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Zahnzusatzversicherung: Vergleich der Anbieter

Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung hast Du gut lachen: Du bekommst im Ernstfall eine hochwertige Zahnbehandlung, ohne Unsummen dafür ausgeben zu müssen. Doch die Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern sind groß. Hier erfährst Du, welche Zahnzusatzversicherung im Vergleich die besten Leistungen erbringt und auf welche Punkte im Versicherungsvertrag Du unbedingt achten solltest.

Welche Zahnzusatzversicherung ist die beste im Vergleich?

Der Weg zum strahlenden Lächeln ist leider nicht ganz so einfach: Wenn Du Dich für eine private Zahnzusatzversicherung interessierst, musst Du Dich erst einmal durch einen wahren Tarif-Dschungel kämpfen.

Wesentlich einfacher wird Dir der Zahnversicherung-Vergleich gemacht, wenn Du unseren praktischen Online-Tarifrechner nutzt! Er stellt die Tarife seriöser, geprüfter Anbieter gegenüber und ermöglicht Dir einen übersichtlichen Vergleich von Kosten und Leistungen. Denn die eine, beste Zahnzusatzversicherung gibt es nicht - es kommt auf Deine Lebenssituation und darauf, welche Ansprüche Du hast. Unser Tarifrechner hilft Dir, eine günstige Zahnzusatzversicherung zu finden, die wirklich zu Dir passt.

Was ist eine Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung ist eine private Versicherung, die Du freiwillig abschließen kannst. Sie erstattet Dir Kosten für Zahnbehandlungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nicht in voller Höhe übernimmt, wie beispielsweise

  • eine professionelle Zahnreinigung
  • Zahnfüllungen aus hochwertigen Komposit-Materialien
  • Zahnkronen aus Vollkeramik
  • kieferorthopädische Behandlungen
  • Implantate als festsitzenden Zahnersatz

Dafür schließt Du einen Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen ab und zahlst eine monatliche Prämie. Ihre Höhe hängt vom Leistungsumfang und von Deinem persönlichen Gesundheitszustand ab. Wichtig: Zwischen den einzelnen Anbieter gibt es teils große Unterschiede. Nicht jede private Zahnversicherung übernimmt die vollen Kosten für jede Zahnbehandlung. Deshalb solltest Du die Vertragsbedingungen beim Zahnzusatzversicherung-Vergleich immer genau prüfen.

Wer sollte eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

  • grundsätzlich alle, die gesetzlich krankenversichert sind
  • gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet nur die sog. Regelversorgung
  • für moderne, ästhetische Lösungen werden hohe Eigenanteile fällig
  • Zahnersatz übernimmt die GKV nur zu 50 Prozent

Die gesetzlichen Krankenversicherungen kommen nur für einen Bruchteil der heute üblichen Zahnbehandlungen auf. Denn laut Sozialgesetzbuch (§12 Abs. 1 SGB V) sollen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sein und dürfen dabei "das Maß des Notwendigen" nicht überschreiten.

Das bedeutet: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt nur, um die normale Funktion der Zähne zu sichern oder wiederherzustellen. Das ist die sogenannte Regelversorgung. Ästhetisch ansprechend oder auf dem medizinisch neuesten Stand muss das Ergebnis nicht sein. Eine unverblendete Zahnkrone aus einer Metalllegierung entspricht beispielsweise dem medizinisch Notwendigen. Optisch macht sie aber leider nicht viel her.

Wenn Du eine schönere Lösung willst, beispielsweise eine Krone aus Vollkeramik, musst Du die Kosten dafür privat tragen. Auch viele Vorsorge-Leistungen, wie beispielsweise eine professionelle Zahnreinigung, werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht standardmäßig übernommen. Besonders teuer wird es, wenn ein Zahn nicht mehr zu retten ist und Du einen Zahnersatz brauchst. Für Zahnersatz wie Brücken oder Implantate übernimmt die GKV grundsätzlich nur 50 Prozent der Kosten - und zwar bezogen auf die Regelversorgung! Den Rest müssen gesetzlich Krankenversicherte privat stemmen. Fehlende Zähne können somit richtig teuer werden.

Beispiel: Für eine Zahnlücke steht Dir laut Regelversorgung eine einfache Brücke aus Metall ohne Verblendung zu. Sie kostet rund 800 Euro, wovon Du 400 Euro selbst bezahlst. Eine schönere und komfortablere Lösung ist ein Zahnimplantat, das ist ein "künstlicher", festsitzender Zahn. So ein Implantat kostet rund 3.000 Euro. Die Krankenkasse erstattet Dir aber nur den Regelversorgungs-Anteil von 400 Euro. Du bezahlst somit 2.600 Euro aus eigener Tasche. Sind mehrere Zähne zu ersetzen, dann kostet Dich die Gebiss-Sanierung rasch so viel wie ein kleiner Neuwagen! Mit einer privaten Zahnversicherung kannst Du solche finanziellen Risiken abfedern. Denn eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt bei einer Implantat-Behandlung einen Großteil der Kosten.

Eine private Zahnversicherung ist daher für alle gesetzlich Versicherten sinnvoll, um Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenkassen zu schließen. Falls Du privat krankenversichert bist, brauchst Du eine Zahnzusatz-Versicherung normalerweise nicht. Private Krankenversicherungen decken bei Zahnbehandlungen wesentlich mehr Leistungen ab als die gesetzliche Krankenversicherung.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?

Viele Anbieter haben spezielle Tarife für Kinder und Jugendliche im Programm. Sie laufen in der Regel bis zum 21. Lebensjahr und können anschließend in einen Erwachsenentarif umgewandelt werden. Für Deinen Nachwuchs ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll, weil nahezu jedes zweite Kind eine Zahn- oder Kieferregulierung braucht! Die Kosten dafür werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nur zu 80 Prozent übernommen, der Rest bleibt an den Eltern hängen. Die GKV greift außerdem nur dann, wenn die Fehlstellung ausgeprägt ist. Die Korrektur von nur "optisch unschönen" Zahnfehlstellungen ist keine Kassenleistung.

Um eine optimale Behandlung für Dein Kind zu gewährleisten, solltest Du daher eine private Zahnversicherung abschließen. Eine private Zahnzusatzversicherung kommt außerdem für hochwertigere oder effektivere Behandlungsmethoden auf, wie etwa

  • transparente, weniger auffällige Zahnspangen
  • sogenannte Mini-Brackets für eine effektive und schmerzlose Behandlung
  • innenliegende, "unsichtbare" Zahnspangen (Lingualtechnik)

Tipp: Schließe eine Zahnzusatzversicherung für Dein Kind möglichst bald ab, noch bevor eine Zahnoder Kieferfehlstellung diagnostiziert wurde! Ein sinnvoller Zeitpunkt ist zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Studenten und Auszubildende?

Eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn Du ohnehin an allen Ecken und Enden sparen musst? Das scheint auf den ersten Blick nicht so sinnvoll. Doch der Zusatzschutz für Deine Zähne muss kein unbezahlbarer Luxus sein! Eine leistungsstarke und zugleich günstige Zahnzusatzversicherung bekommst Du bereits um rund 5 bis 10 Euro pro Monat. Das ist ein relativ geringer und kalkulierbarer Betrag - ganz im Gegensatz zu einer privaten Zahnarzt-Rechnung, wenn Du beispielsweise einen Zahnunfall hast!

Zudem ist es bei einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll sie in jungen Jahren abzuschließen. Denn solange Du noch vergleichsweise gesunde Zähne hast, zahlst Du wesentlich geringere Beiträge! Tipp: Achte bei der Zahnzusatzversicherung auf spezielle Jugend- und Studententarife. Eine besonders günstige Zahnzusatzversicherung bekommst Du meist bis zum 21. Lebensjahr. Bei manchen Anbietern gelten die günstigeren Studententarife sogar über dieses Alter hinaus.

Wann sollte ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

  • am besten so früh wie möglich
  • Prämienhöhe hängt vom Zustand der Zähne ab
  • laufende oder geplante Behandlungen werden nicht übernommen
  • meist besteht eine Wartezeit

Du hattest noch nie größere Probleme mit Deinen Zähnen und denkst daher, dass Du eine private Zahnversicherung nicht unbedingt brauchst? Genau dann ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll! Denn die Höhe der Prämien richtet sich danach, wie hoch die Versicherung Dein Krankheitsrisiko einschätzt. Je besser Deine Zähne in Schuss sind, desto günstiger bekommst Du die Zahnzusatzversicherung.

Und selbst wenn Du Deine Zähne gut pflegst: Das Risiko, dass Du irgendwann in der Zukunft eine Füllung, eine Wurzelbehandlung oder einen Zahnersatz brauchst, ist hoch. Unser Gebiss ist leider nicht für die Ewigkeit gemacht, ab dem 40. Lebensjahr wird bei fast jedem die eine oder andere Zahnbehandlung fällig. Auch ein Zahnunfall kann Dich jederzeit treffen.

Ist das Malheur erst einmal passiert, ist es leider zu spät, um die Kosten auf eine private Zahnversicherung abzuwälzen. Denn für eine laufende Behandlung oder für Zahnschäden, die schon vor Vertragsbeginn aufgetreten sind, zahlt auch die beste Zahnzusatzversicherung nicht. Versichert wird ja immer das Risiko, dass in der Zukunft ein Schadensfall auftritt. Du solltest daher besser vorsorgen und eine Zahnzusatzversicherung abschließen, noch bevor Du eine teure Behandlung brauchst!

Wenn Dein Gebiss bereits in einem schlechten Zustand ist, zahlst Du in der Regel einen Risikoaufschlag, wodurch die Zahnzusatzversicherung teurer wird. Im schlimmsten Fall kann es sein, dass die Versicherung Dich ganz ablehnt. Eine Zahnzusatz-Versicherung ist eine private Leistung und das Versicherungsunternehmen ist daher nicht verpflichtet, Dir einen Vertrag anzubieten.

Gesundheitsfragen: Warum Du sie ehrlich beantworten solltest

Wenn Du eine private Zahnzusatzversicherung abschließen willst, musst Du Fragen zu Deiner Zahngesundheit beantworten. Die Versicherung will dabei auch wissen, ob Behandlungen geplant sind oder der Zahnarzt Dir dazu geraten hat. Falls ja, dann wird die anstehende Therapie in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Du solltest diese Gesundheitsfragen in Deinem eigenen Interesse ehrlich beantworten. Denn sobald Du die erste Zahnarzt-Rechnung einreichst, wird die Zahnzusatzversicherung Deine Krankenakten prüfen. Stellt sich heraus, dass Du falsche Angaben gemacht hast, dann kann sie die Kostenübernahme verweigern. Du riskierst außerdem, dass die Versicherung Dich wegen einer sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kündigt. Dazu ist sie laut Versicherungsvertragsgesetz (§19 Abs. 2 VVG) berechtigt. In diesem Fall kann es schwer werden, einen neuen Versicherungsvertrag zu bekommen. Denn die Versicherungsunternehmen führen eine gemeinsame Liste von Kunden, die sie gekündigt haben.

Was versteht man unter einer Wartezeit?

Heute den Vertrag unterschreiben und schon morgen am Zahnarztstuhl sitzen - das funktioniert in den meisten Fällen nicht. Denn bei den meisten Tarifen wird eine Wartezeit vereinbart. Während dieser Zeit kannst Du nur eingeschränkte Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen. Üblich sind folgende Wartezeiten:

  • 8 Monate bei Zahnersatz und kieferorthopädischen Behandlungen
  • 3 Monate bei allgemeinen Zahnbehandlungen und Vorbeugemaßnahmen (Prophylaxe)

Die Versicherungen wollen dadurch verhindern, dass Du den Vertrag erst abschließt, wenn schon vorhersehbar ist, dass an den Zähnen etwas gemacht werden muss. Bei Zahnunfällen dagegen erstatten viele Versicherungen die Behandlungskosten sofort, weil diese Fälle nicht vorhersehbar sind. Diese Regeln sind aber nicht in Stein gemeißelt. Es gibt Möglichkeiten, Wartezeiten bei einer Zahnzusatzversicherung zu umgehen, und zwar durch:

  • geringere Leistungen: Wenn keine Wartezeit vereinbart wird, sind dafür häufig die Leistungen der Zahnzusatzversicherung geringer. Du hast beispielsweise einen höheren Selbstbehalt oder bestimmte Behandlungen sind überhaupt aus dem Versicherungsschutz ausgenommen.
  • höhere Prämien: Eine andere Möglichkeit ist, dass Du Dir den sofortigen Versicherungsschutz durch höhere Monatsbeiträge "erkaufst".
  • zahnärztliches Gutachten: Manche Versicherungen akzeptieren auch ein Gutachten, in dem der Zahnarzt bestätigt, dass Deine Zähne gesund sind und kein Behandlungsbedarf besteht.

Welche Zahnzusatzversicherung im Vergleich für Dich besser ist - eine mit oder ohne Wartezeit - , hängt davon ab, in welchem Zustand Deine Zähne sind und wie hoch Du das Risiko einschätzt, bald eine Behandlung zu brauchen. Wenn Du Dir unsicher bist, dann bitte Deinen Zahnarzt um eine Einschätzung.

Welche Leistungen erbringt eine Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung bietet grundsätzlich Leistungen in den folgenden Bereichen an:

  • Vorbeugemaßnahmen (Prophylaxe)
  • Zahnbehandlungen
  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädische Behandlungen (optional)

Das genaue Leistungsangebot einer Zahnversicherung kann im Vergleich recht unterschiedlich ausfallen. Grundsätzlich hast Du die Wahl zwischen Basis-Tarifen mit einem etwas eingeschränkten Leistungsangebot und Premium-Tarifen mit einem sehr umfassenden Leistungsspektrum, für die Du auch mehr bezahlst.

Hier findest Du einen Überblick über die wichtigsten Leistungen einer Zahnzusatz-Versicherung:

Vorbeugemaßnahmen (Prophylaxe)

Vorbeugen ist besser als heilen - dieser Grundsatz gilt auch in der Zahnmedizin. Leider übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung vorbeugende Maßnahmen nur in sehr beschränktem Umfang.

Professionelle Zahnreinigung

Bei einer professionellen Zahnreinigung werden Deine Zähne von anhaftenden Belägen befreit. Denn selbst wenn Du Deine Zähne zu Hause noch so gründlich putzt, sammeln sich an schwer zugänglichen Stellen Essensreste und Bakterien an. Das kann zu Karies und Zahnfleischentzündungen führen. Mindestens 1 bis 2 mal im Jahr solltest Du eine professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen. Die Kosten betragen rund 90 bis 140 Euro und sind normalerweise privat zu tragen. Manche Krankenkassen leisten einen Zuschuss, im normalen Leistungskatalog der GKV ist die professionelle Zahnreinigung aber nicht enthalten. Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist es sinnvoll darauf zu achten, dass sie die Kosten für diese wichtige Vorsorge-Maßnahme übernimmt.

Fissurenversiegelung

Fissuren nennt man die feinen Rillen und Spalten auf der Kaufläche der Backenzähne. In ihnen sammeln sich oft Beläge und Bakterien an, weil man sie mit der Zahnbürste nur sehr schwer erreicht. Vor allem bei Kindern entsteht Karies häufig von den Fissuren ausgehend. Der Zahnarzt kann die Fissuren mit einem speziellen Füllmaterial versiegeln und so für eine glattere Oberfläche sorgen, die sich leichter putzen lässt. Dadurch wird Karies vorgebeugt. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ist die Fissurenversiegelung eine Kassenleistung. Anders bei Erwachsenen: Wenn Du volljährig bist und eine Fissurenversiegelung in Anspruch nehmen willst, musst Du das privat bezahlen. Kostenpunkt: etwa 12 bis 18 Euro pro Zahn. Hast Du eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, bekommst Du die Behandlungskosten häufig erstattet.

Zahnbehandlungen

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten für Zahnbehandlungen - allerdings nur im Rahmen der sogenannten Grundversorgung. Wenn Du auf eine hochwertigere oder schönere Versorgung Wert legst, musst Du ohne Zahnzusatzversicherung privat dafür aufkommen. Zu den häufigsten Zahnbehandlungen zählen:

Füllungen (Inlays)

Wenn der Zahnarzt bohren muss, versiegelt er das Loch anschließend mit einer Füllung, auch Inlay genannt. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet Dir eine herkömmliche Amalgam-Füllung, die mit rund 45 Euro die kostengünstigste Variante darstellt. Wenn Du Bedenken gegenüber Amalgam hast oder einfach eine "schönere" Lösung willst, zahlst Du für eine moderne Komposit-Füllung (Kunststoff-Füllung) einen Aufpreis von etwa 70 bis 150 Euro. Eine hochwertige Vollkeramik-Füllung schlägt sogar mit bis zu 1.000 Euro zu Buche! Dein Eigenanteil beträgt in dem Fall stolze 955 Euro. Eine private Zahnversicherung erstattet Dir in der Regel die Kosten für eine Komposit-Füllung, manchmal sogar für ein Keramik-Inlay.

Wurzelbehandlungen

Haben sich Karies-Bakterien bis ins Innere eines Zahns vorgearbeitet, dann ist eine Wurzelkanalbehandlung häufig die einzige Möglichkeit, um den entzündeten Zahn zu retten. Dabei eröffnet der Zahnarzt die feinen Wurzelkanäle, reinigt sie gründlich und verschließt sie mit einem Füllmaterial. Anschließend wird der Zahn meist überkront. Zwar ist der so behandelte Zahn nicht mehr durchblutet, er kann aber erhalten bleiben und muss nicht gezogen werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Wurzelbehandlungen nur unter bestimmen Bedingungen. Es muss sich aus Sicht der Krankenkasse um einen "erhaltungswürdigen" Zahn handeln. Bei den seitlichen Backenzähnen ist das nur der Fall, wenn

  • dadurch eine vollständige, geschlossene Zahnreihe erhalten bleibt
  • der Zahn als letzter in einer Reihe steht
  • der Zahn als Verankerung für einen Zahnersatz dient

Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind oder wenn die Erfolgschancen der Behandlung zu gering sind, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine Wurzelbehandlung nicht. Willst Du die Behandlung trotzdem durchführen lassen, musst Du sie privat bezahlen. Die Kosten hängen vom nötigen Aufwand ab. Einige hundert Euro können rasch zusammenkommen, in besonders komplizierten Fällen kann die Behandlung bis zu 1.000 Euro kosten.

Doch selbst wenn die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten übernimmt, kommt sie nur für eine vergleichsweise kostengünstige Behandlungsmethode auf. Modernere Methoden (wie etwa die Verwendung eines Operationsmikroskops) sind im Leistungskatalog der GKV nicht enthalten. Der Zahnarzt kann daher nicht völlig präzise arbeiten, wodurch die Erfolgschancen geringer sind.

Eine gute Zahnzusatzversicherung springt hier in der Regel ein. Sie erstattet die Kosten für zeitgemäße Behandlungsmethoden und oft sogar die Behandlungskosten für einen Zahn, den die GKV als nicht mehr erhaltungswürdig einstuft. Achte beim Zahnversicherung-Vergleich darauf, unter welchen konkreten Bedingungen die private Zahnzusatzversicherung bei Wurzelbehandlungen greift!

Parodontalbehandlungen

Bakterielle Zahnfleischentzündungen sind eine der häufigsten zahnmedizinischen Erkrankungen im Erwachsenenalter. Sie sind leider nicht harmlos, denn unbehandelt kann daraus eine Zahnbettentzündung (Parodontitis) entstehen. Unternimmt man nichts gegen die Entzündung, dann beginnen die Zähne zu wackeln und können schließlich ausfallen.

Um das zu verhindern, ist es wichtig, so rasch wie möglich etwas gegen die Zahnfleischentzündung zu unternehmen! Die gesetzliche Krankenversicherung betrachtet Zahnfleischentzündungen leider erst dann als behandlungswürdig, wenn sich bereits 3,5 mm tiefe Zahnfleischtaschen gebildet haben. Diese Zahnfleischtaschen sind ein Hort für Krankheitskeime. Sinnvoller ist es daher, eine Zahnfleischentzündung schon zu einem früheren Zeitpunkt zu behandeln. Eine gute Zahnzusatzversicherung greift Dir hier unter die Arme.

Die private Zahnversicherung übernimmt außerdem häufig die Kosten für moderne Behandlungsmethoden, die nicht im Leistungsumfang der GKV enthalten sind. Dazu zählen

  • Bakterientests für eine exaktere Diagnose
  • Laserbehandlungen
  • Gewebe-Regeneration (Wiederherstellung von zerstörtem Zahnfleisch)
  • Ultraschall-Behandlungen

Die Kosten dieser Behandlungsverfahren betragen meist einige hundert Euro - pro Behandlungseinheit! Bei den meisten Patienten sind mehrere Behandlungseinheiten nötig. Ohne Zahnzusatzversicherung kann dafür rasch ein Monatsgehalt aufgehen.

Zahnersatz

Wenn Zähne fehlen, dann müssen Kassenpatienten meist mit einfachen und kostengünstigen Lösungen vorlieb nehmen. Dazu zählen etwa unverblendete Stahlkronen, Stahlbrücken oder herausnehmbare Zahnprothesen, das berühmt-berüchtigte "Klappergebiss". Und selbst dafür sind noch 50 Prozent der Kosten selbst zu tragen. Für eine einfache Metallbrücke, die rund 800 Euro kostet, zahlst Du 400 Euro auf.

Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich auf maximal 65 Prozent erhöhen, wenn Du in den letzten 10 Jahren jährlich zur Vorsorgeuntersuchung gegangen bist. Trotzdem bleibt ein Eigenanteil von 35 Prozent - für einen Zahnersatz, der leider oft wenig ästhetisch aussieht. Bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung ist es sinnvoll darauf zu achten, welche Zusatzleistungen sie im Bereich Zahnersatz erbringt. Vorsicht: Nicht jede Zahnzusatzversicherung erstattet Dir die Kosten für Zahnersatz vollständig. Häufig ist ein Selbstbehalt von 10 bis 25 Prozent vorgesehen.

Kronen

Kronen sind Kappen, die der Zahnarzt auf stark beschädigte Zähne setzt. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet Dir in der Regel eine unverblendete Metallkrone, die mit rund 250 bis 400 Euro die kostengünstigste Lösung darstellt. Eine gute Zahnzusatzversicherung kommt dagegen für zahnfarbene, verblendete Kronen aus hochwertigen Materialien wie Gold und Vollkeramik auf. Diese Kronen sind von eigenen Zähnen nicht zu unterscheiden, was leider seinen Preis hat: Eine verblendete Krone aus Keramik kann bis zu 1.200 Euro kosten.

Brücken

Mit einer Brücke wird - wie der Name schon sagt - eine Zahnlücke überbrückt. Als Verankerung dienen die Zähne vor und hinter der Zahnlücke. Für eine Brücke aus Vollkeramik werden je nach genauer Ausführung rund 1.500 bis 2.000 Euro fällig. Denn nicht nur das Material und die Anfertigung sind teuer. Um sicherzugehen, dass der Zahnersatz zu 100 Prozent passt, muss der Zahnarzt auch eine exakte Funktionsanalyse vornehmen.

Implantate

Zahnimplantate sind eine moderne und besonders komfortable Lösung, um fehlende eigene Zähne zu ersetzen. Unter einem Implantat versteht man eine Art "künstliche Zahnwurzel", die der Zahnarzt in den Kieferknochen einbringt. Darauf wird anschließend der eigentliche Zahnersatz, etwa eine Krone oder Brücke, fest verschraubt. Das Resultat sieht nicht nur absolut natürlich aus, sondern fühlt sich auch so an. Implantate haben außerdem einen großen medizinischen Vorteil: Sie verhindern, dass sich der Kieferknochen abbaut, was bei fehlenden Zähnen sonst häufig der Fall ist.

Zahnimplantate sind Hightech-Leistungen. Kostenpunkt: Je nach Ausführung rund 3.000 bis 4.000 Euro. Sollen mehrere fehlende Zähne durch Implantate ersetzt werden, könntest Du Dir um das Geld bereits einen Neuwagen leisten! Die gesetzliche Krankenversicherung steuert in den meisten Fällen nur 300 bis 400 Euro pro Implantat bei, denn die Zuschüsse orientieren sich an der Regelversorgung.

Achte beim Zahnversicherung-Vergleich unbedingt darauf, welche genauen Leistungen die Zahnzusatzversicherung bei Implantaten erbringt. Hier trennt sich oft die Spreu vom Weizen. Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte Dir zumindest 75 bis 90 Prozent der Kosten erstatten. Manchmal - vor allem wenn es sich um eine sehr günstige Zahnzusatzversicherung handelt - ist der Anteil wesentlich geringer. Es kann auch sein, dass der Erstattungsbeitrag durch eine Obergrenze gedeckelt ist. Oder die Zahnversicherung kommt erst nach einer Wartezeit von einigen Jahren für Implantate auf.

Die beste Zahnzusatzversicherung ist die, die bei Implantaten auch für einen sogenannten Knochenaufbau zahlt. Ein Knochenaufbau kann nötig sein, wenn der Kieferknochen zu schwach ist, um das Implantat darin zu verankern. Die Behandlung ist aufwendig und teuer. Manchmal kostet der Knochenaufbau sogar mehr als das eigentliche Implantat!

Kieferorthopädische Behandlungen

Kieferorthopädische Maßnahmen dienen der Behandlung von Zahnfehlstellungen. Häufig führt man sie bei Kindern durch, aber auch im Erwachsenenalter können Zahnregulierungen sinnvoll und erfolgversprechend sein.

Nicht jede Zahnzusatzversicherung kommt für kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen auf. Oft handelt es sich um einen optionalen Baustein, für den Du eine höhere Prämie bezahlst. Manchmal springt die Zahnzusatzversicherung nur dann ein, wenn die Behandlung aufgrund eines Unfalls erfolgt.

Wenn Du eine Zahnzusatzversicherung für Dein Kind abschließen willst, solltest Du beim Zahnversicherung-Vergleich darauf achten, dass kieferorthopädische Behandlungen übernommen werden. Denn fast jedes zweite Kind benötigt eine Zahnregulierung. Und das kann rasch einige tausend Euro pro Jahr kosten!

Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich nur dann an den Kosten, wenn die Zahnfehlstellung einen bestimmen Schweregrad überschreitet. Für leichtere, vor allem optisch störende Fehlstellungen müssen Eltern privat aufkommen. Und selbst wenn die Krankenkasse einen Teil der Kosten erstattet, kann der Eigenanteil immer noch hoch sein!

Worauf sollte ich beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung achten?

Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lohnt es sich, genau hinzuschauen! Denn die Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern und Tarifen sind oft beträchtlich - nicht nur was die Prämien betrifft, sondern auch in Bezug auf die Leistungen. Die eine, beste Zahnzusatzversicherung gibt es leider nicht. Denn welche Zahnzusatzversicherung im Vergleich die meisten Vorteile für Dich hat, hängt von Faktoren wie Deinem Alter und dem Zustand Deiner Zähne ab.

Die folgenden Punkte solltest Du genauer unter die Lupe nehmen, wenn Du eine Zahnzusatzversicherung mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis suchst:

Gibt es Wartezeiten?

Bei den meisten Anbietern kannst Du in den ersten Monaten nach Vertragsabschluss keine oder nur eingeschränkte Leistungen in Anspruch nehmen. Es gibt allerdings auch Zahnzusatz-Versicherungen ohne Wartezeit. Prüfe bei solchen Angeboten, ob die Prämie dafür unverhältnismäßig teuer wird! Denn eine Zahnzusatzversicherung ist eine langfristige Investition. Vielleicht ist es besser, im ersten Jahr in den sauren Apfel zu beißen und Wartezeiten in Kauf zu nehmen, anstatt über Jahre hinweg eine höhere Prämie zu bezahlen.

Wie hoch sind die Selbstbehalte?

Auch eine private Zahnzusatzversicherung erstattet Dir in der Regel nicht für jede zahnärztliche Behandlung die vollen Kosten. Prüfe daher genau, wieviel Du bei den verschiedenen Behandlungen selbst zuzahlen musst. Für unterschiedliche Behandlungen können durchaus unterschiedliche Selbstbehalte vorgesehen sein!

Entscheidend ist nicht nur Dein relativer Eigenanteil, sondern wie teuer Dir die Behandlung unterm Strich tatsächlich kommt. Wenn Du für eine professionelle Zahnreinigung einen hohen Selbstbehalt zahlst, ist das leichter zu verschmerzen, weil die Behandlung vergleichsweise günstig ist. Bei Implantaten sieht das anders aus!

Achte in erster Linie darauf, wieviel Dir die Zahnzusatzversicherung für wirklich teure Behandlungen zuzahlt. Vor allem bei Zahnersatz wie Brücken, Kronen und Implantaten sollte der Selbstbehalt zwischen 10 und 25 Prozent liegen. Bei kleineren, vergleichsweise kostengünstigen Behandlungen kannst Du auch einen höheren Selbstbehalt in Kauf nehmen.

Gibt es Summenbegrenzungen?

Unabhängig von Deinem Selbstbehalt ist manchmal eine Obergrenze dafür vorgesehen, wieviel Geld Dir die Zahnzusatzversicherung pro Jahr maximal erstattet. Diese Obergrenze kann beispielsweise im Bereich von 5.000 Euro liegen. Summenbegrenzungen spielen keine große Rolle, solange Du nur kleinere Behandlungen brauchst. Steht dagegen eine umfangreiche Gebiss-Sanierung an, bleibst Du auf einem Teil der Kosten sitzen.

Achte auf mögliche Summenbegrenzungen, wenn eine Zahnzusatz-Versicherung mit einer Kostenübernahme im Bereich von 90 bis 100 Prozent wirbt! Denn für teure Implantate bekommst Du in diesem Fall trotzdem nicht die vollen Kosten erstattet, weil die Summenbegrenzung rasch erreicht ist.

Ist eine Zahnstaffel vorgesehen?

Zahnstaffel - hinter diesem Begriff verbirgt sich eine weitere Leistungsbegrenzung. Eine Zahnstaffel ist eine Erstattungsgrenze, die mit den Jahren stufenweise ansteigt. Das bedeutet, dass Dir von Jahr zu Jahr mehr bezahlt wird. Welche genaue Höchstgrenze in welchem Jahr gilt, wird durch die sogenannte Zahnstaffel festgelegt.

Beispielsweise kann die Obergrenze im 1. Jahr bei 1.000 Euro liegen und mit jedem Jahr um weitere 1.000 Euro erhöht werden. Im 5. Jahr werden Dir dann maximal 5.000 Euro jährlich erstattet. Oft sind die Leistungen nur in den ersten 3 bis 5 Jahren begrenzt, in den Folgejahren gilt dann keine Obergrenze mehr. Durch solche abgestufte Leistungsbegrenzungen wollen die Versicherungen verhindern, dass Du erst dann einen Versicherungsvertrag abschließt, wenn eine teure Behandlung bereits absehbar ist.

Zahlt die Versicherung unabhängig von der GKV?

Vereinzelt gibt es Versicherungen, die nur dann zahlen, wenn bereits die gesetzliche Krankenversicherung einen Teil der Kosten übernimmt. Es wird also nur der Anteil der GKV aufgestockt, reine Privatleistungen werden dagegen nicht übernommen! Solche Tarife solltest Du besser vermeiden. Denn Du schließt ja eine Zahnzusatzversicherung ab, um bessere Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

Verzichtet die Versicherung auf ihr Kündigungsrecht?

Eine private Zahnversicherung ist eine freiwillige Versicherungsleistung. Normalerweise hat jeder der beiden Vertragspartner das Recht, den Vertrag zu kündigen. Es gibt jedoch Versicherungen, die auf ihr Kündigungsrecht verzichten. Das bedeutet für Dich mehr Sicherheit: Du musst nicht befürchten, dass Dich die Zahnzusatzversicherung womöglich kündigt, wenn Du sehr teure Behandlungen brauchst.

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?

  • rund 5 bis 60 Euro monatlich
  • Alter und Zahnzustand sind entscheidend
  • über die Laufzeit hinweg kann die Prämie ansteigen
  • Tarife mit Altersrückstellung sind preisstabiler

Ebenso wie die Leistungen können auch die Kosten einer Zahnzusatzversicherung sehr variieren: Eine günstige Zahnzusatzversicherung kannst Du bereits ab 5 Euro monatlich abschließen. Aber auch Prämien von 60 Euro pro Monat und mehr sind keine Seltenheit!

Wovon hängen die Kosten ab?

Die entscheidenden Faktoren für die Kosten einer Zahnzusatzversicherung sind:

  • Leistungen: Basis-Tarife kosten oft nur 5 bis 10 Euro monatlich, bieten dafür aber etwas eingeschränkte Leistungen. Manchmal sind bestimmte Behandlungen ausgeschlossen, oder es sind höhere Selbstbehalte oder Summenbegrenzungen vorgesehen. Premium-Tarife bieten einen umfassenderen Versicherungsschutz, sind dafür aber teurer. Dasselbe gilt für Tarife ohne Wartezeit.
  • Alter bei Vertragsabschluss: Je früher Du eine private Zahnversicherung abschließt, desto geringer ist Deine monatliche Prämie. Am besten ist es, wenn Du Dich noch vor Deinem 30., spätestens vor Deinem 40. Geburtstag um eine Zahnzusatzversicherung kümmerst!
  • Zahnzustand bei Vertragsabschluss: Je gesünder Deine Zähne sind, desto günstiger kommt Dir die Zahnzusatzversicherung. Wer bereits mit schlechten Zähnen zu kämpfen oder gar Zahnlücken hat, zahlt meist einen Risikoaufschlag.
  • Beitragsdynamik: Die Versicherungsbeiträge können sich über die Vertragsdauer hinweg erhöhen. Es gibt aber auch Versicherungen, die preislich stabil bleiben. Diese Tarife verfügen häufig über eine sogenannte Altersrückstellung.

Was versteht man unter einer Altersrückstellung?

Die meisten Menschen brauchen mit steigendem Alter mehr Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung. Dieses höhere Risiko müssen die Versicherungen bei der Berechnung der Beitragshöhe berücksichtigen. Nun gibt es zwei Modelle, wie das steigende Risiko eingerechnet wird:

  • nach dem Modell der Schadensversicherung: Bei diesen Tarifen kann die Versicherung die Prämien mit steigendem Alter erhöhen. Die Versicherung wird also über die Laufzeit hinweg in Abhängigkeit vom Schadensrisiko teurer.
  • nach dem Modell der Lebensversicherung: Bei diesen Tarifen wird beim Versicherungseintritt einmal eine Prämienhöhe festgelegt, die über die ganze Laufzeit hinweg konstant bleibt. Das steigende Schadensrisiko ist dabei bereits berücksichtigt. Du zahlst in jungen Jahren eigentlich eine überhöhte Prämie. Die höheren Beiträge verwendet die Versicherung, um Rücklagen anzulegen, die Dir im Alter zur Verfügung stehen. Aufgrund dieser Altersrückstellung bezahlst Du eine konstante Prämie, obwohl Du mit steigendem Alter wahrscheinlich mehr Versicherungsleistungen brauchst.

Tarife mit Altersrückstellung sind also anfangs meist teurer als solche ohne Altersrückstellung. Dafür bleiben die Prämien stabil. Über die gesamte Vertragsdauer hinweg sind die Kosten meist vergleichbar.

Welche Zahnzusatzversicherung im Vergleich besser ist - mit oder ohne Altersrückstellung -, lässt sich nicht ganz eindeutig beantworten. Ein Nachteil von Tarifen mit Altersrückstellung ist, dass Du Deine Rücklagen verlierst, wenn Du den Anbieter wechselst. Du bist also stärker an Deine Versicherung gebunden und kannst nicht so leicht wechseln, wenn Tarife mit besseren Konditionen am Markt sind. Wenn Du dauerhaft bei Deinem Anbieter bleiben willst, sichert Dir die Altersrückstellung hingegen stabile und besser kalkulierbare Versicherungsbeiträge.

Wie funktioniert die Kostenübernahme?

Wenn Du auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen beim Arzt bist, musst Du Dich meist um wenig kümmern: Du zeigst Deine Versicherungskarte vor und der Arzt rechnet anschließend direkt mit der Krankenkasse ab. Anders, wenn Deine Zahnzusatzversicherung für eine Behandlung aufkommt: Hier gilt das Prinzip der Kostenerstattung. Das heißt, Du bekommst vom Arzt eine Rechnung ausgestellt, die Du privat bezahlst. Diese Rechnung reichst Du bei Deiner Zahnzusatzversicherung ein und bekommst die Kosten erstattet.

Keine Sorge, die Kostenerstattung ist keine Hexerei, wenn du Folgendes beachtest:

Prüfe, welche Leistungen Dir zustehen

Prüfe zuerst, welche Leistungen Du in welcher Höhe in Anspruch nehmen kannst. Ist im Versicherungsvertrag vielleicht eine Wartezeit vereinbart oder gilt eine Summenbegrenzung? Im Zweifelsfall kannst Du Dich auch jederzeit an die telefonische Hotline Deiner Zahnzusatzversicherung wenden und nachfragen, welche Kosten Dir erstattet werden.

Prüfe, ob Du einen Heil- und Kostenplan brauchst

Unter einem Heil- und Kostenplan versteht man eine detaillierte Beschreibung einer geplanten medizinischen Behandlung. Die gesetzliche Krankenversicherung verlangt einen Heil- und Kostenplan beispielsweise bei Zahnersatz. Der Zahnarzt muss darin genau beschreiben, welche Behandlungsschritte er plant und welche Kosten dafür entstehen. Auf dieser Grundlage entscheidet die Versicherung, ob sie die Kosten dafür übernimmt.

Auch eine private Zahnzusatzversicherung verlangt manchmal einen Heil- und Kostenplan, vor allem bei teuren Behandlungen. Reiche den Heil- und Kostenplan - falls erforderlich - unbedingt rechtzeitig ein und warte eine schriftliche Kostenübernahme-Zusage ab, damit es im Nachhinein keine bösen Überraschungen gibt.

Reiche die Originalrechnung ein

Um Dir die Kosten für eine Behandlung zu erstatten, benötigt die Zahnzusatz-Versicherung die Originalrechnung Deines Zahnarztes. Du kannst sie auf zwei Arten einreichen:

  • per Post: In Deinen Vertragsunterlagen oder auf der Webseite Deiner Zahnzusatzversicherung findest Du die Adresse, an die Du die Rechnung einsendest. Lege zusätzlich ein Anschreiben bei, auf dem Dein Name, Deine Adresse und Deine Versicherungsnummer vermerkt ist. Du kannst stattdessen auch ein vorgefertigtes Erstattungsformular verwenden, das Du meist auf der Webseite der Versicherung herunterladen oder Dir per Post zusenden lassen kannst.
  • elektronisch: Du kannst die Rechnung auch einfach einscannen und per E-Mail an die Versicherung schicken. Noch einfacher funktioniert es mit einer Erstattungs-App Deiner Versicherung. Damit ersparst Du Dir das Einsenden der Originalrechnung. Du scannst einfach den Code auf der Zahnarztrechnung ein und übermittelst ihn an die Versicherung - fertig!

Bezahle die Zahnarztrechnung fristgerecht

Vergiss nicht, die Rechnung Deines Zahnarztes fristgerecht zu bezahlen. In den meisten Fällen gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Versäumst Du sie, dann können Mahngebühren fällig werden. Gut zu wissen: Wenn Du die Rechnung umgehend bei Deiner Zahnzusatzversicherung einreichst, ist es meist nicht nötig, dass Du in Vorleistung gehst. Normalerweise bekommst Du die Kosten von der Versicherung recht zügig erstattet. Anschließend begleichst Du die Rechnung beim Zahnarzt.

Was ist beim Wechsel einer Zahnzusatzversicherung zu beachten?

Falls Du bereits eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hast, lohnt es sich von Zeit zu Zeit zu überprüfen, wie Deine bestehende Zahnversicherung im Vergleich abschneidet. Denn wegen der Konkurrenz zwischen den einzelnen Anbietern kommen immer wieder günstigere oder leistungsstärkere Tarife auf den Markt. Doch nicht in jeder Situation ist der Wechsel einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll! Denn es kann dabei ein paar Fallstricke geben. Wenn Du überlegst den Anbieter zu wechseln, solltest Du Folgendes beachten:

Vergleiche die Anbieter gründlich

Bei einer Zahnzusatzversicherung steckt der Teufel oft im Detail. Eine Versicherung, die Dir im ersten Moment als Schnäppchen erscheint, kann bei genauerem Hinsehen doch teuer sein: etwa wenn hochwertige Zahnersatz-Leistungen ausgeschlossen sind oder es jährliche Summenbegrenzungen gibt. Tipp: Nutze unseren Online-Tarifrechner, um Dir einen raschen und bequemen Überblick über die aktuellen Tarife am Markt zu verschaffen! So findest Du zeitsparend und mühelos heraus, welche die beste Zahnzusatzversicherung für Dich ist.

Wäge die Vor- und Nachteile eines Wechsels ab

Was spricht für, was spricht gegen einen Wechsel? Vorteilhaft ist ein Wechsel wahrscheinlich dann, wenn

  • Du Dir die Versicherungsprämien nicht mehr leisten kannst
  • die Leistungen Deiner Zahnzusatzversicherung im Vergleich schlecht sind (z.B. wegen hoher Selbstbehalte)
  • wichtige Behandlungen nicht übernommen werden (z.B. Implantate)
  • Du mit der Servicequalität der Versicherung nicht zufrieden bist

Der Wechsel einer Zahnzusatzversicherung kann aber auch Nachteile haben:

  • Du musst vielleicht neuerliche Wartezeiten oder eine Zahnstaffel in Kauf nehmen
  • Du musst Dich einer erneuten Gesundheitsprüfung stellen
  • Bei einem Tarif mit Altersrückstellung verlierst Du Deine Rücklagen

Diese Vor- und Nachteile solltest Du gut abwägen. Denn auch eine günstige Zahnzusatzversicherung nützt Dir wenig, wenn Du sie in den ersten Jahren nicht in Anspruch nehmen kannst. Wenn andererseits Dein alter Anbieter schlicht zu teuer ist und Du woanders vergleichbare Leistungen zu besseren Preisen erhältst, kann sich der Wechsel lohnen.

Entscheidend ist auch, wie der Zustand Deiner Zähne im Moment ist: Hast Du noch gute Zähne und wirst in den kommenden Jahren voraussichtlich keine größeren Behandlungen brauchen? Dann ist ein guter Zeitpunkt, um jetzt zu wechseln. Oder ist an den Zähnen etwas zu machen? Dann solltest Du die Behandlung besser noch von der alten Versicherung bezahlen lassen, bevor Du über einen Wechsel nachdenkst. Denn sonst zahlst Du beim neuen Anbieter einen Risikoaufschlag.

Beachte die Kündigungsfristen

Du kannst eine private Zahnversicherung nicht zu jeder Zeit kündigen. Die meisten Versicherungsverträge haben eine Mindestlaufzeit zwischen 1 und 3 Jahren und verlängern sich anschließend jeweils um ein weiteres Jahr. Kündigen kannst Du sie normalerweise bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragsdauer. Ein Sonderkündigungsrecht hast Du, wenn die Versicherung ihre Beiträge anhebt, ohne dass das im Versicherungsvertrag bereits vereinbart wurde. In diesem Fall kannst Du die Zahnzusatzversicherung meist innerhalb eines Monats kündigen.

Prüfe, ob ein Tarifwechsel beim alten Anbieter möglich ist

Hat ein Anbieterwechsel bei genauerem Hinsehen doch zu viele Nachteile, dann kann vielleicht ein Tarifwechsel beim bestehenden Anbieter eine Alternative sein. Der Vorteil: Du ersparst Dir in der Regel Wartezeiten oder eine Zahnstaffel und profitierst doch von besseren Leistungen oder günstigeren Preisen. Es kann aber sein, dass Du erneut Gesundheitsfragen beantworten musst - vor allem wenn Du Dich für einen leistungsstärkeren Tarif entscheidest.

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