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Sonderkündigungsrecht: Wann kann ich kündigen?

Wer einen Vertrag verfrüht beenden möchte, kann unter bestimmten Umständen von dem sogenannten Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Egal, ob Du unvorhergesehen eine Mieterhöhung bekommst, Deine Versicherung die zu zahlende Prämie, aber nicht die enthaltenen Leistungen anhebt, oder Du aufgrund von Krankheit Deinen Vertrag im Fitnessstudio nicht mehr länger nutzen kannst – alle diese Situationen können Gründe dafür sein, dass Du das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen kannst.

Was ist das Sonderkündigungsrecht?

Definition

Die meisten Verträge haben feste Laufzeiten und Kündigungsfristen, an die sich Kunden in der Regel halten müssen. Das heißt, dass Du in der Regel nicht einfach so kurzfristig Deinen Internetvertrag oder Deine Krankenversicherung wechseln kannst, denn meistens betragen die Kündigungsfristen mindestens drei Monate oder sind nur bis zu oder ab einem bestimmten Stichtag überhaupt kündbar.

Es gibt allerdings gewisse Ausnahmen, in denen ein Sonderkündigungsrecht gilt. Dann kannst Du langfristige Verträge auch schon vor der eigentlichen Kündigungsfrist beenden. Das ist in Paragraph 314 des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt: Laut dem Gesetzestext ist eine vorzeitige Kündigung grundsätzlich möglich, wenn eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für eine der beiden Seiten unzumutbar wird. Dabei müssen immer die „Umstände des Einzelfalls“ und die „beiderseitigen Interessen“ in Betracht gezogen werden. Anders gesagt: Damit Du Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht hast, müssen ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Unter diesen Voraussetzungen kannst Du ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen

Im Wesentlichen gibt es zwei Gründe, die Dir erlauben, von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Welcher davon auf Dich und Deine Situation zutrifft hängt meistens davon ab, um welche Art von Vertrag es sich handelt – die Voraussetzungen für ein Sonderkündigungsrecht einer Kfz-Versicherung sind anders als die Voraussetzungen für das Sonderkündigungsrecht bei Strom.

  • Besondere Ereignisse: Wenn es für Dich aufgrund eines besonderen Ereignisses unzumutbar wird, einen Vertrag weiterlaufen zu lassen, hast Du das Recht auf eine Sonderkündigung. In der Regel gelten hauptsächlich Unfälle oder Erkrankungen als solche besonderen Ereignisse. Ein Beispiel wäre also, wenn Du nach einem Unfall im Rollstuhl sitzt und deshalb Deinen Vertrag im Fitnessstudio vorzeitig kündigen möchtest. Ähnlich verhält es sich bei Todesfällen: Versterben beispielsweise Deine Eltern und geht damit ihr Mietvertrag auf Dich als Erben über, hast Du das Recht, diesen vor der üblichen dreimonatigen Frist zu kündigen.
  • Änderungen ohne Zustimmung einer Partei: Neben besonderen Ereignissen gibt es noch einen zweiten Grund, weshalb Du Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht haben kannst, nämlich wenn Dein Vertragspartner Änderungen vornimmt, denen Du vorher nicht explizit zugestimmt hast. Das gilt also beispielsweise, wenn Dein Strom- oder Internetanbieter den Tarif erhöht, Du plötzlich eine höhere Prämie für Deine Versicherung zahlen musst, oder aber auch bei einer unerwarteten Mieterhöhung. Sogar die Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen kann ein Grund dafür sein, dass Du ein Sonderkündigungsrecht hast.

Das sind die Fristen bei einer Sonderkündigung

In der Regel beträgt die Frist für eine Sonderkündigung bei den meisten Vertragsformen wie etwa Versicherungen vier Wochen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen von dieser Regelung: Das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung Deines Strom- oder Gasanbieters beträgt zwei Wochen. Das heißt also, Du kannst innerhalb von zwei Wochen nachdem Du erfahren hast, dass Dein Strom oder Gas teurer als bisher wird, den Vertrag kündigen und einen neuen, günstigeren Anbieter finden.

Will Dein Vermieter hingegen die Miete erhöhen hast Du eine Frist von zwei Monaten, um zu prüfen, ob die Mieterhöhung gerechtfertigt ist. Kommst Du zu dem Schluss dass sie es nicht ist, kannst Du innerhalb dieser zweimonatigen Frist das Mietverhältnis vorzeitig beenden. Geht hingegen der Mietvertrag einer verstorbenen Person auf Dich über, kannst Du diesen mit einer einmonatigen Frist ebenfalls im Rahmen des Sonderkündigungsrechts vor der üblichen dreimonatigen Frist kündigen.

Welche Verträge haben ein Sonderkündigungsrecht?

Grundsätzlich hast Du bei fast allen langfristigen Verträgen ein Sonderkündigungsrecht, sofern Du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst. Allerdings gibt es keine einheitlichen Regeln zu dieser vorgezogenen Kündigung, sodass die Bedingungen und Fristen für die unterschiedlichen Arten von Verträgen zum Teil stark voneinander abweichen.

Versicherungen

Versicherungen zählen zu den gängigsten Formen von Langzeitverträgen und werden deshalb auch oft außerordentlich gekündigt. Gemäß Paragraph 40 des Versicherungsvertragsgesetzes gilt dabei, dass das Sonderkündigungsrecht bei einer Versicherung immer dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die Beiträge oder der Selbstbehalt erhöht werden, ohne dass im gleichen Zug auch der Umfang des Versicherungsschutzes erweitert wird. Kurz gesagt: Sollst Du plötzlich einen höheren Beitrag für Deine Krankenversicherung zahlen, ohne dass diese Dir entsprechend verbesserte Leistungen bietet, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Bei Versicherungsverträgen beträgt die Frist hierbei in der Regel vier Wochen.

Kfz-Versicherung

Die meisten Kfz-Versicherungen haben eine Laufzeit von einem Jahr, wobei der 31. Dezember meistens der letzte Tag der Laufzeit ist, bevor sich der Vertrag zum 1. Januar automatisch erneuert. Die übliche Kündigungsfrist ist deshalb normalerweise der 30. November. Unter bestimmten Voraussetzungen hast Du allerdings ein Sonderkündigungsrecht für Deine Kfz-Versicherung, sodass Du auch vor oder nach diesem Stichtag am 30. November Deinen Vertrag kündigen kannst.

  • Erhöhung der Beiträge ohne Verbesserung der Leistung: Grundsätzlich kannst Du Deine Kfz-Versicherung immer dann außerordentlich kündigen, wenn sich die Beiträge erhöhen, ohne dass sich auch die Leistung verbessert.
  • Schadensfall: Auch wenn Du einen Schadensfall hattest und sich dadurch Dein zu zahlender Beitrag erhöht, hast Du ein Sonderkündigungsrecht für Deine Kfz-Versicherung.
  • Neues Fahrzeug: Der letzte Fall, in dem Du Anspruch auf eine Sonderkündigung hast, ist wenn Du Dir ein neues Auto zulegst und deshalb Deine bisherige Kfz-Versicherung nicht mehr brauchst.

Die Frist für das Sonderkündigungsrecht einer Autoversicherung beträgt hierbei immer vier Wochen. Kaufst Du Dir also beispielsweise zum 1. Mai eines Jahres ein neues Auto, kannst Du Deine bisherige Kfz-Versicherung zum Ende des Monats im Rahmen der vierwöchigen Frist kündigen und musst so nicht bis Ende des Jahres doppelt Beiträge zahlen.

Vorsicht vor unangekündigten Beitragserhöhungen

Anbieter von Kfz-Versicherungen sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, die Erhöhung von Beiträgen und Prämien schriftlich anzukündigen. Du solltest deshalb immer Deine Rechnungen genau überprüfen, um eine etwaige unangekündigte und schleichende Beitragserhöhung nicht zu übersehen und so nicht die Chance zu verpassen, gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Gesetzliche Krankenversicherung

Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung hast Du als Versicherungsnehmer grundsätzlich ein Recht auf vorzeitige Kündigung, und zwar in zwei unterschiedlichen Fällen. Dieses Recht gilt auch für Versicherte in Wahltarifen und unabhängig von der 18-monatigen Bindungsfrist bei Krankenkassen.

  • Höhere (Zusatz-)Beiträge: Wenn Deine Versicherung entweder die Zusatzbeiträge oder den normalen monatlichen Beitrag erhöht, kannst Du vorzeitig kündigen. In diesem Fall hast Du ab dem Zeitpunkt, an dem Du von der Erhöhung der Beiträge erfahren hast, ein Sonderkündigungsrecht gemäß einer Frist von vier Wochen.
  • Kürzung von Prämien: Ebenfalls von Deinem vorzeitigen Kündigungsrecht Gebrauch machen kannst Du wenn Deine Krankenkasse Deine Prämien kürzt.

Private Krankenversicherung

Auch als privat Versicherter hast Du die Möglichkeit, Deine Versicherung außerhalb der eigentlichen Fristen zu kündigen, und zwar dann, wenn Dein Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Du jünger als 55 Jahre bist. Bei der privaten Krankenversicherung ist so eine außerordentliche Kündigung sogar bis zu drei Monate rückwirkend möglich. Dabei musst Du schriftlich anhand von Gehaltsabrechnungen nachweisen, dass Du ab dem entsprechenden Zeitpunkt unter die gesetzliche Versicherungspflicht fällst.

Haftpflichtversicherung

Ebenso wie Kranken- und Kfz-Versicherungen kannst Du auch Deine Haftpflichtversicherung vorzeitig gemäß einer Frist von vier Wochen kündigen, sofern die Versicherung die Prämie anhebt, ohne auch die Leistungen zu verbessern. Auch im Schadensfall gilt, wie auch bei der Kfz-Versicherung, dass Du ein Sonderkündigungsrecht hast.

Strom und Gas

Normalerweise haben Verträge bei Energielieferanten feste Mindestlaufzeiten und können nur gemäß einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Auch hier gibt es allerdings wieder bestimmte Ausnahmen, bei denen Du ein Sonderkündigungsrecht für Strom- und Gasanbieter hast.

  • Preiserhöhung: Grundsätzlich hast Du ein Recht auf vorzeitige Kündigung immer dann, wenn die Abschlagszahlungen erhöht werden. Als Verbraucher solltest Du dieses Recht deshalb unbedingt in Anspruch nehmen, um so Deine Energie immer zu den bestmöglichen Tarifen zu erhalten. Bei einer solchen Strompreiserhöhung hast Du eine Frist von zwei Wochen – ausgehend von dem Zeitpunkt, zu dem Du von der Preiserhöhung erfahren hast – um Deinen Vertrag vorzeitig zu kündigen.
  • Umzug: Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei einem Umzug; allerdings nur dann, wenn Du Strom oder Gas über den Grundtarif beziehst. In diesem Fall gilt wieder eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Nutzt Du dagegen einen alternativen Anbieter, kannst Du Deinen Strom- oder Gasvertrag bei einem Umzug nicht vorzeitig kündigen.
Das Sonderkündigungsrecht darf nicht vertraglich ausgeschlossen werden

Manche Anbieter versuchen durch Unwirksamkeitsklauseln das Sonderkündigungsrecht für Strom vertraglich auszuschließen. Meistens geschieht das in Fällen, in denen gestiegene Steuern oder Abgaben auf Deinen Strom- oder Gaspreis aufgeschlagen werden sollen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat 2015 jedoch entschieden, dass diese Praxis unzulässig ist und Verbrauchern bei Preiserhöhungen immer ein Sonderkündigungsrecht für Strom- und Gasanbieter zusteht.

Internet

Internet- und Telefonverträge haben fast immer eine feste Mindestlaufzeit von ein oder manchmal auch zwei Jahren. Doch auch hier gibt es wieder bestimmte Situationen, die Dir erlauben, einen Vertrag vor der eigentlichen Frist zu kündigen.

  • Preiserhöhung: Wie bei den meisten Verträgen hast Du im Falle einer Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit das Recht auf vorzeitige Kündigung. In der Regel ist Dein Anbieter dabei dazu verpflichtet, Dich mindestens sechs Wochen vor der Beitragserhöhung schriftlich darüber zu informieren, damit Du gegebenenfalls von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kannst.
  • Umzug: Viele Verbraucher gehen davon aus, dass sie generell ihr Internet kündigen können bei einem Umzug. Tatsächlich gibt es aber nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht für Internet bei einem Umzug, denn laut Paragraph 46 des Telekommunikationsgesetzes sind Netzanbieter dazu verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Leistung auch am neuen Wohnort zu erbringen.

Nur wenn Dein jeweiliger Netzanbieter die entsprechende Leistung an Deiner neuen Adresse nicht erfüllen kann, hast Du ein Sonderkündigungsrecht für Dein Internet. In diesem Fall gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Falls Du über eine Kündigung von Deinem Internet bei einem Umzug nachdenkst, solltest Du Dich also frühzeitig informieren, ob dies überhaupt möglich ist, und gegebenenfalls die Kündigung so bald wie möglich in die Wege leiten, um kein Geld zu verlieren.

Mietvertrag

Auch in einem Mietverhältnis haben beide Seiten unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine vorzeitige Kündigung.

Mieter

  • Mietzinserhöhung: Als Mieter hast Du zunächst einmal bei einer Erhöhung der Monatsmiete ein Sonderkündigungsrecht. Du hast dann zunächst zwei Monate Zeit zu prüfen, ob die Mieterhöhung angemessen ist. Falls nicht, kannst Du innerhalb dieser zwei Monate den Vertrag vorzeitig kündigen.
  • Ablehnung des Untermieters: Eine weitere Möglichkeit für ein Sonderkündigungsrecht bei einem Mietvertrag gibt es, wenn Du als Mieter Deine Wohnung untervermieten möchtest, aber Dein Vermieter diese Untervermietung ohne Angabe von triftigen Gründen ablehnt.
  • Tod des Mieters: Auch wenn ein Mietvertrag von einem verstorbenen Familienmitglied an Dich übergeht, kannst Du gemäß einer einmonatigen Frist den Vertrag vorzeitig beenden.

Vermieter

  • Eigenbedarf: Wenn Du als Vermieter die entsprechende Wohnung für Deinen eigenen Bedarf benötigst kannst Du das Mietverhältnis vorzeitig beenden.
  • Mietrückstände: Gleiches gilt, wenn ein Mieter bereits zwei Monatsmieten im Rückstand ist: Auch dann kannst Du als Vermieter das Mietverhältnis vorzeitig und ungeachtet der üblichen Fristen kündigen.

Baufinanzierung

Wenn Du bereits ein Eigenheimbesitzer bist weißt Du, dass Baufinanzierungen immer eine feste Laufzeit von mindestens zehn Jahren haben. Erst danach ist eine fristgerechte Kündigung möglich. Eine Ausnahme von dieser Zehn-Jahres-Frist gibt es allerdings, nämlich wenn Du als Kreditnehmer Deine Immobilie noch vor Ablauf dieser Frist verkaufen musst. In diesem Fall hast Du ein Sonderkündigungsrecht, musst aber auch beachten, dass Du eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen musst. Wie hoch diese genau ist wird meistens bei Vertragsabschluss festgelegt, sodass Du vorher gut einschätzen kannst, welche finanzielle Belastung im Falle einer vorzeitigen Kündigung auf Dich zukommt.

Wie kann ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen?

Wenn Du von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchtest, solltest Du Dir zunächst sicher sein, dass Du auch wirklich alle nötigen Voraussetzungen zur vorzeitigen Kündigung erfüllst. Ist das der Fall, solltest Du anschließend darauf achten, dass Du alle Fristen einhältst und ein angemessenes Kündigungsschreiben aufsetzt, das alle notwendigen Kriterien erfüllt. Je nachdem, ob Du Deinen Vertrag nur kündigen, oder aber direkt zu einem neuen Vertragspartner wechseln möchtest, kannst Du auf verschiedene Online-Portale zurückgreifen, die Dich bei dem jeweiligen Prozess unterstützen und Dir viel Arbeit ersparen.

1.) Kündigung ohne Wechsel

Möchtest Du Deinen Vertrag lediglich kündigen und nicht zu einem neuen Anbieter wechseln, empfehlen wir Dir unbedingt das Portal Aboalarm zu nutzen. Dort sind über 25.000 Kündigungsvorlagen von diversen Anbietern hinterlegt, sodass Du mit nur wenigen Klicks direkt online Deine Kündigung versenden kannst. Egal ob Dein Internetvertrag bei Vodafone oder Dein Fitnessstudio-Vertrag bei McFit, auf Aboalarm musst Du lediglich Deine Adresse, Kundennummer und Unterschrift einfügen und kannst das Kündigungsschreiben direkt mit wenigen Klicks online abschicken!

Die Vorteile dabei liegen auf der Hand: Du sparst Dir viel Zeit, denn Du musst weder das Kündigungsschreiben selbst aufsetzen, noch Adressen heraussuchen oder zur Post laufen und den Brief aufgeben. Außerdem hat Aboalarm alle wichtigen Infos rund um Deinen Vertrag für Dich zusammengesammelt, sodass Du direkt online auf Kündigungsfristen und andere wichtige Formalia hingewiesen wirst.

ABO-Alarm

Aboalarm_Logo

Vorteile

  • kostenlose Kündigungsvorlagen
  • Sofortiger Kündigungsversand an über 20.000 Anbieter
  • Wichtiger Kündigungsnachweis

2.) Kündigung mit Wechsel

Wenn Du Dein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung in Anspruch nehmen willst, bedeutet das in der Regel auch einen Anbieterwechsel. Um hier möglichst viel Geld zu sparen und den günstigsten Tarif zu finden, solltest Du unbedingt entsprechende Wechselportale benutzen. Egal ob Krankenkasse, Kfz-Versicherung, Internetanbieter oder Strom und Gas: Auf Portalen wie Wechselpilot oder Check24 kannst Du mit nur wenigen Klicks die Preise der verschiedenen Anbieter vergleichen und direkt den Tarif und Vertragspartner wechseln. So kannst Du Dir in nur wenigen Minuten teilweise bis zu mehrere hundert Euro im Jahr sparen, und das alles ganz bequem von zu Hause aus und ohne lange in Warteschleifen oder Kundenbüros zu hängen.

Versicherungen

Krankenversicherung
Krankenversicherung

gesetzliche Krankenversicherung

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Anzahl Tarife

750

Online-Tarifwechsel

Krankenversicherung2

private Krankenversicherung

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bis zu 2.500 €/Jahr

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Online-Tarifwechsel

Kfz-Versicherung
Kfz-Versicherung

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DSL Vergleich

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Online-Tarifwechsel

Strom und Gas

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12.500

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Strom

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bis 500 €/Jahr

Anzahl Tarife

12.000

Online-Tarifwechsel

Gastarifvergleich

Gas

Ersparnis

bis 300 €/Jahr

Anzahl Tarife

8.000

Online-Tarifwechsel