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Minijob: Stellenangebote & Voraussetzungen

Du hast keine Zeit für einen Vollzeitjob oder willst zusätzlich zu Deinem Job noch Geld dazuverdienen? Dann ist eine Minijob vielleicht genau das Richtige für Dich. Wo Du Minijobs findest, was genau das ist und was Du alles beachten musst, erklären wir Dir in unserem Guide.

Du hast keine Zeit für einen Vollzeitjob oder willst zusätzlich zu Deinem Job noch Geld dazuverdienen? Dann ist eine Minijob vielleicht genau das Richtige für Dich. Wo Du Minijobs findest, was genau das ist und was Du alles beachten musst, erklären wir Dir in unserem Guide.

Wo finde ich einen Minijob?

Grundsätzlich findest Du geringfügige Beschäftigungen wie einen Minijob überall, wo Du auch Vollzeitjobs finden kannst. Du kannst bei Stellenbörsen suchen oder auch bei der Agentur für Arbeit. Damit Du bequem online und sofort ein Stellenangebot für einen Minijob finden kannst, haben wir Dir hier ein paar Angebote zusammengestellt, die Du nach Standort, Berufsfeld, Branche und Berufserfahrung filtern kannst:

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Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist ein Job mit einer sogenannten geringfügigen Beschäftigung. Die Phrase „geringfügige Beschäftigung“ bedeutet, dass es bei diesen Jobs eine bestimmte Verdienstgrenze oder eine bestimmte Zeitgrenze gibt, die eingehalten werden muss. Mit einem Minijob kannst Du im gewerblichen Bereich oder in Privathaushalten arbeiten.

Wichtig ist dabei, dass ein Minijob als abhängige Beschäftigung gilt und auch so vollzogen werden muss. Das heißt, dass Dein Arbeitgeber über Ort, Zeit, Dauer und Art der Tätigkeit bestimmt und Dir gegenüber umfassend weisungsberechtigt ist. Gerade bei einem Minijob in Privathaushalten, beispielsweise als Putzkraft, kann es hier mitunter etwas schwierig werden. Es ist also wichtig, dass diese Parameter ganz genau in einem Arbeitsvertrag festgehalten werden, damit Du auf der sicheren Seite bist.

Minijobber haben dabei die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte. Du hast Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaub. Du hast weiterhin Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Arbeits- oder Wegeunfall.

Aber es gibt noch mehr Vorteile: Auch bei einer geringfügigen Beschäftigung fällst Du unter den flächendeckend geltenden Mindestlohn von derzeit 12,41 € brutto pro Stunde (Stand: März 2024). Mit einem Minijob (bei 450€-Minijobs) erwirbst Du außerdem Ansprüche in der Rentenversicherung. Solltest Du einen geringen Eigenbetrag in die Rentenversicherung einzahlen, erhöhen sich die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sogar auf die, die versicherungspflichtigen Arbeitnehmern zustehen.

In anderen Zweigen der Sozialversicherung, wie zum Beispiel der Pflegeversicherung bist Du mit einem Minijob allerdings nicht abgesichert.

Welche Arten von Minijobs gibt es?

Es gibt zwei Arten von Minijobs: zeitliche begrenzte und Minijobs mit einer Verdienstgrenze:

450-Euro-Minijobs

Am häufigsten wirst Du einen Minijob mit einer Verdienstgrenze antreffen. Diese sind meist so genannte 450€—Minijobs, da die Höchstgrenze für eine geringfügige Beschäftigung bei 450 Euro im Monat oder 5.400 Euro im Jahr liegt. Auf die Art und Anzahl der Arbeitseinsätze, Arbeitseinsätze oder den konkreten monatlichen Verdienst kommt es wiederum nicht an. Nur die Verdienstgrenze ist entscheidendes Ausschlagkriterium. Du kannst sogar mehrere Minijobs gleichzeitig haben.

Bei der Verdienstgrenze müssen Du und Dein Arbeitgeber aber beachten, dass auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld mitgezählt werden. Wird die Verdienstgrenze überschritten, wandelt sich der Minijob automatisch und sofort in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Steuerfreie Einnahmen, dazu gehören einmalige Einnahmen oder laufende Zulagen, Zuschläge und Zuschüsse, wie z. B.Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, zählen wiederum nicht zum Einkommen.

Außerdem gibt es unter Umständen die Möglichkeit Freibeträge für einen gewerbliche Minijob geltend zu machen. Aufwandsentschädigungen bis zu 3.000 € im Kalenderjahr können steuerfrei sein. Das sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, beispielsweise als Übungsleiter in Sportvereinen oder als Ausbilder, Erzieher und Betreuer. Gleiches gilt auch für die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. 

Hast Du zum Beispiel eine geringfügige Beschäftigung als Kassiererin und verdienst dort einen 400-Euro-Job im Monat und bist zusätzlich Übungsleiterin bei einem Sportverein. Im Sportverein bekommst Du 550 Euro im Monat, kannst aber als Aufwandsentschädigung die Übungsleiterpauschale von monatlich 250 Euro und die Ehrenamtspauschale von monatlich 70 Euro abziehen. Somit ist auch der Job im Sportverein eine geringfügige Beschäftigung, weil nach Abzug der Pauschalen der Endbetrag unter 450 Euro im Monat liegt.

kurzfristige Minijobs

Die andere Art Minijob gilt eine Zeitgrenze. Es handelt sicher hierbei also um kurzfristige Minijobs. Die Zeitgrenzen dieser Art von Minijob sind:

  • 3 Monate, wenn Du an mindestens 5 Tagen pro Woche arbeitest oder
  • 70 Arbeitstage, wenn Du in Deinem Minijob regelmäßig weniger als ein 5 Tagen pro Woche arbeitest

Diese Zeitgrenzen gelten für

  • jeden kurzfristigen Minijob innerhalb eines Kalenderjahres aber auch
  • für jahresübergreifende Beschäftigungen, die von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet sind

Hier gibt es allerdings noch zu beachten, dass Tage mit bezahlter Freistellung von der Arbeitsleistung (wie zum Beispiel Urlaub, Feiertage, Tage der Freistellung zum Abbau von Guthabenstunden etc.) bei der Prüfung der Zeitgrenzen für Deine geringfügige Beschäftigung mit zu berücksichtigen sind.

Beispiel

Eine Kassiererin arbeitet innerhalb eines Kalenderjahres erst zwei Monate lang an 5 Tagen in der Woche —insgesamt 45 Arbeitstage —beim Arbeitgeber 1 und daran anschließend an 3 Tagen die Woche für insgesamt 27 Arbeitstage beim Arbeitgeber 2. Ihr Job bei Arbeitgeber 1 ist ein kurzfristiger Minijob, weil die Kassiererin die Grenze von drei Monaten im Kalenderjahr nicht überschreitet. Die zweite geringfügige Beschäftigung bei Arbeitgeber 2 kann nur in Verbindung mit der ersten geringfügigen Beschäftigung bei Arbeitgeber 2 ausgewertet werden, denn es gilt der gesamte Zeitraum des Kalenderjahres und das für alle Jobs. Beide Minijobs ergeben zusammen 72 Arbeitstage. Damit ist die zweite Beschäftigung kein kurzfristiger Minijob, da schon bei Beginn feststeht, dass sie zusammen mit dem ersten Minijob die Grenze von 70 Arbeitstagen überschreitet.

Auch wenn Dein kurzfristiger Minijob keine Begrenzung beim Verdienst hat, unterliegt er gewissen Regeln. Wenn Du mit einer kurzfristigen geringfügigen Beschäftigung mehr als durchschnittlich 450 Euro im Monat verdienst, dann muss Dein Arbeitgeber nachweisen, dass Du „berufsmäßig“ arbeitest. Denn, wer berufsmäßig arbeitet, darf nicht kurzfristig beschäftigt werden.

Berufsmäßigkeit definiert sich als eine Beschäftigung von nicht wirtschaftlich untergeordneter Bedeutung, sondern von einer Art, die den Lebensunterhalt damit verdient oder verdienen soll. Das ist immer dann der Fall, wenn Du als Aushilfe als erwerbstätige Person giltst. Solltest Du als berufsmäßig eingestuft werden, bedeutet das für Deinen Arbeitnehmer, dass Du sozialversicherungspflichtig bist und damit nicht mehr unter die Kategorie der kurzfristigen geringfügigen Beschäftigung fällst.

Übst Du Deinen kurzfristigen Minijob neben einer Hauptbeschäftigung aus, dann ist dieser grundsätzlich nicht berufsmäßig. Das gilt auch für Jobs, die neben folgenden Hauptbeschäftigungszweigen stattfinden:

  • selbstständige Arbeit
  • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
  • Bundesfreiwilligendienst oder
  • bei Bezug von Vorruhestandsgeldern

Weiterhin lässt sich aus Deinem Erwerbsverhalten oder Deinen Personenstatus ablesen, ob Du bei Deinem Minijob berufsmäßig arbeitest oder nicht:

Erwerbsverhalten

Wenn Du Dir einmal anschaust, was für Arbeitsverhältnisse Du im laufenden Kalenderjahr schon hattest bzw. hast, kann das sehr einfach Auskunft geben. Hast Du zum Beispiel bereits Vorbeschäftigungen in diesem Jahr, die einen Verdienst von mehr als 450 Euro haben und kommst Du mit Deinen aktuellen Jobs auf insgesamt über 70 Arbeitstage (ca. 3 Monate), dann ist klar dass Du berufsmäßig beschäftigt bist.

Personenstatus

Auch ein bestimmter Personenstatus kann sofort erkennen lassen, dass Du berufsmäßig arbeitest. Wenn Du zum Beispiel bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet bist aber einen kurzfristigen Minijob ausübst, bei dem Du über 450 Euro verdienst, so gilt dieser als Sicherung Deiner Lebensgrundlage und Du damit als berufsmäßig.

Besonderheiten

Bei Minijobs, egal ob auf 450-Euro-Basis oder kurzfristig, gibt es an diversen Stellen Besonderheiten, die Du beachten solltest. Die wichtigsten haben wir Dir hier einmal aufgezählt:

  1. Familienangehörige können im Privathaushalt grundsätzlich als geringfügig Beschäftigte angestellt werden.
  2. Schüler dürfen ob des Jugendarbeitsschutzgesetzes auch im Minijob nur eingeschränkt arbeiten.
  3. Nur abhängig Beschäftigte können einen Minijob haben. Es gibt keine selbstständigen Minijobs. Das ist vor allem bei Tagesmüttern oder anderen Arten der Kinderbetreuung zu beachten.
  4. Rentner und Ruhestandsbeamte haben Hinzuverdienstgrenzen, die beachtet werden müssen.
  5. Wer arbeitslos ist, kann einen Minijob ausüben, muss aber dringend auf die Einkommensgrenzen achten.
  6. Für Beschäftige aus dem Ausland, Asylsuchende, anerkannte Geflüchtete oder Geduldete gibt es Sonderregelungen wann und wie genau sie einen Minijob ausführen dürfen.

Welche Abgaben fallen bei einem Minijob an?

Einen 450-Euro-Job kannst Du sowohl im gewerblichen Bereich, als auch im privaten annehmen. Signifikante Unterschiede gibt es dabei vor allem in Sachen Abgaben, denn Privathaushalte, die Dich mit einer geringfügigen Beschäftigung in einer haushaltsnahen Tätigkeit einstellen, müssen geringere Abgaben zahlen.

Als haushaltnahe Tätigkeiten zählen unter anderem alltägliche Arbeiten in der Wohnung wie zum Beispiel kochen, einkaufen, putzen, Gartenarbeit aber auch die Pflege von Kindern oder pflegebedürftigen Menschen oder Tieren. Es sind Arbeiten, die gewöhnliche Familienmitglieder ausführen.

Doch egal, wie hoch die Abgaben sind, getragen werden Sie von Deinem Arbeitgeber. Zu den Abgaben gehören: pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, zur gesetzlichen Unfallversicherung, Umlagen und Steuern.

Im gewerblichen Bereich sind die Abgaben, die der Arbeitgeber bezahlen muss höchstens 31,2 Prozent. Im Bereich der geringfügigen Beschäftigung im Privathaushalt sind die Abgaben maximal 14,74 Prozent. Für einen kurzfristigen Minijob sind die Abgaben insgesamt noch geringer.

Sozialversicherung

Für 450-Euro-Jobs im gewerblichen Bereich zahlt Dein Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung, der 15 Prozent beträgt. Außerdem gibt es einen Beitragsanteil von Dir an die Rentenversicherung von 3,6 Prozent. Weiterhin zahlt Dein Arbeitgeber einen individuellen Beitrag zur Unfallversicherung. An die Arbeitslosenversicherung werden allerdings keine Abgaben geleistet.

Für 450-Euro-Jobs im privaten Bereich zahlt Dein Arbeitgeber einen Pauschbetrag von 5 Prozent zur Rentenversicherung. Dein Beitragsanteil ist 13,6 Prozent. Für die gesetzliche Unfallversicherung leistet Dein Arbeitgeber eine Abgabe von 1,6 Prozent. An die Arbeitslosenversicherung werden keine Abgaben geleistet.

Für einen kurzfristigen Minijob im gewerblichen Bereich gelten andere Regel. Hier werden keine Abschläge für die Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung gegeben. Auch Du zahlst keinen Anteil der Rentenversicherung für Deine kurzfristige geringfügige Beschäftigung ein. Die Unfallversicherung wird mit einem einen individuellen Beitrag vergolten.

Für einen kurzfristigen Minijob im privaten Bereich enthalten ebenfalls keine Abschläge für die Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung wird mit einem prozentualen Betrag von 1,6 Prozent festgelegt.

Krankenversicherung

Für einen Minijob im gewerblichen Bereich zahlt Dein Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung von 13 Prozent. Für die Pflegeversicherung muss er keine Abgaben leisten.

Für geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt muss Dein Arbeitgeber wiederum nur einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung von 5 Prozent. Für die Pflegeversicherung muss er keine Abgaben bezahlen.

Für einen kurzfristigen Minijob im gewerblichen Bereich werden keine Abgaben zur Krankenversicherung oder Pflegeversicherung getätigt. Gleiches gilt für im privaten Bereich.

Steuern

Für einen Minijob im gewerblichen Bereich zahlt Dein Arbeitgeber 2 Prozent Pauschale als Abgabe. Gleiches gilt im privaten Bereich.

Für einen kurzfristigen Minijob im gewerblichen Bereich zahlt Dein Arbeitgeber die Steuern direkt an das zuständige Finanzamt. Es gibt hier keine Pauschalen. Gleiches gilt auch für den privaten Bereich. Grundsätzlich kann sich Dein Arbeitgeber im privaten Bereich aber entscheiden, wie er Dich versteuern will. Entweder kann er ganz individuell nach Deiner Steuerklasse versteuern lassen oder unter bestimmten Voraussetzungen eine pauschale Höhe von 25 Prozent ansetzen.

Minijobs nach Städten

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