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Muss ich das Arbeitslosengeld in der Steuererklärung angeben?

In Deutschland müssen sowohl Menschen, die einen Arbeitslohn erhalten als auch Selbstständige in den meisten Fällen Steuern zahlen. In der Regel musst Du auch als Empfänger von Arbeitslosengeld I eine Steuererklärung abgeben, obwohl auf das Arbeitslosengeld selbst keine Steuer erhoben wird.

Wie Du die Steuererklärung fürs Arbeitslosengeld machst, was Du dabei absetzen kannst, und was bei der Angabe des Arbeitslosengeldes in der Steuererklärung sonst noch wichtig ist, erfährst Du in diesem Artikel.

Wann muss ich als Empfänger von Arbeitslosengeld eine Steuererklärung machen?

Falls Du Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehst, musst Du in jedem Fall eine Steuererklärung machen, wenn Deine Lohnersatzleistungen insgesamt mehr als 410 € im Jahr betragen. Zu den Lohnersatzleistungen gehören neben dem Arbeitslosengeld I auch diese Gelder:

  • Elterngeld
  • Krankengeld
  • sonstige Lohnersatzleistungen
  • Insolvenzgeld
  • Kurzarbeitergeld

Du musst also auch dann mit ALG I eine Steuererklärung abgeben, wenn Du in dem gesamten Jahr nicht gearbeitet hast, und somit keinen Lohn verdient hast. Eine Steuererklärung bei ganzjähriger Arbeitslosigkeit ist also immer erforderlich.

Auch wenn Du weniger als 410 € Lohnersatzleistungen erhalten hast, aber eine freiwillige Steuererklärung mit Arbeitslosengeld I abgeben willst, musst Du das erhaltene Arbeitslosengeld in der Steuererklärung angeben.

Die Agentur für Arbeit meldet die gezahlten Lohnersatzleistungen seit 2011 automatisch elektronisch an das Finanzamt und Du erhältst zusätzlich eine „Bescheinigung für das Finanzamt”. Ein Verschweigen ist daher zwecklos – wer trotz Pflicht keine Steuererklärung abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 € pro angefangenem Monat der Verspätung (maximal 25.000 €). Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 ist der 31. Juli 2026; mit Steuerberater verlängert sie sich bis zum 30. März 2027. (Quellen: vlh.de, smartsteuer.de)

Wenn Du Bürgergeld (ALG II) bekommst, musst Du dies nicht in der Steuererklärung angeben. Wenn Du keine weiteren Einnahmen hast, bist Du also nicht verpflichtet, mit Bürgergeld eine Steuererklärung abzugeben.

Was ist der Progressionsvorbehalt?

Das Arbeitslosengeld I unterliegt in Deutschland dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Dein Steuersatz wird also auf Grund der Höhe Deiner Lohnersatzleistungen bestimmt, ohne, dass Dein Arbeitslosengeld selber in der Steuererklärung versteuert wird.

In einigen Fällen kommt es dadurch sogar zu einem negativen Progressionsvorbehalt.

Wenn Du also steuerfreie Leistungen wie Arbeitslosengeld I erhältst, bekommst Du einen höheren Steuersatz auf Deine anderen Einnahmen. Dein Einkommensteuersatz steigt, weil auch das steuerfreie Arbeitslosengeld in die Berechnung Deines Steuersatzes mit einfließt. Andere Einnahmen können zum Beispiel eine Mieteinnahme oder der Verdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung sein.

Rechenbeispiel: Harald ist drei Monate arbeitslos und erhält in dieser Zeit 3.780 € Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit. Sein zu versteuerndes Einkommen beträgt 31.500 €. Ohne Progressionsvorbehalt läge sein persönlicher Steuersatz bei 15,49 %. Zur Ermittlung des Steuersatzes addiert das Finanzamt das Arbeitslosengeld zum Einkommen hinzu (31.500 € + 3.780 € = 35.280 €) und berechnet auf dieser Basis einen Steuersatz von 17,04 %. Der Progressionsvorbehalt erhöht den Steuersatz also um 1,55 Prozentpunkte. Dieser erhöhte Satz wird auf das tatsächlich zu versteuernde Einkommen von 31.500 € angewendet, während das Arbeitslosengeld selbst steuerfrei bleibt. (Quelle: vlh.de)

Was müssen Ehepartner beachten, wenn einer Arbeitslosengeld bezieht?

Wenn Du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst, kannst Du gemeinsam mit Deinem Partner entscheiden, ob ihr die Steuerklasse 4 haben wollt, oder ob einer in der Steuerklasse 3, und der andere in der Steuerkasse 5 ist. Die Steuerklasse beeinflusst auch die Höhe des Bürgergeldes (ALG II).

Wenn einem von euch plötzlich Arbeitslosigkeit bzw. Bürgergeld droht oder er dieses bereits bezieht, solltet ihr für diesen Partner die Steuerklasse 3 beantragen. Der Wechsel der Steuerklasse muss bis zum 01. Januar des laufenden Jahres erfolgt sein. Ansonsten wird der Wechsel in der Steuererklärung durch Arbeitslosigkeit vom Finanzamt nicht berücksichtigt.

Was kann ich in der Steuererklärung bei Arbeitslosengeld absetzen?

Als Arbeitsloser entstehen Dir zusätzliche Ausgaben für Bewerbungen und auch für Weiterbildungen wie Seminare oder Coachings. Diese kannst Du in Deiner Steuererklärung unter den Werbungskosten eintragen und dann von Deiner Steuer absetzen! Außerdem kannst Du die folgenden Posten, die Dir während des Bezugs von Arbeitslosengeld entstehen, in der Steuererklärung absetzen:

  • Druckerpatronen oder Druckereikosten
  • Bewerbungsmappen und Klarsichthüllen
  • Briefmarken und Briefumschläge
  • Papier und Kopierkosten

Darüber hinaus kannst Du bei der Steuererklärung die Kosten fürs Eigenmarketing steuerlich geltend machen:

  • Fotos für die Bewerbung
  • Inserate und Onlineanzeigen
  • Professionelle Website, professionell erstelltes Design für den Lebenslauf und die Providerkosten
  • Internetkosten und Handygebühren (anteilig)

Du musst die Belege und Quittungen für diese Ausgaben erst nach Aufforderung beim Finanzamt abgeben. Dies gilt für die Angaben des Arbeitslosengeldes in der Steuererklärung erst seit dem Jahr 2017. Du solltest die Belege trotzdem alle aufbewahren und so einsortieren, dass Du sie schnell finden kannst.

Liegen Deine gesamten Werbungskosten unter 1.230 €, musst Du keine einzelnen Ausgaben eintragen – das Finanzamt berücksichtigt diesen Arbeitnehmer-Pauschbetrag automatisch.

Wo trage ich in der Steuererklärung das Arbeitslosengeld ein?

Du kannst Dein Arbeitslosengeld in der Steuererklärung über das ELSTER-Portal der deutschen Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes eintragen. Allerdings gibt es dann keine Hilfestellungen, und Du musst eigenständig daran denken, alle absetzbaren Leistungen richtig einzutragen. Natürlich hast Du auch die Möglichkeit, ganz altmodisch eine schriftliche Arbeitslosengeld-Steuererklärung ans Finanzamt zu schicken. Hierfür benötigst Du die Anlage N und trägst in die Zeile 28 ein, in welchem Zeitraum Du arbeitslos warst, beziehungsweise seit wann Du arbeitslos bist.

Besonders kompliziert wird die Steuererklärung mit Arbeitslosengeld dann, wenn Du außerdem noch Einnahmen hast. Wenn Du also die Steuererklärung als teilweise Arbeitsloser machen musst. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Du in Deiner Weiterbildungsmaßnahme ein Entgelt bekommst, Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung erhältst oder einen Nebenjob mit weniger als 15 Wochenstunden ausübst.

Damit Du möglichst viel Steuern sparen kannst, empfehlen wir Dir, eine Steuersoftware für Deine Einkommensteuererklärung zu nutzen. Das Portal WISO Steuer fragt Dich automatisch alle Posten ab, die Du von der Steuer absetzen kannst, und so wird Deine Steuerersparnis maximiert! Außerdem benötigst Du mit Hilfe der Steuersoftware nur höchstens 15 Minuten Zeit für Deine Arbeitslosengeld I Steuererklärung. Für die Steuererklärung musst Du dann nichts selbst eintragen; das erledigt die Software basierend auf Deinen eigenen Eingaben.

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Features

  • Komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 35,99 €

* Hinweis: Du kannst zunächst alle Deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 35,99 € an.