Du bist hier

Doppelte Haushaltsführung: Was kann ich absetzen?

Wenn Du in Hannover wohnst, Dein Traumjob sich aber in Hamburg befindet, kannst Du Dir eine Zweitwohnung am Ort Deiner ersten Arbeitsstätte mieten. Diese Kosten kannst Du dann aufgrund einer doppelten Haushaltsführung von der Steuer absetzen. Genauer werden diese Kosten als Werbungskosten in Deiner Steuererklärung geltend gemacht. Was es mit der doppelten Haushaltsführung auf sich hat, welche Voraussetzungen Du erfüllen musst, um diese zu nutzen, und wie hoch der Höchstbetrag ist, erfährst Du hier.

Was genau bedeutet doppelte Haushaltsführung?

Der Begriff doppelte Haushaltsführung stammt aus dem Einkommensteuerrecht und besagt, dass Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit einen zweiten Wohnsitz benötigen, gewisse Kosten bis zu 1.230 € im Monat steuerlich als Werbungskosten geltend machen können.

Geregelt ist die doppelte Haushaltsführung in § 9 des Einkommensteuergesetz (EStG), wo sie unter Werbungskosten geführt wird. Mit dieser Reglung sollen Menschen entlastet werden, die aufgrund ihres Berufes einen zweiten Wohnsitz benötigen.

Welche Voraussetzungen müssen für die doppelte Haushaltsführung erfüllt sein?

Damit Du die Steuer bei doppelter Haushaltsführung geltend machen kannst, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein:

  • Du musst die zweite Wohnung aus beruflichen Gründen gemietet haben
  • Diese Wohnung befindet sich am Ort der ersten Tätigkeitsstätte – also an dem Hauptort Deiner Beschäftigung – und Dein Arbeitsort ist für Dich schneller zu erreichen, als wenn Du Deinen Arbeitsplatz von Deinem Hauptwohnsitz aus erreichen möchtest
  • Deine erste Tätigkeitsstätte ist mehr als eine Stunde Fahrtweg von Deinem Hauptwohnsitz entfernt
  • Dein Hauptwohnsitz bleibt Dein Lebensmittelpunkt

Dabei muss es sich bei Deiner Zweitwohnung nicht zwangsläufig um eine Wohnung im klassischen Sinne handeln: auch Kosten für Hotelzimmer, ein möbliertes Zimmer, Kasernen oder andere Gemeinschaftsunterkünfte können bei der Steuererklärung als doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden. Ebenso ist es denkbar, eine Unterkunft auf einem Schiff steuerlich geltend zu machen, etwa wenn man als Seemann arbeitet.

Ist die doppelte Haushaltsführung erstmal anerkannt, gilt diese laut § 9 des EStG unbefristet – also solange das Beschäftigungsverhältnis besteht.

Beispiel: Brigitte wohnt mit ihrer Familie in Bremen. Durch einen privaten Kontakt bekommt sie einen deutlich besseren Job angeboten. Dieser befindet sich jedoch in Berlin. Da Brigittes Mann aber einen guten Job in Bremen hat und auch die Kinder an der Schule bleiben sollen, die sie momentan besuchen, beschließt Brigitte, eine zweite Wohnung in Berlin zu mieten, in der sie sich während der Arbeitstage aufhält. Da sich Brigittes Lebensmittelpunkt weiterhin in Bremen befindet und ihre Wohnung in Berlin einzig aus beruflichen Gründen gemietet wurde, kann sie die Kosten der Wohnung als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.

Welche Kosten können als doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend gemacht werden?

Ist die doppelte Haushaltsführung anerkannt, können neben der Miete auch andere Kosten steuerlich geltend gemacht werden. So kannst Du zum Beispiel diese Kosten als doppelte Haushaltsführung absetzen:

  • Miete
  • Nebenkosten wie Wasser und Heizung
  • Rundfunkbeitrag
  • Eventuelle Reinigungskosten
  • Eventuelle Kosten für einen Kfz-Stellplatz, eine Garage, Gartennutzung oder ähnliche Ausgaben
  • Fahrtkosten für den Weg zwischen Erst- und Zweitwohnung
  • Zweitwohnungssteuer
  • Kosten, die durch die Wohnungssuche entstehen

Dabei ist es irrelevant, wie groß oder teuer Deine Zweitwohnung ist und ob der Preis für die Gegend angemessen ist oder nicht.

Übrigens sind auch die Kosten, die aufgrund der Wohnungssuche anfallen, steuerlich absetzbar – etwa wenn Du wegen einer Wohnungsbesichtigung in die Stadt fährst oder einen Makler für die Suche bezahlst.

Steht der Umzug vor der Tür, entstehen Umzugskosten etwa durch das Mieten eines Umzugswagens oder durch das Kaufen von Umzugskartons. Auch diese Kosten sind aufgrund der doppelten Haushaltsführung steuerlich absetzbar, wobei hier Nachweise in Form von Belegen erbracht werden müssen. Ebenso können Kosten für die Renovierung steuerlich geltend gemacht werden.

Wie verhält sich die doppelte Haushaltsführung bei einer Eigentumswohnung?

Entscheidest Du Dich dafür, eine Eigentumswohnung zu kaufen, so kannst Du die dadurch anfallenden Kosten auch im Rahmen der doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Dabei kannst Du pro Jahr zwei Prozent des Kaufpreises abschreiben. Auch hier gilt der Höchstbetrag von 1.000 € pro Monat.

Weitere Kosten, die Du bei einer Eigentumswohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung absetzen kannst:

  • Nebenkosten
  • Gebühren für den Makler
  • Schuldzins
  • Zweitwohnungssteuer
  • Renovierungskosten

Kann man Einrichtungsgegenstände als doppelte Haushaltsführung absetzen?

Die Kosten für Einrichtungsgegenstände – von einem Schrank über Besteck bis hin zur Bettwäsche – können von der Steuer abgesetzt werden. Jedoch ist bisher nicht vollständig geklärt, ob diese Kosten komplett absetzbar sind oder auch unter die Höchstgrenze von 1.000 € im Monat fallen. Laut dem Bundesministerium für Finanzen fallen die Kosten für Einrichtungsgegenstände unter die Höchstgrenze. Das Finanzgericht Düsseldorf aber widerspricht dieser Einordnung: In einem Urteil (Az. 13 K 1216/16) beschließt das Finanzgericht, dass die Höchstgrenze von 1.000 € für die Unterkunft zu verstehen sei, nicht aber für die Aufwendung für Einrichtungsgegenstände und Hausrat. Diese fallen also nicht unter den Höchstbetrag von 1.000 € und könnten zusätzlich in voller Höhe abgesetzt werden.

Es lohnt sich also, wenn Du die Kosten für die Einrichtungsgegenstände komplett absetzt. Kommt es dazu, dass das Finanzamt dies ablehnt, kannst Du Einspruch erheben und Dich auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf berufen.

Übrigens: Schöpfst Du den Höchstbetrag von 1.000 € in einem Monat nicht vollständig aus, so kannst Du die Differenz auf einen anderen Monat in dem Kalenderjahr übertragen. Angenommen Du rechnest im April 873 Euro an, so kannst Du in einem anderen Monat 1.172 Euro geltend machen – pro Jahr kannst Du also Ausgaben bis 12.000 Euro als doppelte Haushaltsführung geltend machen.

Beispiel: Jenny hat sich wegen eines neuen Jobs eine Wohnung in Hannover gemietet, eigentlich lebt sie jedoch mit ihrer Frau in München. Sie kehrt alle zwei Wochen an ihren Hauptwohnsitz in München zurück. Für Jenny fallen monatliche Mietkosten von 760 Euro für ihre Wohnung in Hannover an, Nebenkosten sind hier inbegriffen. Zusätzlich zahlt sie 60 Euro im Monat für einen Kfz-Stellplatz. Da sie einen Firmenwagen nutzt, setzt sie die Fahrtkosten nicht ab. Insgesamt kommt sie also auf 820 Euro, die sie pro Monat aufgrund von doppelter Haushaltsführung geltend machen kann. Nach dem Umzug muss sie jedoch einige Einrichtungsgegenstände kaufen, die sie insgesamt 830 Euro kosten. Zusammen mit den regelmäßigen Mietkosten überschreiten diese den Höchstbetrag von 1.000 €. Jenny kann die Kosten von 1.650 Euro dennoch komplett geltend machen und sich dabei auf das Urteil des Finanzgerichts in Düsseldorf berufen, auch wenn nicht sicher gegeben ist, dass dies von ihrem zuständigen Finanzamt bewilligt wird.

Angenommen es wird abgelehnt, dass die Kosten für die Einrichtungsgegenstände nicht in die Pauschale fallen, so hat Jenny noch die Möglichkeit, die entstandenen Kosten auf die anderen Monate aufzuteilen: Da sie im Monat nur 820 Euro an laufenden Kosten absetzt, bleiben ihr pro Monat 180 Euro Differenz. Ihr steht dabei frei, die 830 Euro für die Einrichtungsgegenstände auf die kommenden fünf Monate aufzuteilen, wobei sich diese Monate alle im selben Kalenderjahr befinden müssen.

Kann der regelmäßige Weg zwischen Haupt- und Zweitwohnung steuerlich geltend gemacht werden?

Im § 9 Absatz 5 des EStG ist ebenfalls geregelt, dass Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung steuerlich absetzbar sind, wobei hier höchstens eine Familienheimfahrt pro Woche ansetzbar ist. Fährst Du öfter an Deinen Hauptwohnsitz, so kannst Du dennoch nur eine Heimfahrt pro Woche berechnen.

Die Fahrtkosten für Familienheimfahrten werden dabei mit einer Entfernungspauschale von 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 bzw. 0,38 € ab dem 21. Kilometer zwischen den Erstwohnsitz und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte berücksichtigt. Da es sich hier um eine Pauschale handelt, brauchst Du Belege wie die Quittung für das getankte Benzin theoretisch nicht vorzuweisen. Es kann dennoch sinnvoll sein, diese Belege zu behalten und sie im Fall einer Nachfrage vorweisen zu können.

Fährst Du nicht mit dem Auto, sondern etwa einem Bus oder der Bahn zu Deiner Familie, so kannst Du die vollen Kosten für die Reise geltend machen. Hierfür benötigst Du Belege. Nutzt Du hingegen einen Dienstwagen, ist es wahrscheinlich, dass das Finanzamt keine Entfernungspauschale zulässt.

Wie kann ich die Kosten für die Verpflegung absetzen?

In den ersten drei Monaten hast Du die Möglichkeit, aufgrund des doppelten Haushalts einen Verpflegungsmehraufwand von der Steuer abzusetzen. Dieser wird als Pauschale berechnet, die sich wiederum danach richtet, wie lange Du Dich nicht an Deinem Erstwohnsitz befindest.

Bist Du mindestens acht Stunden nicht an Deinem Erstwohnsitz, aber dennoch weniger als 24 Stunden, so liegt die Pauschale bei 15 €. Für volle 24 Stunden kannst Du hingegen 30 € berechnen. Für An- und Abreisetage gilt hingegen wieder der Pauschalbetrag von 15 €.

Welche Steuerermäßigung bekomme ich bei doppelter Haushaltsführung?

Wenn Du von der doppelten Haushaltsführung Gebrauch machen möchtest, kannst Du nachweisbare Ausgaben bis 1.000 € im Jahr steuerlich geltend machen – so ist es im § 9 Absatz 5 des EStG geregelt. Dieser Betrag senkt wiederum Deine Steuerbelastung.

Wo gebe ich die doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung an?

Möchtest Du die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen, so kannst Du diese als Werbungskosten auf Seite drei der Anlage N Deiner Steuererklärung eintragen.

Dabei gibt es Steuererklärungssoftware wie Taxfix, die Dir dabei helfen, Deine Steuererklärung effizient und ohne großen Aufwand auszufüllen. Innerhalb von rund 15 Minuten kannst Du so eine durchschnittliche Steuerersparnis von 1.051€ erreichen. Die Software funktioniert online, sie weiß, welche Pauschalen wo zu berücksichtigen sind und welche Daten wo benötigt werden. Vorkenntnisse brauchst Du nicht, die Software ist für jedermann unkompliziert zu gebrauchen.

Portal

Logo Taxfix
in Kooperation mit myStipendium

Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle Deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.

Was genau definiert den Erstwohnsitz?

Neben der Wohnung an Deinem Arbeitsort benötigst Du auch eine Hauptwohnung, die Deinen Lebensmittelpunkt darstellt. Dies ist dann gegeben, wenn Du eine eigene Wohnung besitzt oder diese gemietet hast. Auch wenn Dein Partner oder Ehepartner die Wohnung besitzt oder gemietet hat und ihr zusammen in der Wohnung wohnt, kann dies als Hauptwohnung mit Lebensmittelpunkt gelten. Entscheidend ist also, dass Du Eigentümer der Wohnung bist oder sie als Mieter oder Untermieter bewohnst. Wohnst Du ohne Vertrag in einem Haushalt – etwa bei Deinen Eltern – so musst Du nachweisen können, dass Du Dich mindestens mit 10 Prozent an den laufenden Kosten der Haushaltsführung beteiligst.

Zudem musst Du einen eigenständigen Haushalt führen und Dich an der Haushaltsführung zumindest beteiligen. Des Weiteren muss die Wohnung komplett eingerichtet sein und dabei Deinen Lebensbedürfnissen entsprechen.

Wichtig ist auch, dass die Wohnung Deinen Lebensmittelpunkt darstellt. Bist Du verheiratet, so gilt der Haushalt, in dem Deine Familie lebt, in der Regel als Dein Lebensmittelpunkt. Dabei gelten gelegentliche Besuche nicht: Hast Du eine Familie, so musst Du Deine Familienwohnung mindestens sechsmal im Jahr aufsuchen. Bist Du hingegen ledig, so ist für die Bestimmung Deines Erstwohnsitzes entscheidend, an welchen Ort Du persönlich gebunden bist – essenziell hierfür sind unter anderem soziale Kontakte wie Freunde und Familie oder auch Vereinsmitgliedschaften. Besonders wenn Du Deinen Erstwohnsitz seltener als zweimal im Monat besuchst, solltest Du persönliche Bindungen wie Freunde, Familie oder Bekannte nachweisen können. Andere Reglungen gelten, wenn sich Dein Hauptwohnsitz im Ausland befindet.

Dabei solltest Du nicht außer Acht lassen, dass Dein Hauptwohnsitz sich weit genug von Deinem Arbeitsort befinden sollte. Kannst Du Deine Arbeitsstätte innerhalb einer Stunde erreichen, solltest Du damit rechnen, dass das Finanzamt die Notwendigkeit einer doppelten Haushaltsführung eventuell nicht anerkennt. Die Fälle werden hier individuell nach Bedürfnis des Steuerzahlers begutachtet.

Beispiel: Thomas zieht aufgrund eines neuen Beschäftigungsverhältnisses bei seinen Eltern aus und in eine andere Stadt. Das Zimmer bei seinen Eltern behält er unentgeltlich. Die Arbeitsstätte und die neue Wohnung sind 200 Kilometer von seinem Elternhaus entfernt, am Wochenende fährt er jedoch regelmäßig zu seinen Eltern zurück. Thomas möchte die Kosten seiner Wohnung steuerlich als doppelte Haushaltsführung geltend machen. Dies wird das Finanzamt vermutlich ablehnen, da er bei seinen Eltern keine Kosten übernimmt.

Jutta hingegen wohnt in Brandenburg und bekommt eine neue Stelle im Zentrum Berlins. Um zur Arbeit zu gelangen, braucht sie über eine Stunde mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, weshalb sie sich eine kleine Ein-Zimmer-Wohnung unweit ihres Arbeitsplatzes mietet. Montag früh fährt sie nach Berlin und kehrt Donnerstagabend zu ihrem Mann nach Brandenburg zurück, an Freitagen arbeitet sie in Brandenburg vom Homeoffice aus. Jutta möchte die Wohnung in Berlin als doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung geltend machen. Sie hat durchaus die Möglichkeit, dass dies anerkannt wird, der Fall muss allerdings aufgrund des relativ kurzen Arbeitsweges individuell behandelt und auf seine Zumutbarkeit geprüft werden.

Angenommen Jutta würde drei Stunden zur Arbeit brauchen, so würde die Wohnung in der Regel als doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden.

Wie verhält es sich, wenn sich der Hauptwohnsitz bei doppelter Haushaltsführung im Ausland befindet?

Auch wenn Dein Hauptwohnsitz außerhalb Deutschlands liegt, kannst Du von dem Steuervorteil einer doppelten Haushaltsführung Gebrauch machen. Dabei gelten andere Regelungen, wenn sich der Hauptwohnsitz bei doppelter Haushaltsführung im Ausland befindet: So musst Du nicht mehr regelmäßig an Deinen Hauptwohnsitz zurückkehren, sondern nur mindestens einmal im Jahr eine Familienheimfahrt machen. Liegt Dein Hauptwohnsitz besonders weit entfernt – etwa in Kanada oder Neuseeland – so kann es auch ausreichen, wenn Du nur alle zwei Jahre in Deine Heimat fährst. Bedenke hierbei aber, dass Dein Hauptwohnsitz im Ausland dauerhaft bewohnt sein muss. Bist Du alleinstehend, so kannst Du eine eigene Wohnung im Ausland also nicht als Hauptwohnsitz geltend machen und die Kosten für Deine Zweitwohnung nicht als doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen.

Gilt die doppelte Haushaltsführung auch, wenn ich von meiner bestehenden Arbeit wegziehe?

Du kannst die Reglung der doppelten Haushaltsführung auch nutzen, wenn Du Dich aus privaten Gründen entscheidest, Deinen Hauptwohnsitz zu ändern und somit von Deiner ersten Arbeitsstätte wegziehst.

Beispiel: Johannes lebt und arbeitet in Erfurt, seine Freundin Sina hingegen lebt im Saarland. Seit drei Jahren führen die beiden eine Fernbeziehung, möchten dies aber ändern. Da beide aber sehr zufrieden mit ihrem Job sind, haben sie beschlossen, dass Johannes zwar zu Sina ins Saarland zieht, seinen Job in Erfurt aber behält. Sobald Johannes seinen Lebensmittelpunkt ins Saarland verlegt hat, kann er die Kosten für seine Wohnung in Erfurt als doppelte Haushaltsführung geltend machen.