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Arbeitssuchend oder arbeitslos? Definition, Unterschiede, nächste Schritte

Wenn Du Deinen Job gekündigt hast, stehst Du vor der Frage, ob Du Dich arbeitssuchend oder arbeitslos melden musst. Wir zeigen Dir, worin der Unterschied liegt und geben Dir Tipps, wie Du eine Lücke im Lebenslauf bei einem potenziellen Arbeitgeber am besten verkaufst.

Was bedeutet "arbeitssuchend"?

Arbeitssuchend bedeutet, dass Du eine neue Stelle bei einem neuen Arbeitgeber antreten willst. Im Detail lässt sich der Begriff so definieren:

Definition

Wenn Du Dich noch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis befindest, das Du jedoch innerhalb der nächsten 3 Monate beendest, giltst Du als arbeitssuchend. Das kann also beispielsweise sein, wenn Du eine neue Herausforderung suchst, Dich beruflich umorientieren willst oder Dich an Deinem jetzigen Arbeitsplatz nicht mehr wohlfühlst.

Du bist jedoch auch arbeitssuchend, wenn Du bereits arbeitslos, gleichzeitig aber auch arbeitsfähig und arbeitswillig bist. Denn: In dem Fall bist bemüht, eine neue passende Stelle zu finden und somit arbeitssuchend.

Unterschied zu "arbeitslos"

Der Unterschied zwischen arbeitslos und arbeitssuchend liegt darin, dass Du als Arbeitsloser keiner Beschäftigung nachgehst, obwohl Du ein arbeitsfähig bist. Als Arbeitssuchender kannst Du Dich noch in einem Job befinden. Das bedeutet:

  1. Du bist arbeitslos und gleichzeitig arbeitssuchend, wenn Du aktuell keinen Vertrag bei einem Arbeitgeber hast. In der Regel ist damit gemeint, dass Du keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz hast. Denn: Wenn Du einem Minijob nachgehst, kannst Du auch als arbeitslos gelten. Du kannst davon Deinen Lebensunterhalt nicht bestreiten. Und: Du zahlst keine Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträge.
  2. Du bist nicht arbeitslos, wenn Du noch einen Job hast, mit dem Du Deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst. Du kannst dann aber trotzdem arbeitssuchend sein. Das ist der Fall, wenn Du bereits weißt, dass Du Deine Stelle bald aufgeben willst oder Dein Zeitvertrag ausläuft.

Wie gebe ich "arbeitssuchend" im Lebenslauf an?

Wenn Du nicht länger als einige Monate arbeitssuchend oder arbeitslos warst, solltest Du in Deinem Lebenslauf die „Lücke“ nicht ansprechen. Damit die Zeit ohne Job nicht auffällt, kannst Du beispielsweise

  • Dein Fachwissen über eine Fortbildung ausbauen,
  • in einem Minijob Deinem Beruf weiter nachgehen,
  • an Seminaren oder Workshops teilnehmen, um Dich für verwandte Aufgaben zu qualifizieren,
  • einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen oder
  • einen Sprachkurs belegen.

Wenn die Arbeitslosigkeit in Deinem Lebenslauf nicht zu übersehen ist, solltest Du stets von „arbeitssuchend“ anstatt von „arbeitslos“ sprechen. Denn: Der Begriff „arbeitslos“ wirkt auf potenzielle Arbeitgeber passiv. Er impliziert zudem indirekt, dass Du nicht aktiv auf der Suche nach einer neuen Stelle bist. Wenn Du in Deinem Lebenslauf also von „arbeitssuchend“ sprichst, zeigt das, dass Du bereit bist für eine neue Herausforderung.

Auch hier können freiwillige Fortbildungen oder Nebenjobs zeigen, dass Du den Kontakt zum Arbeitsleben nicht verloren hast und beruflich weiterhin Neues lernst – auch ohne aktuelle Anstellung. Und: Du zeigst potenziellen Arbeitgebern, dass Du Dich von Rückschlägen nicht entmutigen lässt und zielstrebig daran arbeitest, eine neue Stelle zu finden.

Um Arbeitgebern deutlich zu machen, warum Du Deine letzte Stelle aufgegeben hast, kannst Du den Grund im Lebenslauf aufführen. Du kannst dabei beispielsweise angeben, dass

  • das Unternehmen insolvent gegangen ist,
  • einen Personalabbau vollzogen hat oder
  • Du eine neue Herausforderung gesucht hast.

Das zeigt potenziellen Arbeitgebern, dass es keinen kritischen Grund, wie beispielsweise eine fristlose Kündigung, für Deine Arbeitslosigkeit gibt. Grundsätzlich haken Arbeitgeber in Vorstellungsgesprächen nach, warum Du aktuell keine Stelle hast. Mit einem kurzen Hinweis im Lebenslauf beantwortest Du diese Frage bereits vorab.

Wie viele Monate Arbeitslosigkeit Arbeitgeber als unkritisch einstufen, ist von Stelle zu Stelle und von Branche zu Branche unterschiedlich. In vielen Berufszweigen gelten 3 Monate als unproblematisch, wenn Du diese Zeit begründen kannst.

Wie melde ich mich arbeitssuchend?

Um Dich arbeitssuchend zu melden, musst Du auf diese Punkte achten:

Ablauf

Wenn Du weißt, dass Dein Arbeitsverhältnis innerhalb der nächsten 3 Monate endet oder Du den Vertrag mit Deinem Arbeitgeber selbst auflösen willst, musst Du Dich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Das kannst Du vornehmen, indem Du

  • Dich vor Ort bei der zuständigen Stelle,
  • Dich telefonisch bei der zuständigen Stelle oder
  • online arbeitssuchend meldest.

Das solltest Du auch tun, wenn Du planst, Deine aktuell bestehende Anstellung gerichtlich durchzusetzen oder Dir eine Verlängerung Deiner Stelle vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wurde.

Frist

Wenn Du aktuell noch eine Anstellung hast, musst Du Dich spätestens 3 Monate vor Ende Deines Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden. Erfährst Du erst später davon, dass Du Deine Stelle aufgibst, musst Du Dich innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit melden. Wenn Du Dich zu spät arbeitssuchend meldest, tritt eine Sperrfrist von einer Woche ein. Das kann finanzielle Nachteile haben, falls Du später Arbeitslosengeld beantragen willst.

Achtung: Deine Arbeitssuchend-Meldung ersetzt nicht die Arbeitslosigkeitsmeldung. Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, musst Du Dich zusätzlich arbeitslos melden. Dabei musst Du Dich frühstens 3 Monate vorher arbeitslos melden, spätestens jedoch am ersten Tag Deiner Arbeitslosigkeit.

Unterlagen

Es gibt kein vorgefertigtes Formular, um Dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Du kannst das formlos schriftlich, telefonisch oder online vornehmen. Wenn Du Deine Meldung online abgibst, musst Du in der Regel Deinen Personalausweis und Deinen Lebenslauf hinterlegen. Bei einer persönlichen Meldung kann es sein, dass Du dafür

  • Deinen Lebenslauf,
  • Deinen Personalausweis,
  • Deine Sozialversicherungsnummer,
  • eine Arbeitsbescheinigung Deines Arbeitgebers und
  • Deine Kündigung (wenn Du Dich auch arbeitslos melden willst),

mitbringen musst.

Wie finde ich schnell eine gute Arbeit?

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Bewerbungstipps

Damit potenzielle Arbeitgeber Dir und Deiner Bewerbung Aufmerksamkeit schenken, haben wir für Dich diese Bewerbungstipps zusammengetragen:

  • Stellenbezug: Wenn Du eine Stelle gefunden hast, auf die Du Dich bewerben willst, beziehe Dein Anschreiben oder Motivationsschreiben voll und ganz auf die dort angesprochenen Anforderungen. Dabei solltest Du zeigen, dass Deine Fähigkeiten und Erfahrungen auf den Anforderungskatalog der Position passen.
  • Vorbereitung: Wenn Du eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erhalten hast, solltest Du Dich ausführlich auf den Termin vorbereiten. Dazu solltest Du Dir sowohl anschauen, was genau das Unternehmen macht und welche Anforderungen die Stelle mit sich bringt. Lege Dir bereits im Vorfeld Antworten zurecht, so dass Du auf klassische Bewerberfragen gut vorbereitet bist.
  • Einstellung: Gehe optimistisch in das Gespräch, zeige Dein Know-how, Zielstrebigkeit und Persönlichkeit. Auf diese Weise stellst Du sicher, dass Arbeitgeber ein positives Bild von Dir erhalten und Du bei ihnen in Erinnerung bleibst.