - 1.300 € monatlich: je nach Werkstudenten-Gehalt zwischen 5%- 21% vom Brutto-Verdienst
- ab 1.300 € monatlich: 9,3% vom Bruttoverdienst
Lohnsteuer
- ab 950 € / Monat Bruttoeinkommen: 2% Pauschalabgabe vom Bruttoverdienst
Kranken- und Pflegeversicherung
- ab 520 € monatlich
Die Lohnsteuer berechnet sich nach Deinen individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Diese Informationen bekommt Dein Arbeitgeber vom Finanzamt. Sie enthalten beispielsweise Deine Konfession und Deinen Familienstand. Lohnsteuer musst Du erst zahlen, wenn Dein Gehalt 909 € im Monat (bei Lohnsteuerklasse 1) übersteigt.
Als Werkstudent darfst Du während der Semesterferien die vollen 40 Stunden arbeiten und Du kannst auch nachts (von 23 Uhr bis 5 Uhr) vollzeit arbeiten. Allerdings solltest Du darauf achten, nicht mehr als 26 Wochen bzw. 182 Kalendertage im Jahr Vollzeit, also 40 Stunden pro Woche, zu arbeiten. Falls Du das dennoch tust, musst Du die vollen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Am besten Du besprichst mit Deinem Arbeitgeber, wie Du zeitlich einsatzbereit bist. Gegebenenfalls kannst Du auch mehrere Wochen durcharbeiten und die Zeit anschließend komplett an der Uni verbringen, um einen zeitlichen Ausgleich zu schaffen.
Du kannst auch mehrere Jobs, also beispielsweise eine Stelle als Werkstudent und einen Nebenjob annehmen. Aber auch hier solltest Du aufpassen, dass Du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest und nur 26 Wochen pro Jahr mehr als 40 Stunden pro Woche.
Freigrenzen beim Gehalt: Kindergeld und BAföG
Wenn Du als Werkstudent Kindergeld oder BAföG beziehst, sollte Dein Werkstudenten-Gehalt nicht höher als die vorgegebenen Freigrenzen sein. Grundsätzlich verlierst Du aber Deinen Anspruch auf Kindergeld und Deinen BAföG-Anspruch durch ein Werkstudenten-Gehalt nicht. Die genaue Höhe Deines BAföGs während Deiner Werkstudententätigkeit kannst Du übrigens auch schnell mit unserem BAföG-Rechner berechnen.
Der BAföG-Freibetrag beträgt aktuell 6.545 € pro Jahr. Umgerechnet auf 12 Kalendermonate bedeutet das, dass das Gehalt eines Werkstudenten monatlich bis zu 520 € brutto betragen darf. Bei einem Werkstudenten-Gehalt ab 520 € im Monat verlierst Du jeglichen Anspruch auf Ausbildungsförderung. Das gleiche gilt auch, wenn Du während des Bewilligungszeitraumes regelmäßig über 20 Stunden arbeitest. Das klingt allerdings härter, als es ist. Was zählt, ist Dein Gehalt als Werkstudent über Deinen gesamten BAföG-Bewilligungszeitraum. Ist der Gesamtwert geteilt durch die Monate des Bewilligungszeitraums unter den 520 € bekommst Du keine Probleme. Es ist also nicht schlimm, falls Du in einigen Monaten mehr verdient hast aber insgesamt nicht mehr als 6.545 € im Jahr als Werkstudent verdienst.
Sofern Du unter 25 Jahren bist, hast Du außerdem Anspruch auf Kindergeld. Das Kindergeld erhältst Du unabhängig von Deinen Einkünften. Dein Werkstudenten-Gehalt hat also keinen Einfluss auf Deinen Kindergeld-Betrag. Sofern Du den Studentenstatus beibehältst und Deine Arbeitszeit unter 20 Stunden in der Woche bleibt, brauchst Du keine Abzüge befürchten.