Du bist hier

Spenden absetzen: Welche, wie viel und wo eintragen?

Egal ob Du Mitglied in einem wohltätigen Verein bist oder einmalig Geldbeträge an eine große Hilfsorganisation, eine Stiftung oder eine politische Partei überweist: Du kannst Spenden in der Steuererklärung angeben und dadurch unter Umständen eine ganze Menge Geld sparen. Damit Du auch tatsächlich alle Vergünstigungen einstreichen kannst, musst Du auf eine ganze Menge achten. Wie Du am besten vorgehst, wenn Du Spenden absetzen möchtest, erklären wir Dir im folgenden Beitrag.

Welche Spenden kann ich von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich kannst Du sowohl Geld als auch Sachspenden absetzen. In beiden Fällen handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung für einen bestimmten Zweck. In Frage kommen vor allem

  • religiöse
  • wissenschaftliche
  • gemeinnützige
  • kulturelle
  • wirtschaftliche oder
  • politische

Zwecke.

Zivilrechtlich gesehen, handelt es sich bei einer Spende um eine Schenkung. Steuerlich gesehen sind Spenden sogenannte Sonderausgaben, die Du von Deinem zu versteuernden Einkommen abziehen kannst. Wichtig ist in jedem Fall, dass Du Deine Spende freiwillig leistest und dafür keine Gegenleistung erhältst.

Geldspenden

Geldspenden sind rein finanzieller Natur. Sie können bspw. in Form von Bargeld, Schecks oder Überweisungen getätigt werden. Dabei kannst Du nicht nur Geldspenden absetzen, die Du einmalig oder unregelmäßig leistest. Auch Mitgliedsbeiträge, die Du regelmäßig an einen Verein zahlst, kannst Du als Spenden in der Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie an eine Organisation gehen, die sich bestimmten gemeinnützigen Zwecken widmet, der ausdrücklich steuerbegünstigt ist. Nicht in diese Kategorie fallen Sportvereine oder andere Organisationen, die lediglich Freizeitaktivitäten fördern. Zu letzteren gehören u.a. auch Tierzüchter-, Kleingärtner-, Modellflug- oder Brauchtumsvereine. Auch Mitgliedsbeiträge, die Du bspw. an einen Karnevalsverein entrichtest, kannst Du nicht als Spenden absetzen.

Aufwandsspenden

Auch Fälle, in denen Du auf eine rechtmäßige Forderung verzichtest, kannst Du als Geldspenden absetzen. Dann nämlich, wenn das Geld, auf das Du verzichtest, einem wohltätigen Zweck zu Gute kommt. In diesem Zusammenhang spricht man von einer so genannten Aufwandsspende.

Sachspenden

Sachspenden können nur materielle Gegenstände sein, die vollständig in den Besitz und das Eigentum des Spendenempfängers übergehen. Gegenstände, die Du nur für eine vorübergehende Nutzung verleihst und anschließend wieder zurück erhältst, kannst Du in Deiner Steuererklärung nicht als Spende absetzen.

Welche Organisationen kommen als Spendenempfänger in Frage?

Als Spendenempfänger kommen in erster Linie in Betracht:

  • Vereine
  • Hilfsorganisationen
  • Religionsgemeinschaften

Um für diese Organisationen Spenden absetzen zu können, ist es wichtig, dass Deine Zuwendungen der Förderung gemeinnütziger und steuergeförderter Zwecke dienen. Nicht absetzbar sind Spenden, die ausschließlich für den wirtschaftlichen Betrieb eines Vereins bestimmt sind, bspw. in die Finanzierung eines Vereinsfestes, eines Basars oder eines Flohmarktes fließen.

Kann ich auch Zuwendungen an Stiftungen und politische Parteien als Spenden absetzen?

Auch Stiftungen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen (z.B. Freie Wähler) kommen wie die genannten Organisationen als Spendenempfänger in Betracht.

Wie kann ich Geldspenden bei der Steuer absetzen?

Geldspenden kannst Du als Sonderausgaben von der Einkommenssteuer absetzen. Auch wenn es sich dabei um Aufwendungen handelt, die weder zu den Betriebsausgaben noch zu den Werbungskosten zählen, werden sie steuerrechtlich ähnlich behandelt. Du ziehst einfach den Betrag, den Du gespendet hast, von Deinen zu versteuernden Einkünften ab. Dadurch verringert sich Dein Einkommen und somit die Bemessungsgrundlage für Deinen Steuersatz. Dein Steuersatz sinkt, und auf diese Weise musst Du am Ende des Jahres weniger Geld an den Fiskus zahlen.

Wie kann ich bei der Steuer Sachspenden absetzen?

Für Sachspenden gelten die gleichen Regeln wie für Geldspenden. Anders als bei den Geldspenden musst Du hier allerdings einen finanziellen Gegenwert errechnen. Diesen kannst Du als Spendenbetrag in Deiner Steuererklärung angeben und von Deinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Entscheidend ist hierfür der Markt- bzw. Verkehrswert, den die gespendeten Gegenstände zum Zeitpunkt der Spende hatten. Der Wert, den Du hier ansetzen kannst, ergibt sich im Regelfall aus dem Neupreis der gespendeten Sachen. Bei gebrauchten Gegenständen kannst Du ihn aus der Nutzungsdauer und dem Zustand des Gegenstandes zum Zuwendungszeitpunkt errechnen. Die Faktoren, die der Preisfindung dienen, solltest Du glaubhaft dokumentieren können.

Kann ich auch Aufwendungen fürs Ehrenamt als Spenden absetzen?

Ehrenamtliche Tätigkeiten kannst Du nicht unmittelbar als Spenden absetzen. Der Grund hierfür ist, dass Du mit Deinem freiwilligen Engagement keine materiellen Leistungen erbringst, sondern Arbeitsleistungen und Zeit spendest. Das unterscheidet die freiwillig geleistete ehrenamtliche Tätigkeit von Geld- oder Sachspenden.

Was ist die sogenannte Ehrenamtspauschale und wann kann ich sie in Anspruch nehmen?

Um auch ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger steuerlich zu entlasten, hat der Gesetzgeber im Jahr 2013 einen Ehrenamtsfreibetrag eingeführt. Besser bekannt ist diese Regelung auch als „Ehrenamtspauschale“. Nach ihr darfst Du für freiwillige Arbeit im Ehrenamt bis zu 840 Euro als Aufwandpauschale annehmen, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen.

Wie sieht es mit der sogenannten Übungsleiterpauschale aus?

Noch höher fällt der sogenannte Übungsleiterfreibetrag für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten aus: Er liegt bei 3.000 Euro und steht Menschen zu, die bspw. als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer nebenberuflich für eine öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaft arbeiten. Wie alle Freibeträge kannst Du auch den Übungsleiterfreibetrag bzw. die „Übungsleiterpausche“ in Deiner Steuererklärung von der Summe Deiner Einkünfte abziehen und so Dein zu versteuerndes Einkommen verringern.

Gibt es eine Höchstgrenze, wenn ich Spenden absetzen möchte?

In Deiner Steuererklärung sind alle Geldspenden steuerlich absetzbar, wenn ihre Summe nicht mehr als 20 Prozent des zu versteuernden Einkommens insgesamt beträgt. Das Gleiche gilt auch für Sachspenden, deren Wert Du entsprechend in der Steuererklärung beziffern musst. Alle Leistungen, die darüber hinaus gehen, kannst Du zumindest in der laufenden Steuerperiode nicht als Spenden absetzen.

Welche Vorteile hat ein Spendenvortrag?

Mit dem sogenannten Spendenvortrag kannst Du auch zu einem späteren Zeitpunkt noch Spenden in der Steuererklärung geltend machen. Wenn bspw. Dein Spendenbetrag in einem bestimmten Jahr höher ausfällt als die steuerlich begünstigten 20 Prozent Deines Einkommens, kannst Du alle Posten, die darüber hinaus gehen, auch noch zu einem späteren Zeitpunkt als Spenden absetzen. Dabei brauchst Du Dich nicht einmal sonderlich zu beeilen, da der Spendenvortrag zeitlich unbegrenzt ist. Selbst wenn es Jahre dauern sollte: Der Spendenvortrag wird so lange fortgeführt, bis der vormals geleisteste Spendenbetrag vollständig verrechnet ist. Über den noch nicht berücksichtigten Spendenvortrag schickt Dir das Finanzamt jährlich einen Feststellungsbescheid.

Welche Ausnahmen gelten bei Spenden für Stiftungen?

Bei Spenden in den Vermögensstock von privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Stiftungen ist seit dem Jahr 2013 ein Spendenhöchstbetrag von 1 Million Euro steuerlich absetzbar. Diesen kannst Du einmal innerhalb von 10 Jahren in Anspruch nehmen und dabei selbst entscheiden, wie Du ihn im Lauf dieses Zeitraums steuerlich verteilen möchtest. Spendest Du innerhalb von 10 Jahren mehr als 1 Million in den Vermögensstock einer Stiftung, wird alles, was darüber liegt, wieder als normale Spende angesehen. Das heißt, Du kannst den Differenzbetrag zusätzlich nach der 20-Prozent-Regelung, die für „normale Geld- und Sachspenden gilt, in Deiner Steuererklärung geltend machen. Dabei kannst Du auch den Spendenvortrag nutzen.

Der steuerlich begünstigte Spendenhöchstbetrag von 1 Million Euro Stiftungen verdoppelt sich übrigens, wenn Du Dich mit Deinem Ehe- oder Lebenspartner gemeinsam veranlagen lässt. Hier kannst Du 2 Millionen Euro als Spenden von der Steuer absetzen. Dabei musst Du nicht nachweisen, welcher Ehegatte die Spende geleistet hat und aus welchem Vermögen die Spende entnommen wurde.

Welche Ausnahmen gelten bei Spenden an politische Parteien?

Um Spenden und Mitgliedsbeiträge für politische Parteien steuerlich zu begünstigen, gibt es zwei unterschiedliche Wege. Zum einen mindert das Finanzamt bei Spenden von bis zu 1.650 Euro jährlich die Steuerlast automatisch um 50 Prozent. Das heißt: Wenn Du 1.650 Euro an eine Partei spendest, zahlst Du 825 Euro weniger an Steuern. Bei gemeinsam veranlagten Paaren verdoppelt sich der steuerlich begünstigte Betrag von 1.650 Euro auf 3.300 Euro im Jahr. In diesem Fall sind 1.650 Euro sofort als Spenden steuerlich absetzbar.

Wenn Du mehr als 1.650 Euro im Jahr an Spenden bzw. Mitgliedsbeiträgen bezahlt hast, kannst Du darüber hinaus auch den Mehrbetrag als Sonderausgabe in Deiner Steuererklärung angeben. Bei einer Parteispende von bspw. 3.000 Euro im Jahr, kannst Du nach Abzug von 825 Euro zusätzlich noch 1.350 Euro als normale Sonderausgabe (3.000 Euro minus 1.650 Euro) steuerlich geltend machen.

Bei Spenden für politische Parteien gilt allerdings: Ermäßigt besteuert werden nur Mitgliedsbeiträge und Spenden an Parteien, die mit eigenen Wahlvorschlägen an Wahlen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene mitgewirkt haben und bei der letzten Wahl mindestens ein Mandat errungen haben oder dem zuständigen Wahlorgan angezeigt haben, dass sie mit eigenen Wahlvorschlägen an der nächsten Wahl teilnehmen wollen.

Wo kann ich meine Geldspenden in der Steuererklärung angeben?

Geldspenden bzw. Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Organisationen kannst Du wie andere sogenannte Sonderausgaben auf dem Hauptvordruck bzw. Mantelbogen Deiner Steuererklärung eintragen. Die entsprechenden Felder findest Du hier auf Seite 2 in den Zeilen 45 bis 48. Auf der linken Seite kannst Du die Spendenempfänger angeben. Rechts daneben sind die Beträge einzutragen, die Du als Spenden absetzen möchtest.

Damit Du nichts übersiehst und am Ende zu viel Geld an das Finanzamt zahlen musst, empfehlen wir Dir, bei der Steuererklärung eine Online-Steuersoftware zu verwenden. Mit Hilfe einer Online-Steuersoftware behältst Du bei allen Schritten einen guten Überblick und kannst sicher sein, dass Du keine Fehler bei Deinen Angaben machst und in Deiner Steuererklärung Spenden ordnungsgemäß angegeben sind. Abgesehen davon, dass Du so Deine Steuererklärung optimieren und möglicherweise auf eine höhere Steuerrückzahlung erwarten kannst, kostet Dich die Nutzung einer Online-Steuersoftware sehr viel weniger als der Gang zu einem Steuerberater.

Portal

Logo Taxfix
in Kooperation mit myStipendium

Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.

Wo kann ich meine Sachspenden in der Steuererklärung angeben?

Für Sachspenden in der Steuererklärung gelten die gleichen Regeln wie für Geldspenden. Allerdings reicht es nicht aus, dass Du die gespendeten Gegenstände in die Steuererklärung nach Art und Menge angibst. Wenn Du Sachspenden absetzen möchtest, musst Du ihren genauen Wert beziffern. Bei neuen Gegenständen musst Du den aktuellen Kaufpreis eintragen. Bei gebrauchten Gegenständen musst Du den Marktwert schätzen. Orientieren kannst Du Dich dabei bspw. an Kleinanzeigen in Zeitungen und im Internet und an den Preisen, die hier für vergleichbare gebrauchte Gegenstände aufgerufen werden. Berücksichtigen musst Du den früheren Kaufpreis, die Qualität, den Zustand und das Alter des gespendeten Gegenstandes.

Kann ich Spenden auch im Wege des Lohnsteuerermäßigungsverfahren absetzen?

Spenden absetzen kannst Du auch im Lohnsteuerermäßigungsverfahren. Einfach gesagt, handelt es sich dabei um eine vorweggenommene Einkommensteuerveranlagung. Das funktioniert folgendermaßen: Wenn Du vorhast, in naher Zukunft Spenden zu tätigen, kannst Du diese auflisten und an Dein Finanzamt weiterleiten. Gleichzeitig schickst Du einen Antrag auf das Lohnsteuerermäßigungsverfahren. Aus Deinen Angaben ermittelt die Behörde dann einen Lohnsteuerfreibetrag, den der Arbeitgeber bei Ermittlung der Lohnsteuer auf Dein Gehalt abruft. Das hat den Vorteil, dass Du nicht selbst erst nachträglich Deine Spenden absetzen musst. Dein Arbeitgeber rechnet den Freibetrag einfach auf Deinen zu versteuernden Arbeitslohn an. Der Steueranteil, den er davon an das Finanzamt weiterleitet, reduziert sich dadurch und Du selbst erhältst einen höheren Nettolohn.

Brauche ich einen Spendenbeleg?

Um in der Steuererklärung Spenden absetzen zu können, musst Du sie im Regelfall mit Hilfe einer Spendenquittung belegen. Schließlich braucht das Finanzamt einen Beweis, dass Du Spenden, die Du in der Steuererklärung angegeben hast, auch tatsächlich getätigt hast. Diese „Zuwendungsbescheinigung nach amtlichem Muster“, früher auch als Spendenbescheinigung bekannt, erhältst Du direkt vom Spendenempfänger. Eine andere Variante ist, dass der Empfänger die Spendenquittung gleich in elektronischer Form an das zuständige Finanzamt weiterleitet. Der Vorteil: Du musst selbst keine Dokumente an das Finanzamt schicken, wenn Du Spenden absetzen möchtest. Als Spender hast Du lediglich die Pflicht, Spendenbelege aufzuheben, um sie gegebenenfalls auf Anfrage vorzeigen zu können.

Wie muss die Spendenquittung aussehen?

Für Empfänger von Spenden hält das Bundesfinanzministerium amtliche Vordrucke bereit. Wenn Du nicht darauf zurückgreifen möchtest, musst Du Dich trotzdem an die formalen Voraussetzungen halten, die diese Vorlagen festgelegt sind. Machst Du dabei Fehler, kannst Du bei Schäden sogar haftbar gemacht werden.

Formale und inhaltliche Voraussetzungen der Spendenbescheinigung

Wichtig ist zunächst die korrekte Bezeichnung. Das nicht offizielle Wort „Spendenquittung“ musst Du dabei vermeiden. Richtig ist entweder:

  • Bestätigung über Geldzuwendung/Mitgliedsbeitrag oder
  • Bestätigung über Sachzuwendungen

Darüber hinaus darfst Du bei den inhaltlichen Angaben nicht von der amtlich vorgesehen Reihenfolge abweichen. Sie lautet:

  • Aussteller
  • Name und Anschrift des Spenders
  • Betragt der Zuwendung
  • Tag der Zuwendung
  • Weitere Angaben
  • Hinweise am Ende (siehe amtlicher Vordruck des Bundesfinanzministeriums)

Um nachträgliche Änderungen oder Betrug zu vermeiden, musst Du den Spendenbetrag sowohl in Worten als auch in Ziffern auf der Spendenbescheinigung festhalten. Sachspenden müssen genau angegeben werden. Neben Art und Anzahl der gespendeten Gegenstände muss Du auch Alter, Zustand und den ursprünglichen Kaufpreis angeben.

Zu den weiteren Formvoraussetzungen gehört, dass die Spendenbescheinigung nicht größer als eine DIN-A4-Seite sein darf.

Gibt es Fälle, in denen ich keine Spendenbescheinigung brauche?

Wenn der Wert Deiner Spende oder Dein Mitgliedsbeitrag unter dem Wert von 300 Euro liegt, kannst Du in Deiner Steuererklärung Spenden ohne Beleg angeben. Anstatt einer formalen Spendenbescheinigung genügt hierfür etwa ein Barzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug, aus dem der Spendenbetrag ersichtlich wird.

Die vereinfachte Regelung für Spenden unter 300 Euro gilt vor allem bei Zuwendungen an

  • Staatliche Behörden
  • Öffentliche Dienststellen (z.B. Schulen)
  • Gemeinnützige Organisationen

Daneben gilt sie auch

  • Bei Spenden an Stiftungen und politische Parteien
  • Bei spontaner Soforthilfe in Katastrophenfällen

Welche Spezialregelung gilt bei Spenden für die Flüchtlingshilfe?

Willst Du Spenden absetzen, die Du für Maßnahmen der Flüchtlingshilfe getätigt hast, musst Du auch dann nur einen vereinfachten Nachweis erbringen, wenn sie niedriger waren als 300 Euro. Durch diese unbürokratische Maßnahme möchte der Staat die spontane Hilfsbereitschaft der Bevölkerung angesichts einer unvorhergesehenen humanitären Situation vereinfachen und belohnen.