Seit dem 01.01.2015 gibt es das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Deutschland, welches vorgibt, dass auch Praktikanten und Werkstudenten einen Mindestlohn bekommen. Dieser beträgt aktuell 12,41 € pro Stunde (Stand: Oktober 2024). Ob Du den Mindestlohn im Praktikum allerdings wirklich bekommst, hängt davon ab, ob Du ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum absolvierst. Wenn Du noch keinen Praktikumsplatz gefunden hast, kannst Du in unserer Praktikumsbörse auf über 2.100 Praktikumsplätze zugreifen und Dein passendes Unternehmen finden. Der Mindestlohn kann auch Einfluss auf die Höhe Deines BAföGs haben: Mit unserem BAföG-Rechner findest Du schnell heraus, wie viel BAföG Dir bei Deinem Praktikum noch zusteht. Im folgenden Artikel erläutern wir Dir, wann Dir Mindestlohn zusteht und was die Vor- bzw. Nachteile des neuen Mindestlohngesetzes für Praktikanten sind.
Mindestlohn im Praktikum: Ja oder Nein?
Grundsätzlich muss zwischen freiwilligen und Pflichtpraktika unterschieden werden: Ein Pflichtpraktikum wird während des Studiums absolviert und ist in Deiner Prüfungsordnung verankert. Normalerweise verlangt die Universität einen Nachweis des Pflichtpraktikums und das Absolvieren des Pflichtpraktikums ist eine Voraussetzung für den Abschluss. Wie lange das Pflichtpraktikum dauern sollte, hängt ganz von den Vorschriften Deiner Uni ab, hier kann von 4 Wochen bis 6 Monaten alles dabei sein. Aber auch falls Deine Uni kein Pflichtpraktikum vorgibt, kannst Du freiwillig ein Praktikum absolvieren. Freiwillige Praktika können Dir helfen, auch während des Studiums bereits wertvolle Praxiserfahrungen zu sammeln.
Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum? So wird Deine Arbeit vergütet
Pflichtpraktika
- Pflichtpraktikum VOR Beginn Deines Studiums: Bei einem Pflichtpraktikum vor Beginn Deines Studiums, auch Vorpraktikum genannt, gibt es keinen Mindestlohn für Dich. Grundsätzlich besteht bei einem Pflichtpraktikum keine gesetzliche Pflicht zur Vergütung, trotzdem ist eine freiwillige Vergütung aber möglich.
- Pflichtpraktikum WÄHREND Deines Studiums: Auch während Deines Studiums muss ein Pflichtpraktikum nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MiLoG nicht mit dem Mindestlohn vergütet werden.
Freiwillige Praktika
- Freiwilliges Praktikum VOR Beginn Deines Studiums: Wenn Du ein freiwilliges Praktikum vor Deinem Studium absolvierst, handelt es sich um ein sogenanntes Orientierungspraktikum. Ob Dein Orientierungspraktikum mit dem Mindestlohn vergütet wird, hängt davon ab, wie lange Dein Praktikum dauert. Wenn Dein Praktikum maximal drei Monate dauert, hast Du keinen Anspruch auf den Mindestlohn im Praktikum. Allerdings hast Du trotzdem Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Wenn Dein Praktikum länger als drei Monate dauert, hast Du Anspruch auf den Mindestlohn im Praktikum. Dein Arbeitgeber muss Dir in diesem Fall von dem ersten Tag an Mindestlohn zahlen.
- Freiwilliges Praktikum WÄHREND Deines Studiums: Auch bei einem freiwilligen Praktikum während Deines Studiums hast Du nur Anspruch auf den Mindestlohn, wenn Dein Praktikum länger als drei Monate dauert. Ansonsten besteht der Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die aber vom Arbeitgeber festgelegt werden kann. Die Ausnahme ist, wenn Du bei dem gleichen Arbeitgeber zweimal ein Praktikum machst: Bei Deinem zweiten Praktikum hast Du dann Mindestlohnanspruch.
- Freiwilliges Praktikum NACH Deinem Studium: Falls Du ein freiwilliges Praktikum nach Deinem Studium absolvierst, hast Du unabhängig von der Länge des Praktikums vom ersten Tag an Anspruch auf den Mindestlohn.
Ausnahme
Falls ein Praktikant noch minderjährig ist, also unter 18 Jahren, besteht keine Pflicht für den Arbeitgeber den Mindestlohn zu zahlen. Falls der minderjährige Praktikant allerdings schon eine abgeschlossene Ausbildung vorzuweisen hat, wird der Mindestlohn gezahlt.
Praktikum mit Mindestlohn: Kannst Du davon profitieren?
Seitdem der Mindestlohn für Praktikanten eingeführt worden ist, sind viele Studenten unsicher, ob sie davon wirklich profitieren können. Wir zeigen Dir, worauf Du achten musst und welche Vor- und Nachteile der neue Mindestlohn mit sich bringt.
Vorteile:
- Endlich kannst Du Dir sicher sein, dass Deine Arbeit - egal ob "nur" Praktikant - angemessen vergütet wird
- Mit 12,41 € pro Stunde (Stand: Oktober 2024) kannst Du Dich als Praktikant im Notfall komplett selbst aushalten und musst nicht aus finanziellen Gründen auf die spannende Praxiserfahrung verzichten.
- Motivation: Im Praktikum wollen Studenten vor allem eins: Viel lernen! Wenn die Leistung gleichzeitig noch ordentlich vergütet wird, steigert das die Motivation.
Nachteile:
- Praktikumsplatz-Mangel: Durch den Mindestlohn werden Praktikanten vor allem für kleine Unternehmen und Start Ups zu teuer. Als Konsequenz streichen diese viele ihrer Praktikantenstellen. Wir empfehlen Dir trotzdem, Start Ups als Arbeitgeber für ein Praktikum ohne Mindestlohn von bis zu drei Monaten nicht auszuschließen. Dank der flachen Hierarchien hast Du die Möglichkeit hier besonders viel Verantwortung zu übernehmen.
- Wenn Du anstatt 6 Monate nur 3 Monate Praktikums machst, um dem Mindestlohn zu entgehen, leidet Deine Lernkurve. Normalerweise braucht es ca. 1-2 Monate bis Du im Unternehmen richtig eingearbeitet bist. Wenn Du dann bereits nach drei Monaten wieder gehst, ist es schwierig, Dir verantwortungsvolle Aufgaben zu übertragen.
- Viel schwieriger Praxiserfahrung zu sammeln. Viele Festanstellungen haben eine 1-2 jährige Berufserfahrung als Voraussetzung. Das sind vier bis acht dreimonatige Praktika, was wiederum sehr stressig für den Praktikanten ist und gleichzeitig einen wenig fokussierten Eindruck im Lebenslauf hinterlässt.
- Kein Praktikumsplatz trotz Qualifikation. Unternehmen versuchen den Praktikanten zu wählen, für den sie keinen Mindestlohn zahlen müssen. Deswegen besteht die Gefahr, dass Unternehmen sich eher für günstigere Pflichtpraktikanten als für qualifizierte freiwillige Praktikanten entscheiden, die durch das neue Gesetz zu teuer geworden sind.
Unser Fazit zum Mindestlohn im Praktikum
Egal, ob Du ein Pflichtpraktikum während des Studiums vorgeschrieben hast oder ein freiwilliges Praktikum absolvieren möchtest, ein Praktikum lohnt sich auf jeden Fall. Grundsätzlich kannst Du Dir merken: Pflichtpraktika müssen nicht vergütet werden und freiwillige Praktika werden ab einem Zeitraum von drei Monaten vergütet, außer sie finden nach Deinem Abschluss statt, dann werden sie komplett vergütet. Wir empfehlen Dir aber generell, Deinen Arbeitgeber für das Praktikum nicht anhand der Bezahlung auszuwählen. Hier kommt es vor allem auf Deine persönlichen Interessen an.
Unser Tipp für Dich: Wenn Du Dein passendes Unternehmen gefunden hast, stelle sicher, dass Du bei Deiner Bewerbung keine Unterlagen vergisst. Zu einer Bewerbung gehören grundsätzlich
- das Praktikumsanschreiben,
- der tabellarische Lebenslauf und
- alle relevanten Zeugnisse.
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