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Abfindung: Was steht mir zu?

Möchte ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer kündigen, so bietet dieser ihm in gewissen Fällen eine Abfindung an. Diese Abfindung dient oftmals dazu, eine Kündigung durchzusetzen, die nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers rechtlich gültig ist. Was genau sich hinter einer Abfindung verbirgt, wann diese in der Regel ausgezahlt wird und wie hoch eine Abfindung bei einer Kündigung sein kann, erfährst Du hier:

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine entschädigende Zahlung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer. Was die Zahlung ausmacht:

Definition

Bei einer Abfindung handelt es sich um eine einmalige Auszahlung, die sich vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer richtet und aufgrund eines endenden Arbeitsverhältnisses ausgezahlt wird. Sie soll den Verlust des Arbeitsplatzes entschädigen und eine zufriedene Trennung beider Parteien bewirken.

Abgrenzung

Die Abfindung wird oftmals mit Schadensersatzzahlungen oder Karenzentschädigung in einem Satz genannt, dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Zahlungen:

Entschädigungszahlungen

Die Entschädigungszahlung ist ein deutlich weiter gefasster Begriff als die Abfindung. Zwar ist eine Abfindung auch eine Entschädigungszahlung, nicht jede Entschädigungszahlung ist aber zugleich eine Abfindung. Entschädigungszahlungen können zum Beispiel auch ausgezahlt werden, wenn die Kündigung ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers ausgeführt wurde.

Karenzentschädigung

Ist Dir durch den Vertrag ein Wettbewerbsverbot auferlegt – also darfst Du gewisse berufliche Fertigkeiten über einen gewissen Zeitraum nicht ausüben – so ist Dein Arbeitgeber verpflichtet, Dir eine Karenzentschädigung über den Zeitraum des Wettbewerbsverbots zu zahlen. Diese wird Dir in der Regel in monatlichen Raten ausgezahlt und sollte dabei mindestens die Hälfte Deines zuletzt bezogenen Lohns betragen.

Schadensersatz

Kommt es zu einer fristlosen Kündigung, so kann die gekündigte Partei Schadensersatz fordern. Entgegen der Abfindung kann die gekündigte Partei nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber sein. Wenn Du also fristlos kündigst, so kann Dein alter Arbeitgeber eventuell einen Schadensersatz fordern. Unter gewissen Umständen könnte Dein neuer Arbeitgeber aber diesen Schadensersatz übernehmen.

Wer bekommt eine Abfindung?

Eine Abfindung wird nicht automatisch gezahlt, wenn ein Arbeitsverhältnis sein frühes Ende findet. Nur in wenigen Ausnahmen ist ein Unternehmen zu dieser Zahlung verpflichtet. Dennoch zahlen viele Unternehmen eine solche Abfindung als freiwillige Leistung.

Kündigung

Dabei wird die Abfindung in der Regel bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber bezahlt, doch auch wenn Du die Kündigung einreichst, kannst Du in gewissen Fällen eine solche Auszahlung erhalten.

durch den Arbeitgeber

Eine Abfindung wird bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber gezahlt, wenn dieser den Verlust des Arbeitsplatzes und den damit verbundenen Lohnausfall entschädigen möchte. Verpflichtet ist der Arbeitgeber aber meist nicht. Eine Abfindung wird in der Regel gezahlt, wenn...

  • das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist
  • die Kündigung betriebsbedingt ist – etwa wenn die Aufträge deutlich abgenommen haben
  • ein Ausgleich stattfindet, um eine Kündigungsschutzklage durch den Arbeitnehmer zu verhindern
  • ein Tarifvertrag oder Sozialplan dies vorsieht

Auch kannst Du Dich auf das Gewohnheitsrecht berufen, wenn ausscheidende Angestellte Deines Arbeitgebers in der Regel eine Abfindung erhalten.

durch den Arbeitnehmer

Eine Abfindung bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer zu erhalten, ist eher schwierig, da Dein Arbeitgeber Dir diese Zahlung in der Regel nur dann zugesteht, wenn er selbst daraus einen Vorteil zieht. Dennoch kannst Du vor der Kündigung mit Deinem Arbeitgeber verhandeln und ihn mit guten Argumenten versuchen zu überzeugen, dass die Kündigung und eine Abfindung in Euer beider Interesse liegen.

Zudem hast Du das Anrecht auf eine Abfindung, wenn Du aus berechtigten Gründen fristlos kündigst. Wenn Dein Arbeitgeber also schwerwiegendes pflichtwidriges Verhalten an den Tag legt und Du deshalb kündigst, so hast Du in der Regel Anspruch auf eine Abfindung.

Aufhebungsvertrag

Auch wenn die Kündigung gerechtfertigt zu sein scheint, bleibt für das Unternehmen das Risiko, dass das Arbeitsgericht die Kündigung als nicht gerechtfertigt betrachtet. In diesem Fall kann es für das Unternehmen zu hohen Nachzahlungen kommen. Um dies zu vermeiden, schließen viele Unternehmen mit der gekündigten Partei daher einen Aufhebungsvertrag ab, der auf einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses beruht.

In einem solchen Vertrag ist oftmals eine Abfindung enthalten, die Du erhältst, wenn Du dem Vertrag zustimmst und ihn unterzeichnest. Dabei ist Dir frei überlassen, ob Du den Aufhebungsvertrag und die Abfindung akzeptierst und unterzeichnen möchtest.

Tarifvertrag und Sozialpläne

Wenn ein Tarifvertrag oder Sozialplan Abfindungszahlungen vorsieht, so hat der gekündigte Arbeitnehmer Anspruch auf diese. Prüfe diese Unterlagen also im Falle einer Kündigung.

Kündigungsschutzprozess

Als gekündigter Arbeitnehmer kannst Du die Kündigung anfechten, wobei hier in der Regel der Kündigungsgrund angezweifelt wird. Kommt es zu dem Prozess, so würde ein Arbeitsrichter darüber entscheiden, ob der Kündigungsgrund ausreichend ist. Ist dies nicht der Fall, ist die Kündigung ungültig.

Wenn festgestellt wird, dass die Kündigung nicht rechtmäßig war, eine Rückkehr an den alten Arbeitsort aber für Dich nicht zumutbar ist – etwa durch einen heftigen Streit beider Parteien durch den Prozess – so kann das Arbeitsgericht eine Abfindung festsetzen. Diese bewegt sich zwischen einem Viertel und einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Wie viel Abfindung steht mir zu?

Du hast keinen festen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, weshalb es auch keine festgesetzte Reglung gibt, die Dir sagt, wie viel Du verlangen kannst. Als Richtwert kann man aber sagen, dass eine Abfindung zwischen einem halben und einem ganzen Bruttomonatsgehalt pro Jahr in dem Du bei Deinem Arbeitgeber beschäftigt warst üblich ist. Ausgezahlt wird sie in der Regel im letzten Monat des Arbeitsverhältnisses.

Dabei richtet sich die Höhe Deiner Abfindung aber auch danach, wie rechtmäßig eine Kündigung ist: Hat das Unternehmen keinen guten Grund Dich zu kündigen, so fällt die Auszahlung in der Regel höher aus.

Wer hilft mir meine Abfindung zu erhalten?

Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Deine Kündigung rechtens ist, lohnt sich in der Regel eine Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, welcher sich mit Abfindungen auskennt. Wie Du einen solchen Anwalt findest und welche Vorteile dies bringt:

Kündigung online prüfen

Ob Deine Kündigung rechtlich gültig ist, kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht feststellen. Dieser kennt die Einzelheiten einer Kündigung und die dazugehörigen Abfindungsreglungen. Über folgende Maske erhältst Du eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Deinem Fall von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.


Vorteile vom Rechtsanwalt

Ein Rechtsanwalt kann Dich dabei unterstützen, aus Deiner Kündigung das Beste für Dich herauszuholen. Nicht nur kennt er die nötigen Kniffe, um eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten, auch weiß er, ob die Kündigung rechtens ist und kann beurteilen, ob sich rechtliche Schritte gegen Deinen Arbeitgeber lohnen. Zudem kann allein das Schreiben eines Anwalts bei einem Arbeitgeber bereits ein Entgegenkommen hervorrufen.

Auch mögliche Abfindungen in Verbindung mit einem Aufhebungsvertrag solltest Du mit einem Fachanwalt besprechen, um sicherzugehen, dass Du die für Dich besten Konditionen erhältst.

Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Wenn die Kündigung fristgerecht vonstattengeht, musst Du nicht mit einer Anrechnung Deiner Abfindung auf das Arbeitslosengeld rechnen. Was es beim Arbeitslosengeld zu beachten gibt:

Kündigung

Du hast bei einer Kündigung Anrecht auf das volle Arbeitslosengeld, auch wenn Du eine Abfindung erhalten hast. Dabei gibt es eine Ausnahme: Einigen sich Du und Dein Arbeitgeber darauf, das Arbeitsverhältnis frühzeitig – also vor der ordentlichen Kündigungsfrist – zu beenden, so bekommst Du zu Anfang kein Arbeitslosengeld. Dies bekommst Du erst, wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist.

Aufhebungsvertrag

Da Du bei einem Aufhebungsvertrag quasi einer Kündigung einwilligst, kann es hier zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kommen und Deine Abfindung kann eventuell auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Um dies zu vermeiden, muss vor Vertragsabschluss bereits eine Kündigung gedroht haben. Was Du sonst beachten solltest:

  • Drohung: Eine Kündigung muss vom Arbeitgeber bereits angedroht worden sein
  • Kündigungsfrist: Die Kündigung findet nicht vorzeitig, sondern fristgerecht statt
  • Abfindung: Die Höhe der Abfindung bei einer Kündigung darf von den gesetzlichen Vorgaben nicht zu weit abweichen
  • Kündigungsschutz: Du stehst nicht unter einem speziellen Kündigungsschutz – etwa durch Elternzeit

Welche Abgaben zahle ich auf die Abfindung?

Eine Abfindung ist nicht frei von Abgaben, wobei hier zwischen Sozialabgaben und Steuern unterschieden wird. Welche Abgaben Du zahlen musst:

Sozialabgaben

Da es sich bei der Abfindung nicht um einen Arbeitslohn, sondern eine Entschädigung handelt, fallen hier keine Sozialversicherungsabgaben an – Du musst für Deine Abfindung also keine Sozialabgaben wie Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen.

Steuern

Auf die Abfindung muss in der Regel der volle Steuersatz gezahlt werden. Du hast aber die Möglichkeit, die Fünftelregelung anzuwenden. Bei dieser Regelung wird die Abfindung so behandelt, als hättest Du diese über fünf Jahre hinweg in gleichen Teilen ausgezahlt bekommen. So verhinderst Du, dass Dein Steuersatz sich durch die Abfindung erhöht.

Wie verhandle ich die höchste Abfindung?

Die Höhe der Abfindung bei einer Kündigung wird individuell verhandelt. Um aus der Situation also mit den für Dich besten Konditionen herauszugehen, ist Verhandlungsgeschick gefragt. Die wichtigste Regel hier ist, dass Du Deine rechtliche Situation kennst. Erst wenn Du weißt, was Du verlangen kannst, kannst Du selbstbewusst verhandeln. Um Deinen Abfindungsanspruch zu klären, kann ein Gespräch mit einem Fachanwalt sinnvoll sein.