Das Deutsche Studentenwerk befragte zuletzt in 2021 knapp 5.000 Studenten zu ihren Finanzierungsquellen, die sie für ihr Studium in Anspruch nehmen.
Finanzierungsquelle | Anteil in % |
---|---|
Eltern / Verwandte | 90 |
Erwerbstätigkeit | 68 |
Eigene Mittel | 48 |
Partner/in | 11 |
Kredit(e) | 16 |
BAföG | 18 |
Stipendium | 5 |
Kindergeld für eigene Kinder | 2 |
Weitere Finanzierungsquellen | 66 |
Im Vergleich zur Studie aus den Jahren 2012 und 2016 fällt auf, dass der Anteil der Leistungen von Partnern stark gestiegen ist. Hiermit ist teilweise eine unbare Unterstützung zu verstehen wie etwa die Übernahme der vollen Mietkosten durch den Partner. Der Anstieg der Finanzierungsquelle "eigene Erwerbstätigkeit" ist auf einen höheren Anteil an Fernstudiengängen zurückzuführen, der den Studierenden mehr Freiraum gibt, ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Der am deutlichsten in die Höhe geschnellte Posten "weitere Finanzierungsquellen" (von 2% in 2016 auf 66% in 2021) enthält unter anderem auch Coronahhilfen. Hier ist zu erwarten, dass sich diese Zahl in der nächsten Erhebung relativiert.
Der 556 €-Job: Keine Sozialabgaben
Der sogenannte Minijob ist die beliebteste Jobart der Studenten, da bis zu einem Gehalt von 556 € pro Monat keine Steuern und keine Sozialabgaben (Pflege-, Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt lediglich 15 Prozent Rentenversicherung und 13 Prozent Krankenversicherung. Der Fiskus kassiert hingegen zwei Prozent.
Es spricht nichts dagegen, mehrere Minijobs parallel zu führen. Dennoch darf die Summe dieser Minijobs die magische Grenze von 556 € pro Monat nicht übertreffen.
Minijobber haben übrigens dasselbe Recht auf Zulagen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld wie jeder andere Mitarbeiter. Dieser willkommene Bonus hat aber auch einen Nachteil: Überschreiten Minijobber aufgrund der Sonderzahlungen die monatliche 556 €-Grenze, hochgerechnet auf ein Jahr entspricht sie seit 2024 6.456 Euro, zahlen sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf ihren Verdienst.
Für Verdienste zwischen 556 € und 2.000 Euro gilt die sogenannte Gleitzone. In diesem Fall wird nicht der volle Rentenversicherungsbeitrag fällig, sondern nur ein reduzierter Beitragsanteil. Praktisch ist es auch, nur im Semester zu jobben: Bleibt es bei weniger als 20 Wochenstunden, bleibt der Verdienst ebenfalls versicherungsfrei.