Du bist hier

Wohngeld als Student empfangen

Prinzipiell können Studenten, die „dem Grunde nach“ BAföG-Anspruch haben, während der Ausbildung kein Wohngeld für Studenten bekommen. Dabei ist es irrelevant, ob BAföG wirklich in Anspruch genommen wird oder nicht. Ob Studenten Wohngeld zugesprochen wird, hängt auch von den Wohnverhältnissen ab. Wer mit anderen in einer Wohngemeinschaft lebt, hat ebenfalls keinen Anspruch auf Wohngeld. Wohnst Du allerdings mit Deinem Partner oder einem Familienmitglied zusammen, kannst Du Wohngeld beantragen.

Kann ich als Student Wohngeld bekommen? Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Wir zeigen Dir Schritt für Schritt in welchen Situationen sich ein Antrag auf Wohngeld lohnt, ob Du BAföG und Wohngeld gleichzeitig beziehen kannst und wann Du als Student kein Wohngeld beantragen kannst.

Wohngeld - was ist das?

Wohngeld ist eine staatliche Beihilfe, die Personen mit geringen finanziellen Mitteln beantragen können. Die Einkommensgrenze liegt hierbei zum Beispiel in der Mietstufe 1 bei einem 1-Personen Haushalt bei 1.372 €, im 2-Personen Haushalt bei 1.854 €. Bei einem 3-Personen Haushalt liegt die Grenze bei 2.316 €. Wie hoch das Wohngeld als Student ist, richtet sich nach dem Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen und der Höhe der Miete. Wohngeld für Auszubildende beantragst Du auf der Wohngeldstelle Deiner Stadt oder Gemeinde. Dort wird der Anspruch auf Wohngeld für Studenten geprüft und gegebenenfalls erhältst Du einen Beitrag zu Deiner Miete, auch Mietzuschuss genannt. Wenn Du ein eigenes Haus, oder eine Eigentumswohnung hast, spricht man von Lastenzuschuss. Dieser steht Dir jedoch nur zu, wenn Du in Deinem Eigenheim wohnst und die Kosten dafür komplett selbst trägst.

Das Wohngeld in der Ausbildung wird immer vom 1. Monat des Antrags an für ein Jahr bewilligt und muss dann neu beantragt werden. Um als Student Wohngeld zu bekommen, muss der Wohnraum den Umständen angemessen sein. Wer beispielsweise alleine in einer 150 Quadratmeter Studentenwohnung lebt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld für Studenten.

Wohngeld für Studenten: Voraussetzungen

Um bei der Ausbildung Wohngeld zu beziehen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Studenten-Wohngeld gibt es prinzipiell nur für solche, die keinen Anspruch auf BAföG haben. Der Grund dafür ist, dass im BAföG bereits ein Wohngeldanteil enthalten ist. Wer seine Wohnung mit mehreren Mitbewohnern teilt, von denen nicht alle BAföG-Bezieher sind, kann einen Antrag auf Wohngeld für Studenten stellen. Wenn nur ein Mitglied des Haushalts keinen Anspruch auf BAföG hat und die gemeinsamen Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, hast Du gute Chancen auf Wohngeld für Auszubildende.

Kein Anrecht auf BAföG und somit Anspruch auf Wohngeld haben Studenten, die:

  • älter als 40 Jahre sind
  • in Teilzeit studieren
  • ohne spezielle Begründung einen verspäteten (nach dem 4. Semester) und nicht entsprechend begründeten Fachrichtungswechsel vorgenommen haben
  • Leistungsnachweise nach § 48 Abs. 1 BAföG nicht oder zu spät erbracht haben
  • die Höchstdauer der Förderung eines bestimmten Studienganges überschritten haben
  • in nicht staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen (Privatinstitute) studieren
  • Leistungen von einem der Begabtenförderungswerke beziehen
  • ein Zweitstudium absolvieren, das nicht als „weitere Ausbildung“ anerkannt ist

BAföG und Wohngeld: geht das?

Grundsätzlich kannst Du als Student nicht ohne Weiteres BAföG und Wohngeld gleichzeitig beziehen. Hier gibt es aber Ausnahmen, die wir Dir im Folgenden genauer erklären.

Grundvoraussetzung für Wohngeld und BAföG ist übrigens immer, dass der Antragsteller im Mietvertrag als Haupt-, Neben- oder Untermieter namentlich erwähnt wird.

Kein Wohngeld bei BAföG-Anspruch

Als BAföG-Empfänger kannst Du kein Wohngeld bekommen, weil in Deinem BAföG bereits ein Wohnzuschuss enthalten ist. Wie hoch Dein BAföG und der darin enthaltene Wohnzuschuss sind, kannst Du übrigens auch schnell mithilfe unseres BAföG-Rechners herausfinden. Nicht nur wer BAföG reell bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld für Studenten. Auch wer potenziell BAföG beziehen könnte, dies jedoch aus anderen Gründen nicht tut, ist vom Bezug von Wohngeld in der Ausbildung ausgeschlossen. Es geht also bei BAföG und Wohngeld nicht darum, ob Du wirklich BAföG erhältst, sondern ob Du „dem Grunde nach“ Anspruch auf BAföG hast.

Auch wenn Dein Studium förderungsfähig ist und Du kein BAföG beziehen kannst, weil etwa Deine Eltern zu viel verdienen, hast Du trotzdem keinen Anspruch auf Wohngeld als Student. Deine Eltern sind nämlich verpflichtet, Dein Studium bis zur durchschnittlichen Studiendauer in Deinem Fach auf Deiner Uni, einschließlich eines Abschlusses, zu finanzieren. Ist ihnen das trotzdem nicht möglich, kannst Du eventuell über einen Studienkredit nachdenken, um Dein Studium zu finanzieren und die Kosten im Studium zu decken.

Wenn Du in einer Wirtschaftsgemeinschaft wohnst (z. B. mit Deinem Partner) kannst Du gegebenenfalls Wohngeld und BAföG gleichzeitig beziehen. Für Wohngemeinschaften (WGs) gilt diese Regelung nicht. WGs gelten nicht als gemeinsame Wirtschaftseinheit, daher muss der Anspruch auf Wohngeld für Studenten für jeden Bewohner einzeln beurteilt werden. Wenn Du in einer reinen Studenten-WG wohnst, in der alle dem Grunde nach Anspruch auf BAföG haben, bist Du also vom Bezug von Wohngeld für Studenten ausgeschlossen.

Wohngeld trotz BAföG: Die Ausnahmen

Eine Möglichkeit für Schüler, Studenten und Azubis Wohngeld und BAföG gleichzeitig zu beziehen ist, wenn das BAföG komplett als Bankdarlehen bezogen wird. Dies ist üblicherweise der Fall, wenn Du:

  • Studienabschlusshilfe in Form eines Bankdarlehens beziehst, weil die Höchstdauer der Förderung Deines Studienganges ohne rechtlich einsichtigen Grund überschritten wurde
  • einen zweiten Fachrichtungswechsel vorgenommen hast und dadurch die Förderungsdauer Deines Studiums überschritten wurde
  • eine Zweitausbildung machst, die nicht als Zusatzausbildung zu Deinem Erststudium anerkannt ist

Ein Rechtsanspruch auf Wohngeld bei BAföG besteht auch für Studenten, die ihre Mietwohnung mit anderen Familienangehörigen oder einem Partner teilen und auch gemeinsam mit diesen wirtschaften. Hierbei handelt es sich dann um eine sogenannte „Wirtschaftsgemeinschaft“. Voraussetzung um Wohngeld für Studenten zu erhalten ist, dass mindestens ein Mitglied des Haushalts keinen Anspruch auf BAföG, Ausbildungsgeld oder Berufsausbildungshilfe hat und keine anderen Sozialleistungen bezieht, die bereits einen Wohngeldanteil enthalten. Dann ist auch BAföG und Wohngeld möglich.

Auch wenn Du mit Familienmitgliedern (Kindern, Geschwistern oder anderen Verwandten) bzw. einem Ehe- oder Lebenspartner in einer Wirtschaftsgemeinschaft lebst, die selbst nicht in Ausbildung stehen, kann für die gesamte Hausgemeinschaft trotz BAföG Wohngeld beantragt werden.

Wohngeld beantragen als Student

Wenn Du nicht ganz sicher bist, ob Du einen Anspruch auf Wohngeld als Student hast, solltest Du sicherheitshalber einen Antrag auf Wohngeld für Auszubildende stellen. Dann entscheidet die Wohngeldstelle, ob ein Anspruch besteht oder nicht.

Wenn keine der oben genannten Ausschlussgründe für Dich zutreffen, kannst Du trotz BAföG oder BAB Wohngeld für Schüler, Auszubildende oder Studenten beantragen. Der Antrag erfolgt an die Wohngeldstelle Deiner Stadt oder Gemeinde, das Formular kann online heruntergeladen werden. Du solltest den Antrag jedoch persönlich bei der Wohngeldstelle abgeben.

Dazu brauchst Du die folgenden Unterlagen und Nachweise:

  • den korrekt ausgefüllten Antrag auf Wohngeld für Studenten
  • einen gültigen Ausweis
  • Meldebestätigung
  • Mietbescheinigung von Deinem Vermieter inklusive Baujahr und Größe der Wohnung
  • Mietvertrag, Mietquittung
  • Einkommensnachweis

Zusätzlich kann die Wohngeldstelle zu einem Antrag auf Wohngeld als Student noch weitere Informationen über Deine familiäre und finanzielle Situation einfordern:

  • BAföG-Bescheid
  • Vermögensnachweise
  • Unterhaltsnachweise
  • Bescheid über Erhalt von Kindergeld im Studium
  • Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung

Den endgültigen behördlichen Bescheid, ob Du Anspruch auf Wohngeld als Schüler, Student oder Azubi hast, erhältst Du innerhalb von drei bis sechs Wochen. Im Falle der Genehmigung von Wohngeld als Student erhältst Du Dein Wohngeld bei Ausbildung rückwirkend vom ersten Monat des Antrags an.

Studium finanzieren:

Geldgeschenke:

Leistungen umsonst:

Sparmöglichkeiten:

Studium finanzieren:

Geldgeschenke:

Leistungen kostenlos:

Sparmöglichkeiten: