Menschen mit einer Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen einen pauschalen Betrag steuerlich geltend machen. Diese Pauschale gibt es, damit Du Kosten im Zusammenhang mit Deiner Behinderung decken kannst. Um das Leben bestreiten zu können, fallen für Menschen mit Behinderung nämlich oft zusätzliche finanzielle Posten an. Auch die Finanzierung der Pflege sowie viele andere relevante Kosten sollen mit dieser Pauschale abgedeckt werden.
Im Jahr 2021 wurden erstmalig seit 1975 die Beträge deutlich angehoben, sogar verdoppelt. Wie hoch der Behindertenpauschbetrag ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nun kannst Du maximal 2.840 € steuerlich absetzen. In bestimmten Fällen können sogar bis zu 7.400 € von der Steuer abgesetzt werden. Wie Du den Behindertenpauschbetrag erhältst, welche Höhe Dir zusteht und was Du sonst noch beachten solltest, findest Du hier.
Was ist der Behindertenpauschbetrag?
Der Behindertenpauschbetrag soll Dir dabei helfen, Dich finanziell etwas zu entlasten. Steuerrechtlich gelten Ausgaben, die Dir aufgrund Deiner Behinderung entstehen, als außergewöhnliche Belastungen.
Wenn Du den Behindertenpauschbetrag geltend machen willst, erhältst Du einen pauschalen Betrag wieder von Deiner Steuer zurück. Falls Du diesen in Anspruch nimmst, kannst Du jedoch nicht mehr die einzelnen finanziellen Posten, die Dir durch Deine Behinderung entstehen, von der Steuer absetzen. Davon ausgenommen sind die sogenannten untypischen außergewöhnlichen Belastungen. Darunter fallen folgende Kosten:
- Fahrtkosten, welche Du als Werbungskosten absetzen kannst.
- Schulgeld für Privatschulen, die auf Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sind.
- Operationskosten
- Akute Krankheitskosten, wie besondere Medikamente
- Kosten für eine Haushaltshilfe
- Kosten für eine Kur
Wann steht mir der Behindertenpauschbetrag zu?
Um den Behindertenpauschbetrag von der Steuer absetzen zu können, musst Du den Grad Deiner Behinderung von einem Arzt feststellen und Dir diesen bescheinigen lassen. Du erhältst von dem Arzt dann ein Gutachten.
Je nachdem, für welches Jahr Du den Steuerfreibetrag für Behinderung absetzen möchtest, gelten andere Bestimmungen.
- Behindertenpauschbetrag 2016: Du erhältst den Pauschbetrag für Behinderte, wenn in dem ärztlichen Gutachten festgehalten ist, dass Du einer der drei möglichen Pflegestufen zugeordnet wirst. Es gibt Pflegestufe I bis Pflegestufe III.
- Der Behindertenpauschbetrag 2017 wird etwas anders bestimmt. Ab dem 01.01.2017 gilt die Stufe des Pflegegrades als Beurteilung für den Behindertenpauschbetrag. Dieser muss durch eine pflegefachlich begründete Begutachtung festgestellt werden. Es gibt dabei Pflegegrad 1 bis 5. Die Schwere Deiner Behinderung wird dabei in Punkte von 1 bis 100 eingeteilt.
- Den Behindertenfreibetrag gibt es erst ab 12,5 Punkten. Bekommst Du also laut der Begutachtung eine Punktzahl von 12,5 bis 27, erhältst Du Pflegegrad 1. Du wirst dann als gering beeinträchtigt in Deiner Selbstständigkeit und in Deinen Fähigkeiten eingestuft.
- Pflegegrad 2 bekommst Du, wenn Du zwischen den Punkten 27 und 47,5 kategorisiert wirst. In dem Gesetz wird dann davon ausgegangen, dass Du durch Deine Behinderung erheblich beeinträchtigt wirst.
- Den Pflegegrad 3 erhältst Du, wenn Du zwischen 47,5 und 70 Punkten bekommst. Dies trifft bei Menschen mit schweren Beeinträchtigungen zu.
- Bei Pflegegrad 4 hast Du zwischen 70 und 90 Punkten auf der Einordnungsskala. Dies gilt als die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten.
- Den Pflegegrad 5 erhalten Menschen, deren Gutachten sie zwischen 90 und 100 Punkten einordnet. Auch hier liegt die schwerste Form von Beeinträchtigung vor, allerdings ist dabei noch eine besondere Anforderung an die pflegerische Versorgung notwendig.
- Auch beim Behindertenpauschbetrag 2018 gibt es ein Punkte- beziehungsweise Gradsystem von 1 bis 100. Den Pauschbetrag kannst Du hier nur bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 von der Steuer absetzen. Es gibt einige Ausnahmen, wenn bei Dir ein niedriger Behinderungsgrad festgestellt wird und:
- Du außerdem eine Behindertenrente beziehst.
- Dir zusätzlich eine dauerhaft eingeschränkte Beweglichkeit bescheinigt wird.
- Du nicht dauerhaft in Deiner körperlichen Beweglichkeit eingeschränkt bist, aber Deine Behinderung durch eine Krankheit zustande kam, die Du durch Deinen ehemals ausgeübten Beruf bekommen hast.
- Behindertenpauschbetrag seit 2021: Nicht nur wurden die Pauschalen verdoppelt, auch auf die Zusatzvoraussetzungen wurde verzichtet. Das bedeutet, dass die Pauschale allen Steuerpflichtigen mit einem Behinderungsgrad ab 20 zusteht.
Für den Behindertenpauschbetrag 2026 gelten diese Punkte beziehungsweise Grade der Behinderung:
| Grad | Pauschbetrag |
|---|---|
| 20 | 384 € |
| 30 | 620 € |
| 40 | 860 € |
| 50 | 1.140 € |
| 60 | 1.440 € |
| 70 | 1.780 € |
| 80 | 2.120 € |
| 90 | 2.460 € |
| 100 | 2.840 € |
Wie hoch ist der Behindertenpauschbetrag?
Im Jahr 2026 bekommst Du also je nach Grad Deiner Behinderung einen Behindertenpauschbetrag zwischen 384 und 2.840 € im Jahr. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wenn Du sehr stark eingeschränkt bist und einen erhöhten Pflegebedarf hast, kannst Du den Schwerbehindertenfreibetrag erhalten. Diesen bekommst Du, wenn in Deinem ärztlichen Gutachten festgestellt wird, dass Du hilflos bist. Auch falls Du blind bist, gilt der Freibetrag Schwerbehinderung für Dich. Dann ist es möglich, in der Steuererklärung durch Schwerbehinderung einen Pauschbetrag von 7.400 € geltend zu machen.
Der erhöhte Pauschbetrag von 7.400 € gilt unabhängig vom Grad der Behinderung. Anspruch darauf hast Du mit den Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) oder TBl (taubblind) in Deinem Schwerbehindertenausweis. Auch Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 erhalten den erhöhten Pauschbetrag, ebenfalls unabhängig vom Grad der Behinderung. Der Pflegegrad 4 oder 5 steht dabei dem Merkzeichen H gleich. Der erhöhte Betrag tritt an die Stelle der nach dem Grad der Behinderung gestaffelten Pauschale. Beides zusammen geht nicht, Du erhältst also entweder den gestaffelten oder den erhöhten Pauschbetrag.
Wie erhalten Angehörige den Behindertenpauschbetrag?
Auch wenn Du ein Kind mit einer Behinderung hast, steht euch der Behindertenpauschbetrag zu. Auf Deinen Antrag hin kannst Du dann den Steuerfreibetrag der Behinderung in Deiner Steuer geltend machen. Diesen Antrag stellst Du in diesem Formular des Finanzamtes:
- Anlage Kind auf Seite 3 in den Zeilen 64 und 65.
Falls Du ständig für eine schwerbehinderte Person oder für eine blinde Person die Betreuung bezahlst, kannst Du Kosten für Pflegeaufwendungen von Deiner Steuer absetzen. Der Höchstbetrag liegt hier bei 20.000 €, von denen Du 20 % in Deiner Steuererklärung wiederbekommen kannst. Also maximal 4.000 €.
Wenn Du eine dauerhaft hilflose Person selber und unentgeltlich pflegst, ist es möglich, dass Du einen Pflegepauschbetrag von bis zu 1.800 € im Jahr absetzen kannst. Falls die Pflege unter mehreren Personen aufgeteilt wird, wenn also z. B. Dein Vater sowie Deine behinderte Mutter pflegebedürftig sind, kann der Pflegepauschbetrag untereinander aufgeteilt werden.
Wo trage ich in der Steuererklärung den Behindertenpauschbetrag ein?
Um die Kosten in der Steuererklärung für die Behinderung abzusetzen, musst Du in dem Hauptformular der Steuererklärung auf der Seite 3 unter dem Punkt „Außergewöhnliche Belastungen“ in der Zeile 61 Deinen Pauschbetrag anfordern. Dafür trägst Du den Grad Deiner Behinderung ein. Falls Du Deine Schwerbehinderung in der Steuererklärung eintragen willst, trägst Du den Buchstaben H ein, wenn Du dauerhaft hilflos bist. Auch wenn Du blind bist, solltest Du diese Schwerbehinderung in der Steuererklärung eintragen. Dafür musst Du die Buchstaben „Bl“ eintragen. So erhältst Du den erhöhten Steuerfreibetrag für die Schwerbehinderung.
Seit dem Jahr 2018 musst Du dem Finanzamt bei einem Erstantrag entweder die Kopie Deines Schwerbehindertenausweises beilegen, die Bescheinigung von Deinem Arzt, der das Gutachten erstellt hat oder Deinen Bescheid von der Pflegekasse.
Seit dem Jahr 2026 übermittelt die zuständige Behörde den erstmals festgestellten oder geänderten Grad der Behinderung samt relevanter Merkzeichen elektronisch an das Finanzamt. Einen eigenen Papiernachweis musst Du dann nicht mehr einreichen. Für die elektronische Übermittlung brauchst Du Deine Steuer-Identifikationsnummer und eine Einverständniserklärung, die Du bereits im Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung angeben kannst. Für Vorjahre und in Ausnahmefällen, in denen keine elektronische Meldung vorliegt, ist weiterhin eine Kopie nötig.
Wenn Deine Behinderung erst im laufenden Jahr aufgetreten ist, steht Dir der Pauschbetrag zu. Falls Du während des Jahres eine höhere Einstufung Deiner Behinderung bekommen hast, also in der Punkteskala mehr erhalten hast, kannst Du das ganze Jahr über den höheren Pauschbetrag beantragen. Ebenso kannst Du den höheren Pauschbetrag anfordern, falls Du während des Jahres auf der Skala einen niedrigeren Grad der Behinderung bescheinigt bekommen hast.
Was ist, wenn meine außergewöhnlichen Kosten den Pauschbetrag überschreiten?
Wenn die Kosten, welche Du aufgrund Deiner Einschränkung hattest, Deinen Pauschbetrag übersteigen, kannst Du diese zusätzlichen Kosten der Behinderung in der Steuer auch absetzen. Diese untypischen außergewöhnlichen Belastungen trägst Du in die Zeilen 68 und 69 in Deiner Steuererklärung ein. Du musst aber unbedingt alle Belege aufheben und ordentlich abheften. Zum Beispiel die Quittung für das Taxi in das Krankenhaus oder die Quittungen über den Kauf von Medikamenten.
Zudem besteht auch die Option, haushaltsnahe Pflegeleistungen sowie Betreuungsleistungen abzusetzen. Möchtest Du diese absetzen, werden die Kosten mit dem Geld, das Du durch die Pflegeversicherung erhältst, abgeglichen.
Damit Du möglichst viel Steuern sparen kannst, musst Du wissen, wo Du was eintragen musst. Außerdem ist es schwierig herauszufinden, was Du wirklich konkret steuerlich absetzen kannst. Denn auch über den Behindertenpauschbetrag hinaus kannst Du viele Kosten vom Finanzamt wiederbekommen.
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* Hinweis: Du kannst zunächst alle Deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 35,99 € an.
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