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Firmenwagen versteuern: Dienstwagen in der Steuererklärung angeben

Falls Dein Arbeitgeber Dir Deinen Firmenwagen auch für die private Benutzung zur Verfügung stellt, zählt dieser als Sachbezug und damit als sogenannter geldwerter Vorteil. Ist das der Fall, musst Du die Nutzung von Deinem Firmenwagen versteuern. Welche Optionen Du bei dem Firmenwagen-Versteuern hast, wann sich ein Firmenwagen finanziell für Dich überhaupt lohnt, und wie Du Deinen Dienstwagen versteuern solltest, um möglichst viel Steuern zu sparen, erfährst Du in diesem Artikel.

Wie kann ich den Firmenwagen versteuern?

Bei der Dienstwagenbesteuerung kannst Du zwischen zwei Methoden der Versteuerung auswählen. Entweder die Ein-Prozent-Regelung, bei der Du einen festen Pauschalbetrag versteuerst oder Du entscheidest Dich für die Besteuerung vom Firmenwagen über den tatsächlichen Nutzungswert. In diesem Fall musst Du ein genaues Fahrtenbuch führen.

Wenn Du Deinem Arbeitgeber mitgeteilt hast, welche Dienstwagenversteuerung Du möchtest, kannst Du Dich im Laufe des Jahres nicht mehr für eine andere Versteuerung vom Dienstwagen entscheiden. Es ist jedoch möglich, das Du mit Deinem Arbeitgeber vereinbarst, erst einmal in der Steuererklärung, beziehungsweise in der Lohnsteuerjahresabrechnung nach der Ein-Prozent-Regelung die Versteuerung Deines Dienstwagens abzurechnen, um dann später selber in Deiner Steuererklärung den Firmenwagen nach den tatsächlichen Nutzungswert abzurechnen. So kannst Du die Firmenwagen-Versteuerung noch einmal günstiger gestalten. Denn dadurch erhältst Du möglicherweise zu viel gezahlte Steuern wieder. Andersherum ist dieser Wechsel nach einer einmal getroffenen Entscheidung nicht mehr möglich!

Du hast die Möglichkeit, jedes Jahr wieder neu zu entscheiden, welche Versteuerung von Deinem Dienstwagen Du haben möchtest. Falls Du innerhalb des laufenden Jahres ein anderes Firmenfahrzeug erhältst, darfst Du die Art der Firmenwagen-Versteuerung auch innerhalb von diesem Jahr ändern! Eine Steuersoftware kann Dir bei der Entscheidung, wie Du die Steuererklärung für den Firmenwagen machen solltest, behilflich sein.

Wie muss ich meinen Firmenwagen versteuern, wenn ich ihn nicht privat nutze?

Die Versteuerung vom Dienstwagen fällt weg, wenn Dein Arbeitgeber Dir die private Benutzung von dem Dienstauto ausdrücklich verbietet. Damit sowohl Du wie auch Dein Arbeitgeber bei der Versteuerung vom Dienstwagen keine Schwierigkeiten mit dem Finanzamt bekommt, sollte Dein Arbeitgeber überwachen beziehungsweise sicherstellen, dass Du mit dem Firmenwagen auch wirklich nicht für private Zwecke fährst. Es kann ansonsten sein, dass das Finanzamt Euch unterstellt, ihr wollt durch die Angabe der rein geschäftlichen Nutzung von dem Auto nur Steuern sparen.

Wie funktioniert die Dienstwagenbesteuerung nach der Ein-Prozent-Regelung?

Bei der Versteuerung vom Firmenwagen nach der 1-Prozent-Regelung wird Dir jeden Monat ein Prozent vom Bruttolistenpreis von dem Geschäftswagen auf Dein Gehalt oben draufgeschlagen. Als Listenpreis gilt immer der Neukaufpreis, den der Hersteller für das jeweilige Modell bei der Erstzulassung angibt. Auch wenn Du einen Gebrauchtwagen, oder ein geleastes Fahrzeug, oder aber ein Mietwagen als Dienstfahrzeug erhältst, wird der Neupreis für die Ein-Prozent-Regelung verwendet!

Hier findest Du zwei Beispiele der Firmenwagen-1 Prozent-Regelung:

  • Du bekommst von Deinem Arbeitgeber einen nigelnagelneuen Firmenwagen! Für diesen hat Dein Chef 65.000 Euro gezahlt, was dem Listenpreis entspricht. Ein Prozent von diesem Preis ergibt 650 Euro. Dein geldwerter Vorteil vom Firmenwagen beträgt also 650 Euro im Monat. Die Versteuerung vom Firmenwagen beträgt also 650 Euro im Monat.
  • Dein Arbeitgeber gibt Dir einen schon etwas in die Jahre gekommenen Firmenwagen. Er hat diesen günstig für 25.000 Euro gebraucht eingekauft. Der Neupreis des Fahrzeuges lag aber vor Jahren irgendwann einmal bei 65.000 Euro. Für Dich wird für die Dienstwagen-1 Prozent-Regelung: trotzdem dieser ehemalige Preis herangezogen. So musst Du also ebenfalls 650 Euro im Monat durch den Firmenwagen versteuern.

Auf den geldwerten Vorteil vom Firmenwagen von 650 Euro, musst Du jeden Monat Lohnsteuer zahlen, eventuell (seit Januar 2021 für rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler entfallen) den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, sowie Deine Sozialversicherungsbeiträge. Wenn Du Kirchenmitglied bist, kommt auch die Kirchensteuer noch obendrauf. Jedes Jahr musst Du also auf 7.800 Euro zusätzlich an Steuern zahlen.

Wie muss ich den Dienstwagen versteuern, wenn ich den Wagen auch für den Arbeitsweg nutze?

Wenn Du den Dienstwagen nur dann außerhalb Deiner Arbeitszeit nutzt, um von zu Hause zu Deiner Arbeitsstätte zu fahren, gilt dies nicht als private Nutzung! Du musst dann also keine Steuern für den Dienstwagen zahlen, sofern Du ihn auch ansonsten nicht für private Fahrten benutzt!

Falls mit Deinem Arbeitgeber die Vereinbarung besteht, dass Du den Firmenwagen privat nutzen darfst und Du Deinen Firmenwagen außerdem nutzt, um von zu Hause zu Deiner Arbeit zu fahren, sowie wieder zurück, dann erhöht sich die Pauschale der Dienstwagenbesteuerung. Die Versteuerung vom Firmenwagen des Listenpreises steigt dann um 0,03 Prozent pro Kilometer Fahrweg zur Arbeit!

Dieser Pauschale für den Arbeitsweg darfst Du allerdings auch widersprechen. Wenn Du weniger als an 15 Tagen im Monat mit dem Dienstwagen zu Deiner Arbeitsstätte fährst, lohnt es sich für Dich eher, mit Hilfe von einem Fahrtenbuch festzuhalten, wann Du wirklich mit dem Dienstwagen zur Arbeit fährst. Dann wird nur pro Entfernungskilometer ein Preis von 0,002 Prozent auf den Bruttolistenpreis angesetzt.

Hier haben wir für Dich in Beispielen die beiden Abrechnungsmöglichkeiten von der Besteuerung vom Firmenwagen des Arbeitsweges über die 1-Prozent-Regelung zum Firmenwagen ausgerechnet:

Der Bruttolistenpreis von Deinem Firmenwagen liegt bei 65.000 Euro. Die Entfernung zwischen Deiner Wohnung und Deiner Arbeitsstätte beträgt 30 Kilometer. Du fährst so gut wie jeden Tag mit dem Firmenwagen zur Arbeit. Deshalb wird für das Dienstwagen versteuern bei Dir die Pauschale von 0,03 Prozent veranlagt. Geldwerter Vorteil für den Firmenwagen pro Jahr:

65.000 Euro x 1 Prozent x (12 Monate) = 7.800 Euro.
65.000 x 0,03 Prozent x 30 Kilometer x (12 Monate) = 7.020 Euro.
= Pro Jahr liegt Dein geldwerter Vorteil bei 14.820 Euro.

Auch beim zweiten Beispiel der Besteuerung vom Firmenwagen liegt der Bruttolistenpreis bei 65.000 Euro, der Fahrweg zur Arbeit bei 30 Kilometer. Du fährst allerdings nur durchschnittlich an neun Tagen im Monat mit dem Dienstwagen zur Arbeitsstätte. Deshalb verlangst Du eine Einzelbewertung Deiner tatsächlichen Fahrten mit der 0,002-Prozent-Regel:

65.000 Euro x 1 Prozent x (12 Monate) = 7.800 Euro.
65.000 Euro x 0,002 Prozent x 30 Kilometer x 9 Fahrten x 12 Monate = 4.212 Euro.
= Jährlicher geldwerter Vorteil von 12.012 Euro.

Beim Dienstwagen versteuern in der Einzelveranlagung sparst Du also einen geldwerten Vorteil von 2.808 Euro! Wenn sich also in Deinem Fall die Einzelveranlagung für den Arbeitsweg zur Arbeit lohnt, musst Du bei Deinem Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag auf diese Veranlagungsart für die Steuer des Firmenwagens stellen.

Was gehört nicht zu dem Listenpreis von meinem Firmenwagen?

Der Listenpreis für die Steuer auf den Dienstwagen bezieht sich rein auf den inländischen Preis von dem neuen Fahrzeugmodell, den der Hersteller zu der Erstzulassung angibt. Diese Posten zählen hingegen nicht zum Bruttolistenpreis bei der Versteuerung vom Firmenwagen:

  • Kosten für die Zulassung von dem Auto.
  • Kosten für die Überführung zum Bestimmungsort.
  • Kosten für Ersatzreifen.
  • Kosten für ein Navigationssystem.
  • Kosten für ein Autotelefon.

Die Kosten können auch nicht in der Steuererklärung als geldwerter Vorteil abgesetzt werden.

Wie versteuere ich den Firmenwagen über ein Fahrtenbuch?

Neben der Ein-Prozent-Regelung, gibt es noch eine zweite Möglichkeit, wie Du Deinen Firmenwagen versteuern kannst. Bei der Dienstwagen-Versteuerung nach den tatsächlichen Aufwendungen, musst Du allerdings ein Fahrtenbuch führen. Dieses kann sowohl digital, wie auch analog sein.

Damit das Fahrtenbuch vom Finanzamt anerkannt wird, muss es zu jeder mit dem Dienstauto durchgeführten Fahrt diese Punkte enthalten:

  • Datum und Uhrzeit.
  • Kilometerstand am Anfang der Fahrt, sowie nach der Fahrt.
  • Reiseroute und Reiseziel.
  • Der Zweck der Reise (beruflich, privat, oder Weg zur Arbeitsstätte).

Beachten solltest Du beim Geschäftswagen versteuern, dass Du die Fahrten in das Fahrtenbuch nicht rückwirkend eintragen darfst! Am besten, Du setzt Dir täglich einen festen Zeitrahmen, in welchem Du kurz die getätigten Fahrten einträgst. Zum Beispiel direkt nach der Arbeit. So kann bei der Besteuerung vom Dienstwagen nichts schief gehen. Wenn Du fürs Firmenwagen versteuern allerdings sogar ein automatisches Fahrtenbuch nimmst, musst Du den Anlass der Fahrt erst eine Woche später dazu eintragen. Auch dann wird das Buch für die Steuererklärung noch anerkannt.

Es kommt häufig vor, dass das Finanzamt Deine Angaben in dem Fahrtenbuch kontrolliert, beispielsweise ob Werkstattrechnungen mit den angegebenen Kilometerständen übereinstimmen. Falls es Unstimmigkeiten gibt, wird Dein gesamtes Fahrtenbuch abgelehnt und die Versteuerung vom Dienstwagen wird nach der Ein-Prozent-Regelung durchgeführt.

Für die Steuererklärung mit dem Fahrtenbuch zählen für die Berechnung alle tatsächlichen Kosten, die mit dem Auto in Zusammenhang stehen! Also nicht der inländische Bruttolistenreis, sondern:

  • Der tatsächlich gezahlte Kaufpreis: Dabei wird die jährliche Abschreibung von dem Firmenwagen der Berechnung zu Grunde gelegt.
  • Bei einem einen Neuwagen wird in der Regel von einer achtjährigen Nutzungsdauer ausgegangen, also 12,5 Prozent des Anschaffungspreises pro Jahr.

Hier ist eine Beispielrechnung für die Versteuerung des Firmenwagens:

In einem Jahr bist Du mit Deinem Firmenwagen insgesamt 30.000 Kilometer gefahren. Davon bist Du 10.000 Kilometer privat gefahren. Die jährliche Abschreibung für den Wagen beträgt 8.125 Euro, weil der Kaufpreis inklusiv aller Aufwendungen bei 65.000 Euro lag.

Der Betrag der jährlichen Abschreibung (8.125 Euro), wird dann geteilt durch die insgesamt gefahrene Kilometeranzahl in einem Jahr (30.000). Das Ergebnis beträgt hier 0,27 Euro pro Kilometer. Da Du privat mit dem Firmenwagen 10.000 Kilometer gefahren bist, wird diese Kilometeranzahl für die Firmenwagenbesteuerung mit dem Kilometerpreis multipliziert (0,27 x 10.000). Das Finanzamt rechnet Dir für dieses Jahr in der Steuererklärung also 2.708 Euro für das Firmenwagen-Versteuern auf Dein anderes zu versteuerndes Einkommen obendrauf.

Wann lohnt sich welche Firmenwagen-Versteuerung?

Um ganz sicher zu gehen, welche Art der Firmenwagen-Versteuerung finanziell für Dich sinnvoller ist, solltest Du beide Möglichkeiten mit Deinen Zahlen durchrechnen.

Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass sich die Ein-Prozent-Regel für Dich eher lohnt, wenn Du auch privat häufig mit dem Dienstwagen unterwegs sein wirst. Auch wenn Du einen Neuwagen als Dienstwagen erhalten könntest, und auf diesen auch Wert legst, lohnt sich die Ein-Prozent-Regelung in der Regel. Je teurer der Dienstwagen und je weiter Dein Arbeitsweg ist, desto eher macht diese Versteuerung vom Firmenwagen Sinn.

Wenn Du privat jedoch auch mit einem günstigen Gebrauchtwagen zufrieden bist oder zum großen Teil mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad unterwegs bist, lohnt sich für Dich das Firmenwagen-Versteuern meistens eher mit der Fahrtenbuchabrechnung.

Übrigens: Bei beiden Formen der Firmenwagen-Versteuerung entfällt der jeweilige geldwerte Vorteil, wenn Du aufgrund von einem gesundheitlichen Fahrverbot, etwa nach einem Unfall, das Dienstauto nicht nutzen kannst! Deinen Firmenwagen versteuern musst Du in diesem Zeitraum dann also nicht.

Wie funktioniert die Versteuerung für Dienstwagen bei Selbstständigen?

Wenn Du Deinen Firmenwagen nicht von Deinem Arbeitgeber erhältst, sondern Dir diesen selber anschaffst, weil Du in selbstständiger Tätigkeit arbeitest, dann gelten andere Regeln bei der Versteuerung. Wenn Du Deinen Firmenwagen als Selbstständiger sowohl für Deine Arbeit nutzt, als auch privat, dann funktioniert die Versteuerung vom Firmenwagen folgendermaßen: Du musst sowohl Einkommenssteuer als auch noch Umsatzsteuer auf Deinen Firmenwagen zahlen. Dies gilt für beide Arten der Firmenwagen-Versteuerung. Auch hier kann Dir eine Steuersoftware helfen.

Wie wirken sich Zuzahlungen auf die Versteuerung vom Firmenwagen aus?

Es ist egal, nach welcher der zwei Methoden Du Deinen Firmenwagen versteuern willst, wenn Du etwas zu dem Dienstwagen dazuzahlst, vermindert sich der geldwerte Vorteil, den Du für den Firmenwagen versteuern musst. Eine Zuzahlung kann etwa in Deinem Arbeitsvertrag festgehalten sein. Zuzahlungen können diese Posten betreffen:

  • Einen pauschalen Zuzahlungsbetrag pro gefahrenen Kilometer.
  • Eine feste pauschale pro Monat.
  • Das vollständige Übernehmen von Leasingraten für das Firmenauto.
  • Eine Übernahme von einem Teil der Leasingraten.
  • Kosten für Benzin.
  • Wartungskosten sowie Reparaturkosten.
  • Nutzen einer Autowaschanlage.
  • Die Steuer für das Auto.
  • Die Haftpflichtversicherung für den Firmenwagen sowie die Kaskoversicherung.
  • Miete für eine Garage oder einen Stellplatz.
  • Strom für das Laden eines Elektroautos.

Diese Kosten sind bei der Versteuerung vom Dienstwagen hingegen nicht steuerfrei:

  • Kosten für die Fähre für das Auto.
  • Kosten für eine Fahrt mit dem Autoreisezug.
  • Gebühren für die Nutzung von Straßen.
  • Kosten für die Mitgliedschaft in einem Automobilclub.
  • Einmalige Parkgebühren.
  • Bußgelder, sowie Verwarnungsgelder.

Durch diese Zuzahlungen kannst Du den geldwerten Vorteil für den Dienstwagen auf bis zu 0 Euro senken. Ein negativer Betrag ist nicht möglich. Falls Du Deinem Arbeitgeber eine höhere Summe zu den Kosten von dem Firmenwagen hinzuzahlst, als Dein geldwerter Vorteil beträgt, kannst Du die übrig geblieben Zuzahlungen auch nicht mehr als Werbungskosten von der Steuer absetzen! Du solltest in diesem Fall mit Deinem Arbeitgeber eine Vereinbarung zur Kostendeckelung treffen.

Hier ein Beispiel: Angenommen, es ist in Deinem Arbeitsvertrag festgehalten, dass Du die gesamten Benzinkosten übernehmen musst. Diese belaufen sich in einem Jahr auf 5.000 Euro. Alle anderen Kosten für das Dienstfahrzeug übernimmt hingegen Dein Arbeitgeber. Diese liegen bei 6.000 Euro im Jahr. Du verwendest den Dienstwagen zu zehn Prozent für private Zwecke.

Jetzt hast Du zwei Möglichkeiten, um den Firmenwagen zu versteuern: Entweder Du nimmst als Grundlage die zehn Prozent Deiner Nutzung von den 6.000 Euro. Dann musst Du 600 Euro für das Firmenwagen-Versteuern aufwenden. In diesem Fall darfst Du Deine Benzinkosten nicht als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen.

Die zweite Möglichkeit, den Firmenwagen zu versteuern besteht darin, das Firmenwagen-Versteuern so zu gestalten: Dein Anteil von zehn Prozent wird den gesamten Kosten für das Fahrzeug zugrunde gelegt. Dein zu versteuernder Anteil liegt dann bei 1.100 Euro. Dadurch, dass Du eine Zuzahlung leistest, kannst Du den geldwerten Vorteil auf 0 Euro senken.

Welche Dienstwagenregelung gibt es für Elektroautos?

Falls Du als Firmenfahrzeug ein Elektroauto erhältst, gelten seit dem 1. Januar 2021 neue Pauschalen:

  • Das Aufladen von Deinem Elektroauto bei Deinem Arbeitgeber bleibt in der Steuererklärung frei von Lohnsteuerabgaben, sowie sozialversicherungsfrei. Diese Regelung gilt sowohl für Dein Firmenelektroauto, wie auch für Dein privates Elektrofahrzeug.
  • Wenn Du zu Hause Dein Firmenelektroauto mit Strom auflädst, dann sind auch diese Stromkosten steuerfrei und sozialversicherungsabgabefrei. Du erhältst dann jeden Monat eine dieser Pauschalen: Falls Du zusätzlich eine Lademöglichkeit bei Deinem Arbeitgeber in Anspruch nehmen kannst beträgt die Pauschale 15 Euro (vor 2021: 10 Euro) für ein hybridbetriebenes Fahrzeug und 30 Euro (vor 2021: 20 Euro) für ein Elektroauto. Wenn Du Dein Elektrofahrzeug nicht bei Deinem Arbeitgeber aufladen kannst, erhältst Du sogar eine Pauschale von 35 Euro (vor 2021: 25 Euro) für ein Hybridauto, und 70 Euro (vor 2021: 50 Euro) für ein Elektroauto.
  • Dein Arbeitgeber darf Dir außerdem steuerfrei eine Ladevorrichtung als Leihgabe mit nach Hause geben.
  • Falls Dein Arbeitgeber Dir die Ladevorrichtung schenkt, oder Dir diese günstiger übergibt, kann er den daraus entstehenden geldwerten Vorteil mit einer Pauschale von 25 Prozent für den Firmenwagen versteuern.

Die Kraftfahrzeugsteuer für Dein Firmenelektroauto ist sogar komplett kostenfrei! Wenn die Anmeldung des Elektroautos zwischen dem Jahr 2011 und dem Jahr 2025 erfolgt ist oder noch erfolgt, dann musst Du zehn Jahre lang keine Kraftfahrzeugsteuern zahlen!

Wenn Du Dein Firmenelektroauto erst ab dem 31. Dezember 2018 auch privat nutzen darfst, kannst Du sogar noch mehr einsparen! Du musst dann nur noch die Hälfte von dem Bruttolistenpreis für das Firmenfahrzeug versteuern! Der geldwerte Vorteil für den Firmenwagen mit einem Listenpreis von über 60.000 Euro verringert sich dann nach der 0,5-Prozent-Regel auf 0,5 Prozent. Bei einem Brutto-Listenpreis von maximal 60.000 Euro halbiert sich der geldwerte Vorteil sogar noch einmal auf 0,25 Prozent!

Unter diese Regelung fallen sowohl neue Firmenelektroautos, wie auch gebrauchte Elektroautos. Auch falls Du erstmals ein hybridbetriebenes Firmenauto ab dem 31. Dezember 2018 privat fahren darfst, gilt diese halbierte Versteuerung! Es muss sich aber um einen sogenannten Plug-In-Hybrid handeln. Hierbei darf der Verbrauch von CO2 höchstens 50 Gramm pro Kilometer betragen. Ebenfalls gültig ist die Steuervergünstigung, wenn das Hybridauto eine elektronisch betriebene Fahrreichweite von mindestens 40 Kilometer, bei Neuanschaffung ab dem Jahr 2022 60 Kilometer, besitzt.

Wie gebe ich den Firmenwagen in der Steuererklärung an?

Die Angabe des Firmenwagens in der Steuererklärung ist ziemlich kompliziert. Du hast mit Deinem Arbeitgeber bereits festgehalten, nach welcher Regelung Du den Firmenwagen versteuern willst. Diese Vereinbarung kannst Du auch in der jährlichen Lohnsteuerabrechnung von Deinem Arbeitgeber wiederfinden.

In der Steuererklärung trägst Du dann den geldwerten Vorteil in die Anlage N ein. Der geldwerte Vorteil vom Firmenwagen gehört in die Spalte „Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Lohnsteuer-Abzug vorgenommen worden ist“.

Außerdem kannst Du seit dem Jahr 2017 die Zuzahlungen steuerlich absetzen. Wenn Du Dich für die Versteuerung mit Hilfe vom Fahrtenbuch und dem tatsächlichen Nutzungswert entscheidest, dann darfst Du allerdings zusätzlich keine Werbungskosten absetzen. Aber die Höhe von Deinem geldwerten Vorteil kann gesenkt werden. Über diesen geldwerten Vorteil hinausgehend dürfen allerdings keine Werbungskosten abgesetzt werden. Auch die Werbungskosten trägst Du in die Anlage N ein.

Du musst alle Zuzahlungen durch Belege und Quittungen nachweisen können! Nur so kannst Du sicherstellen, dass alle Kosten für den Firmenwagen abgesetzt werden dürfen. Du reichst all diese Ausgaben Deinem Arbeitgeber schriftlich weiter, damit dieser auf Deiner Lohnsteuerjahresabrechnung den geldwerten Vorteil entsprechend anpassen kann. Diese Lohnsteuerabrechnung legst Du als Kopie bei.

Wenn Du Dich am Ende des Jahres für die 1-Prozent-Regelung nach dem Nutzungswert umentscheidest, musst Du dies ebenfalls detailliert in Deiner Steuererklärung angeben.

Wir empfehlen Dir unbedingt eine Steuersoftware zu nutzen! Diese fragt Dich automatisch alle Posten ab, die notwendig sind, um Deinen Firmenwagen zu versteuern. Auch darüber hinaus werden alle Posten abgefragt, bei denen Du Steuern zahlen kannst. Auch das komplizierte Ausrechnen, welche Besteuerung vom Dienstwagen für Dich am sinnvollsten ist, übernimmt dieses Onlinetool! Du erhältst hilfreiche Tipps, um Deine Steuerersparnis zu maximierten und Deine Eingaben werden automatisch an die richtige Stelle der Steuererklärung eingetragen!

Außerdem siehst Du nach der Eingabe Deiner Daten, wie hoch Deine Steuerersparnis ausfallen wird. Erst danach entscheidest Du, ob Du die Steuererklärung über die Steuersoftware an Dein Finanzamt schicken möchtest. Dies kostet eine geringe Gebühr, allerdings kannst Du diese wiederrum unter Deinen Werbungskosten in der nächsten Steuererklärung komplett wieder absetzen. Damit Du die Steuererklärung also unkompliziert, schnell und korrekt fertig stellen kannst, ist die Steuersoftware bestens geeignet!

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* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.