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Steuerklasse 5: Definition, Abzüge & Berechnung

In Deutschland muss so gut wie jeder Arbeitnehmer Steuern zahlen. In dem Einkommensteuergesetz wird dabei zwischen sechs verschiedenen Lohnsteuerklassen unterschieden. Je nachdem, in welcher Steuerklasse Du bist, musst Du unterschiedlich hohe Steuern an das Finanzamt zahlen. Meistens wirst Du automatisch je nach Familienstand einer Steuerklasse zugeordnet.

Verheiratete Paare, sowie eingetragene Lebenspartnerschaften haben den Vorteil, dass sich die Beteiligten zwischen mehreren Steuerklassen entscheiden können. Zum Beispiel für die Steuerklasse 5. Was die Vorteile von dieser Steuerklasse sind, wann es sich lohnt, sie zu beantragen, welche Abzüge es gibt, und wie die Steuererklärung mit der Lohnsteuerklasse 5 funktioniert, erfährst Du hier.

Was ist die Steuerklasse 5?

In diese Lohnsteuerklasse kommst Du nur, wenn Dein Ehepartner oder Dein eingetragener Lebenspartner in der Steuerklasse 3 ist. Ihr könnt als Paar wählen, ob ihr beide in die Steuerklasse 4 wollt oder einer in die Lohnsteuerklasse 5 und der andere in die Steuerklasse 3 wechselt. Die Steuerklassen 5 und 3 beantragt ihr bei Eurem zuständigen Finanzamt. Ihr dürft hierfür nicht dauerhaft getrennt wohnen und müsst beide uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig sein.

Falls Du weiterhin in der Steuerklasse 4 bleiben willst, darf auch Dein Partner nicht in der 5. Steuerklasse sein. Das Gleiche gilt, wenn Du wieder in die Steuerklasse 4 wechseln willst: Dein Partner wechselt dann automatisch mit in diese Steuerklasse.

Für denjenigen, der in der Steuerklasse 5 ist, fallen sehr hohe Steuern an. Es bleibt also vergleichsweise wenig Netto von dem Brutto-Gehalt übrig. Deshalb sollte der geringer Verdienende von Euch diese Steuerklasse wählen. Dafür wird der besserverdienende Partner in der Steuerklasse 3 nur gering besteuert. Diese Steuerersparnis macht in der Regel so einen hohen Betrag aus, dass sich die hohe Steuerbelastung für den Partner, der in der Steuerklasse 5 ist, ausgleicht.

Welche Abzüge gibt es bei Steuerklasse 5?

Wenn Du in dieser Steuerklasse bist, dann erhältst Du weder einen Kinderfreibetrag, noch den Grundfreibetrag. Da diese Freibeträge allerdings bei Deinem Partner in der Steuerklasse 3 zu dem Faktor 1 berücksichtigt werden, wirkt sich dies nicht auf Eure Gesamtsteuerersparnis aus. Diese Abzüge der Steuerklasse 5 gibt es:

  • Pauschbetrag für Arbeitnehmer von 1.230 €
  • Pauschbetrag für Sonderausgaben von 36 €
  • Eine gehaltsabhängige Vorsorgepauschale

Die Grenze für die Lohnsteuer liegt in der Lohnsteuerklasse 5 bei 1.301,99 Euro. Also ist der Steuerfreibetrag auch dementsprechend niedrig.

Steuerfreibeträge Höhe des Steuerfreibetrags
Arbeitnehmerpauschbetrag 1.230 €
Sozialausgabenpauschbetrag 36 €
Vorsorgepauschale abhängig vom Bruttoverdienst

Wie funktioniert die Steuerklärung bei Steuerklasse 5?

Eine Steuererklärung abgeben musst Du nicht. Als Angestellter führt Dein Arbeitgeber bereits die anfallenden Steuern an das Finanzamt ab. Aber es lohnt sich, eine freiwillige Steuererklärung abzugeben: Laut dem Statistischen Bundesamt beträgt die durchschnittliche Steuerrückzahlung circa 1.051€ pro Person!

Damit Du und Dein Partner aber auch wirklich eine so hohe Summe zurückerhaltet, müsst ihr euch genau damit auskennen, was ihr alles steuerlich absetzen könnt. Die Steuererklärung könnt ihr über das ELSTER-Portal der Finanzämter erledigen. Dies ist allerdings sehr kompliziert.

Darüber hinaus musst Du wissen, wo Du welche Leistungen eintragen musst. Sich da so einzuarbeiten, dass alles richtig eingetragen ist und nichts vergessen wird, kann zeitaufwendig sein.

Eine Alternative ist es, die Steuererklärung mit Hilfe einer Online-Steuersoftware zu machen! Das Steuer-Tool von Taxfix fragt beispielsweise automatisch alle möglichen Posten ab, die zu einer Steuerersparnis führen können! So wird Dir dabei geholfen, die maximale Summe an Steuern wiederzuerhalten. Außerdem dauert Deine Steuererklärung mit Taxfix nur ungefähr 15 Minuten. Erst wenn Dir die Software anzeigt, wie hoch Deine Steuerersparnis voraussichtlich sein wird, kannst Du entscheiden, ob sich das Einreichen über die Software gegen eine geringe Gebühr ans Finanzamt für Dich lohnt.

Falls Du bisher in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hast, und jetzt aber eine gleichgeschlechtliche Ehe führst, kannst Du laut einem Urteil von dem Finanzgericht Hamburg die Steuervorteile, die sich aus dem Ehegattensplitting ergeben, alle vergangenen Jahre jetzt zurückwirkend in Deiner Steuererklärung geltend machen!

Portal

Logo Taxfix
in Kooperation mit myStipendium

Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.

Wann lohnt sich die Steuerklasse 3 und 5?

Durch die Steuerklasse 3 und 5 profitieren Du und Dein Partner schon im laufenden Jahr von dem Ehegattensplitting. Bei dem Ehegattensplitting wird euer Gesamteinkommen ermittelt und anschließend halbiert. Aus diesem halben Einkommen wird dann die Höhe der Steuer errechnet. Diese Einkommenssteuer wird dann verdoppelt.

Finanziell richtig lohnt sich die Steuerklasse 3 und 5, wenn Du oder Dein Partner mindestens 60 Prozent von Eurem Gesamtgehalt verdient. Falls einer genau 60 Prozent, und einer 40 Prozent der Einkünfte erarbeitet, oder sich Euer Gehalt noch weiter angleicht, lohnt es sich in der Regel eher, die Steuerklasse 4 mit Faktor zu wählen. Wenn einer von Euch nicht einen um mindestens 60 Prozent höheren Verdienst hat, kommt es oft dazu, dass das Finanzamt zum Jahresende hin Nachzahlungen von Euch anfordert.

Sehr wichtig für die Entscheidung zu der Steuerklasse 3 und 5 ist es außerdem, dass sich in dem laufenden Jahr bei Euch wahrscheinlich nicht grundlegend etwas verändert. Beispielsweise, indem ihr Euch dauerhaft trennt, oder einer den Job wechselt und sich dadurch das Gehalt verändert. Es ist nämlich nicht möglich, die Steuerklasse 3 und 5 dann sofort zu wechseln.