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Rentenversicherung: Als Student vorsorgen?

Wenn Du neben dem Studium jobbst, wird die gesetzliche Rente ein Thema. Wir klären, wann Du freiwillig einzahlen kannst und ab wann Du einzahlen musst.

Studenten und Rentenversicherung? Das Wichtigste in Kürze:

  • Je nach Art Deiner Nebenbeschäftigung zahlst Du auch als Student für die Rentenversicherung. Bei einem Minijob kannst Du Dich befreien lassen.
  • Wenn Du ein Pflichtpraktikum während des Studiums absolvierst, musst Du keine Rentenbeiträge zahlen, bei einem freiwilligen Praktikum aber schon.
  • Unabhängig vom Job gilt übrigens auch Dein Studium als Beitragszeit für die Rente.
  • Kein Student denkt gern an die Rentenversicherung. Dabei lohnt es sich, das Thema früh anzugehen. Mit Nebenjobs kannst Du wertvolle Beitragszeit ansammeln.
  • Wer aktiv vorsorgen will, kann auch schon im Studium eine private Rentenversicherung abschließen.

Rentenversicherung als Student? Kröten für die Altersvorsorge

In den Studienjahren schwirrt einem bekanntlich vieles im Kopf herum – die Rente zählt eher nicht dazu, liegt sie doch gefühlt Lichtjahre entfernt. Doch spätestens, wenn Du einen Job oder ein Praktikum anfängst, wirst Du während des Studiums mit dem Thema Rentenversicherung konfrontiert. Je nach Deinen Umständen bist Du eventuell dazu verpflichtet, Beiträge für Deine zukünftige Rente einzuzahlen. Manchmal kannst Du als Student aber eine Befreiung von der Rentenversicherung vornehmen. Wir erklären Dir, was Du in unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen beachten musst, und warum die Beiträge in die Rentenversicherung für Studenten bereits wichtig sind.

Mit einem 538 €-Job als Student Rentenversicherung zahlen?

Für Minijobs besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Während der Arbeitgeber eine Pauschale von 15 Prozent (oder 5 Prozent bei Jobs in Privathaushalten) entrichtet, trägst Du als Minijobber einen Eigenanteil von 3,7 Prozent (bzw. 13,7 Prozent in Privathaushalten). Du hast allerdings die Möglichkeit, als Student eine Befreiung von der Rentenversicherung vorzunehmen. In der Regel legt Dir Dein Arbeitgeber das Formular zur Befreiung bei Einstellung vor. Dein Anteil entfällt dann, während der Arbeitgeber seinen Betrag weiterhin einzahlt. Doch bevor Du kurzentschlossen unterschreibst, weil dann am Ende des Monats mehr Kohle für Dich bleibt, sollte Dir klar sein, dass Du durch eine Befreiung auch keine Beitragszeit in der Rentenversicherung erwirbst.

Situation bei Kurzbeschäftigungen

Anders sieht es bei kurzfristigen Beschäftigungen aus: Sie unterliegen generell nicht der Sozialversicherungspflicht. Dementsprechend zahlst Du auch keine Rentenbeiträge. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt dann vor, wenn Deine Tätigkeit von vornherein weniger als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr dauern soll und mit einer monatlichen Bezahlung von über 538 € nur gelegentlich ausgeübt wird. Wie viel Du dabei verdienst, spielt keine Rolle für die Sozialversicherung.

Dauerbeschäftigungen

Wenn Du einer sonstigen Dauerbeschäftigung (Minijob ausgenommen) nachgehst, beispielweise als Werkstudent, dann unterliegst Du als Arbeitnehmer unabhängig von Einkommen und Arbeitszeit der Versicherungspflicht. Du musst Beiträge für die Rentenversicherung auch als Student zahlen und genießt keine Sonderprivilegien wie beim Minijob.

Die Midijobs

Vielen Studenten ist der Minijob finanziell betrachtet zu mau, deshalb arbeiten sie in einem Midijob innerhalb der sogenannten Gleitzone. Die liegt vor, wenn sich Dein monatlicher Bruttoverdienst zwischen 538 und 2.000 Euro bewegt. Hier kannst Du entscheiden: Entweder zahlst Du einen reduzierten Anteil zur Rentenversicherung und bekommst die Beitragszeit dann nur anteilig angerechnet, oder Du zahlst die vollen Beiträge und kannst so später von den vollen Rentenansprüchen profitieren.

Freelancer als Student: Rentenversicherung – ja oder nein?

Bist Du neben Deinem Studium noch selbständig tätig, unterliegst Du grundsätzlich nicht der Rentenversicherungspflicht – zumindest bis auf wenige Ausnahmen wie beispielsweise Hebammen, Handwerker, Erzieher oder Lehrer. Auch, wenn Du als Selbstständiger per Gesetz der Versicherungspflicht unterliegst, bist Du versicherungsfrei, solange die Tätigkeit auf 538 €-Basis oder kurzfristig ausgeübt wird. Wenn Du zahlen musst oder freiwillig einzahlst, stemmst Du als Selbstständiger den gesamten Beitrag allein, schließlich bist Du Dein eigener Chef. Einen weiteren Sonderfall bildet die Versicherung über die Künstlersozialkasse: Hier bist Du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.

Rentenversicherungsbeiträge während des Praktikums

Ein bisschen tricky ist es mit den Beiträgen für die Rentenversicherung im Praktikum. Grundsätzlich gilt dieses als Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung und ist dementsprechend versicherungspflichtig. Hier kommt es aber ganz darauf an, um was für eine Form es sich handelt.

  • Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum: Du musst während Deines Studiums gemäß der Prüfungsordnung ein Pflichtpraktikum absolvieren? Hier bist Du versicherungsfrei und musst keine Beiträge zahlen. Das ist auch der Fall, wenn Du das Praktikum in einem Urlaubssemester absolvierst. Gehalt und Arbeitszeiten spielen für die Rentenversicherung in dem Fall keine Rolle.
  • Freiwilliges Zwischenpraktikum: Du machst als eingeschriebener Student ein Praktikum, das nicht durch die Studienordnung vorgeschrieben ist? Dann wird es, solange Du nicht mehr als 538 € verdienst, wie ein Minijob behandelt. Also entscheidest Du selbst, ob Du eine Befreiung von der Rentenversicherung vornimmst.
  • Vor- oder Nachpraktikum: Wenn Du vor oder nach Deinem Studium ein vorgeschriebenes Praktikum absolvierst, unterliegst Du grundsätzlich als Arbeitnehmer der Sozialversicherungspflicht. Dabei ist es unerheblich, wie viel Du verdienst und wie lange das Praktikum geht. Das Praktikum gilt als betriebliche Berufsbildung. Hier gelten die Regelungen zur Versicherungsfreiheit bei geringfügigen Beschäftigungen nicht.

Exkurs: Rentenversicherung in Deutschland

Das Renteneintrittsalter liegt hierzulande bei 67 Jahren. Geld kriegt man dann aber nicht automatisch ohne je einen Finger gekrümmt zu haben. Damit Du Rente ausgezahlt bekommst, musst Du Beitragsjahre angesammelt haben, in denen Du in die Rentenkasse eingezahlt hast. Für eine Altersrente mit 67 muss man mindestens fünf Jahre eingezahlt haben. Wer schon mit 63 die Arbeit niederlegen und abschlagsfrei Rente kassieren will, muss 45 Jahre eingezahlt haben. Dementsprechend ist auch die kleinste Beitragszeit wertvoll – z.B. während des Studiums im Nebenjob.

Rentenversicherung: Das Studium wird angerechnet

Was viele nicht wissen: Unabhängig davon, ob Du neben dem Studium jobbst oder nicht, gilt auch die Ausbildungszeit als Beitragszeit und hat positive Auswirkungen auf die Höhe Deiner zukünftigen Rente. Die generelle Regelung: Nach dem 17. Lebensjahr werden maximal acht Jahre Schule oder Studium als Anrechnungszeit angesetzt. Die ungefähre Regelstudienzeit wird Dir also angerechnet, aber Langzeitstudenten profitieren durch die Begrenzung nicht von einer höheren Beitragszeit.

Private Rentenversicherung als Student

Wer gewissenhaft sein will, kann auch als Student schon mit weiterer Vorsorge beginnen. Schließlich ist die gesetzliche Altersrente oft viel zu niedrig – gerade, wenn man sehr lange studiert und erst spät in den „echten“ Beruf einsteigt. Mit einigen Voraussetzungen kannst Du in die staatlich geförderte Riester- oder Rürup-Rente einzahlen oder auch eine nicht geförderte private Rentenversicherung abschließen.

Staatlich geförderte Vorsorge: Riester- und Rürup-Rente

Als staatlich begünstigte Formen der privaten Altersvorsorge gibt es die berühmt-berüchtigten Riester- und Rürup-Renten. Wenn Du als Student einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nachgehst und dabei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegst, zählst Du zum Personenkreis für die Riester-Rente. Hier kannst Du eine jährliche Grundzulage von 175 € erhalten, wenn Du Deinen Mindesteigenbetrag (4 Prozent vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres) in den Riestervertrag einzahlst.

Wenn Du nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegst, weil Du weniger verdienst, darfst Du nicht „riestern“. Hier bleibt Dir die Rürup-Rente: Du profitierst von steuerlichen Vorteilen und kannst die Beiträge bei der Steuererklärung als „Sonderausgabe“ geltend machen. Deshalb könnte die Form für Dich spannend sein, wenn Du zumindest den Einkommenssteuergrundfreibetrag mit Deinem Gehalt überschreitest. Der Beitragssatz für Rürup liegt bei 24,8 Prozent (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).

Nicht geförderte Versicherungen

Wenn Riester und Rürup für Dich nicht in Frage kommen, kannst Du eine staatlich nicht geförderte private Rentenversicherung abschließen. Diese Form ist nicht automatisch schlechter. Bei einer privaten Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung sparst Du durch regelmäßige Beitragszahlungen Kapital an. Ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt wird Dir dann monatlich Rente ausgezahlt. Eine weitere Form der privaten Rentenversicherung ist das sogenannte Kapitalwahlrecht: Hier kannst Du bei Fälligkeit des Versicherungsvertrages auswählen, ob Du das angesparte Geld auf einmal ausgezahlt oder als lebenslange, monatliche Zahlung bekommen willst.

Fazit: Schon im Studium Rentenversicherung zum Thema machen

Zugegeben: Das, was jetzt kommt, klingt abgedroschen und könnte wahrscheinlich auch von Deiner Mutter stammen. Aber trotzdem raten wir Dir: Beschäftige Dich lieber früher als später mit Deiner Altersvorsorge und versuche zumindest regelmäßig ein paar Kröten locker zu machen. Klar zählt für Dich als Student jeder Cent von Deinem Gehalt. Da hat man erst mal keine Lust darauf, dass ein nicht unerheblicher Teil des Geldes ein paar Jahrzehnte im vermeintlichen Renten-Nirwana verschwindet. Aber auch Du wirst mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit alt. Wenn Du 70 bist, hast Du bestimmt noch Lust, mal schick essen oder ins Kino zu gehen – und da wäre es doch blöd, wenn Dein Tatendrang an der knappen Rente scheitert. Falls Du Dir unsicher bist, welche Variante der Vorsorge für Dich in Frage kommt, kannst Du jederzeit die Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Hier bekommst Du telefonisch oder vor Ort Hilfe bei all Deinen Fragen rund um das Thema Rente.