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Krankenversicherung als Student: Wie versichern?

Wie sehen die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Krankenkassen aus? Wir klären alle wichtigen Fragen und helfen Dir, die günstigste GKV zu finden.

Auch als Student brauchst Du eine Krankenversicherung. Im Idealfall kannst Du Dich bei Deinen Eltern kostenlos mitversichern lassen. Falls nicht, kommen mehrere Optionen in Frage – je nach Alter, Einkommen und anderen persönlichen Faktoren. Wir sagen Dir, wie Du individuell die beste Lösung für Dich findest.

Versicherungspflicht

In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungs-Pflicht für alle Bürger – und somit auch für Studierende. Schon bei der Einschreibung an einer Hochschule musst Du Deinen Versicherungsstatus nachweisen.

Als Student bist Du primär der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zugeordnet, also in der GKV versicherungspflichtig. Von der Versicherungspflicht in der GKV kannst Du Dich befreien lassen, wenn Du stattdessen eine private Krankenversicherung (PKV) abschließt.

Aber: Die Versicherungspflicht in der GKV hat für Dich auch Vorteile: Sie ist kostenlos, wenn Du familienversichert bist.

Die Versicherungspflicht für Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich

  • an allen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen
  • auch im Fernstudium
  • auch für Aufbau- und Erweiterungsstudien
  • während eines Auslands- oder Urlaubssemesters, wenn Du weiterhin an Deiner deutschen Hochschule eingeschrieben bist
  • wenn Du an einer ausländischen Uni studierst, aber in Deutschland wohnst

Es gibt auch Ausnahmen von der Versicherungspflicht für Studierende. Sie gilt nicht

  • für ein Promotions- oder Graduiertenstudium
  • für ein duales Studium
  • für ein komplett im Ausland absolviertes Studium
  • wenn Du über 30 bist (bis auf wenige Ausnahmen)

Doch Vorsicht: Auch wenn Du aus der Versicherungsplicht für Studierende in der GKV herausfällst, brauchst Du natürlich trotzdem eine Krankenversicherung! Du kannst dann aber nicht mehr die vergünstigte GKV-Studentenversicherung in Anspruch nehmen.

Optionen

Grundsätzlich hast Du als Student bei der Krankenversicherung folgende vier Optionen:

Art der Versicherung

GKV Familienversicherung

Monatl. Beitrag

0 €

Voraussetzungen

  • Beide Eltern GKV + max. 25 J. zzgl. 1 Jahr Wehrdienst

ODER

  • 1 Elternteil in der GKV + Einkommen der Eltern innerhalb Grenze

ODER

  • Ehepartner GKV

UND

  • Kein duales Studium
  • max. 565 € Einkommen / Monat (603 € bei Minijob)

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Anfrage über Eltern oder Ehepartner

Art der Versicherung

Studentische GKV

Monatl. Beitrag

87,38 € + Zusatzbeitrag (18,64 – 37,62 €) + Pflegeversicherung (30,78 – 35,91 €)

Voraussetzungen

  • max. 29 J. (in Ausnahmefällen auch länger)
  • max. 20h Nebenjob / Woche (nur in der Vorlesungszeit; in Semesterferien, abends, nachts oder am Wochenende sind bis zu 26 Wochen pro Jahr Ausnahmen möglich)
  • Kein duales oder Dr.-Studium

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Art der Versicherung

Freiwillige GKV

Monatl. Beitrag

ab 184,57 € + Zusatzbeitrag (ca. 25 €) + Pflegeversicherung (ca. 40 – 47 €)

Voraussetzungen

  • ab 30 J.
  • max. 565 € Arbeitsentgelt / Monat (sonst Versicherung als Arbeitnehmer)

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Art der Versicherung

Private KV

Monatl. Beitrag

ab 70 €

Voraussetzungen

  • individuell je nach Versicherung

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Gesetzliche Krankenversicherung

Kostenlose Familienversicherung

Du bist noch unter 25 und Deine Eltern sind gesetzlich versichert? Dann ist die Familienversicherung normalerweise die beste Lösung, denn hier zahlst Du keinen eigenen Beitrag. Günstiger geht es nicht! Falls Du verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bist, kannst Du Dich auch über Deinen Partner beitragsfrei mitversichern. Aufgrund der Alters- und Einkommensgrenzen kommt die kostenlose Familienversicherung aber nicht für alle Studenten in Frage.

Voraussetzungen (Familienversicherung über Eltern)

Um Dich bei einem Elternteil kostenlos mitzuversichern, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Alter: Es gilt eine Altersgrenze von 25 Jahren. Eine Verlängerung um maximal 1 Jahr ist möglich, wenn Du einen Wehrdienst bzw. Freiwilligendienst geleistet oder als Entwicklungshelfer tätig warst.
  • Versicherungsstatus der Eltern:
    • Beide Eltern gesetzlich versichert: Hier ist eine Mitversicherung problemlos möglich – bei welchem Elternteil, kannst Du Dir aussuchen.
    • Ein Elternteil privat, der andere gesetzlich versichert: Sind Deine Eltern verheiratet, dann darf der privat versicherte Elternteil nicht mehr verdienen als der gesetzlich versicherte. Sind Deine Eltern nicht verheiratet, kannst Du Dich immer beim gesetzlich versicherten Elternteil mitversichern.
  • Einkommen des Studenten: Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt bei 565 € monatlich (Stand 2026). Bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) beträgt sie 603 €. Für maximal 3 Monate (70 Arbeitstage) im Jahr darfst Du auch mehr verdienen, ein Ferienjob ist also problemlos möglich.
  • Art des Studiums: Du studierst in Vollzeit oder in Teilzeit mit mind. 15 ECTS / Semester. Im berufsbegleitenden oder dualen Studium ist keine Familienversicherung möglich.

Erkundige Dich im Zweifelsfall bei der zuständigen Krankenkasse, wenn Du Dir unsicher bist, ob Du die Voraussetzungen erfüllst!

Voraussetzungen (Familienversicherung über Partner)

Für die Mitversicherung beim Ehe- oder Lebenspartner gilt keine Altersgrenze. Du musst lediglich die Einkommensgrenze von 565 € monatlich bzw. 603 € (Minijob) beachten.

Vor- und Nachteile

+ kostenlos, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst
+ Minijob und Ferienjob problemlos möglich
+ solide Grundversorgung
- Familienversicherung über Eltern nur unter 25 Jahren
- nicht im dualen Studium möglich
- Bindung an Krankenkasse von Eltern bzw. Partner

Studentische Krankenversicherung

Du bist älter als 25 oder Deine Eltern sind privat versichert? Wenn eine kostenlose Familienversicherung in der GKV nicht oder nicht mehr möglich ist, kannst Du oft eine Studentenversicherung zum vergünstigten Tarif abschließen.

Die Krankenkasse können sich Studenten in diesem Fall frei aussuchen. Spätestens 2 Wochen nach Beginn der Versicherungspflicht solltest Du Dich bei der Krankenkasse melden.

Voraussetzungen

Für die studentische Krankenversicherung musst Du die Voraussetzungen für die GKV-Versicherungspflicht als Student erfüllen:

  • Alter: Normalerweise läuft die Studentenversicherung nur bis zum Ende des Semesters, in dem Du Deinen 30. Geburtstag hast. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich. Zu den Ausnahmegründen zählen u. a.:
    • Geburt eines Kindes
    • Behinderung oder chronische Erkrankung
    • Pflege von Familienangehörigen
    • Erwerb der Studienvoraussetzungen über den zweiten Bildungsweg
    Bis 2020 galt zusätzlich eine Grenze von maximal 14 Fachsemestern; diese Regelung ist seit dem 01.01.2020 ersatzlos entfallen.
  • Nebenjob: Du solltest „hauptberuflich” Student sein, das heißt:
    • während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden / Woche arbeiten
    • Ausnahme: in den Semesterferien, am Wochenende, abends oder nachts darfst Du mehr als 20 Stunden arbeiten – aber höchstens 26 Wochen (bzw. 182 Kalendertage) innerhalb von 12 Monaten
    • keine hauptberufliche Selbstständigkeit (mehr als 20 Stunden / Woche)
    • Voraussetzung bleibt, dass das Studium zeitlich im Vordergrund steht; über das Vorliegen einer Ausnahme entscheidet die Krankenkasse
  • Studienform: Die Studentenversicherung ist auf das berufsqualifizierende Erststudium (d. h. Bachelor- und Masterstudium) beschränkt. Ausgeschlossen sind:
    • duales Studium (zählt sozialrechtlich als Ausbildung)
    • Promotions- oder Graduiertenstudium (kein Erststudium)
Beitragshöhe

Die Beitragshöhe in der studentischen Krankenversicherung ist an die BAföG-Entwicklung gekoppelt (auch wenn Du kein BAföG beziehst). Der einheitliche Sockelbetrag liegt bei 10,22 % des BAföG-Bedarfssatzes von 855 €, also 87,38 € monatlich (Stand 2026). Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der derzeit je nach Krankenkasse zwischen 18,64 und 37,62 € liegt (durchschnittlich ca. 24,79 € bzw. 2,9 %). Außerdem zahlst Du Beiträge in die Pflegeversicherung: Wenn Du unter 23 bist oder ein Kind hast, sind es 30,78 € (3,6 %), Kinderlose ab 23 zahlen 35,91 € (4,2 %).

Insgesamt kannst Du also mit rund 143 bis 148 € im Monat rechnen.

Tipp: Falls Du BAföG beziehst und nicht bereits den Höchstsatz erhältst, kannst Du um einen Zuschuss zur Krankenversicherung ansuchen. Bis zu 137 € monatlich bekommst Du vom BAföG-Amt zurück (ab 31 Jahren bis zu 233 €). Dazu ist ein gesonderter Antrag inkl. Bescheinigung Deiner Krankenkasse nötig. Erhältst Du den Höchstsatz, ist kein Zuschuss möglich, weil die Versicherungsbeiträge hier bereits eingerechnet sind.

Vor- und Nachteile

+ günstige Beiträge, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst
+ Nebenjob bis maximal 20 h / Woche möglich
+ freie Wahl der gesetzlichen Krankenkasse
+ solide Grundversorgung
- nur unter 30 Jahren (in Ausnahmefällen Verlängerung möglich)
- nicht im dualen Studium, Promotions- oder Graduiertenstudium

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Du bist über 30 oder im Promotionsstudium? Dann fällst Du aus der Versicherungspflicht als Student heraus und verlierst damit den Anspruch auf die vergünstigte studentische Krankenversicherung in der GKV. Eine mögliche Option ist dann die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Alternativ kannst Du Dich privat versichern.

Mit Ende des Semesters, in dem Du Deinen 30. Geburtstag hast, wird die studentische Krankenversicherung automatisch auf eine freiwillige Krankenversicherung umgestellt. Falls Du die Krankenkasse zu diesem Zeitpunkt wechseln möchtest, solltest Du Dich rechtzeitig vor Ablauf der Studentenversicherung um einen neuen Vertrag kümmern.

Voraussetzungen

Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist eine Art Auffangnetz, wenn Du durch keine Pflichtversicherung in der GKV (z. B. als Student unter 30 oder als Arbeitnehmer über der Minijob-Grenze) erfasst wirst. „Freiwillig” ist sie nur insofern, als Du zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen kannst.

Für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich: Anders als private Krankenversicherungen dürfen Dich gesetzliche Krankenkassen nicht ablehnen. Es wird auch keine Gesundheitsprüfung durchgeführt.

Beitragshöhe

Die Beitragshöhe in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung orientiert sich an Deinem Einkommen. Die Untergrenze ergibt sich aus der Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € (Stand 2026). Du zahlst einen ermäßigten Beitragssatz von 14 % – macht einen Sockelbeitrag von 184,57 €. Obendrauf kommen der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (durchschnittlich ca. 2,9 %) sowie die Beiträge zur Pflegeversicherung (ca. 40 € mit Kind bzw. 47 € für Kinderlose). Insgesamt zahlst Du somit meist über 250 € monatlich.

Die Einkünfte werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Trotzdem kann die freiwillige Krankenversicherung als Student bei hohem Einkommen teuer werden – theoretisch.

Denn aufgepasst: Falls Du durch eine unselbständige Beschäftigung mehr als 565 € im Monat verdienst, bist Du nicht mehr freiwillig krankenversichert! Stattdessen greift die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Hier berechnen sich Deine Krankenversicherungsbeiträge anders: Den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte.

Auch bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit ändert sich Dein Versicherungsstatus. In der Regel stuft die Krankenkasse eine selbstständige Tätigkeit als hauptberuflich ein, wenn Du mehr als 20 h / Woche dafür aufwendest.

Für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung als Student sind daher nur Einnahmen aus Minijob, Selbstständigkeit bis maximal 20 h / Woche und anderen Quellen (z. B. Vermietung, Kapitalerträge oder Renten) relevant. Ein Beispiel: Du nimmst mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit im Schnitt 1.600 € pro Monat ein. Daraus ergibt sich ein Krankenversicherungsbeitrag von rund 310 € monatlich.

Tipp: Falls Du BAföG unter dem Höchstsatz beziehst, ist ein Zuschuss zu Deinen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen von bis zu 233 € möglich (ab 31 Jahren). Dazu musst Du dem BAföG-Amt nachweisen, dass Du freiwillig gesetzlich versichert bist und höhere Beiträge zahlst als in der studentischen Krankenversicherung.

Vor- und Nachteile

+ keine Gesundheitsprüfung
+ Beiträge unabhängig vom Gesundheitszustand
+ solide Grundversorgung
+ freie Wahl der gesetzlichen Krankenkasse
+ günstig bei niedrigem Einkommen
- ggf. teuer bei hohem Einkommen
- keine Sonderleistungen wie z. B. Chefarztbehandlung
- lange Wartezeiten möglich

Krankenkassenbeitrag als Student in der GKV

Versicherungsart

Familienversicherung

Für wen?

Bis 24 J.

Bemessungs­grundlage

keine

Beitrags­satz

keiner

Monats­beitrag

0 €

Versicherungsart

Studentische Krankenversicherung

Für wen?

Bis 25 J.

Bemessungs­grundlage

855 €

Beitrags­satz

10,22 % + PV + ZB

Monats­beitrag

87,38 € + PV + ZB

Versicherungsart

Freiwillige Versicherung

Für wen?

Ab 30 J.

Bemessungs­grundlage

mind. 1.318,33 €

Beitrags­satz

14,0 % + PV + ZB

Monats­beitrag

mind. 184,57 € + PV + ZB

Private Krankenversicherung

Viele private Krankenversicherungen bieten für Studenten vergünstigte Tarife schon ab rund 70 € monatlich an. Der Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung? Die konkrete Beitragshöhe berechnet sich nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsstärke des Tarifs. Je nach Versicherung übertreffen die Leistungen oft die der gesetzlichen Krankenversicherung (Chefarztbehandlung, kürzere Wartezeiten etc.). Eine kostenlose Mitversicherung von Angehörigen ist dagegen nicht möglich, jedes Mitglied zahlt eigene Beiträge. Ein Pluspunkt ist, dass viele private Versicherungen die Altersgrenze bei ihren Studententarifen höher ansetzen (oft 40 Jahre).

Eine private Krankenversicherung kann sich für Studenten unter diesen Voraussetzungen lohnen:

  • Keine Familienversicherung in der GKV: Falls Deine Eltern privat versichert sind oder Du das Studium erst nach Deinem 25. Geburtstag beginnst, kannst Du den Vorteil der kostenlosen Mitversicherung nicht nutzen.
  • Studium über 30: Wer die vergünstigte studentische Krankenversicherung nicht (mehr) nutzen kann, muss sich in der GKV freiwillig versichern. Im Vergleich zu PKV-Studententarifen ist das oft teurer.
  • Beamtenkinder: Ist ein Elternteil verbeamtet, dann profitierst Du in der privaten Krankenversicherung von vergünstigten Beihilfetarifen. Oft übernimmt der Staat 80 % der Kosten, nur für die restlichen 20 % müssen Versicherte selbst aufkommen. Das gilt jedenfalls bis zum 25. Geburtstag.
  • Guter Gesundheitszustand: Je weniger Vorerkrankungen, desto geringer fällt Dein Beitrag aus.

Wichtig – Bindung an Deine Entscheidung: Die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht ist nur zu Studienbeginn möglich, also mit Eintritt der Versicherungspflicht durch die Einschreibung (Rechtsgrundlage: § 205 Abs. 2 VVG). Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden – wird die Frist versäumt, tritt automatisch die Versicherungspflicht ein. Die einmal getroffene Befreiungs-Entscheidung ist für den gesamten (Rest des) Studiengangs bindend: Ein Rückwechsel in die GKV während desselben Studiengangs ist nicht mehr möglich – auch dann nicht, wenn sich die GKV später als günstiger herausstellt. Erst bei einem später neu aufgenommenen Studiengang oder mit dem Wechsel in eine versicherungspflichtige Berufstätigkeit besteht wieder eine Wahlmöglichkeit.

Du möchtest Dich erst nach Deinem Studium privat versichern? Dann kannst Du bei vielen privaten Krankenversicherungen schon jetzt einen sogenannten Options- oder Anwartschaftstarif abschließen. Das funktioniert auch parallel zur kostenlosen GKV-Familienversicherung. Dazu absolvierst Du einmalig eine Gesundheitsprüfung und zahlst anschließend einen sehr geringen monatlichen Beitrag (rund 3 bis 15 €). Nach dem Studium lässt sich der Optionstarif in einen regulären Tarif umwandeln. Der Vorteil: Du sicherst Dir für später günstige Beiträge, wenn Deine Gesundheit jetzt top ist.

Alternativ kannst Du auch nur eine private Zusatzversicherung (z. B. eine Zahnzusatzversicherung) abschließen.

Voraussetzungen

Wenn Du Dich privat versichern möchtest, musst Du Dich innerhalb von 3 Monaten nach Studienbeginn per Antrag an die Krankenkasse von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Falls Du schon vorher privat versichert warst, kannst Du Dich dazu an eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung wenden.

Anschließend stellst Du bei der gewählten Krankenkasse einen Versicherungsantrag. Nach einer Gesundheitsprüfung erhältst Du ein individuelles Versicherungsangebot.

Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung dürfen Dich private Krankenkassen auch ablehnen. Das passiert in der Regel aber nur bei gravierenden Vorerkrankungen.

Beitragshöhe

Die Höhe der Beiträge unterscheidet sich je nach Anbieter, Leistungsstärke des Tarifs, Gesundheitszustand und Alter. Günstige Tarife für Studenten sind bereits ab ca. 70 € monatlich zu haben, können aber mit Selbstbehalten verbunden sein. Wer selten zum Arzt geht, wird von manchen Anbietern mit Rückzahlungen belohnt. Bei Vorerkrankungen können die Versicherungen dagegen Risikoaufschläge berechnen.

Vor- und Nachteile

+ oft günstiger als GKV-Tarife
+ Wahlleistungen
+ oft bessere Leistungen (Chefarztbehandlung, schnelle Termine)
+ freie Wahl der Versicherung
+ individuell angepasste Tarife möglich
+ höhere Altersgrenze
- Gesundheitsprüfung
- bei Vorerkrankungen oft teuer
- keine kostenlose Mitversicherung von Familienmitgliedern

Geld sparen:

Geld geschenkt:

Kostenloses:

Studienfinanzierung: