Als Student kannst Du unter 25 Jahren in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos bei Deinen Eltern mitversichert sein. Wenn Du aber während des Studiums arbeitest (und dabei >485 €/Monat oder als Mini-Jobber >520 €/Monat verdienst) oder über 25 bist, musst Du selbst eine Krankenversicherung als Student abschließen. Bis zum 30. Lebensjahr bist Du dann pflichtversichert. Anschließend kommt für Dich eine private Krankenversicherung oder die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung als Student in Frage.
Es gibt bei den gesetzlichen Krankenversicherungen sowohl Unterschiede bei den Leistungen als auch in der Höhe der Zusatzbeiträge. Mit unserem Vergleichsrechner findest Du in Sekundenschnelle den günstigsten Tarif für Deine Bedürfnisse. Hier findest Du alle gesetzlichen Krankenversicherungen für Studenten im Vergleich. Verglichen werden die Versicherungen detailliert in Hinblick auf die Leistung, die Konditionen und die Kosten.
Krankenversicherungen für Studenten im Vergleich
In unserem Krankenversicherungsvergleich findest Du mit wenigen Klicks die günstigste Krankenversicherung für Studenten:
Noch ein paar Hinweise:
- Grundsätzlich gilt: Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten für Studenten bestimmte Basisleistungen und einen reduzierten Krankenkassenbeitrag an. Sie unterscheiden sich jedoch in der Höhe der Zusatzbeiträge und haben auch unterschiedliche Zusatzleistungen und gegebenenfalls Bonusprogramme.
- Zusatzleistungen und Bonusprogramme: Zusatzleistungen können z. B. bezahlte alternative Heilpraktiken, inkludierte Yogakurse, Ayurveda-Behandlungen oder homöopathische Medikamente sein. Manche Krankenkassen haben auch Bonusprogramme. Da kannst Du, wenn Du an Sportkursen teilnimmst, Prämien erhalten oder auch Beiträge erstattet bekommen. So kannst Du z. B. leicht einen Zuschuss für die Apple-Watch oder den Apple-Tracker bekommen.
- Zusatzbeitrag: Zu jeder gesetzlichen Krankenversicherung muss man einen Zusatzbeitrag zahlen, der prozentual vom Einkommen zu zahlen ist. Bei Studenten wird hier als Bemessungsgrundlage der Bedarf nach BAföG verwendet. Der Prozentsatz bewegt sich je nach Krankenkasse zwischen 0,3 und 0,9 %.
- Unkompliziert online abschließen: Du kannst die Krankenversicherung für Studenten direkt nach dem Vergleich online abschließen. Das dauert nur wenige Minuten und Du musst keinen Gesundheitscheck vor Ort machen.
Krankenversicherungen als Student: Rahmenbedingungen
Jeder, der anfängt zu studieren, muss bei der Immatrikulation einen Krankenversicherungsnachweis vorlegen. Wenn Du in einer gesetzlichen Krankenkasse kostenlos bei den Eltern mitversichert bist, kannst Du das bis zum 25. Lebensjahr auch bleiben. Voraussetzung ist allerdings, dass Du neben dem Studium nicht zu viel arbeitest. Als familienversicherter Student kannst Du maximal 485 € monatlich hinzuverdienen, als Minijobber sogar 520 €. In den Semesterferien darfst Du aber mehr verdienen, denn das gilt nicht als regelmäßiges Einkommen. Wenn Du Dir unsicher bist, frage sicherheitshalber bei der Krankenkasse Deiner Eltern nach.
Falls Du neben dem Studium mehr arbeiten willst oder älter als 25 bist, dann ist es Zeit für Dich, in die studentische Krankenversicherung zu wechseln. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung. Der Grundbeitrag beträgt derzeit 82,99 €. Hinzu kommt noch die Pflegeversicherung sowie eventuell ein Zusatzbeitrag, den die Krankenkasse individuell festlegen kann. Damit kommst Du im Monat auf etwa 108 €. Die gute Nachricht hierbei ist: Falls Du arbeitest und Dich deshalb selbst versichern musst, kannst Du mit einer Steuererklärung als Student die Versicherungskosten sogar absetzen!
Als Student musst Du Dich ab dem 14. Fachsemester oder ab dem 30. Lebensjahr freiwillig gesetzlich versichern. Du hast noch eine sechsmonatige Übergangszeit mit einem ermäßigten Beitrag von rund 175 €, plus Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag. Danach beträgt der Tarif 192,95 €. Hinzu kommen auch hier Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag. Dein Einkommen darf allerdings 1.131,67 € nicht übersteigen. Mit der Vollendung des 37. Lebensjahres ist dann Schluss mit der studentischen Krankenversicherung.
Falls Du die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse aufbessern willst, kannst Du auch noch private Zusatzversicherungen abschließen. Infrage kommt eine Auslandskrankenversicherung für Studenten oder auch eine Zahnzusatzversicherung. Während eines Auslandssemesters bist Du meistens auch nicht mehr über die Familienhaftpflicht versichert und solltest Dich deshalb unbedingt über eine Haftpflichtversicherung für Studenten informieren. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten kannst Du auch eine private Krankenversicherung als Student nutzen.
Krankenkassenbeitrag als Student
Als Student zahlst Du, sobald Du nicht mehr familienversichert bist, einen Krankenkassenbeitrag. Wie hoch Dein Beitrag ausfällt, hängt von der Art der Versicherung ab. In der nachfolgenden Übersicht haben wir die unterschiedlichen Versicherungsarten und deren Monatsbeiträge für die Krankenversicherung als Student zusammengestellt:
Versicherungsart
Familienversicherung
Wann notwendig?
unter 25
Bemessungsgrundlage
entfällt
Beitragssatz
entfällt
Monatsbeitrag
0 € (beitragsfrei)
Versicherungsart
Pflichtversicherung
Wann notwendig?
über 25
Bemessungsgrundlage
812 €
Beitragssatz
10,22 % + PV + ZB
Monatsbeitrag
82,99 € + PV + ZB
Versicherungsart
Übergangstarif
Wann notwendig?
ab 30: 6 Monate Übergangsfrist
Bemessungsgrundlage
mind. 1.131,67 €
Beitragssatz
10,22 % + PV + ZB
Monatsbeitrag
mind. 175,41 € + PV + ZB
Versicherungsart
Freiwillige Versicherung
Wann notwendig?
nach Übergangsfrist
Bemessungsgrundlage
mind. 1.131,67 €
Beitragssatz
14,0 % + PV + ZB
Monatsbeitrag
mind. 192,95 € + PV + ZB
PV = Pflegeversicherung ZB = Zusatzbeitrag: Der Zusatzbeitrag beträgt je nach Krankenkasse zwischen 0,3 und 0,9 % der Bemessungsgrundlage. Für die Pflegeversicherung zahlen kinderlose Studenten 27,61 €, Studenten mit Kindern 24,77 €, auch im Übergangstarif. Die Höhe des Zusatzbeitrages unterscheidet sich je nach Krankenkasse. Bei der freiwilligen Versicherung wird ein Mindesteinkommen von 1.131,67 € angenommen, auch wenn Du das vielleicht gar nicht erreichst. Bei den freiwillig Versicherten dient nicht nur das Arbeitseinkommen als Berechnungsgrundlage, sondern auch etwaiges Vermögen. Wenn Du also noch Erspartes hast oder Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung, dann werden diese Einkünfte zur Berechnung herangezogen.
Krankenversicherung als Werkstudent
Werkstudenten sind Studenten, die neben ihrem Studium noch bei einem Unternehmen beschäftigt sind. Ist Dein Werkstudenten-Gehalt höher als 520 € im Monat, kann der Arbeitgeber die Werkstudenten-Regel auf Dich anwenden. Die Werkstudenten-Regel bedeutet für die Krankenversicherung als Student: Weder Du noch Dein Arbeitgeber zahlen zusätzliche Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, unabhängig von der Höhe der Bezahlung. So kannst Du Deine Krankenversicherung als Werkstudent weiterhin nutzen, ohne zusätzliche Beiträge zu entrichten. Allerdings muss der Beitrag zur Rentenversicherung geleistet werden. Voraussetzung dafür, dass die Werkstudentenregel greift ist, dass Du tatsächlich den Schwerpunkt auf Dein Studium legst und nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitest.
Voraussetzungen für die Krankenversicherung als Werkstudent
Einkommen
- > 520 €
Umfang der Tätigkeit
- max. 20 h/Woche während des Semesters
- unbegrenzt in den Semesterferien
- befristete Einstellung für max. 3 Monate
Studenten-Status
- Studium muss im Vordergrund stehen
Begrenzung
- max. 181 Tage/Jahr >20 h/Woche arbeiten
Einzige Ausnahme bei der Werkstudent-Krankenversicherung: In den Semesterferien kannst Du ohne zeitliche Begrenzung der Krankenversicherung als Student arbeiten. Das ist unabhängig davon, ob Du zu Deinem 20-Stunden-Job noch zusätzlich oder ausschließlich in den Semesterferien tätig bist. Wirst Du befristet für maximal 3 Monate eingestellt, greift die Werkstudentenregel ebenfalls. Das geht auch mehrfach hintereinander, ohne dass die Krankenversicherung als Student davon berührt wird. Allerdings muss immer das Studium im Vordergrund stehen. Falls Du Deine Beschäftigung grundsätzlich in der vorlesungsfreien Zeit ausübst, dann kannst Du auch als Werkstudent eingestuft werden und die Werkstudenten-Krankenversicherung nutzen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Du als Nachtwache im Krankenhaus oder im Pflegheim arbeitest.
Als Faustregel gilt: Insgesamt 181 Kalendertage pro Jahr darf ein Werkstudent mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Das sind knapp 26 Wochen. Wird dieser Rahmen für die Krankenversicherung als Student überschritten, muss Dein Arbeitgeber Dich als versicherungspflichtigen Arbeitnehmer anmelden. Du solltest also immer im Auge behalten, ob Du die Voraussetzungen für die Krankenversicherung als Student noch erfüllst. Und falls Du Vollzeit arbeitest, solltest Du auch überlegen, was passiert, falls Du durch einen Unfall oder eine Krankheit komplett berufsunfähig wirst: Hier bekommst Du in den ersten Jahren vom Staat nämlich gar keine Leistungen und solltest zumindest durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten abgesichert sein - diese gibt es für Studenten nämlich zu besonders günstigen Tarifen!
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