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Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung angeben & Geld zurückholen

Wenn die Nebenkostenabrechnung ins Haus flattert, erwartet Dich oft eine fette Nachzahlung und damit ein hoher Betrag, den Du auf einmal an Deinen Vermieter bezahlen musst. Was viele nicht wissen: Zumindest zum Teil kannst Du Deine Nebenkostenabrechnung mit der Steuererklärung wieder zurückholen. Das gilt natürlich nicht nur, wenn Du Mieter, sondern auch wenn Du Vermieter bist. Wie Du Deine Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung geltend machst und auf welche Besonderheiten Du dabei achten musst, möchten wir Dir in dem folgenden Beitrag näher erläutern.

Welche Nebenkosten sind steuerlich absetzbar?

Als Nebenkosten absetzen kannst Du zunächst alle Ausgaben, die bei Arbeiten rund um Haus und Garten entstanden sind. Dazu gehören zum einen Handwerkerleistungen und zum anderen sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen.

Handwerkerleistungen

Zu den Handwerkerleistungen, die Du als Betriebskosten in der Steuererklärung angeben kannst, zählen v.a.

  • Arbeiten an Fassaden, Dach, Böden, Innenwänden und Garagen
  • Wartung und Reparatur von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen, Fahrstuhl, Feuerlöscher, Pumpen, Öltankanlagen, CO2-Warngeräte, Abwasser-Rückstau-Sicherungen
  • Rohrreinigung
  • Dachrinnenreinigung
  • Asbestsanierung
  • Aufstellen eines Baugerüsts
  • Überdachung eines PKW-Stellplatzes oder einer Terrasse
  • Schornsteinreinigung
  • Gartengestaltung
  • Entfernung von Vandalismus (z.B. Graffiti-Beseitigung)
  • Reparatur und Wartung von Gemeinschaftsmaschinen (z.B. Waschmaschine und Trockner)
  • Austausch von Heizungszählern
  • Maßnahmen zur Wärmedämmung
  • Mauerwerksanierung und Trockenlegung von Mauerwerk
  • Pflasterarbeiten innerhalb des Grundstücks
  • Legen von Hausanschlüssen für Strom, Fernsehen, Internet über Kabelfernsehen

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören v.a.

  • Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen, Heckenschneiden etc.)
  • Treppenhausreinigung, Reinigung der Zubehörräume (z.B. Waschküche, Trockenraum, Dachboden etc.)
  • Straßenreinigung auf dem privaten Grundstück
  • Vorsortierung von Abfall
  • Winterdienst
  • Wachdienst

Hausmeisterkosten

Ob und wie Du Kosten für einen regelmäßig eingesetzten Hausmeister-Service von der Steuer absetzen kannst, hängt davon ab, ob Du Vermieter oder Mieter bist.

Vermieter

Als Vermieter kannst Du Hausmeisterkosten in der Steuererklärung auf jeden Fall geltend machen.

Mieter

Als Mieter kannst Du Hausmeisterkosten in der Steuererklärung nur geltend machen, wenn die Hausmeistertätigkeit im Zusammenhang mit Deinen Nebenkosten steht. Ausgeschlossen sind:

  • Kosten für Reparaturen (bspw. Austausch defekter Glühbirnen)
  • Kosten für Verwaltung

Aufwendungen hierfür muss Dein Vermieter aus den Hausmeisterkosten Deiner Nebenkostenabrechnung herausrechnen.

Welche Nebenkosten kann ich nicht von der Steuer absetzen?

Als Mieter kannst Du vor allem nicht die folgenden Nebenkosten in der Steuererklärung geltend machen

  • Strom
  • Heizkosten
  • Wasserversorgung
  • Kabelanschluss
  • Grundsteuer

Anders sieht es im Einzelfall aus, wenn Du Teile Deiner privaten Wohnung beruflich nutzt (z.B. Arbeitszimmer). In diesem Fall kannst Du zumindest anteilsmäßig Deine Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung angeben. Das gilt auch für einen Zweitwohnsitz, auf den Du aus beruflichen Gründen angewiesen bist. Hier kannst Du ebenfalls Deine Betriebskosten in der Steuererklärung aufführen und als so genannte Werbungskosten zurückerstatten lassen.

Wie kann ich meine Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung geltend machen?

Deine Nebenkostenabrechnung kannst Du in der jährlichen Erklärung Deiner Einkommensteuer geltend machen. Mit ihrer Hilfe kannst Du Dein zu versteuerndes Einkommen reduzieren und musst so am Ende nur einen niedrigeren Steuersatz zahlen.

Methode

Um Deine Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung geltend zu machen, rechnest Du zunächst Deine sämtlichen Jahreseinkünfte zusammen und ziehst von diesem Ergebnis den Betrag Deiner Betriebskosten ab. Zusammen mit anderen abzugsfähigen Positionen erhältst Du so Dein zu versteuerndes Einkommen. Es dient als Bemessungsgrundlage für Deine jährliche Einkommensteuer.

Abzugsfähigkeit

Wenn Du Deine Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung angeben möchtest, musst Du eines bedenken: Laut Steuerrecht kannst Du Nebenkosten in Deiner Steuererklärung nicht komplett vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen, sondern nur in Höhe von 20 Prozent. Man spricht hier von der so genannten 20-Prozent-Regel.

Art

Im Zusammenhang mit Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen kannst Du nur die tatsächlichen Arbeitskosten und die Fahrkosten geltend machen. Materialkosten kannst Du nicht als Betriebskosten in der Steuererklärung angeben. In den Belegen müssen Arbeits- und Materialkosten daher auch getrennt angegeben werden.

Höchstgrenze

Möchtest Du Deine Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung geltend machen, kannst Du sowohl Handwerkerleistungen als auch haushaltnahe Dienstleistungen nur bis zu einem bestimmten finanziellen Betrag abziehen. Die jeweilige Höhe kannst Du der folgenden Tabelle entnehmen. Aus ihr ergibt sich auch der maximale Betrag, den Du bei Anwendung der 20-Prozent-Regel vom zu versteuernden Einkommen abziehen kannst:

Finanzielle Höchstgrenze bei Handwerkerleistungen 6.000 Euro Maximale Steuerbegünstigung (20 %) 1.200 €
Finanzielle Höchstgrenze bei haushaltsnahen Dienstleistungen 20.000 Euro Maximale Steuerbegünstigung (20 %) 4.000 Euro

Sonderfall Mini-Jobber

Zwar gilt die 20-Prozent-Regel auch dann, wenn Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen von geringfügig Beschäftigten ausgeführt werden. Wenn Mini-Jobber beauftragt werden und Du Deine Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung angeben möchtest, liegt der Höchstbetrag für die Steuerbegünstigung allerdings nur bei 510 €.

Zahlungsmethode

Du kannst Deine Betriebskostenabrechnung in der Steuererklärung nur dann geltend machen, wenn Du die Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen per

  • Überweisung oder per
  • Lastschrift

bezahlt hast. Alles, was Du bar bezahlst hast, kannst Du nicht als Betriebskosten in der Steuererklärung angeben. Auf diese Weise möchte der Fiskus „Schwarzarbeit“ verhindern.

Formvorgaben

Eine korrekte Nebenkostenabrechnung für die Steuererklärung muss im Wesentlichen drei Informationen enthalten

  • Die Art der erbrachten Dienstleistung
  • Die Höhe des eigenen Kostenanteils
  • Eine Bestätigung, dass die Zahlung nicht in bar geleistet wurde
Tipp:

Sollte Dein Vermieter die Lohnkostenanteile in der Nebenkostenabrechnung nicht getrennt ausgewiesen haben, kannst Du ihn anmahnen, eine separate Bescheinigung über diese Kosten zu erstellen. Laut geltender Rechtsprechung ist er dazu nämlich verpflichtet.

Wo trage ich Nebenkosten in der Steuererklärung ein?

Wo Du Deine Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung eintragen musst, hängt davon ab, ob Du Vermieter oder Mieter bist.

Vermieter

Wenn Du Eigentümer einer Immobilie bist, hast Du zwei unterschiedliche Möglichkeiten Deine Nebenkosten in der Steuererklärung anzugeben.

Anlage V

Passender Ort für die Betriebskostenabrechnung in der Steuererklärung ist für Dich die Anlage V, bei der es um alle Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von Wohn- oder Gewerberäumen geht. Dort kannst Du sie als Werbungskosten eintragen. Werbungskosten sind Auslagen, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Nebenkosten, die aus dem Betrieb einer Immobilie entstehen, dienen nach dieser Definition der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Mieteinnahmen. Die Stelle, wo Du Deine Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung eintragen kannst ist die Zeile 46.

Hauptvordruck

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen kannst Du übrigens auch als Nebenkosten in der Steuererklärung ansetzen, wenn Du Deine Immobilie nicht vermietest, sondern selbst darin wohnst. Dann ist nicht die Anlage V entscheidend, sondern der Hauptvordruck, auch Mantelbogen genannt. Dort kannst Du die Nebenkostenabrechnung für Deine Steuererklärung in den Zeilen 71 bis 75 eintragen.

Mieter

Wenn Du als Mieter Deine Betriebskostenabrechnung in der Steuererklärung geltend machen möchtest, findest Du die richtige Stelle dafür im Hauptvordruck. Die notwendigen Angaben kannst Du hier in den Zeilen 75 bis 77 machen.

Warum sollte ich die Steuererklärung mit einer Online-Software erstellen?

Eine Online-Steuersoftware geht Schritt für Schritt alle relevanten Daten mit Dir durch, und Du kannst sicher sein, dass Du keine wichtigen Punkte übersiehst. In nur zehn Minuten hast Du so eine komplett fehlerfreie Steuererklärung erstellt und kannst alle Nebenkosten absetzen. Nicht nur, dass Du Zeit und Nerven sparst: Am Ende holst Du garantiert mehr vom Finanzamt zurück, als wenn Du Deine Steuererklärung mitsamt Nebenkosten im Alleingang gemacht hättest. Außerdem ist die Nutzung einer Online-Steuersoftware in jedem Fall günstiger als der Gang zu einem professionellen Steuerberater – der zudem noch einige Zeit für seine Arbeit in Anspruch nimmt.

Portal

Logo Taxfix
in Kooperation mit myStipendium

Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.

Welche Probleme können sich mit den Fristen zur Abgabe einer Steuerklärung ergeben?

Klassischer Fall: Du musst als Mieter Deine Steuererklärung abgeben, in der Du Nebenkosten absetzen möchtest, hast aber die endgültige Jahresabrechnung von Deinem Vermieter noch nicht erhalten. Das kommt häufig vor, da die Abgabefrist für verpflichtende Steuererklärungen am 31. Juli (früher 31. Mai) ausläuft und Dein Vermieter laut Gesetz seine Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr erst am 31. Dezember des Folgejahres definitiv vorlegen muss. Was kannst Du in dieser Situation tun? Ganz einfach: Wenn es bspw. um den Veranlagungszeitraum 2023 geht, setzt Du einfach die Nebenkosten in die Steuererklärung ein, die Du in diesem Jahr tatsächlich auch bezahlt hast. Das werden im Regelfall die Nebenkosten für das vorangegangene Jahr 2022 sein.

In einer anderen Variante kannst Du aber auch in der Steuererklärung die Nebenkosten absetzen für das Jahr 2023, indem Du zunächst die entsprechenden Angaben im Vordruck Deiner Steuererklärung offenlässt. Erhältst Du in der Zwischenzeit Deinen Steuerbescheid und auch die Nebenkostenabrechnung Deines Vermieters, kannst Du sofort Einspruch gegen Deinen Bescheid einlegen und die fehlenden Unterlagen einreichen. So kannst Du nachträglich Deine Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung geltend machen.

Kann ich auch meine Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung geltend machen, wenn ich keine Einkommensteuer zahlen muss?

Auch wenn Du wegen zu geringer Einkünfte keine Einkommensteuer zahlen musst, kannst Du Deine Einnahmen geltend machen und ebenfalls Deine Nebenkosten in einer Steuererklärung angeben. Das kann für Dich vor allem dann interessant sein, wenn Du Student bist. Die Vorgehensweise beim Finanzamt ist allerdings etwas komplizierter.

Einkommensteuergrenze

Von der Einkommensteuer bist Du befreit, wenn Deine jährlichen Einkünfte weniger als 11.604 € (Stand: 2024, 2023: 10.908 € ) betragen. Wenn Du unter diesen so genannten Steuerfreibetrag fällst, bedeutet das für Dich aber auch: Dein Einkommen ist nicht steuerpflichtig, und Du kannst keine steuerbegünstigenden Positionen davon abziehen, also auch keine Betriebskostenabrechnung in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings kannst Du zu einem späteren Zeitpunkt Deine Nebenkosten absetzen.

Verlustvortrag

Wenn Du keine Einkommensteuer zahlen musst, weil Du im Veranlagungszeitraum mehr Verluste als Einnahmen hattest, kannst Du Dich mit einem sogenannten Verlustvortrag an das Finanzamt wenden. Dazu musst Du einen eigenen, hierfür vorgesehenen Antrag ausfüllen, den Du von den Finanzbehörden erhältst. Das Finanzamt merkt sich die Ausgaben, die Du hier vorgemerkt hast. Musst Du bspw. im folgenden Jahr wieder Einkommensteuer zahlen, kannst Du vorgetragene Ausgaben wie bspw. Nebenkosten für Deine Wohnung steuerlich geltend machen.