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Umzugskosten von der Steuer absetzen

Ein Umzug kann aus den unterschiedlichsten Gründen immer einmal anstehen. Es kann beispielsweise sein, dass Du den Job wechselst, und dafür umziehen musst, mit Deinem Partner zusammenziehen möchtest, Dich von Deinem Partner trennst, oder aber einfach mal einen Neuanfang in einer neuen Wohnung wagen willst. Die Kosten, die ein Wechsel von Deinem Wohnort mit sich bringt, sollten Dich in Deiner Entscheidung jedenfalls nicht beeinflussen. Denn oft kannst Du die Umzugskosten von Deiner Steuer absetzen! Wann dies möglich ist, und was Du konkret absetzen kannst, erfährst Du in diesem Artikel.

Wann kann ich Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Du kannst sowohl dann Deinen Umzug steuerlich absetzen, wenn Du aus privaten Gründen umziehst, wie auch dann, wenn Du aus beruflichen Gründen Deinen Wohnort wechselst. Ebenso können gesundheitliche Gründe von den Finanzämtern anerkannt werden.

Ein Umzug wird von den Finanzämtern dann als beruflich begründet angesehen, wenn Du durch Deinen neuen Wohnort mindestens eine Stunde Fahrzeit einsparst. Um dann Umzugskosten in der Steuer absetzen zu können, musst Du also eine halbe Stunde pro Fahrt einsparen. Es ist dafür nicht notwendig, dass Du als Wohnort die Stadt oder Gemeinde wechselst: In Großstädten kann der Fahrweg auch durch einen Umzug in ein anderes Viertel diese Zeitersparnis zu Deinem Job bringen.

Natürlich trifft der berufsbedingte Umzug auch dann zu, wenn Dein Arbeitgeber den Standort wechselt, oder Du an einen anderen Standort versetzt wirst. Aber Du kannst auch die Umzugskosten in der Steuer aus beruflichen Gründen absetzen, wenn Du von Dir aus den Job wechselst. Zum Beispiel, weil die Arbeitsbedingungen in dem neuen Job besser sind. Dies ist allerdings eine Einzelfallentscheidung. Auch wenn Du aus dem Ausland, auf Grund von einem neuen Job, zurück nach Deutschland ziehst, darfst Du den Umzug von der Steuer absetzen. Du kannst die entstandenen Kosten dann als Werbungskosten absetzen.

Falls Du aus persönlichen Gründen umziehst, setzt Du die Kosten dafür in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen ab.

Du kannst aber auch dann Deinen Umzug von der Steuer absetzen, wenn Du aufgrund von gesundheitlichen Gründen umziehen musst. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Du auf einmal eine rollstuhlgerechte Wohnung benötigst. Den Umzug steuerlich absetzen kannst Du dann in Deiner Steuererklärung unter Außergewöhnliche Belastungen.

Was kann ich von dem Umzug absetzen?

Egal aus welchem der drei beschriebenen Gründe Du Deinen Wohnort wechselst, Du kannst immer in der Steuer Umzugskosten absetzen. Und zwar diese Kosten:

  • Fahrkosten zu den Wohnungsbesichtigungen: 30 Cent pro Kilometer.
  • Maklergebühren für Mietimmobilien.
  • Falls so große Renovierungen in der neuen Wohnung anfallen, sodass diese noch nicht bewohnbar ist, kannst Du die Kosten für bis zu drei Monatsmieten steuerlich absetzen.
  • Doppelte Mietzahlung für bis zu sechs Monate: Wenn Du die alte Wohnung nicht sofort kündigen kannst.
  • Transportkosten für Deine Möbel und Deine Umzugskisten.
  • Die Kosten für einen Herd bis zu 230 Euro oder Ofen bis zu 163 Euro.
  • Reparaturen von Transportschäden.
  • Kosten für Umzugshelfer.

Damit Du Umzugskosten von der Steuer absetzen kannst, ist es sehr wichtig, dass Du alle diese Kosten durch Quittungen belegen kannst! Damit Du in der Steuererklärung Umzugskosten geltend machen kannst, musst du für den Transport und das Tragen Deiner Möbel in die neue Wohnung nicht unbedingt ein professionelles Umzugsunternehmen engagieren. Die Kosten kannst Du auch dann absetzen, wenn Dir Freunde bei Deinem Umzug helfen. Dann solltest Du allerdings die Zahlung an sie durch Rechnungen oder Überweisungen belegen können.

Falls Du nicht aus beruflichen Gründen den Umzug von der Steuer absetzen kannst, sondern aus privaten Gründen umziehst, darfst Du in einem Jahr nur bis zu maximal 4.000 Euro Umzugskosten absetzen.

Welche Umzugskosten kann ich nicht absetzen?

Es gibt allerdings auch Umzugskosten, die Du nicht von der Steuer absetzen kannst. Dazu gehören diese Posten:

  • Maklergebühren für eine Eigentumswohnung oder ein Eigentumshaus.
  • Kosten für die zwischenzeitige Einlagerung Deiner Möbel.
  • Renovierungen in der neuen Wohnung. Du kannst aber den Lohn und die Fahrkosten der Handwerker als Handwerkerkosten absetzen.
  • Neue Möbel mit Ausnahme von dem Herd beziehungsweise Ofen.

Falls Du aber Arbeitslosengeld 2 erhältst, und zum ersten Mal in eine eigene Wohnung einziehst, kannst Du statt Umzug Steuer absetzen, manchmal auch eine Erstausstattung bei Deinem Arbeitsamt beantragen. So kannst Du dann doch noch Geld für Deine Möbel erhalten. Das gleiche gilt dann, wenn Du eine Erstausstattung für Dein neugeborenes Kind benötigst, und nicht über die finanziellen Mittel dafür verfügst.

Was ist die Umzugskostenpauschale?

Über die absetzbaren Umzugskosten hinaus kannst Du außerdem eine Umzugskostenpauschale in Deiner Steuererklärung geltend machen. Allerdings nur dann, wenn Du für Deinen Job umgezogen bist, und dies auch belegen kannst. Das kannst Du zum Beispiel durch Deinen Arbeitsvertrag, oder auch durch eine Bestätigung von Deinem Arbeitgeber machen. Um die Umzugskostenpauschale in der Steuererklärung für den Umzug zu erhalten, benötigst Du keine Belege über die tatsächlichen Kosten. Diese sogenannten sonstigen Umzugskosten umfassen diese Posten:

  • Renovierung der alten Wohnung.
  • Schönheitsreparaturen von der alten Wohnung.
  • Verpflegung für die Umzugshelfer.
  • Aufhängen von Vorhängen.
  • Fachgerechtes Anbringen von Lampen in der neuen Wohnung.
  • Einbau der Küche.
  • Einbau von allgemeinen elektrischen Geräten.
  • Ändern von dem Telefon-, sowie Internetanschluss.
  • Ummelden von Deinem Auto.
  • Umschreiben von Deinem Personalausweis.

Die Höhe von der Umzugskostenpauschale ändert sich regelmäßig. Mit Wirkung ab 1. Juni 2020 werden „Berechtigte" und „weitere Person im Haushalt“ zu Grunde gelegt. Berechtigt ist jede Person, die umzieht und vorher bereits eine Wohnung hatte. Andere Faktoren (Familienstand, Volljährigkeit etc.) bleiben dabei unberücksichtigt. Berechtigte, die vor oder nach dem Umzug keine eigene Wohnung haben, werden gesondert i.H.v. 172€ berücksichtigt. Hier findest Du einen Überblick:

Ende des Umzugs

ab 1. Juni 2020

Grundbetrag Berechtigte

860 €

Zuschlag jede weitere Person im HH

573 €

Ende des Umzugs

ab 1. April 2021

Grundbetrag Berechtigte

870 €

Zuschlag jede weitere Person im HH

580 €

Ende des Umzugs

ab 1. April 2022

Grundbetrag Berechtigte

886 €

Zuschlag jede weitere Person im HH

590 €

Bis Anfang 2020 hing die Umzugskostenpauschale davon ab, ob Du ledig, verheiratet, oder alleinerziehend warst. Zum Beispiel betrug die Umzugskostenpauschale 2020 für Umzüge ab dem 1. März 2020 für Ledige 820 Euro, für Verheiratete sowie für Alleinerziehende 1.639 Euro. Hier ein Überblick:

Ende des Umzugs

ab 1. März 2018

Ledige

787 €

Verheiratet / Alleinerziehend

1.573 €

Zuschlag jede weitere Person im HH

347 €

Ende des Umzugs

ab 1. April 2019

Ledige

811 €

Verheiratet / Alleinerziehend

1.622 €

Zuschlag jede weitere Person im HH

357 €

Ende des Umzugs

ab 1. März 2020

Ledige

820 €

Verheiratet / Alleinerziehend

1.639 €

Zuschlag jede weitere Person im HH

361 €

Quelle: Artikel 7 des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes vom 9. Dezember 2019

Was muss ich bei der Umzugspauschale beachten?

Es kann sein, dass Deine Sonstigen Umzugskosten die Umzugskostenpauschale übersteigen. Dann musst Du die Umzugskostenpauschale nicht bei Deinem Finanzamt beantragen. Stattdessen kannst Du die erhöhten Kosten durch alle Rechnungen belegen, und diese gesondert von Deiner Steuer absetzen. Dann verzichtest Du aber auf die Umzugskostenpauschale.

Falls Du in einen Haushalt mit doppelter Haushaltsführung einziehst, also beispielsweise mit Deinem Partner, dann könnt ihr eine Verpflegungspauschale von 28 Euro pro Tag absetzen. Diese könnt ihr bis zu maximal drei Monate lang absetzen. Gemeint sind mit der Verpflegungspauschale zum Beispiel Hotelkosten, die ihr für das Angucken der neuen Wohnung benötigt, ebenso wie Fahrkosten.

Wenn Du in den letzten fünf Jahren schon einmal wegen Deinem Job umziehen musstest, kannst Du für den zweiten beruflichen Umzug innerhalb dieser Zeitspanne eine doppelte Umzugskostenpauschale für die sonstigen Umzugsausgaben absetzen.

Allerdings ist es bei einem beruflich bedingten Umzug auch nicht unüblich, dass Dein Arbeitgeber die Umzugskosten für Dich übernimmt. Dein Arbeitgeber kann nämlich alle Umzugskosten absetzen, ohne auf diese Lohnsteuerabgaben oder Sozialversicherungsabgaben zahlen zu müssen. Falls Dein Arbeitgeber Dir also das Umzugsunternehmen zahlt, kannst Du diese Kosten nicht als Umzugskosten von der Steuer absetzen, und auch keine Umzugskostenpauschale beantragen.

Wie kann ich Umzugskosten, die durch mein Kind entstehen, von der Steuer absetzen?

Über die Umzugskostenpauschale hinaus gibt es noch eine weitere Pauschale, die Du absetzen kannst, falls Dein Kind nach dem Umzug in eine andere Stadt oder sogar in ein anderes Bundesland Unterrichtsstoff nacharbeiten muss. Falls Dein Umzug auf Grund von Deinem Beruf erfolgt ist, kannst Du dann die Kosten für die Nachhilfe Deines Kindes von der Steuer absetzen. Auch hier hängt die Höhe der maximalen Nachhilfekosten davon ab, wann Dein Umzug beendet wurde:

Ende des Umzugs

ab 1. Juni 2020

Unterrichtskosten

1.146 €

Ende des Umzugs

ab 1. April 2021

Unterrichtskosten

1.160 €

Ende des Umzugs

ab 1. April 2022

Unterrichtskosten

1.181 €

Quelle: Haufe, Umzugskosten, Mai 2023

Für jedes Deiner Kinder ist der Höchstbetrag für Nachhilfeunterricht steuerlich absetzbar. Falls Die Nachhilfekosten diesen Betrag übersteigen, kannst Du aber auch bis zu 75 Prozent von dem Höchstbetrag in Deiner Steuererklärung absetzen.

Wo trage ich die Umzugskosten in der Steuererklärung ein?

Falls Du aus privaten Gründen umgezogen bist, trägst Du Deine Kosten in die Anlage N von dem Mantelbogen der Steuererklärung unter den Haushaltsnahen Dienstleistungen ein.

Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen trägst Du ebenfalls in die Anlage N unter den Werbungskosten die einzelnen Kosten ein. Um in der Steuererklärung die Umzugspauschale zu beantragen, musst Du ebenfalls die Anlage N nutzen.

Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen Deinen Wohnort verändert hast, trägst Du die Posten in den Mantelbogen auf die Seite 3 in die Zeilen 61–70 ein.

Damit Du möglichst viele Umzugskosten in der Steuer absetzen kannst, empfehlen wir Dir, eine Steuersoftware zur Hilfe zu nehmen. Diese fragt automatisch alle relevanten Kosten ab. Dadurch können keine Posten vergessen werden. Du sparst durch die Steuersoftware mit Sicherheit mehr Steuern, als wenn Du die Steuererklärung alleine machen würdest. Außerdem wird durch die Steuersoftware jeder Posten automatisch in die richtige Stelle der Steuererklärung eingetragen. Du sparst Dir damit also eine Menge nervige Sucharbeit und schließt das Risiko von falschen Eintragungen aus! Die Benutzung der Steuersoftware ist übrigens komplett ohne Kostenrisiko: Erst nach der Fertigstellung der Umzug Steuererklärung kannst Du entscheiden, ob Du diese gegen eine geringe Gebühr an das Finanzamt einreichen möchtest. Vorher wird Dir angezeigt, wie hoch Deine Steuerersparnis voraussichtlich sein wird. So kannst Du genau sehen, ob sich das entspannte Einreichen über die Steuersoftware auch finanziell für Dich lohnt.

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Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.