Du bist hier

Steuererklärung: Für wen Pflicht - für wen nicht?

So unbeliebt die Steuererklärung ist, so lohnend kann sie sein: Denn oftmals können Arbeitnehmer mit einer hohen Rückzahlung rechnen. Dabei ist für einige Arbeitnehmer die Steuererklärung Pflicht, während die Abgabepflicht der Steuererklärung für andere nicht gilt. Diese können die Steuererklärung jedoch freiwillig einreichen – und oftmals rentiert sich der Aufwand. Hier erfährst Du, was es mit der Steuererklärungspflicht auf sich hat, wer eine Steuererklärung abgeben muss und welche Vorteile es hat, auch als Arbeitnehmer ohne Steuererklärungspflicht eine Steuererklärung abzugeben.

Wer muss eine Steuererklärung machen?

Für Selbstständige ist die Steuererklärung Pflicht. Für Arbeitnehmer in einem Angestelltenverhältnis zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer hingegen jeden Monat vom Gehalt ab. Die Steuer landet dann direkt beim Finanzamt, ohne dass der Arbeitnehmer viel davon mitbekommt. In diesem Fall besteht keine Pflicht zur Steuererklärung, da der Fiskus davon ausgeht, dass ein ausreichender Steuerbetrag vom Gehalt abgezogen wurde.

Dennoch sind nicht alle Arbeitnehmer automatisch von der Steuererklärung befreit. Verschiedene Faktoren entscheiden darüber, ob die Einkommenssteuererklärung Pflicht ist oder nicht. Genauer ist dies in § 46 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Wenn einer der folgenden Punkte auf Dich zutrifft, hast Du als Arbeitnehmer die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung:

  • Du hast mehrere Arbeitslöhne parallel bezogen
  • Du hast Freibeträge beim Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen
  • Du hast einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr
  • Du und Dein Ehepartner haben Arbeitslohn bezogen und einer die Steuerklasse V oder VI
  • Dein im EU-Ausland lebender Ehepartner wird auf Deiner Lohnsteuerkarte berücksichtigt
  • Dein Wohnsitz liegt außerhalb Deutschlands, Du hast aber unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt
  • Du bist geschieden oder Dein Ehepartner ist verstorben und Du oder Dein Ex-Partner haben im selben Jahr wieder geheiratet
  • Neben Deinem Gehalt hast Du weitere Einkünfte etwa durch Lohnersatzleistungen wie Kinder-, Kranken- oder Arbeitslosengeld von mehr als 410 Euro erhalten
  • Du hast eine andere Form von steuerlichen Nebeneinkünften, die den Betrag von 410 Euro übersteigen
  • Du hast spezielle Sonderzahlungen erhalten
  • Du und Dein Ehepartner wählen nicht die Zusammenveranlagung und wollen den Ausbildungsfreibetrag oder den Behindertenpauschbetrag nicht hälftig aufteilen

Dennoch ist nicht für jeden Arbeitgeber die Lohnsteuererklärung Pflicht: Die Steuererklärungspflicht besteht nicht, wenn

  • Du ein Einkommen unter dem Grundbetrag hast. Aktuell liegt dieser bei 11.604 € im Jahr. Für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartner gilt zusammen der doppelte Betrag von 21.816 Euro.
  • Du unter die Steuerklasse I fällst und Einkünfte aus nur einer Anstellung als Arbeitnehmer bezogen hast.
  • Du und Dein Ehepartner bzw. Dein eingetragener Lebenspartner beide unter die Steuerklasse IV fallen und Einkünfte nur aus einer Anstellung bezogen haben.

Warum jeder eine Steuerklärung abgeben sollte

Viele Menschen verbinden die alljährliche Steuererklärung damit, sich stundenlang mit bürokratischen Einzelheiten beschäftigen zu müssen und vermeiden es daher oftmals, eine freiwillige Steuererklärung abzugeben. Dabei lohnt es sich in der Regel, die Steuererklärung freiwillig einzureichen, da ein großer Teil der Arbeitnehmer mit einer Steuerrückzahlung rechnen kann. Oftmals profitieren gerade die Arbeitnehmer von einer Steuererklärung, die nicht von der Steuererklärungspflicht betroffen sind.

Dabei gibt es viele Gründe, die für die Abgabe einer Steuererklärung sprechen:

  1. Höhere Werbungskosten: Die Werbungskostenpauschale beträgt momentan 1.230 € und wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Wenn Deine Werbungskosten aber höher liegen als der Pauschalbetrag, lohnt es sich, die Steuererklärung abzugeben und die angefallenen Kosten so geltend zu machen. Unter Werbungskosten fallen alle Kosten, die aufgrund Deiner Arbeit anfallen. Unter anderem also Fahrtkosten, Kosten für Arbeitskleidung oder auch Wohnungskosten bei einer doppelten Haushaltsführung. Neben den beruflich anfallenden Kosten zählen auch Ausgaben zu Werbungskosten, die bei der Jobsuche entstehen: so etwa Kosten für Weiter- oder Fortbildungen oder solche für Bewerbungsfotos.
  2. Höhere Sonderausgaben: Hier liegt der Pauschalbetrag bei 36 €. Wenn Deine Ausgaben höher ausfallen, solltest Du eine freiwillige Steuererklärung abgeben. Zu Sonderausgaben zählen zum Beispiel Ausbildungskosten, Schuldgeld oder Unterhaltskosten bei einer Scheidung. Aber auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind absetzbar, ebenso wie Spenden, Altersvorsorgemaßnahmen oder gewisse Beiträge für Mitgliedschaften in gemeinnützigen Vereinen.
  3. Außergewöhnliche Belastung: Auch gewisse Kosten, die als außergewöhnliche Belastung unzumutbarer Härte gelten, kannst Du von Deiner Einkommenssteuer absetzen. Hierzu zählen unter anderem Krankheitskosten, Scheidungskosten oder Kosten die aufgrund einer Beerdigung eines nahen Angehörigen entstanden sind. Ebenso zählen Pflegeheimkosten für die Eltern und bestimmte notwendige medizinische Behandlungen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Eventuell kann auch entstandener Schaden zum Beispiel durch Hochwasser von der Steuer abgesetzt werden.
  4. Haushaltsnahe Dienstleistungen: Auch haushaltsnahe Dienstleistungen können steuerlich geltend gemacht werden – unter haushaltsnahen Dienstleistungen versteht man Dienstleistungen, die in einem privaten Haushalt entstehen und die in der Regel ein Familienmitglied übernimmt. Unter anderem Betreuungsarbeit, Reinigungsarbeiten oder Gartenarbeit fallen unter haushaltsnahe Dienstleistungen.
  5. Handwerkskosten: Ebenso wie haushaltsnahe Dienstleistungen sind auch gewisse Handwerkskosten, die im eigenen Haushalt anfallen, steuerlich absetzbar. Hierzu zählen unter anderem Arbeitskosten bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
  6. Unterschiedliche Gehälter: Dein Gehalt hat sich innerhalb eines Kalenderjahres verändert oder Du hast eine Zeit lang keinen Job gehabt, dann kann sich eine Steuererklärung positiv auswirken.
  7. Alleinerziehend: Alleinerziehende Eltern können in Steuerklasse II durch Steuervorteile entlastet werden.
  8. Vier Jahre Zeit: Du kannst Deine Steuererklärung rückwirkend bis zu vier Jahre später abgeben.
  9. Alles nur halb so schlimm: Zudem sind Steuererklärungen nicht so unangenehm, wie man sie im Kopf hat. Heute gibt es Steuererklärungssoftware wie Taxfix, die das Ausfüllen der Steuererklärung stark vereinfachen und Dich mit wenig Aufwand ans Ziel bringen.

Dabei kannst Du auch einen Steuerberater bezahlen, der sich Deiner Steuererklärung annimmt, wenn der Lohnsteuerjahresausgleich Pflicht für Dich ist oder Du die Steuererklärung auch ohne Pflicht abgeben möchtest. Ebenso kannst Du einen Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen, der Dir bei gewissen Problemen Deiner Steuererklärung zur Seite stehen kann.

Beispiel: Für Lars ist als Arbeitnehmer die Steuererklärung nicht Pflicht. Dennoch entscheidet er sich dafür, seine Ausgaben in einer Steuererklärung aufzuführen, da seine Werbungskosten den Pauschalbetrag von 1.230 € deutlich überschreiten. Neben seiner Bahncard musste er Ausgaben für Arbeitskleidung und Reisekosten tragen. Zudem hat er aufgrund seiner Arbeitszeiten eine Betreuung für seinen Hund, sowie eine Putzkraft angestellt. Diese Kosten kann er als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Das alles verursacht Kosten von 4.500 Euro. Da Lars’ Ausgaben die Pauschale übertreffen, lohnt es sich, dass er eine Steuererklärung abgibt, obwohl die Einkommenssteuererklärung nicht Pflicht für ihn ist.

Wie Du mit der Steuererklärung in 15 Minuten fertig bist

Egal ob die Steuererklärung Pflicht für Dich ist oder nicht: Um Dir die Arbeit mit Deiner Steuererklärung zu erleichtern, gibt es Steuererklärungssoftware wie Taxfix. Mithilfe einer solchen Software kannst Du innerhalb von nur 15 Minuten im Durchschnitt 935 Euro an Steuerersparnissen erreichen. Dabei weiß die Software, welche Daten erforderlich sind und bedenkt die für Dich vorteilhafte Pauschalen automatisch. Dabei funktioniert die Software online und Vorkenntnisse sind auch nicht vonnöten.

Die Steuererklärungssoftware hilft Dir, Deine Steuererklärung schnell und effizient zu bearbeiten und ist dabei deutlich günstiger als ein Steuerberater.

Portal

Logo Taxfix
in Kooperation mit myStipendium

Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.

Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Bist Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, so musst Du diese bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht haben. Schaffst Du es nicht, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, so kannst Du bei Deinem Finanzamt nach einer Fristverlängerung bitten. Diese wird mit einer guten Begründung oftmals gewährt. Je nach Antrag und Grund kann sich die Frist so um einige Monate verschieben. Beachte hierbei jedoch, dass Du die Fristverlängerung rechtzeitig und begründet schriftlich einreichst. Zwar kannst Du die Verlängerung Deiner Frist auch telefonisch beantragen, in gewissen Fällen ist es jedoch von Vorteil, eine schriftliche Bestätigung der Fristverlängerung zu haben.

Ist die Steuererklärung Pflicht und hast Du einen Steuerberater beauftragt oder Dich bei einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen, so gewährt das Finanzamt auch ohne Antrag eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember. Auf Antrag lässt sich aber auch diese Abgabefrist nach hinten verschieben.

Besteht hingegen keine Steuererklärungspflicht, so kannst Du Deine freiwillige Steuererklärung sogar bis zu vier Jahre nach Ende des Steuerjahrs bei Deinem Finanzamt einreichen. Wenn Du also Deine Steuererklärung für das Jahr 2023 freiwillig einreichen willst, so hast Du bis zum 31. Dezember 2027 dafür Zeit.

Beispiel: Jonas ist selbstständig; für ihn ist die Steuererklärung Pflicht. Er muss seine Steuererklärung bis zum 31. Juli eingereicht haben. Seit Mitte Februar hat er jedoch viele neue Aufträge bekommen und seine Frau Anette hat noch dazu Anfang Juli ihr gemeinsames Kind auf die Welt gebracht, weshalb Jonas es nicht schafft, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen. Jonas schreibt seinem zuständigen Finanzamt und bittet um eine Fristverlängerung aufgrund seiner Umstände. Das Finanzamt wird mit dieser Begründung mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Fristverlängerung zulassen.

Was passiert, wenn Du die Abgabefrist versäumt hast?

Hast Du die Verpflichtung eine Steuererklärung abzugeben und die Frist versäumt, so kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag einfordern. Die Höhe des Zuschlags wird dabei individuell festgelegt und darf 10 Prozent der festgesetzten Steuer nicht übersteigen. Zudem gilt die Höchstgrenze von 25.000 Euro. Unter entschuldbaren Umständen kann das Finanzamt auch ganz auf den Verspätungszuschlag verzichten.

Ab 2019 wird der Verspätungszuschlag bei Steuererklärungspflicht jedoch nicht mehr individuell festgesetzt, sondern ein Mindest-Verspätungszuschlag eingeführt, der wiederum automatisch abgerechnet wird.

Beispiel: Für Bianca ist die Einkommenssteuererklärung Pflicht. Diese gibt sie jedes Jahr ab, hat dieses Jahr aber unbemerkt die Frist verpasst. Vom Finanzamt bekommt sie ein Schreiben, das besagt, dass sie ihrer Steuererklärungspflicht nicht nachgekommen ist und nun einen Verspätungszuschlag von 250 Euro zahlen muss. Bianca kontaktiert das Finanzamt und bittet darum, auf den Verspätungszuschlag zu verzichten, da sie sich um ein enges Familienmitglied aufgrund schwerer Krankheit kümmern muss. Sie verspricht ihrer Steuererklärungspflicht so schnell wie möglich nachzukommen. Je nach Bemessen wird das Finanzamt auf den Zuschlag verzichten.

Wie Du die Steuererklärung abgibst

Dabei kannst Du Deine Steuererklärung sowohl in Papierform abgeben, wie auch elektronisch einreichen. Entscheidest Du Dich für die Variante in Papierform, so gibt es dafür einen amtlichen Vordruck, den Du als Original oder auch als Kopie ausfüllen und unterschreiben musst.

Möchtest Du die Steuererklärung lieber online ausfüllen, so kannst Du dies über das Steuerprogramm der Finanzverwaltung „Elster“ machen. Hier sind alle nötigen Formulare online gespeichert und eine Abgabe auch ohne Ausdruck möglich. Neben Elster kannst Du auch andere Steuersoftware für Deine Steuererklärung verwenden.

Ist die Steuererklärung verpflichtend für Rentner?

Auch Rentner stehen unter bestimmten Voraussetzungen in einer Steuererklärungspflicht. So ist für Rentner, die selbst kein Arbeitsentgelt beziehen, eine Steuererklärung Pflicht, wenn

  • ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 11.604 € (Stand 2023) liegen. Bei einer Ehegemeinschaft gilt der doppelte Betrag von 21.816 Euro. Werbungskosten oder andere nachweisbare Kosten können diesen Betrag erhöhen.
  • sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden
  • sie einen Verlustvortrag geltend gemacht haben
  • der Ehepartner noch Arbeitnehmer ist und unter die oben genannten Voraussetzungen fällt
  • sie Pensionsbezüge über 11.200 Euro erhalten. Bei Ehepaaren gilt die Grenze von 21.250 Euro.

Kann die Steuererklärung Pflicht sein, wenn ich keinen Job habe?

Auch wenn Du keinen Job hast, kann die Einkommenssteuererklärung Pflicht sein. Nämlich dann, wenn Deine jährlichen Einkünfte aus Lohnersatzleistungen höher als 410 Euro sind. Zu Lohnersatzleistungen zählt zum Beispiel Arbeitslosengeld 1, Elterngeld, Krankengeld oder Insolvenzgeld. Dennoch brauchst Du nicht befürchten, dass von Deinem Arbeitslosengeld 1 Steuern abgezogen werden, jedoch stehen die Lohnersatzleistungen unter Progressionsvorbehalt und können so Deinen Steuersatz beeinflussen.

Doch auch wenn die Steuererklärungspflicht für Dich nicht zählt, kann es sich durchaus lohnen, diese einzureichen, wenn Du keinen Job hast. So kannst Du etwa Werbungskosten geltend machen. Zu diesen Werbungskosten zählen Ausgaben, die Du aufgrund Deiner Jobsuche hattest, wie

  • Ausgaben für die Fahrten zu Bewerbungsgesprächen
  • Ausgaben für Bewerbungsunterlagen wie Mappen oder Bewerbungsbilder
  • Ausgaben für gewisse Bewerbungstrainings oder Fortbildungen

Wenn Du erst im Laufe des Jahres arbeitslos geworden bist, hast Du dennoch in den vorigen Monaten die Lohnsteuer gezahlt, als seist Du das ganze Jahr über beschäftigt gewesen. Auch hier lohnt die Steuererklärung.