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Kapitalertragsteuer in der Steuererklärung (Anlage KAP)

Für fast alle Einkünfte gibt man jedes Jahr eine Steuererklärung an das Finanzamt ab, um dann in der Regel Steuerrückzahlungen zu erhalten. Anders sieht es bei Gewinnen durch Kapital aus. Diese Kapitalerträge werden für gewöhnlich direkt an der Quelle versteuert: Von den Kreditinstituten, bei denen Du die Kapitalgewinne erhalten hast.

Was Kapitalerträge genau sind, wo sie abgesetzt werden, wie hoch der Steuerpauschbetrag ist, und wie Du zu viel bezahlte Abgeltungssteuer wieder zurückbekommen kannst, erfährst Du in diesem Artikel.

Was ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer ist dann fällig, wenn Du Gewinne aus Kapitalanlagen erhalten hast. Normalerweise wird die Kapitalertragsteuer direkt von der Quelle an das Finanzamt weitergegeben. Die Quelle ist in der Regel die Bank. Durch das automatische Abführen an das Finanzamt ist die Kapitalertragsteuer eine besondere Form der Steuerzahlung. Im Prinzip ist sie eine vorausgezahlte Einkommensteuer. Aber sie fungiert auch als Körperschaftsteuer, eine Abgabe, die von den Gewinnen von Unternehmen und Gesellschaften gezahlt werden muss.

Die Kapitalertragsteuer wird pauschal mit 25 Prozent versteuert. Obendrauf kommen noch Kirchensteuern, sofern Du Mitglied einer Kirchengemeinde bist, und der Solidaritätszuschlag. Dieser beträgt je nach Deinem Gewinn bis zu maximal 5,5 %.

So kommst Du insgesamt auf höchstens circa 30 Prozent Kapitalertragsteuer. Die Kapitalertragsteuer ist somit also eine Form der Abgeltungsteuer. In Deutschland gibt es die Kapitalertragsteuer seit dem Jahr 2009.

Wann fällt eine Kapitalertragssteuer an?

Kapitalerträge sind Gewinne, die Du aus Geldanlagen erwirtschaftet hast. Hierzu gehören diese Erträge:

  • Sparbuch-Zinsen
  • Girokonto-Zinsen
  • Tagesgeldkonto-Zinsen
  • Dividenden: Gewinne, die Du als Aktionär von einer Aktiengesellschaft erhältst.
  • Gewinne aus Zertifikaten für Fonds oder für Rohstoffe
  • Gewinne aus Optionswertpapiergeschäften, Terminwertpapiergeschäften
  • Aktien-Gewinne: Nur bei Verkauf realisierte Gewinne
  • Erträge aus Versicherungsverträgen
  • Gewinne aus stillen Gesellschaften

Dir steht aber ein sogenannter Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr zu. Falls Deine Einkünfte nach dem Ehesplittingverfahren abgerechnet werden, steht Dir und Deinem Partner ein Sparerpauschbetrag von jährlich 2.000 Euro zu.

Falls Du als Einzelperson also nur Kapitalerträge bis zu diesem Pauschbetrag einnimmst, musst Du keine Kapitalertragsteuer zahlen. Auch wenn Du mehr erwirtschaftest, musst Du nur den Betrag über diesem Pauschbetrag versteuern.

Du benötigst einen Freistellungsauftrag von Deinem Finanzamt, damit der Sparerpauschbetrag von Deiner Bank berücksichtigt wird. Wenn Du mehrere Depots besitzt, und die Kapitalertragsteuer bei Dir von unterschiedlichen Banken abgeführt wird, musst Du für jede Bank einzeln einen Freistellungsauftrag einreichen. Der Sparerpauschbetrag darf aber insgesamt nicht überschritten werden.

Wann muss ich keine Kapitalertragsteuer zahlen?

Ausgenommen von der Zahlung der Kapitalertragsteuer bist Du, wenn Du insgesamt ein Jahreseinkommen bekommst, das unter dem Grundfreibetrag liegt. Dieser ändert sich jährlich. Für das Jahr 2024 liegt der Betrag bei 11.604 €, im Jahr 2022 lag er bei 9.984 Euro, 2021 bei 9.744 Euro, 2020 bei 9.408 Euro, 2019 bei 9.168 Euro und im Jahr 2018 bei 9.000 Euro.

Falls Du also unter diesem jährlichen Betrag mit allen Deinen Einnahmen bleibst, musst Du auch auf Deine Kapitalerträge keine Steuern zahlen. Diese Regelung betrifft meistens Studenten, Rentner, Geringverdiener sowie Minijobber.

Du musst dann bei Deinem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Wenn Du diese Bescheinigung einmal hast, brauchst Du sie für die kommenden drei Jahre nicht noch einmal beantragen. Die Nichtveranlagungsbescheinigung schickst Du dann zu Deiner Bank, die daraufhin in Zukunft von Deinen Kapitalerträgen keine Steuer abzieht. Sobald Deine Einkünfte über den Grundfreibetrag hinausgehen, bist Du dazu verpflichtet, dies Deinem Finanzamt mitzuteilen.

Außerdem musst Du auf diese Gewinne keine Kapitalertragsteuer zahlen:

  • Betriebliche Darlehensverträge und private Darlehensverträge, die nicht so gestaltet wurden, wie es unter Fremden üblich ist.
  • Zinsen aus Hypotheken.
  • Grundschulden.
  • Renten aus Rentenschulden.
  • Kapitallebensversicherung.
  • Die Gewinne von dem Verkauf einer stillen Gesellschaft.
  • Auf Aktienverkäufe, wenn Du Dir diese Aktien selber bis zu dem Ende des Jahres 2008 gekauft hast.

Wann muss ich in der Steuererklärung meine Kapitalerträge angeben?

Manchmal kommt es vor, dass nicht Dein Kreditinstitut automatisch die Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abführt, sondern Du Deine Kapitalerträge selber an das Finanzamt schicken musst. Du gibst diese Gewinne dann in Deiner Steuererklärung in der Anlage KAP an. Notwendig ist dies in diesen Fällen:

  • Du hast ein Privatdarlehen vergeben und aus diesem Zinsen eingenommen.
  • Du hast Geld in einem oder mehreren ausländischen Depots oder in ausländischen Konten angelegt. Wenn Du dadurch Gewinne aus dem Ausland bekommen hast, dann musst Du diese trotzdem in Deutschland versteuern. Du musst sie Deinem Finanzamt in der Anlage K auch dann angeben, wenn das Depot in Deutschland geführt wird! In die Zeilen 15 bis 18 kommen Deine Auslandsgewinne, die im Ausland von Dir abgeführte Quellensteuer trägst Du in die Zeilen 48 und 49 ein. Wenn Du solche ausländischen Fonds einmal verkaufen willst, solltest Du die Gewinne jedes Jahr in Deiner Steuererklärung angeben. So verhinderst Du eine Doppelbesteuerung nach dem Verkauf.
  • Wenn Du Kirchenmitglied bist, und einen Widerspruch an Deine Bank geschickt hast, der festlegt, dass Deine Bank nicht automatisch auch die Kirchensteuer auf Deine Kapitalerträge an das Finanzamt abführt.
  • Falls Du Zinsen von Deinem Finanzamt bekommen hast, musst Du diese auch in der Kapitalertragsanlage angeben. Sie werden mit 0,5 Prozent im Monat, beziehungsweise mit 6 Prozent im Jahr verzinst. Nach einer Sperrfrist von 15 Monaten erhältst Du dann diese Steuerrückerstattungen, und musst diese als Kapitalerträge versteuern. Dafür trägst Du die Beträge in die Zeile 14 ein.

Wann sollte ich die Anlage KAP freiwillig ausfüllen?

Aber auch wenn keine dieser Punkte auf Dich zutrifft, die Dich zu einer Abgabe der KAP-Anlage verpflichten, kann es für Dich von Vorteil sein, wenn Du die Kapitalerträge in der Steuererklärung angibst. Denn in einigen Fällen kommt es vor, dass Du zu viel Kapitalertragsteuer bezahlt hast. Durch die Kapitalerträge in der Steuererklärung holst Du Dir das Geld zurück!

In diesen Beispielen erhältst Du außerdem Steuern zurück:

  • Dein individueller Steuersatz liegt unter den 25 Prozent der Kapitalertragsteuer. Wenn also Dein Grenzsteuersatz unter 25 liegt, solltest Du in Zeile 4 der Anlage, eine sogenannte Günstigerprüfung beantragen. Wird diese bewilligt, musst Du Deine bereits gezahlte Kapitalertragsteuer nur zu Deinem persönlichen, niedrigeren Prozentsatz zahlen. Für das Jahr 2022 lohnte sich diese Günstigerprüfung, wenn Dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen unter 17.500 Euro lag. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich diese Summe.
  • Du willst Quellensteuern verrechnen, die Du bereits im Ausland für Deine sich dort erwirtschafteten Kapitalgewinne bezahlt hast. Damit diese mit Deiner Kapitalsteuer in Deutschland verrechnet werden kann, musst Du den Betrag in die Zeilen 51 bis 53 eintragen.
  • Es lohnt sich für Dich, all Deine Kapitalerträge mit den Verlusten zu verrechnen (auch aus verschiedenen Kreditinstituten). Diese trägst Du in die Zeilen 10 und 11 ein. Du brauchst dafür eine Dafür benötigen Sie eine Verlustbescheinigung von Deiner Bank. Diesen musst Du bis spätestens zum 15. Dezember beantragen, ansonsten kann er erst wieder für das kommende Jahr verrechnet werden. Verluste mit dem Verkauf von Aktien kannst Du nur mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften verrechnen.
  • Du hast den Freistellungsauftrag für den Sparerfreibetrag auf Deine Kreditinstitute so aufgeteilt, dass Du diesen Betrag nicht ausschöpfen konntest. Ist das der Fall, trägst Du dies in die Zeile 7 der Anlage KAP ein. Du erhältst dann die zu viel gezahlten Steuern von dem Finanzamt zurück. Wenn Du den Sparerfreibetrag gar nicht in Anspruch genommen hast, trägst Du in die Zeile 12 die Zahl 0 ein.

Der letzte Fall tritt oft dann ein, wenn Du frisch verheiratet bist, und Dein Partner keine Kapitalerträge besitzt. Trotzdem steigt Dein Sparerfreibetrag durch die gemeinsame Veranlagung aber um das doppelte an, und Du dadurch so Geld zurück.

Du merkst sicher schon, es ist gar nicht so einfach, die Anlage KAP alleine richtig auszufüllen. Es schleichen sich sehr schnell Fehler ein, ob durch das Eintragen an die falsche Stelle, oder dadurch, dass Beträge einfach vergessen werden. Außerdem gibt es zahlreiche Sonderregelungen, wie zum Beispiel, das Du, wenn Du den Sparerpauschbetrag nutzt, keine Werbungskosten für Einkünfte aus Deinen Kapitalvermögen absetzen kannst. Was sich dann im Einzelfall mehr lohnt, ist kompliziert herauszufinden.

Deshalb empfehlen wir Dir für Deine Steuererklärung eine Steuersoftware zu nutzen. Diese fragt Dich automatisch alle möglichen Einnahmen und Ausgaben ab. So kannst Du nichts vergessen, und Deine Steuerersparnis wird dadurch maximiert! Darüber hinaus trägt die Steuersoftware alle Deine Eingaben automatisch in die richtigen Zeilen in der Steuererklärung ein! Du musst also nicht ewig suchen, und kostspielige Fehler werden so verhindert. Außerdem sparst Du somit durch die Software Zeit! Die Steuererklärung mit dem Tool zu erstellen, dauert nur bis zu 15 Minuten lang.

Portal

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in Kooperation mit myStipendium

Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.

Besonders positiv ist es, dass Du erst nach der Fertigstellung entscheiden brauchst, ob Du gegen eine geringe Gebühr die Steuererklärung über die Software an Dein Finanzamt weiterleiten willst. Du kannst bis zu diesem Punkt also erst einmal völlig risikofrei schauen, wieviel Steuern Du durch die Software einsparen kannst. Deine erwartete Steuerrückzahlung wird Dir in dem Tool angezeigt.

Was benötige ich, um die Anlage KAP richtig ausfüllen zu können?

Egal, ob Du die Kapitalerträge in der Steuererklärung freiwillig abgibst oder dazu verpflichtet bist: Damit Du die Anlage KAP überhaupt ausfüllen kannst, brauchst Du von Deinen Kreditinstituten, bei denen Deine Kapitalerträge abgeführt wurden, einige Informationen. Diese erhältst Du einmal im Jahr durch eine kostenfreie Steuerbescheinigung. In dieser sind alle Fakten genannt, die Du für das Ausfüllen der Anlage KAP benötigst. Dazu gehören diese hier:

  • Die Größe von Deinen Kapitalerträgen.
  • Deine Gewinne aus Aktienverkaufen.
  • Die Ersatzbemessungsgrundlage.
  • Die Höhe von dem nicht ausgeglichen Verlust.
  • Wie viel Geld Du von Deinem Sparerpauschbetrag für jedes Kreditinstitut veranlasst hast.
  • Die abgeführte Kapitalertragsteuer.
  • Der abgeführte Solidaritätszuschlag.
  • Die Kirchensteuer.

Deine Kapitalertragsteuer berechnen musst Du aber nicht selber, das wird von Deinen Kreditinstituten gemacht. Auch nach der Steuererklärung berechnen die Finanzämter automatisch Deine Steuerrückzahlung, oder gegebenenfalls Deine anstehende Nachzahlung. Ebenso musst Du den Solidaritätsabschlag, der auf die Kapitalsteuer dazugerechnet wird, nicht selber ausrechnen.