Für Deinen BAföG-Antrag ist es wichtig zu wissen: Generell sind Deine Eltern Dir gegenüber unterhaltspflichtig. Die erste Frage, die sich daher für das BAföG-Amt stellt, ist, ob Dein Studium nicht auch ohne BAföG mit Hilfe Deiner Eltern finanziert werden kann. Falls das nicht möglich sein sollte, kannst Du auch elternunabhängiges BAföG beantragen. Eine erste Einschätzung, ob Du BAföG-Anspruch hast und wie viel elternunabhängiges BAföG für Dich in Frage kommt, liefert Dir unser BAföG-Rechner. Gewissheit bekommst Du aber nur durch einen BAföG-Antrag: Das BAföG-Amt wird Deinen Lebenslauf sorgfältig prüfen und feststellen, ob Dir elternunabhängiges BAföG zusteht und ob Du den BAföG-Höchstsatz bekommen kannst. Wir zeigen Dir, ob Du die Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG erfüllst, wie Du den Antrag stellst oder ob Deine Situation ein Sonderfall ist.
Die Antragsstellung beim BAföG dauert durchschnittlich mehr als 5 ½ Stunden und trotzdem kommen über 90 % der Anträge unvollständig beim BAföG-Amt an. Mit dem digitalen BAföG-Antragsassistenten brauchst Du nur maximal 30 Minuten für Deinen Antrag. Außerdem stellt der digitale BAföG-Antragsassistent sicher, dass Dein BAföG-Antrag vollständig und fehlerfrei ausgefüllt ist.
Elternunabhängiges BAföG: Voraussetzungen
Elternunabhängiges BAföG: für über 30-jährige
Die Förderung durch BAföG mit 30 Jahren oder älter ist möglich. Ab Sommer 2022 ist die Förderung durch BAföG für Antragsteller bis zum 45. Lebensjahr möglich. Bisher galten folgende Sonderfälle für über 30-jährige, z. B. folgende schwere persönliche oder familiäre Gründe:
- Krankheit oder Behinderung
- Schwangerschaft
- Betreuung von einem behinderten oder hilfsbedürftigem Kind
- Erziehung von einem Kind unter 10 Jahren (anstatt elternunabhängigem BAföG kannst Du auch BAföG mit Kind beziehen)
- Ablehnung im Auswahlverfahren zu Deiner gewählten Ausbildung
- Bundeswehr (mind. verpflichtet für acht Jahre)
Erfüllst Du keine dieser Ausnahmefälle, dann kannst Du auch keinen BAföG-Härtefallantrag mehr stellen. Denn das Überschreiten der Altersgrenze wird in der Regel nicht als Härtefall gewertet. Wenn Du beim Förderungsstart durch BAföG über 45 Jahre alt bist, wirst Du meist nur elternunabhängig gefördert. Falls Du Dich im Vorfeld informieren möchtest, ob BAföG für über 45-jährige für Dich möglich ist, kannst Du beim BAföG-Amt einen Antrag auf Vorabentscheidung stellen (§ 46 Absatz 5 Satz 1 BAföG).
Übrigens: Bei BAföG für den Master gilt die Altersgrenze von 45 Jahren.
Vor dem Studium erwerbstätig
Fünf Jahre erwerbstätig vor Studienbeginn
Um elternunabhängiges BAföG zu erhalten, solltest Du fünf Jahre zwischen Deinem 18. Geburtstag und dem Beginn des Studiums gearbeitet haben.
Berücksichtigt werden dabei folgende Formen der Erwerbstätigkeit:
- Gehalt während Deiner Erwerbstätigkeit muss mindestens 120% des geltenden Bedarfssatzes für Studenten entsprochen haben (der Bedarfssatz entspricht ungefähr 930 €). Dein Gehalt muss außerdem zur Deckung Deines Lebensunterhalts ausgereicht haben.
- Du musst nicht zwangsweise fünf Jahre am Stück gearbeitet haben
- Vollzeit, Teilzeit, oder selbstständige Arbeit
- Teilzeitbeschäftigung neben einer Ausbildung
Nicht berücksichtigt werden dabei folgende Formen der Erwerbstätigkeit:
- Eine Ausbildung (auch keine vergütete)
- Ferienjobs
Außerdem werden noch folgende Tätigkeiten auf die fünf Jahre Erwerbstätigkeit mit angerechnet:
- Wehr- oder Zivildienst
- freiwilliges soziales Jahr
- Bundesfreiwilligendienst
- Haushaltstätigkeit im eigenen Haushalt -unter 10 Jahren
- Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit
- gesetzlicher Mutterschutz
- Erwerbsunfähigkeit
- Maßnahmen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation
- Maßnahmen zu beruflichen Weiterbildung (§§ 77 ff. SGB III)
- Leistungen wie Arbeitslosengeld 1 oder Krankengeld empfangen, die 100% des Bedarfssatzes entsprachen (ALG 2 zählt hier nicht rein)
- Arbeitslosigkeit (nur, wenn Du während dieser Zeit keine Ausbildung gemacht hast, die BAföG-förderungswürdig war)
Solltest Du vor Deiner Erwerbstätigkeit schon einmal studiert haben, zählt dies für das elternunabhängige BAföG nicht zu den fünf Jahren dazu. Solltest Du allerdings Dein Studium abgebrochen und im Anschluss fünf Jahre gearbeitet haben, zählt ein neu aufgenommenes Studium zu einem neuen Ausbildungsabschnitt.
Berufsausbildung und drei Jahre erwerbstätig - insgesamt mind. sechs Jahre
Die zweite Möglichkeit elternunabhängiges BAföG zu bekommen ist, wenn Du zuerst eine Berufsausbildung abgeschlossen hast und danach mindestens drei Jahre erwerbstätig warst, insgesamt also auf mindestens sechs Jahre kommst. Die sechs Jahre müssen vor Beginn Deines Studiums erfolgen. Folgendes ist ausschlaggebend um BAföG elternunabhängig zu beziehen:
- Die Reihenfolge: Du musst zuerst Deine Berufsausbildung abgeschlossen haben und dann erwerbstätig sein
- Die Dauer: Insgesamt muss die Ausbildung und die Erwerbstätigkeit mindestens sechs Jahre dauern. Hierbei ist es wichtig, dass Du mindestens drei Jahre lang erwerbstätig warst. Die Ausbildung kann gegebenenfalls kürzer als drei Jahre sein, wenn die Erwerbstätigkeit dafür länger ist, nicht andersrum.
- Nicht älter als 45: Auch hier musst Du die Altersgrenze beachten und darfst für die Förderung durch BAföG nicht älter als 45 Jahre sein.
Übrigens: Elternunabhängiges BAföG nach Ausbildung in einem Betrieb und ohne die erforderliche Dauer der Erwerbstätigkeit ist nicht möglich. Eine betriebliche Ausbildung allein gilt nicht als BAföG-förderungsfähig. Das heißt für Dich, dass Du normales BAföG beantragen kannst, insofern Du nicht BAföG mit 45 Jahren oder älter beantragst.
Elternunabhängiges BAföG auf dem zweiten Bildungsweg
Die Allgemeine Hochschulreife, das Abitur, kann nicht nur auf einem Gymnasium oder auf einer Gesamtschule (hier kann man Schüler-BAföG beantragen) erreicht werden. Du kannst die allgemeine Hochschulreife auch auf z. B. einem Abendgymnasium oder auf einem Kolleg erlangen. Aber Achtung, ein Berufskolleg ist hier nicht gemeint. Wenn Du Dein Abitur also nachholen möchtest, kannst Du durch BAföG für den zweiten Bildungsweg gefördert werden. Es handelt sich dann um elternunabhängiges BAföG. BAföG und zweiter Bildungsweg funktioniert nur dann, wenn Dein Ziel der Erwerb des Abiturs ist.
Außerdem ist elternunabhängiges BAföG und zweiter Bildungsweg möglich, wenn Du Deine allgemeine Hochschulreife an einer der folgenden Institutionen erreichen willst:
- an Berufsoberschulen in Bayern
- an Berufsoberschulen in Niedersachsen in der 13. Klasse
- an Berufsoberschulen in Baden-Württemberg in der Oberstufe
Wichtig: Auch wenn Du während des Nachholens Deines Abiturs durch elternunabhängiges BAföG gefördert wirst, heißt das nicht, dass Du automatisch auch für ein anschließendes Studium durch elternunabhängiges BAföG gefördert wirst. Hierfür müsstest Du, falls Du danach studieren möchtest, einen neuen Antrag auf BAföG stellen. Solltest Du dann wiederum Deinen Studienschwerpunkt wechseln, Dein Studium abbrechen oder einen Fachwechsel durchführen, kannst Du einen Antrag auf BAföG für ein Zweitstudium stellen.
BAföG ohne Eltern: Unbekannter Aufenthaltsort oder Vollwaise
Normalerweise sind Deine Eltern unterhaltspflichtig. Das bedeutet, dass sie Dich finanziell unterstützen müssen, auch während Du Deine Ausbildung absolvierst. Problematisch wird es allerdings, wenn ein Elternteil oder sogar beide Eltern nicht auffindbar sind. Dann kann das Einkommen nicht angerechnet werden und Du bist auf finanzielle Unterstützung, elternunabhängiges BAföG, angewiesen. Selbiges gilt übrigens auch, falls Du einen Ehe-oder Lebenspartner hast.
Folgende Bedingungen sind hier notwendig und Du musst sie dem BAföG-Amt schriftlich versichern:
- Der Aufenthaltsort Deiner Eltern/ eines Elternteils ist Dir unbekannt
- Du kennst keine Kontaktperson Deiner Eltern/ eines Elternteils
- Du beziehst keinen Unterhalt
Falls Deine Eltern verstorben sind, hast Du natürlich Anspruch auf elternunabhängiges BAföG. Allerdings wird Deine Waisenrente auf den Freibetrag angerechnet und Du musst sie in Deinem BAföG-Antrag angeben.
Sonderfall: Keine Unterhaltspflicht und kein elternunabhängiges BAföG
In einigen Fällen kann es sein, dass Du zwar kein Anrecht mehr auf Unterhalt der Eltern hast, aber gleichzeitig die Bedingungen für elternunabhängiges BAföG nicht erfüllt sind. Was tun? In diesem Szenario bist Du in einer sogenannten Regelungslücke. Wir empfehlen Dir, trotzdem zu versuchen, elternunabhängiges BAföG zu beantragen. Dafür musst Du das Formblatt 8 ausfüllen und einen Antrag auf Vorausleistungen stellen.
Vorausleistungen können beispielsweise gezahlt werden, wenn Deine Eltern keine Unterstützung an Dich zahlen möchten, obwohl sie es potenziell könnten. Das kann zur Folge haben, dass Deine Ausbildung gefährdet ist, weil Dein bisheriges BAföG nicht ausreicht. Du kannst deshalb einen Unterhaltsbetrag, den normalerweise Deine Eltern zahlen müssten, vom BAföG-Amt beantragen. Das BAföG-Amt wird versuchen, sich dieses Geld von Deinen Eltern zurückzuholen. Notfalls auch vor Gericht! Falls hier allerdings entschieden werden sollte, dass Deine Eltern Dir gegenüber nicht unterhaltspflichtig sind, wirst Du elternunabhängig gefördert. Die Vorausleistungen müssen dann weder von Dir noch von Deinen Eltern zurückgezahlt werden.
Elternunabhängiges BAföG gilt besonders dann, wenn es sich bei dem Studium bereits um die zweite Ausbildung handelt und Deine Eltern nicht mehr verpflichtet sind, Unterhalt für Dich zu zahlen. Das geschieht aufgrund der Tatsache, dass die Unterhaltspflicht nicht mehr relevant ist, wenn Du nach mehr als zwei Jahren nach Deinem Ausbildungsabschluss dein Studium beginnst und zudem Dein Studium in eine ganz andere Richtung als Deine Ausbildung geht.
Elternunabhängiges BAföG: Antrag
Für elternunabhängiges BAföG gibt es keinen gesonderten Antrag. Wenn Du BAföG elternunabhängig beziehen möchtest, dann kannst Du das nicht ausdrücklich beantragen. Das BAföG-Amt vollzieht eine automatische Prüfung anhand Deines Lebenslaufs. Ob Dein BAföG-Antrag elternunabhängig ist, ist abhängig von Deinen aufgelisteten Ausbildungszeiten und der Dauer Deiner Erwerbstätigkeiten. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Du diese Zeiten ohne Lücken durch Lohnsteuerkarten, Zeugnisse, etc. belegen kannst. Auch anhand Deines Alters wird automatisch festgestellt, ob Dein BAföG-Antrag elternunabhängig ist oder nicht. Du solltest beachten, dass das BAföG-Amt auch bei elternunabhängigen BAföG einen BAföG-Leistungsnachweis von Dir fordern kann.
Es gibt allerdings eine Ausnahme. Im Fall, dass der Aufenthaltsort Deiner Eltern nicht bekannt ist, musst Du elternunabhängiges BAföG explizit beantragen. Den Antrag erhältst Du beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Das heißt, Du musst für elternunabhängiges BAföG einen Antrag stellen, in dem Du ausdrücklich auf Deine Situation hinweisen musst. Welche Bedingungen es für Ausländer gibt, um BAföG zu beantragen, findest Du in unserem Artikel BAföG für Ausländer.
Elternunabhängiges BAföG: Höhe Deiner Förderung
Der Förderbetrag ist insofern vom normalen BAföG abweichend, da dass Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt wird bei der Berechnung für elternunabhängiges BAföG. Die Höhe ist somit nicht durch das Gehalt der Eltern beeinflusst. Ansonsten ist elternunabhängiges BAföG in der Höhe nicht abweichend vom normalen BAföG. Somit bekommst Du auch durch elternunabhängiges BAföG nur den Höchstsatz, wie er auch für das normale BAföG gilt. Das bedeutet, dass Studenten auch durch elternunabhängiges BAföG einen Höchstsatz von 934 € bekommen können. Hierbei ist der Zuschuss zur Krankenversicherung bereits enthalten. Ab dem Wintersemester 2024/25 kannst Du außerdem eine Starthilfe von 1.000 € erhalten, wenn Du aus einer einkommensschwachen Familie kommst.
Elternunabhängiges BAföG zurückzahlen?
Grundsätzlich musst Du elternunabhängiges BAföG zurückzahlen. Dabei gelten für die BAföG-Rückzahlung die gleichen Regelungen wie z. B. beim Studenten-BAföG oder AuslandsBAföG. Elternunabhängiges BAföG musst Du fünf Jahre nach dem Ende der BAföG-Förderungshöchstdauer zurückzahlen. Dabei musst Du nur 50 Prozent der Schulden bzw. maximal 10.010 € tilgen. Die eine Hälfte des BAföGs gewährt Dir der Staat als Vollzuschuss auf Dein elternunabhängiges BAföG. Zurückzahlen musst Du die andere Hälfte, weil es sich dabei nur um ein Darlehen des Staates handelt. Aber auch hier ist die Rückzahlung auf maximal 10.010 € gedeckelt. Dein elternunabhängiges BAföG zurückzahlen musst Du auch, wenn Du Dein Studium abbrichst.
Weiteres zum Thema "BAföG":
- BAföG und Vermögen: So beeinflusst Dein Privatvermögen Dein BAföG
- BAföG und Nebenjob: So viel darfst Du dazu verdienen
- BAföG im Praktikum: So beeinflusst ein Praktikum Dein BAföG
- BAföG und Erasmus: So finanzierst Du Dein Auslandssemester
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Kommentare
Guten Tag,
Guten Tag,
ihr schreibt bei den Zeiten, die für z.B. 5 Jahre Erwerbstätigkeit zählen, dass "Teilzeitbeschäftigung neben einer Ausbildung" zur Zeit der Erwerbstätigkeit dazu zählt. Könnt ihr das belegen? Woher habt ihr die Information und haben schon andere einen Antrag damit bewilligt bekommen, dass sie neben einer Ausbildung einer Nebentätigkeit nachgekommen sind?
Eine Antwort per email wäre hilfreich.
mfg