Du bist hier

Abfindung versteuern

Abfindungen versteuern — Wie Du es richtig machst und dabei Steuern sparst

Wenn Du Deinen Job verlierst oder außerordentlich kündigst, hast Du unter Umständen ein Recht auf eine Abfindung. Ein wunderbares Trostpflaster – bis der Fiskus zuschlägt, denn auf Deine Abfindung zahlst Du Steuern. Wie genau Du Deine Abfindung bei der Steuer angibst, mit wie viel Prozent die Finanzämter Deine Abfindung versteuern, und wie Du die Steuern senken kannst, verraten wir Dir hier.

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Sonderzahlung Deines Arbeitgebers, die Dir als Arbeitnehmer zur Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses ausgezahlt wird. Damit wirst Du für den Verlust Deines Arbeitsplatzes und vor allem für den zukünftigen Verdienstausfall entschädigt. Davon zu unterscheiden sind allerdings Karenzentschädigungen und Schadensersatzansprüche bei berechtigter außerordentlicher Kündigung von Dir als Arbeitnehmer.

Wann bekomme ist eine Abfindung?

Eine Abfindung bekommst Du nicht automatisch, sondern nur unter bestimmten Umständen. Diese sind in der Regel:

  • Der Arbeits- oder Tarifvertrag hat eine Abfindung vorgesehen
  • Im Sozialplan innerhalb Deines Unternehmens mit Betriebsrat ist das Recht auf eine Abfindung verankert
  • Dir wird eine Abfindung angeboten, wenn Du dann auf eine Kündigungsschutzklage verzichtest
  • Wenn Dein Arbeitgeber vertragswidrig gehandelt hat und Du fristlos kündigst
  • Wenn ein Arbeitsgericht feststellt, dass das Beschäftigungsverhältnis nicht aufgelöst ist aber eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist

Muss Ich meine Abfindung versteuern?

Seit dem Jahr 2006 besagt das Gesetz (§34 EStG) , dass Du Deine Abfindung versteuern musst und zwar als so genannte „außerordentliche Einkünfte“.

Wann ist eine Abfindung steuerfrei?

Grundsätzlich ist eine Abfindung nicht steuerfrei. Allerdings kann sich eine Ausnahme ergeben, die dazu führen kann, dass die Abfindung steuerfrei wird: Wenn Du außer der Abfindung im betreffenden Steuerjahr keine anderen Einkünfte hast und Du insgesamt den Grundfreibetrag von 11.604 € nicht überschreitest, dann ist die Abfindung steuerfrei.

Gibt es Freibeträge auf eine Abfindung?

Nein, es gibt keinerlei Freibeträge auf Deine Abfindung bei der Steuer. Du musst also Deine komplette Abfindung versteuern.

Muss ist Sozialversicherungsbeiträge auf meine Abfindung zahlen?

Auch wenn Deine Abfindung in der Steuererklärung als Einkünfte gezählt werden, musst Du auf diese keine Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) zahlen, da es außerordentliche Einkünfte sind.

Wie muss ich meine Abfindung versteuern?

Die Abfindung versteuern heißt, sie als außerordentliche Einkünfte anzugeben. Diese werden mit allen weiteren Einnahmen addiert und darauf wird die Einkommenssteuer berechnet.

Wie hoch ist der Steuersatz, den ich auf meine Abfindung zahle?

Bei der Versteuerung Deiner Abfindung kommt die so genannte „Progression“ zum Tragen. Das heißt, dass Deine Abfindung als außerordentliche Einkunft auf Dein Gesamteinkommen angerechnet wird. Und je höher das Gesamteinkommen, desto höher ist der angewandte Steuersatz. Wie hoch dieser ist, kommt also auf Dein gesamtes Jahreseinkommen an, inklusive der Abfindung. Bei besonders hohen Abfindungen kann sie das also durchaus negativ in einem stark angestiegenen Steuersatz niederschlagen.

Wie kann ich meine Abfindung günstig versteuern?

Egal was Du machst, Du musst Deine Abfindung versteuern. Doch es gibt ein paar Möglichkeiten, die Versteuerung der Abfindung zu senken und damit Geld zu sparen. Folgende Tipps könnten Dir helfen:

Ins kommende Jahr verschieben

Manchmal macht es Sinn, die Auszahlung der Abfindung auf zwei Kalenderjahre zu verteilen. Dann ist im jeweiligen Jahr das zu versteuernde Einkommen nicht ganz so hoch, was den Steuersatz, der durch Progression erstellt wird, niedriger hält. So kannst Du eventuell Steuern sparen, auch wenn Du zwei Jahre lang Deine Abfindung versteuern musst und die Fünftelregelung nicht greift.

Abfindung im Jahr danach

Wenn für Dich zu erwarten ist, dass Du nach der Kündigung sehr wahrscheinlichen einen längeren Zeitraum arbeitslos sein wirst und keine weiteren Einkünfte hast, dann kann es steuerrechtlich auch Sinn machen, die Abfindung ganz auf das nächste Jahr zu vertagen. Dann wird die Abfindung in einem Jahr mit keinen weiteren oder nur wenigen Einkünften versteuert. Eventuell musst Du dann keine Steuern zahlen, sofern Du unter dem Grundfreibetrag bleibst. Ansonsten ist die Abfindung Steuer bedeutend geringer als wenn Du sie im Vorjahr mit Deinem weiteren Einkommen zusammen versteuerst.

Ob Teilen oder Fünfteln steuerlich günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab. Weil für die richtige Entscheidung nicht nur das Einkommen der Steuerzeiträume und die Abfindungshöhe, sondern viele weitere Faktoren eine Rolle spielen, lohnt es sich hier, eine gute Steuersoftware - wie zum Beispiel Taxfix - zu Rate zu ziehen. Hier kannst Du diverse Varianten schon einmal durchspielen und Dir von Taxfix ausrechnen lassen, welche Option für Dich die steuerlich günstigste ist.

Die gängigste und am meisten angewandte Variante zum Steuersparen bei der Abfindung ist die so genannte Fünftelregelung, die das Finanzamt unter Umständen automatisch anwendet.

Was ist eine Fünftelregelung?

Im Grundsatz berechnet die Fünftelregelung die Steuer auf die Abfindung so: 20 Prozent der Abfindung werden mit dem regulären Gehalt im Veranlagungszeitraum addiert und darauf die Steuern berechnet. Von dieser Summe wird die Einkommenssteuer auf die regulären Bezüge im Veranlagungszeitraum abgezogen. Das Ergebnis wird mit fünf multipliziert. Diese Summe wird von als Steuer von der Abfindung abgezogen.

Voraussetzungen

Damit die Fünftelregelung zum Tragen kommt, musst Du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Die Abfindung muss in einem Kalenderjahr gezahlt werden. Während dieser Zeitspanne sind auch Ratenzahlungen möglich, Hauptsache, sie werden innerhalb des Kalenderjahres zur Vollendung gebracht. Falls es doch zu einer Nachzahlung im Folgejahr kommt, darf diese maximal 5 Prozent der Hauptleistung ausmachen.
  2. Es muss zu einer Zusammenballung von Einkünften kommen. Das bedeutet ganz konkret, dass Deine Abfindung im Vergleich zu den wegfallenden Einnahmen höher sein muss. Sprich: die realen Einkünfte des Kalenderjahres plus die Abfindung müssen zusammen größer sein als die wegfallenden Einkünfte durch die Kündigung.

Kannst Du diese Voraussetzungen nicht erfüllen, erfolgt eine normale Berechnung.

Beispielrechnung

Um den Unterschied in der Berechnung einer normalem Versteuerung der Abfindung und einer Besteuerung der Abfindung durch die Fünftelregelung zu verstehen, hilft ein fiktives Beispiel.

Du hast Deinen Arbeitsplatz verloren und bekommst 10.000 Euro Abfindung. Nach Abzug aller Aufwendungen bleibt Dir ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro.

30.000 Euro Einkommen
+ 2.000 Euro 1/5 der Abfindung
= 32.000 Euro zu versteuerndes Einkommen
6.103 Euro darauf entfallende Einkommenssteuer
30.000 Euro Einkommen
5.468 Euro darauf entfallende Einkommenssteuer
6.103 Euro Einkommenssteuer mit Abfindung
- 5.468 Euro Einkommenssteuer ohne Abfindung
= 635 Euro Unterschied zwischen Einkommenssteuer mit und ohne Abfindung
3.175 Euro fünffacher Betrag davon
8.643 Euro (5.468 Euro + 3.175 Euro) Steuer auf Abfindung mit Fünftelregelung
8.826 Euro Steuer auf Abfindung ohne Fünftelregelung
183 Euro Ersparnis durch Fünftelregelung

Wie Du siehst, kannst Du mit dieser Methode durchaus ein paar Euro sparen.

Wo muss ich meine Abfindung in der Steuererklärung angeben?

  • Anlage N

In der Regel führt Dein ehemaliger Arbeitgeber bei Deiner Abfindung die Steuer ab. Er prüft auch, ob die Voraussetzungen für eine Fünftelregelung gegeben sind.

Bei der Steuererklärung gibst Du die Summe in der Anlage N, Zeile 17 an. Außerdem musst Du sämtliche Unterlagen, die in Zusammenhang mit Deiner Abfindung stehen, beim Finanzamt mit einreichen. Nur so kann das Amt klären, in welcher Form Deine Abfindung zu versteuern ist. Hat der Arbeitgeber die Fünftelregelung noch nicht angewandt, so kann unter Umständen das Finanzamt nachträglich nach dieser Regel Deine Abfindung versteuern.

Wie kompliziert ist die korrekte Angabe in der Steuererklärung?

Grundsätzlich erklären sich die meisten Felder in Deiner Steuererklärung in Sachen Abfindung und Steuer selbst, vor allem, wenn Du eine gute Steuersoftware benutzt, die Dir genau erklärt, wie und wo Du Deine Abfindung einzutragen hast. Zwar kannst Du auch das Elster-Programm nutzen, doch leider hilft es Dir nicht mit Hinweisen. Um die Steuererklärung richtig auszufüllen und das Meiste rauszuholen, lohnt sich die Nutzung einer guten Steuer-Software, wie das Online-Portal Taxfix. Die Software hilft Dir leicht verständlich und unkompliziert, so viel wie möglich zu sparen. Außerdem erhältst Du Tipps und Hinweise, falls etwas nicht stimmt oder Angaben fehlen. Das spart Dir nicht nur eine Menge Zeit, sondern bringt Dir im besten Fall noch Geld vom Staat ein.

Schon bevor Du Deinen Abfindungsvertrag unterschreibst, kann Dir Taxfix bei der Entscheidung helfen, welches Verfahren der Versteuerung Deiner Abfindung die günstigste ist. Du kannst kostenlos mehrere Varianten ausprobieren und Dir berechnen lassen, wie diese jeweils Deine Abfindung versteuert. Du kannst also schon vorher sehen, welche Option sich am meisten für Dich lohnt.

Deine Daten werden dem Finanzamt sicher übermittelt. Die Software ist vom TÜV und dem Finanzamt als gängige Lösung anerkannt.

Portal

Logo Taxfix
in Kooperation mit myStipendium

Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle Deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.