Du bist hier

Steuerklasse 6

In Deutschland existieren mehrere verschiedene Steuerklassen. Dazu gehört auch die Steuerklasse 6. Aber für wen gilt diese eigentlich und welche Abzüge gibt es hier? Die Antworten darauf findest Du in den folgenden Zeilen.

Wann bin ich in Steuerklasse 6?

Laut Einkommensteuergesetz müssen in Deutschland wohnende Arbeitnehmer Lohnsteuer zahlen. Dieser Personenkreis ist in sechs unterschiedliche Steuerklassen eingeteilt. Die Steuerklasse bestimmt somit die Höhe des Lohnsteuerabzugs aus nichtselbstständiger Arbeit. Außerdem hat die Steuerklasse Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Krankengeld, Unterhalt oder Elterngeld, da sich deren Höhe nach dem zuletzt gezahlten Nettogehalt richtet.

Du kommst zusätzlich in die Steuerklasse 6, wenn Du neben Deinem Hauptberuf noch einen Zweit- oder Drittjob hast. Allerdings gilt für den Nebenjob eine Grenze von 538 €. Bei weniger Verdienst giltst Du als Minijobber. Für den Zweitjob zählt also nur dann die Steuerklasse 6, wenn Du nicht die Verdienstgrenze von 538 € überschreitest.

Beispiel:

Du bist Single und arbeitest in einer Modeboutique. Dort verdienst Du 1.300 Euro. In einem Zweitjob bist Du in einem Internetcafé beschäftigt. Dein Verdienst liegt dort bei 600 Euro. In diesem Fall wärst Du in Steuerklasse 1 und 6. Für Deinen Hauptberuf in der Modeboutique würdest Du Steuern in der Steuerklasse 1 und für Deinen Job im Internetcafé Steuern in Steuerklasse 6 zahlen.

Übrigens kannst Du auch in Steuerklasse 6 eingestuft werden, wenn Du Deinem Arbeitgeber nicht rechtzeitig Deine Steuer-Identifikationsnummer und Dein Geburtsdatum gibst, da in diesem Fall Deine Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nicht mitgeteilt werden können. Die zu viel gezahlten Steuern kannst Du jedoch mit einer Steuererklärung zurückerhalten.

Hier hast Du noch einmal alle wichtigen Fakten im Überblick:

  • Gilt nur für Zweit- und Drittjobs
  • Wenn der Nebenjob-Verdienst über der Minijobber-Grenze von 538 € liegt
  • Steuerklasse 6 ist prinzipiell mit allen anderen Steuerklassen kombinierbar

Welche Abzüge gibt es bei Steuerklasse 6?

Generell ist die Art der Abzüge bei sämtlichen Steuerklassen identisch. Es handelt sich hierbei um zwei Arten von Abzügen: Steuern und Sozialabgaben.

  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer (optional)
  • Solidaritätszuschlag
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)
  • Pflegeversicherung

Wie hoch die Abzüge tatsächlich sind, hängt von der Höhe Deines Verdienstes ab. In Deutschland gibt es die Steuerprogression. Das bedeutet, dass der Steuersatz in Steuerklasse 6 ebenso wie in allen anderen Steuerklassen in Abhängigkeit zu Deinem versteuernden Gehalt ansteigt. Im Klartext: Je mehr Du verdienst, desto höher ist Dein Steuersatz. Wie hoch Deine Abzüge prozentual in Steuerklasse 6 sind, lässt sich deshalb nicht allgemein sagen. Festhalten kann man jedoch, dass in Steuerklasse VI die Abzüge am höchsten sind.

Welche Freibeträge gibt es in Lohnsteuerklasse 6?

Die Abzüge sind hier am höchsten, weil Du in Steuerklasse 6 keine Freibeträge hast. So fehlt Dir etwa der Grundfreibetrag in Höhe von 11.604 €. Auch andere Freibeträge wie etwa der Arbeitnehmerpauschbetrag und der Kinderfreibetrag fehlen in der Lohnsteuerklasse 6 völlig. Dadurch wird in der Steuerklasse 6 Dein Verdienst ab dem ersten Euro versteuert. Eine Ausnahme ist der Altersentlastungsertrag, den Arbeitnehmer ab 64 Jahren geltend machen können und dessen Höhe vom Arbeitslohn abhängig ist.

Du kannst allerdings frei wählen, welcher Job mit welcher Steuerklasse besteuert werden soll. Im oben genannten Beispiel wäre es daher sinnvoll, für den niedrigeren Verdienst aus dem Internetcafé-Job die unattraktive Lohnsteuerklasse 6 und für das höhere Gehalt aus der Modeboutique die andere Steuerklasse zu wählen. Als Single wäre das beispielsweise die Steuerklasse 1, wo Du im Gegensatz zu Lohnsteuer Klasse 6 Freibeträge und somit wesentlich weniger Abzüge hast.

Wie funktioniert bei Steuerklasse 6 die Steuererklärung?

Aufgrund der hohen Abzüge in Steuerklasse 6 kannst Du oftmals nach der Steuererklärung mit einer teilweisen Rückzahlung rechnen. Wenn Du Deine Steuererklärung machst, hast Du prinzipiell zwei Möglichkeiten: Erstens klassisch in Papierform oder zweitens mit dem elektronischen Elster-Programm. Die Steuererklärung in Papierform ist mühselig und kostet Zeit. Zudem erhältst Du keinerlei Tipps und Hinweise, wie Du Steuern sparen könntest. Letzteres trifft auch auf das Elster-Programm zu. Das funktioniert zwar einfacher als die klassische Steuererklärung in Papierform, aber Du erhältst keinerlei Steuer-Tipps.

Eine sinnvolle Alternative ist aus diesem Grund eine Steuer-Software - wie beispielsweise vom Online-Portal Taxfix. Mit dem Steuer-Tool erhältst Du Hilfestellungen beim Ausfüllen Deiner Steuererklärung und bekommst auch Steuer-Tipps. Im Idealfall sparst Du auf diese Weise Geld und bekommst eine Rückzahlung vom Staat. Klasse ist auch, dass Du nur für das Steuer-Tool von Taxfix zahlst, wenn Du Deine Steuererklärung tatsächlich abgibst. So kannst Du schon im Vorfeld sehen, ob Du wirklich Geld sparst und Dich dann entscheiden.

Hier siehst Du alle Vorteile der Steuer-Software von Taxfix auf einen Blick:

  • dauert nur 15 Minuten
  • laut Statistischem Bundesamt durchschnittlich 1.051€ zurück vs. 39,99 Euro Kosten
  • Live-Steuerrechner
  • Zahlreiche Tipps und Hinweise
  • Optimierungscheck
  • Pauschalen ohne Belege hinterlegt
  • Online ohne Installation und Vorkenntnisse ausfüllen (=viel einfacher als auf Papier oder mit dem Elster-Programm)

Portal

Logo Taxfix
in Kooperation mit myStipendium

Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.