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Steuerklasse 1: Definition, Abzüge & Freibeträge

Es gibt in Deutschland mehrere unterschiedliche Steuerklassen. Eine davon ist die Steuerklasse 1. Doch für wen gilt die Steuerklasse 1 eigentlich und welchen Einfluss hat die Steuerklasse 1 darauf, wie viele Steuern Du an den Staat zahlen musst? Die Antworten darauf erfährst Du in den folgenden Zeilen.

Was ist die Steuerklasse 1?

In Deutschland existieren insgesamt sechs Steuerklassen. Die Steuerklasse bestimmt darüber, wie viel Steuern Du von Deinem Bruttogehalt an den Staat abtreten musst. Sie bestimmt also den Lohnsteuerabzug aus nichtselbstständiger Arbeit. Außerdem hat die Steuerklasse Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Unterhalt oder Elterngeld, da sich deren Höhe nach dem zuletzt gezahlten Nettogehalt richtet.

Es steht Dir als Arbeitnehmer in einem gewissen Rahmen frei, welche der sechs Steuerklassen Du wählst beziehungsweise in welche Du wechseln möchtest. In erster Linie entscheidet allerdings Deine Familiensituation über Deine Steuerklasse. So können etwa verheiratete Paare aus zwei möglichen Modellen wählen: Jeweils die Steuerklasse 4 und Steuerklasse 3 und 5. Die Steuerklasse 1 gilt hingegen vor allem für Singles. Anbei siehst Du, bei welchem Familienstand man in der Steuerklasse 1 landet:

  • Wenn man ledig ist
  • Wenn man geschieden ist
  • Wenn Ehepartner dauerhaft getrennt voneinander leben
  • Wenn bei Verheirateten ein Ehepartner in einem Staat außerhalb der Europäischen Union lebt
  • Verwitwete ab dem zweiten Kalenderjahr, das dem Todesjahr des Ehepartners folgt

Welche Abzüge gibt es bei Steuerklasse 1?

Die Abzüge bei Steuerklasse 1 richten sich nach der Höhe Deines Einkommens. Wenn Du als gering Beschäftigter beziehungsweise Minijobber monatlich nicht mehr als 538 € verdienst, ist die Zuordnung in eine Steuerklasse für Dich bedeutungslos. In diesem Fall bleibt Dein Einkommen nämlich unversteuert. Wenn Du allerdings mehr als 538 € im Monat verdienst, musst Du von Deinem Einkommen Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlen. Generell ist die Art der Abzüge bei Steuerklasse 1 mit den Abzügen anderer Steuerklassen identisch. Hierbei handelt es sich um zwei Arten von Abzügen: Steuern und Sozialabgaben.

  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer (optional)
  • Solidaritätszuschlag
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung (gesetzlich oder Privat)
  • Pflegeversicherung

Steuersatz in der Lohnsteuerklasse 1

Und wie hoch ist die Lohnsteuer bei Steuerklasse 1 in Prozent? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Lohnsteuer in der Steuerklasse 1 vor allem von Deinem Gehalt abhängig ist. In Deutschland gibt es die Steuerprogression. Das bedeutet, dass der Steuersatz in Steuerklasse 1 sowie in jeder anderen Steuerklasse in Abhängigkeit von Deinem versteuernden Gehalt ansteigt. Im Klartext: Je mehr Du verdienst, desto höher ist der Steuersatz in Deiner Steuerklasse 1. Die Höchstgrenze liegt übrigens in der Steuerklasse 1 ebenso wie in allen anderen Steuerklassen beim Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Wie hoch Dein persönlicher Steuersatz in der Steuerklasse 1 ist, kannst Du anhand Deiner gezahlten Einkommensteuer und mit Hilfe einer einfachen Formel berechnen.

Schauen wir uns ein Beispiel an: Du hast 32.000 Euro verdient und 5.484 Euro Einkommensteuer gezahlt. In diesem Fall liegt Dein Steuersatz in der Steuerklasse 1 bei 17,14 Prozent.

5.484 Euro x 100 / 32.000 Euro = 17,14 Prozent

Abzüge in der Lohnsteuerklasse 1

Wie hoch Deine Abzüge in Steuerklasse 1 sind, hängt auch noch von anderen individuellen Faktoren ab. Musst Du beispielsweise Kirchensteuer zahlen? Bist Du gesetzlich oder privat krankenversichert? Gesetzlich Krankenversicherte müssen 14,6 Prozent für die Krankenversicherung zahlen. Zudem ist ein Zusatzbeitrag vom Arbeitnehmer zu zahlen, der je nach Krankenkasse variiert. Große Unterschiede gibt es bezüglich der Abzüge bei Steuerklasse 1, wenn Du privat krankenversichert bist. Hier variieren die Beiträge und Tarife je nach Krankenversicherungsgesellschaft und richten sich nach Faktoren wie Alter, Beruf und Gesundheitszustand.

Steuerfreibeträge in der Lohnsteuerklasse 1

Einfluss auf Deine Abzüge in Steuerklasse 1 haben auch die sogenannten Steuerfreibeträge. Der Steuerfreibetrag legt fest, bis zu welcher Summe ein Betrag unversteuert bleibt. Alles über dem Freibetrag wird von der Steuer berücksichtigt. Angenommen Deine Freibeträge summieren sich auf insgesamt 11.000 Euro und Du hast 32.000 Euro verdient. In diesem Fall wird lediglich die Summe über den 11.000 Euro, insgesamt also 21.000 Euro, bei der Steuer berücksichtigt. Kurzum: Steuerfreibeträge senken die Einkommensteuer.

Anhand der Tabelle kannst Du sehen, welche Steuerfreibeträge es gibt und wie hoch diese in der Steuerklasse 1 sind. Bleibst Du unter dem Grundbetrag, musst Du gar keine Lohnsteuer zahlen. Übrigens: Bei Unverheirateten wird der Kinderfreibetrag geteilt. Jeder Elternteil bekommt also einen halben Kinderfreibetrag.

Steuerfreibeträge Höhe des Steuerfreibetrags
Grundfreibetrag 11.604 €
Arbeitnehmerpauschbetrag 1.230 €
Sonderausgabenpauschbetrag 36 €
Vorsorgepauschale abhängig vom Bruttoverdienst
Kinderfreibetrag 9.540 €

Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 4?

Während Alleinstehende in der Steuerklasse 1 landen, werden Verheiratete in Steuerklasse 4 eingeteilt. Wahlweise können Verheiratete auch die Steuerklasse 3 und 5 wählen. Das macht vor allem dann Sinn, wenn ein Gehalt merklich höher (meistens lohnt es sich schon ab 10 Prozent) als das andere ist. Die Kombination der Steuerklasse 4/4 wird Ehepaaren dann empfohlen, wenn sie in etwa das gleiche Einkommen haben. In diesem Fall kommt es dann zu einer gleichmäßigen Aufteilung der Freibeträge. Die Folge ist eine gleichmäßige Besteuerung. Dies ist allerdings nur für verheirate Paare und Partner in eingetragenen Lebensgemeinschaften möglich. Unverheiratete Paare bleiben in Steuerklasse 1.

Einen großen Unterschied gibt es zwischen Steuerklasse 1 und Steuerklasse 4 nicht. Sowohl der alleinstehende Arbeitnehmer mit der Steuerklasse 1 als auch das Ehepaar mit der Steuerklassenkombination 4/4 werden lohnsteuerlich gleich behandelt.

Steuerklasse 1 mit Kind

Wer alleinstehend ist und ein Kind bekommt, wechselt automatisch in die Steuerklasse 2. Das ändert sich, wenn ein Lebenspartner mit in den Haushalt zieht. In diesem Fall sind die Voraussetzungen für Klasse 2 nicht mehr erfüllt. Um in der Steuerklasse 2 zu landen, muss mindestens eine nicht volljährige Person im Haushalt leben und es darf keine weitere volljährige Person im Haushalt leben, die als Erziehungsberechtigter auftreten könnte. Zieht also ein Lebenspartner mit in den Haushalt, wechselt die ledige Person mit Kind aus der Steuerklasse 2 wieder in die Steuerklasse 1.

Wie funktioniert die Steuererklärung bei Steuerklasse 1?

Wenn Du nur ein geringes Jahreseinkommen hast, musst Du keine Steuererklärung machen. Die Grenze liegt in diesem Fall bei der Steuerklasse 1 bei 11.604 € Grundfreibetrag. Unterhalb dieser Summe zahlst Du keine Steuern. Zudem sind Arbeitnehmer in der Steuerklasse 1, die nur Einnahmen aus ihrer nichtselbstständigen Arbeit haben, nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das Finanzamt fordert Dich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung auf, da der Arbeitgeber bereits die anfallenden Steuern an das Finanzamt abgeführt hat.

In vielen Fällen lohnt sich jedoch eine Steuererklärung in der Steuerklasse 1, um Geld vom Staat zurückzuholen. Laut Statistischem Bundesamt liegt die durchschnittliche Steuerrückzahlung in Deutschland bei rund 1.051€. Hierzu machst Du ganz klassisch Deine Steuererklärung in Papierform oder aber Du nutzt das elektronische Elster-Programm der Finanzverwaltung. Bei Letzterem musst Du allerdings ganz genau wissen, was Du wo eintragen musst. Das Elster-Programm hilft nicht bei der Steuererklärung und gibt auch keinerlei Steuer-Tipps.

Wenn Du Geld sparen willst, ist daher eine Steuer-Software wie vom Online-Portal Taxfix empfehlenswert. Das Steuer-Tool von Taxfix führt Dich leicht verständlich und unkompliziert durch Deine Steuererklärung. Zudem gibt es Dir zahlreiche Hinweise und Hilfestellungen für die Steuerklasse 1 und Deine Steuererklärung. Auf diese Weise sparst Du jede Menge Zeit und holst Dir dank hilfreicher Steuertipps Geld vom Staat zurück.

Übrigens zahlst Du nur dann, wenn Du Deine Steuererklärung auch abschickst. Du kannst also schon vorher sehen, ob sich die Steuererklärung für Dich lohnt.

Portal

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in Kooperation mit myStipendium

Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.