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Werkstudent und Minijob: Geht beides?

Doppelt Geld verdienen und gleichzeitig vom Studi-Status profitieren – das klingt zu schön, um wahr zu sein? Ist aber real! Hier erfährst Du, wie es klappt und was Du beachten musst.

Werkstudent sein und einem Minijob nachzugehen ist durchaus möglich. Sowohl als Werkstudent als auch als Minijobber profitierst Du als Student von reduzierten Abgaben. Werkstudentenjobs sind in der Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei – ein ganz besonderes Privileg, das nur für eingeschriebene Studenten gilt! Für Minijobs musst Du gar keine Abgaben zahlen, wenn Du einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung stellst. Wenn Du Werkstudent bist und noch einem Minijob nachgehst, können sich die Abgaben insbesondere bei einer Gesamtarbeitszeit von über 20 Stunden pro Woche allerdings erhöhen.

In diesem Artikel geben wir Dir einen Überblick über die wichtigsten Regelungen in puncto Abzüge, Arbeitszeitgrenzen und Versicherungspflicht zum Thema Werkstudent + Minijob.

Werkstudent und Minijob: Wie viel darf man arbeiten?

Ein Job als Werkstudent und ein Minijob gleichzeitig kann unter Umständen Auswirkungen auf Deinen Studentenstatus und eine potentiell zu leistende Einkommenssteuer haben! Vor allem Deine Arbeitszeiten solltest Du bei der Kombination Werkstudent und Minijob stets im Auge behalten, um Deine reduzierten Abgabe-Vorzüge als Werkstudent nicht zu verlieren. Doch nicht nur Deinen Studentenstatus, sondern auch Deinen BAföG-Anspruch kannst Du verlieren: Grundsätzlich hast Du als Werkstudent BAföG-Anspruch, dessen Höhe jedoch ab einem Einkommen von über 6.270 € pro Jahr sinken kann. Wie viel Du dann noch genau bekommst, kannst Du ganz einfach mit unserem BAföG-Rechner berechnen.

Was ist ein Werkstudent?

Werkstudenten sind Studenten, die an einer Hochschule eingeschrieben sind und neben ihrem Studium zusätzlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten – egal, ob es sich dabei um eine einen Hauptjob, einen Minijob oder um ein Praktikum handelt.

Was ist ein Minijob?

Zu den Minijobs zählen neben kurzfristigen Beschäftigungen vor allem die geringfügig entlohnten Beschäftigungen – also die klassischen 538 €-Jobs. Im Gegensatz zum Werkstudentenjob ist ein Minijob nicht an den Studentenstatus gebunden.

Was passiert bei Werkstudent und zeitgleichem Minijob?

Am allerwichtigsten ist bei dieser Kombination für Dich die 20 Stunden-Regel! Diese wöchentliche Arbeitszeitgrenze hat nämlich Auswirkungen auf Deinen Werkstudenten-Status. So gilt: Die Arbeitszeiten aus allen Tätigkeiten – in diesem Fall also die Arbeitszeiten aus Deiner Tätigkeit als Werkstudent und Deinem Minijob zusammengenommen – dürfen 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten! Arbeitest Du mehr, verlierst Du Deinen Status als Werkstudent und damit Deinen Studierendenstatus in der Sozialversicherung. Dann musst Du ganz regulär Beiträge in alle Sozialversicherungszweige zahlen!

Unabhängig vom Studentenstatus gilt außerdem: Eine tägliche Arbeitszeit von mehr als zehn Stunden sowie eine wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 48 Stunden in abhängiger Beschäftigung sind gesetzlich verboten!

Auch mögliche Auswirkungen auf eine eventuell zu zahlende Einkommenssteuer solltest Du im Blick behalten, wenn Du als Werkstudent gleichzeitig einem Minijob nachgehst. Die Einkommenssteuer wird immer dann fällig, wenn die Summe all Deiner Einkünfte – in diesem Fall die Summe aus Deinem Einkommen als Werkstudent und Deinem Minijob – so hoch ist, dass sich hieraus eine Steuerpflicht ergibt. Diese beginnt für die meisten Studierenden oberhalb des jährlichen Steuerfreibetrag von derzeit 11.604 € Euro (Stand 2024, 10.908 Euro im Jahr 2023). Wer weder Kind noch Ehepartner hat, darf 2024 967 € (2023 - 909 €) monatlich verdienen, ohne dafür am Jahresende Steuerabgaben zahlen zu müssen. Wer zu viel verdient, muss zahlen. Je nach Steuerklasse sind mindestens 14 Prozent und höchstens 45 Prozent fällig – hinzu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. auch Kirchensteuer. Mit der Wahl der richtigen Steuerklasse als Student kannst Du jedoch auch bei den Abzügen sparen: Da die Steuerklasse 6 die höchsten Abzüge hat und alle Zweit- oder Drittjobs der Steuerklasse 6 zugeordnet werden, ist es ratsam, den Job mit den geringsten Verdiensten dieser Steuerklasse zuzuordnen. So vermeidest Du hohe Abzüge und hast am Ende des Monats mehr Geld zur Verfügung.

Werkstudent und Minijob gleichzeitig: Worauf musst Du achten?

  • 26 Wochen-Regel: Du darfst nur 26 Wochen im Jahr (182 Kalendertage) mehr als 40 Stunden pro Woche, z.B. in den Semesterferien oder nachts (23 Uhr bis 6 Uhr) arbeiten.
  • 20 Stunden-Regel: Beachte, dass Deine wöchentliche Arbeitszeit für Deine Tätigkeiten als Werkstudent und Deinen Minijob zusammengerechnet unter 20 Stunden bleibt, um Deinen Werkstudenten-Status nicht zu verlieren und Du von geminderten Versicherungsbeträgen profitierst!
  • Grundfreibetrag und Einkünfte im Blick behalten: Betragen Deine Einnahmen aus Deiner Tätigkeit als Werkstudent und Deinem Minijob mehr als 11.604 € (2024), 10.908 € (2023) wird u.U. eine Einkommenssteuer fällig!

Werkstudent und Minijob: Versicherungspflichtig?

Minijob
Wöchentliche Arbeitszeit11 Stundenje nach Stundenlohn
Familienversichert
Selbst versichertkeine gesonderte Versicherung nötig
Renten - versicherung
Arbeitslosen - versicherung
Pflege - versicherung
Werkstudent
Wöchentliche Arbeitszeit20 Stundenmax
Familienversichert
Selbst versichertca. 80 €/Monat
Renten - versicherung
Arbeitslosen - versicherung
Pflege - versicherung
Werkstudent + Minijob
Wöchentliche Arbeitszeit20 Stundenmax
Familienversichert
Selbst versichertca. 80 €/Monat
Renten - versicherung
Arbeitslosen - versicherung
Pflege - versicherung
Werkstudent + Minijob
Wöchentliche Arbeitszeit20 Stundenüber
Familienversichert
Selbst versichertca. 300 €/Monat
über Hauptberuf oder privat
Renten - versicherung
Arbeitslosen - versicherung
Pflege - versicherung

Der große Vorteil an Minijobs: Minijobs sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei! Nur in der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht, von der Du Dich aber befreien lassen kannst. Deine Krankenversicherung als Student bleibt von einem Minijob unberührt.

Und auch als Werkstudent bleibt Dein Job von den Abgaben in die Sozialversicherungen befreit, solange Deine wöchentliche Arbeitszeit die oben genannte Grenze von 20 Stunden nicht übersteigt! Auch hier bleibst Du also weiterhin als Student krankenversichert.

Willst Du nun gleichzeitig Werkstudent sein und einem Minijob nachgehen, solltest Du also unbedingt die 20 Stunden-Regel prüfen! Denn: Übersteigen Deine Gesamtarbeitszeiten aus beiden Arbeitsverhältnissen die wöchentliche 20 Stunden-Grenze, verlierst Du Deinen Status als Werkstudent und Dein Hauptjob wird ab sofort in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung voll versicherungspflichtig.

Bleibst Du hingegen unter den genannten 20 Stunden, kann eine Kombination aus Werkstudent und Minijob attraktiv für Dich sein! In diesem Fall zahlst Du nämlich keine zusätzlichen Beiträge für die Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung. Lediglich die Rentenversicherung wird für Deinen Job als Werkstudent fällig. Und im Minijob kannst Du Dich von letzterer sogar befreien lassen.

Wichtig: Die 20 Stunden-Grenze wird von den Krankenkassen teilweise unterschiedlich ausgelegt. Manche sehen die Grenze bei bis zu 20 Stunden – manche bei genau 20 Stunden. Im Zweifel gilt: Lieber einmal mehr bei Deiner Krankenkasse nachfragen!

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Kommentare

Frage: Wenn man über 20 Stunden die Woche arbeitet, zählt man ja als "normaler" Arbeitnehmer. Wieso wird zur Berechnung der Steuer Minijob und Hauptjob zusammen gerechnet? Beim Minijob wird doch eine Pauschalsteuer vom Arbeitgeber abgeführt... Als "normaler" Arbeitnehmer mit Steuerklasse 1 zahlt man Steuer ab ca. 1.000,-- Euro im Monat, weil der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschalbetrag abgezogen werden. Der Minijob ist - nach meiner bisherigen Kenntnis - vollkommen unabhängig...

Hallo Yasmina Becker,

leider können wir keine Einschätzung zu einzelnen Fällen abgeben. Vor allem, wenn mehrere Jobs mit unterschiedlichen Konditionen zusammenkommen, müssen die Steuern individuell berechnet werden. Das zuständige Finanzamt, ein Lohnsteuerhilfe-Verein oder ein Steuerberater können Dich persönlich beraten und Unklarheiten beseitigen.

Viele Grüße
myStipendium

Darf man jede Woche nicht über die 20 Stunden kommen oder wird das durchschnittlich gerechnet? Ich habe nämlich einen Mini Job in dem ich mal gar nicht in der Woche arbeite, mal aber schon über 10h circa

Hallo Carlotta Schaefer,

schau Dir doch mal unseren Artikel zum Thema Werkstudenten-Arbeitszeit an, da erklären wir alles im Detail. Es gelten nämlich nochmal besondere Regeln bei der Arbeit am Wochenende oder in den Semesterferien.
Aber mit 0-10 Stunden pro Woche liegst Du ja in jedem Fall unter der 20-Stunden-Grenze und bist damit auf der sicheren Seite.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo, ich werde ab 01.02.19 eine Arbeit als Werkstudent anfangen.
Meine Frage ist, ich habe bis jetzt und möchte weiter behalten eine minijob Stelle 3 Stunde pro Woche.

Wenn ich als Werkstudent 17 Stunden pro Woche arbeite, wäre es kein Problem.. Oder?

Weil ich über 30 bin, ab Februar muss ich mich freiwillig versichern lassen (bis jetzt behaltete eine Teilzeitbeschäftigung) , so kostet 181€ bei AOK (habe gefragt)

Gibt es eine bessere alternative Möglichkeit oder wurde es nicht passen?

Danke im voraus!

Hallo gkatidis,

wichtig ist, dass Du insgesamt nicht über 20 Stunden/Woche arbeitest. Mit 17 Stunden als Werkstudent und 3 Stunden im Minijob wäre die Grenze nicht überschritten.
Um mehr über die Beiträge der einzelnen Krankenkassen zu erfahren, wende Dich direkt dorthin und lass Dich zu Deiner persönlichen Situation beraten. Schau doch auch mal bei unseren anderen Artikeln zum Thema "Werkstudent" vorbei, dort findest Du noch viele weitere Infos - z.B. zum Thema Werkstudent und Minijob, zur Werkstudenten-Arbeitszeit und zur Werkstudenten-Krankenversicherung.

Viel Erfolg im neuen Job und viele Grüße
myStipendium

Hallo,
Ich beginne zum neuen Monat einen Minijob und starte im darauffolgenden Monat in einer Werkstudententätigkeit. Mit den Steuern komme ich noch etwas durcheinander: Muss ich für die beiden Jobs Steuerklassen zuweisen oder entfällt das, da der Minijob steuerfrei ist?
Denn ansonsten müsste ich ja bereits zu Beginn des Minijobs wenn möglich Steuerklasse 6 zuweisen, um der Werkstudententätigkeit Steuerklasse 1 zuweisen zu können. Ist das richtig?
VG

Hallo Alex,

Dein Fall ist ziemlich kompliziert, außerdem fehlen ein paar Infos - deshalb können wir Dir hier leider nicht weiterhelfen. Informier Dich am besten bei einem Lohnsteuerhilfeverein, der Sozialberatung Deiner Uni oder direkt beim Finanzamt. So kannst Du sichergehen, dass Du alles richtig machst und nicht am Ende eine böse Überraschung erlebst - und eventuell Steuern nachzahlen musst.

Beste Grüße und einen guten Start in die neuen Jobs wünscht
myStipendium

Schöne Artikel vielen Dank.
Ich habe ein Frage zu diesem Punkt " Diese beginnt für die meisten Studierenden oberhalb des jährlichen Steuerfreibetrag von derzeit 9.000 €. Wer weder Kind noch Ehepartner hat, darf 750 € monatlich verdienen, ohne dafür am Jahresende Steuerabgaben zahlen zu müssen. "

Bedeutet das wenn man Ehepartner hat und ein kind denn darf man mehr arbeiten und behaltet den Status als Student?
Falls Ja, wie viel Stunden darf man?

Noch ein Punkt, mein Ehepartner ist auch ein Student und wir beide bekommen BAföG aber sie kann leider zurzeit nicht arbeiten.

Hallo Osama,

wenn Du verheiratet bist und ein Kind hast, bist Du in einer anderen Steuerklasse. Weil hier viele Faktoren zusammenkommen (Ehe, Kind, Studentenstatus, BAföG), können wir Dir keine genauen Angaben machen. Du musst z.B. auch beachten, dass Dir bei einem zu hohen Einkommen der BAföG-Satz gekürzt werden kann. Am besten lässt Du Dich bei Deiner Hochschule, dem BAföG-Amt oder direkt beim Finanzamt beraten.
Der Freibetrag wurde übrigens inzwischen auf 9.168 € angehoben, wir haben das im Text entsprechend aktualisiert.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo,
ich arbeite bereits als Werkstudentin 12 Stunden die Woche. Mir wurde eine Freiwillige Tätigkeit angeboten, die ich auf die 8 restlichen Stunden reduzieren kann. Sollte ich in diesem Fall meine Steuerklasse ändern?. Außerdem, wenn mein Einkommen über die 764€ fällt, ich aber trotzdem innerhalb den 20 Stunden bin, muss ich mehr Steuer bezahlen?
danke sehr

Hallo Irene,

es ist leider unklar, was du mit "freiwilliger Tätigkeit" meinst und was genau die Rahmenbedingungen sind. Mehr Infos zu den Abgaben als Werkstudentin findest Du in unseren Artikeln Werkstudent Steuern und Werkstudent Sozialversicherung. Hilfe bekommst Du eventuell auch bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder der Sozialberatung Deiner Hochschule.

Viele Grüße
myStipendium

Ich arbeite derzeit als Werkstudent mit 18 Std pro Woche für knapp 849€ im Monat. Gilt die 20 Std Grenze auch für die Semester Ferien ? Und wäre der Minijob dann befreit von Rentenversicherung ? Oder würde ich dann insgesamt gerechnet sogar Lohnsteuer zahlen ?

Hallo Whiteandgold,

es gibt tatsächlich Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel, z.B. die Semesterferien - das haben wir im Artikel Werkstudenten-Arbeitszeit ausführlich erklärt. Mehr Infos zur Steuer findest Du hier: Werkstudent-Steuern.

Viele Grüße
myStipendium

Guten Tag, ich habe eine Frage. Ich übe zur Zeit ein Werkstudentstätigkeit mit 20std Woche und arbeite außerdem in Restaurant am Wochenende mit 6std. Was passiert jetzt mit meiner Steuer und Versicherung? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Hallo Vu Thanh,

Bis zu 26 Wochen im Jahr darfst Du die 20-Stunden-Regel überschreiten, ohne dass sich Folgen für Deine Versicherungen ergeben. Wenn Du die beiden Tätigkeiten aber über längere Zeit ausübst (und nicht nur z.B. in den Semesterferien) fällst Du leider aus der Werkstudenten-Regelung heraus. Dann gelten für Dich andere Regeln für die Steuern und Du musst in der Regel in alle Versicherungen einzahlen. Mehr Infos bekommst Du in unserem Artikel Werkstudenten-Arbeitszeit.

Viele Grüße
myStipendium

Guten Tag, ich habe eine Frage.

Momentan übe ich eine Werkstudententätigkeit aus (14 Std/Woche).
Jetzt würde ich gerne einen EINMALIGEN Aushilfsjob von 6 Std an einem Samstag ausüben.
Wie muss ich das steuerlich dem Finanzamt melden und wie wirkt sich das auf mein Einkommen an diesem einmaligen Aushilfsjob aus?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Liebe Grüße

Hallo Annika,

solange Du unter den 20 Stunden pro Woche bleibst, sollte das kein Problem sein. Außerdem darfst Du als Student für maximal 26 Wochen, also zum Beispiel während der Semesterferien, bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten. Mehr Infos findest Du in dem Artikel Werkstudenten-Arbeitszeit. Steuern musst Du zahlen, sobald Du über 9884€ (Grundfreibetrag 2022) verdienst.

Viele Grüße
myStipendium

Minijob und Honorartätigkeit
Hallo,
Ich bin Studentin und arbeite auf Honorarbasis im Museum (ohne Vertrag) und verdiene max. 200€ im Monat. Zusätzlich möchte ich noch einen 450€ Job annehmen. Mein potentiell zukünftiger Arbeitgeber sagt, dass die gleichzeitige Arbeit als Honorarkraft und 450€- Job nicht möglich ist. Ist das tatsächlich so? Warum?
Ich bin nicht mehr familienversichert (26 J.) Mit beiden Jobs käme ich nicht über die 20h/Woche.
Den jährlichen Steuerfreibetrag würde ich auch nicht überschreiten.

Danke für eine Antwort im Voraus! :)

Hallo Lena,

eigentlich ist es möglich beide Jobs gleichzeitig auszuführen. Allerdings wirst Du dann mehr als 450 € verdienen und somit werden Beiträge zur Rentenversicherung fällig. Der genaue Betrag hängt dabei von Deinem tatsächlichen Verdienst ab. Du befindest Dich in der Gleitzone von 450 – 1300 €. Dein zukünftiger Arbeitgeber müsste einen Teil der Rentenversicherung für Dich übernehmen.

Viele Grüße,
myStipendium

Guten Tag,

ich über derzeit einen Werkstudentenjob von 20 Stunden/Woche im Semester und 40 Stunden/Woche in den Semesterferien aus. Mein Verdienst ist auch weit über den 750€ im Monat. Wenn ich nun ein Minijob (450€) ausüben würde, welches nur am Wochenende stattfindet (und somit nicht in der Vorlesungszeit), bin ich dann von den Sozialversicherungen genauso befreit, wie wenn ich "nur" meinen Werkstudentenjob mache, oder hat das steuerliche Nachteile? Zu lesen ist ja, dass es eine Ausnahmeregelung von 26 Wochen, bzw. 182 Tagen im Jahr gibt, an denen ich die 20 Stunden in der Woche (Mo.-Fr.) am Wochenende überschreiten darf. Wie genau ist diese Regelung zu verstehen, darf ich somit im Jahr (52,1429 Wochen) davon 26 Tage die 20 Stunden/Woche überschreiten? Und gilt dies dann hintereinander, oder wäre es z.B. möglich, dass ich jede 2te Woche am Wochenende meinen Minijob nachgehe und dabei sogar Freitags und Samstags arbeiten dürfte, solange ich die 26 Wochen bzw. 182 Tage nicht überschreite?

Liebe Grüße

Hallo DeMaggio,

prinzipiell soll das Studium dein ‚Hauptberuf‘ sein. Deshalb wurde die 26 Wochen bzw. 182 Tage Regelung und die Arbeitszeit von maximal 20 Stunden pro Woche eingeführt. Wenn Du also beispielsweise 30 Stunden pro Woche für 183 Tage im Jahr arbeitest, wirst Du zum Arbeitnehmer und bezahlst die vollen Versicherungsbeiträge. Du darfst am Wochenende oder sogar Nachtschichten arbeiten, aber solltest eben nicht Deine Arbeitsstunden im Jahr insgesamt überschreiten.

Wie viel Sozialversicherung Du bezahlst, hängt von deinem Gesamteinkommen ab. Bei einem Verdienst zwischen 450 und 1300 € befindest Du Dich in der Gleitzone und Deine Beiträge müssen entsprechend festgestellt werden. Es gibt dazu einfache Rechner im Internet.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo,
Ich habe zur Zeit schon einen Minijob (450€) und einen Werkstudentenjob und habe nun die Möglichkeit einen weiteren 450€ anzunehmen. Ist es möglich zwei 450€ Jobs und meinen Werkstudentenjob gleichzeitig auszuführen, ohne irgendwelche Steuern zahlen zu müssen, wenn beide 450€ Jobs zusammen nicht mehr als 450€ im Monat erwirtschaften?
Vielen Dank!

Hallo Freudi,

Du kannst zwei Minijobs annehmen und gleichzeitig als Werkstudent arbeiten. Allerdings gibt es ein paar Regeln zu beachten:

1. Du darfst nur maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Du darfst für maximal 26 Wochen im Jahr bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten.
2. Wenn Du insgesamt über 450 € im Monat verdienst, werden Sozialabgaben fällig. Diese richten sich in der Gleitzone (450-1300 €) nach Deinem Gesamteinkommen. Wenn Du über 1300 € im Monat verdienst, musst Du wie jeder Arbeitnehmer die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
3. Wenn Du mehr als einen Job hast und dabei mehr als 450 € verdienst, werden Dein 2. Und 3. Job in Steuerklasse 6 eingeordnet, was bedeutet, dass die Abzüge höher sind.

Es ist also möglich mehrere Jobs anzunehmen, aber es kommt immer auf Deine Arbeitszeit und Dein Gesamteinkommen an.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo,

wenn man nun als Werkstudent eingestellt ist und neben dieser Tätigkeit einen Minijob und zwar nur Sonntags für 4h ausübt, wird man dann als voll sozialversicherungspflichtig gewertet? Es ist ja am Wochenende und da muss ich ja sowieso nicht zur Uni.
Und darf ich in Mannheim eingeschrieben sein, aber in Dortmund arbeiten?

Hallo Jamal88,

solange Du als Student immatrikuliert bist, spielt es keine Rolle, wo Deine Uni bzw. Deine Arbeit ist. Die Arbeitszeit von maximal 20 Stunden pro Woche darf überschritten werden, wenn Du am Wochenende oder nachts arbeitest. Schau Dir dazu auch diesen Artikel an: Werkstudenten-Arbeitszeit

Ob Du Sozialversicherungen zahlen musst, richtet sich nach Deinem Verdienst, dieser Artikel Werkstudenten & Sozialversicherung, erläutert das genauer.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo,
ich werde kommenden Monat als Werkstudent mit einem 20h/W Vertrag arbeiten, aber die Stunden auf den Monat gesehen nicht voll erfüllen. Kann ich die restlichen Stunden mit einem 450 € Job auffüllen, ohne dass ich meinen Status verliere?
Sprich:
1.Vertrag: 80 h/M vertraglich, davon 50 h absolviert
2. Vertrag: Minijob, 30 h gearbeitet

Vielen Dank

Hallo Mia,

Du kannst als Werkstudentin arbeiten und einen Minijob annehmen. Die Stundenzahl richtet sich dabei nach der Woche, manche Monate können ja auch 5 Wochen haben. Da musst Du also genau aufpassen, dass die Stunden insgesamt nicht überschritten werden. Deine Privilegien als Studentin könnten allerdings wegen Deines Gesamteinkommens beeinträchtigt werden. Dass heißt, wenn Du mehr als 450 € im Monat verdienst, musst Du Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dieser Artikel Werkstudenten & Sozialversicherung erklärt das genauer.

Viele Grüße
myStipendium

hallo,

ich bin Studentin und auch arbeite selbständig. Ich arbeite auch jetzt als Werkstudentin. Ich bezahlte vorher die KV (ich bin über 25), weil ich selbständig war. Mit Corona-Krise, wie ist es möglich, nicht mehr als 20 Std arbeiten und trotzdem ueberleben als Student? Ich verstehe nicht wirklich.. Nicht alle Studenten wohnen bei ihren Eltern...

MfG,
Julie

Hallo Julie,

Du kannst zwar nur 20 Stunden pro Woche arbeiten, dabei kannst Du aber durchaus bis 1300 € verdienen ohne Deine Privilegien als Student komplett zu verlieren. Außerdem kannst Du bis zu 26 Wochen im Jahr 40 Stunden pro Woche arbeiten. Es ist dennoch schwierig, als Student über die Runden zu kommen. BAFöG und Stipendien sind weitere Möglichkeiten Dich zu Unterstützen. Stipendien gibt es nicht nur für Hochbegabte, eine Recherche lohnt sich durchaus. Schau Dir doch mal unsere Stipendiensuche an.

Viele Grüße
myStipendium

Werkstudent plus 2 Minijobs

Hallo zusammen,
ich habe einen Werkstudentenjob (12h / Woche), sowie einen Minijob mit 5h / Woche und würde gerne einen weiteren Minijob mit 3h / Woche abschließen.
Bei beiden Minijobs würde ich in der Summe nicht mehr als 450€ verdienen, und die 20-Stunden-Regel würde ich ja auch einhalten.
Leider finde ich bisher nur keine Angaben, ob es generell möglich ist zusätzlich zum Werkstudentenjob zwei weitere Minijobs zu haben. Muss man steuerrechtlich bei der Anmeldung etwas beachten?
Vielen Dank im Voraus!

Hallo Jonathan,

Du kannst mehrere Jobs gleichzeitig ausüben, solange Du unter den 20 Stunden pro Woche und unter einem Gesamtverdienst unter 450 € bleibst. Sobald Du über 450 € verdienst, werden zwei Deiner drei Jobs nach Steuerklasse 6 besteuert und dann werden die Abzüge höher als beispielsweise in Steuerklasse 1.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo,
Ich habe einen Minijob (5 h/ Woche, ca. 300 €/ Monat) und möchte ab März zusätzlich eine Werkstudententätigkeit ausüben (15 h/ Woche, Verdienst über dem Freibetrag, Steuerklasse 1). Mit den Steuern komme ich noch etwas durcheinander: Werden für beide Jobs Steuern fällig oder entfällt das für den Minijob, da dieser steuerfrei ist? Oder wird dem Minijob dann die Steuerklasse 6 zugeteilt?
Danke und viele Grüße!

Hallo Taschina94,

wenn Du insgesamt nicht mehr als 450 € verdienst (ab 1. Oktober 2022 sind es übrigens 520 €), werden Dir keine Steuern abgezogen. Da Du durch Deinen Werkstudentenjob insgesamt über 450 € verdienst, wird einer Deiner beiden Jobs nach Steuerklasse 1 und der andere Job nach Steuerklasse 6 besteuert. In Steuerklasse 6 sind Deine Abzüge höher.

Viele Grüße
myStipendium

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage. Momentan arbeite ich bei Supermarkt (80 Stunden Pro Monat). Vor drei Tage habe ich eine andere Stelle als Studentische Hilfskräfte unter einem Professor an meiner Universität gefunden. Ich möchte gerne als Studentische Hilfskräfte (80 Stunden Pro Monat) unter einem Professor an meiner Universität arbeiten. Ich möchte gerne auch neben Studentische Hilfskräfte bei Supermarkt als Minijob arbeiten. Darf ich beide Arbeit machen oder nicht. Ich habe gehört, dass wenn ich als Studentische Hilfskräfte arbeite, zählen diese Stunden nicht zu 120 halbe oder 240 halbe Tage. Ist das richtig? oder verliere ich den Studentenstatus? könnten Sie mich bitte über die Konsequenzen informieren?

Mit freundlichen Grüßen
Luka

Hallo Luka,

solange Du unter 20 Stunden pro Woche arbeitest und unter 450 € pro Monat verdienst, behältst Du Deine Privilegien als Student. Es spielt dabei keine Rolle, ob Du mehrere Minijobs, Werkstudentenjobs oder studentische Hilfskraft bist. Du darfst aber 26 Wochen im Jahr bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten und damit auch mehr verdienen. Somit könntest Du den Job als studentische Hilfskraft 26 Wochen lang ausführen und gleichzeitig Deinen Minijob im Supermarkt. Wenn Du allerdings diese 26 Wochen überschreitest, wirst Du wie ein Arbeitnehmer besteuert und verlierst Deine Vorteile als Student.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo zusammen,

ich habe seit dem 01.04 einen Minijob und seit dem 01.06 zusätzlich noch eine Werkstudentenstelle mit 20 Stunden pro Woche angenommen. Die Stunden des Minijobs belaufen sich auf 32 Stunden pro Monat.
Die Kombination beider Beschäftigungen wollte ich eigentlich bis Ende September diesen Jahres beibehalten.
Muss ich dann eine Einstufung in eine andere Steuerklasse bzw. weitere Abgaben befürchten, als nur die Rentenbeiträge auf den Werkstudentenjob?
Beim Minijob komme ich ziemlich genau auf 450 Euro/Monat, die Werkstudentenstelle bringt ca 950 Euro/Monat.
Sollte man den Minijob ggf auf eine kurzfristige Anstellung umschreiben?
Der Minijob wird unter der Woche zu normalen Arbeitszeiten abgeleistet; genauso der Werkstudentenjob.

Vielen Dank für die Hilfe.
Viele Grüße,
Flami

Hallo Flaminia,

um Deinen Studentenstatus für Steuerzwecke zu erhalten, darfst Du eigentlich nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Es gibt dazu Ausnahmen, Du kannst beispielsweise in den Semesterferien Vollzeit arbeiten. Schau Dir dazu am besten den Artikel Werkstudenten-Arbeitszeit an.

Wenn Du zu viele Stunden arbeitest, kann es sein, dass Du die Sozialversicherung selbst zahlen musst. Vielleicht besprichst Du Deine Situation noch mit Deinem Studentenwerk oder einer Steuerberatung, da die Arbeitsstunden auf das gesamte Jahr berechnet werden.

Viele Grüße
myStipendium

Frage: Wie sieht es mit den Sonderregeln bezüglich Arbeitszeit am Wochenende/Nachts und in den Semesterferien aus, bei der Kombination aus Minijob und Werkstudent?

Beispiel: als Werkstudent arbeite ich 18 bis 20 Stunden die Woche (nur an Wochenenden und Feiertagen, Nachtschicht). Kann ich zusätzlich einen Minijob machen (4-6 Stunden die Woche, auch nur an Wochenenden und Feiertagen, tagsüber) oder sprengt das dann das Stundenlimit? Ich bin tagsüber werktags ja trotzdem ganz normaler Student an der Uni.

Hallo Julia,

generell solltest Du pro Woche als Student nur 20 Stunden arbeiten, dabei spielt es keine Rolle, ob Du dies nachts oder am Wochenende tust.

Allerdings darfst Du für 26 Wochen (oder 182 Kalendertage) pro Jahr länger bzw. Vollzeit arbeiten. Du musst also auf das gesamte Jahr gesehen Deine Arbeitsstunden berechnen. Wenn Du über 26 Wochen mehr als 20 Stunden arbeitest, musst Du Beiträge an die Sozialversicherung zahlen.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo,
ich schreibe gerade mit einem Unternehmen meine Bachelorarbeit, werde dafür also bezahlt (circa wie als Werkstudentin) und überlege daneben noch einen Minijob zu suchen. Ich habe keine vertraglich geregelten Wochenarbeitszeiten (Vertrauensarbeitszeit), weshalb ich mich gefragt habe, wie es dann ist, wenn ich z.B. noch 5h/Woche im Minijob arbeiten wollen würde. Können Sie mir sagen, wie die Regelung der Kombi Bachelorantentätigkeit und Minijob ist?

Hallo Leonie171,

Für die Kombination Bachelorantentätigkeit und Minijob treffen die gleichen Regeln wie für die Kombi Werkstudent und Minijob zu. Du darfst also insgesamt maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Außerdem werden Steuern erhoben sobald Du mit Deinem Gesamteinkommen über den jährlichen Freibetrag von 10.908 € kommst.

Viele Grüße
myStipendium

Die Tabelle oben beschreibt ja schon ziemlich gut, welche Abgaben etc. man als Arbeitnehmer zu tragen hat.
Meine Frage daher: Wie sieht das für den Arbeitgeber aus? Ist dieser im Nachteil, wenn man zusätzliche zu einem 520€-Job noch einen Werkstudentenjob hat?
Konkret: Ich habe einen Minijob (befreit von sämtlichen Sozialversicherungen) und einen Werkstudentenjob. Ich habe sowieso nicht genug Zeit um mehr als 20h/Woche zu arbeiten, allerdings sagen beide Arbeitgeber, ich dürfe insgesamt nicht über 520€ verdienen, da es sonst in irgendeiner Form Stress gibt.
Wo ist da dann der Haken? Warum kann das für den Arbeitgeber auf irgendeine Weise nachteilhaft sein?
Ich habe vorher in meinem Werkstudentenjob immer ca. 700€ verdient und kann jetzt angeblich mit beiden Jobs zusammen nicht mehr über die 520€.

Vielen Dank für die Antwort!

Hallo David_26,

Die Beiträge, die Arbeitgeber zahlen sind prozentual und steigen somit an, je höher Dein Einkommen ist. Allerdings gab es bis zur Neuregelung im Oktober 2022 einen leichten Vorteil für Arbeitgeber. Denn wenn der Arbeitnehmer nur leicht über die 450 € - Grenze kam, verringerten sich die Abgaben für den Arbeitgeber. Diese Diskrepanz wurde aber seit Oktober letzten Jahres beseitigt. Dennoch sind derzeit die Steuerlasten für den Arbeitgeber eines Minijobbers oder Midijobbers (521 € - 1.600 € Verdienst) im unteren Bereich um die 28 Prozent.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo!
Ich arbeite 16h die Woche als Werkstudentin, würde jedoch gerne gelegentlich als Komparsin aushelfen. Bleibe ich in der 20h Regel, solange ich monatlich im Durchschnitt nicht über die die 20h komme? Also einmal im Monat zusätzlich 8h unter der Woche eine Komparsenrolle übernehme? Die werden ja zudem als gage und nicht als Stundenlohn bezahlt. Würde mich über Hilfe freuen!

Hallo Ava,

solange Du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, behältst Du Deinen Studentenstatus bei. Du kannst also Deinem Job als Werkstudentin nachgehen (16 Stunden pro Woche), darfst aber dann nicht mehr als vier zusätzliche Stunden als Komparsin pro Woche arbeiten. Am besten ist es, Du schreibst Deine Arbeitsstunden in den verschiedenen Jobs genau auf, damit Du am Ende des Jahres nicht zu viele Stunden gearbeitet hast.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo,

undzwar ich habe jetzt einen Werkstudentenjob angefangen, wo ich bis zu 20h/Woche arbeiten darf. Zusätzlich habe ich aber einen Minijob, wo ich ein festes Gehalt in Höhe von 220€ verdiene. Ich arbeite im Minijob grundsätzlich 2-3x im Monat, so 6-8Stunden. Es ist an einem Samstag. Was gilt da jetzt für eine Regel? Muss ich was zahlen, oder bin ich ein Ausnahmefall?
Würde mich echt auf eine Antwort freuen :)

Hallo kuebraakdogan,

eigentlich hast Du ja schon allein mit Deinem Werkstudentenjob von 20 h/Woche Dein Limit erreicht. Das heißt aber nicht, dass Du nicht mehr Stunden und auch mehr verdienen kannst. Wenn Du die 20 h/Woche regelmäßig überschreitest, dann müsstest Du Krankenversicherung, Pflege- und Arbeitslosenversicherung auf Deinen Lohn zahlen. Du verlierst dann also Dein Werkstudentenprivileg.

Auch wenn Du an einem Samstag regelmäßig und zusätzlich zu Deinem Werkstudentenjob von 20 h/Woche arbeitest, wirst Du die Werkstudenten-Regel höchstwahrscheinlich überschreiten. Denn laut dieser dürftest Du maximal 26 Wochen im Jahr mehr als 20 h/Woche arbeiten und dann eben nur außerhalb der Vorlesungszeit (z.B. am Wochenende).

Viele Grüße
myStipendium

Hallo!

Ich würde gerne wissen, ob ich das richtig verstanden habe.

Ich arbeite als Werksstudentin 5h/ Woche und dazu 5h in einem Minijob. Insgesamt komme ich auf 10 h / Woche und 40h im Monat und überschreite damit die 520€ Grenze nicht. In den Semesterferien würde ich gerne mehr Stunden in meinem Werkstudentenjob arbeiten. Könnte ich da für 3 Monate also bis zu 35 h die Woche arbeiten (35h Werksstudent und 5 h Minijob = 40 std die Woche) ohne dass es Auswirkungen auf Versicherung/ Steuer etc hat ?

Hallo Annika,

das ist richtig, Du kannst in den Semesterferien, am Wochenende oder nachts (also immer in der vorlesungsfreien Zeit) mehr arbeiten als 20 Stunden pro Woche und behältst trotzdem Deinen Werkstudentenstatus bei. Allerdings greift dann die 26-Wochen-Regelung, die besagt, dass Du maximal 26 Wochen mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten darfst. Wenn Du also nur drei Monate mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten möchtest und dies in den Semesterferien tust, bleibst Du weiterhin Werkstudent und musst keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Viele Grüße,
myStipendium

Hallo liebe Helfer:)

ich habe seit 6 Monaten eine Anstellung als Werksstudent, mit 20h die Woche.
Im Rahmen meiner Masterarbeit wurde mir in Aussicht gestellt, dass meine praktische Arbeit als studentische Hilfskraft auf Minijobbasis für einen begrenzten Zeitraum entlohnt werden könnte. Meine Forschung und Arbeit wären in diesem Fall identisch und kein tatsächlicher zusätzlicher Zeitaufwand. Natürlich würde ich dieses Angebot gerne annehmen und eine Zeitlang sowohl mit 20h/Woche als Werksstudent + den Minijob arbeiten.
Verstehe ich das richtig, dass dies theoretisch problemlos für ein halbes Jahr möglich wäre? (26 Wochen dürfen die 20 h überzogen werden -> 26 W / 4 = 6,5 Monate)

Vielen Danke für eure Hilfe
Liebe Grüße

Hallo Lukas,

Du hast recht, wenn Du den Minijob nicht länger als 26 Wochen (oder 182 Kalendertage) ausübst, zählst Du weiterhin als Werkstudent und musst keine Beiträge zu den Sozialversicherungen zahlen. Du kannst also für diesen Zeitraum mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Viele Grüße
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