Das BerufsAusbildungsrderungsGesetz soll jedem unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation die Möglichkeit eröffnen, sein Wunschstudium zu absolvieren. Besonders wenn Du durch Nebenjobs nicht genügend verdienst oder ein teures Auslands-Studium eingeplant ist, ist das Studenten-BAföG eine gute Finanzierungsquelle. Mit wie viel monatlicher Unterstützung Du im Studium konkret rechnen kannst, zeigt Dir unser BAföG-Rechner. In unserem Artikel erklären wir Dir außerdem, was Studenten-BAföG eigentlich ist, ob Du die Voraussetzungen erfüllst und somit BAföG-Anspruch hast und über welchen Zeitraum Du BAföG beziehen kannst. Deinen BAföG-Antrag kannst Du fehlerfrei und schnell erstellen, indem Du: BAföG mit dem digitalen Antragsassistenten beantragst. So wirst Du ca. 5 Stunden Zeit sparen und sicherstellen, dass Dein Antrag keine Fehler enthält. 90% der Anträge gehen nämlich unvollständig oder fehlerhaft ein.

Was ist BAföG?

BAföG bedeutet BerufsAusbildungsrderungsGesetz und stellt eine staatliche Förderung für Studenten und Schüler dar. Das neue BAföG für Studenten regelt, wer die Beihilfe in Anspruch nehmen kann und in welcher Höhe eine Förderung gewährt wird. Umgangssprachlich wird auch der Begriff BAföG als das eigentliche Fördergeld verwendet. Als staatliche Unterstützung setzt sich BAföG zu einer Hälfte aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem unverzinslichen Darlehen zusammen.

BAföG-2024/2025

Für das Wintersemester 2024/25 wurde Anfang 2024 angekündigt, eine Starthilfe von 1.000 € für Studenten aus Familien mit geringem Einkommen einzuführen. Außerdem sollen die Freibeträge der Eltern nochmals angehoben werden.

BAföG-2022/2023

BAföG-2022: Die neue Bundesregierung hatte schon Ende 2021 beschlossen eine BAföG- Reform durchzuführen. So sind die Fördersätze seit dem Wintersemester 2022/23 höher, die Altersgrenze wurde angehoben und auch die Freibeträge sind besser.

BAföG-2021: Im Win­ter­se­mes­ter 2020/2021 trat die zweite Stufe der Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge in Kraft, die in der BAföG-Reform 2019 beschlossen wurde.

BAföG Änderungen 2022

  • Höhere Fördersätze: Das Geld, das du mit BAföG bekommen kannst wurde zum Wintersemester 2022/2023 erhöht. Der BAföG-Höchstsatz stieg von 861 € auf 934 €. Dadurch können nun mehr Studenten BAföG-2024 bekommen. Wie viel BAföG Dir zusteht, kannst Du übrigens auch schnell und einfach mit unserem BAföG-Rechner herausfinden.
  • Höhere Einkommensfreibeträge: Die Freibeträge auf das Einkommen der Eltern wurden auf 2.415 € bzw. bei einem Elternteil auf 1.605 € er­höht. Beim Einkommen des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners wurde der Freibetrag ebenfalls auf 1.605 € angehoben. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind liegt der Freibetrag nun bei 730 €.
  • Höherer Vermögensfreibetrag: Der Freibetrag auf das eigene Vermögen wurde von 7.500 € auf 15.000 € er­höht.

BAföG-2019

BAföG-2019: 489.313 Studenten haben 2019 BAföG bezogen. Das ist also etwa jeder 4. Student. Im Jahr 2019 lag der durchschnittliche BAföG-Förderbetrag pro Student bei 514 € im Monat. Wie Du siehst, hast Du gute Chancen BAföG zu erhalten.

Für das Jahr 2019 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung Neuerungen am BAföG vorgenommen. Dabei wurden die Förderungen sowie die Freibeträge erhöht. Und geförderte Studenten sollen auch mehr Geld zur Verfügung haben. Wir haben die Änderungen 2019 beim BAföG für Dich in einer Übersicht zusammengestellt:

BAföG-Änderungen 2019

  • Fördersätze und Freibeträge wurden erhöht: Das BAföG wurde am 01. August 2019 erhöht. Der BAföG-Satz stieg von 735 € auf 853 €. Auch die Freibeträge auf dein Einkommen und dein Vermögen wurden insgesamt um 16% angehoben.
  • Mehr Geld für die Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beiträge für Kranken-und Pflegeversicherung wurden von 86 € auf 109 € erhöht. Zudem erhalten Studenten, die über 30 Jahre alt sind, einen nochmal höheren Zuschuss von 189 € pro Monat.
  • Höherer Zuschuss für Kinderbetreuung Der Kinderbetreuungszuschlag wurde 2019 von 130 € auf 150 € erhöht. Zudem erhältst Du einen Zuschuss für alle Kinder, die bis zu 14 Jahre alt sind. Vor der Änderung gab es den Zuschuss nur für Kinder, die bis zu 10 Jahre alt waren.

BAföG-Änderungen 2016

Die BAföG-Sätze wurden für das Jahr 2016 erhöht. Das waren die wichtigsten Änderungen:

  • Leistungsnachweis nur noch nach viertem Semester: Bis zum 01.08.2016 konnte es sein, dass Du den BAföG-Leistungsnachweis bereits nach dem dritten Semester erbringen musstest. Dies war zum Beispiel der Fall, wenn Deine Prüfungsordnung eine Zwischenprüfung vor Beginn des zweiten Semesters vorschreibt. Diese Regelung wurde jedoch geändert. Seit dem 01. August 2016 ist der Leistungsnachweis nur noch nach dem vierten Semester zu erbringen
  • Möglicher BAföG-Vorschuss stieg auf 536 €: Benötigt das Amt länger als 10 Wochen für die Bearbeitung Deines Antrags, dann gewährt es Dir einen Vorschuss. Dieser war beim BAföG-2015 auf 360 € im Monat begrenzt. Seit dem 01.08.2016 ist diese Begrenzung weggefallen. Dadurch kann der monatliche Vorschuss bis zu 536 € betragen
  • BAföG-Förderung zwischen Bachelor und Master: Seit August 2016 genügt eine vorläufige Einschreibung in den Master, um weiterhin BAföG zu erhalten. Dein Bewilligungszeitraum beginnt somit mit der Einschreibung. Hierbei solltest Du aber beachten, dass der Zeitraum zwischen Bachelor und Master auch auf deine Förderungshöchstdauer angerechnet wird
  • Erhöhung der BAföG-Sätze: Mit dem 01. August 2016 gab es eine BAföG-Erhöhung. Der BAföG-Satz ist von 670 € auf 735 € gestiegen. Ebenfalls sind die Freibeträge für das Einkommen und Vermögen gestiegen .

BAföG-Hotline

Viele Studenten stellen sich Fragen wie z. B.: „Wie lange bekomme ich BAföG?“. Wir empfehlen Dir, hierzu zunächst in unseren Artikeln nachzulesen. In diesen kannst Du Antworten auf Fragen finden, wie zum Beispiel:

  • Willst Du wissen, wie lange Du BAföG bekommst, dann solltest Du einen Blick in unseren Artikel zur BAföG-Förderungshöchstdauer werfen
  • Die Freibeträge zum Vermögen findest Du in unserem Artikel BAföG und Vermögen
  • Du willst wissen, welcher Betrag der BAföG-Förderung von Dir zurückgezahlt werden muss? Dann solltest Du unseren Artikel zur BAföG-Rückzahlung lesen
  • Sind BAföG und Stipendien kombinierbar? Ob dies möglich ist, kannst Du im Artikel BAföG und Stipendium erfahren
  • Kannst Du trotz Hartz IV BAföG beziehen? Die Antwort findest Du im Artikel BAföG und Hartz IV

Falls Dein Fall sehr speziell ist, und Du die Antwort auf Deine Fragen nicht in unseren Artikeln finden kannst, dann hast Du die Möglichkeit, die BAföG-Hotline zu kontaktieren. Diese wurde vom Deutschen Studentenwerk zusammen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erstellt. Die BAföG-Hilfe über die BAföG-Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr unter der Nummer 0800-223 63 41 zu erreichen. Dabei ist es egal, ob Du BAföG beziehst und ein duales Studium, ein Fernstudium oder ein normales Studium absolvierst. Ebenfalls spielt es keine Rolle, ob Du Fragen zum Studenten-BAföG, elternunabhängiges BAföG, oder Schüler-BAföG hast. Die BAföG-Hotline hilft Dir bei allen Fragen rund um das Thema BAföG.

Wer bekommt BAföG?

Nicht jeder Student ist BAföG berechtigt. Ob Du erfolgreich einen Antrag auf Studenten-BAföG im Studium stellen kannst, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z. B. der Art Deiner Hochschule, Deinem Einkommen, Deinem Vermögen u. v. m. Für eine BAföG-Förderung spielt aber auch Dein Alter eine wichtige Rolle. Ab dem 45. Lebensjahr wirst Du nicht mehr mit Studenten-BAföG oder elternunabhängigem BAföG gefördert. Auch als Auszubildender hast Du keinen Anspruch auf Studenten-BAföG. Du kannst hingegen aber Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Zudem musst Du beachten, dass sich Dein BAföG schmälert, wenn Du beispielsweise ein Praktikum absolvierst und selber Geld verdienst. Beim BAföG im Praktikum hängt es unter anderem davon ab, ob Du ein Pflicht- oder ein freiwilliges Praktikum absolvierst.

BAföG-Voraussetzungen

Studenten-BAföG kannst Du nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.

Voraussetzung

Umfang des Studiums

Bedingung

Nur ein Studium in Vollzeit wird gefördert.

Voraussetzung

Alter

Bedingung

Bis zu einem Alter von 45 Jahren bist Du förderungsfähig.

Voraussetzung

Erst- oder Zweitstudium

Bedingung

BAföG für ein Zweitstudium erhältst Du nur in Ausnahmefällen

Voraussetzung

Fachrichtungswechsel im Studium

Bedingung

Förderung nur wenn der Wechsel spätestens nach dem 3. Fachsemester aus einem gesetzlich anerkannten Grund erfolgt.

Voraussetzung

Stipendium

Bedingung

Gleichzeitiger Bezug von BAföG und einem Stipendium der Begabtenförderungswerke ist ausgeschlossen. Andere Stipendien werden ggf. angerechnet.

Voraussetzung

Masterstudiengang

Bedingung

Nur konsekutive Masterstudiengänge werden gefördert und lediglich bei vorherigem Bachelor (kein Staatsexamen/ Diplom).

Voraussetzung

Nationalität

Bedingung

Deutsche oder Studenten mit EU-Staatsangehörigkeit und bspw. Aufenthaltsgenehmigung.

Grundsätzlich hast Du nur einen Anspruch auf Studenten-BAföG im Studium, wenn Du in Vollzeit studierst. Hast Du Dich entschieden ein Fachrichtungswechsel vorzunehmen, kannst Du (weiterhin) BAföG für Studenten beziehen, solange Du spätestens nach dem 3. Fachsemester gewechselt hast. Aber es muss ein staatlich anerkannter Grund vorliegen (z. B. Eignungsmangel, Neigungswandel). Bei späteren Wechsel muss ein unabweisbarer Grund vorliegen oder Du wirst im neuen Studiengang in ein ausreichend hohes Fachsemester eingestuft.

Ein Stipendium der Begabtenförderungswerke schließt einen gleichzeitigen Bezug von BAföG für Studenten aus. Hast Du ein anderes Stipendium, welches nicht zweckbestimmt ist (z. B. Büchergeld), verhindern diese nicht Deine BAföG-Berechtigung. Allerdings beeinflussen diese Stipendien (leistungs- und begabungsabhängige Stipendien ab 300 €) die Höhe Deines Studenten-BAföGs.

Sofern Du keine deutsche Staatsangehörigkeit hast, hast Du unter Umständen trotzdem einen BAföG-Anspruch. Bist Du Bürger eines EU-Landes kannst Du uneingeschränkt Studenten-BAföG beziehen, falls Du bspw. eine Aufenthaltsgenehmigung hast, mit einem Unionsbürger verheiratet bist oder zuvor in Deutschland in einem Job mit inhaltlichen Zusammenhang zum Studium gearbeitet hast. Auch bei längerer Arbeitstätigkeit in Deutschland gibt es keine Probleme. Wenn Du nicht aus einem EU-Mitgliedsstaat kommst, musst Du eine Daueraufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis mit Bleibeperspektive vorlegen können. Erst dann hast Du auch einen Anspruch auf Studenten-BAföG. Eine detaillierte Ausführung sowie weitere Ausnahmen findest Du in unserem Artikel zum Thema BAföG für Ausländer.

Voraussetzung: Art Deiner Hochschule

Eine weitere Voraussetzung für Studenten-BAföG ist, dass Du an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule studierst. Das bedeutet, dass Deine Hochschule einen anerkannten Abschluss (Bachelor, Master, Diplom etc.) vergeben muss. Nur dann hast Du einen Anspruch auf BAföG. Hierzu zählen auch private Hochschulen. Das bedeutet, dass Du auch an einer privaten Hochschule studieren kannst, und gleichzeitig einen Anspruch auf BAföG für Studenten hast. Die Bedingungen für den Erhalt und die Rückzahlung sind dabei die gleichen wie beim Studenten-BAföG an einer normalen Hochschule.

BAföG-Altersgrenze

Bist Du bei Beginn des Bewilligungszeitraums für Dein BAföG über 45 Jahre (bei BAföG für den Master), dann bekommst Du keine Förderung. Bei Überschreitung der BAföG-Altersgrenze hast Du nur noch die Möglichkeit ein elternunabhängiges BAföG zu beantragen. In diesem Fall wird das Einkommen Deiner Eltern bei der Ermittlung Deines Studenten-BAföG nicht berücksichtigt. Dafür musst Du aber eine der folgenden Bedingungen erfüllen um trotz Überschreitung der BAföG-Altersgrenze eine Förderung zu erhalten:

  • Du hast Deine Zugangsberechtigung zum Studium auf dem zweiten Bildungsweg erworben
  • Du hast Deine Zugangsberechtigung einzig und allein durch Deine berufliche Qualifikation erhalten
  • Persönliche und familiäre Gründe haben Dich an einer früheren Aufnahme des Studiums gehindert(z. B. Erziehung der eigenen Kinder unter 10 Jahren)
  • Einschneidende Veränderung Deiner persönlichen Verhältnisse (z. B. Scheidung oder Tod des Ehepartners)

Hinweis: Ob Du trotz Überschreiten der Altersgrenze BAföG berechtigt bist, kannst Du durch einen Antrag auf Vorabentscheidung prüfen lassen.

BAföG-Anspruch

Grundsätzlich gilt, dass Du BAföG als Student und als Schüler erhältst. BAföG bei Ausbildung kannst Du nicht beantragen. Hierfür gibt es dann die Berufsausbildunsbeihilfe (BAB). Als Schüler oder Student, kannst Du BAföG beantragen, indem Du die nötigen Formblätter beim BAföG-Amt einreichst. Inzwischen ist es aber in einigen Bundesländern auch möglich, den BAföG-Antrag online auszufüllen. In welchen Bundesländern dies möglich ist, erfährst Du in unserem Artikel zum BAföG-Antrag. In diesem Artikel kannst Du auch die einzelnen Formblätter herunterladen. Die BAB beantragst Du hingegen beim zuständigen Arbeitsamt. Du hast ebenfalls ein Anrecht auf BAföG, wenn Du ein Kind hast. Beziehst Du BAföG mit Kind, dann erhältst Du einen entsprechenden Kinderzuschlag.

BAföG für Studenten

Studenten können einen BAföG-Antrag beim zuständigen Studentenwerk oder Amt für Ausbildungsförderung der eigenen Hochschule stellen. Dabei musst Du alle zutreffenden Formblätter ausfüllen, notwendige Nachweise zusammensuchen und an das zuständige Amt schicken. In unserem Artikel zum Thema BAföG-Amt findest Du weitere Informationen und eine Übersicht der zuständigen Ämter. Beachte auch, dass die Bearbeitung Deines Antrags mehrere Wochen dauern kann. Daher empfehlen wir Dir, Deinen Antrag mindestens zwei Monate vor dem Start Deines Studiums vollständig einzureichen. Ebenfalls solltest Du rechtzeitig den Antrag auf Weiterförderung stellen. Somit gehst Du sicher, dass die Förderung ohne Zwischenpause weitergeht. Denn solange Du gefördert wirst, hast Du die Möglichkeit, Dich durch BAföG von der GEZ befreien zu lassen.

Übrigens: Als Schüler hast Du die die Möglichkeit durch Schüler-BAföG gefördert zu werden.

BAföG für Auszubildende

Das BAföG für die Ausbildung heißt Berufsausbildungshilfe (BAB). Diese staatliche Förderung kannst Du während Deiner Ausbildung oder bei einer Berufsvorbereitungsmaßnahme beantragen. Die Berufsausbildungshilfe kannst Du aber nur beantragen, wenn:

  • Du nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst, da die Entfernung zum Ausbildungsbetrieb zu groß wäre (Fahrzeit über eine Stunde für einen Weg)
  • ein dringender Bedarf besteht, da Dein Einkommen als Azubi sowie das Deiner Eltern nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu sichern
  • Du ein Kind hast und/oder verheiratet bist
  • Du andere staatliche Hilfen erhältst

Das BAB kannst Du beim zuständigen Arbeitsamt an Deinem Wohnort beantragen. Die Förderung erhältst Du frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Außerdem solltest Du beachten, dass diese nicht automatisch für Deine gesamte Ausbildung gewährt wird, sondern immer nur für einen bestimmten Bewilligungszeitraum. Dieser beträgt 1 Jahr und bei einer Berufsausbildung 18 Monate. Am Ende des Bewilligungszeitraumes musst Du einen neuen Antrag stellen, um weitergefördert zu werden. Der Höchstsatz für BAB liegt aktuell bei 903 € monatlich.

Wann bekommt man BAföG?

Der Beginn der Förderung mit Studenten-BAföG ist abhängig vom Zeitpunkt der Einreichung deines BAföG-Antrags. Du solltest Deine Unterlagen rechtzeitig einreichen. Die Bearbeitungszeit beträgt nämlich aktuell ca. 2,5 Monate. Aufgrund der steigenden Anzahl an Studierenden wird die Bearbeitungsdauer in der Zukunft wahrscheinlich noch weiter steigen.

BAföG im Studium

Du erhältst BAföG im Studium mit dem Start Deines Semesters, sofern Du spätestens in diesem Monat den Antrag stellst. Machst Du ein Urlaubssemester oder Auslandssemester bleiben diese Semester beim Studenten-BAföG und beim elternunabhängigen BAföG unberücksichtigt. In dieser Zeit hast Du keinen BAföG-Anspruch auf Studenten- oder elternunabhängiges BAföG. Du kannst jedoch für Dein Auslandsaufenthalt AuslandsBAföG beantragen. Zusätzlich kannst Du noch durch Erasmus gefördert werden. Welche Auswirkungen Erasmus auf BAföG hat, haben wir im Artikel Erasmus und BAföG zusammengefasst.

Die Förderhöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit des Hochschulrahmengesetzes oder einer vergleichbaren Festsetzung. Auf Antrag ist die Beihilfe über die Förderungshöchstdauer hinaus möglich. Dafür musst Du allerdings einen gesetzlich anerkannten Grund vorweisen (insbes. Krankheit, Schwangerschaft, Kindeserziehung, Behinderung, erstmaliges Nichtbestehen einer Modulprüfung, der Zwischen- oder Abschlussprüfung, Gremientätigkeit). Bei Schwangerschaft, Erziehung von Kindern unter 10 Jahren oder Behinderung werden zusätzliche Semester im vollen Umfang als Vollzuschuss gefördert.

BAföG rückwirkend bekommen

Wie bereits erwähnt, ist für BAföG der Zeitpunkt Deines Antrages entscheidend. Hast Du Deinen BAföG-Antrag bereits im Oktober eingereicht, dann beginnt die Förderung offiziell im Oktober. Das BAföG-Amt wird in der Regel mindestens zwei Monate benötigen um Deinen Antrag zu bearbeiten. Das bedeutet, dass Dein Antrag wahrscheinlich erst im Dezember komplett geprüft wurde. Sollte Das BAföG-Amt Dir Studenten-BAföG gewähren, dann erhältst Du die Förderung für die Monate Oktober und November natürlich rückwirkend ausgezahlt. Hast Du den BAföG-Bescheid bereits zum Studienbeginn erhalten, aber noch kein BAföG bekommen, dann kannst Du für den ersten Monat einen BAföG-Härtefallantrag zur Gewährung eines Darlehens stellen.

Hast Du Deine Unterlagen noch nicht vollständig, dann hast Du die Möglichkeit, einen formlosen Antrag zu stellen. Durch den formlosen Antrag kannst Du deine Ansprüche waren und hast Zeit, um Deine Unterlagen nachzureichen. Im formlosen Antrag musst Du neben Deinen persönlichen Angaben die Absicht äußern, dass Du BAföG beziehen möchtest. Deine Förderung beginnt dann offiziell in dem Monat, in dem Du den formlosen Antrag gestellt hast. Das bedeutet, dass Du die ausstehenden BAföG-Sätze auch bis zu diesem Monat BAföG rückwirkend bekommst. Diese Regelungen zählen natürlich auch für BAföG bei einem dualem Studium oder für BAföG bei einem Fernstudium.

Wie viel BAföG bekommt man?

Der aktuelle Höchstsatz für Studenten beläuft sich auf 934 € pro Monat. Dieser BAföG-Satz gilt allerdings nur, wenn Du nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst und trotz BAföG die Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung selbst bezahlst. Für Einkommen und Vermögen gewährt Dir das BAföG-Amt Freibeträge. Diese werden Dir bei der BAföG-Berechnung nicht angerechnet. Wie hoch diese sind, kannst Du in unserem Artikel zum BAföG-Höchstsatz nachlesen. Liegt das Einkommen und/oder Vermögen über den jeweiligen Freibeträgen, dann wird Dir die Differenz auf Dein BAföG angerechnet. Dies führt schließlich zu einer Kürzung Deiner BAföG-Förderung. Der Höchstsatz kann Dir jedoch gekürzt werden, wenn Du mit einem Nebenjob zu viel verdienst. Wie viel Du maximal mit einem Nebenjob verdienen darfst, haben wir für Dich im Artikel BAföG und Nebenjob zusammengefasst.

Auch wenn Du vermutlich nicht den vollen Betrag bekommen wirst, lohnt es sich einen BAföG-Antrag zu stellen. Selbst niedrigere BAföG-Sätze können Dir die Finanzierung während des Studiums erleichtern.

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