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Geldwerter Vorteil: Was ist das und wie versteuer ich das?

Ein geldwerter Vorteil ist eine besondere Form von Vergütung, die Dein Arbeitgeber Dir über Deinen Arbeitslohn hinaus geben kann. Es handelt sich dabei jedoch nicht um Geld, sondern um Sachbezüge und Sachleistungen.

Was alles als geldwerter Vorteil gezählt wird, was Du davon versteuern musst, und was nicht, das erfährst Du hier.

Was ist ein Geldwerter Vorteil?

Dein geldwerter Vorteil wird Dir nicht in Form von Geld ausgezahlt, sondern als Zusatzleistung, die Dein Arbeitgeber für Dich übernimmt. Du kannst diese Sachbezüge und Sachleistungen auch privat nutzen und sparst dadurch wiederrum an Deinen sonstigen alltäglichen Ausgaben Geld ein.

Ein geldwerter Vorteil ist zum Beispiel ein Laptop, den Du sowohl für Deine Arbeit nutzt als auch privat. Auch ein Firmenhandy oder ein Dienstauto zählt zu den geldwerten Vorteilen, sofern Dein Arbeitgeber Dir diese Dinge schenkt oder Du sie selber kaufen musst, aber von Deinem Arbeitgeber Vergünstigungen erhältst.

Manchmal muss ein geldwerter Vorteil versteuert werden, was dann über Deine Lohnabrechnung passiert. Andere hingegen sind komplett steuerfrei. Das Tolle an einem geldwerten Vorteil ist, dass sowohl Dein Arbeitgeber bis zu einer bestimmten Grenze die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer auf diese Bezüge spart wie auch, dass Du den geldwerten Vorteil bis zu einer bestimmten Grenze nicht versteuern musst.

Würde Dein Arbeitgeber Dir hingegen einfach Sonderzahlungen oder Geldgeschenke auszahlen, müsstest Du diese versteuern, sodass Du in der Regel nicht viel mehr Netto vom Brutto der Sonderzahlungen übrig bleibt.

Was ist der Unterschied zwischen einem Sachbezug und einer Sachleistung?

Es wird unterschieden zwischen Sachbezügen und Sachleistungen. Sachbezüge erhältst Du von Deinem Arbeitgeber einfach so. Frei von Steuer und der Sozialversicherungsabgabe sind diese aber nur dann, wenn alle gewährten Sachbezüge zusammen monatlich nicht mehr als 50 € (Stand: 2026) betragen. Wird diese Grenze überschritten, muss Dein Arbeitgeber für den Gesamtbetrag den Sozialversicherungsbeitrag sowie die Lohnsteuer abführen. Um zu verhindern, dass die 50-Euro-Grenze überschritten wird, ist es möglich, dass Du als Arbeitnehmer Zuzahlungen zu teureren Sachbezügen leistest. Wird dieser Grenzbetrag nicht voll ausgenutzt, kann dieser trotzdem nicht auf den nächsten Monat übertragen werden.

Eine Sachleistung kann hingegen zusätzlich zu den monatlichen Sachbezügen gegeben werden. Damit Dein Arbeitgeber Dir diese überreichen kann, muss ein besonderer Anlass vorliegen. Etwa Dein Geburtstag oder Weihnachten. Beträgt eine Sachleistung maximal 60 €, ist diese steuerfrei sowie frei von der Zahlung des Sozialversicherungsbeitrages. Übersteigt die Sachleistung diesen Betrag, kann Dein Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer für diesen Bezug für Dich übernehmen.

Besonders lohnt sich der geldwerte Vorteil für Dich, wenn Du nur geringfügig beschäftigt bist oder in Teilzeit arbeitest. Dann gelten nämlich trotzdem die gleichen Grenzwerte wie für Vollbeschäftigte.

Was zählt alles zu den Sachleistungen?

Zu den besonderen Anlässen, an denen Dein Arbeitgeber Dir Sachbezüge steuerfrei schenken kann, gehören diese Anlässe:

  • Dein Geburtstag.
  • Ein Jubiläumstag in dem Betrieb.
  • Deine Trauung.
  • Die Geburt Deines Kindes.
  • Eine Promotion von Deinem Unternehmen.
  • Deine Beförderung.
  • Deine Rückkehr aus der Elternzeit.
  • Deine Genesung nach einer längeren Krankheit.

Anlassbezogene Sachbezüge dürfen Dir zusätzlich zu dem 50 € (vor 2022: 44 €) Grenzwert von Sachzuwendungen überreicht werden. Es sind sogar mehrere 60 € Sachleistungen im Monat möglich, wenn mehrere besondere Anlässe gegeben sind. Dein Arbeitgeber kann Dir alles Mögliche als Sachleistung schenken. Zum Beispiel eine Konzertkarte, Wein, Blumen, Bücher oder einen Wellnessgutschein.

Was zählt alles zu den Sachbezügen?

Es gibt zahlreiche Dinge, die Dir Dein Chef in Form von Sachbezügen gewähren kann. Hier findest Du ein paar Beispiele:

  • Dienstwohnung oder ein Mietzuschuss.
  • Gutscheine, beispielsweise für Benzin oder allgemeine Warengutscheine.
  • Firmenhandy und Firmenlaptop.
  • Geschenke zu besonderen Anlässen wie Deinem Geburtstag oder Weihnachten.
  • Verpflegung: Seit dem Jahr 2026 liegt der Sachbezugswert für freie Verpflegung bei 345 € monatlich: 2,37 € für Frühstück und für Mittag- sowie Abendessen je 4,57 € pro Tag. Diese Gutscheine oder Schecks können sowohl für Restaurants, als auch für Supermärkte ausgegeben werden.
  • Unterkunft: Für Miete gilt ein Betrag von 285 € monatlich bzw. 9,50 € pro Tag.
  • Eine Prepaid-Kreditkarte, die nicht für Barabhebungen benutzbar sein darf.
  • Einen Vertrag für ein Fitnessstudio.

Dein Chef kann Dir auch die Option freistellen, zu günstigeren Konditionen als normalerweise, Aktien von dem Unternehmen zu kaufen. Als geldwerter Vorteil wird dann in der Regel die Differenz zwischen dem aktuellen Aktienwert und Deinem vergünstigten Aktienpreis herangezogen.

Welche Sachbezüge haben steuerrechtliche Sonderregelungen?

Es gibt ein paar Ausnahmen, die über die 50 € monatlich hinausgehen dürfen. Darunter fällt seit dem Jahr 2019 das Ticket für den Öffentlichen Nahverkehr. Auch ein Dienstfahrrad darf Dir Dein Arbeitgeber als geldwerten Vorteil überlassen. Das gilt sogar für E-Fahrräder, die bis zu 25 Kilometer in der Stunde fahren können. Der Steuerfreibetrag ist für E-Fahrräder allerdings erst einmal bis zu dem Ende vom Jahr 2030 befristet.

Gutscheine für den Kauf von Dienstkleidungen sind ebenfalls immer steuerfrei. Auch für selbstgezahltes Arbeitswerkzeug, das Du für Deinen Job benötigst, kannst Du steuerfreie Entschädigungen von Deinem Arbeitgeber erhalten. Dazu zählen etwa die Kosten für Schraubenzieher und Hammer.

Immer steuerfrei sind auch Fortbildungen. Diese sollten allerdings zu Deinem Beruf passen. Du kannst Dich auch einmal selber über für Dich interessanten Fortbildungen informieren, und Deinem Chef vorschlagen, diese auf seine Kosten zu besuchen. Für ihn sind die Kosten komplett steuerfrei absetzbar.

Auch Gesundheitskurse dürfen steuerfrei über den 50-Euro-Freibetrag hinaus teurer sein. Allerdings nur dann, wenn sie für die betriebliche Gesundheitsförderung wichtig sind. Die Gesundheitskurse müssen demnach also Deinen Gesundheitszustand verbessern und beispielsweise die Rückenbelastung im Sitzen vor dem Schreibtisch ausgleichen können. Solche Leistungen dürfen Dir von Deinem Arbeitgeber bis zu 600 € im Jahr steuerfrei gewährt werden. Falls der Betrag mehr als 600 € beträgt, muss nur das Geld ab 600 € versteuert werden. Wenn Du den Job wechselst, darfst Du sogar innerhalb von einem Jahr zweimal den Höchstbetrag für Gesundheitskurse bekommen. Unter diese Gesundheitskurse fallen keine Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios! Die Kurse müssen bei zertifizierten Trainern stattfinden. Zum Beispiel fallen diese Kurse unter den Freibetrag:

  • Yogakurse.
  • Rückenkurse.
  • Massagen.
  • Physiotherapie.
  • Seminare für eine gesunde Bewältigung von Stress.
  • Meditationsseminare.
  • Rauchentwöhnungskurse.
  • Ernährungsseminare.

Ebenfalls über den Betrag von 50 € monatlich dürfen Zuschüsse von Deinem Arbeitgeber für die Betreuung Deiner Kinder sein. Dein Arbeitgeber darf Dir in unbegrenzter Höhe Geld für Kindergärten oder Tagesmütter gewähren. Dies gilt nur solange, wie Dein Kind nicht schulpflichtig ist.

Auch, wenn ein Angehöriger von Dir eine Betreuung benötigt, kann Dein Arbeitgeber Dir einen Zuschuss für die Betreuung von 600 € im Jahr geben. Darüber hinaus sind auch Beratungskosten und Vermittlungskosten für die Suche nach Betreuung für Dein Kind oder Deinen Angehörigen, wenn diese durch Deinen Arbeitgeber bezuschusst werden, steuerfrei.

Ebenfalls kann Dein Arbeitgeber Dir jedes Jahr ein Darlehen von bis zu maximal 2.600 € gewähren. Dieses ist dann für Dich steuerfrei, und auch sozialabgabefrei.

Falls Du berufsbedingt umziehen musst, damit Du einen kürzeren Arbeitsweg bekommst, kann Dir Dein Arbeitgeber die gesamten Umzugskosten für ihn steuerfrei zahlen! Wichtig bei all diesen Sachbezügen ist es, dass Du die Rechnungen für all diese Ausgaben Deinem Arbeitgeber vorlegst!

Wann lohnt sich das Annehmen von Sachbezügen für mich nicht?

In den meisten Fällen lohnen sich für Dich Sachbezüge auf jeden Fall. Wenn Du zum Beispiel jeden Tag einen Kantinengutschein im Wert von 4,00 € bekommst, aber nur 3,00 € ausgibst, liegt der zu versteuernde geldwerte Vorteil bei 1 €. Auf diesen Betrag wird dann noch pauschal 25 % Steuer erhoben, zuzüglich der 5,5 % Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, falls Du einer solchen Glaubensgemeinschaft angehörst.

Hier noch ein weiteres Beispiel: Dein Arbeitgeber bietet Dir an, Mitglied in einem Fitnessstudio zu werden. Dieses kostet monatlich allerdings 56 € steuerfreie Sachbezüge dürfen allerdings nur bis zu 50 € im Monat betragen. Falls Du sowieso privat vorhattest, eine Fitnessstudiomitgliedschaft abzuschließen, lohnt sich dieser geldwerte Vorteil für Dich. Du musst lediglich die Differenz von 6 € selber zahlen und kommst somit günstiger weg, als wenn Du den Beitrag komplett selber zahlen würdest. Falls Du statt der 50 € Sachbezüge, diesen Wert als bares Geld auf Dein Gehalt aufgeschlagen bekommen würdest, müsstest Du dieses außerdem ganz normal versteuern. Somit würde Dir dann weniger von dem Geld übrig bleiben.

Etwas komplizierter sieht die Sachlage aus, wenn Dein Arbeitgeber Dir vorschlägt, einen Firmenwagen als Sachbezug anzunehmen. Dieser übersteigt natürlich den steuerfreien Grenzbetrag. Allerdings gibt es hier zwei Möglichkeiten, den Firmenwagen zu versteuern.

Wie verhält sich der geldwerte Vorteil bei einem Firmenwagen?

Wenn Du von Deinem Chef das Angebot eines Dienstwagens erhältst, solltest Du einmal durchrechnen, ob sich dieser geldwerte Vorteil für Dich wirklich auszahlt.

Es gibt zwei Möglichkeiten, den geldwerten Vorteil von einem Dienstwagen zu berechnen:

  • Die Ein-Prozent-Regelung.
  • Mit Hilfe von einem Fahrtenbuch.

Der geldwerte Vorteil beim Firmenwagen nach der Ein-Prozent-Regelung funktioniert folgendermaßen: Jeden Monat wird Dir ein Prozent von dem Bruttolistenpreis des Fahrzeuges auf Dein Gehalt aufgeschlagen. Dieses musst Du dann selbstverständlich versteuern. Der Listenpreis ist der von dem Hersteller angegebene Verkaufspreis. Dieser wird auch dann herangezogen, wenn Du einen Gebrauchtwagen als Dienstfahrzeug erhältst.

Zusätzlich zur Ein-Prozent-Regelung kommt bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein weiterer geldwerter Vorteil hinzu: Pro Monat werden 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer angesetzt. Diese Regelung greift nur, wenn Du den Dienstwagen tatsächlich für den Weg zur Arbeit nutzen darfst. Ein Beispiel: Bei einem Bruttolistenpreis von 40.000 € und einem Arbeitsweg von 20 Kilometern ergeben sich 40.000 € x 0,03 % x 20 km = 240 € zusätzlicher geldwerter Vorteil pro Monat. Wer selten zur Arbeitsstätte fährt oder viel im Homeoffice ist, kann statt der pauschalen 0,03-%-Regelung auch eine Einzelbewertung mit 0,002 % des Bruttolistenpreises je tatsächlichem Arbeitstag und Entfernungskilometer wählen. Rechtsgrundlage der Ein-Prozent-Regelung ist § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG; angesetzt wird der inländische Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer, abgerundet auf volle 100 €. Diese Regelungen gelten für Deutschland.

Für Elektro- und bestimmte Hybridfahrzeuge gelten reduzierte Sätze: Bei reinen Elektro-Dienstwagen (BEV) mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € werden monatlich nur 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert statt 1 % beim Verbrenner. Liegt der Bruttolistenpreis eines reinen E-Autos über 100.000 €, gilt die 0,5-%-Regelung. Für Plug-in-Hybride gilt die 0,5-%-Regelung nur, wenn das Fahrzeug höchstens 50 g/km CO2 ausstößt oder eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern (WLTP) hat; erfüllt ein Plug-in-Hybrid diese Kriterien nicht, wird er wie ein Verbrenner mit 1 % versteuert. Die reduzierte Bemessungsgrundlage wirkt sich entsprechend auch auf den 0,03-%-Zuschlag für den Arbeitsweg aus. Hintergrund der reduzierten Sätze ist die staatliche Förderung der Elektromobilität. Auch diese Sätze gelten für Deutschland.

Falls Du privat also in der Regel sowieso kein eigenes Auto benötigst, kommt für Dich die Ein-Prozent-Regelung sehr teuer. Der geldwerte Vorteil beim Firmenwagen ist somit dann gar nicht wirklich ein Vorteil für Dich.

Ebenso ist diese Regelung für Dich nicht sinnvoll, wenn Du zwar privat ein Auto benötigst, Dir aber ein günstiger Gebrauchtwagen ausreicht. Falls Du hingegen jedoch sowieso ein am besten neues und eher teures Auto besitzen möchtest, lohnt sich die Ein-Prozent-Regelung für Dich.

Auch die Kilometeranzahl von Deinem Zuhause zu Deinem Arbeitsplatz spielt bei dem geldwerten Vorteil beim Firmenwagen durch die Ein-Prozent-Regelung eine Rolle: Je teurer Dein Dienstwagen ist und je weiter die Entfernung von Deiner Wohnung zu Deinem Arbeitsplatz ist, desto eher lohnt sich die Regelung.

Eine weitere Berechnungsgrundlage für den geldwerten Vorteil beim Auto ist die Ermittlung von dem Nutzungswert des Dienstfahrzeuges. Hier musst Du ganz genau ein Fahrtenbuch führen. Das bedeutet, Du schreibst auf, wann Du wie viele Kilometer mit dem Dienstauto gefahren bist. Besonders dabei ist es, ob die jeweilige Fahrt aus privaten oder aus dienstlichen Gründen erfolgt ist. Hier fällt der geldwerte Vorteil beim Auto besonders hoch aus, wenn Du es wirklich zum Großteil für Deine Arbeit benötigst.

Steuerrechtlich ebenfalls wie ein Dienstauto behandelt wird das S-Pedelec, also das Elektrofahrrad, das bis zu 40 Kilometer in der Stunde fahren kann. Hier gilt die gleiche Regelung wie bei dem geldwerten Vorteil beim Dienstwagen.

Sowohl Dein Elektrorad, als auch Dein Elektroauto darfst Du lohnsteuerfrei an den Steckdosen Deines Arbeitgebers aufladen. Für den Firmenwagen und den geldwerten Vorteil außerdem wissenswert ist, dass auch das Geld für die Nutzung von einem Parkplatz für Dich und Deinen Arbeitgeber steuerfrei ist.

Wann muss ich einen geldwerten Vorteil nicht versteuern?

Anlassbezogene Sachleistungen musst Du grundsätzlich nie versteuern.

Sachbezüge hingegen musst Du für jeden Monat versteuern, in welchem sie den Grenzwert von 50 € überschritten haben. Du musst dann den gesamten geldwerten Vorteil versteuern, nicht nur das, was über diesen Grenzbetrag hinausgeht. Es lohnt sich also oft, wenn Du einfach gleich zuzahlst, beispielsweise in dem Fall von dem Fitnessstudio, das 56 € im Monat kostet.

Auch hier gibt es wieder eine Ausnahme: Jedes Jahr steht Dir ein Rabattfreibetrag von 1.080 € zur Verfügung. Dieser gilt sowohl für Vergünstigungen, als auch für Gutscheine, die komplett von Deinem Arbeitgeber übernommen werden. Dieser Rabattfreibetrag gilt allerdings nur für Produkte oder Dienstleistungen, die von dem Unternehmen, bei dem Du beschäftigt bist, am Markt angeboten werden. Darunter fallen also beispielsweise vergünstigte Flüge für Mitarbeiter einer Fluggesellschaft oder freie Hotelübernachtungen für Mitarbeiter einer Hotelkette, Neuwagen für Mitarbeiter von einem Autohersteller, aber auch Gutscheine für den Einkauf in dem Warenhaus, in dem Du beschäftigt bist.

Falls Du mehr Rabatte oder Gutscheine in Anspruch nimmst, also den Freibetrag von 1.080 € überschreitest, musst Du nur die Summe über diesem Grenzwert versteuern. Hier ist ein Beispiel:

Du arbeitest in einem Elektronikfachgeschäft und Dein Arbeitgeber gewährt Dir einen Rabatt von 25 % auf alle Verkaufspreise seiner Waren. Im Lauf des Jahres kaufst Du insgesamt Elektroartikel im Wert von 5.000 € ein. Du zahlst mit dem Mitarbeiterrabatt aber nur 3.750 € für die Artikel. Somit sparst Du 1.250 € ein, von denen allerdings nur 1.080 € dem Rabattfreibetrag unterliegen. Du musst also auf die Differenz von 170 € Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Wie sieht es mit dem geldwerten Vorteil bei dem Krankenversicherungsschutz aus?

Eine Besonderheit gibt es bei dem geldwerten Vorteil durch einen zusätzlichen Krankenversicherungsschutz. Diese Zusatzversicherung übernimmt dann unter anderem Kosten für einen Zahnersatz oder zahlt Dir ein erhöhtes Krankengeld bei einem Krankenhausaufenthalt.

Hier kommt es darauf an, wer den Versicherungsschutz abschließt. Wenn Dein Arbeitgeber den Zusatzschutz für Dich abschließt, gilt dies als Sachbezug. Somit ist der Versicherungsbeitrag bis zu 50 € im Monat frei von Steuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Wenn Du allerdings die Krankenzusatzversicherung abschließt und Dein Arbeitgeber Dir lediglich einen monatlichen Zuschuss auf diese Versicherung gewährt, dann musst Du diesen Zuschuss versteuern. Er wird dann von dem Finanzamt als Barlohn gewertet.

Wie gebe ich den geldwerten Vorteil in meiner Steuererklärung an?

Dein Arbeitgeber gibt den geldwerten Vorteil in Deiner jährlichen Lohnsteuerbescheinigung an. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Die Angaben muss er in die Nummer 20 der Lohnsteuererklärung eingetragen haben.

Du musst den geldwerten Vorteil in der Steuererklärung nicht angeben. Falls Du Deine freiwillige Steuererklärung abgibst, trägst Du die Sachbezüge ansonsten aber in die Anlage N der Steuererklärung ein. Wenn Dir aufgrund von Diensteisen pauschalen Vergünstigungen und Sachbezüge gewährt werden, trägst Du diese ebenfalls in die Anlage N unter dem Punkt Auswärtstätigkeit ein.

Du musst beachten, dass Du, sofern Dein Arbeitgeber Dir den geldwerten Vorteil in Form von Kinderbetreuungskosten gibt, diese Kosten nicht mehr als Sonderausgaben in Deiner Steuererklärung geltend machen kannst. Auch die Kosten für Weiterbildungen oder für das Monatsticket, um zu der Arbeit zu gelangen, darfst Du nicht mehr als Werbungskosten steuerlich absetzen, sofern Dein Arbeitgeber Dir diese Kosten als geldwerter Vorteil zahlt.

Wenn Du Deinen Firmenwagen versteuern willst und Du mit Deinem Arbeitgeber die Ein-Prozent-Regelung vereinbart hast, kümmert dieser sich um die Angabe in der Lohnsteuerbescheinigung. Du kannst dann aber trotzdem auch nachträglich noch, in Deiner freiwilligen Steuererklärung die tatsächlichen Aufwendungen und die Kosten von der Firmenwagensteuer durch ein Fahrtenbuch teilweise zurückfordern.

Damit Du über den geldwerten Vorteil hinaus möglichst viel Steuern sparst, empfehlen wir Dir Deine Steuererklärung mit Hilfe einer Steuersoftware auszufüllen. Laut dem Statistischen Bundesamt liegt bei einer freiwilligen Steuererklärung die durchschnittliche Steuerrückerstattung bei 1.172 € jedes Jahr! Auch damit Du nicht mühselig die richtigen Zeilen suchen musst und so ewig lange für Deine Steuererklärung brauchst, solltest Du eine Steuersoftware nutzen. Diese trägt Deine getätigten Angaben automatisch an die richtigen Stellen der Steuererklärung ein. Du brauchst so nur noch maximal 15 Minuten, um die Steuererklärung fertig zu stellen! Außerdem wirst Du automatisch nach allen möglichen Ausgaben abgefragt. Dies führt dazu, dass Du keine Ausgaben mehr vergessen kannst, die steuerlich absetzbar sind! Deine Steuerersparnis wird dadurch maximiert! Ein weiterer Vorteil von der Steuersoftware ist der sehr günstige Preis im Vergleich zu Deiner maximierten Steuerersparnis sowie im Vergleich zu einem Steuerberater. Das ganze läuft ohne jegliche Risiken ab: Erst nach dem Eingeben aller Deiner Ausgaben kannst Du entscheiden, ob die Software Deine Steuererklärung gegen diesen geringen Preis an das Finanzamt weiterleiten soll. Vorher wird Dir allerdings angezeigt, wie hoch Deine Steuerersparnis voraussichtlich ausfallen wird. Dadurch kannst Du leicht abschätzen, wie viel Du durch die Software sparen kannst!

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