Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die Arbeitszeit ist während des Semesters auf maximal 20 Stunden in der Woche begrenzt.
- Unter bestimmten Bedingungen darfst Du problemlos auch mehr arbeiten – zum Beispiel in den Semesterferien.
- Die Regelung hat den Zweck, Deinen Studentenstatus trotz sozialversicherungspflichtigen Einkommens aufrecht zu erhalten.
Werkstudenten: Wie viele Stunden sind drin?
Es gibt viele Möglichkeiten, um als Student Geld zu verdienen. Wenn Du es schaffst, Dein Studium und einen Nebenjob gleichzeitig zu managen, kannst Du vom Status als Werkstudent profitieren. Die 20-Stunden-Regelung der Arbeitszeit erlaubt es Dir, den Studentenstatus bei der Krankenversicherung beizubehalten. Außerdem bist Du befreit von Abgaben an die Pflege- und Arbeitslosenversicherung und zahlst nur einen verminderten Rentenbeitrag, wenn Dein Einkommen zwischen 450 € und 1.300 € liegt.
Herzlichen Glückwunsch! Du hast einen Nebenjob, der Dir genug Zeit fürs Studium lässt, den Kontostand stabilisiert und gleichzeitig Deinen Studi-Status sichert – Du genießt das sogenannte Werkstudenten-Privileg.
Werkstudenten: 20 Stunden sind die Regel
Das Limit der Wochenarbeitszeit von Werkstudenten beträgt 20 Stunden während des laufenden Semesters. Das gilt ebenso für einen einzelnen Job wie für mehrere Tätigkeiten, also auch für weitere Werkstudenten- oder Aushilfsjobs. Hier addiert man die gesamte Arbeitszeit einfach. Das Gute ist, dass dieses Grundkonzept bei der Berechnung im Einzelfall durchaus etwas Spielraum bietet. Es gibt zum Beispiel Ausnahmeregeln, wenn Du vor allem am Wochenende arbeitest oder Semesterferien hast.
Beispiel: Max arbeitet neben seinem BWL-Studium 15 Stunden pro Woche in einer Marketingagentur. Zusätzlich übernimmt er jeden Dienstag eine 4-Stunden-Schicht als Kellner im Restaurant. Die Wochenarbeitszeit liegt also bei 19 Stunden. Selbst wenn er zusätzlich noch den Sommer über jeden Samstag eine doppelte Schicht absolviert, überschreitet er damit nicht die Grenze, denn wenn die Arbeit am Wochenende nicht mehr als 26 Wochen pro Jahr stattfindet, fällt sie bei der Berechnung weg.
Warum ist das so?
Es geht bei der Definition darum, womit Du am meisten Zeit verbringst. Der Fokus muss also weiterhin auf dem Studium und nicht auf Deinem Nebenjob liegen. Dadurch wird Rücksicht auf die Lebenssituation von Studenten genommen und es ist möglich, die Sozialabgaben zu vermindern: Dein günstiger Status, den Du bei der Krankenversicherung als Student genießt, bleibt bestehen und von Deinem Lohn wird üblicherweise nur der Beitrag für die Rentenversicherung abgezogen. Durch das Wegfallen der anderen Sozialabgaben kannst Du so anteilig mehr vom verdienten Geld behalten beziehungsweise bei einem guten Verdienst mit dem Einreichen einer Steuererklärung vielleicht sogar etwas vom Finanzamt zurückbekommen.
Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel
Weder Unialltag noch Arbeitsleben laufen stets nach dem gleichen Schema ab und darauf wird beim Thema Werkstudenten und Arbeitszeit Rücksicht genommen. Stehen zum Beispiel die Semesterferien vor der Tür, kannst Du mit Deinem Arbeitgeber vereinbaren, für ein paar Wochen mehr als 20 Stunden zu arbeiten – zur Uni gehen kannst Du in der Zeit ja sowieso nicht. Das Gleiche gilt für eine Arbeit, die hauptsächlich nachts oder am Wochenende ausgeführt wird. Hier musst Du mit den passenden Uni-Unterlagen oder Scheinen allerdings nachweisen, dass trotzdem weiterhin das Studium Dein Leben bestimmt.
Arbeitszeit von Werkstudenten: Was ist ein „ordentlicher Studierender“?
Werkstudent kannst Du nur sein, wenn Du grundsätzlich auch „ordentlicher Studierender“ nach Definition bist. Das hat nichts mit dem Zustand Deiner Bude zu tun, sondern bedeutet, dass Du an einer Hochschule oder vergleichbaren Institution eingeschrieben sein musst und Dich im Alltag vor allem mit Deinem Studium beschäftigst. Wenn Du ein Urlaubssemester einlegst oder sogar ein Duales Studium absolvierst, sind diese Bedingungen nicht erfüllt, also kannst Du dann auch nicht als Werkstudent arbeiten. Übrigens: Nach dem Abschluss endet dieser Status, sobald Du alle Ergebnisse schriftlich bekommen hast – auch dann, wenn Du offiziell noch für ein weiteres Semester immatrikuliert bist.
Nach erfolgreichem Abschluss als Werkstudent Stunden aufstocken und die Arbeitszeit erhöhen?
Einfach noch eingeschrieben bleiben und unter den gewohnten Konditionen weiterarbeiten? Das geht natürlich nicht. Sobald Du die Ergebnisse Deines Abschlusses vorliegen hast, kannst Du keine Werkstudententätigkeit mehr ausüben.
Aber vielleicht hast Du ja Glück und Du konntest bei Deinem Arbeitgeber so viel punkten, dass er Dich direkt nach dem Abschluss Deines Studiums übernimmt!
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Kommentare
Hallo MyStipendium,
Hallo MyStipendium,
ich habe bereits einen Werkstudentenjob (15h/Woche). Gerne würde ich einen zweiten Werkstudentenjob oder demnächst ein Teilzeitpraktikum machen. Was wäre genau das Problem, wenn ich über die 20h - Regel kommen würde? Es wäre für mich ok, wenn ich einen höheren Krankenkassenbeitrag und Sozialabgaben zahlen müsste. Oder ist es einfach rein rechtlich nicht erlaubt, mehr als 20 Stunden pro Woche als Student zu arbeiten? Ich bin in den Endzügen meines Studiums und würde gerne einfach noch Berufserfahrung sammeln wollen.
Vielen Dank schon einmal!
Hallo Kathi,
wenn Du dauerhaft mehr als 20 Stunden pro Woche als Student arbeitest, fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Es klingt so, als würdest Du das Teilzeitpraktikum nicht langfristig ausüben, in dem Fall ist es möglich, 26 Wochen im Jahr bis zu 40 Stunden pro Woche zu arbeiten, ohne Deine Studentenprivilegien zu verlieren. Wenn Du länger arbeiten möchtest, musst Du dann eben mit Abzügen für Sozialversicherungen und Lohnsteuer rechnen.
Viele GrüßemyStipendium