- Bezahlter Urlaub als Werkstudent? Darauf hast Du einen gesetzlichen Anspruch.
- Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich anteilig nach Deiner Arbeitszeit.
- Besondere Regelungen zum Urlaubsanspruch für Werkstudenten sind im Arbeitsvertrag festgelegt.
- Du kannst Dir Deinen Urlaub nicht auszahlen lassen.
Werkstudenten: Urlaub gehört dazu
Die Semesterferien stehen vor der Tür und nach einer harten Prüfungsphase hättest Du Entspannung unter Palmen bitter nötig. Du haderst aber noch bei der Planung, weil Du Dir einen Ausfall auf der Arbeit eigentlich nicht erlauben kannst... Moment: Schon mal an Deinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub gedacht? Viele Werkstudenten wissen vielleicht gar nicht, dass sie Urlaubsanträge beim Arbeitgeber einreichen können, weil ihnen bezahlter Urlaub zusteht. Damit entgeht ihnen was: Sie gelten nämlich ganz normal als Teilzeit-Arbeitnehmer im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Du hast deshalb auch als Werkstudent gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Der gesetzliche Mindesturlaub
Dein Urlaubsanspruch richtet sich nach Deinen Arbeitstagen: Das BUrlG sieht vor, dass ein Arbeitnehmer bei einer 6-Tage-Woche einen Mindestanspruch auf 24 Urlaubstage hat – bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage. Je nach individuellem Arbeits- oder Tarifvertrag können die Urlaubstage aber auch höher ausfallen. Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst, wenn Du seit mindestens einem halben Jahr bei dem Unternehmen arbeitest – vorher wird er anteilig berechnet.
Achtung: Selbst wenn das Thema Urlaub in Deinem Arbeitsvertrag mit keinem Sterbenswörtchen erwähnt wird – Du musst welchen bekommen! Der gesetzliche Mindesturlaub steht Dir auch ohne individuelle Regelung auf jeden Fall zu.
Der Urlaubsanspruch in Teilzeit
Für Werkstudenten ist besonders die Teilzeitregelung interessant. Das Gesetz sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer 4 Wochen Urlaub pro Jahr nehmen kann. Der gesetzliche Mindesturlaub bei Teilzeitbeschäftigung sieht so aus:
- 5 Tage-Woche: 20 Tage Urlaub/Jahr
- 4 Tage-Woche: 16 Tage Urlaub/Jahr
- 3 Tage-Woche: 12 Tage Urlaub/Jahr
- 2 Tage-Woche: 8 Tage Urlaub/Jahr
- 1 Tag die Woche: 4 Tage Urlaub/Jahr
Dem Gesetz sind Stunden ganz egal – es kennt nur Tage. Die Regelung gilt auch dann, wenn Du als Werkstudent in Teilzeit arbeitest und an festen Tagen jeweils nur wenige Stunden ableistest.
Unregelmäßige Zeiten als Werkstudent? Urlaubsanspruch berechnen!
Wenn Du eine Werkstudentenstelle hast, bei der Du wirklich unregelmäßig arbeitest und dadurch unterm Strich auf völlig unterschiedliche Wochenstundenzahlen kommst, müssen auch Deine bezahlten Urlaubstage berechnet werden. Dazu errechnest Du zunächst Deine durchschnittliche Wochenstundenzahl. Anschließend nimmst Du den betrieblich vereinbarten Urlaubsanspruch zur Berechnung heran.
Beispiel: Deine durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche beträgt 17 Stunden. Der jährliche Urlaubsanspruch bei Vollzeit beträgt 30 Tage beziehungsweise 240 Stunden. Um Deinen tatsächlichen Anspruch zu berechnen, kommt folgende Formel zum Einsatz:
240 x 17 : 40 = 102 Urlaubsstunden – Der volle Urlaubsanspruch wird mit der geleistete Wochenstundenzahl multipliziert und anschließend durch 40 Stunden (Vollzeit) geteilt.
Beispielrechnung zu Urlaubstagen bei 20 Arbeitsstunden/Woche
Semesterferien im Anmarsch: Svenja und ihr Freund Max wollen gemeinsam 4 Wochen nach Australien fliegen und im Urlaub nicht auf ihr Werkstudenten-Gehalt verzichten. Svenja arbeitet als Werkstudentin in einem Architekturbüro 20 Stunden pro Woche, die sie an 3 Tagen ableistet. Max arbeitet als Werkstudent in einer Werbeagentur. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt ebenfalls 20 Stunden, die er aber an 5 Tagen à 4 Stunden ableistet. Svenja hat demnach Anspruch auf 12 Tage Urlaub pro Jahr, Max auf 20 Tage. Hat Max also mehr Urlaub als seine Freundin? Nein: Beiden ist es durch die Regelung möglich, 4 Wochen Urlaub zu nehmen, da Svenja ja regulär nur 3 Tage die Woche arbeitet und die restliche Zeit sowieso frei hat. Die 12 Urlaubstage decken also auch bei ihr den Wunschzeitraum ab.
Urlaub als Werkstudent: Arbeits- oder Tarifvertrag checken
Nähere Regelungen zu Urlaubsanspruch von Werkstudenten finden sich häufig in den jeweiligen Arbeitsverträgen. Der Urlaub wird immer anteilmäßig berechnet, auch wenn Deine Stundenzahlen variieren und Du mal mehr oder mal weniger als 20 Stunden die Woche arbeitest. In dem Fall wird Deine durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit ermittelt. Dazu wird die gesetzliche/tarifliche Urlaubsdauer durch die Jahreswerktage geteilt und mit der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage multipliziert.
Vertragliche Begrenzungen für Urlaub als Werkstudent
Oft verhängen Arbeitgeber im Vertrag eine temporäre Urlaubssperre, die ebenfalls für Dich als Werkstudent gilt. Diese ist aber nur bis zur Höhe des Mindesturlaubs nach BUrlG möglich. Der gesetzliche Anspruch darf vom Arbeitgeber nicht unterschritten werden. Besonders, wenn im Arbeitsvertrag keine konkrete Urlaubsregelung aufgeführt sein sollte.
Bezahlter Urlaub als Werkstudent: Wie hoch ist die Summe?
Wie hoch der ausgezahlte Betrag auf Deinem Konto sein wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Nicht alle Werkstudenten arbeiten das ganze Jahr über konstant 20 Stunden die Woche. Meistens wird den Studis ein fester Stundenlohn gezahlt, die Arbeitszeit fällt jeden Monat ganz unterschiedlich aus. In dem Fall hast Du einen Anspruch auf Zahlung des Durchschnittsgehalts der letzten 13 Wochen.
Beispielrechnung bei unregelmäßiger Stundenzahl und frischem Beschäftigungsverhältnis
Fritz hat von der Australienreise seiner Freunde erfahren und spontan entschieden, sich anzuschließen. Auch er arbeitet fleißig: Seit April schuftet er in einer Softwarefirma als Werkstudent, im August soll es in den Urlaub gehen. Pro Stunde verdient er 13 Euro. Er arbeitet durchschnittlich 18 Stunden in der Woche, die er an 3 Tagen ableistet. Also hätte er eigentlich Anspruch auf 12 Urlaubstage pro Jahr – weil er aber noch kein halbes Jahr bei der Firma angestellt ist, wird sein Urlaub anteilig berechnet. Und zwar ganz einfach mit Dreisatz: Die 12 Urlaubstage werden durch 12 Monate geteilt und mal 4 Monate genommen. Das ergibt 4 Urlaubstage für Fritz nach 4 Monaten in der Firma. Aber wie sieht es mit dem Gehalt während des Urlaubs aus? Hier bekommt er den Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen gezahlt. Da er im Schnitt dreimal die Woche 6 Stunden pro Tag gearbeitet hat, macht das bei 4 Urlaubstagen 24 Arbeitsstunden à 13 Euro – also in seinem Fall insgesamt 312 Euro. 4 Urlaubstage reichen für 4 Wochen in Australien kaum aus: Für die restliche Zeit kann sich Fritz zwar mehr Urlaub nehmen, bekommt diesen dann aber nicht bezahlt.
Auch der Werkstudent muss Urlaub beantragen
Du hast gar nicht die Zeit, in den Urlaub zu fahren, weil Dich diverse Hausarbeiten in den Semesterferien in der Bibliothek festhalten? Leider kannst Du Dir kein Urlaubsgeld auszahlen lassen. Du musst als Werkstudent Urlaub nehmen wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Trage Dir also einfach Deinen Urlaub ein, wenn Du ihn gerade irgendwie gebrauchen kannst und lass Dich im besten Fall einfach fürs Lernen bezahlen – Win-Win!
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Kommentare
Wichtige Frage
Hallo ich habe eine wichtige Frage und zwar: ich habe zwar Urlaubsanspruch jedoch bin ich mir bei der Berechnung nicht sicher. Mein Vertrag gilt ja immer nur für das jeweilige Semester. Ich arbeite jede Woche jedoch immer verschieden viele Stunden. Wie genau berechne ich meinen Urlaub und mein Urlaubsgeld?
Vielen Dank für eure Hilfe
Hallo Simi90,
wie im Beispiel oben gezeigt berechnest Du bei unregelmäßigen Wochenarbeitsstunden einen Durchschnittswert. Nähere Angaben zu Deinem Jahresurlaub findest Du normalerweise auch in Deinem Arbeitsvertrag - davon ausgehend kannst Du Deinen anteiligen Anspruch berechnen. Mit Deinem Arbeitgeber kannst Du außerdem individuell klären, ob Du Dir weitere unbezahlte Urlaubstage nehmen kannst.
Viele GrüßemyStipendium
Guten Tag, ich habe eine
Guten Tag, ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch von Werkstudenten. Ist dieser Anspruch abhängig von der geleisteten Stundenzahl im Monat? Mir wurde gesagt, dass ich keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub hätte, weil ich nur 38 Stunden im Monat arbeite.
Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Antwort!
Hallo Duytycus, die Aussage,
die Aussage, die Du bekommen hast, stimmt nicht.
Viele Grüße,Als Werkstudent hast Du auch bei weniger als 20 h Arbeitszeit / Woche einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub - er verringert sich nur entsprechend. Wie Du in der Beispielrechnung im Artikel siehst, stehen Dir selbst bei nur einem (vollen) Arbeitstag in der Woche - also 32 Arbeitsstunden im Monat - ganze 4 Urlaubstage im Jahr zu.
Und bedenke: "Dem Gesetz sind Stunden ganz egal – es kennt nur Tage. Die Regelung gilt auch dann, wenn Du als Werkstudent in Teilzeit arbeitest und an festen Tagen jeweils nur wenige Stunden ableistest." Wenn Deine Arbeitszeit sich normalerweise auf zwei, drei, vier oder sogar fünf Tage pro Woche aufteilt, erhöht sich dadurch also auch Dein Urlaubsanspruch. Im Abschnitt 'Arbeits- oder Tarifvertrag checken' findest Du nochmal genauere Infos zur Berechnung!
myStipendium
Hallo, in meinem
Hallo, in meinem Werkstudentenvertrag ist geregelt, dass mein Urlaubsanspruch mit 1€ den ich zusätzlich für jede geleistete Arbeitsstunde bekomme, abgegolten ist. Ist das rechtlich erlaubt?
Danke im Voraus und viele Grüße
Hallo fgfg,
Nein, das ist rechtlich nicht erlaubt. Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass jeder, der arbeitet, bezahlten Urlaub nehmen darf. Der gesetzliche Mindesturlaub kann nicht durch Zahlungen abgegolten werden, es sei denn das Arbeitsverhältnis wurde gekündigt.
Dir steht also trotz der Sonderzahlung Urlaub zu, je nachdem wie viele Tage pro Woche Du arbeitest.
Viele Grüße,myStipendium
Hallo, wie verhält es sich
Hallo, wie verhält es sich wenn ich Mitte des Monats mit meiner Arbeit in den Semesterferien beginne und 4 Wochen nur arbeite - also z. B. vom 12.02. bis 09.03. - das sind genau 4 Wochen. Habe ich hier Anspruch auf Urlaub oder nicht? Weil im Gesetz steht unter §5 BUrlG "...Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses...". Wäre super, wenn ich paar Infos bekommen könnte.
Hallo brangie,
Dein voller Urlaubsanspruch besteht erst, wenn Du 6 Monate in einem Unternehmen gearbeitet hast. Da Du aber eh nur 4 Wochen angestellt bist, solltest Du zuallererst in Deinen Arbeitsvertrag gucken und prüfen, ob etwas zum Urlaub darin steht.
Theoretisch solltest Du ein Zwölftel des Jahresurlaubs bekommen, dieser richtet sich nach den Tagen, die Du pro Woche arbeitest, siehe Abschnitt Urlaubsanspruch in Teilzeit. Allerdings ist es am besten, wenn Du Deinen Arbeitgeber dazu fragst.
Viele Grüße,myStipendium
Guten Abend,
Guten Abend,
Ich werde ab März 15 Stunden die Woche als Werksstudentin arbeiten. Aufgeteilt auf 2 Tage mit je 4 Stunden die Woche vor Ort und 7 Stunden die Woche im Homeoffice.
In meinem Vertrag stehen jetzt nur 8 Urlaubstage, was den beiden Tagen entspricht.
Ist es richtig und nachträglich noch änderbar, bzw. Ist mein Arbeitgeber verpflichtet mir nach der Formel 240*7/40 noch die Urlaubsstunden für die 7 Homeoffice Stunden zu geben?
Vielen Dank für doe Hilfe.
Jjaja
Hallo Jjaja,
für die 7 Stunden, die Du pro Woche vom Homeoffice aus arbeitest, steht Dir auch Urlaub zu. Diesen kannst Du mit der genannten Formel berechnen. Am besten sprichst Du Deinen Arbeitgeber darauf an.
Viele Grüße,myStipendium
Hallo, ich fange demnächst
Hallo, ich fange demnächst einen Werkstudentenjob (20 h pro Woche à 4 Tage) bei einer Firma an. Die Stelle ist befristet auf ein halbes Jahr und ich habe davor noch nicht dort gearbeitet. Ist es korrekt, dass ich gar keinen Anspruch auf Urlaub in dem halben Jahr habe, oder könnte ich trotzdem Anspruch auf Urlaub haben ( evtl. zumindest 8 Tage oder so).
Liebe Grüße
Hallo clot27,
Dir steht auf jeden Fall Urlaub zu. Den vollen Urlaubsanspruch erwirbt man zwar erst nach sechs Monaten - sprich, erst dann darf man den Jahresurlaub auf einmal nehmen. Das ist bei Dir durch die Befristung logischerweise nicht der Fall.
Trotzdem hast Du auch vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist das Recht, den Urlaub zu nehmen, den Du Dir anteilig pro Monat 'verdienst'. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, stehen Dir gesetzlich bei 4 Arbeitstagen/Woche dann im Jahr 16 Urlaubstage zu. Aufs halbe Jahr gerechnet sind das, wie Du vermutest, insgesamt 8 Urlaubstage. Durch die anteilige Berechnung 'erarbeitest' Du Dir jeden Monat rechnerisch 1,34 Urlaubstage. Wie mit halben Tagen verfahren wird, musst Du mit Deinem Arbeitgeber klären. Häufig wird hier einfach auf- oder abgerundet.
Nach einem Monat dürftest Du demnach einen Urlaubstag nehmen, nach zwei Monaten 2 Urlaubstage, nach drei Monaten aber schon 4 (3 Monate x 1,34 Tage = 4,02) usw.
Viele Grüße
myStipendium
Hallo, ich habe eine wichtige
Hallo, ich habe eine wichtige Frage. Seit 11 Monaten arbeite ich 20 Stunden/Woche (3 Tage) als Werkstudentin. In meinem Vertrag ist nichts über den Urlaubstage geschrieben. Soll ich aber trotzdem einen Anspruch auf bezahlten Urlaub zu haben?
Danke im Voraus für eure Antwort!
Hallo Frau Grabowska,
per Gesetz müssen Sie definitiv bezahlten Urlaub bekommen - auch wenn davon nichts im Arbeitsvertrag steht! Weil nichts individuell vereinbart wurde, gilt in Ihrem Fall der gesetzliche Mindesturlaub. Die Stundenanzahl ist dabei nicht so entscheidend, die Anzahl der Arbeitstage pro Woche schon. Die Norm sind bei 6 Arbeitstagen/Woche dann 24 Tage Urlaub im Kalenderjahr, bei weniger Arbeitszeit weniger.
Sie haben also mit 3 Arbeitstagen/Woche dieses Jahr Anspruch auf 12 Tage bezahlten Urlaub.
Viele Grüße
myStipendium
Hallo, ich habe einen
Hallo, ich habe einen Werkstudentenvertrag und arbeite unregelmäßige Zeiten. Im Schnitt aber immer drei Tage und um die sechs stunden. Dabei komme ich eben meistens auf 18 Stunden die Woche. Jetzt hatte ich 14 Tage Urlaub für 10 Monate Arbeit bekommen und diese für den Monat Januar verwendet. Gezahlt wurden mir aber nicht meine vollen sechs Stunden sondern ein Durchschnitt von einer Woche und zwar 3,6 Stunden.
Ist das so rechtens?
Hallo Po Po,
bei Ihnen tritt eine Sonderregelung in Kraft: bei schwankenden Arbeitszeiten wird die Urlaubsvergütung mit dem Durchschnittswert der letzten 13 Wochen vor dem Urlaub berechnet (s. Abschnitt „Bezahlter Urlaub als Werkstudent: Wie hoch ist die Summe?“). Die Berechnung stimmt also, falls Sie am Jahresende etwas weniger gearbeitet haben als sonst. Sie können auch bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen und sich noch einmal erklären lassen, wie er auf den Wert kommt.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo, ich habe eine Frage.
Hallo, ich habe eine Frage. Seit dem 26 Februar arbeite ich als Werkstudent 20h/3Tage die Woche (in den Semesterferien habe ich 5Tage/Woche gearbeitet)..
und mein Vertrag geht bis zum 31Juli. Habe ich auch Urlaub anspruch?
Danke im Voraus für eure Antworten.
Hallo EK_74,
in Ihrem Fall besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch (s. Abschnitt „Der gesetzliche Mindesturlaub“). Mir fehlt leider die Info, wie lange Sie 5 Tage/Woche gearbeitet haben. Mit der Berechnungsgrundlage von 3 Tagen steht Ihnen jeden Monat ein Urlaubstag zu. Gesetzlich haben Sie keinen Anspruch, diesen Urlaub auf einmal zu nehmen, da Sie die Frist von einem halben Jahr mit der aktuellen Vertragslaufzeit nicht erreichen. Aber vielleicht lässt Ihr Arbeitgeber mit sich reden.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo, ich habe heute
Hallo, ich habe heute bestätigt bekommen, dass ich ab dem 2.7.18 anfangen werde, nur wollten wir mot meinen Mann bereits zw. 9.7.-20.7.18 verreisen, was ich jedoch bislang verschwiegen habe. Nächste Woche soll ich zum Unterschreiben kommen. Davor würde ich natürlich wissen wollen, ob ich rechtlich mir für den Zeitraum direkt freinehmen dürfte. Die Tätigkeit werde ich voraussichtlich täglich und insgesamt 20h/Woche ausüben. Ich danke Ihnen im Voraus.
Hallo Sonnenscheinn,
es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf den Urlaub direkt nach dem Jobeinstieg. Der Arbeitgeber muss Ihnen erst nach einem halben Jahr gestatten, dass Sie den kompletten Jahresurlaub oder einen großen Teil davon auf einmal nehmen. Sie können nur darauf hoffen, dass ihr neuer Arbeitgeber Verständnis für Ihre Situation zeigt. Tut er das nicht, müssen Sie den Urlaub mit Ihrem Mann leider verschieben.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo,
Hallo,
ich hätte eine Frage. Ich arbeite als Werkstudentin mit dem Arbeitsvertrag 20 Stunden pro Woche. Beim Arbeiten komme ich nicht immer auf 20 Stunden. Aber meistens ist es ca. 20 Stunden. Heute haben mir gesagt, dass ich Anspruch auf 10 Tage habe. Aber gesetzlich müsste es 12 Tage sein oder ? Ich wollte wissen, ob es so richtig war. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
LG
T. Sargsyan
Hallo Frau Sargsyan,
der erste Schritt ist immer: Schauen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach, ob es dort eine Regelung zum Urlaubsanspruch gibt. Wenn der Urlaub im Vertrag nicht erwähnt wird, haben Sie Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Wichtiger als die Stundenzahl/Woche sind die Arbeitstage. Wenn sie z.B. drei Tage in der Woche arbeiten, haben Sie einen Anspruch auf 12 Urlaubstage im Jahr.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo,
Hallo,
ich befinde mich in folgender Situation.
Ich arbeite während des Semesters auf 20h Basis, manchmal auch ein wenig mehr.
Nun habe seit dem 20.07.2018 Semesterferien und arbeite auf Vollzeit, also 40h die Woche.
Vergangene Woche nahm ich mir nun Urlaub für die gesamte Woche, in welcher ich genau wie die Wochen davor, voll eingeplant war.
Meine Frage ist nun, setze ich für den Urlaub die "geplanten" 8 Stunden an oder greift auch an dieser Stelle der Durchschnittswert meine Arbeitszeit?
Lieben Dank für eure Hilfe!
Lieben Gruß
Owen
Hallo Owen,
leider ist Deine Frage nicht ganz klar formuliert und es fehlen ein paar wichtige Infos, z.B. wie viele Tage Du sonst in der Woche arbeitest.
Viele GrüßeDer Urlaubsanspruch wird fast immer in Tagen und nicht stundenweise berechnet (s. Abschnitt Der Urlaubsanspruch in Teilzeit). Eine stundengenaue Berechnung ist in einigen Arbeitsverhältnissen möglich, aber grundsätzlich (auch bei Werkstudenten-Jobs) sehr ungewöhnlich.
Was also nicht geht: zwei Tage, an denen Du normalerweise jeweils 4 h arbeitest, frei nehmen und diese als einen einzelnen normalen 8-h-Urlaubstag abrechnen. Zwei freie Tage bedeuten, dass zwei Tage vom Urlaubskonto abgezogen werden. Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass Dein Urlaubsanspruch mit jedem Arbeitstag in der Woche steigt - egal, ob er 4 oder 8 h lang ist.
myStipendium
Hallo,
Hallo,
ich arbeite als Werkstudent und mein Urlaubsanspruch wird rückwirkend für den jeweiligen Monat berechnet.
Ich erhalte einen Stundenlohn und habe eine 37 Stunden Woche und 30 Tage Urlaub im Jahr. (Bezogen auf eine Vollzeitstelle).
Nun hatte ich mir für den Monat Juli 4 bezahlte Urlaubstage erarbeitet. Habe aber für den Monat 7 Urlaubstage nehmen müssen.
(Ich bin sozusagen mit 3 Urlaubstagen im Minus und muss diese im Laufe des restlichen Jahres ausgleichen.)
In der Entgeltabrechnung, habe ich auf Nachfrage erfahren, dass ich 4 Urlaubstage bezahlt und 3 unbezahlte Urlaubstage bekam.
Was ich nun nicht nachvollziehen kann ist, was ist mit diesen 3 unbezahlten Urlaubstagen? Darf ich mir die Tage wieder auf mein Urlaubskonto zurück buchen, weil ich dafür kein Geld bekommen habe? (Dann wäre mein Urlaubskonto +/- 0) Bleibe ich mit 3 genommen Urlaubstagen im Minus? Hätte man mir den Urlaub auszahlen müssen?
Vorab vielen Dank für eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
T. Peters
Hallo Herr Peters,
Sie schildern in Ihrem Kommentar einen sehr spezifischen Fall. Ihre Frage können wir leider nicht beantworten, weil zum einen wichtige Informationen fehlen und wir zum anderen keine juristische Beratung anbieten können. Eine offensichtliche Lösung für Ihr Problem erschließt sich aus den geschilderten Umständen jedenfalls nicht. Nach unserer Einschätzung wäre es am sinnvollsten, sich in dieser Angelegenheit noch einmal an den Arbeitgeber zu wenden. Alternative Ansprechpartner sind Kollegen, die vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht haben, oder bestenfalls sogar der Betriebsrat, falls es im Unternehmen einen gibt. Auch externe Beratungsstellen, z.B. von Gewerkschaften, Vereinen oder der Stadtverwaltung, können bei Unklarheiten im Arbeitsrecht kostenlos weiterhelfen.
Viel Erfolg und freundliche GrüßemyStipendium
Hallo.
Hallo.
Ich habe eine Frage bezüglich der Urlaubstageregelung.
Ich arbeite seit fast einem Jahr in einem Büro als Werkstudent und habe keine festen Arbeitszeiten. Ich kann quasi kommen und gehen wie es mir gefällt. Ich mache die 20h/Woche aber jede Woche voll (abwechelnd an 2-3 Tage die Woche) und sammel sogar Überstunden, welche dann in den Semesterferien mit abgerechnet werden. In meinem Arbeitsvertrag ist keine Urlaubsregel festgehalten.
Wie viele bezahlte Urlaubstage stehen mir in diesem Fall zu?
Danke im Vorraus.
Hallo Philipp,
in diesem Fall werden die Urlaubstage anhand Deiner durchschnittlichen Arbeitszeit berechnet (s. Abschnitt "Urlaubsanspruch berechnen"). Bei 2-3 Tagen pro Woche sollten Dir, abhängig vom berechneten Durchschnitt, in etwa 8 bis 12 Urlaubstage im Jahr zustehen. Sprich am besten auch noch einmal mit Deinem Arbeitgeber über das Thema.
Viele GrüßeWir empfehlen Dir außerdem, dass Du schriftlich festhältst, wann und wie viel Du gearbeitet hast. So behältst Du den Überblick, kannst die Urlaubstage korrekter berechnen und Deine Arbeitszeit nachweisen.
myStipendium
Hallo, ich habe ebenfalls
Hallo, ich habe ebenfalls eine Frage zur Berechnung der Urlaubstage.
Wie verhält es sich bei einem befristeten Werkstudentenvertrag (8 Monate) und unregelmäßigen Arbeitszeiten/-tagen (ca. 15 Stunden die Woche), hat man nach 6 Monaten Anspruch auf mehr Urlaubstage oder wird es so oder so anteilig berechnet, egal wann man sich den Urlaub nehmen möchte?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Anastasia,
grundsätzlich hast Du nach 6 Monaten Anspruch darauf, den kompletten Urlaub zu nehmen. Wie viele Tage dir zustehen, steht entweder in Deinem Arbeitsvertrag, oder Du berechnest es wie im Artikel beschrieben abhängig von Deinen Arbeitstagen.
Viele GrüßeAlternativ kannst Du den Anspruch anteilig berechnen, d.h. mit jedem Monat „verdienst“ Du Dir mehr Arbeitstage dazu, die Du dann jeweils nehmen oder Dir aufsparen kannst. Schau Dir nochmal die anderen Kommentare an, da gibt es einige Beispiele, wie so eine Berechnung aussieht.
myStipendium
Urlaubsanspruch berechnen
Urlaubsanspruch berechnen
Hallo, meine Frage wäre, ob mir jemand den dazugehörigen Gesetzestext schicken könnte.
Mein Arbeitgeber sagt, dass mir als Wetkstudent mit 15h die Woche bei flexibler Einteilung und Home Office kein Urlaub zusteht. Ich müsste freie Tage vor- bzw. nacharbeiten.
Jetzt möchte ich nicht ohne einen handfesten Gesetzestext dastehen, wenn ich ihren meine anteilige Urlaubsrechnung präsentiere.
Hätte jemand einen Paragraphen o.Ä. zur Hand?
Liebe Grüße und Danke schon einmal im Voraus!!
Hallo Lissi,
die entsprechenden Regelungen findest Du im Bundesurlaubsgesetz, das auch im Internet komplett verfügbar ist. Achtung: "Werkstudent" ist kein juristischer Begriff, sondern hat v.a. Auswirkungen auf die Sozialversicherungen. Im Arbeitsrecht giltst Du als Teilzeitarbeitnehmerin.
Du gibst keine Infos, wie lange Du dort schon arbeitest. Denn es ist nicht so, dass Du vom ersten Tag an einen Urlaubsanspruch hast, sondern Dir Urlaubstage erst nach und nach "verdienst". In den ersten Wochen stimmt es also, dass Du für freie Zeit vor- oder nacharbeiten müsstest.
Wenn Du dort aber schon länger beschäftigt bist gilt: Dein Arbeitnehmer hat entweder keine Ahnung oder er versucht Dich auszutricksen. Lies Dir also das Bundesurlaubgesetz gründlich durch und lass Dich am besten auch professionell beraten. In größeren Unternehmen bekommst Du Hilfe beim Betriebsrat, alternativ kannst Du Dich an eine Gewerkschaft wenden. Auch eine Beratungsstelle an Deiner Hochschule oder ein Arbeitnehmerhilfe-Verein können Dir wahrscheinlich weiterhelfen.
Viel Erfolg und beste GrüßeDu solltest Dich auf jeden Fall informieren und auf Dein Recht beharren! Alle Arbeitnehmer haben in Deutschland per Gesetz einen Urlaubsanspruch, der ihnen gewährt oder ausgezahlt werden muss. Wenn alles nichts hilft, solltest Du das Amt für Arbeitsschutz einschalten.
myStipendium
Hallo :)
Hallo :)
Folgendes hat sich bei mir ereignet und ich bitte um eine Antwort, da der Arbeitgeber mir diese nicht zahlen will. Ich habe am 30.10.2018 einen Vertrag unterschrieben und Arbeitsbeginn war der 1.11.2018. Jetzt wurde ich am 28.11. Bis 5.12 krank geschrieben das heisst 2 Tage war ich eingeteilt und am 8.12. War ich auch krank aber habe hier für keine AU und der AG wusste es, da ich gefragt hatte und sie meinte ich brauche keine Krankmeldung sie trägt es ein. Jetzt heisst es erst ab Betriebszugehörigkeit von 28Tagen. D.h. ich bekomme den 28.11 nicht bezahlt und nur den 1.12. Den 8.12 bekomme ich auch nicht weil keine AU vorliegt. Es ging um ein Job der nur 2 Monate angesetzt war. Jetzt wusste ich auch nicht wieviel Urlaub mir zusteht und habe die nicht nehmen können. Hatte versucht Kontakt aufzunehmen und erst jetzt jemanden erreicht und es heißt, weil ich den Urlaub nicht genommen habe steht er mir nicht zu aber ich bin doch noch in der Frist bis zum 31.03. ?? Oder hat man keine Chancen mehr nicht nicht beanspruchten Urlaub zu nehmen? Wenn ja wieviel Urlaubstage stehen mir zu? Wenn ich nur 2 bis 3 mal in einer Woche gearbeitet hab oder nur 1 mal? Danke im Voraus :( weiß echt nicht wen ich fragen könnte
Hallo Saramara,
Dein Fall klingt sehr kompliziert und wir dürfen und können keine rechtliche Einzelfallberatung machen. Es wird leider auch nicht ganz klar, was die aktuellen Umstände sind und ob Du momentan noch dort arbeitest.
Wie Du die Urlaubstage berechnest, haben wir oben und auch in einigen Kommentaren erklärt. Es stimmt, dass der 31.03. im Prinzip eine "Frist" für den Urlaub aus dem vorherigen Jahr ist. Allerdings haben jüngste Gerichtsurteile bestätigt, dass der Urlaub nur verfällt, wenn Dich Dein Arbeitgeber rechtzeitig gewarnt hat.
Wichtig ist, solche Fragen immer schriftlich zu klären bzw. sich schriftlich bestätigen zu lassen, damit man im Konfliktfall wie bei Dir darauf zurückgreifen kann. Schau auch nochmal in Deinen Arbeitsvertrag. Wenn Du alles nur mündlich besprochen hast, stehen Deine Chancen leider nicht so gut.
Der erste Schritt wäre noch einmal mit Deinem Arbeitgeber zu reden. Wenn das Unternehmen einen Betriebsrat hat oder Du Gewerkschaftsmitglied bist, kannst Du Dich auch hier beraten lassen. Manche Hochschulen bieten außerdem eine studentische Rechtsberatung an. Und wenn Du gar nicht weiterkommst, bleibt Dir wohl nur der Weg zu einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Viel ErfolgmyStipendium
Hallo :)
Hallo :)
ich bin seit Mitte Februar als Werkstudent tätig (mein Vertrag ist auf 6,5Monate befristet). Ich habe flexible Arbeitszeiten, arbeite aber jede Woche 18h/Woche und immer 3 Tage pro Woche . Wie ich festgestellt habe, sollte dann bei mir der gesetzliche Mindesturlaub mindestens 6 Tage für das halbe Jahr betragen.
Mein Arbeitgeber ist jedoch der festen Überzeugung, dass mir kein bezahlter Urlaub zusteht und verweist auf folgenden Punkt meines Arbeitsvertrages.
In meinem Arbeitsvertrag ist nichts zu dem gesetzlichen Urlaubsanspruch festgehalten außer folgendes unter dem Punkt Entgelt:
4.1. Die Entgeltberechnung erfolgt nach geleisteten Arbeitsstunden.
Das Stundenentgelt beträgt brutto: € ...
Das Stundenentgelt beinhaltet das anteilig gewährte Urlaubsentgelt
4.2. Mit der Zahlung des Stundenentgelts sind alle Zulagen und Prämien,
unabhängig davon ob sie auf Betriebsvereinbarung, Gesamtzusage oder
betrieblicher Übung basieren abgegolten.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass über die in Ziffer 4.1 geregelte
Vergütung keine weiteren Vergütungsbestandteile vereinbart und geschuldet sind.
Könnten Sie mir bitte sagen, ob mir der gesetzliche Mindesturlaub zusteht. Ich bin der Meinung ja und die Klausel "4.1 Das Stundenentgelt beinhaltet das anteilig gewährte Urlaubsentgelt" ist ungültig. Vielen Dank im Voraus.
Hallo Jonas,
wir können zwar allgemeine Tipps geben, aber wir können und dürfen keine Rechtsberatung vornehmen. Wende Dich bitte an den Betriebsrat, Deine Gewerkschaft oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Viel Erfolg wünschtmyStipendium
Hallo,
Hallo,
der Artikel war bereits sehr hilfreich, jedoch habe ich eine etwas weitgehendere Frage zum Urlaubsanspruch. Seit März 2019 arbeite ich als Werkstudentin - der Vertrag läuft zum 31.08.19 aus, da dann mein Studium endet. Muss ich mir anschließend eine Urlaubsbescheinigung ausstellen lassen, um danach in einer normalen Vollzeitstelle den geregelten Urlaubsanspruch zu erhalten oder verrechnet sich der Urlaub einer Werkstudentenstell nicht damit?
Danke und viele Grüße
Stefanie
Hallo Stefanie,
normalerweise wird eine Vollzeitstelle personalrechtlich anders verrechnet, wenn es um Versicherungen und Lohnabzüge geht. Wie es sich mit dem Urlaub verhält, klärst Du am besten direkt mit Deinem Arbeitgeber.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo,
Hallo,
ich befinde mich in diese Situation: Ich fange als Werkstudent am 11.07 an und ich werde 20 Stunden pro Woche arbeiten, ungefäher 3 Tagen pro Woche. Nach einem Monat will ich Urlaub machen (2 Wochen). Das heißt 12.08-23.08. Kann ich nach ein Monat Arbeit 2 Wochen Urlaub (ober 10 Tage bezahlter Urlaub) nehmen?
Ich bedanke mich im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Yordanka
Hallo Yordanka,
rein rechtlich gesehen, besteht Anspruch auf Urlaub erst nach sechs Monaten Arbeit in einem neuen Job, also nach der Probezeit. Du darfst zwar einen bestimmten Anteil an Urlaub während dieser Zeit nehmen, nämlich pro Monat, den Du gearbeitet hast, ein Zwölftel Deines gesamten Jahresurlaubs. Allerdings wird das für Deinen geplanten Urlaub kaum ausreichen. Dennoch hat Dein Arbeitgeber das letzte Wort. Erkundige Dich also am besten direkt bei Deinem Arbeitgeber.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo myStipendium,
Hallo myStipendium,
ich habe ein Arbeitsverhältnis von einem Jahr als Werkstudent mit 10h pro Woche. Laut Personalabteilung stehen mir keine Urlaubstage zu, da in meinem Arbeitsvertrag das Gehalt bereits eine "Urlaubsabgeltung" beinhaltet.
Widerspricht das denn nicht der Tatsache, dass Urlaub nicht ausbezahlt werden darf?
Danke und viele Grüße
Rick
Hallo Rick,
da hast Du recht. Eigentlich darf Urlaub nicht ausgezahlt werden, es sei denn es gibt dringende Gründe für das Unternehmen, Dir keinen Urlaub zu gewähren, wie zum Beispiel bei einer Kündigung. Da Dein Urlaubsanspruch allerdings nach Deinem Lohn und Arbeitszeit berechnet wird und, kann es sein, dass Dein Urlaubsanspruch sehr gering ist und in Deinem Arbeitsvertrag vereinbart wurde, dass die Urlaubstage ausgezahlt werden. Vielleicht fragst Du am besten auch noch beim Studentenwerk Deiner Uni nach.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo liebes Team,
Hallo liebes Team,
Ich würde gerne wissen wie der Anspruch auf Urlaub berechnet wird: anhand der 20 std (zb 3 Tage die Woche) oder anhand der Tage die ich in der vorlesungsfreien Zeit gearbeitet habe? Ist da die vorlesungsfreie Zeit die Ausnahme und der Urlaub basiert auf der Vorlesungszeit wo ich nur 20 Stunden arbeiten kann? gibt es da eine gesetzliche grundlage zu?
Viele Grüße!!
Hallo NWeber,
Deine Urlaubstage sind meist schon in Deinem Arbeitsvertrag festgehalten. Die Urlaubstage richten sich dabei nach dem Tarifvertrag des Unternehmens oder nach dem Bundesurlaubsgesetz. Es kommt darauf an, wie viele Tage Du pro Woche arbeitest oder wie viele Tage im Jahr. Die Minijob-Zentrale hat dazu einen online Urlaubsrechner, den Du verwenden kannst. So hast Du beispielsweise bei 100 Arbeitstagen im Jahr Anspruch auf 8 Urlaubstage.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo Liebes Team,
Hallo Liebes Team,
ich habe folgendes Problem.
Seit 2017 bin ich Werkstudent bei der gleichen Firma und bekomme immer wieder mein Vertrag um sechs Monate verlängert. Es steht vertraglich fest das ich 15 Stunden die Woche arbeiten muss und das ich kein Urlaubsanspruch habe. Dazu kommt das ich bis dato immer sehr Unregelmäßig gearbeitet habe.
Meine fragen: 1.Stehen mir trotzdem Urlaubstage an, obwohl mein Vertrag das gegenteil sagt? 2. Wenn ja, wie werden die berechnet? Und wie kann ich es mein Arbeitgeber deutlich machen das es so ist?
Besten dank für eure Antwort
Hallo Franz90,
laut Bundesarbeitsgesetz stehen jedem Arbeitnehmer Urlaubstage zu. Es kommt darauf an wie viele Stunden Du pro Woche arbeitest und dann auch übers ganze Jahr gesehen. Allerdings darfst Du den Urlaub vollständig erst sechs Monate nach Arbeitsbeginn nehmen, vorher kannst Du nur ein Zwölftel Deines Gesamturlaubanspruchs für jeden gearbeiteten Monat bekommen. Da Du immer nur einen 6 Monats Vertrag bekommst, scheint die Situation für Dich schwierig. Am besten ist es, wenn Du einen Anwalt für Arbeitsrecht, Dein Studentenwerk, oder falls das Unternehmen einen Betriebsrat hat, diesen befragst.
Viele Grüße,myStipendium
Wichtig!
Wichtig!
Ich bin schon seit November 2020 bei dem Unternehmen angestellt. Zuerst 4 Monate lang als Werkstudent. Dann hab ich zu einem Praktikantenvertrag gewechselt und jetzt ab Juli werde ich wieder Werkstudent sein. Fängt für mich die Probezeit wieder von vorne an, in der ich keinen Urlaubsanspruch habe?
Hallo Anja,
leider können mit jedem neuen Arbeitsvertrag neue Probezeiten festgelegt werden. Auch hier können wir keine detaillierte Auskunft geben. Wende Dich am besten an den Betriebsrat, einen Anwalt für Arbeitsrecht oder Dein Studentenwerk.
Viele Grüße,myStipendium
Hallo,
Hallo,
ich arbeite nur 2,5 Tage die Woche. Wenn mein Urlaub jetzt ab Montag beginnt, kann ich den Donnerstag davor - solange ich meine Stunden schon erfüllt habe - in den Urlaub fliegen?
Vielen Dank
Hallo xxxtubs,
es fehlen ein paar Angaben, um Deine Frage genau beantworten zu können. Beispielsweise spielt es eine Rolle, wie lange Du schon in dem Unternehmen arbeitest oder ob Du noch in der Probezeit bist. Am besten prüfst Du Deinen Arbeitsvertrag nach eventuellen Regelungen oder frage Deinen Arbeitgeber direkt, ob es in Ordnung wäre, schon vor Deinem eigentlichen Urlaubsbeginn zu fliegen.
Viele Grüße,myStipendium
Hallo,
Hallo,
ich bin seit ca 7 Monaten bei einer Firma als Werkstudent. Laut Vertrag habe ich 10 Tage Urlaub im Jahr. Im Schnitt arbeite ich ca 17 stunden pro Woche, verteilt auf 3 bzw manchmal 4 Tage pro Woche.
Kürzlich habe ich mir das erste mal Urlaub genommen. 4,5 Tage. Mir wurden die Durschnittstunden berechnet die ich pro Tag bei 17 stunden Pro Woche arbeite. Das wären 3,4 stunden pro Tag.
Mir sollen also pro Urlaubstag den ich nehme nun nur 3,4 stunden bezahlt werden.
Ist das korrekt? Ich blicke hier leider nicht ganz durch.
VG Maxi
Hallo Maxi,
das ist korrekt. Im Urlaub soll Dir im Prinzip genau so viel Geld zustehen, als wenn Du arbeiten würdest. Zur Berechnung des Urlaubsentgelts wird Dein Verdienst der letzten 13 Wochen herangezogen. Du solltest also 3,4 Stunden x 4,5 Tage Urlaub ausgezahlt bekommen.
Viele Grüße,myStipendium
Hallo Zusammen,
Hallo Zusammen,
ich habe meine Werkstudentenstelle gekündigt und in 1,5 Jahren noch keinen Urlaub genommen, auf meine Nachfrage habe ich folgende Antwort erhalten:
Bei XXX gibt es keine Regelung zu den Urlaubstagen bei Werkstudent:innen. Wir möchten unseren Werkstudent:innen möglichst viel Flexibilität für die Uni lassen, so dass sie keine festen Arbeitstage und Wochenstundenzahl erfüllen müssen. Da demnach keine Arbeitstage festgelegt sind, gibt es keinen Urlaubanspruch.
Das Studium soll Vorrang haben. Mit dieser Flexibilität ist es als Werkstudent:in bei uns möglich, mehrere Wochen frei zu nehmen, wie etwa in Zeiten der Prüfungsphasen oder für längere Urlaube in den Semesterferien.
Es stimmt, dass meine Zeiten sehr variierten, jedoch habe ich jede Woche 10 - 20 Stunden gearbeitet und soweit ich weiß gibt es einen gesetzlichen Mindesturlaub, unabhängig von den Arbeitstagen. In meinem Vertrag steht nichts zum Urlaub.
Ich würde mich wirklich sehr über eine Antwort freuen, da ich etwas verunsichert bin.
Herzliche Grüße
Fine
Hallo Fine,
Du hast recht, den gesetzlichen Mindesturlaub gibt es. Und zwar richtet sich dieser nach der Anzahl der Tage, die Du üblicherweise pro Woche arbeitest. Im Artikel ist eine Auflistung der Urlaubszeit, die Dir zusteht, beispielsweise stehen Dir 12 Urlaubstage im Jahr zu, wenn Du 3 Tage pro Woche arbeiten gehst. Laut Bundesurlaubsgesetz sollte das auch in Deinem Arbeitsvertrag geregelt sein, aber Dein Arbeitgeber hat das umgangen, indem er ‚keine festen Arbeitstage festlegt‘.
Da Du nun gekündigt hast, ist entscheidend, ob Du vor oder nach dem 30.Juni Dein Arbeitsverhältnis beendet hast. Angenommen Du hast vor Kurzem gekündigt, dann steht Dir pro Arbeitsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu, wobei auch die vorgesehene Anzahl der Urlaubstage des Unternehmens eine Rolle spielt. Das sollten min. 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche sein.
Hier ein Beispiel: Du hast zum 30.Mai gekündigt und das Unternehmen sieht 20 Urlaubstage vor. 5/12 x 20 Urlaubstage = 8,33 Urlaubstage
Allerdings musst Du erst herausfinden, wie viele Urlaubstage Dir bei Deiner Teilzeitbeschäftigung zustehen. Bei 3 Tagen Arbeit pro Woche, sind es beispielsweise 12 Arbeitstage pro Jahr. Im Artikel sind auch Rechenbeispiele zur Bezahlung des Urlaubs. Viele Grüße,myStipendium
Guten Abend,
Guten Abend,
ich arbeite nun seit 10 Monaten in meinem Betrieb. Seit dem 01.03 habe ich auch einen befristet Werkstudentenvertrag, dieser läuft am 30.11 aus und wenn ich ihn selber nicht verlängere werde ich ordentlich gekündigt. Laut Vertrag stehen mir 24 Urlaubstage zu, die ich noch nicht beantragt habe. Ich weiß, dass ich meine Urlaubstage selber nicht geltend machen kann. Der Betrieb wird mir wahrscheinlich auch sagen, das dringende betriebliche Belangen es mir nicht möglich machen werden diesen Urlaub anzunehmen. Kann ich meinen Urlaub dann auszahlen lassen oder habe ich einfach Pech, da ich meinen Urlaub nicht rechtzeitig beantragt habe.
Mfg
Hallo Constantin,
Eigentlich soll Urlaub nicht ausgezahlt werden. Wenn Dein Arbeitsverhältnis allerdings bald endet, kann ein Unternehmen den Urlaub auch auszahlen.
Du solltest auf jeden Fall Deinen Arbeitsvertrag nach den Urlaubsregelungen und dem Ablauf Deines Arbeitsverhältnisses durchsuchen. Unternehmen können darin spezielle Regelungen festlegen. Vielleicht kannst Du auch einfach die Personalabteilung des Unternehmens befragen.
Kümmere Dich so bald wie möglich darum, Urlaubstage stehen Dir zu. Das ist gesetzlich geregelt. Solltest Du die Urlaubstage nicht genehmigt bzw. ausgezahlt bekommen, ist es am besten, wenn Du einen Anwalt für Arbeitsrecht, Dein Studentenwerk, oder falls das Unternehmen einen Betriebsrat hat, diesen befragst.
Viele Grüße,myStipendium
Hallo zusammen,
Hallo zusammen,
in meinem Werkstudentenvertrag steht dass ich 8 Stunden die Woche arbeite und mein Arbeitgeber zahlt mir für jeden Tag Urlaub genau 8Stunden/5 Tage (bei angenommen 10 Euro Stundenlohn) 16 Euro/Tag Urlaub.
In wirklichkeit arbeite ich aber durchschnittlich 16 Stunden die Woche. Ich müsste also nach meinem Wunschdenken 32 euro pro Tag urlaub bekommen.
Sind also beim Urlaub die Anzahl der vereinbarten Stundenzahl im Vertrag oder die tatsächlich geleisteten Stunden relevant?
Beste Grüße
Jan
Hallo Jan,
Normalerweise wird Dein Lohn während des Urlaubs nach der 13 Wochen Regel berechnet. Siehe dazu auch den Abschnitt Bezahlter Urlaub als Werkstudent: Wie hoch ist die Summe? im Artikel. Zur Berechnung werden also die letzten 13 Wochen, in denen Du gearbeitet und verdient hast, herangenommen und ein Durchschnitt berechnet.
Da Dein Arbeitsvertrag allerdings etwas anderes vorgibt, wird es schwierig werden Deine Ansprüche durchzusetzen. Am besten ist es wenn Du Dich an den Betriebsrat oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wendest.
Viele Grüße,myStipendium
Hallo,
Hallo,
Ich beginne ab Oktober eine Werkstudentenstelle (15 Stunden pro Woche auf 3 Tage verteilt). Ich habe allerdings in der Woche vom 31.10.-5.11. schon lange bevor ich die Zusage bekommen habe einen Urlaub gebucht. Einer der betroffenen Tage an denen ich arbeiten müsste in der Woche ist ein Feiertag, das heißt ich bräuchte nur für 2 Tage Urlaub. Wie sollte ich da am besten vorgehen? Ich weiß es wirkt bestimmt nicht so gut wenn ich anfange und direkt nach Urlaub frage aber ich würde nur ungern das Geld für den Urlaub umsonst ausgegeben haben. Hätte ich denn Anspruch am 31.10 und 3.11. Urlaub zu bekommen auch wenn ich zu dem Zeitpunkt erst knapp einen Monat dort arbeite?
Vielen Dank
Hallo Caro2002,
eigentlich hast Du erst nach 6 Monaten den vollen Urlaubsanspruch. Da Du 3 Tage pro Woche arbeitest, stehen Dir im Jahr 12 Urlaubstage zu. Du kannst diese auch anteilig nehmen, wenn Du Deine Arbeit erst vor Kurzem aufgenommen hast. In diesem Fall berechnest Du die Urlaubstage durch 12 Monate, d.h. Dir steht pro Monat 1 Urlaubstag zu.
Es wäre gut, wenn Du Deine Situation mit Deinem Arbeitgeber besprichst. Denn oft kann dieser Dir mehr Urlaub gewähren, auch wenn es zu Beginn einer neuen Arbeitsstelle nicht gut aussieht, haben viele Verständnis dafür.
Viele Grüße,myStipendium
Hallo,
Hallo,
folgende Situation: ich fange diesen Monat, November, mit als Werkstudentin an. 20h pro Woche, aufgeteilt auf 2-3 Tage.
Meine Semesterferien starten Mitte Januar, da würde ich auch bis auf 40h gehen, d.h aufjedenfall bis zu 4 Tage die Woche.
Nun ist es so, dass ich im Februar 3 Wochen im Urlaub bin (ist schon lange geplant).
Ich müsste mir also für regulär 5 Tage Urlaub nehmen.
Geht das?
Ist es möglich, dass mir mein Arbeitgeber den Urlaub genehmigt, auch wenn ich noch keinen vollen Anspruch habe?
Hallo Blueblue,
eigentlich hast Du erst nach 6 Monaten in einem neuen Job den vollen Urlaubsanspruch. Urlaub kann aber auch anteilig berechnet werden. Pro Monat, den Du gearbeitet hast, steht Dir dann in Deinem Fall ein Urlaubstag zu.
In Deinem konkreten Fall stünden Dir im Februar also rund 3 Urlaubstage zu. Zur genauen Urlaubsberechnung fehlen die genauen Datumsangaben. Allerdings kannst Du mit Deinem Arbeitgeber sprechen und ihm Deine Situation schildern. Vielleicht wird Dir der Urlaub trotzdem genehmigt.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo zusammen,
Hallo zusammen,
ich habe am 30.10.2023 eine Stelle als Werkstudent begonnen. In meinem Arbeitsvertrag sind weder meine Soll-Arbeitszeit noch Urlaubstage geregelt.
Ich arbeite allerdings immer an zwei festen Tagen, und zwar Mittwoch und Donnerstag, jeweils mindestens 8 Stunden. Schaut man im Zeiterfassungsprogramm, sind auch 8 Stunden als Soll-Wert hinterlegt.
Zwei Wochen vor meinen Prüfungen Ende Januar habe ich nicht gearbeitet. Es wurde vereinbart, dass ich in den Semsterferien 40h an 5 Tagen die Woche insgesamt 5 Wochen arbeiten werde. Im Anschluss werde ich wieder zur alten Regelung (2 Tage die Woche je 8h) zurückkehren.
Nun meine Frage. Wie viel Urlaubsanspruch habe ich momentan, und wie hoch wäre die Bezahlung? Nach meinem Arbeitsvertrag bekomme ich 18€ die Stunde.
Zweite Frage. Habe ich vollen Anspruch auf alle Urlaubstage nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit, also nach dem 30.04.2024, oder erst nach dem 30.06.2024?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, vielen Dank vorab schon mal :)
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
die Urlaubstage pro Jahr richten sich nach den Tagen, die Du pro Woche arbeitest. Wenn Du 2 Tage pro Woche arbeitest, hast Du Anspruch auf 8 Tage Urlaub im Jahr. Deinen vollen Urlaubsanspruch kannst Du ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit geltend machen, also ab 30.04.
Wenn Du Urlaub vor den 6 Monaten Betriebszugehörigkeit nehmen willst, werden die Urlaubstage anteilig berechnet. Dabei musst Du die Anzahl Deiner Urlaubstage pro Jahr durch 12 Monate teilen. Da Du bis jetzt 4 volle Monate gearbeitet hast, stehen Dir 2,67 Urlaubstage zu.
Generell richtet sich die Bezahlung während des Urlaubs nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo,
Hallo,
ich habe einen Vertrag mit einem Unternehmen für einen Zeitraum von 6 Monaten mit der Vereinbarung, drei Tage pro Woche zu arbeiten. Allerdings muss ich für zwei volle Monate der sechs Monate ins Ausland gehen und werde nicht in der Firma arbeiten. Wie viele Tage Jahresurlaub sollte ich bekommen?
Hallo Annie,
eigentlich besteht der volle Urlaubsanspruch erst nach einer Arbeitszeit von 6 Monaten im Unternehmen. Um die Urlaubstage, die Dir momentan zustehen zu berechnen, fehlen Informationen.
Wenn Du 3 Tage pro Woche in einem Unternehmen arbeitest, stehen Dir 12 Tage Urlaub im Jahr zu. Aber wie bereits erwähnt, trifft das in Deinem Fall nicht zu, da Du noch nicht 6 Monate gearbeitet hast. Am besten besprichst Du Deine Situation mit Deinem Arbeitgeber.
Viele GrüßemyStipendium