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Anlage N der Steuererklärung: Alle Pauschalen im Überblick

Kleine Kniffe in der Steuererklärung lassen Dich an den richtigen Stellen Steuern sparen. Die Anlage N hilft Dir dabei als Arbeitnehmer, Ausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen, die bei Deiner monatlichen Steuerzahlung noch nicht berücksichtigt sind. Wir zeigen Dir, welche Pauschalen Du in Deiner Steuererklärung nutzen und wie viel Geld Du so einsparen kannst.

Was sind Pauschalen in der Steuererklärung?

In der Steuererklärung verankerte Pauschalen sind feste Beträge, die Du als Arbeitnehmer geltend machen kannst, ohne dass Du dem Finanzamt dafür Belege vorzeigen musst. Übersteigen die Ausgaben die jeweilige Pauschale, musst Du in der Regel nachweisen, dass Du die Ausgaben tatsächlich getätigt hast und dass diese gerechtfertigt waren.

Welche Pauschalen gibt es?

Du findest in der Anlage N der Steuererklärung diese Pauschalbeträge:

Werbungskostenpauschale

Die Werbekostenpauschale – auch Arbeitsnehmerpauschbetrag genannt – umfasst all die Ausgaben, die Du im Rahmen der Ausübung Deines Berufs tätigst. Das kann zum Beispiel Deine Fahrt zur Arbeit oder das Kaufen von Arbeitskleidung sein. Die Einkommenssteuer, die Du jeden Monat von Deinem Gehalt zahlst, umfasst diese Pauschale jedoch bereits bis 1.000 € jährlich. Seit 2023 steigt sie auf 1.230 €. Es lohnt sich daher nur, Steuerpauschalen für Werbungskosten in Deiner Steuererklärung geltend zu machen, wenn diese insgesamt über 1.000 € liegen. Seit dem Steuerjahr 2020 gibt es eine Home­office-Pauschale von 5 Euro pro Tag. Ab 2023 steigt sie auf 6 Euro pro Tag an, maximal können bis zu 1.260 Euro im Jahr beansprucht werden. Das entspricht 210 Tagen Homeoffice im Jahr. Diese neue Pauschale wurde aufgrund der Corona-Pandemie eingeführt und wird in die Werbungskostenpauschale mit eingerechnet.

Werbungskostenpauschale für Rentner

Auch als Rentner kannst Du Pauschalbeträge in Deiner Steuererklärung geltend machen. Die Werbungskostenpauschale funktioniert dabei genau wie bei einem Arbeitnehmer, nur mit dem Unterschied, dass diese niedriger ausfällt. So sind in der Einkommenssteuer statt 1.000 € lediglich 102 Euro pro Jahr an Werbekosten ohne Nachweis erlaubt. Hast Du höhere Ausgaben für Werbung, kannst Du diese Werbungskosten nicht mehr ohne Belege einreichen. Du musst dem Finanzamt dann über Rechnungen und Quittungen nachweisen, dass Dir diese Kosten tatsächlich entstanden sind.

Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale – auch Entfernungspauschale genannt – gehört ebenfalls zu den gängigen Pauschalen in der Steuererklärung. Dabei kannst Du für die ersten 20 Kilometer 0,30 € pro gefahrenen Kilometer einer einfachen Fahrtstrecke in der Steuererklärung in der Anlage N angeben. Ab dem 21. Kilometer kann man im Jahr 2024 0,38 € geltend machen. Belege wie zum Beispiel eine Tankquittung musst Du dabei nicht einreichen.

Umzugskostenpauschale

In der Steuererklärung kannst Du auch einen Umzug ohne Belege geltend machen. Bist Du also aus beruflichen Gründen umgezogen, kannst Du in Deiner Steuererklärung eine Umzugskostenpauschale in Höhe von 964 € (ab 1.3.2024) eintragen, wenn Du ledig bist. Bist Du verheiratet, liegt der Betrag bei 1.607 Euro. Für jede weitere Person sind 643 Euro abzugsfähig. Auch hier entfällt das Aufbewahren der Nachweise.

Verpflegungspauschale

Dienstreisen lassen Dich bei Deiner Steuer ebenfalls Pauschalen geltend machen, wenn diese länger als 8 Stunden gedauert haben. Dir steht dann eine Verpflegungspauschale in Höhe von 15 € zu. Warst Du 24 Stunden oder länger auf Dienstreise, stehen Dir sogar 30 € Verpflegungspauschale zu. Du machst diese Kosten in der Anlage N der Steuererklärung geltend, wenn Dir Dein Arbeitgeber diese Pauschale nicht bereits ausgezahlt hat. Denn: In der Regel nehmen Arbeitgeber das bereits vor.

Sparerpauschbetrag

Der Sparerpauschbetrag gehört zu den Pauschalen der Steuererklärung, die früher einmal anders hießen. Besser bekannt ist die Pauschale daher als Sparerfreibetrag oder auch als Zinsfreibetrag. Sie haben jedoch alle dieselbe Bedeutung: Hast Du Kapitelerträge, wie zum Beispiel aus Zinsen, kannst Du diese bis zu einer Höhe von 1.000 Euro steuerfrei behalten. Das gilt für den Fall, dass Du alleinstehend bist. Bist Du verheiratet, liegt der Wert bei 2.000 Euro. In der Steuererklärung musst Du diese Pauschbeträge nicht extra angeben. Du musst lediglich bei Deiner Bank einen Freistellungsauftrag stellen, wenn es sich zum Beispiel um Erträge aus Zinsen handelt.

Behindertenpauschbetrag

Um Dich in Deiner Steuererklärung mit Pauschalen zu unterstützen, wenn Du körperlich oder geistig eingeschränkt bist, hat der Gesetzgeber den Behindertenpauschbetrag ins Leben gerufen. Dieser soll Kosten für Ausgaben wie

  • Medikamente,
  • medizinische Hilfsmittel
  • oder Therapien

abdecken. Dabei deckt die Pauschale all die Kosten ab, die typisch für eine Behinderung sind und Dir regelmäßig entstehen. Je nachdem, welchen Grad von Behinderung Du hast, variieren die Pauschbeträge für die Steuererklärung. Im Jahr 2021 wurden die Beträge verdoppelt. Die letzte Erhöhung gab es 1975! So kann nun die Pauschale zwischen 384 und 2.840 Euro jährlich liegen. Besonders hilflosen und blinden Menschen steht eine Pauschale von 7.400 Euro zu.

Pflegepauschbetrag

Der Staat hat für die Steuer auch Pauschalbeträge entwickelt, die Menschen unterstützen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen. Seit 2021 gibt es diese Pauschale ab dem Pfle­gegrad 2, zuvor lediglich ab dem 4. Pfle­gegrad. Auch der Maximalbetrag wurde verdoppelt. Dabei kannst Du nun über den Pflegepauschbetrag Ausgaben in Höhe von bis zu 1.800 € (Pflegegrad 4 und 5) geltend machen. Einzige Voraussetzung: Du darfst für die Pflege kein Geld erhalten.

Trägst Du in Deiner Steuererklärung keine Sonderausgaben in Form von Pauschalen ein, berücksichtigt das Finanzamt einen Sonderausgabenpauschbetrag in Höhe von 36 €, wenn Du Single bist. Bist Du verheiratet, liegt dieser Wert bei 72 Euro. Damit berücksichtigt die Lohnsteuer bereits Pauschalen wie diese in Deiner Gehaltsabrechnung. In der Regel dürftest Du mit Deinen Sonderausgaben jedoch über dem festgelegten Wert liegen. Du kannst dann Deine zusätzlich anfallenden Kosten in der Steuererklärung geltend machen.

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag gehört in der Steuererklärung streng genommen nicht zu den Pauschalen. Ein Freibetrag gewährt Dir ein steuerfreies Einkommen bis zu einem festgelegten Geldwert. Eltern können den Kinderfreibetrag nutzen, indem sie im Jahr bis zu 9.540 € verdienen dürfen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Du erhältst den Kinderfreibetrag jedoch nur, wenn Du nicht bereits Kindergeld beziehst.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gehört in der Steuererklärung zu den Pauschalen, die Alleinerziehende finanziell unterstützen sollen. Du erhältst dabei den Entlastungsbetrag, wenn Du als Alleinerziehender einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag hast. Ist das der Fall, kannst Du einen Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro geltend machen. Jedes weitere in Deinem Haushalt gemeldete Kind bringt Dir einen zusätzlichen Betrag von 240 Euro ein. Um den Entlastungsbetrag in Deiner Steuererklärung geltend zu machen, trägst Du diesen in der Anlage Kind ein.

Altersentlastungsbetrag

Der Altersentlastungsbetrag gehört in der Steuererklärung zu den Pauschalen, die Dich als Rentner unterstützen. Dabei gilt: Je älter Du bist, desto höher wird der Betrag. Somit kannst Du einen Pauschbetrag von bis zu 1.900 € geltend machen. Wie hoch dieser genau ausfällt, ist von Deinem Geburtsjahr abhängig.

Arbeitsmittel

Die Pauschale für Arbeitsmittel berücksichtigt zum Beispiel Dinge wie

  • Kugelschreiber,
  • Fachliteratur und
  • einen Schreibtisch.

Die Arbeitsmittelpauschale liegt dabei bei 110 €, wenn Du keine Belege aufbewahrt hast. Hast Du einen höheren Betrag ausgegeben, musst Du das dem Finanzamt nachweisen. Im Gegensatz zu anderen Pauschalen hast Du jedoch auf die Arbeitsmittel-Pauschale keinen rechtlichen Anspruch. Lehnt das Finanzamt Deine Ausgaben als Pauschale also ab, kannst Du nichts dagegen tun.

Telefonkosten

Du kannst auch Telefonkosten in Deiner Steuererklärung als Pauschalen geltend machen. Sie unterfallen dabei den Werbungskosten. Dabei kann es sich auch um private Telefonkosten handeln, wenn sie beruflich veranlasst sind. Erbringst Du dabei keine Einzelnachweise, berücksichtigt das Finanzamt 20 Prozent der Telefonkosten, maximal jedoch 20 Euro pro Monat.

Kontoführungsgebühr

Auf die Frage „Was kann ich alles von der Steuer absetzen ohne Belege?“ sind auch Kontoführungsgebühren zu nennen. Du kannst diese in der Steuererklärung als Pauschalen geltend machen, wenn Du nicht mehr als 16 Euro ausgegeben hast.

Arbeitskleidung

Berufsbekleidung fällt unter die Kosten, die Du über die Arbeitsmittelpauschale angibst. Willst Du Arbeitskleidung darin führen, sollte es sich um typische Berufsbekleidung handeln, die nicht für private Zwecke geeignet ist. Der Maximalwert für diese Pauschale ist damit der der Arbeitsmittel-Pauschale: 110 €.

Bewerbungskosten

Die Steuererklärung wartet auch mit Pauschalen auf, die Deine Bewerbungskosten abdecken. So kannst Du pro erstellter und verschickter Bewerbungsmappe ohne Nachweis 8,50 Euro geltend machen. Jede Online-Bewerbung bringt Dir 2,50 Euro.

Wo kann ich die Pauschalen in der Steuerklärung angeben?

In der Steuererklärung kannst Du den großen Teil der Pauschalen in der Anlage N angeben. Auf Kinder bezogene Beträge musst Du in der Anlage Kind aufführen. Handelt es sich um einen Freibetrag, musst Du diesen nicht extra als Pauschale geltend machen. Du erhältst diesen automatisch. Das Gleiche gilt auch für einige andere Pauschalen, wie zum Beispiel die Werbungskostenpauschale, die der Staat automatisch mit in Deine Lohnsteuer einbezieht, solange Du die maximalen Beträge nicht überschreitest.

Eine Steuersoftware wie Taxfix unterstützt Dich dabei, die Pauschalen in Deiner Steuererklärung mit wenigen Klicks geltend zu machen. Dafür hat das Programm Werbekostenpauschalen vorbereitet und hinterleget. Du musst diese dann nur noch auswählen und in das jeweilige Feld übernehmen.

Portal

Logo Taxfix
in Kooperation mit myStipendium

Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.