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Steuerklasse ändern: So geht's

Sowohl schöne Ereignisse wie die Geburt eines Kindes, eine Hochzeit oder ein Jobwechsel, wie auch weniger schöne Ereignisse wie eine Scheidung oder eine Kündigung können dazu führen, dass jemand seine Steuerklasse ändern muss oder dies freiwillig kann. Dabei birgt die richtige Steuerklasse durchaus ihre Vorteile. Was es mit dem Steuerklassenwechsel auf sich hat, wie man ihn beantragt und welche Steuerklasse für wen gedacht ist, erfährst Du hier.

Wie kann ich die Steuerklasse ändern?

Wenn Du Deine Steuerklasse wechseln möchtest, musst Du den Antrag auf Steuerklassenwechsel ausfüllen und diesen an Dein zuständiges Finanzamt schicken. Das Finanzamt wird die Änderung dann in Elstam – kurz für elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale – speichern. Jeder Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit, die Steuerklasse seiner Mitarbeiter nachzusehen.

Dabei ruft nicht jeder Arbeitgeber regelmäßig die Elstam-Daten auf, weshalb Du Deinem Arbeitgeber Bescheid geben solltest, wenn Du Deine Steuerklasse änderst. Prüfe sicherheitshalber zudem Deine Lohnabrechnung, um sicherzugehen, dass die Steuerklasse tatsächlich geändert wurde.

Du kannst einmal im Jahr Deine Steuerklasse ändern, wobei hier der 30. November als Fristtermin gilt. Möchtest Du den Wechsel mit dem Finanzamt besprechen, so kannst Du auch ein Termin vereinbaren.

Für wen ist welche Steuerklasse?

Insgesamt gibt es sechs Steuerklassen, die von Steuerklasse I bis Steuerklasse VI reichen. Dabei sind alle Steuerklassen an bestimmte Bedingungen geknüpft. Für wen welche Steuerklasse gilt:

  • Steuerklasse I: Die erste Steuerklasse richtet sich an ledige und geschiedene Arbeitnehmer. Auch wenn Dein Ehepartner im Ausland lebt oder Ihr dauerhaft getrennt seid, zählst Du zur ersten Steuerklasse. Verwitwete Arbeitnehmer gehören zwar auch in diese Steuerklasse, jedoch erst ab dem zweiten Jahr, nachdem der Ehepartner verstorben ist.
  • Steuerklasse II: Die zweite Steuerklasse richtet sich hingegen an alleinerziehende Menschen mit alleinigem Sorgerecht, die das Kindergeld beziehen. Sollte das Kind bei mehreren Personen gemeldet sein, so gilt die Steuerklasse II für die Person, die das Kindergeld erhält. Der Arbeitnehmer muss also alleinstehend sein und in einem Haushalt mit mindestens einem Kind leben.
  • Steuerklasse III: Steuerklasse III können Arbeitnehmer beantragen, sobald sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Dabei müssen beide Ehepartner im Inland und nicht dauerhaft getrennt leben. Zudem muss der Ehepartner entweder erwerbslos sein oder unter die Steuerklasse V fallen. Diese Steuerklasse ist für die Person mit dem höheren Einkommen innerhalb der Ehe gedacht.
  • Steuerklasse IV: Steuerklasse IV richtet sich hingegen an verheiratete Arbeitnehmer, die beide im Inland leben und beide erwerbstätig sind. Die Ehepartner dürfen nicht dauerhaft getrennt leben. Steuerklasse IV gilt dann, wenn beide Ehepartner etwa gleich viel verdienen.
  • Steuerklasse V: Die fünfte Steuerklasse richtet sich an verheiratete Arbeitnehmer, bei denen beide Ehepartner im Inland und nicht dauerhaft getrennt leben. Steuerklasse V sind solche Arbeitnehmer zugeordnet, dessen Ehepartner unter Steuerklasse III eingestuft ist.
  • Steuerklasse VI: Arbeitnehmer mit mehr als einem Job werden für das erhaltene Einkommen durch den Zweit- oder Drittjob in Steuerklasse VI eingestuft, wobei hier keine Freibeträge angerechnet werden können.

Wer kann die Steuerklasse wechseln?

In der Regel wird man vom Finanzamt einer Steuerklasse zugewiesen. Möchtest Du die Steuerklasse wechseln, ist dies möglich, wenn Du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebst und von Steuerklassenkombination IV/IV zu Steuerklassenkombination III/V oder IV+Faktor/IV+Faktor wechseln möchtest. Auch Personen, die zukünftig alleinerziehend sind und das alleinige Sorgerecht haben, können beim Finanzamt ihre Steuerklasse ändern.

Bei einigen Steuerklassen – wie bei der Steuerklassenkombination III/V – bist Du dazu verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Für diesen Zweck gibt es inzwischen Steuererklärungssoftware wie Taxfix, die Dir dabei helfen, innerhalb von rund 15 Minuten das Meiste aus Deiner Steuererklärung herauszuholen. Ob Du einer Steuerklasse angehörst, bei der die Steuererklärung Pflicht ist oder Du die Steuererklärung freiwillig machst, ist dabei irrelevant. Mit wenig Aufwand kannst Du mithilfe einer solchen Software im Schnitt 1.027 Euro an Steuern sparen. Die Software funktioniert online, weiß welche Daten erforderlich sind und bedenkt für Dich vorteilhafte Pauschalen automatisch. Vorkenntnisse brauchst Du hierfür nicht.

Portal

Logo Taxfix
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Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
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Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.

Warum lohnt sich der Steuerklassenwechsel?

Gerade in neuen Lebenslagen kann es sich durchaus lohnen, die Steuerklasse zu wechseln. Etwa wenn Du heiratest, ein Kind bekommst oder Du – oder Dein Partner – deutlich mehr (oder auch weniger) Gehalt erhältst als zuvor. Denn die Wahl der richtigen Steuerklasse kann sich positiv auf Lohnersatzleistungen wie Elterngeld auswirken oder als Alleinerziehender zu Entlastungsbeträgen führen. Ob es sinnvoll ist, dass Du Deine Steuerklasse änderst, kannst Du mithilfe des Lohn- und Einkommensrechners des Bundesministeriums der Finanzen herausfinden.

Gründe, die dafür sprechen, dass Du Deine Steuerklasse ändern musst oder solltest:

  • Du hast geheiratet
  • Du lässt Dich scheiden
  • Dein Ehepartner verstirbt
  • Du oder Dein Ehepartner erhalten mehr oder auch weniger Gehalt als zuvor
  • Du oder Dein Ehepartner sind arbeitslos geworden
  • Du oder Dein Ehepartner gehen in Rente
  • Du erwartest ein Kind
  • Du bist alleinerziehend

Wenn Du heiratest, werden Du und Dein Partner automatisch der Steuerklasse IV zugeordnet. Verdient Ihr etwa gleich viel, könnt Ihr bei dieser Steuerklasse bleiben. Verdient Ihr jedoch unterschiedlich, so könnt Ihr die Lohnsteuerklasse ändern, sodass der Partner mit dem besseren Gehalt in die Steuerklasse III wechselt, während der Partner mit dem geringeren Gehalt nach Steuerklasse V versteuert wird. Die Steuerklasse ändern lohnt sich grob gesagt dann, wenn einer der Partner mindestens 60 Prozent des Familienbruttoeinkommens verdient.

Geht ein Ehepartner in Rente, so birgt Steuerklasse III für den noch arbeitenden Partner in der Regel die meisten Vorteile.

Muss mein Ehepartner zustimmen, wenn ich die Steuerklasse ändere?

Möchtet Ihr als Paar von der Steuerklassenkombination IV/IV zu III/V wechseln, müsst Ihr beide den Antrag unterzeichnen. Umgekehrt jedoch – also wenn von Steuerklassenkombination III/V zu IV/IV gewechselt wird – kann dies auch ohne Zustimmung des Ehepartners geschehen. Dieser wird dann automatisch ebenfalls in die Steuerklasse IV eingestuft.

Die Lohnsteuerklasse ändern: Ein Beispiel

Tom und Lisa sind frisch verheiratet und wurden beide nun automatisch in die Lohnsteuerklasse IV eingestuft. Da Tom als Erzieher 2.200 Euro im Monat verdient und Lisa als Architektin 5.200 Euro, lohnt es sich für die beiden, wenn sie die Steuerklasse wechseln. Lisa verdient etwas über 70 Prozent des Familienbruttoeinkommens, weshalb sie die Lohnsteuerklasse ändert und anstatt Steuerklasse IV nun der Steuerklasse III angehört. Tom wird die Steuerklasse wechseln und von nun an unter die Steuerklasse V fallen.