Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die Arbeitszeit ist während des Semesters auf maximal 20 Stunden in der Woche begrenzt.
- Unter bestimmten Bedingungen darfst Du problemlos auch mehr arbeiten – zum Beispiel in den Semesterferien.
- Die Regelung hat den Zweck, trotz sozialversicherungspflichtigen Einkommens Deinen Studentenstatus aufrechtzuerhalten.
Werkstudenten: Wie viele Stunden sind drin?
Es gibt viele Möglichkeiten, um als Student Geld zu verdienen. Wenn Du es schaffst, Dein Studium und einen Nebenjob gleichzeitig zu managen, kannst Du vom Status als Werkstudent profitieren. Die 20-Stunden-Regelung der Arbeitszeit erlaubt es Dir, bei der Krankenversicherung den Studentenstatus beizubehalten. Außerdem bist Du befreit von Abgaben an die Pflege- und Arbeitslosenversicherung und zahlst nur einen verminderten Rentenbeitrag, wenn Dein Einkommen zwischen 520 € und 1.300 € liegt.
Herzlichen Glückwunsch! Du hast einen Nebenjob, der Dir genug Zeit fürs Studium lässt, den Kontostand stabilisiert und gleichzeitig Deinen Studi-Status sichert – Du genießt das sogenannte Werkstudenten-Privileg.
Werkstudenten: 20 Stunden sind die Regel
Das Limit der Wochenarbeitszeit von Werkstudenten beträgt 20 Stunden während des laufenden Semesters. Das gilt ebenso für einen einzelnen Job wie für mehrere Tätigkeiten, also auch für weitere Werkstudenten- oder Aushilfsjobs. Im Falle mehrerer Jobs addiert man die Arbeitszeit. Das Gute ist, dass dieses Grundkonzept bei der Berechnung im Einzelfall durchaus etwas Spielraum bietet. Es gibt zum Beispiel Ausnahmeregeln, vor allem wenn Du am Wochenende arbeitest oder Semesterferien hast.
Beispiel: Max arbeitet neben seinem BWL-Studium 15 Stunden pro Woche in einer Marketingagentur. Zusätzlich übernimmt er jeden Dienstag eine 4-Stunden-Schicht als Kellner im Restaurant. Die Wochenarbeitszeit liegt also bei 19 Stunden. Selbst wenn er zusätzlich noch den Sommer über jeden Samstag eine doppelte Schicht absolviert, überschreitet er damit nicht die Grenze, denn wenn die Arbeit am Wochenende nicht mehr als 26 Wochen pro Jahr stattfindet, fällt sie bei der Berechnung weg.
Warum ist das so?
Es geht bei der Definition darum, womit Du am meisten Zeit verbringst. Der Fokus muss also weiterhin auf dem Studium und nicht auf Deinem Nebenjob liegen. Dadurch wird Rücksicht auf die Lebenssituation von Studenten genommen und es ist möglich, die Sozialabgaben zu vermindern: Dein günstiger Status, den Du bei der Krankenversicherung als Student genießt, bleibt bestehen, und von Deinem Lohn wird üblicherweise nur der Beitrag für die Rentenversicherung abgezogen. Durch das Wegfallen der anderen Sozialabgaben kannst Du so anteilig mehr vom verdienten Geld behalten beziehungsweise bei einem guten Verdienst durch das Einreichen einer Steuererklärung vielleicht sogar etwas vom Finanzamt zurückbekommen.
Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel
Weder Unialltag noch Arbeitsleben laufen stets nach dem gleichen Schema ab, und darauf wird beim Thema Werkstudenten und Arbeitszeit Rücksicht genommen. Stehen zum Beispiel die Semesterferien vor der Tür, kannst Du mit Deinem Arbeitgeber vereinbaren, für ein paar Wochen mehr als 20 Stunden zu arbeiten – zur Uni gehen kannst Du in der Zeit ja sowieso nicht. Das Gleiche gilt für eine Arbeit, die hauptsächlich nachts oder am Wochenende ausgeführt wird. Hier musst Du mit den passenden Uni-Unterlagen oder Scheinen allerdings nachweisen, dass trotzdem weiterhin das Studium Dein Leben bestimmt.
Arbeitszeit von Werkstudenten: Was ist ein „ordentlicher Studierender“?
Werkstudent kannst Du nur sein, wenn Du grundsätzlich auch „ordentlicher Studierender“ gemäß Definition bist. Das hat nichts mit dem Zustand Deiner Bude zu tun, sondern bedeutet, dass Du an einer Hochschule oder vergleichbaren Institution eingeschrieben bist und Dich im Alltag vor allem mit Deinem Studium beschäftigst. Wenn Du ein Urlaubssemester einlegst oder ein Duales Studium absolvierst, sind diese Bedingungen nicht erfüllt, also kannst Du dann auch nicht als Werkstudent arbeiten. Übrigens: Nach dem Abschluss endet dieser Status, sobald Du alle Ergebnisse schriftlich bekommen hast – auch dann, wenn Du offiziell noch für ein weiteres Semester immatrikuliert bist.
Nach erfolgreichem Abschluss als Werkstudent Stunden aufstocken und die Arbeitszeit erhöhen?
Einfach noch eingeschrieben bleiben und unter den gewohnten Konditionen weiterarbeiten? Das geht natürlich nicht. Sobald Du die Ergebnisse Deines Abschlusses vorliegen hast, kannst Du keine Werkstudententätigkeit mehr ausüben.
Aber vielleicht hast Du ja Glück und Du konntest bei Deinem Arbeitgeber so viel punkten, dass er Dich direkt nach dem Abschluss Deines Studiums übernimmt!
Mehr Themen für Werkstudenten:
- Werkstudent-Gehalt: Stundenlohn, Abzüge und Freigrenzen
- Werkstudent-Steuern: Wann und wie viel musst Du zahlen?
- Werkstudent-Krankenversicherung: Wann musst Du zahlen?
- Urlaubsanspruch als Werkstudent: Wie viele Tage sind drin?
Kommentare
Hallo MyStipendium,
Hallo MyStipendium,
ich habe bereits einen Werkstudentenjob (15h/Woche). Gerne würde ich einen zweiten Werkstudentenjob oder demnächst ein Teilzeitpraktikum machen. Was wäre genau das Problem, wenn ich über die 20h - Regel kommen würde? Es wäre für mich ok, wenn ich einen höheren Krankenkassenbeitrag und Sozialabgaben zahlen müsste. Oder ist es einfach rein rechtlich nicht erlaubt, mehr als 20 Stunden pro Woche als Student zu arbeiten? Ich bin in den Endzügen meines Studiums und würde gerne einfach noch Berufserfahrung sammeln wollen.
Vielen Dank schon einmal!
Hallo Kathi,
wenn Du dauerhaft mehr als 20 Stunden pro Woche als Student arbeitest, fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Es klingt so, als würdest Du das Teilzeitpraktikum nicht langfristig ausüben, in dem Fall ist es möglich, 26 Wochen im Jahr bis zu 40 Stunden pro Woche zu arbeiten, ohne Deine Studentenprivilegien zu verlieren. Wenn Du länger arbeiten möchtest, musst Du dann eben mit Abzügen für Sozialversicherungen und Lohnsteuer rechnen.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo MyStipendium,
Hallo MyStipendium,
Ich verstehe leider noch nicht welche Zeiten mit der Außnahmeregelung am Abend, in der Nacht oder am Wochenende genau gemeint sind. Heißt das, dass ich neben meinem aktuellen Werkstudi-Job von 20h, am Abend zwischen ca. 17.00 - 21.00 Uhr im Zeitraum von einem Monat (nur kurzfristig) einer zweiten Beschäftigung nachgehen könnte, ohne, dass mir das Werkstudentenprivileg entzogen wird? Meine 26-Wochen Grenze hätte ich damit noch nicht überschritten. Auch den Steuerfreibetrag kann ich einhalten. Allerdings sind gerade auch keine Semesterferien, in denen ausschließlich für mich die 40 Stunden Woche möglich wäre.
Vielen Dank sim Voraus!
Hallo Max,
das ist richtig, wenn Du nur kurzfristig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, egal ob es in den oder außerhalb der Semesterferien ist, wird Dir das Werkstudentenprivileg nicht entzogen. Die 26 Wochen Regel bedeutet, dass Du nur 26 Wochen (oder 182 Kalendertage) Vollzeit arbeiten darfst, ohne Deine Vorteile als Werkstudent zu verlieren. Im Prinzip musst Du das ganze Jahr über Deine Stunden zählen und aufpassen, dass Du nicht über die genannten Grenzen kommst.
Nachtarbeit ist laut Gesetz von 23 – 6 Uhr (für Bäckereien von 22 – 5 Uhr). Du könntest also auch zu dieser Zeit mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, aber dann auch wieder nur maximal 26 Wochen.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo,
Hallo,
ich hätte noch eine Frage zum Werkstudentenjob + Minijob. Ich habe derzeit einen 20h/Woche Werkstudentenjob bisher allerdings auf 2 Monate befristet und überlege noch einen 9h/Woche Minijob anzunehmen. Wenn ich das richtig verstanden habe ist dies möglich, solange ich im Jahr nicht mehr als 26 Wochen über die 20 Stunden/Woche komme. Meine Frage wäre allerdings, muss ich dann trotzdem mehr Sozialleistungen bzw einen höheren Krankenversicherungsbeitrag zahlen oder nur die Rentenversicherung für den 1. Job? Und ist mein Zweitjob (Minijob) dann Steuerklasse 6? Muss ich dann Steuern zahlen?
Und geht das mit den Stunden, ich habe gelesen, dass dies nur am Abend bzw am Wochenende/Semesterferien geht. Schreibe derzeit an meiner Masterarbeit und habe daher keine festen Studierendenzeiten.
Hallo Helenee,
ja, das ist richtig, du kannst den Minijob annehmen, da Du voraussichtlich nicht die 26 Wochen Regel überschreiten wirst. Da Du keine Vorlesungen mehr hast, kannst Du Deine Zeit auf Masterarbeit und Minijob/Werkstudent freier verteilen. Allerdings solltest Du auf die 20 Stunden pro Woche und die 26 Wochen pro Jahr achten.
Bei der Einkommensteuer kommt es auf Deinen Verdienst an. Wenn Du im Jahr mehr als den Steuerfreibetrag (derzeit 9.984 Euro) verdienst, musst Du Steuern zahlen. Der Minijob würde als Zweitjob in Steuerklasse 6 versteuert werden. Allerdings brauchst Du keine Abgaben zahlen, solange Du mit dem Minijob unter 520 Euro verdienst.
Generell sind Minijobs von den Sozialversicherungen befreit, allerdings musst Du Rentenversicherung für Deinen Minijob zahlen. Bei der Krankenversicherung gilt für die Kombination Werkstudent und Minijob auch die 20 Stunden Regel. Du solltest also unter 20 Stunden pro Woche arbeiten, sonst werden Abgaben an die Sozialversicherungen fällig. Zu all diesen Fragen kannst Du Dir auch noch den Artikel zu Werkstudent und Minijob ansehen.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo Team von MyStipendium,
Hallo Team von MyStipendium,
ich stehe vor einer Situation, die hier in den Kommentaren noch nicht beschrieben wurde.
Aktuell arbeite ich 20h/ Woche als Werkstudent bei einem Unternehmen. Dabei komme ich über den Steuerfreibetrag, sodass bereits Steuer von meinem Gehalt abgezogen wird.
Ich stehe vor dem Ende meines Masterstudiums und habe jetzt die Möglichkeit, die Masterarbeit in einem Unternehmen zu verfassen. Dort würde ich auch ein Gehalt erhalten. Allerdings möchte ich meine aktuelle Werkstudenten-Tätigkeit nicht aufgeben sondern beide Jobs parallel laufen lassen.
Theoretisch ist es ja, wie ihr in eurem Artikel schreibt, möglich, zwei Werkstudentenjobs zu haben. Mein Gedanke ist:
Stelle 1 mit 20h/Woche weiterlaufen lassen und die Stunden unter der Woche abarbeiten. Stelle 2 (Masterarbeit) auch auf 20h/ Woche laufen lassen, jedoch mit einer vertraglichen Nebenbestimmung, dass die Stunden am Wochenende abzuleisten sind. Das ist ja theoretisch zu rechtfertigen, da es sich um die Erstellung einer Masterarbeit handelt. Wenn ich die Masterarbeit in 6 Monaten fertigstelle bleibe ich auch unter der 26-Wochen Schwelle. Bleibt die Frage, ob ich damit durchkomme, da jeder der schonmal eine Abschlussarbeit geschrieben hat, weiß, dass man im Durchschnitt mehr als 20h/ Woche an der Arbeit schreibt. An dieser Stelle könnte man jedoch argumentieren, dass der Anteil für das Unternehmen am Wochenende abgeleistet wird und der Rest mein eigener Anteil ist, da ich ja auch ein Interesse an einer erfolgreichen Abschlussarbeit habe.
Das müsste so doch möglich sein, oder habe ich einen Denkfehler? Über eine Antwort würde ich mich freuen!
Hallo Mamutrer,
eine zweite Stelle als Werkstudent ist möglich. Wie Du selbst erwähnst, hältst Du die 26 Wochen Regel ein und solltest damit Deinen Studentenstatus beibehalten. Wenn Du mit beiden Stellen über den Freibetrag von derzeit 10.908 € kommst, musst Du dann mehr Steuern zahlen, da Dein zweiter Job wahrscheinlich anders besteuert wird. Siehe dazu den Artikel Steuerklasse als Student
Viele GrüßemyStipendium
Hallo ich hätte da mal eine
Hallo ich hätte da mal eine kurze Frage …
Ich möchte einen Werkstudenten Vertrag Unterzeichnen und die Arbeitszeit wäre an manchen Tagen tagsüber und oft auch nachts bzw Beginn abends, so wie ich das verstehe darf ich dann ja in der Woche mehr als 20 Stunden arbeiten solange es nicht die 26 Wochengrenze in einem Jahr überschreitet oder ? Da es auch teilweise Nachtarbeit ist ?
Vielen Dank für eine Antwort
Hallo Leon,
ja, das ist richtig. Solange Du nicht mehr als 26 Wochen im Jahr länger als 20 Stunden arbeitest, behältst Du Dein Werkstudentenprivileg bei. Beachte aber, dass Du dann eventuell auch Versicherungsbeiträge zahlen musst, wenn Du mehr als 520 Euro im Monat verdienst und Steuern sobald Du über den Freibetrag von 10.908 Euro im Jahr kommst.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo liebes mystipendium
Hallo liebes mystipendium-Team,
bezüglich der maximalen Arbeitszeit gibt es noch folgende Unklarheit: Es ist also möglich an 26 Wochen die wöchentlichen 20 Stunden beliebig zu überschreiten (40-Stundenwoche), wenn man die übrigen 26-27 Wochen des Jahres bei max. 20-Stunden pro Woche bleibt? Verstehe ich das richtig? Also Arbeitsstunden pro Jahr 1560 (40*26 + 20 *26) Vielen Dank für eine schnelle Antwort, liebe Grüße
Hallo Aydo,
die Regeln zur Arbeitszeit von Studenten sollen sicherstellen, dass das Studium im Vordergrund steht. Deine Rechnung ist prinzipiell richtig, allerdings gibt es noch weitere Bestimmungen, die die Arbeitszeit von Studenten einschränken. Zum Beispiel sollte eine Anstellung mit mehr als 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche nie länger als 3 Monate dauern und wenn Du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, dann sollte dieser Zeitraum entweder in die Semesterferien, auf das Wochenende oder die Nacht fallen.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo Team von MyStipendium,
Hallo Team von MyStipendium,
ich habe 2 Studentenjobs, ein Job mit circa 6h/Woche und ein Nachtdienst der von 16:00 bis 07:00 Uhr geht. Beide Jobs sind länger als 26 Wochen befristet, jedoch würde ich trotzdem in einem Jahr NICHT länger als 26 Wochen über die 20h-Regel kommen. Bin ich dann beitragsfrei oder hätten beide Jobs vertraglich eine 26-Wochen-Befristung benötigt?
Es ist ein bisschen schwierig bei mir, da ich die Nachtdienststelle unregelmäßig ausübe, mal nur 2x im Monat und in den Semesterferien gerne auch mal 4x im Monat.
Bei der anderen Stelle arbeite ich auch nicht jede Woche zwingend 6h, sondern oft auch weniger.
Ich habe gelesen, dass wenn man über 520€ verdient, dass man dann Versicherungsbeiträge zahlen muss. Welche wären das?
Hallo Gast,
solange Du nicht über 26 Wochen im Jahr über 20 Stunden pro Woche arbeitest, bleibst Du versicherungsfrei. Zudem sollte Deine Arbeit am Wochenende, in der Nacht oder in den Semesterferien stattfinden. Das soll gewährleisten, dass Dein Studium im Vordergrund steht. Du musst also genau aufpassen, dass Du nicht zu viel arbeitest und solltest daher Deine Arbeitsstunden genau zählen.
Die Versicherungen, die Dir vom Lohn abgezogen werden, falls Du die Regeln zu den Beschäftigungen für Studenten nicht einhältst, sind: Rentenversicherung (auch wenn Du unter 520 € verdienst), Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung.
Viele GrüßemyStipendium
Liebes MyStipendium-Team,
Liebes MyStipendium-Team,
ich habe 2 SHK-Stellen, eine 6h/Woche und ein unregelmäßigen Nachtdienst von 16:00 bis 7:00 Uhr morgens. Beide Stellen sind vertraglich länger als 26 Wochen befristet, gilt trotzdem die 26 Wochen-Regel noch, wenn ich diese einhalte? Oder hätten die Stellen zwingend vertraglich auf höchstens 26 Wochen befristet sein müssen?
Ich arbeite unregelmäßig und bei der einen Stelle arbeite ich gerne mal weniger als 6 Stunden die Woche und mache nur höchstens 2-3 Nachtdienste im Monat. Schreibe ich mir dann trotzdem akribisch immer meine Stunden auf und schaue am Ende des Jahres ob alles passt? Was passiert wenn ich die 26h-Regel nicht eingehalten habe? Muss ich dann Strafnachzahlungen zahlen oder nur die Steuernachzahlungen für den entsprechenden Zeitraum, die ich versäumt habe?
Wenn ich mehr als 520 Euro im Monat verdiene, welche Versicherungsbeiträge muss ich genau bezahlen?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus!!
Hallo Nikco,
die Stellen müssen nur befristet sein (auf 3 Monate bzw. 70 Tage), wenn Du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Ja, Du müsstest Dir bei Deinen zwei Jobs alle Stunden aufschreiben und aufpassen, dass Du die Grenzen nicht überschreitest. Falls Du die Regeln nicht einhältst, werden ab dem Zeitpunkt der Überschreitung die Sozialversicherungen fällig. Die Steuern sind ein gesondertes Thema. Steuern beziehen sich auf Deinen Verdienst im gesamten Jahr sowie Deinen Familienstand.
Du zahlst bei einem Job generell die Rentenversicherung. Wenn Du mehr als 520 Euro im Monat verdienst, kommen außerdem Krankenversicherung (je nach Krankenkasse), Pflegeversicherung (3,05% / 3,4%) sowie die Arbeitslosenversicherung (2,6%) hinzu.
Viele GrüßemyStipendium