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Aufhebungsvertrag statt Kündigung: Soll ich das machen?

Durch einen Aufhebungsvertrag kann ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich von dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer beendet werden. Die üblichen Kündigungsfristen müssen dann nicht eingehalten werden. Dafür gibt es meist eine Abfindung von dem Arbeitgeber. Welche Vor- und Nachteile ein solcher Vertrag für Dich hat, was für Auswirkungen der Aufhebungsvertrag für den Bezug von Arbeitslosengeld bedeutet und wo Du die Gültigkeit des Vertrages prüfen lassen kannst, erklären wir Dir in diesem Artikel.

Wo kann ich meinen Aufhebungsvertrag unverbindlich prüfen lassen?

Wenn Du von Deinem Arbeitgeber einen Vertrag für die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bekommst, solltest Du diesen auf keinen Fall sofort unterschreiben. Am besten ist es, wenn Du um ein paar Tage Bedenkzeit bittest und den Vertrag von einem Anwalt prüfen lässt.

Ein Anwalt kann Dir auch dabei helfen, eine möglichst hohe Abfindung von Deinem Arbeitgeber zu erhalten oder auch Deinen Urlaubsanspruch oder geleistete Überstunden auszahlen zu lassen. Über das Formular kannst Du mit wenigen Klicks eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung zu Deinem Aufhebungsvertrag erhalten - von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.


Was ist ein Aufhebungsvertrag?

kein Kündigungsschutz

Bei einer gewöhnlichen Kündigung könntest Du durch eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht von Deinem Arbeitgeber mehr Geld erhalten. Oft läuft es dann so ab, dass gegen eine Kündigung geklagt wird, die Kündigung nach ein paar Monaten als unrechtmäßig eingestuft wird und der Arbeitgeber dann für diese Zeit das Gehalt nachzahlen muss, obwohl der Arbeitgeber nicht mehr gearbeitet hat.

Deshalb bieten viele Arbeitgeber bei einer Kündigungsschutzklage eine hohe Abfindung an. Bei einem Aufhebungsvertrag ist für den Arbeitnehmer eine solche Klage nicht möglich. Du kannst Dich also beispielsweise nicht auf den Kündigungsschutz berufen, falls Du Schwanger bist oder eine Schwerbehinderung hast.

keine Kündigungsfrist

Normalerweise beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist nach der Probezeit und in Abhängigkeit von der Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen vier Wochen und sieben Monate. Auch eine anders geregelte, tarifvertraglich vereinbarte Kündigungsfrist kann gültig sein. Diese ist nur dann gültig, wenn sie arbeitnehmerfreundlicher ist, als die gesetzliche Kündigungsfrist.

Bei einem Aufhebungsvertrag gilt weder die gesetzliche Kündigungsfrist noch die vertraglich vereinbarte. Der Zeitpunkt des Endes des Arbeitsverhältnisses kann in einem solchen Vertrag frei gewählt werden.

Auch die Kündigungsfrist des TVöD muss in einem Aufhebungsvertrag nicht beachtet werden.

kein Betriebsrat

Bei einer gewöhnlichen Kündigung hat auch der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Dieser kann die Kündigung hinsichtlich sozialer Kriterien überprüfen. Wenn zum Beispiel eine Weiterbeschäftigung in einer anderen Abteilung des Unternehmens möglich wäre, setzt sich der Betriebsrat für diese Option ein. Bei einem Vertrag für die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses hat der Betriebsrat hingegen kein Mitspracherecht.

Was sollte ein Aufhebungsvertrag enthalten?

Ein Auflösungsvertrag ist nur in schriftlicher Form gültig. Was konkret in dem Vertrag stehen muss ist gesetzlich nicht geregelt. Grundsätzlich sollten allerdings folgende Punkte enthalten sein:

  • Das Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Einen Grund für die Beendigung.
  • Die Höhe der Abfindung.
  • Wer versteuert die Abfindung und wann wird diese gezahlt?
  • Wer zahlt die Sozialversicherungsbeiträge?
  • Wie wird mit Resturlaub umgegangen?
  • Wie wird mit Überstunden und Sonderzahlungen umgegangen?
  • Falls Du eine betriebliche Altersvorsorge besitzt, wie wird mit dieser umgegangen?
  • Eine Vereinbarung zur Entgeltfortzahlung.
  • Was passiert mit Firmeneigentum das Du benutzt, wie dem Firmenlaptop oder dem Firmenwagen?

Darüber hinaus solltest Du auch auf folgende Klausel in Deinem Aufhebungsvertrag bestehen: „Der Arbeitgeber verpflichtet sich, ein Arbeitszeugnis entsprechend dem beiliegendem Entwurf auszustellen.“ Besonders wenn Dein Arbeitgeber unbedingt einen Auflösungsvertrag für Deine Entlassung möchte, hast Du gute Chancen, ein richtig tolles Arbeitszeugnis zu erhalten.

Damit Du einen für Dich möglichst guten Aufhebungsvertrag als Arbeitnehmer aushandeln kannst, solltest Du die Hilfe eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen. Auf der Plattform klugo.de findest Du dafür den passenden Anwalt. Du hast dabei die Option, alle Absprachen mit Deinem Anwalt online zu treffen, oder Du suchst Dir auf klugo.de einen Anwalt in Deiner Nähe und gehst persönlich dort vorbei, um die Formalitäten des Vertrages sowie Dein weiteres Vorgehen zu besprechen.

Welche Vor- und Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag?

Vorteile

Ein Auflösungsvertrag kann Dir diese Vorteile bringen:

  • Wenn Du sowieso den Job wechseln willst und vielleicht sogar eine Zusage für eine neue Stelle hast, kannst Du durch einen Aufhebungsvertrag genau festlegen, wann Du mit dem bisherigen Job aufhören möchtest.
  • Auch wenn Du sehr unzufrieden mit Deinem Job bist, kannst Du mit Hilfe des Vertrages die Kündigungsfrist umgehen.
  • Oft kannst Du bei einem Vertrag für die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung erhalten. Du musst diese allerdings selber aushandeln oder Dir von einem Anwalt helfen lassen.
  • Du kannst selber bestimmen, zu welchen Bedingungen Du den Aufhebungsvertrag als Arbeitnehmer unterschreiben willst.
  • Du kannst einer außerordentlichen Kündigung zuvorkommen. Dadurch bleiben die Gründe, die Dein Arbeitgeber für Deine Kündigung hat, für Dritte unbekannt.

Nachteile

Ein Aufhebungsvertrag kann auch Nachteile für Dich beinhalten:

  • Gesetzliche Vorschriften für eine nicht sozialgerechte Kündigung greifen nicht.
  • Der Betriebsrat hat kein Mitspracherecht.
  • Die fehlende Kündigungsfrist kann auch ein Nachteil sein.
  • Der Ausgleich von betrieblichen Versorgungsanwartschaften der betrieblichen Altersvorsorge kann entfallen.
  • Du kannst eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld erhalten.

Wann ist ein Aufhebungsvertrag wirksam?

Schriftform

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss ein solcher Vertrag immer schriftlich beschlossen werden und von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben werden. Eine E-Mail, ein digitales Dokument oder auch ein Fax reichen nicht für einen gültigen Auflösungsvertrag aus.

Bedenkzeit

Falls Du von Deinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommst, darf dieser Dich nicht unter Druck setzen, diesen sofort zu unterschreiben. Dir steht eine Bedenkzeit zu. Gesetzlich ist jedoch nicht festgeschrieben, wie lange diese Bedenkzeit dauern muss. Falls Dich Dein Arbeitgeber dazu drängt, den Vertrag zu unterschreiben, solltest Du besonders kritisch sein und Dir für Deine Entscheidung professionelle Hilfe holen.

falscher Kündigungsgrund

Wenn der Betrieb oder die Firma, in der Du arbeitest, einen neuen Inhaber bekommt, darf Dir deshalb nicht gekündigt werden. Diese sogenannte Kündigung wegen Betriebsübergang darf auch nicht durch einen Aufhebungsvertrag erfolgen.

Wenn Dein Arbeitgeber Dir nach einem Inhaberwechsel einen solchen Vertrag für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses andrehen will, solltest Du Dir einen Anwalt nehmen. Auch in diesem Fall wirst Du auf klugo.de fündig und bekommst schnell Hilfe!

Aufklärungspflicht

Dein Arbeitgeber muss Dich über mögliche Nachteile eines Aufhebungsvertrages informieren. So muss er Dir zum Beispiel genau sagen, welche Nachteile ein solcher Vertrag auf Deine betriebliche Altersvorsorge hat. Du kannst Dich diesbezüglich auch direkt an Deinen Versicherer wenden und die Auswirkungen erfragen.

Falls Dein Arbeitgeber seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist, kannst Du eventuell Schadensersatz verlangen!

Wie hoch ist die Abfindung?

Es gibt keine gesetzliche Regelung darüber, wie hoch Deine Abfindung bei einem Vertrag für die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ausfallen muss. Es ist nicht einmal vorgeschrieben, dass es zwangsläufig eine Abfindung geben muss. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Du geschickt verhandelst. Wenn Du Dir unsicher bist was Du verlangen solltest, kannst Du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.

In der Regel wird sich bei der Höhe der Abfindung an der gesetzlichen Regelung zu Abfindungen bei betriebsbedingten Kündigungen orientiert. Diese betragen pro Arbeitsjahr in dem Betrieb ein halbes Bruttomonatsgehalt.

Falls Dein Arbeitgeber jedoch unbedingt einen solchen Vertrag möchte und Dich schnell loswerden will, kannst Du auch eine weitaus höhere Abfindung aushandeln! Besonders dann, wenn der Arbeitgeber eine reguläre Kündigung und die damit möglicherweise verbundene Kündigungsschutzklage umgehen will, sind Deine Chancen dafür gut.

Wie wirkt sich der Aufhebungsvertrag auf das Arbeitslosengeld aus?

Es kann sein, dass Du mit einem Aufhebungsvertrag kein Arbeitslosengeld bekommst. Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag kann nämlich dazu führen, dass Du eine Sperre für den Erhalt von Arbeitslosengeld erhältst. Damit das nicht der Fall ist, muss in dem Aufhebungsvertrag ein konkreter Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt sein. Aus diesem Grund muss unbedingt hervorgehen, dass ohne Aufhebungsvertrag eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt wäre.

Eine andere Möglichkeit, die Sperre zu umgehen, besteht darin, keine kürzere Frist für die Entlassung zu vereinbaren, als die gesetzliche Kündigungsfrist. Denn Du musst einen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben, wodurch das Arbeitsamt so argumentiert, dass Du Dir die vorzeitige Arbeitslosigkeit selber ausgesucht hast und deshalb für einen bestimmten Zeitrahmen kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.

Nach dem Unterschreiben eines Aufhebungsvertrages kann die Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld maximal zwölf Wochen betragen. Wenn Du von einem Fachanwalt prüfen lässt, ob Du trotz des Aufhebungsvertrages Arbeitslosengeld erhalten wirst, bist Du auf der sicheren Seite.

Wer kann einen Aufhebungsvertrag machen?

Arbeitgeber

Die Initiative für einen Vertrag für die Aufhebung von Deinem Arbeitsverhältnis kann sowohl von Dir, als auch von Deinem Arbeitgeber ausgehen. Oft wird von Seiten der Arbeitgeber ein solcher Vertrag vorgeschlagen, wenn ansonsten eine betriebsbedingte Kündigung erfolgen würde.

Der Vertrag ist immer nur dann gültig, wenn Du diesen auch unterschreibst. Dazu kann Dich Dein Arbeitgeber nicht verpflichten! Deshalb kann es sinnvoll sein, vorab von einem Anwalt prüfen zu lassen, ob eine betriebsbedingte Kündigung überhaupt wirksam sein könnte. Falls dies zweifelhaft ist, kannst Du den Vertrag ablehnen und gegen die Kündigung vor Gericht angehen. Wenn Du im Recht bist, kannst Du dadurch Deinen Job behalten oder so eine noch höhere Abfindung heraushandeln.

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer schlagen in der Regel dann ihrem Arbeitgeber einen solchen Vertrag vor, wenn bereits eine Zusage für einen neuen Job da ist, und das neue Arbeitsverhältnis möglichst schnell starten soll.

Aber auch wenn Du in naher Zukunft eine personenbezogene Kündigung erwartest, kannst Du Deinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorschlagen. So kannst Du eventuell immerhin ein besseres Arbeitszeugnis bewirken oder eine Abfindung erhalten. Außerdem müssen Dein Arbeitgeber und Du Euch nicht länger zwingen, miteinander auszukommen.

Wann kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?

Wenn Du einmal den Vertrag unterschrieben hast, ist es nur sehr schwierig, diesen zu widerrufen. Deshalb solltest Du Dir vorab genug Zeit nehmen, um die Entscheidung zu bedenken. Ansonsten kann eine zu schnelle Unterschrift schlimme finanzielle Folgen für Dich haben. Etwa dann, wenn Du keine hohe Abfindung aushandelst oder erst einmal durch den Aufhebungsvertrag kein Arbeitslosengeld bekommen kannst. Du solltest Dich deshalb auch immer von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht bezüglich des Aufhebungsvertrages beraten lassen!

Von Beginn an ungültig ist der Vertrag, wenn eine sogenannte Sittenwidrigkeit vorliegt. Das ist dann der Fall. wenn beispielsweise der Zeitpunkt für die Beendigung von dem Arbeitsverhältnis rückdatiert wurde.

Wenn Du den Fehler begangen hast, vorschnell einen solchen Vertrag zu unterschreiben, kannst Du probieren dagegen vorzugehen, indem Du eine Anfechtung wegen Irrtums bewirkst. Dann muss allerdings Dein Arbeitgeber einen Fehler begangen haben wie zum Beispiel seiner Informationspflicht nicht nachgegangen sein.

Eine andere Option ist die Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung. Wenn Dein Arbeitgeber Dich unter Druck gesetzt hat, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, ist es möglich, deshalb den Vertrag zu widerrufen. Manche Arbeitgeber probieren etwa, ihre Arbeitnehmer bei Nichtunterschreiben mit einer Strafanzeige zu drohen.

Es kann auch sein, dass in dem Vertrag für die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses schriftlich festgehalten wurde, dass Du innerhalb einer bestimmten Frist ein Widerrufsrecht besitzt. Eine solche Klausel kann auch in dem allgemeinen Tarifvertrag stehen und ist dann ebenfalls gültig.