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Lohnsteuerbescheinigung: Was ist das?

Alle Jahre wieder liegen nicht nur Geschenke unter dem Baum, sondern auch die Lohnsteuerbescheinigung im Briefkasten. Doch was ist das eigentlich? Wozu brauchst Du diese Bescheinigung und was steht da eigentlich ganz genau drin. Die Antworten darauf erfährst Du in den folgenden Zeilen.

Was ist die Lohnsteuerbescheinigung?

Sie ist ein Nachweis darüber, wie viel Du in einem Kalenderjahr verdient hast und wie viele Steuern und Abzüge der Arbeitgeber davon einbehalten hat. Der Arbeitgeber muss diesen Lohnsteuerbescheid als elektronische Lohnsteuerbescheinigung an das zuständige Finanzamt schicken. Vom Finanzamt erhält der Arbeitgeber einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, den er an den Arbeitnehmer verschickt.

Bis vor wenigen Jahren wurde die Lohnsteuerbescheinigung noch direkt auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte in den dafür vorgesehenen Zeilen eingetragen. 2005 wurde jedoch die elektronische Lohnsteuerbescheinigung eingeführt. Seit 2010 ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für alle Arbeitnehmer verpflichtend. Eine Ausnahme gibt es allerdings noch. Bei geringfügig Beschäftigten (Minijobbern), die der Arbeitgeber im Haushalt beschäftigt, bekommen noch eine klassische Lohnsteuerabrechnung auf der Lohnsteuerkarte. Ein Beispiel hierfür ist etwa eine Haushaltshilfe.

Warum wurde die elektronische Lohnsteuerbescheinigung eingeführt?

In der Vergangenheit war mit der Produktion, Versendung und Verwaltung der Lohnsteuerkarten immer ein hoher personeller und zeitlicher Aufwand verbunden. Deshalb wurde entschieden, den technischen Fortschritt zu nutzen und auf ein elektronisches Übermittlungsverfahren umzustellen. Dadurch soll das Lohnsteuerabzugsverfahren schneller, sicherer und effizienter funktionieren. So können beispielsweise Fehler- und Manipulationsmöglichkeiten weitgehend ausgeschaltet werden, so dass Betriebsprüfungen bei einem Arbeitgeber einfacher werden. Zudem gibt es durch die schnelle Übertragung von einem Computer zum anderen zeitliche Einsparungen.

Was steht in der Lohnsteuerbescheinigung?

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung weist neben Deinem steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn und der einbehaltenen Lohnsteuer auch die Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungsabgaben aus. Darüber hinaus sind auf der Lohnsteuerabrechnung Arbeitsunterbrechungen vermerkt. So steht im Lohnsteuerbescheid beispielsweise, wenn Du länger als sechs Wochen weg gewesen bist. Bei Frauen ist auch angegeben, wenn sie im Mutterschutz waren. Deshalb findest Du auf der Lohnsteuerabrechnung auch Angaben über Zuschüsse zum Kranken- oder Mutterschaftsgeld.

Diese Angaben stehen auf Deiner Lohnsteuerabrechnung:

  • Der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn
  • Die einbehaltene Kirchensteuer
  • Die einbehaltene Lohnsteuer
  • Der einbehaltene Solidaritätszuschlag
  • Beiträge für die gesetzliche Arbeitslosenversicherung
  • Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung
  • Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung
  • Beiträge für die gesetzliche Pflegversicherung
  • Mutterschaftsgeld
  • Winterausfallgeld
  • Schlechtwettergeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Darüber hinaus weist die elektronische Bescheinigung beziehungsweise deren Ausdruck Angaben zu Deinen persönlichen Daten aus. Hierzu gehören etwa Deine steuerliche Identifikationsnummer und Dein Geburtsdatum.

  • Die Dauer der Beschäftigung des Arbeitnehmers
  • Geburtsdatum
  • Steuerliche Identifikationsnummer
  • eTIN (elektronische Transfer-Identifikationsnummer)
  • Anschrift und Steuernummer des Arbeitgebers
  • Personalnummer

Was bedeuten die Großbuchstaben in Zeile 2 der Lohnsteuerbescheinigung?

In der zweiten Zeile von Deinem Lohnsteuerbescheid findest Du Großbuchstaben. Hierbei handelt es sich um Sonderfälle, zu denen nur Angaben notwendig sind, wenn Du davon betroffen bist. Das bedeuten die Großbuchstaben:

  • Buchstabe S: Die Lohnsteuer wurde von einem sogenannten sonstigen Bezug im ersten Arbeitsverhältnis berechnet und dabei wurde der Arbeitslohn aus früheren Arbeitsverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht gelassen.
  • Buchstabe F: Es gab eine steuerfreie Sammelbeförderung des Arbeitgebers zwischen Wohnstätte und Arbeitsort.
  • Buchstabe M: Der Arbeitnehmer hat während einer beruflichen Auswärtstätigkeit Mahlzeiten erhalten.
  • Buchstabe FR: Gilt für französische Grenzgänger, bei denen aufgrund einer Bescheinigung vom Lohnsteuerabzug abzusehen ist.
  • Buchstabe U: Hier erfolgt ein Eintrag, wenn die Lohnzahlung für mindestens fünf aufeinanderfolgende Arbeitstage unterbrochen war, etwa aufgrund der Zahlung von Kranken- oder Mutterschaftsgeld.

Was ist die steuerliche Identifikationsnummer auf der Lohnsteuerbescheinigung?

Hier handelt es sich um eine bundeseinheitliche und lebenslang gültige individuelle Nummer für steuerliche Zwecke. Du findest die steuerliche Identifkationsnummer, umgangssparchlich auch Steuer-ID genannt, auf der Lohnsteuerabrechnung, auf dem Einkommensteuerbescheid Deines Finanzamts sowie in dem Schreiben, das Du vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten hast. Solltest Du Deine steuerliche Identifikationsnummer nicht mehr finden, kannst Du sie dir vom BZSt erneut zuschicken lassen.

Was benötigt mein Arbeitgeber für die Lohnsteuerbescheinigung von mir?

Dein Arbeitgeber benötigt einmalig Deine steuerliche Identifikationsnummer, Dein Geburtsdatum sowie eine Angabe darüber, um was für ein Arbeitsverhältnis es sich handelt. Hier wird zwischen einem Nebenbeschäftigungsverhältnis und einem Hauptbeschäftigungsverhältnis unterschieden.

Wofür brauche ich die Lohnsteuerbescheinigung?

Du brauchst Deinen Lohnsteuerbescheid beispielsweise für das Ausfüllen Deiner Steuererklärung. Du kannst darin Angaben zu Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer ablesen und die Werte in die entsprechenden Felder der Anlage N der Steuererklärung eintragen. Zudem solltest Du idealerweise jede Lohnsteuerabrechnung bis zu Deiner Rente aufbewahren. Falls Deine Rentenberechnung falsch ist, etwa aufgrund fehlender Zeiten oder Einzahlungen, so hast Du einen Nachweis. In jedem Fall sollest Du Dich nicht blind auf die Richtigkeit der Erfassung durch die Rentenversicherungsstelle verlassen. Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung gehört also zu den wichtigen Dokumenten, die Du dauerhaft aufbewahren solltest.

Wann erhalte ich die Lohnsteuerbescheinigung?

Du bekommst einmal im Jahr die elektronische Lohnsteuerbescheinigung beziehungsweise einen Ausdruck davon von der Personalabteilung Deines Arbeitgebers. Das geschieht meistens gegen Ende des Kalenderjahres oder zusammen mit der ersten Lohnabrechnung. Auf jeden Fall muss Dein Arbeitgeber Dir bis spätestens Ende Februar einen Lohnsteuerbescheid zukommen lassen. Wenn Du sie dann noch nicht erhalten hast, solltest Du bei Deinem Arbeitgeber beziehungsweise Deiner Personalabteilung nachfragen. Zudem bekommst Du am Ende eines Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung über Deine Lohnsteuer. Wechselst Du mehrmals im Jahr Deinen Arbeitgeber, so bekommst Du auch mehrere Bescheinigungen Deiner Lohnsteuer.

Was mache ich bei einer falschen Lohnsteuerbescheinigung?

Fehler können passieren. So ist es durchaus möglich, dass auch die elektronische Bescheinigung nicht frei von falschen Angaben und Daten ist. Ein solcher Fall tritt beispielsweise ein, wenn nachträglich die Abrechnung eines Arbeitnehmers noch einmal geändert werden muss.

Allerdings verfügt die elektronische Lohnsteuerbescheinigung nicht über eine Bindungswirkung, sondern nur über eine - widerlegbare - Beweiswirkung. Die Bescheinigung weist lediglich nach, wieviel Lohnsteuer und Abzüge vom Arbeitgeber einbehalten worden sind. Entdeckst Du einen Fehler in Deiner Bescheinigung, dann ist anhand entsprechender Beweise, beispielsweise über die Dauer des Arbeitsverhältnisses, eine Korrektur in der Einkommensteuererklärung möglich.

Was mache ich, wenn ich meine Lohnsteuerbescheinigung verloren habe?

Auch wer stets ordentlich mit seinen wichtigen Unterlagen umgeht, kann sie durchaus einmal verlieren. Meistens kommt etwas bei einem Umzug oder eine Renovierung abhanden. Wenn Du Deinen Lohnsteuerbescheid verlieren solltest, dann hast Du zwei Optionen.

  1. Du gehst Du Deinem Arbeitgeber beziehungsweise Deiner Personalabteilung und bittest um einen neuen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dieses wichtige Dokument zehn Jahre lang aufzubewahren und Dir auf Anfrage einen Ausdruck davon auszuhändigen.
  2. Vielleicht liegt auch ein besonderer Fall vor. Beispielsweise hast Du die Arbeitsstelle gewechselt, der ehemalige Arbeitgeber ist nur schwer zu erreichen oder Du bist im Streit gegangen. Sollte eine dieser Möglichkeiten zutreffen, dann kannst Du Dich auch direkt an das Finanzamt wenden. Da der Arbeitgeber einmal im Jahr die elektronische Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt übermittelt, ist die Bescheinigung dort gespeichert. Auf Anfrage kannst Du Dir dort einen Ausdruck der Bescheinigung abholen oder zuschicken lassen.

Wo soll ich die Informationen aus der Lohnsteuerbescheinigung in der Steuererklärung eintragen?

Nicht jeder muss eine Steuerklärung machen. Wenn Du beispielsweise Arbeitnehmer und ledig bist, so behält der Staat automatisch jeden Monat einen Teil Deines Lohns als Einkommensteuer ein. Deine Einkünfte sind also bereits versteuert. Allerdings besteht für viele Arbeitnehmer die sogenannte Veranlagungspflicht, also die gesetzliche Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben.

Aber auch wenn Du keine Steuererklärung abgeben musst, gilt: Du darfst eine Steuererklärung abgeben. Meistens lohnt es sich finanziell genau dann, wenn man keine Steuererklärung einreichen muss. In diesem Fall kannst Du Geld zurückholen und mit einer Steuererstattung rechnen. Für 2022 kann man seine Steuererklärung noch bis zum 02.10.2023 einreichen. Laut Statistischem Bundesamt lag die durchschnittliche Steuererstattung für 2021 in Deutschland bei 1.095 €, bei Studenten häufig sogar noch höher.

Einfacher und besser: Steuer-Software

Mit den Angaben, die Du durch die elektronische Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast, kannst Du die Zeilen in der sogenannten Anlage N der Steuererklärung ausfüllen. Übrigens musst Du nicht Deine Bescheinigung als Nachweis zusammen mit der Steuererklärung an das Finanzamt schicken. Dort hat man die Daten beziehungsweise den Nachweis bereits durch die elektronische Übermittlung durch den Arbeitgeber. Beachte hier jedoch, dass Du eventuelle Fehler Deiner Bescheinigung noch korrigieren kannst, etwa bei falschen Angaben bezüglich der Arbeitszeiten.

Noch einfacher geht die Steuererklärung am Computer mit dem elektronischen Elster-Programm der Finanzverwaltung. Allerdings muss man genau wissen, was wo eingetragen wird. Elster hilft nicht bei der Steuererklärung und gibt keine Hinweise. Zudem können aufgrund der fehlenden Nutzerführung leicht Daten falsch eingetragen werden. Wenn Du daher Geld sparen willst, solltest Du eine Steuer-Software nehmen. Dort trägst Du einfach die Angaben aus dem Lohnsteuerbescheid ein. Das Steuer-Tool führt Dich unkompliziert und leicht verständlich durch Deine Steuererklärung. Hierbei sparst Du eine Menge Zeit. Zudem kannst Du dank zahlreicher Steuertipps und Hilfestellungen eine Menge Geld sparen und vom Staat zurückholen.

So hilft Dir das Steuer-Tool beispielsweise, wenn Du mehrere Arbeitgeber und Bescheinigungen der Lohnsteuer in einem Kalenderjahr hattest und zeigt Dir, wie und wo Du die Angaben eintragen musst. Übrigens zahlst Du für das Steuer-Tool nur, wenn Du Deine Steuererklärung auch abschickst. Du kannst also schon vorher sehen, ob es sich für Dich lohnt.

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  • komplett online
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  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

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  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle Deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.

Falls Du Dir bei einer Online-Eingabe Sorgen um Deine Daten machst, kannst Du beruhigt sein. Das Steuer-Tool ist vom Finanzamt anerkannt und vom TÜV geprüft. Zudem schneidet es in Tests sehr gut ab. Auch die Nutzer sind also vom Steuer-Tool überzeugt.