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Krankengeld in der Steuererklärung: Worauf achten?

Hast Du kürzlich Krankengeld in Anspruch genommen, musst Du dies auch in Deiner Steuererklärung angeben. Bei uns erfährst Du, wo Du die Entgeltersatzleistungen in der Steuererklärung eintragen musst, um keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen.

Wo muss Krankengeld in der Steuererklärung eingetragen werden?

Wenn Du Krankengeldzahlungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung erhältst, sind diese zwar grundsätzlich steuerfrei, Du musst das Krankengeld in der Einkommenssteuererklärung allerdings trotzdem angeben. Diese Zahlungen unterliegen nämlich dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass in der Steuererklärung alle Lohnersatzleistungen wie in etwa Krankengeld sowie alle anderen Einkünfte als ganz normales Einkommen betrachtet werden. Auf das so entstehende zu versteuernde Einkommen ist dann der entsprechende Steuersatz anzuwenden. Betroffen ist somit nicht nur das Krankengeld, sondern beispielsweise auch das Arbeitslosengeld I.

Eine Ausnahme besteht dann, wenn Du über eine private Krankenversicherung Krankengeld erhältst. Dieses ist grundsätzlich steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Du Krankengeld aus einer privaten Krankenversicherung nicht versteuern musst. Das Krankengeld aus privaten Kassen kommt im Gegensatz zu Krankengeld aus gesetzlichen Kassen auf entsprechenden Beiträgen zustande, ist also nicht durch das Solidarprinzip, sondern das Äquivalenzprinzip geprägt und muss demnach nicht in der Steuererklärung als Einkommen angegeben werden. 

Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, eine Entgeltersatzleistung in der Steuererklärung korrekt anzugeben, wenn Du gesetzlich krankenversichert bist.

Mantelbogen oder Anlage N

Mantelbogen

Musst Du Anlage-N aus der Steuererklärung nicht abgeben, etwa weil Du nicht abhängig beschäftigt bist, musst Du das Krankengeld in Deiner Steuererklärung im Mantelbogen eintragen. Auf Seite 4 in Zeile 91 finden alle Einkommensersatzleistungen ihren Platz, die Dein zu versteuerndes Einkommen erhöhen und folglich dem bereits erwähnten Progressionsvorbehalt unterliegen. Neben dem Krankengeld betrifft das auch eventuelles Arbeitslosengeld. Das Finanzamt erkennt auf diesem Weg, um welche Leistungen es geht, ob diese der Einkommensteuer unterliegen und welche Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Anlage N

Bist Du als Arbeitnehmer tätig, so betrifft Dich die Anlage-N der Steuererklärung. Dort musst Du sämtliche Angaben, die Du auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung findest, eintragen. Der Betrag des Krankengeldes findet in der Steuererklärung auf Seite 1 in Zeile 27 seinen Platz. Wenn Du noch weitere Entgeltersatzleistungen wie in etwa Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Kurzarbeitergeld oder Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz erhältst, musst Du auch diese dort eintragen. In all diesen Fällen gilt ein besonderer Steuersatz.

Frist

Musst Du eine Steuererklärung abgeben, hast Du dafür aktuell Zeit bis zum 31.10. des Folgejahres. Für das Jahr 2022 muss die Steuererklärung folglich bis zum 31.10.2023 beim Finanzamt eingegangen sein. Fällt der Stichtag auf einen Tag am Wochenende, verlängert sich die Frist auf den darauffolgenden Werktag.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die Zahlungen elektronisch an das entsprechende Finanzamt zu melden. Zeitgleich informieren sie Dich als Arbeitnehmer über den von ihnen gemeldeten Betrag, damit Du in Deiner Steuererklärung das Krankengeld vollständig eintragen kannst.

Welche Auswirkungen hat das Krankentagegeld auf die Einkommenssteuer?

Am Jahresanfang oder nach dem Ende des Leistungsbezugs erhältst Du als Bezieher von Krankengeld ein Schreiben, in dem die Leistungen vollständig aufgeführt sind. Ebenfalls befindet sich in diesem Schreiben der Hinweis darauf, dass das Krankengeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

Musst Du eine Steuererklärung abgeben, wartest Du mit Sicherheit Jahr für Jahr auf Deinen Steuerbescheid, denn gerade als Arbeitnehmer winkt Dir eine stattliche Steuererstattung, wenn Du beispielsweise hohe Werbungskosten wie in etwa Fahrtkosten geltend machen konntest. Leider kann sich der Bezug von Krankengeld negativ auf eine Erstattung aus Deiner Steuererklärung auswirken. Im günstigsten Fall verringert das Krankengeld lediglich die Erstattung. Es kann jedoch auch zu einer Nachforderung des Finanzamts kommen, wenn Du Krankengeld beziehst.

Die Dir zugesprochenen Leistungen werden zur Berechnung Deines Steuersatzes erfasst und führen so zu einem höheren Steuersatz für Dein übriges Einkommen.

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