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Abgeltungssteuer 2024: Was ist das und wie hoch ist sie?

Abgeltungssteuer oder Kapitalertragssteuer? Wo liegt der Unterschied? Und was musst Du bei Deiner Steuererklärung beachten? Auf diese und weitere Fragen rund um die Abgeltungssteuer geben wir Dir in den folgenden Zeilen die passenden Antworten.

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge. Damit sind Sparer und Anleger von dieser Steuer betroffen. Privatpersonen müssen von ihren Kapitalerträgen einen bestimmten Prozentsatz an den Staat zahlen. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer für Angehörige einer Glaubensgemeinschaft.

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?

Da die Abgeltungssteuer einheitlich ist, werden sämtliche Kapitalerträge mit 25 Prozent versteuert. Hier gibt es immer wieder Stimmen, die das als ungerecht empfinden. So titelte beispielsweise n-tv in einem Bericht, die Abgeltungssteuer sei ein „Steuergeschenk für Reiche“. Tatsächlich ist es diskutabel, dass Gewinne aus Vermögen für alle gleich mit 25 Prozent, Einkommen aus Arbeit aber gestaffelt mit bis zu 45 Prozent besteuert werden.

Die Abgeltungssteuer wird direkt von den Banken einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Da die fällige Steuer direkt dort abgerechnet wird, wo sie entsteht, nennt man dieses Prinzip auch Quellensteuer. Jedes Jahr bekommst Du von Deiner Bank einen Ausdruck mit Deinen Kapitalerträgen und den fälligen Steuern. Zusätzlich zum Abgeltungssteuersatz kommen noch 5,5 % Solidaritätszuschlag sowie bei Mitgliedern 8 Prozent (in Bayern und Baden-Württemberg) beziehungsweise 9 Prozent (in allen anderen Bundesländern) Kirchensteuer hinzu. Die Kirchensteuer wird nicht direkt auf die Kapitalerträge erhoben. Stattdessen kommen auf die 25 Prozent Abgeltungsrechner Kirchensteuer drauf. Banken erhalten vom Bundeszentralamt für Steuern die Information über eine etwaige Religionszugehörigkeit.

In der folgenden Auflistung siehst Du die Gesamtbelastung bei Kapitalerträgen auf einen Blick:

  • Ohne Kirchensteuer: 26,38 Prozent
  • Mit 8 Prozent Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg): 27,82 Prozent
  • Mit 9 Prozent Kirchensteuer (alle anderen Bundesländer): 27,99 Prozent

Was muss ich über die Freibeträge wissen?

Als Single darfst Du 1.000 Euro von Deinen Kapitalerträgen steuerfrei behalten. Für Verheiratete sind es sogar 2.000 Euro. Achtung: Dieser sogenannte Sparerpauschbetrag muss beantragt werden. Das machst Du mit einem Freistellungsauftrag, den Du bei Deiner Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung erhältst. Bereits bei der Konto- oder Depoteröffnung solltest Du einen solchen Freistellungsauftrag erteilen, um spätere zu hohe Steuerzahlungen zu vermeiden. Oftmals haben Sparer mehrere Konten – beispielsweise ein Sparbuch oder Festgeld. In diesem Fall macht es Sinn, die Freibeträge zu splitten und auf die verschiedenen Anlagen zu verteilen. Im besten Fall wird dann bei keinem Konto der Sparerpauschbetrag überschritten. Übrigens: Auch Kinder haben ihre eigenen Sparerpauschbeträge in Höhe von 1.000 Euro.

Was muss ich machen, wenn ich keine Einkommensteuer zahle?

Wenn Du keine Einkommensteuer zahlen musst, benötigst Du statt eines Freistellungsauftrags von der Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Diese bekommst Du bei Deinem zuständigen Finanzamt. Die Nichtveranlagungsbescheinigung hat eine maximale Gültigkeitsdauer von drei Jahren und die Gültigkeit endet immer zum 31. Dezember des betreffenden Jahres.

Welche Arten von Abgeltungssteuer gibt es?

Aber auf welche Kapitalerträge musst Du nun eigentlich Abgeltungssteuer zahlen? Vor 2009 musste man Kapitalertragssteuer auf Aktien zahlen, wenn man die Wertpapiere innerhalb von zwölf Monaten wieder veräußerte. Dementsprechend blieben Kursgewinne steuerfrei, wenn die Papiere erst nach einem Jahr wieder verkauft wurden. Heute zahlst Du immer Abgeltungssteuer auf Aktien, egal wie lange sie gehalten wurden. Darüber hinaus gibt es zahlreiche andere Kapitalerträge mit einem einheitlichen Steuersatz für die eine Abgeltungssteuer fällig wird. Zu den gängigen Kapitalerträgen gehören:

  • Zinsen auf Girokonten, Sparbüchern, Termingelder und Tagesgelder
  • Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren, Geldmarkt- und Rentenfonds
  • Aktiendividenden
  • Kursgewinne aus Verkäufen von Aktien, Anleihen oder Fonds
  • Erträge aus Genussscheinen
  • Thesaurierte Gewinne aus Investmentfonds
  • Erträge aus Immobilienfonds
  • Gewinne aus dem Handel mit Derivaten

Wenn Du bei einer Versicherung eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hast, dieser Vertrag noch keine zwölf Jahre alt ist und Du Dir die Kapitalerträge schon vor dem 60. Lebensjahr auszahlen lässt, so musst Du darauf Abgeltungssteuer zahlen. Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen. Komplett steuerfrei sind Kapitalerträge aus Lebensversicherungen, wenn Dein Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Der Vertragsbeginn war vor dem 1. Januar 2005
  • Die Laufzeit beträgt wenigstens zwölf Jahre
  • Die Todesfallleistung beträgt mindestens 60 Prozent der Versicherungssumme
  • Es wurden mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die Lebensversicherung eingezahlt

Wie sieht es bei ausländischen Kapitalerträgen aus?

Auch auf Kapitalerträge, die Du im Ausland erzielst, musst Du Abgeltungssteuer zahlen. Hast Du ein Depot oder Konto bei einer deutschen Bank, dann wird sie die entsprechende Abgeltungssteuer automatisch an das Finanzamt abführen, sobald der Freibetrag in Höhe von 1.000 Euro bei Singles beziehungsweise 2.000 Euro bei Paaren überschritten ist und Du einen Freistellungsauftrag gestellt hast.

Wenn sich hingegen das Depot oder Konto im Ausland befindet oder es sich um die ausländische Tochterbank einer deutschen Bank handelt, so wird keine Abgeltungssteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. In diesem Fall bist Du selbst verpflichtet, solche ausländischen Kapitalerträge bei der Steuererklärung anzugeben.

Wie viel Abgeltungssteuer muss ich zahlen?

Wir zeigen Dir an einem Beispiel wie Du die Abgeltungssteuer berechnest. Hierfür nehmen wir an, dass Du Kapitalerträge in Höhe von 1.100 Euro hast. In diesem Fall würdest Du, wenn Du Kirchensteuer zahlst und nicht in Bayern oder Baden-Württemberg wohnst, insgesamt 28,63 Euro Abgeltungssteuer an das Finanzamt abführen müssen.

  • 1.100 Euro Kapitalerträge
  • Abzüglich Sparerpauschbetrag: - 1.000 Euro
  • Zu versteuernder Kapitalertrag: 100 Euro
  • Abgeltungssteuer (25 Prozent): 25 Euro
  • Solidaritätszuschlag (5,5 %) auf die Abgeltungssteuer: 1,38 Euro
  • Kirchensteuer (9 Prozent) auf die Abgeltungssteuer: 2,25 Euro
  • Insgesamt: 28,63 Euro Abgeltungssteuer inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Wann muss ich die Anlage KAP ausfüllen?

Zu den zahlreichen Anlagen und Formularen der Steuererklärung gehört auch die Anlage KAP. Diese ist für die Deklarierung von Einkünften aus Kapitalvermögen bestimmt. Dank der Abgeltungssteuer musst Du die Anlage KAP im Normalfall nicht ausfüllen. Es kann jedoch einige Ausnahmen geben:

  • Du hast weniger als 1.000 Euro Kapitalerträge (beziehungsweise 2.000 Euro bei Paaren) erzielt, weil Du aber keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag gestellt hattest, wurde von der Bank zu viel Steuer einbehalten.
  • Du hast mit Deinen Freistellungsaufträgen den Sparpauschbetrag ungünstig verteilt, sodass Steuern einbehalten wurden.
  • Du hast Kapitalerträge aus ausländischen Konten oder Depots erzielt.
  • Du hast Aktienverkäufe, die von Deiner Bank intern nicht mit Gewinnen verrechnet wurden.
  • Du hattest Kapitalerträge aus Darlehensverträgen zwischen Privatpersonen.

Wie fülle ich die Anlage KAP aus?

Diese Angaben kannst Du in der Steuererklärung ganz klassisch auf Papier ausfüllen. Einfacher geht es am Computer mit dem elektronischen Elster-Programm der Finanzverwaltung. Allerdings musst Du hier ganz genau wissen, was wo eingetragen wird. Elster hilft Dir nicht bei der Steuererklärung und gibt auch keine Tipps. Außerdem führt die fehlende Nutzerführung oftmals zu falsch eingetragenen Daten.

Am besten funktioniert die Steuererklärung mit einer Steuer-Software wie vom Online-Portal Taxfix. Dort trägst Du einfach Deine Kapitalerträge ein. Das Steuer-Tool von Taxfix führt Dich leicht verständlich und unkompliziert durch Deine Steuererklärung. Auf diese Weise sparst Du eine Menge Zeit. Außerdem kannst Du dank wertvoller Steuertipps und Hilfestellungen viel Geld sparen. Laut Statistischem Bundesamt liegt die durchschnittliche Steuerrückerstattung bei 1.051€.

Portal

Logo Taxfix
in Kooperation mit myStipendium

Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle Deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich für Dich die Abgabe der Steuererklärung lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.

Übrigens zahlst Du für das Steuer-Tool von Taxfix nur, wenn Du Deine Steuererklärung tatsächlich abschickst. Du kannst Dir also schon vorher ein Bild darüber machen, ob es sich für Dich lohnt.

Wenn Du Dir bezüglich der Online-Eingabe Sorgen um Deine Daten machst, kannst Du ganz beruhigt sein. Das Taxfix-Steuer-Tool ist vom Finanzamt anerkannt und vom TÜV geprüft. Außerdem schneidet es in Tests außerordentlich gut ab. Hier hast du noch einmal alle Vorteile der Steuer-Software von Taxfix auf einen Blick:

  • dauert nur 15 Minuten
  • laut Statistischem Bundesamt durchschnittlich 1.051€ zurück vs. 39,99 Euro Kosten
  • Live-Steuerrechner
  • Zahlreiche Tipps und Hinweise
  • Optimierungscheck
  • Pauschalen ohne Belege hinterlegt
  • Online ohne Installation und Vorkenntnisse ausfüllen (=viel einfacher als auf Papier oder mit Elster-Programm)

Was hat sich mit der Einführung der Abgeltungssteuer geändert?

Die Abgeltungssteuer wurde am 1. Januar 2009 eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt wurde aus der Kapitalertragssteuer die Abgeltungssteuer. Seitdem es die Abgeltungssteuer gibt, zahlen alle Steuerzahler einen einheitlichen Steuersatz plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (seit Januar 2015) auf ihre Kapitalerträge. Zudem müssen sie nicht mehr die Anlage KAP bei der Steuererklärung abgeben und ausfüllen.

Vor der Abgeltungssteuer gab es steuerpflichtige und steuerfreie Kapitalerträge. Zudem gab es unterschiedlich hohe Steuern für verschiedene Kapitalerträge, die alle einzeln in den vielen Formularen der Steuererklärung deklariert werden mussten. Kurzum: Die Änderung sollte die Besteuerung übersichtlicher machen und den gesamten Prozess vereinfachen. Zudem war es das Anliegen des damaligen deutschen Finanzministers Peer Steinbrück, die Steuerflucht der Vermögenden zu verhindern.