Arbeitslos nach dem Studium: Zwar finden mehr als 95 % aller Absolventen langfristig einen Job, doch liegen zwischen Uni-Abschluss und erster Stelle oft mehrere Monate. Ob Du Dich nach Deinem Studium arbeitslos meldest und Arbeitslosengeld beziehst, bleibt Dir überlassen. Alternativ kannst Du Dich auch mit einem Nebenjob oder Praktikum finanzieren und wertvolle Berufserfahrung sammeln. Wenn Du nach dem Studium arbeitslos bist, kannst Du Deine Jobchancen aktiv beeinflussen: Du solltest die Zeit unbedingt für die Weiterentwicklung Deiner persönlichen Fähigkeiten nutzen.
Wir erklären Dir, wie Du Dich als Arbeitsloser nach Deinem Studium finanzierst und welche Alternativen es neben dem Arbeitslosengeld gibt. Zudem zeigen wir Dir, wie Du die arbeitslose Zeit effektiv nutzt, um schnellstmöglich Deinen Traumjob zu finden.
Arbeitslos melden nach Studium: Wie, Wann und Wo
Wenn Du nach dem Studium nicht direkt einen Job eingehst, hast Du entweder die Möglichkeit, Dich mit Arbeitslosengeld oder mit Nebenjobs bzw. Praktika zu finanzieren. Welche Option Du wählst, ist Dir überlassen. Falls Du Dich für den Bezug von Arbeitslosengeld nach dem Studium entscheidest, stellen sich für die Beantragung folgende Fragen:
Wie?
Persönlicher Antrag bei der Agentur für Arbeit
Wann?
Nach Exmatrikulation
Wo?
Agentur für Arbeit am Wohnort
Wer nach seinem Studium arbeitslos ist und sich hauptsächlich um Jobsuche und Weiterbildung kümmern möchte, kann sich nach dem Studium arbeitslos melden. Nach Deinem Studium hast Du in der Regel zwar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (dieses erhältst Du nur, wenn Du zuvor mindestens 12 Monate am Stück sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst und somit auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast), kannst aber fast immer Arbeitslosengeld II (sogenanntes Hartz IV) beziehen. Einzige Ausnahme: Deine finanziellen Ersparnisse übersteigen den zulässigen Freibetrag von 150 € pro Lebensjahr (das entspricht z. B. bei einem Alter von 26 Jahren 3.900 €).
Wenn Du zusammen mit Deinem Partner oder bei Deinen Eltern lebst, fließt auch deren Einkommen in die Berechnung mit ein. Für die Beantragung von Hartz IV musst Du Dich im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I nicht im Vorfeld arbeitssuchend, sondern lediglich nach dem Studium arbeitslos melden. Prinzipiell solltest Du Dich immer dann arbeitslos melden, wenn Du nach Deinem Studium nicht genügend finanzielle Ersparnisse hast und Dich ganz auf Weiterbildung und Jobsuche konzentrieren möchtest.
Um Dich arbeitslos melden zu können, musst Du nach Deinem Studium bereits exmatrikuliert sein und darfst auch nicht 15 oder mehr Wochenstunden arbeiten. Außerdem musst Du persönlich bei der Arbeitsagentur an Deinem Wohnort erscheinen. Hier wird dann geprüft, ob Du ggf. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hast. Wenn Du Dich nach dem Studium bei der Arbeitsagentur arbeitslos meldest, kannst Du zudem folgende Vorteile nutzen:
- konkrete Jobvorschläge bekommen
- Teilnahme an bezuschussten Bewerbungstrainings oder Weiterbildungen
- Erstattung von Bewerbungskosten und Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen
Auch solltest Du Dich immer dann arbeitslos melden, wenn nach Deinem Studium die Rentenversicherung über Deine Arbeitslosigkeit informiert werden soll. So kann dieser Zeitraum später als beitragsfreie Zeit angerechnet werden.