Das Wichtigste auf einen Blick
- Fürs Studieren gibt es Geld vom Staat zurück: Du kannst Studiengebühren steuerlich absetzen; sowie allgemein Kosten, die für Dein Studium entstehen.
- Es gibt zwei Wege Studienkosten abzusetzen: Manche Studenten können Sonderausgaben veranschlagen, manche Werbungskosten. Werbungskosten bringen Dir deutlich mehr Vorteile.
- Dafür musst Du wissen, ob Dein Studium als Erst- oder Zweitausbildung gilt.
- Wer keine Steuern zahlen muss, kann mit den richtigen Anträgen oft die Studiengebühren später absetzen, in den Jahren mit steuerpflichtigem Gehalt.
Studiengebühren & Steuer: Wie viel Geld gibt’s zurück? Davon hängt’s ab!
Schon gleich nach dem Studium erstmal eine saftige Steuerrückzahlung? Das ist möglich! Auch Du kannst Deine Studiengebühren absetzen und so vom Staat viel Geld zurückbekommen. Allerdings musst Du dafür auch Deine Steuererklärung machen. Mit einigen Voraussetzungen kannst Du so Deine Studiengebühren steuerlich absetzen. Dafür musst Du folgendes wissen:
- Werbungskosten vs. Sonderausgaben: Eine wichtige Frage, damit Du Deine Studienkosten absetzen kannst, ist, ob sie vom Fiskus als Sonderausgaben oder Werbungskosten angesehen werden. Werbungskosten kannst Du deutlich besser absetzen als Sonderausgaben.
- Erst- vs. Zweitausbildung: Du kannst Deine Studiengebühren unterschiedlich absetzen, je nachdem ob Dein Studium Deine Erstausbildung oder Deine Zweitausbildung ist. Für die Erstausbildung gelten Sonderausgaben, für die Zweitausbildung Werbungskosten.
- Steuerpflicht vs. Grundfreibetrag: Um Studiengebühren steuerlich absetzen zu können, musst Du überhaupt erstmal Einkommenssteuer zahlen. Das musst Du nur, wenn Dein Einkommen eine bestimmte Höhe hat.
Ab wann musst Du überhaupt Steuern zahlen? Der Grundfreibetrag
Es gibt in jedem Steuerjahr einen Grundfreibetrag, das heißt, wer mit seinem jährlichen Einkommen unter diesem Betrag liegt, muss darauf gar keine Steuern zahlen.
Jahr | Steuerfreibetrag |
---|---|
2014 | 8.354 € |
2015 | 8.472 € |
2016 | 8.652 € |
2017 | 8.820 € |
2018 | 9.000 € |
2019 | 9.168 € |
2020 | 9.408 € |
2021 | 9.744 € |
2022 | 9.984 € |
2023 | 10.908 € |
2024 | 11.604 € |
Ist Dein Studium Erst- oder Zweitausbildung? Diese Beispiele erklären’s
Zunächst einmal musst Du wissen, ob Dein Studium als Erst- oder Zweitausbildung gilt. Davon hängt nämlich ab, als welche Art von Kosten und in welcher Höhe Du Dein Studium von der Steuer absetzen kannst.
- Als Erstausbildung wird angesehen: die erste Ausbildung, ob beruflich oder akademisch, die Du absolvierst, um Deinen späteren Beruf zu erlernen.
- Welches Studium ist dann Erstausbildung? Wenn Du direkt nach dem Abitur Dein Studium aufnimmst, oder auch wenn Du Dir nach dem Abi einen Job suchst und dann berufsbegleitend studierst (nicht duales Studium). Entscheidend ist ein Abschluss – ein abgebrochenes Studium gilt daher nicht als abgeschlossene Erstausbildung.
- Wechsel des Studiengangs - Wenn Du den Studiengang wechselst also keinen Abschluss im ersten Studienfach hast, gilt Dein zweites Studienfach auch als Erstausbildung. Du hast also noch keinen vorherigen Abschluss erreicht und befindest Dich immer noch in der ersten Ausbildung.
- Als Zweitausbildung wird angesehen: jede weitere Ausbildung nach der ersten abgeschlossenen Ausbildung, egal ob beruflich oder akademisch.
- Welches Studium ist dann Zweitausbildung? Wenn Du nach einem Bachelor-Abschluss ein Master-Studium oder ein weiteres Bachelor-Studium anfängst, gilt das als Zweitausbildung, genauso wie wenn Du promovierst. Auch wenn Du eine Berufsausbildung abschließt und dann ein Studium aufnimmst, wird es steuerrechtlich als Zweitausbildung angesehen, ebenso wie ein duales Studium, das als sog. Ausbildungsdienstverhältnis gilt.
Sonderausgaben und Werbungskosten: Welcher Student hat was?
Möchtest Du aus Deiner Erstausbildung Studiengebühren absetzen, kannst Du sie nur als Sonderausgaben geltend machen. Grund: Sie werden steuerrechtlich als Kosten der privaten Lebensführung angesehen. Deshalb kannst du nur in bestimmten Fällen und in begrenzter Höhe (maximal 6.000 €) die Kosten für Dein Studium von der Steuer absetzen.
Möchtest Du aus Deiner Zweitausbildung Studiengebühren absetzen, kannst Du sie als Werbungskosten geltend machen. Die Summe, die Du dann von der Steuer absetzen kannst, ist unbegrenzt. Grund: Die Kosten für Deine Zweitausbildung gelten steuerrechtlich als berufliche Ausgaben.
Warum Dir Werbungskosten mehr bringen als Sonderausgaben, um Studiengebühren abzusetzen
Wenn Du rein danach gehst, wie sich am besten Studiengebühren steuerlich absetzen lassen, macht eine Berufsausbildung vor dem Studium Sinn. Dein gesamtes Studium (nicht nur der Master) gilt dann steuerrechtlich als Zweitausbildung. Die Kosten für das Studium gelten als Werbungskosten, wohingegen keine Werbungskosten für das Erststudium veranschlagt werden können.
Werbungskosten haben einige Vorteile gegenüber Sonderausgaben:- Werbungskosten sind in unbegrenzter Höhe absetzbar, Sonderausgaben nur bis maximal 6.000 €.
- Sonderausgaben können nur in dem Jahr steuerlich geltend gemacht werden, in dem sie anfallen. Nur wenn Du in diesem Jahr so viel verdienst, dass Du überhaupt Steuern zahlen musst, kannst Du die Studienkosten absetzen.
- Werbungskosten hingegen kannst du in das nächste Jahr mitnehmen, in dem Du dann Einkommenssteuer zahlst. Die Werbungskosten müssen in der Steuererklärung vom Student als Verlustvortrag ausgewiesen werden.
Noch einmal: Damit Du in Form von Werbungskosten Deine Studiengebühren steuerlich absetzen kannst, muss Dein Studium als Zweitausbildung gelten. Die Voraussetzung hierfür ist eine abgeschlossene Erstausbildung. Wer nun denkt, er sei besonders clever und zwischen Abi und Studienbeginn schnell irgendeinen Lehrgang als Erstausbildung absolvieren will, wird kein Glück haben. Denn: Was als abgeschlossene Erstausbildung zählt, wird seit dem 1.1.2015 vom Gesetzgeber eindeutig abgegrenzt (§ 9 Abs. 6 Satz 2 EStG).
Was gilt als abgeschlossene Erstausbildung?
- Die Ausbildung muss in Vollzeit erfolgt sein (mindestens 20 Stunden wöchentlich) und mindestens zwölf Monate gedauert haben.
- Die Ausbildung muss geordnet sein, d.h. sie war durch einen Lehrplan strukturiert und hatte ein festgelegtes Ausbildungsziel.
- Die Ausbildung muss an ihrem Ende mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen werden (außer der Ausbildungsplan beinhaltet keine).
Diese Ausgaben kannst Du als Studienkosten absetzen und so geht’s!
Es gibt in Hinblick auf die Steuererklärung einige ungenutzte Sparpotenziale für Studenten. Mit deren Hilfe kannst Du sowohl Deine Studiengebühren absetzen als auch weitere Ausgaben geltend machen. Du kannst beispielsweise folgende Kosten für Dein Studium von der Steuer absetzen:
- Studiengebühren
- Fahrtkosten zwischen Uni und Wohnung
- Kosten für eine Zweitwohnung in der Studienstadt, wenn eine doppelte Haushaltsführung vorliegt
- Prüfungsgebühren
- Kosten für Bücher und Materialien (Stifte, Papier, Laptop, Porto etc.)
- Kosten für Repetitorien
- Zinsen für ein Ausbildungsdarlehen (z.B. BAföG, Studienkredit)
- Kosten für Sprachkurse, falls beruflich veranlasst
- Fahrtkosten zu Lerngemeinschaften
- Kosten für ein Arbeitszimmer, falls es der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist (z.B. Fernstudium)
Mit Werbungskosten nach dem Studium Steuern sparen – der Verlustvortrag
Um Studiengebühren steuerlich absetzen zu können, musst Du erst einmal überhaupt Einkommenssteuer bezahlen. Während des Studiums verdienen viele aber mit Neben- oder Ferienjobs weniger als den Grundfreibetrag.
Aber wie kann man dann die Studienkosten als Verluste verrechnen?
Ist Dein Studium Deine Zweitausbildung, kannst Du Studiengebühren absetzen, indem Du sie als Werbungskosten geltend machst. Werbungskosten kannst Du aus einem Jahr, in dem Du unter dem Grundfreibetrag warst, in das nächste Jahr mitnehmen, in dem Du Einkommenssteuer zahlen musst. Damit das möglich ist, musst Du eine Steuererklärung auch in den Jahren machen, in denen Dein Einkommen unter dem Steuerfreibetrag liegt.
Dafür musst Du in der Steuererklärung als Student einen Verlustvortrag geltend machen. Die Studienkosten werden dann im nächsten Jahr aufgerechnet und senken Dein zu versteuerndes Einkommen. Du forderst das Finanzamt auf, die Verluste eines Jahres in einem gesonderten Bescheid festzustellen. Dafür musst Du auf dem Deckblatt der Einkommenssteuererklärung den Punkt „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ ankreuzen.
Bei der Einkommenssteuererklärung im folgenden Jahr werden diese Verluste dann vorrangig von Deinen Einkünften abgezogen. Wird daraufhin wieder ein Verlust festgestellt, gibt es einen neuen Verlustvortrag. Jahr für Jahr kannst Du so Deine Studienkosten absetzen bis die Verluste komplett ausgeglichen sind. Der Verlustvortrag ist zeitlich unbegrenzt.
Nach dem Studium Steuern sparen: Rückwirkender Verlustvortrag
Du bist mit dem Studium fertig und erfährst jetzt erst, dass Du Studiengebühren absetzen kannst?
Du kannst die Erklärung zum Verlustvortrag für die letzten vier Jahre rückwirkend abgeben. Der Bundesfinanzhof entschied im Januar 2015 (Az. IX R 22/14) sogar, dass Verlustfeststellungen für die letzten sieben Jahren zulässig sind.
Wichtig: Das Gesetz zur Verlustfeststellung könnte bald geändert werden. Dann wäre eine Verlustfeststellung für mehr als vier zurückliegende Jahre nicht mehr möglich.
Studienkosten von früherem Gehalt absetzen: Der Verlustrücktrag
Bleiben in einem Jahr Verluste, die nicht durch die Aufrechnung mit den Einkünften ausgeglichen werden können, rechnet das Finanzamt die verbleibenden Verluste mit dem Einkommen des Vorjahres auf. Das führt in der Regel zu einer nachträglichen Steuerrückzahlung.
Wer keinen Verlustrücktrag möchte, etwa weil er im Vorjahr ohnehin kaum oder kein zu versteuerndes Einkommen hatte, muss den Betrag des Verlustrücktrags in der Einkommenssteuererklärung beschränken bzw. komplett ausschließen.
Schlechte Voraussetzungen: Wann Dir Werbungskosten als Student nichts bringen
Du kannst zwar Deine Studienkosten absetzen, wenn sie Werbungskosten einer Zweitausbildung sind, es kann aber sein, dass es Dir keinen finanziellen Vorteil bringt.
Wenn du einen Verlustvortrag veranlasst, werden Deine Verluste im Folgejahr von Deinem Einkommen abgezogen. Wenn das aber so niedrig ist, dass es unter den Grundfreibetrag fällt, senkt der Verlustvortrag nur Dein Einkommen, auf das sowieso keine Steuern anfallen.
Mit dem Verlustvortrag Studiengebühren absetzen – hier klappt’s nicht
Du hattest 2022 gar keine Einnahmen, Deine Kosten für Dein Studium (Zweitausbildung) lagen bei 1.500 €. Du kannst sie als Werbungskosten absetzen und einen Verlustvortrag über 1.500 € für 2023 erwirken.
2023 hast Du dann Gesamteinnahmen über 8.000 Euro und wieder 1.500 € Studienkosten. Diese Ausgaben von 1.500 € und der Verlustvortrag aus 2021 über 1.500 € werden von den 8.000 € Einnahmen abgezogen.
Damit liegt Dein Einkommen für 2023 bei 5.000 Euro. Damit liegst Du unter dem Grundfreibetrag und musst keine Steuern zahlen. Allerdings ist auch kein Verlust entstanden, deshalb kannst Du keinen weiteren Verlustvortrag für 2024 machen. Die Werbungskosten sind verpufft, du konntest Deine Studiengebühren nicht absetzen.
Bei der Erstausbildung kannst Du nur Studienkosten absetzen, indem Du sie als Sonderausgaben geltend machst. Sonderausgaben wirken sich allerdings nur im selben Jahr wie das erzielte Einkommen aus. Ist das zu gering, haben sie keinen Effekt.
Mit Sonderausgaben Studiengebühren absetzen – hier klappt’s nicht
Du hattest 2022 keine Einkünfte, die Kosten für Dein Studium (Erstausbildung) beliefen sich auf 7.000 €. Von den 7.000 € kannst Du nur 6.000 € als Sonderausgaben veranschlagen. Allerdings wirken sich auch diese 6.000 € Verlust nicht steuerlich aus, weil Deine Einkünfte 2022 sowieso bei 0 lagen und Du keine Steuern bezahlst. Du kannst die 6.000 € auch nicht mit nach 2023 nehmen und dann auf Dein (evtl. höheres) Einkommen anrechnen, weil das für Sonderausgaben nicht geht. Studiengebühren können schließlich nicht als Werbungskosten im Erststudium geltend gemacht werden.
Die wichtigsten Fristen für Deine Steuererklärung als Student
Damit Du Deine Studiengebühren steuerlich absetzen kannst, musst Du nicht nur alle steuerlichen Möglichkeiten kennen, sondern Deine Unterlagen auch vollständig und rechtzeitig beim Finanzamt einreichen.
- Jeder Arbeitnehmer, der freiwillig eine Einkommenssteuererklärung macht, kann sich die zu viel gezahlte Lohnsteuer innerhalb von vier Jahren zurückholen. Das gilt auch für Dich, wenn Du eine Steuererklärung machen und Studiengebühren absetzen willst.
- Deine Einkommenssteuererklärung für 2021 muss demnach spätestens am 31.12.2025 beim Finanzamt sein.
- Du kannst sie auf den vorgedruckten Formularen in Papierform ausfüllen und ans Finanzamt schicken oder elektronisch mit „ElsterOnline“ abgeben.
- Möchtest Du einen Verlustvortrag geltend machen, musst Du eine Verlustfeststellung beantragen. Das kannst Du laut Bundesfinanzhof sogar bis zu sieben Jahre rückwirkend machen. Unter der Voraussetzung, dass für den Verlust-Zeitraum noch kein Einkommenssteuerbescheid eingegangen ist.
- Selbstverständlich musst Du für alle Ausgaben, die Du als Studienkosten absetzen willst, Belege haben.
Auch wenn Dir diese Fristen viel Zeit lassen, um Studienkosten absetzen zu können, ist es doch das Beste, Du machst jährlich eine Einkommensteuererklärung und ggf. einen Verlustvortrag. Sonst verlierst Du zu schnell den Überblick und verschenkst evtl. bares Geld.
Wann Du Deine Steuererklärung spätestens abgeben musst
Freiwillige Steuererklärung | Spätester Abgabetermin |
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Einkommenssteuererklärung 2014 | 31.12.2021 Besser so schnell wie möglich: unsichere Rechtslage! |
Einkommenssteuererklärung 2015 | 31.12.2019 Besser so schnell wie möglich: unsichere Rechtslage! |
Einkommenssteuererklärung 2016 | 31.12.2020 |
Einkommenssteuererklärung 2017 | 31.12.2021 |
Einkommenssteuererklärung 2018 | 31.12.2022 |
Einkommenssteuererklärung 2019 | 31.12.2023 |
Einkommenssteuererklärung 2020 | 31.12.2024 |
Einkommenssteuererklärung 2021 | 31.12.2025 |
Einkommenssteuererklärung 2022 | 31.12.2026 |
Einkommenssteuererklärung 2023 | 31.12.2027 |
Nicht jeder kann gleich viel Studiengebühren absetzen – werden die Gesetze bald gerechter?
Nicht jeder, der seine Studiengebühren absetzen will, hat die gleichen Spielräume. Diejenigen, deren Studium als Zweitausbildung gilt, haben durch die Veranschlagung als Werbungskosten große Vorteile gegenüber denjenigen mit Erstausbildung, die nur Sonderausgaben geltend machen können.
Solltest Du gegen den Steuerbescheid, den Du erhalten hast, vorgehen wollen, kannst Du einen Einspruch oder Änderungsantrag einreichen. Es ist besser einen Änderungsantrag einzureichen. Damit wird nur ein bestimmter Teil Deiner Steuererklärung nochmal überprüft anstatt alles (wie beim Einspruch). Du kannst den Änderungsantrag formlos per E-Mail, Brief oder telefonisch bei Deinem zuständigen Finanzamt einreichen. Du musst darin nur angeben, wo das Finanzamt Deiner Meinung nach einen Fehler gemacht hat.
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