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Arbeitslos melden: online-Antrag & Fristen

Wird oder wurde Dein aktuelles Arbeitsverhältnis beendigt, solltest Du Dich umgehend darum kümmern, Dich arbeitslos zu melden. Das ist inzwischen auch online möglich. Bei uns erfährst Du, wie Du Dich online arbeitssuchend melden kannst, welche Fristen Du dabei beachten musst, welche Unterlagen nötig sind, wenn Du Arbeitslosengeld online beantragen möchtest und selbstverständlich, wie lange Du Arbeitslosengeld I, das nicht mit Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz 4) zu verwechseln ist, beziehen kannst.

Wie kann ich mich arbeitslos melden?

Die Agentur für Arbeit ist zuständig, wenn Du Dich in Deutschland arbeitslos melden möchtest. Seit kurzer Zeit kannst Du Dich dort nicht nur persönlich oder telefonisch arbeitslos melden, sondern auch online.

Bei einer telefonischen, schriftlichen, oder online getätigten Meldung musst Du zunächst nur Deine persönlichen Daten sowie den Beendigungszeitpunkt Deines Arbeitsverhältnisses angegeben werden. Die persönliche Meldung wird dann nach einer Terminvereinbarung nachgeholt, sie erfolgt jedoch spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit.

In den einzelnen Fällen musst Du wie folgt vorgehen, um Dich erfolgreich beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden:

Online

Um Dich online arbeitssuchend zu melden, musst Du folgendermaßen vorgehen:

  1. Du musst zunächst die Homepage der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit aufrufen, auf der Du Dich arbeitssuchend melden kannst. Dort findest Du die Möglichkeit, Dich anzumelden.
  2. Anmelden kannst Du Dich, wenn Du bereits registriert bist. Ist das bisher noch nicht der Fall, kannst Du Dich im Portal der BfA (Bundesagentur für Arbeit) kostenlos registrieren. Erst nach erfolgreicher Registrierung ist es Dir möglich, Dich online arbeitslos zu melden.
  3. Nach der erfolgten Registrierung und Anmeldung eröffnet sich eine Übersicht über alle Online-Features der Bundesagentur für Arbeit. Nun kannst Du die Option „Arbeitssuchend melden“ auswählen und folgst den weiteren Anweisungen auf dem Bildschirm.
  4. Innerhalb der nächsten drei Tage wirst Du vom Arbeitsamt per Telefon kontaktiert, um Deine Arbeitslosmeldung zu bestätigen.

Persönlich

Um Dich arbeitslos zu melden und Deinen eventuellen Anspruch auf Arbeitslosengeld I nicht zu verlieren, musst Du spätestens am ersten Tag Deiner Erwerbslosigkeit persönlich bei der Arbeitsagentur erscheinen und einen Antrag stellen. Dafür kannst Du entweder während der Öffnungszeiten bei der für Dich zuständigen Agentur für Arbeit vorbeigehen oder vorab einen Termin vereinbaren, indem Du Dich vorab per Telefon oder online arbeitslos meldest.

telefonisch

Möchtest Du Dich zunächst per Telefon bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden, kannst Du das gebührenfrei unter der folgenden Rufnummer tun: 0800 4 5555 00.

Wann muss ich mich arbeitslos melden?

Musst Du Dich in naher Zukunft arbeitssuchend melden, so gibt es Fristen und Sperrzeiten, die Du unbedingt beachten solltest.

Fristen

Sobald Du erfährst, dass Du in Kürze arbeitslos wirst, hast Du innerhalb von drei Werktagen bei der Agentur für Arbeit vorzusprechen. Erst ab dem Tag, an dem Deine Arbeitslosigkeit registriert wurde, hast Du auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Sollte es sich bei Deinem Arbeitsvertrag um einen befristeten Arbeitsvertrag handeln, musst Du Dich spätestens drei Monate vor dem Ende Deiner Beschäftigung arbeitsuchend melden. Auch für den Fall, dass Dir Dein Arbeitgeber bei einem befristeten Vertrag eine Weiterbeschäftigung in Aussicht gestellt hat, musst Du Dich an die 3-Monats-Frist halten.

Dich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden kannst Du vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit auch online. Die persönliche Vorsprache muss dann jedoch nach der Terminübersendung durch die Agentur für Arbeit oder spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit dennoch erfolgen.

Versäumst Du diese Fristen, kann es mitunter zu Leistungskürzungen, den sogenannten Sanktionen, oder auch zu kompletten Sperren kommen. Daneben kann im Falle des Eintritts einer Arbeitsunfähigkeit und nicht fristgerechter Arbeitsuchend- beziehungsweise Arbeitslosigkeitsmeldung auch Dein Anspruch auf Krankengeld entfallen. Im Zweifelsfall solltest Du Dich daher lieber immer unverzüglich online arbeitslos melden.

Sperrzeit

Die sogenannte Sperrzeit ist im deutschen Sozialrecht verankert und beschreibt den Zeitraum, in dem Du keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast. Die Ablehnung kann in diesem Zusammenhang nur aufgrund sogenannten versicherungswidrigen Verhaltens erfolgen:

  • Die Sperrfrist für Arbeitslosengeld I kann zwischen einer und maximal zwölf Wochen liegen.
  • Für die Sperrfrist kann es viele unterschiedliche Gründe geben, unter anderem die Aufgabe einer sicheren Arbeitsstelle.
  • Während der Sperrfrist läuft Deine Krankenversicherung im ersten Monat wie gewohnt weiter.

Im schlimmsten Fall musst Du bis zu drei Monate ohne Arbeitslosengeld I auskommen, nachdem Du Dich persönlich oder online arbeitslos melden musstest.

Beim Arbeitslosengeld ist die Sperrzeit ganz deutlich von der sogenannten Ruhezeit abzugrenzen. Die Ruhezeit führt lediglich zur Verschiebung des Auszahlungszeitraums. Bei der Sperrzeit hingegen verkürzt sich die gesamte Dauer der Auszahlung des Arbeitslosengeldes um den Zeitraum der vom Amt festgelegten Sperre.

Die Rechtsgrundlage für die Sperrfrist bildet der § 159 des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III). Dort heißt es:

„Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit.“

Beim Arbeitslosengeld I kann die Sperre allerdings auch verkürzt werden. Insbesondere bei einer Sperrzeit von vollen 12 Wochen, die in der Praxis häufig angewandt wird, wenn die Aufgabe einer Arbeit erfolgte, ist eine Reduzierung der Sperrdauer möglich.

  • Drei Wochen können eingespart werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis innerhalb von sechs Wochen sowieso vertraglich geendet hätte.
  • Die Sperrzeiten sind zudem um sechs Wochen einzukürzen, wenn das bestehende Arbeitsverhältnis innerhalb von 12 Wochen auch ohne die eigene Kündigung geendete hätte, Du Dich also sowieso in Kürze arbeitssuchend melden hättest müssen.
  • Eine Verkürzung der Sperrzeit ist auch möglich, wenn die Sperrzeit von 12 Wochen für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde. Dabei spielen vor allem die Umstände, die zur Sperre vom Arbeitslosengeld I geführt haben, eine übergeordnete Rolle.

Welche Unterlagen brauche ich dazu?

Um Dich arbeitslos zu melden und den Antrag auf Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II stellen zu können, sind die folgenden Unterlagen notwendig:

  • Gültiger Personalausweis mit Meldeadresse
  • Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, bei Selbstständigen gegebenenfalls Gewerbeanmeldung
  • Ausführliche Erläuterung der Gründe bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag auf einem gesonderten Blatt
  • Arbeitsbescheinigungen früherer Arbeitgeber
  • Lebenslauf
  • Rentenversicherungsnummer
  • Steueridentifikationsnummer
  • Bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit gegebenenfalls Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis

Bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld II sind daneben weitere Unterlagen einzureichen, darunter:

  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Nachweise über Vermögen

Bei der Antragstellung wird Dir eine Checkliste mit den nachzureichenden Schriftstücken ausgehändigt. Auch dabei solltest Du unbedingt die Fristen beachten, denn bei Nichteinhaltung droht Dir eine Ablehnung aufgrund fehlender Mitwirkung.

Wer bekommt Arbeitslosengeld?

Damit Du Arbeitslosengeld I beziehen kannst, musst Du verschiedene Voraussetzungen erfüllen, darunter:

1. Arbeitslos

  • Um Arbeitslosengeld I beziehen zu können, musst Du arbeitslos sein. Die Voraussetzung dafür ist, dass Du weniger als 15 Stunden wöchentlich einer Beschäftigung nachgehst.
  • Du musst versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein sowie lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, also mindestens zwölf Monate in den vergangenen zwei Jahren. Unter bestimmten Umständen gelten hierfür allerdings abweichende Voraussetzungen.

    Daneben werden Ersatzzeiten angerechnet, darunter beispielsweise:

    1. Wehrdienst,
    2. Mutterschaft und Kindererziehung,
    3. Krankengeldbezug,
    4. Jugendfreiwilligen- oder Bundesfreiwilligendienst.
  • Du musst Dich persönlich arbeitslos gemeldet haben, Dich nur online arbeitslos zu melden ist für den Bezug von ALG I also nicht ausreichend.

2. Arbeitslos melden

Personen, denen droht, ihre Arbeit zu verlieren, haben sich persönlich bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Eine Meldung ist auch dann zulässig, wenn zwar noch keine Arbeitslosigkeit eingetreten ist, eine Kündigung aber innerhalb der nächsten drei Monate abzusehen ist. Zu beachten ist, dass es leider nicht ausreichend ist, sich lediglich online arbeitslos zu melden.

3. Anwartschaftszeit

Von der Anspruchsvoraussetzung unterscheiden solltest Du die Verpflichtung zur frühzeitigen Meldung als arbeitssuchend. Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis in Kürze endet, sind dazu verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses persönlich arbeitsuchend zu melden. Solltest Du als Arbeitnehmer erst innerhalb der letzten drei Monate Deines Beschäftigungsverhältnisses Kenntnis von der Beendigung erfahren, bist Du dazu verpflichtet, Dich innerhalb der nächsten drei Tage arbeitslos zu melden. Die dafür erforderliche persönliche Meldung ist bei jeder Dienststelle der Arbeitsagentur möglich. Kommst Du dieser Verpflichtung als Arbeitnehmer nicht nach, ohne dafür einen wichtigen Grund vorweisen zu können, erhältst für die ersten sieben Tage Deines Arbeitslosengeldanspruchs keine Leistungen vom Amt.

Wie viel Arbeitslosengeld steht mir zu?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Sie beträgt im Regelfall 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, das vereinzelt auch Leistungsentgelt genannt wird. Können ein Kind oder mehrere Kinder berücksichtigt werden, erhöht sich der Betrag des Arbeitslosengeldes auf 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts. Auch spielt die Steuerklasse eine Rolle bei der Höhe des Arbeitslosengeldes. Der Betrag, der Dir am Ende zusteht, nachdem Du Dich arbeitssuchend melden musstest, unterliegt also immer einer individuellen Berechnung.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

Wie lange Du maximal Arbeitslosengeld beziehen kannst, nachdem Du Dich online arbeitslos melden musstest, kannst Du den folgenden Tabellen entnehmen. Dort zeigen wir Dir auf, wie lange Deine Anspruchsdauer in Monaten in der Regel ausfällt, nachdem Du eine bestimmte Zeit lang versicherungspflichtig beschäftigt warst.

unter 50 Jahre alt

mind. versicherungspflichtig beschäftigt (in Monaten) Anspruchsdauer (in Monaten)
12 6
16 8
20 10
24 12

Quelle: § 147 Abs. 2 SGB III

ab 50 Jahre alt

Alter mindestens versicherungspflichtig beschäftigt (in Monaten) Anspruchsdauer (in Monaten)
50. 30 15
55. 36 18
58. 48 24

Quelle: § 147 Abs. 2 SGB III

Sperrzeit

Die Arbeitsagentur kann die Zahlung von Arbeitslosengeld aussetzen und eine sogenannte Sperrzeit verhängen. Eine Sperrzeit wird zum Beispiel dann ausgesprochen, wenn Dir verhaltensbedingt von Deinem Arbeitgeber gekündigt wurde oder du versäumt hast, Dich rechtzeitig arbeitssuchend zu melden. Außerdem tritt beispielsweise eine Sperrzeit ein, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

Aufhebungsvertrag

Wenn Du einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast und beispielsweise eine Abfindung von Deinem ehemaligen Arbeitgeber bekommen hast, hat üblicherweise eine Sperrzeit zur Folge, während der Du kein Arbeitslosengeld I erhältst. Trotz Aufhebungsvertrag musst Du Dich fristgerecht arbeitslos melden.

Arbeitnehmer kündigt selbst

Auch wenn Du Dein Beschäftigungsverhältnis ohne wichtigen Grund gelöst hast, erfolgt eine Sperre, selbst wenn Du daran denkst, Dich rechtzeitig online arbeitslos zu melden.

Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn Du Deinen Job aus einem wichtigen Grund gekündigt hast. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Du heiratest und Dein Beschäftigungsverhältnis beendest, weil Du zu Deinem Partner beziehungsweise Deiner Partnerin in eine weiter entfernte Stadt ziehen möchtest. Bei wichtigen Gründen erhältst Du trotz einer von Dir ausgesprochenen Kündigung Arbeitslosengeld, wenn Du daran denkst, Dich rechtzeitig arbeitslos zu melden.

Arbeitslosmeldung zu spät erfolgt

Auch wenn Du Deiner Meldepflicht nicht nachgekommen bist und Dich nicht rechtzeitig darum gekümmert hast, Dich arbeitslos zu melden, wird in der Regel eine Sperrfrist verhängt, während der Du keine Leistungen erhältst.

keine ausreichenden Bemühungen um neuen Job

Wenn Du trotz der Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen nicht ausreichend nachweisen kannst, musst Du mit einer Sperrzeit rechnen.

Weisungen vom Arbeitsamt missachtet

Musst Du Dich arbeitslos melden, so gibt Dir das Arbeitsamt üblicherweise verschiedene Weisungen vor, die Du befolgen musst, um Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I nicht zu verlieren. Nimmst Du beispielsweise trotz der Belehrung über die daraus resultierenden Rechtsfolgen eine von der Arbeitsagentur unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht an oder verhinderst durch Dein Verhalten sogar ein Vorstellungsgespräch, können Dir die Leistungen gestrichen werden. Dasselbe gilt für den Fall, dass Du Dich weigerst, an einer Maßnahme zur beruflichen Ausbildung oder Weiterbildung, einer Trainingsmaßnahme oder einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilzunehmen. Ebenso kannst eine Sperrfrist verhängt werden, wenn Du durch Dein Verhalten einen Anlass für den Ausschluss aus einer dieser Maßnahmen gibst.