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Als Kleinunternehmer die Steuererklärung einreichen - so geht's

Als Selbstständiger musst Du mit Deinem Kleinunternehmen Steuern zahlen: Neben der jährlichen Einkommensteuer kommen regelmäßig auch noch Umsatzsteuervoranmeldung und Gewerbesteuer auf Dich zu. Wir möchten Dir hier einen kleinen Überblick verschaffen, was Du als Kleinunternehmer bei der Steuererklärung zu beachten hast.

In welcher Form muss ich als Kleinunternehmer meine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben?

Deine Steuererklärung als Kleinunternehmern musst Du grundsätzlich in elektronischer Form abgeben. Die elektronische Übermittlung Deiner Steuerunterlagen erleichtert dem Finanzamt die Bearbeitung und ist mittlerweile für alle Steuerzahler verpflichtend, die Einkünfte aus Gewinn erzielen.

Welche Kleinunternehmer müssen ihre Steuerdaten elektronisch übermitteln?

Elektronisch musst Du als Kleinunternehmer die Steuererklärung dann abgeben, wenn Du Einkünfte aus

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Aus Gewerbebetrieb
  • Aus selbstständiger Tätigkeit

beziehst.

Nicht elektronisch musst Du als Kleinunternehmer die Steuererklärung abgeben, wenn Du

  • Als Arbeitnehmer weniger als 410 Euro im Jahr durch eine selbstständige Nebentätigkeit verdienst
  • In Härtefällen, wenn bspw. die Gewinnerzielung nur einmalig ist oder ein nachvollziehbarer Grund vorliegt, warum Du keinen Computer nutzen kannst. Diesen Grund musst Du dem Finanzamt aber in schriftlicher Form mitteilen.

Wie kann ich meine Steuerdaten elektronisch an das Finanzamt übermitteln?

Mit der Software Elster (Abkürzung für Elektronische Steuererklärung) stellen die deutschen Steuerverwaltungen ein Programm zur Verfügung, mit dem Du als Kleinunternehmer Deine Steuererklärung direkt an das zuständige Finanzamt übermitteln kannst. Du kannst es kostenlos im Internet herunterladen.

Wie funktioniert die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer?

Als Kleinunternehmer hast Du ein Wahlrecht, ob die Umsatzsteuer berechnet wird oder nicht. Zwar bist Du als Selbstständiger grundsätzlich dazu verpflichtet, diese Steuer zu zahlen. Machst Du aber ohnehin nur geringe Umsätze, kannst Du auch davon befreit werden.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen (Stand: 2024):

  • Dein Umsatz als Kleinunternehmer muss im Vorjahr unter 22.000 Euro gelegen haben
  • Der Umsatz im Folgejahr darf die Höhe von 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten

Welche Vorteile hat die Kleinunternehmerregelung für mich?

Ziel dieses auch „Kleinunternehmerregelung“ genannten Vorgehens ist es, den bürokratischen Aufwand für ein kleines Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Das macht sich praktisch für Dich bemerkbar, indem Du

  • Keine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt machen musst und
  • Auf den Rechnungen, die Du stellst, keine Umsatzsteuer ausweisen musst. Somit kannst Du Deinen Kunden günstigere Preise anbieten.

Ergeben sich auch Nachteile durch die Kleinunternehmerregelung?

Wenn Du keine Umsatzsteuer ausweist und keine Umsatzsteuervoranmeldung machst, kannst Du im Umkehrschluss auch keine Umsatzsteuer von der Vorsteuer zurückholen. Unter Vorsteuer versteht man die Umsatzsteuer, die Unternehmen beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen entrichten müssen. Die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung hat zur Folge, dass Du bspw. Arbeitsmaterial oder eingekaufte Waren nicht von der Steuer absetzen kannst.

Wo kann ich die Kleinunternehmerregelung anmelden?

Ob Du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchtest, kannst Du entweder auf dem Gewerbeschein oder auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben, den Dir das Finanzamt zuschickt. Achtung: Wenn Du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, bist Du für fünf Jahre an Deine Entscheidung gebunden. D.h., Du musst in dieser Zeit Deine Umsatzsteuer voranmelden und ausweisen. Möchtest Du Dich nachträglich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, genügt zur Mitteilung an das Finanzamt ein formloses Schreiben. Die Behörde prüft dann, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Muss ich als Kleinunternehmer immer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Die Antwort lautet ja. Auch wenn Du Dich im Rahmen der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer hast befreien lassen, musst Du eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. Schließlich muss das Finanzamt nachprüfen können, ob Du mit den Umsätzen, die Du erwirtschaftet hast, tatsächlich noch unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Auch bei grenzüberschreitenden Umsätzen in einem EU-Mitgliedsland bist Du als Kleinunternehmer verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einzureichen.

Was muss ich beachten, wenn ich nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch mache?

Wenn Du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, erwartet das Finanzamt von Dir neben einer Umsatzsteuererklärung auch eine regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung. Auch diese musst Du in elektronischer Form ans Finanzamt übermitteln. In der Umsatzsteuervoranmeldung gibst Du die bisher angefallene Umsatzsteuer an, die Du zeitgleich an das Finanzamt abführen musst. Das geschieht entweder monatlich oder einmal im Vierteljahr. Stichtag für Deine Umsatzsteuervoranmeldung ist jeweils der 10. des Monats, in dem die Umsatzsteuervoranmeldung fällig ist. Zu viel geleistete Umsatzsteuer-Vorauszahlungen kannst Du später mit Hilfe Deiner Umsatzsteuererklärung wieder zurückverlangen.

Wo kann ich meine Angaben zur Umsatzsteuer in der Steuererklärung machen?

In der Steuererklärung für Kleinunternehmer ist zunächst einmal der Hauptvordruck für Dich wichtig, wo Du in den Zeilen 33 und 34 zunächst einmal den Umsatz des Veranlagungsjahrs sowie des Vorjahrs eintragen kannst. Wenn Du Deine Tätigkeit erst im laufenden Kalenderjahr aufgenommen hast, musst Du den konkreten Umsatz auf die zwölf Monate eines Jahres hochrechnen und in die Zeile 34 eintragen.

Eine Besonderheit stellt die Anlage UR für Kleinunternehmer in der Steuererklärung dar. Sie ist wichtig bei grenzüberschreitenden Umsätzen innerhalb der EU, z.B. wenn Du als Kleinunternehmer Gegenstände aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat bezogen hast. Sie sind nur dann umsatzsteuerpflichtig, wenn

  • Die Erwerbsschwelle von 12.500 Euro überschritten ist
  • Du auf die Verwendung Deiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gegenüber dem Lieferer verzichtest
  • Du ein neues Fahrzeug oder verbrauchspflichtige Waren bezogen hast

Welche Bedeutung hat die Anlage EÜR für Kleinunternehmer?

Die Anlage EÜR beinhaltet Angaben über den Gewinn, den Du als Kleinunternehmer erzielt hast, und bildet gewissermaßen das Herzstück einer Steuererklärung für selbstständige Kleinunternehmer. Aus diesen Angaben kann das Finanzamt errechnen, was Du als Kleinunternehmer an Einkommensteuer zahlen musst. EÜR steht hierbei für „Einnahmenüberschussrechnung“. Sie ist die Methode, nach der Selbstständige und Freiberufler ihre zu versteuernden Gewinne errechnen, wenn sie keine Bücher führen müssen, sprich: keine Bilanz vorlegen müssen. Die Einnahmenüberschussrechnung erfolgt auf einfache Weise, indem die erzielten Umsätze den entstandenen Kosten aus dem Geschäftsbetrieb gegenübergestellt werden. Die Differenz ist der versteuernde Gewinn, den Du als Kleinunternehmer in der Steuererklärung angibst.

Wann kann ich meinen Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung ermitteln?

Die Einnahmenüberschussrechnung kannst Du als Selbstständiger oder Freiberufler dann verwenden, wenn Deine Firma nicht als Gesellschaft im Sinne des Handelsregisters gilt. Darunter fallen hauptsächlich

  • AG
  • GmbH
  • KG
  • OHG
  • UG

Weiterhin darf der Umsatz, den Du erzielst, nicht die Grenze von 600.000 Euro im Jahr überschreiten. Der Gewinn darf nicht höher als 60.000 Euro sein.

Welche Angaben muss die Anlage EÜR enthalten?

Zur Ermittlung Deines Gewinns musst Du vor allem genaue Angaben zu Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben machen. In diesem Zusammenhang wichtig sind vor allem Angaben zu

  • Umsatzsteuerpflichtigen und umsatzsteuerfreien Einnahmen
  • Veräußerungen und Entnahme von Anlagevermögen
  • Private KFZ-Nutzung
  • Personalkosten, Mietkosten, Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung, Übernachtungs- und Reisekosten, Aufwendungen für Telekommunikation etc.
  • Gezahlte Vorsteuerbeträge

sowie eine Reihe weiterer abziehbarer oder beschränkt abziehbarer Betriebskosten.

Wann muss ich als Kleinunternehmer eine Gewerbesteuererklärung abgeben?

Eine Gewerbesteuererklärung musst Du als Kleinunternehmer dann abgeben, wenn Dein Jahresgewinn höher als 24.500 Euro ausfällt. Die Betonung liegt hier auf dem Wörtchen „Gewinn“, während es bei der Umsatzsteuer allein auf den Umsatz ankommt.

Wo kann ich mir Hilfe beim Ausfüllen meiner Steuererklärung für Kleinunternehmer holen?

Wenn Du Dich nicht wirklich mit Steuersachen auskennst, solltest Du als Kleinunternehmer die Hilfe eines professionellen Steuerberaters in Anspruch nehmen. Von der Umsatzsteuervoranmeldung über die Einnahmeüberschussrechnung bis zur Gewerbesteuer lauern viele Fallstricke, wenn Du als Kleinunternehmer in der Steuererklärung Fehler machst. Sie können Dich teuer zu stehen kommen und unter Umständen hohe Nachzahlungen zur Folge haben. Außerdem gibt es zahlreiche Punkte, an denen man als Kleinunternehmer Steuern sparen kann, die man aber leicht übersieht.

Wenn Du als Kleinunternehmer an die Steuererklärung gehst, kannst Du alternativ auch auf eine Online-Steuersoftware zurückgreifen. Sie ist eine hervorragende Alternative zum Steuerberater und hilft Dir dabei, alle steuerrelevanten Punkte zu beachten und bei der nächsten Steuererklärung Deines Kleingewerbes kein Geld zu verschwenden. Eine Online-Steuersoftware ist darüber hinaus für Dich kostengünstiger als ein Steuerberater, der im Regelfall ein hohes Honorar für seine Arbeit verlangt.

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in Kooperation mit myStipendium

Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.