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Steuerklasse 2: Definition, Abzüge & Freibeträge

Die Steuerklasse 2 soll alleinstehende Mütter und Väter, die mit Kind leben, finanziell entlasten. Wir zeigen Dir, wann Du für diese Steuerklasse geeignet bist und warum Du dabei höhere Freibeträge als in anderen Steuerklassen hast.

Was ist die Steuerklasse 2?

Die Steuerklasse 2 ist eine von 6 Steuerklassen in Deutschland. Sie ist für Alleinerziehende gedacht, die ein oder mehrere minderjährige Kinder betreuen. Durch Entlastungen wie zum Beispiel durch Freibeträge müssen diese deutlich weniger Lohnsteuer als in Steuerklasse 1 zahlen. In Deutschland haben damit knapp 20 Prozent der Eltern einen finanziellen Vorteil, der den Kindern zugutekommen soll.

Welche Voraussetzungen muss ich für Steuerklasse 2 erfüllen?

Damit Dich das Finanzamt in die Lohnsteuerklasse 2 aufnimmt, musst Du diese Voraussetzungen mitbringen:

  • Alleinerziehend: Du musst ein alleinerziehender Arbeitnehmer sein. Selbstständige fallen nicht darunter.
  • Kind(er): Es muss mindestens ein minderjähriges Kind in Deinem Haushalt leben, für das ein Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Kinderfreibetrag besteht. Das kann auch ein volljähriges Kind sein, solange Du für dies noch Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag erhältst. Oftmals vermutet das Finanzamt in solchen Fällen jedoch, dass Du eine Haushaltsgemeinschaft führst – und damit keinen Anspruch mehr auf die Steuerklasse hast.
  • Keine weiteren Erziehungsberechtigten: In Deinem Haushalt darf keine weitere volljährige Person leben, die auch Erziehungsberechtigter ist.

Es spielt keine Rolle, ob Du ledig, geschieden, verwitwet oder dauerhaft getrennt lebend bist. Heiratest Du jedoch oder gehst Du eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ein, erfüllst Du die Voraussetzungen für die Lohnsteuerklasse 2 nicht mehr.

Wie funktioniert die Steuerklärung bei Steuerklasse 2?

Wie beispielsweise bei der Steuerklasse 1 musst Du auch in dieser Lohnsteuerklasse eine Steuererklärung machen. Bei der Vielzahl an Freibeträgen und Entlastungen kannst Du da schon mal den Überblick verlieren. Eine intelligente Steuersoftware wie die von Taxfix hilft Dir, Dich in dem Steuerwirrwarr zurecht zu finden. Sie unterstützt Dich dabei in jedem Schritt der Steuererklärung und stellt so sicher, dass Du möglichst viel aus Deiner Steuererklärung herausholst. Dabei bietet eine Steuersoftware beispielsweise diese Vorzüge:

Schlaue Steuertipps

Welche Freibeträge stehen Dir zu? Welche Entlastungen hast Du vielleicht vergessen? Und: Manchmal weißt Du zwar, dass Dir eine Pauschale zusteht, Du hast jedoch keine Ahnung, wo Du sie eintragen kannst, damit das Finanzamt Dir diese anrechnet. Eine Steuersoftware steht Dir für solche Fragen mit schlauen Steuertipps zur Seite. Auf diese Weise kannst Du jede Angabe dort setzen, wo sie hingehört – und Dir so vielleicht eine Steuerrückzahlung sichern. Denn: Das Statistische Bundesamt hat herausgefunden, dass Bürger im Durchschnitt 1.027 Euro zurückbekommen.

Live-Steuerrechner

Steuern nachzahlen oder doch Steuern zurückbekommen? Meist zeigt Dir Deine Steuererklärung erst am Ende, was auf Dich zukommt. Eine Steuersoftware gibt Dir dagegen von Anfang an den Durchblick. Dafür sorgt ein Live-Steuerrechner, der Dich mit jeder Eingabe auf dem Laufenden hält. Damit kannst Du bereits während des Anlegens der Steuererklärung einsehen, wie viele Steuern Du voraussichtlich am Ende zahlen musst oder Du zurückerhältst.

Keine Installation

Moderne Steuersoftware verlangt von Dir nicht, dass Du diese erst umständlich und zeitaufwendig installieren musst. Einfach einloggen und Deine Steuererklärung online ausfüllen und abschicken. Auf diese Weise sparst Du Dir nicht nur Nerven, sondern auch viel Zeit.

Datenverschlüsselung

Eine Steuersoftware ist kein offenes Buch. Sie verschlüsselt alle Daten, die Du in ihre Maske einträgst. Damit erfüllt sie die hohen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung, so dass Du Dir keine Sorgen um Deine privaten Daten machen musst.

Bis zu 4 Jahre rückwirkend

Nicht immer hast Du die Zeit, Deine Steuererklärung immer direkt im darauffolgenden Jahr fertig zu machen. Auch das berücksichtigt eine Steuersoftware. Sie ermöglicht es Dir, Deine Steuererklärungen bis zu 4 Jahre rückwirkend anzufertigen.

Portal

Logo Taxfix
in Kooperation mit myStipendium

Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.

Welche Abzüge gibt es bei Steuerklasse 2?

In der Lohnsteuerklasse 2 zahlst Du dieselben Abzüge wie in den anderen Steuerklassen. Dazu zählen:

  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Solidaritätszuschlag
  • Rentenversicherung

Welche Freibeträge gibt es bei Steuerklasse 2?

Die Freibeträge sorgen dafür, dass Du unterm Strich weniger Lohnsteuer zahlst. Dein Nettogehalt ist dadurch höher. Einige Freibeträge und Pauschbeträge sind dabei gesetzlich festgelegt, während andere von Deinem Bruttolohn abhängig sind. Der Kinderfreibetrag gilt für ein Kind pro Jahr. Mit jedem weiteren Kind wächst dieser Betrag um 240 Euro an. 2023 warten diese Entlastungen auf Dich:

Steuerfreibeträge Höhe des Steuerfreibetrags
Grundfreibetrag 11.604 €
Arbeitnehmerpauschbetrag 1.230 €
Sonderausgabenpauschbetrag 36 €
Vorsorgepauschale abhängig vom Bruttoverdienst
Kinderfreibetrag 9.540 €
Alleinerziehendenentlastungsbetrag 4.260 Euro

Wie kann ich die Steuerklasse 2 beantragen?

Grundsätzlich kannst Du die Steuerklasse 2 beantragen, sobald Dein Kind geboren ist. Du musst den Wechsel schriftlich beim Finanzamt einreichen. Dazu füllst Du das Formular „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ des Bundesministeriums für Finanzen aus und schickst dies an Dein zuständiges Finanzamt. Dies entscheidet dann, ob es Deinem Antrag auf Steuerklasse 2 entspricht.

Hast Du den Wechsel in die neue Steuerklasse vollzogen, musst Du nichts weiter tun. Das Finanzamt übermittelt die entsprechenden Infos an Deinen Arbeitgeber. Dieser führt dann automatisch weniger Steuern ab, wodurch Dein Nettoverdienst steigt.