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Sorgerecht: Wie ist es geregelt?

Das Sorgerecht entscheidet darüber, welcher Elternteil für ein Kind verantwortlich ist und wichtige Entscheidungen im Leben dieses Kindes treffen kann. Dabei gibt es sowohl ein gemeinsames Sorgerecht, welches sich die Eltern teilen, wie auch ein alleiniges Sorgerecht, bei dem ein Elternteil allein für wichtige Angelegenheiten rund um das Kind verantwortlich ist. Gerade bei einer Scheidung kann es dabei zu einem Sorgerechtsstreit kommen, wobei einem Elternteil im äußersten Fall das Sorgerecht auch entzogen werden kann. Wem das Sorgerecht zusteht, welche Rechte und Pflichten mit ihm einhergehen und wann Du alleiniges Sorgerecht beantragen kannst, erfährst Du hier:

Was ist das Sorgerecht (elterliche Sorge)?

Das Sorgerecht beschreibt die Verantwortung, die ein erwachsener Mensch für ein Kind trägt. Diese Verantwortung betrifft die Erziehung, die rechtsgeschäftliche Vertretung und wichtige Entscheidungen. Wie der Begriff definiert wird und worin sich das gemeinsame und das alleinige Sorgerecht unterscheidet:

Definition

Das Sorgerecht ist ein Begriff aus dem deutschen Familienrecht und bezeichnet das Recht eines Elternteils, ein minderjähriges Kind zu erziehen, zu beaufsichtigen und über seinen Aufenthalt zu entscheiden. Es wird im Bürgerlichen Gesetzbuch – kurz BGB – als elterliche Sorge beschrieben und setzt die Rechte und Pflichten, die ein erziehungsberechtigter Elternteil gegenüber seinem Kind hat oder erfüllen muss, fest. Dabei hat das Sorgerecht unterschiedliche Inhalte wie die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretungsmacht. Geregelt ist das Sorgerecht in Paragraf 1626 ff. des BGB.

Das Sorgerecht umfasst zum Beispiel folgende Pflichten:

  • Bestimmung bei der Namensgebung
  • Auswahl und Anmeldung in Kindertagesstätten oder Schulen
  • Wahl der Religion des Kindes
  • Auswahl bei der Ausbildung
  • Entscheidungsmacht bei medizinischen Eingriffen
  • Entscheidung über den Aufenthalt des Kindes
  • Entscheidung über den Umgang mit anderen Menschen

Dabei hat das Sorgerecht aber seine Grenzen: Ein Kind hat auch die Möglichkeit, seine Interessen vor Gericht durchsetzen.

Beim Sorgerecht wird zwischen dem gemeinsamen und dem alleinigen Sorgerecht unterschieden:

gemeinsames Sorgerecht

Ist ein Paar verheiratet und hat minderjährige Kinder, so gilt in Deutschland in der Regel das gemeinsame Sorgerecht. Dies bedeutet, dass beide Elternteile zu gleichermaßen Sorge für das Kind tragen und die Verantwortung teilen. Neben verheirateten Paaren können auch unverheiratete Paare das gemeinsame Sorgerecht beantragen, ebenso wie getrennt lebende Menschen, die sich beide gleichermaßen um das Kind kümmern möchten. In diesem Fall hat das Sorgerecht der Vater wie auch die Mutter zu gleichen Teilen. Wann das gemeinsame Sorgerecht also gilt:

  • Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind
  • Wenn die Eltern nach der Geburt heiraten
  • Wenn die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht beantragen
  • Wenn das Familiengericht die elterliche Sorge auf beide Elternteile überträgt

alleiniges Sorgerecht

Neben dem gemeinsamen Sorgerecht gibt es das alleinige Sorgerecht, bei welchem nur ein Elternteil die Verantwortung für das gemeinsame minderjährige Kind übernimmt. Hierbei übernimmt dieser Elternteil Entscheidungen und Verpflichtungen, die das minderjährige Kind betreffen.

Die Gründe für ein alleiniges Sorgerecht können vielfältig sein:

  • Das Paar ist bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet
  • Ein Elternteil ist verstorben
  • Ein Elternteil hat kein Interesse an dem Kind
  • Ein Elternteil gefährdet das Wohl des Kindes
  • Ein Elternteil ist nicht bekannt
  • Ein Elternteil ist nicht dazu in der Lage, die Rechten und Pflichten des Sorgerechts zu erfüllen

Inhalt des Sorgerechts

Das Sorgerecht teilt sich im Großen und Ganzen in drei Bereiche: Die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretungsmacht. Was diese genau bedeuten:

Personensorge

Die Personensorge beschreibt die Verpflichtung, für das Wohl des Kindes zu sorgen. Dies umfasst neben der Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung auch das Recht, über den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. Auch Gesundheitsfürsorge ist ein Teil der Personensorge. Hierbei hat die Person mit dem Sorgerecht die Entscheidungsmacht.

Die Personensorge garantiert auch, dass ein Kind gewaltfrei und behütet aufwachsen kann – die Anwendung von Zuchtmitteln ist untersagt. Auch besagt das Personenrecht, dass der Erziehungsberechtigte auf die Fähigkeiten des Kindes Rücksicht nehmen muss – dies ist gerade bei Schul- oder Ausbildungsentscheidungen relevant.

Vermögenssorge

Die Vermögenssorge beschreibt das Recht und die Pflicht, über die finanziellen Interessen des Kindes zu verfügen und diese bis zu seiner Volljährigkeit zu vertreten. Wenn ein Kind also im Besitz eines Grundstücks, von Wertpapieren oder anderem Kapital ist, so ist der Erziehungsberechtigte verpflichtet, dieses Vermögen zu erhalten oder im besten Fall sogar zu vermehren. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen, über die der Erziehungsberechtigte mit dem Sorgerecht nicht bestimmen darf. Unter diese Ausnahmen fallen:

  • Das Taschengeld
  • Eine Erbschaft
  • Schenkungen, wenn der Schenkende nicht möchte, dass die Erziehungsberechtigten das Geld verwalten

Vertretungsmacht

Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten des Kindes haben zudem eine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht. Diese besagt, dass der Sorgeberechtigte das Kind vertritt und vertragsrechtliche Inhalte stets über die Instanz des verantwortlichen Sorgeberechtigten gehen. Dies betrifft neben Rechtsgeschäften auch wichtige Entscheidungen, wie zum Beispiel bei medizinischen Eingriffen.

Abgrenzung zum Umgangsrecht

Das Umgangsrecht bezeichnet den Anspruch auf Umgang mit einem Kind. Menschen mit Umgangsrecht dürfen in regelmäßigen Abständen persönlichen Kontakt zu dem Kind haben, es sehen und sprechen. Auch Kontakt über das Telefon, Briefe oder Mail gehören zum Umgangsrecht. Das Umgangsrecht steht dabei auch einem Elternteil zu, welches kein Sorgerecht hat. Dabei ist das Recht auch gleichzeitig eine Pflicht, da auch das Kind ein Recht auf den Umgang mit gewissen Personen hat.

Neben den beiden Elternteilen haben folgende Menschen recht auf Umgang mit einem Kind:

  • Die Geschwister
  • Die Großeltern
  • Enge Bezugspersonen, die für das Kind Verantwortung tragen oder getragen haben

Bei Angelegenheiten mit richtungsweisender Bedeutung hat ein Elternteil mit Umgangsrecht aber kein Mitspracherecht.

Beispiel

Lina und Tobias sind ein Paar, aber nicht verheiratet. Lina wird schwanger und noch vor der Geburt des Kindes trennt sich das Paar. Lina erhält damit alleiniges Sorgerecht. Tobias hat als Vater dank dem Umgangsrecht dennoch das Recht, sein Kind regelmäßig zu sehen und mit ihm umzugehen. Neben Tobias haben auch Tobias‘ Eltern und damit die Großeltern des Kindes das Recht, das Kind zusehen. Bei wichtigen Entscheidungen – etwa auf welche Schule das Kind geht oder welcher Religion es angehört – hat Lina aber weiterhin das Recht, diese ohne die Zustimmung von Tobias zu treffen.

Wer hat das Sorgerecht für das Kind?

Wer vor dem Gesetz als Verantwortlicher für das Kind gilt und das Sorgerecht hat, ist von der jeweiligen Situation der Eltern abhängig. Denn abhängig vom Beziehungsstatus der Eltern gibt es verschiedene Regeln bezüglich des Sorgerechts. Welchem Elternteil das Sorgerecht bei einem ehelichen Kind zusteht und welchem bei einem nicht-ehelichen Kind:

Eheliche Kinder

Eheliche Kinder sind solche, bei denen die Mutter und der leibliche Vater bei der Geburt bereits verheiratet waren. Die Eltern teilen sich das Sorgerecht in einem solchen Fall zu gleichen Teilen. Wie es sich mit dem Sorgerecht in einer ehelichen Lebensgemeinschaft verhält und wer das Sorgerecht im Falle einer Trennung erhält:

Eheliche Lebensgemeinschaft

Handelt es sich um ein eheliches Kind in einer ehelichen Lebensgemeinschaft, so haben die beiden Elternteile automatisch das gemeinsame Sorgerecht und sind gleichermaßen für das Kind verantwortlich. Das Sorgerecht ist zwischen Vater und Mutter also im gleichen Verhältnis aufgeteilt und sie sind bei Erziehungs- und Entscheidungsfragen ebenbürtig.

Getrennt lebende Eltern

An der gleichmäßigen Verteilung des Sorgerechts einer Ehe ändert sich auch nichts, wenn die Eltern sich scheiden lassen – beide Elternteile sind also weiterhin gleichberechtigt. Erst wenn ein Elternteil alleiniges Sorgerecht beantragt, kann ein Familiengericht dies bei guter Begründung umsetzen. Ist der andere Partner mit dem alleinigen Sorgerecht einverstanden, ist die Beantragung in der Regel unkompliziert.

Nicht-eheliche Kinder

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet, so wird automatisch der Mutter alleiniges Sorgerecht zugesprochen. Dabei hat der leibliche Vater des Kindes aber auch das Recht, das gemeinsame Sorgerecht als Vater zu beantragen. Tut er dies nicht, hat er dennoch das Umgangsrecht, durch welches ihm Kontakt zu seinem Kind garantiert wird.

Wie erhalte ich Hilfe beim Thema Sorgerecht?

Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob das gemeinsame Sorgerecht die richtige Wahl für Dein Kind ist oder Dein Partner unberechtigterweise alleiniges Sorgerecht hat, kann ein Richter über Deine Situation urteilen. Bevor Du das Sorgerecht aber vor Gericht bringst, solltest Du Dir ein genaues Bild Deiner Lage machen.

Hierbei kann Dir ein Fachanwalt für Familienrecht behilflich sein: Dieser weiß, wie Du an ein solches Verfahren herangehst, ob die Begründung ausreichend ist und welche Schritte Du unternehmen kannst, um Dich am Sorgerecht zu beteiligen oder alleiniges Sorgerecht zu beantragen. Ein unkomplizierter Weg, einen solchen spezialisierten Anwalt zu finden, sind Webseiten wie zum Beispiel klugo.de. Mit nur wenigen Klicks kannst Du hier einen Anwalt finden, der sich mit Deiner speziellen Situation auskennt und Dir bei Fragen beratend zur Seite stehen kann.

Wie bekommt man das alleinige Sorgerecht?

Das Sorgerecht kann in verschiedenen Fällen komplett an eines der Elternteile übertragen werden. Nämlich dann, wenn das Kindeswohl durch das gemeinsame Sorgerecht gefährdet ist oder ein Elternteil nicht dazu in der Lage ist, das Sorgerecht und die mit ihm verbundenen Pflichten wahrzunehmen.

Gründe für den Entzug des Sorgerechts

Bei dem Sorgerecht steht immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Im Regelfall wird ein gemeinsames Sorgerecht angestrebt. Wenn aber ein Elternteil alleiniges Sorgerecht haben möchte, obwohl der andere Elternteil ebenfalls sorgeberechtigt sein möchte, kann diesem das Sorgerecht bei guter Begründung entzogen werden.

Um alleiniges Sorgerecht zu bekommen, musst Du gute Gründe aufweisen können, warum das Wohl Deines Kindes bei Deinem ehemaligen Partner nicht garantiert werden kann. Neben Misshandlungen oder einem gefährlichen Umfeld können auch Erziehungsfehler eine Absprache des Sorgerechts begründen:

Gefährdung der Gesundheit

Das Sorgerecht geht mit der Pflicht einher, sich um die Gesundheit des Kindes zu sorgen. Einer der Gründe für das alleinige Sorgerecht ist, wenn dieser Gesundheitsfürsorge nicht nachgegangen wird. Dies impliziert zum Beispiel, dass dem Kind eine notwendige medizinische Behandlung verwehrt wird.

Misshandlung

Ein weiterer Grund, der für den Entzug des Sorgerechts eines Elternteils spricht, ist, wenn das Kind von diesem Elternteil misshandelt wird. Unter Misshandlung fallen alle Formen der psychischen oder physischen Gewalt. Im deutschen Recht wird eine Misshandlung als üble und unangemessene Behandlung bezeichnet, die die körperliche Unversehrtheit oder auch das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.

Jedes Kind hat das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Dabei kann die Misshandlung von körperlicher Gewalt über Verspottung bis hin zum sexuellen Missbrauch des Kindes reichen.

Erziehungsfehler

Auch bei schwerwiegenden Erziehungsfehlern kann einem Elternteil das Sorgerecht entzogen werden. Diese Erziehungsfehler können verschiedene Gesichter haben: So kann einerseits eine von unkontrollierten Wutausbrüchen begleitete Erziehung das Wohl des Kindes beeinträchtigen, wie auch eine deutlich zu überfürsorgliche Erziehung. Psychische oder körperliche Erkrankungen wie auch Probleme mit der Abhängigkeit von Drogen oder Alkohol können zu schweren Erziehungsfehlern führen. Sie sind aber nicht zwingend notwendig, um von schwerwiegenden Erziehungsfehlern zu sprechen.

Gefährdung des Vermögens des Kindes

Wenn eine erziehungsberechtigte Person eines Kindes das Vermögen des Kindes missbraucht und für andere Zwecke als die vorgesehenen nutzt, so kann dies ein Grund dafür sein, das Sorgerecht abzuerkennen. Der Missbrauch bezieht sich dabei nicht nur auf das eigene Geld des Kindes, sondern auch auf staatliche Zahlungen wie Kindergeld. Die für das Kind bestimmten Mittel müssen in seinem finanziellen Interesse genutzt werden.

Vernachlässigung

Erfährt das Kind bei einem Elternteil grobe Vernachlässigung, kann dies ein Grund zur Aberkennung des Sorgerechts sein. Zu dieser Vernachlässigung zählen zum Beispiel eine mangelhafte Ernährung, unsaubere Kleidung und mangelnde Hygiene. Auch wenn das Kind dem Alter entsprechend zu häufig allein gelassen wird und auf sich allein gestellt ist, kann dies eine Vernachlässigung darstellen.

Schulpflicht

Ein weiterer Grund dafür, einer Person das Sorgerecht zu entziehen, kann eine Missachtung der Schulpflicht sein. Diese tritt zum Beispiel ein, wenn ein Elternteil sich weigert, das minderjährige Kind in die Schule zu schicken, dies am Schulbesuch hindert oder es sogar ganz von der Schule abmeldet. Auch wenn gewisse Förderungen bewusst nicht finanziert werden, kann dies als Missachtung der Schulpflicht gelten.

Missbrauch des Sorgerechts

Wird das Sorgerecht missbraucht, so kann dieses entzogen werden. Einen Missbrauch stellt es zum Beispiel dar, wenn ein Kind zu einer Straftat aufgefordert wird – etwa wenn es für seine Mutter oder seinen Vater klauen soll.

Gewisse Erkrankungen eines Elternteils

Auch wenn der Elternteil daran selbst keine Schuld trägt, kann eine psychische Erkrankung, die das Wohl des Kindes gefährdet, dazu führen, dass dem Elternteil sein Sorgerecht entzogen wird. Ebenso kann eine Suchterkrankung dazu führen, dass ein Elternteil das Sorgerecht verliert, wenn diese Erkrankung eine Gefahr für das Kind darstellen könnte und ein erfolgreicher Entzug nicht absehbar ist.

Gefährliches Umfeld

Lebt ein Kind in einem gefährlichen Milieu und ist eventuell durch Dritte gefährdet, so kann dem jeweiligen Elternteil das Sorgerecht entzogen werden. Zu einem solchen gefährlichen Umfeld gehört zum Beispiel die Drogen- oder Prostituiertenszene. Auch extreme politische oder religiöse Gruppen können ein gefährliches Umfeld darstellen.

Kriterien für die Übertragung des alleinigen Sorgerechts

Wenn Du alleiniges Sorgerecht für Dein Kind beantragst, wird das Familiengericht Deine Eignung als alleiniger Erziehungsberechtigter auf mehrere Kriterien überprüfen. Zu diesen Kriterien zählen Kontinuität, die soziale Bindung und die Möglichkeit zur bestmöglichen Förderung. Auch der Wille Deines Kindes kann bei der Betrachtung mit einbezogen werden. Was es mit den einzelnen Kriterien auf sich hat:

Kontinuität

Eine wichtige Rolle bei der Übertragung des alleinigen Sorgerechts, spielt die Kontinuität des Elternteils. Dabei geht es vor allem um eine stabile und gleichbleibende Erziehung. Hierfür betrachtet das Familiengericht mitunter, wie sicher und berechenbar die Zukunft des Kindes bei dem Antragsteller aussieht.

Zudem fließt in die Beurteilung mit ein, zu welchem Elternteil das Kind eine stärkere Bindung hat und mit welchem Elternteil es mehr Zeit verbringt. Hierbei wird auch betrachtet, bei welchem Elternteil sich das Kind während der Trennungsphase aufgehalten hat.

Förderung

Bei der Beurteilung bezüglich des alleinigen Sorgerechts betrachtet das Familiengericht auch, wo das Kind die besten Möglichkeiten hat, sich positiv zu entwickeln. Hierbei werden die Förderungsmöglichkeiten der einzelnen Elternteile betrachtet. Mitunter wird der Bildungsstand als Kriterium genommen und auch die finanziellen Mittel der jeweiligen Elternteile spielen eine Rolle dabei, herauszufinden, bei welchem Elternteil das Kind die besten Voraussetzungen für eine gute Förderung hat.

soziale Bindung

Bei der Beurteilung wird auch darauf geachtet, dass soziale Bindungen, die für das Kind wichtig sind, bestehen bleiben und es nicht von seinem sozialen Umfeld getrennt wird. Hierzu zählen neben Geschwistern und anderen Verwandten auch Freunde oder die Schule. Wichtig ist dies vor allem, um dem Kind ein stabiles soziales Umfeld zu gewährleisten.

Wille des Kindes

Neben den anderen Faktoren, spielt auch der Wille des Kindes bei der Frage um das Sorgerecht eine Rolle. Ist das Kind bereits älter als 14 Jahre, ist eine Anhörung laut dem FamFG – die Abkürzung von Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – vorgeschrieben. Ist das Kind jünger, so wird über eine Anhörung abhängig vom jeweiligen Fall entschieden. Dabei wird der Wille des Kindes beim Verfahren zwar berücksichtigt, er ist aber nicht allein ausschlaggebend.

Antrag

Möchtest Du alleiniges Sorgerecht für Dein Kind beantragen, so kannst Du das Sorgerecht einklagen. Das Verfahren kannst Du eröffnen, indem Du einen formlosen Antrag auf alleiniges Sorgerecht beim Familiengericht stellst. Je nachdem, ob der andere Elternteil mit dem alleinigen Sorgerecht einverstanden ist, ist das Verfahren kompliziert oder sehr einfach. Stimmt der andere Elternteil zu, steht einem alleinigen Sorgerecht in der Regel nichts entgegen.

Möchte der andere Elternteil jedoch weiterhin ebenfalls das Sorgerecht für sein Kind haben, so verlangt das Familiengericht nach Begründungen und Beweisen für diese Begründungen. Hierbei kann auch das Jugendamt eine Rolle spielen. Anhand der Begründung wird das Familiengericht darüber entscheiden, ob alleiniges Sorgerecht angebracht ist und einem Elternteil somit das Sorgerecht entzogen wird.

Auch wenn ein formloser Antrag ausreichen kann, kann es sich lohnen, einen Antrag gemeinsam mit einem Anwalt aufzustellen. Ein gut gestellter Antrag kann sich positiv auf die Entscheidung des Familiengerichts auswirken.

Wie funktioniert das gemeinsame Sorgerecht?

Wenn es zu einer Scheidung kommt, so teilen sich die beiden Elternteile in der Regel weiterhin das gemeinsame Sorgerecht. Hierfür ist eine Zusammenarbeit der Elternteile nötig. Sie müssen gemeinsame wichtige Entscheidungen bezüglich des Sorgerechts treffen. Zu diesen Entscheidungen zählt etwa, wo das Kind wohnt, auf welche Schule es geht und wie das Kind erzogen werden soll. Bei diesen Fragen muss stets das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen. Wie genau das gemeinsame Sorgerecht bei geschiedenen Eltern funktioniert und welche Entscheidungen die einzelnen Elternteile auch ohne eine gemeinsame Absprache treffen können:

Alltagsangelegenheiten

Wichtige Entscheidungen müssen die beiden Elternteile miteinander besprechen und gemeinsam treffen, Alltagsangelegenheiten darf jedoch jeder Elternteil einzeln regeln. Bei Alltagsangelegenheiten geht es um weniger wichtige Entscheidungen, die im alltäglichen Leben des Kindes anfallen und keine entscheidenden Auswirkungen auf das Kind haben. Zu diesen Angelegenheiten zählen zum Beispiel folgende Fragen:

  • Wann das Kind zu Bett geht
  • Welche Kleidung das Kind trägt
  • Wer das Kind von dem Kindergarten oder der Grundschule abholt
  • Welchen Film das Kind schauen darf
  • Ob das Kind an einem Ausflug teilnimmt
  • Ob das Kind Nachhilfeunterricht erhält
  • Wie viel Taschengeld das Kind erhält
  • Ob und welche sozialen Medien das Kind nutzen darf
  • Welche Reisen und Ausflüge (innerhalb Deutschlands) das Kind macht

Wohnt das Kind bei einem Elternteil, so entscheidet dieser in der Regel über die Alltagsfragen. Bilden beide Elternhäuser einen Lebensmittelpunkt, so entscheidet der jeweilige Elternteil über Alltagsfragen, bei dem das Kind sich momentan aufhält.

Auch wenn es sich um eine Notsituation handelt, kann der jeweilige Elternteil eigenständig handeln und entscheiden, auch wenn die Entscheidung gravierende Auswirkungen auf das Kind haben könnte. Wichtig hierbei ist, dass Eile geboten ist und eine Rücksprache mit dem anderen Elternteil aufgrund von Erreichbarkeit oder Zeitmangel nicht möglich ist. Dies kann zum Beispiel zustande kommen, wenn es zu einem medizinischen Zwischenfall kommt, bei dem umgehend gehandelt werden muss. Dabei muss der betroffene Elternteil stets zum Wohle des Kindes entscheiden und handeln.

Angelegenheiten mit richtungsweisender Bedeutung

Entgegen der Alltagsangelegenheiten müssen Angelegenheiten mit richtungsweisender Bedeutung gemeinsam getroffen werden. Hierzu zählen Angelegenheiten, die das Leben des Kindes nachhaltig beeinflussen.

Welche Anliegen beide Elternteile zum Beispiel gemeinsam besprechen müssen:

  • Welchen Namen das Kind tragen wird
  • Ob und welcher Religion das Kind angehört
  • Ob das Kind umzieht
  • Welche Schule bzw. welchen Kindergarten das Kind besuchen wird
  • Ob eine Erbschaft an das Kind angenommen wird oder nicht
  • Welche medizinischen Behandlungen gemacht werden
  • Mit welchen Bezugspersonen das Kind Umgang hat

Kommt es bei einer solchen Angelegenheit dazu, dass sich die beiden Elternteile nicht einigen können, so entscheidet ein Gericht darüber, welcher der beiden Elternteile hinsichtlich der Angelegenheit den besseren Vorschlag bietet. Dabei steht das Wohl des Kindes immer im Mittelpunkt dieser Entscheidung.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Wo sich das Kind aufhält, ist eine Angelegenheit, die das Kind nachhaltig beeinflusst, weshalb die Elternteile den Aufenthaltsort in der Regel gemeinsam bestimmen müssen. Dies gilt jedoch nur bei längerfristigen Aufenthalten – etwa wenn das Kind einen Urlaub im Ausland antreten möchte oder ein Elternteil mit Kind umziehen will.

Bei kurzfristigen Ortswechseln kann jeder Elternteil hingegen unabhängig voneinander entscheiden. Zu solchen kurzfristigen Ortswechseln zählt es zum Beispiel, wenn das Kind den Nachmittag bei einem Schulfreund verbringt oder abends ins Kino geht. Voraussetzung ist dabei, dass bei den Eltern ein Konsens darüber herrscht, welche Orte für das Kind geeignet sind und der andere Elternteil keine erheblichen Bedenken bezüglich eines Ortes hat. Wichtig sowohl bei kurzzeitigen, wie auch bei längerfristigen Ortswechseln ist, dass das Wohl des Kindes bei der Entscheidung im Mittelpunkt steht.

Wie funktioniert das Sorgerecht in Patchworkfamilien?

Wenn Partner eigene Kinder mit in eine neue Ehe bringen, wird dies als Patchworkfamilie bezeichnet. In diesem Fall bekommen die Kinder einen neuen Stiefelternteil. Ob diesem bei einer Hochzeit automatisch auch das Sorgerecht übertragen wird und was das kleine Sorgerecht ist:

Alleiniges Sorgerecht

Hast Du alleiniges Sorgerecht, so bist Du allein für die Entscheidungen, die Dein Kind betreffen, verantwortlich. Heiratest Du nach der Trennung von dem Elternteil Deines Kindes erneut, so bekommt Dein Kind einen Stiefelternteil. Dieser neue Stiefelternteil hat aber durch die Ehe nicht automatisch das Sorgerecht, sondern erhält nur das sogenannte kleine Sorgerecht. Diese abgeschwächte Form befähigt den Stiefelternteil dazu, alltägliche und weniger schwerwiegende Entscheidungen mit zu treffen – etwa welchen Film das Kind schauen darf oder wann es zu Bett gehen muss.

Angelegenheiten mit richtungsweisender Bedeutung bleiben aber weiterhin in Deiner Verantwortung und dürfen vom Stiefelternteil nicht übernommen werden. Dies betrifft zum Beispiel die Wahl der Schule, auf die Dein Kind gehen soll oder die Wahl der Religion, die Dein Kind angehören soll. Kommt es jedoch zu einem Notfall, ist der Stiefelternteil auch dazu berechtigt, Entscheidungen für das Wohl des Kindes zu treffen.

Entscheidet Ihr Euch im Laufe der Ehe dazu, dass der Stiefelternteil das Kind adoptiert, so seid Ihr beide für das Kind gleichermaßen sorgeberechtigt. Der Stiefelternteil steht dann mit Dir auf einer Stufe.

Beispiel

Johanna ist mit Max verheiratet, die beiden bekommen in der Ehe ihre Tochter Merle. Als Merle drei Jahre alt ist, trennen sich ihre Eltern. Johanna gibt dabei ihren Teil des Sorgerechts freiwillig an Max ab, sodass das alleinige Sorgerecht dem Vater übertragen wird. Vier Jahre später lernt Max Theresa kennen, die er nach zwei weiteren Jahren heiratet. Theresa ist nun die Stiefmutter von Merle. Dennoch behält Max das alleinige Sorgerecht, Theresa hat lediglich das „kleine Sorgerecht“. Erst wenn Theresa Merle tatsächlich adoptieren würde, ist sie beim Sorgerecht mit Max gleichgestellt.

Gemeinsames Sorgerecht

Teilst Du Dir mit Deinem ehemaligen Partner das gemeinsame Sorgerecht, so erhält der neue Stiefelternteil nicht automatisch Entscheidungsbefugnisse über das Kind. Möchtest Du, dass Dein neuer Ehepartner bei Alltagsfragen bezüglich des Kindes mitentscheiden kann, so muss der andere leibliche Elternteil Deines Kindes dem erst zustimmen und eine Vollmacht unterschreiben, die dem Stiefelternteil ein Erziehungs- und Mitsprachrecht gewährt. Der leibliche Elternteil muss dem also einvernehmlich zustimmen.