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Beamtenpension: Höhe, Renteneintritt & Besteuerung

Beamtenpension nennt man die Altersversorgung für Beamte. Andere gängige Bezeichnungen für die Pension für Beamte sind Ruhegehalt oder Beamtenversorgung. Ausgezahlt werden Beamtenpensionen beim Erreichen des Rentenalters. Bei uns erfährst Du, wer einen Anspruch auf Beamtenpension hat, wie sich die Pension für Beamte berechnen lässt, ab wann Du als Beamter in Rente gehen kannst und wie Beamtenpensionen besteuert werden.

Wer bekommt eine Beamtenpension?

Einen Anspruch auf Beamtenpension haben:

  • Beamte
  • Richter und Soldaten
  • Pfarrer und andere Kirchenbeamte
  • Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen

Der Anspruch auf Beamtenpension gründet sich auf das Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern, kurz BeamtVG.

Daneben muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein, um für die Auszahlung von Beamtenpensionen berechtigt zu sein:

  • Du musst die gesetzliche Altersgrenze von 67 Jahren erreicht haben.
  • Du musst eine besondere Altersgrenze erreicht haben, wie in etwa die Vollendung des 65. Lebensjahres bei den Vollzugsdiensten der Justiz, der Polizei oder der Feuerwehr.
  • Du trittst ab dem 63. Lebensjahr auf eigenen Antrag in den Ruhestand ein.
  • Du trittst mit einer Schwerbehinderung auf eigenen Antrag hin ab dem 62. Lebensjahr in den Ruhestand ein.
  • Du wirst wegen festgestellter dauernder Dienstunfähigkeit ohne grobes Verschulden in den Ruhestand versetzt.
  • Du wirst in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
  • Du hast mindestens fünf Dienstjahre abgeleistet.

Wie hoch ist die Beamtenpension?

Die Rente für Beamte richtet sich nach den Gesetzesvorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes. Das Beamtenversorgungsgesetz ist in der Gültigkeit des jeweiligen Landes und des Bundes ausgerichtet. Das bedeutet, dass jedes Bundesland eine eigene Pensionsvorschrift und somit ein eigenes Versorgungsgesetz besitzt.

Höhe

Nach 40 Jahren im Dienst gehen deutsche Beamte in den Ruhestand. Ihre Pension beträgt dabei maximal 71,75 Prozent des Bruttogehalts, das sie während der letzten zwei Jahre vor ihrem Ruhestand ausgezahlt bekommen haben. Mit jedem Dienstjahr wächst der Pensionsanspruch von Beamten. Viele Beamte gehen aufgrund einer Beurlaubung oder Teilzeitarbeit mit weniger als diesen 40 Dienstjahren in den Ruhestand, sodass durchschnittliche Rentenniveau für Beamte derzeit bei 66,6 Prozent liegt.

Rechenbeispiele:

  • Eine verheiratete Lehrerin mit zwei Kindern aus Nordrhein-Westfalen und der Besoldungsgruppe A13 erhält vor ihrer Pension ein Bruttogehalt von 5.062,73 Euro. Ihr sogenanntes Ruhegehalt liegt somit in etwa bei etwa 3.372 Euro pro Monat.
  • Ein lediger Stabsunteroffizier bei der Bundeswehr und Besoldungsgruppe A7 erhält vor seinem Eintritt in den Ruhestand ein Gehalt von 2.436,20 Euro. Daraus ergibt sich einen Pensionsanspruch von circa 1.622 Euro monatlich.

Berechnung

Die Berechnung der Beamtenpension ist ein komplexes Verfahren, das an viele verschiedene Faktoren gebunden ist:

  • Grundsätzlich hängt die Höhe der Beamtenpension von der Zahl der geleisteten Dienstjahre und der Besoldungsstufe ab.
  • Jedes komplett geleistete Dienstjahr in Vollzeit steigert den individuellen Pensionsanspruch um den Wert 1,79375.
  • Der maximale Wert von 71,75% wird nach 40 Jahren in Vollzeit erreicht.
  • Der erreichte Wert wird mit dem aktuellen Anspruch auf Bezüge als Prozentzahl multipliziert. Daraus errechnet sich die Höhe der Pension für Beamte.
  • Familienzuschläge werden ungekürzt ausgezahlt.
  • Der Jahressatz von 1,79375 wird entsprechend gekürzt, wenn ein Beamter lediglich in Teilzeit gearbeitet hat.
  • Werden Beamte vor dem 60. Lebensjahr dienstunfähig gibt es spezielle Zurechnungszeiten.
  • Erwerbseinkommen oder Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden bei der Berechnung der Beamtenpension berücksichtigt und entsprechend angerechnet.

Nicht gezahlt wird eine Pension bei Verlust der Beamtenrechte, Entlassung und bei der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem jeweiligen Disziplinargesetz.

Minimale Pension

Die amtsunabhängige Mindestversorgung beläuft sich auf 65% der maßgeblichen Bezüge aus der Besoldungsgruppe A4. Der amtsabhängige Versorgungssatz hingegen beträgt 33,33% der maßgeblichen Bezüge aus der ruhegehaltfähigen Besoldungsgruppe.

Maximale Pension

Der Höchstversorgungssatz bei der Beamtenpension beträgt 71,75% des Bruttogehalts der vorangegangenen zwei Dienstjahre.

Zusammensetzung

Ruhegehalt

Zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen zählen alle als ruhegehaltfähigen Dienstbezüge bezeichneten Bezüge. Darunter fällt zum Beispiel das Grundgehalt, der Familienzuschlag, Sonderzahlungen, aber auch Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Unterhaltsbeitrag

In Fällen, in denen kein Witwergeld gezahlt werden kann, kann in bestimmen Fällen ein Unterhaltsbeitrag in Höhe des Witwengeldes gewährt werden. Auf diesen ist allerdings das Erwerbseinkommen des Hinterbliebenen und eventuelles Vermögen anzurechnen.

Hinterbliebenenversorgung

Bei der Hinterbliebenenversorgung werden 55% des Ruhegehalts gezahlt, das die verstorbene Person erhalten hätte, wenn sie regulär in den Ruhestand gegangen wäre.

Unfallfürsorge

Beamte haben Anspruch auf ein Unfallruhegehalt, das mindestens zwei Drittel der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge beträgt. Die Maximalhöhe ist auf 75% der Dienstbezüge aus dem Ruhegehalt festgesetzt. Unfallruhegeld gibt es für Beamte, bei denen aufgrund eines Dienstunfalls die Dienstunfähigkeit eintritt und die aufgrund dessen in den Ruhestand versetzt werden müssen. Der bis zu diesem Zeitpunkt verdiente Ruhegehaltssatz erhöht sich um 20%.

Bezüge bei Verschollenheit

Beamtenpension erhält auch ein verschollener Beamter. Die ihm zustehenden Bezüge bekommt dieser bis zum Ablauf des Monats ausgezahlt, in dem die oberste Dienstbehörde feststellt, dass er mit Wahrscheinlichkeit verstorben ist. Die Personen, die im Falle des Versterbens des verschollenen Beamten Witwen- oder Waisengeld bekommen würden oder Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag haben, erhalten diese Bezüge ab dem Zeitpunkt des festgestellten Verschwindens. Kehrt die verschollene Person zurück, hat sie selbst wieder Anspruch auf Pension für Beamte.

Übergangsgeld

Beamte, die nicht auf eigenen Antrag hin entlassen werden, erhalten als Übergangsgeld nach vollendeter Beschäftigungszeit von einem Jahr das Einfache und bei längerer Beschäftigungszeit für jedes weitere volle Jahr die Hälfte ihrer Bezüge. Insgesamt steht ihnen höchstens das Sechsfache der Dienstbezüge des letzten Monats als Pension für Beamte zu. Übergangsgeld wird auch dann gezahlt, wenn Beamte zum Zeitpunkt ihrer Entlassung ohne Dienstbezüge beurlaubt waren. Für die Berechnung der Beamtenpension werden die Dienstbezüge herangezogen, die der Beamte zum Zeitpunkt seiner Entlassung bekommen hätte.

Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen

Einen Ausgleich für Beamtenpensionen erhalten Personen, die vor der Vollendung ihres 67. Lebensjahres aufgrund des Erreichens der besonderen Altersgrenze in den Ruhestand treten. Sie erhalten neben dem ihnen zustehenden Ruhegehalt einen Ausgleich in Höhe des Fünffachen der Dienstbezüge des letzten Arbeitsmonats. Gem. § 48 stehen ihnen maximal 4.091 Euro zu, auch wenn sie während ihres letzten Arbeitsmonats mehr verdient haben. Der Betrag verringert sich um jeweils ein Fünftel für jedes Jahr, das die Beamten über die besondere Altersgrenze hinaus tätig sind. Der Ausgleich für Beamtenpensionen wird bei Eintritt in die Pension in einer Summe gezahlt. Zu beachten ist allerdings, dass der Ausgleich nicht neben einer einmaligen Entschädigung gewährt wird.

Erhöhungsbetrag

Zusätzlich zur Beamtenpension erhalten alle Beamtinnen und Beamten einen Mindestbeitrag von 30,68 Euro pro Monat, der auf das Ruhegehalt und die anderen Beträge anzurechnen ist.

Unterschiedsbetrag

Neben dem Ruhegehalt wird ein Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der nach dem Besoldungsrecht in Betracht kommenden Stufe des Familienzuschlags gezahlt. Unter Berücksichtigung der nach den Verhältnissen des Beamten für die Stufen des Familienzuschlags in Betracht kommenden Kinder wird er neben dem Witwengeld gezahlt, sofern der Witwer oder die Witwe einen Anspruch auf Kindergeld für diese Kinder hat oder ohne Berücksichtigung des Einkommensteuergesetzes oder des Bundeskindergeldgesetzes haben würde. Sofern nach diesen Gesetzen ein Anspruch auf den Unterschiedsbetrag nicht gegeben ist, wird der Unterschiedsbeitrag neben dem Waisengeld gezahlt, wenn das Waisenkind bei den Stufen des Familienzuschlags zu berücksichtigen ist oder im Falle eines noch lebenden Beamten zu berücksichtigen wäre. Sofern es mehrere anspruchsberechtigte Personen gibt, wird der Unterschiedsbetrag zwischen den dazu berechtigen Kindern zu gleichen Teilen aufgeteilt und zusätzlich zur Pension für Beamte ausgezahlt.

Ausgleichsbetrag

Der Versorgungsausgleich wurde im Jahre 1977 eingeführt. Er soll die eigenständige Alters- und Invaliditätsversorgung für den ausgleichsberechtigten Ehepartner im Fall einer Scheidung sicherstellen.

Der Versorgungsausgleich bei der Pension für Beamte hat zur Aufgabe, die gleiche Teilhabe der Ehepartner an dem während der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Vermögen sicherzustellen. Das Versorgungsvermögen setzt sich aus bereits laufenden Versorgungen (Renten, Versorgungsbezüge) und Anwartschaften auf Versorgung zusammen. Jedes während der Dauer der Ehe von einem der beiden Partner erworbene Anrecht wird dabei einzeln betrachtet und zur Hälfte zwischen den geschiedenen Partnern geteilt. Das bedeutet, dass ein Ehepartner im Versorgungsausgleich sowohl ausgleichsberechtigt, aber auch ausgleichpflichtig sein kann.

Einmalzahlungen

Bundesbeamte, die einen Dienstunfall erleiden, erhalten eine einmalige Unfallentschädigung von 150 000 Euro, wenn sich nach Feststellung der obersten Dienstbehörde in der Folge des Unfalls ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft um mindestens 50 von 100 Prozent beeinträchtigt.

Jährliche Sonderzahlung

Gesetzliche Regelungen sehen vor, dass Beamte eine im Volksmund als Weihnachtsgeld bezeichnete Sonderzahlung erhalten, die entweder zum Ende des Jahres in Form einer Einmalzahlung oder aber als monatliche Zahlung über das ganze Jahr verteilt geleistet wird. Weihnachtsgeld ist allerdings keine offizielle Bezeichnung dieser Sonderzahlung.

Kürzung

Tritt ein Beamter auf eigenen Wunsch vorzeitig in den Ruhestand, verkürzen sich die Ansprüche auf Beamtenpension pro Jahr um 3,6%.

Wann können Beamte in Rente gehen?

Beamte, die das 63. Lebensjahr vollendet haben, können einen Antrag auf die Versetzung in den Ruhestand stellen. 

Die Antragsaltersgrenze von 63 Jahren wird im Gegensatz zur Regelaltersgrenze nicht angehoben. Aufgrund der Anhebung eben dieser von 65 auf 67 Jahren erhöhen sich allerdings die Pensionsabschläge pro Jahr, wenn ein Beamter vorzeitig aus dem Dienst ausscheidet. Bei einer Abschlagshöhe von 0,3% pro Kalendermonat des vorzeitigen Ausscheidens ergibt sich daraus bei einer Versetzung in Beamtenpension mit 63 Jahren ein Abschlag von bis zu 14,4 % (max. 4 Jahre x 3,6%).

Beamte können dank einer Sonderregelung ohne Versorgungsabschläge frühzeitig auf Antrag in Pension gehen, wenn sie zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand das 65. Lebensjahr vollendet haben und zusätzlich mindestens 45 Jahre mit versorgungsrechtlich relevanten Zeiten absolviert haben.

Eine Sonderregelung gilt für Beamte, die vor dem 01. Januar 1949 geboren wurden. Diese können sich auf Antrag mit Vollendung ihres 65. Lebensjahres ohne Versorgungsabschläge bei der Pension für Beamte in den Ruhestand versetzen lassen.

Beamtinnen und Beamte, die im Jahr 1949 auf die Welt gekommen sind, müssen hingegen eine stufenweise Anhebung ihrer Abschläge hinnehmen.

Wie wird die Beamtenpension besteuert?

Die Bezüge aus der Pension für Beamte unterliegen der Einkommenssteuer. Betriebsrenten und Beamtenpension werden steuerlich auf die gleiche Art behandelt. Das bedeutet, dass der gesamte Betrag, abzüglich eines Versorgungsfreibetrags, versteuert werden muss. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind abzugsfähig. 

Die Höhe des Versorgungsfreibetrags richtet sich nach dem Eintritt in die Pension und wird als fester Steuerfreibetrag für die Pensionsdauer festgelegt.

Wie hoch wird meine Rente als Beamter sein?

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