Inhalt
Was ist der Kinderfreibetrag?
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?
Wie unterscheiden sich der Kinderfreibetrag und das Kindergeld?
Wie und wo kann ich den Kinderfreibetrag beantragen?
Wo trage ich den Kinderfreibetrag in der Steuererklärung ein?
Wer kann den Kinderfreibetrag nutzen?
Wer bekommt den Kinderfreibetrag im Fall einer Scheidung?
Was ist der Kinderfreibetrag?
Bei dem Kinderfreibetrag handelt es sich um einen Freibetrag für Eltern, der das zu versteuernde Einkommen senkt. Der Freibetrag führt also dazu, dass von Deinem Brutto-Gehalt nach Steuerabzug ein höherer Netto-Betrag übrigbleibt. Auch wirkt sich der Steuerfreibetrag fürs Kind auf die Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer aus.
Dabei besteht der Kinderfreibetrag aus zwei Teilen: dem Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA), wobei erster aufgrund schwankender Lebenshaltungskosten immer wieder angepasst wird. Der zweite Freibetrag bleibt hingegen in der Regel konstant. Seit 2021 beläuft sich der Freibetrag für den BEA auf 2.928 Euro im Jahr, der Freibetrag für das Existenzminimum hingegen auf 6.384 Euro im Jahr – zusammengerechnet beläuft sich der Kinderfreibetrag im Jahr 2024 also auf 9.540 € pro Kind. Dieser Betrag ist dabei für beide Elternteile zusammen anzuwenden. Jedes Elternteil bekommt 2024 somit einen Kinderfreibetrag von 4.770 € pro Kind im Jahr.
Dabei kannst Du für Dein Kind nicht beides, also das Kindergeld und den vollen Kinderfreibetrag, anrechnen – das Finanzamt verrechnet das bereits ausgezahlte Kindergeld mit dem vom Freibetrag entstandenen Steuervorteil. Die meisten Menschen profitieren dabei eher vom Kindergeld als vom Kinderfreibetrag.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?
Wie hoch der Freibetrag ausfällt, ist von der jeweiligen Steuerklasse abhängig. So kannst Du in Steuerklasse 1, 2 und 3 einen Kinderfreibetrag von 9.540 € pro Kind und Jahr anrechnen. Fällst Du unter die Steuerklasse 4, so können die Eltern für jedes Kind 4.770 € pro Ehepartner anrechnen – zusammen kommt Ihr also wieder auf den Betrag von 9.540 € im Jahr. In den Steuerklassen 5 und 6 gibt es keine Kinderfreibeträge.
In der Regel lohnt sich der Steuerfreibetrag, sobald ein alleinerziehendes Elternteil mehr als rund 32.000 Euro brutto im Jahr verdient oder ein Ehepaar ein gemeinsames Einkommen von etwa 64.000 Euro verzeichnet. Dabei prüft das Finanzamt bei der Steuererklärung, ob der Steuerfreibetrag oder das Kindergeld einen finanziellen Vorteil für Dich bietet.
9.540 € pro Kind und pro Jahr
9.540 € pro Kind und pro Jahr
9.540 € (4.770 € pro Ehepartner)
0 Euro (kein Kinderfreibetrag)
0 Euro (kein Kinderfreibetrag)
Wie unterscheiden sich der Kinderfreibetrag und das Kindergeld?
Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt und steht Dir ab der Geburt Deines Kindes zu. Dabei beläuft sich das Kindergeld im Jahr 2024 auf 250 € im Monat für das erste und das zweite Kind. Für das dritte Kind bekommen Eltern 250 € und ab dem vierten Kind liegt das Kindergeld bei 250 € pro Monat. Geringverdiener können zusätzlich einen Kinderzuschlag beantragen.
Der Kinderfreibetrag ist hingegen ein Betrag pro Kind, der sich einmal im Jahr bei Deiner Steuererklärung positiv auf Deine zu zahlenden Steuern auswirkt.
Wie und wo kann ich den Kinderfreibetrag beantragen?
Bei der Familienkasse kannst Du das Kindergeld und den Kinderfreibetrag beantragen. Dabei musst Du bei der Steuererklärung die Anlage Kind ausfüllen. Füllst Du diese Anlage aus, kann das Finanzamt ermitteln, ob der Freibetrag oder das Kindergeld mehr Vorteile für Dich birgt.
Wo trage ich den Kinderfreibetrag in der Steuererklärung ein?
In der Steuererklärung kannst Du den Kinderfreibetrag eintragen: Wenn Du den Freibetrag beantragen willst, musst Du bei Deiner Steuererklärung die Anlage Kind ausfüllen. Hast Du mehrere Kinder, so füllst Du pro Kind eine Anlage Kind aus.
Um Dir den Weg durch die Steuern zu erleichtern, gibt es Steuererklärungssoftware wie Taxfix – sie ermöglichen auf leichte, stressfreie und effiziente Weise, dass Du das meiste aus Deiner Steuererklärung herausholst. Innerhalb von rund 15 Minuten ist es Dir mithilfe einer solchen Software möglich, durchschnittlich 935 Euro zurückzubekommen. Pauschalen werden hier automatisch berücksichtigt, Du wirst auf alle benötigten Daten hingewiesen und das alles funktioniert Online und ohne Vorkenntnisse.
Portal
in Kooperation mit myStipendium
Features
- komplett online
- Live-Steuerrechner
- Werbekostenpauschalen hinterlegt
- Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
- Automatische Anrechnung aller Pauschalen
Konditionen
- Steuererklärung erstellen: 0 €*
- Online einreichen: 39,99€
* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.
Wer kann den Kinderfreibetrag nutzen?
Jeder mit einem Kind kann das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag beantragen. Dabei wird das Kindergeld bis Ablauf des 18. Lebensjahres gezahlt, kann aber auch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr verlängert werden. Hierzu muss Dein Kind
- Sich in der Erstausbildung befinden
- Keinen Ausbildungsplatz gefunden haben
- Ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren
- Einen Freiwilligendienst wie den Bundesfreiwilligendienst absolvieren
- Einen anderen Dienst im Ausland absolvieren oder
- Sich in einer Übergangsphase von bis zu vier Monaten befinden
Auch bei einer zweiten Ausbildung – etwa einem Masterstudium – wird weiter Kindergeld gezahlt, solange Dein Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Das Ausbildungsgehalt, geringfügige Beschäftigungen oder ein Job auf 538 €-Basis sind hingegen kein Problem.
Dabei erhalten Eltern nicht nur für ihre leiblichen Kinder Kindergeld und Kinderfreibeträge, sondern auch für Pflege- oder Adoptivkinder, wobei diese ihren familiären Mittelpunkt bei der Pflegefamilie haben müssen.
Wer bekommt den Kinderfreibetrag im Fall einer Scheidung?
Kommt es zu einer Scheidung, so können die beiden Elternteile sich den Steuerfreibetrag fürs Kind untereinander aufteilen. Das Kindergeld steht hingegen nur einem der beiden Elternteile zu. Kommt es aber dazu, dass ein Elternteil weniger als 75 Prozent seiner Unterhaltspflicht übernimmt, so kann das andere Elternteil beantragen, den Kinderfreibetrag komplett für sich zu beanspruchen.
Sonderreglungen für Kinder mit Behinderung
Hat Dein Kind eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung, die dazu führt, dass Dein Kind nicht selbst für sich sorgen kann, so hast Du auch nach dem 25. Lebensjahres Deines Kindes noch ein Anrecht auf das Kindergeld. Hierzu muss die Behinderung schon vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein.
Der Kinderfreibetrag an einem Beispiel erklärt
Beate und Hermann haben eine siebenjährige Tochter namens Jona. Im Jahr kommt das Paar gemeinsam auf ein Brutto-Einkommen von 40.000 Euro. Auf diese 40.000 fallen im Jahr 2024 Steuern in Höhe von 4.532 Euro an. Zieht man den Kinderfreibetrag von 9.540 € ab, so liegt das zu versteuernde Einkommen bei 30.688 Euro. Auf diesen Betrag müssen Beate und Herrmann Steuern in Höhe von 2.410 Euro zahlen. Ihr Steuerersparnis durch den Freibetrag liegt also bei 2.122 Euro.
Mit dem Kindergeld kommt die Familie im Jahr jedoch auf einen Betrag von 2.628 Euro – das Kindergeld liegt also 506 Euro höher als der Steuervorteil, den sie durch den Freibetrag hätten.
Kinderbetreuungskosten
Auch gibt es die Möglichkeit, dass Du Kosten, die durch die Betreuung Deines Kindes entstehen, als Sonderausgaben absetzen kannst. Dabei kannst Du höchstes 4.000 Euro pro Kind und höchstens 6.000 € allgemein absetzen. Wichtig hierbei ist, dass Dir für das Kind Kindergeld oder der Freibetrag zusteht, das Kind zu Deinem Haushalt gehört und es noch keine 14 Jahre alt ist.
Unter anderem können folgende Kosten dabei beachtet werden, solange Du diese mit einer Rechnung und einer Überweisung nachweisen kannst:
- Unterbringung in der Kindertagesstätte, dem Hort, einer Krippe oder einer Tagesmutter
- Kinderpflegerinnen oder Erzieherinnen
- Haushaltshilfen, die das Kind betreuen
- Aufsichtsperson bei Hausarbeiten
Freizeitbeschäftigungen und Nachhilfeunterricht können steuerlich jedoch nicht abgesetzt werden.
Weitere Möglichkeiten, die Kinder bei der Steuererklärung zu berücksichtigen
-
Privatschule: Wenn Dein Kind eine Privatschule besucht, gibt es zusätzlich die Möglichkeit, 30 Prozent des Schulgeldes von den Steuern abzusetzen – diese Ausgaben fallen unter Sonderausgaben. Hier gilt eine Höchstgrenze von 5.000 Euro.
-
Kranken- und Pflegeversicherung: Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ob Du oder Dein Kind Versicherungsnehmer ist, ist dafür unerheblich.
-
Alleinerziehend: Alleinerziehende können für ihr erstes Kind einen jährlichen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro steuerlich absetzen, sofern sie für dieses Kind auch Kindergeld oder den Freibetrag bekommen. Für jedes weitere Kind kannst Du 240 Euro absetzen.