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Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse): Tabelle & Einstufung

Wenn Du keinen Autounfall bei Deiner Versicherung meldest, belohnt sie Dich dafür. Deine Schadenfreiheitsklasse steigt, und Du musst weniger zahlen. Wir erklären, wie Du Deine SF-Klasse berechnest, wie Du sie übertragen kannst und geben Tipps, wie Du eine möglichst günstige Schadenfreiheitsklasse bekommst.

Wie kann ich meine Schadenfreiheitsklasse berechnen?

Du kannst ganz einfach selbst Deine Schadenfreiheitsklasse berechnen. Du findest sie jedoch auch auf Deinem Versicherungsschein. Mit jedem unfallfreien Jahr steigt Deine SF-Klasse, wie Du der Schadenfreiheitsklasse-Tabelle entnehmen kannst.

Willst Du als Fahranfänger ein Auto versichern, wirst Du normalerweise in Klasse 0 dieser Rabattstaffel eingruppiert. Nach einem Jahr ohne Unfall kommst Du dann in Klasse 1. Wenn Du kannst, solltest Du deshalb drei Jahre warten, bis Du ein eigenes Auto kaufst. Als Fahranfänger, der schon drei Jahre lang einen Führerschein hat, kommst Du in die Klasse ½. So sparst Du schon einiges an Versicherungsprämie. Je nach Versicherung kann Deine Ersparnis 60 bis 100 Prozentpunkte betragen. Für diese Regelung gelten auch Zeiten, in denen Du zum Beispiel einen Motorrad- oder Moped-Führerschein hast.

Als Fahranfänger kannst Du auch sparen, wenn Du Dein Auto als Zweitwagen Deiner Eltern versichern lässt.

Schadenfreiheitsklasse-Tabelle

Schaden­freiheits­klasse unfallfreie Jahre Beitragssatz
SF 46-50 46-50 ca. 17 %
SF 41-45 41-45 ca. 18 %
SF 37-40 37-40 ca. 19 %
SF 31-36 31-36 ca. 20 %
SF 26-30 26-30 ca. 25 %
SF 16-25 16-25 ca. 35-30 %
SF 9-15 9-15 ca. 45-40 %
SF 5-8 5-8 ca. 55 - 50 %
SF 4 4 ca. 60 %
SF 3 3 ca. 70 %
SF 2 2 ca. 85 %
SF 1 1 ca. 100 %
SF ½ (Fahranfänger > 3 J. Fahrerlaubnis) ca. 100 - 140 %
SF S (Schadenklasse: Rückstufung von Versicherungsnehmern mit SF-Klasse 1) ca. 150-175 %
SF 0 (Fahranfänger < 3 J. Fahrerlaubnis) ca. 200-260 %
SF M (Malusklasse: Rückstufung von Fahranfängern mit SF-Klasse ½ oder 0 nach selbstverschuldetem Unfall) ca. 240-280 %

Schadenfreiheitsrabatt

Je nachdem, in welcher SF-Klasse Du bist, ergibt sich Dein Schadenfreiheitsrabatt. Der ist bei jeder Versicherung etwas anders. Wie viel Rabatt Du auf den Versicherungsbeitrag ungefähr bekommst, erfährst Du in dieser Tabelle.

SF-Klasse (schadenfreie Jahre) unfallfreie Jahre Rabatt auf den Beitrag
ab SF 46 ab 46 ca. 83++%
SF 41-45 41-45 ca. 82%
SF 37-40 37-40 ca. 81%
SF 31-36 31-36 ca. 80%
26-30 26-30 ca. 75%
SF 16-25 16-25 ca. 65-70%
SF 9-15 9-15 ca. 55-60%
SF 5-8 5-8 ca. 45-50%
SF 4 4 ca. 40%
SF 3 3 ca. 30%
SF 2 2 ca. 15%
SF 1 1 0%

Was bedeutet Schadenfreiheitsklasse?

Schadenfreiheitsklasse bedeutet, dass die Versicherung Dich dafür belohnt, wenn Du keinen Unfall gebaut hast oder einen Schaden nicht an die Versicherung meldest. Je länger Du unfallfrei fährst, desto besser ist Deine Einstufung und desto höher ist Dein Schadenfreiheitsrabatt. Die SF-Klasse gibt es bei Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen.

Wenn Du Dich in der Klasse 1 befindest und einen Schaden meldest, kommst Du in die Schadensklasse (Klasse S), und musst deutlich mehr zahlen. Noch teurer ist Deine Autoversicherung, wenn Du in die Malusklasse (Klasse M) zurückgestuft wirst: Die bekommst Du als Fahranfänger in den Klassen ½ oder 0, wenn Du einen Unfall gebaut hast, den Deine Versicherung reguliert.

Nach jedem Versicherungsjahr ohne Schaden kommst Du automatisch eine Klasse höher, Dein Beitrag verringert sich dementsprechend.

Welche Schadenfreiheitsklasse habe ich aktuell?

Deine aktuelle Schadenfreiheitsklasse hängt davon ab, wie lange Du ohne einen gemeldeten Unfall gefahren bist. Du kannst über unsere Schadenfreiheitsklasse-Tabelle selbst Deine Schadenfreiheitsklasse berechnen, Du findest Deine SF-Klasse aber auch auf Deinem Versicherungsschein. Du kannst Dich auch an den Kundenservice Deiner Autoversicherung wenden und nach Deiner Schadenfreiheitsklasse fragen.

Wann wird meine SF-Klasse angepasst?

Deine Schadenfreiheitsklasse wird automatisch jedes Jahr angepasst, wenn Du keinen Unfall an Deine Versicherung gemeldet hast. Wenn Du einen Unfall hattest und ihn an Deine Versicherung meldest, wirst Du im kommenden Versicherungsjahr zurückgestuft. Falls Du in einem Jahr mehrere Unfälle hattest, wirst Du ggf. mehrfach zurückgestuft.

Wie bei den Rabatten hat jede Versicherung auch eine andere Rückstufungstabelle. Wie viele Schadenfreiheitsklassen Du nach einem gemeldeten Unfall zurückgestuft wirst, kannst Du in Deinen Versicherungsbedingungen nachlesen.

Ein Beispiel

Wenn Du sieben Jahre lang unfallfrei gefahren bist, bist Du in Klasse 7 und zahlst je nach Versicherungskonditionen etwa 45 bis 50 Prozent des Beitragssatzes. Dann meldest Du einen Unfall, Deine Versicherung stuft Dich auf Schadenfreiheitsklasse 1 zurück. In dieser Klasse zahlst Du den vollen Beitragssatz, also etwa das Doppelte.

Wie können Schadenfreiheitsklassen übertragen werden?

Wer eine hohe Schadenfreiheitsklasse hat, der spart sehr viel Geld. Zurecht, denn er ist jahrelang ohne Unfall gefahren und hat daher der Versicherung weniger Kosten bereitet. Diese im Laufe der Jahre gesammelte Errungenschaft lässt sich auch zu einer neuen Autoversicherung mitnehmen oder an andere Personen übertragen. Außerdem ist es möglich, sich Fahrzeiten mit einem Dienstwagen oder Carsharing-Anbietern anrechnen zu lassen.

Versicherungswechsel

Häufig ist es sinnvoll, die Autoversicherung zu wechseln. Damit Deine Schadenfreiheitsklasse bei einem Wechsel nicht verloren geht, solltest Du sicherstellen, dass die neue Autoversicherung Deine bisherige Klasse übernimmt.

Viele Vergleichsportale zeigen Dir die Kosten der Versicherung ohne Rabatt. Deshalb ist es wichtig, dass Du beim Vergleich Deine aktuelle Schadenfreiheitsklasse angibst. Nur so erfährst Du, wie viel Deine neue Versicherung kostet. Um ganz sicher zu gehen, solltest Du bei der neuen Versicherung nachfragen und Dir bestätigen lassen, dass sie Deine bisherige Klasse übernimmt und welcher Rabatt damit verbunden ist.

Es wird lediglich Deine Schadenfreiheitsklasse übertragen, nicht der damit verbundene Rabatt, denn der kann von Versicherung zu Versicherung variieren. Auch Sonderrabatte kannst Du beim Wechsel verlieren. Deshalb lohnt sich ein genauer Versicherungsvergleich, bei dem Du die jeweiligen Konditionen überprüfst.

Wenn Du Dich für einen Tarif entschieden hast, forderst Du bei Deiner bisherigen Versicherung den Antrag zur Rabattübertragung an. Dann fragt Deine neue Versicherung die SF-Klasse von der alten ab und überträgt sie auf Deinen neuen Vertrag.

Vertragsunterbrechung

Es gibt viele Gründe, weshalb Du Deinen Autoversicherungsvertrag unterbrichst oder sogar kündigst: Weil Du einen längeren Auslandsaufenthalt hast, in eine Großstadt umziehst, in der Du kein Auto brauchst, oder weil Du Dir einfach vorübergehend kein Auto leisten kannst. Willst Du danach Deine Autoversicherung wieder aufnehmen, willst Du natürlich, wenn möglich, Deine Klasse mitnehmen. Ob das geht, hängt von der Dauer der Vertragsunterbrechung sowie von der Versicherung ab.

Unterbrechung bis zu einem halben Jahr

Unterbrichst Du Deine Autoversicherung nur für sehr kurze Zeit, behandeln die meisten Versicherer diese Zeit so, als hätte sie nie stattgefunden. Der Vertrag wird weitergeführt, aber Du hast die Beitragszahlungen gespart. Auch Deine Schadenfreiheitsklasse wird weiter so berechnet, als hätte es die Unterbrechung nicht gegeben.

Unterbrechung bis zu einem Jahr

Wenn Du Deine Autoversicherung länger als sechs Monate, aber kürzer als ein Jahr unterbrichst, läuft der Vertrag ebenso einfach so weiter. Der einzige Unterschied ist, dass die Versicherung in der Regel diese Zeit nicht in die Berechnung der Schadenfreiheitsklasse miteinbezieht. Deine Einstufung in eine bessere Klasse verzögert sich also um die Dauer der Unterbrechung.

Unterbrechung bis zu sieben Jahren

Bei einer Unterbrechung von einem bis sieben Jahren kommt es auf Deinen Autoversicherer an. Die Anbieter haben hier verschiedene Konditionen. Manche Versicherer behandeln den Vertrag so, als wäre er nur ein Jahr unterbrochen gewesen. Das heißt, die Berechnung Deiner SF-Klasse ruht einfach, und beginnt nach der Unterbrechung. Andere Versicherer stufen Dich für jedes Jahr der Unterbrechung zurück, Dein Vertrag verschlechtert sich also, Dein Beitrag steigt entsprechend.

Unterbrechung von mehr als sieben Jahren

Hast Du mehr als sieben Jahre lang kein Auto versichert, hängen die Konditionen ebenso von der Versicherung ab. Im schlimmsten Fall hast Du alle Rabatte verloren und fängst in derselben Klasse an wie ein Fahranfänger – in Klasse ½ oder sogar 0. Manchmal wird jedoch auch Deine frühere Klasse übernommen. Da sich hier die Konditionen der Versicherer sehr unterscheiden, solltest Du schon beim Vertragsabschluss überprüfen, welche Regelung Deine neue Versicherung im Falle einer Vertragsunterbrechung bietet.

andere Personen

Es ist auch möglich, die über die Jahre erworbene Klasse an andere Personen zu übertragen. Bei Kindern und Ehepartnern geht das meistens ohne Probleme, viele Versicherer lassen auch Enkel oder Lebensgefährten zu. Erkundige Dich bei Deiner Versicherung, welche Möglichkeiten es gibt.

Bei manchen Versicherungen ist es auch Bedingung, dass die Person, an die die Klasse übertragen werden soll, regelmäßig mit dem entsprechenden Auto gefahren ist. Einige Versicherer verlangen zusätzlich, dass die Person als Hauptfahrer gemeldet war.

Wichtig zu beachten ist, dass die Person, die den SF-Rabatt übertragt, diesen unwiderruflich verliert. Deshalb solltest Du ihn nur abgeben, wenn Du ihn wirklich nicht mehr brauchst. Bei mehreren Autos wird nur die SF-Klasse eines Vertrages übertragen: Übertragen Eltern ihrem Kind die Klasse ihres Zweitwagens, verlieren sie nur diese Klasse. Der Vertrag für den Erstvertrag hat damit nichts zu tun, die entsprechende Klasse bleibt bestehen.

Wenn Eltern oder Großeltern aus Altersgründen nicht mehr fahren wollen oder können, ist es meist möglich, die Schadenfreiheitsklasse innerhalb von zwölf Monaten nach Kündigung an einen nahen Verwandten zu übertragen. Das geht auch, wenn die Person verstorben ist und das Auto in der Familie vererbt wird.

Allerdings kannst Du nur so viele Schadenfreiheitsklassen übernehmen, wie Du selbst hättest erreichen können. Wenn Du Deinen Führerschein erst seit drei Jahren hast, kannst Du höchstens den Rabatt für drei Jahre übernehmen, auch wenn die übertragende Person seit 25 Jahren unfallfrei gefahren ist. Deshalb lohnt es sich nicht, eine Schadenfreiheitsklasse einem Fahranfänger zu übertragen. Die übrigen Jahre verfallen dann.

Die Übertragung der Klasse ist außerdem nur bei der Kfz-Haftpflichtversicherung oder einer Vollkasko-Versicherung möglich. Bei Teilkaskoversicherungen gibt es keine Schadenfreiheitsklasse.

Dienstwagen

Für Zeiten, in denen Du einen Dienstwagen gefahren bist, gibt es besondere Vorschriften. Denn in der Regel hast Du nichts davon, wenn Du jahrelang unfallfrei einen Dienstwagen gefahren bist und dann ein eigenes Auto versichern willst. Meist bekommst Du dann eine sehr schlechte Einstufung.

Das kannst Du umgehen, wenn Du von Anfang an mit Deinem Arbeitgeber vereinbarst, dass Du die erworbene Einstufung mitnehmen kannst. Die Versicherung des Firmenwagens muss dem zustimmen, da sie Deine Daten pflegen muss. Wenn Du dann den Job wechselst und den Dienstwagen nicht mehr hast, kannst Du immerhin die Schadenfreiheitsklasse zu einem eigenen Auto mitnehmen.

Manchmal ist es sogar möglich, dass Du als Angestellter zunächst Deine privat erworbene SF-Klasse auf den Firmenwagen überträgst und, wenn Du diesen nicht mehr fährst, ihn wieder auf Dein privates Auto mitnimmst. Dann wird Deine Klasse jedoch auch herabgestuft, wenn Du einen Unfall baust. Dann kann es günstiger sein, Du lässt Deinen persönlichen Vertrag ruhen und aktivierst ihn erst wieder, wenn Du keinen Firmenwagen mehr hast.

Carsharing

Wenn Du noch kein eigenes Auto versichert hast, aber jahrelang Carsharing-Angebote genutzt hast, kannst Du auch diese Zeiten nutzen. Wenn Du eine eigene Autoversicherung abschließt, solltest Du sicherstellen, dass Deine Versicherung solche Zeiten akzeptiert. Dann brauchst Du vom Carsharing-Anbieter eine Bestätigung der Nutzungszeiten und kannst so deutlich günstiger einsteigen als in der üblichen Klasse ½. Das ist häufig eine sehr gute Möglichkeit, wenn Du keine Klasse von einem Familienmitglied übertragen bekommen kannst.

Wie bekomme ich eine günstige Schadenfreiheitsklasse?

Es gibt verschiedene Wege, eine möglichst günstige Schadenfreiheitsklasse – und damit möglichst hohe Rabatte auf die Beitragshöhe – zu erlangen. Eine Möglichkeit ist, wie beschrieben, die Übertragung der SF-Klassen. Doch Du kannst auch Reparaturen selbst zahlen, Dein Auto als Zweitwagen versichern oder entstandene Kosten mit der Versicherung teilen, um eine möglichst gute SF-Einstufung zu bekommen und so den Beitragssatz der Autoversicherung so niedrig wie möglich zu halten.

Reparatur selbst zahlen

Die Schadenfreiheitsklasse gibt an, wie viele Jahre Du unfallfrei gefahren bist – oder einen Schaden selbst bezahlt hast. Eine Rückstufung nach einem von der Versicherung regulierten Schaden bedeutet oft, dass Deine Beiträge im folgenden Jahr stark steigen. Es dauert Jahre, bis Du wieder in derselben Klasse bist. Deshalb kann es für Dich günstiger sein, den Schaden selbst zu zahlen.

Wie viel Schadenfreiheitsrabatt Du genau verlierst, wenn Du einen Schaden meldest, kannst Du Deinen Versicherungsbedingungen entnehmen. Aus der SF-Klasse 35 kannst Du zum Beispiel in die Klasse 20 zurückgestuft werden, wenn Du in der Klasse 10 warst, wirst Du nach einem Unfall beispielsweise in Klasse 3 eingestuft. Um das zu erfahren, musst Du zunächst Deine Schadenfreiheitsklasse ermitteln und dann durch die Versicherungstabelle entnehmen, wie weit Du zurückgestuft werden würdest.

Ob es sich lohnt, den Schaden selbst zu zahlen, muss Deine Versicherung auf Nachfrage ausrechnen. Es gibt jedoch Richtwerte, an denen Du Dich orientieren kannst:

  • Kfz-Haftpflichtschaden: Falls du an einem anderen Auto einen Schaden verursachst, ist es bis etwa 1.500 Euro Schadenssumme für Dich günstiger, ihn selbst zu zahlen.
  • Kfz-Vollkaskoschaden: Bis zu einer Summe von etwa 1300 Euro lohnt es sich, wenn Du den Schaden am eigenen Auto selbst bezahlst.

Das sind jedoch nur Richtwerte. Bei Deinem Unfall kann es, je nach Versicherungskonditionen, anders sein. Deshalb solltest Du unbedingt bei der Versicherung anfragen. Manche Versicherer informieren Dich sogar von sich aus, wenn es sich lohnt, den Schaden zu zahlen.

Experten raten dazu, als Autofahrer immer etwa 3.000 Euro zur Verfügung zu haben, um bei unvorhersehbaren Unfällen die Schäden bezahlen zu können. Wenn Du einen Unfall verursacht hast, wird sich Dein Unfallgegner in der Regel an Deine Versicherung wenden und sich nicht darauf einlassen, dass Du den Schaden direkt bezahlst.

Doch Du kannst Deine Einstfugung bei der Versicherung immer noch retten. Zumindest bei den meisten Versicherern ist es möglich, den Schaden sozusagen zurückzukaufen. Deine Versicherung reguliert den Schaden, und dann hast Du sechs oder zwölf Monate Zeit, die Kosten zu übernehmen.

Du musst also nicht sofort entscheiden, ob Du den Schaden zahlst. Es wäre ziemlich ärgerlich, wenn Du ihn zurückkaufst und kurze Zeit später noch einen Unfall baust. Dann wirst Du dennoch zurückgestuft, das bezahlte Geld für den ersten Schaden bekommst Du jedoch nicht zurück. Durch die sechs- oder zwölfmonatige Frist hast Du auch Zeit, Geld zu sparen, um den Schaden zu übernehmen.

als Zweitwagen versichern

Wenn Du neben Deinem Erstwagen Dein Auto – oder Dein Motorrad oder Wohnmobil – als Zweitwagen versicherst, kannst Du sehr viel Geld sparen. Allerdings musst Du die richtige Versicherung finden, die Dir gute Konditionen für Deinen Zweitwagen bietet.

Denn ohne Sonderkonditionen würde Dein Zweitwagen häufig in der relativ teuren Klasse ½ eingestuft. Einige Versicherungen bieten Dir die SF-Klassen 2 oder 3 an, andere versichern ihn sogar in derselben Klasse wie Deinen Erstwagen.

Allerdings sind solche Einstufungen keine „echten“ Schadenfreiheitsklassen, sondern lediglich Rabatte. Bei einem Wechsel der Autoversicherung würdest Du in die Klasse eingestuft werden, die Du tatsächlich im Laufe der Zeit erfahren hast.

Wenn Du zwei Saisonautos hast – eins für den Sommer, eins für den Winter – ist es sinnvoll, dass sich die Autos das Jahr genau teilen. Ein Zweitwagen sollte mindestens sechs Monate im Jahr zugelassen sein, denn sonst wirst Du nicht in eine der besseren Schadenfreiheitsklassen hochgestuft.

Die günstigste Versicherung des Zweitwagens muss übrigens nicht dieselbe sein wie beim Erstwagen. Es lohnt sich, hier einen genauen Vergleich der Angebote zu machen.

Kosten mit Versicherung teilen

Wenn Du in einem Jahr mehrere Unfälle gebaut hast, kannst Du Dir die Kosten mit der Versicherung teilen. Das lohnt sich vor allem, wenn es sich um einen größeren sowie kleinere Unfälle handelt. Du lässt die Versicherung den teuersten Schaden zahlen, den oder die anderen, kleinen, zahlst Du selbst. So wirst Du zwar für den teuren Schaden zurückgestuft, jedoch für die anderen Schäden nicht.

Rabattschutz-Option

Wenn Du bei Deiner Kfz-Versicherung eine gute Schadenfreiheitsklasse behalten willst, kannst Du Dich auch für die Rabattschutz-Option entscheiden. Das heißt, dass Du mindestens einen Schaden pro Jahr melden kannst, ohne dass Deine SF-Klasse zurückgestuft wird. Allerdings musst Du Dich dadurch an Deinen Versicherer binden. Wechselst Du Deine Autoversicherung, würdest Du so eingestuft, als hättest Du den Rabattschutz nicht gehabt.

Der Rabattschutz wird in der Regel nur Fahrern angeboten, die mindestens 23 Jahre alt sind und vier Jahre unfallfrei gefahren sind. Außerdem macht ein Rabattschutz die Versicherung natürlich teurer – der Versicherer lässt sich diese Option etwas kosten. Im Schnitt steigen Deine Kosten durch den Rabattschutz um 15 bis 20 Prozent. Bei manchen Anbietern sind es jedoch auch 30 Prozent – ein Vergleich ist lohnenswert.

Ein Rabattschutz ist sinnvoll für alle, die kleinere Unfälle nicht ausschließen können. Außerdem solltest Du ihn nur abschließen, wenn Du in einer niedrigen Schadenfreiheitsklasse bist. Wenn Du nach vielen unfallfreien Jahren bereits in einer der höheren SF-Klassen bist, macht sich eine Rückstufung nach einem Unfall weniger stark bemerkbar als in einer niedrigeren Klasse.

Wie funktioniert die Rückstufung nach einem Unfall?

Meldest Du Deiner Haftpflicht- oder Vollkasko-Versicherung einen Schaden, wird sie Dich fürs nächste Versicherungsjahr zurückstufen. Diese Rückstufung funktioniert nach einer Schadenfreiheitsklasse-Tabelle, die von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist.

Nach einem Unfall stuft Dich die Haftpflicht-Versicherung in der Regel schlechter ein als die Vollkasko-Versicherung. Bist Du beispielsweise in Klasse 13 und meldest einen Schaden, stuft Dich eine Haftpflicht-Versicherung beispielsweise in die Klasse 5, während Dich eine Vollkasko-Versicherung in Klasse 8 zurückstuft. Ab vier Schäden in einem Jahr oder wenn Du zuvor in der Klasse S oder 0 warst, kommst Du in Klasse M, die Malusklasse.

Vor allem in den niedrigeren Schadenfreiheitsklassen macht sich eine Rückstufung preislich bemerkbar: Am Anfang steigen die Rabatte deutlich mit jeder nächsten Klasse, dementsprechend mehr musst Du bezahlen, wenn Du aus einer der mittleren in eine der niedrigere SF-Klassen eingestuft wirst. Steigst Du aus einer der höheren SF-Klassen in eine mittlere ab, ist der Unterschied weniger stark.

Wann lohnt sich der Wechsel der Kfz-Versicherung?

Es kann sich lohnen, nach einem Unfall die Versicherung zu wechseln. Wenn Deine Autoversicherung einen Schaden reguliert hat, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt sowohl für Haftpflicht- als auch für Vollkaskoversicherungen. Du kannst den bestehenden Vertrag innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen kündigen. Zu viel bezahlte Prämien bekommst Du zurückerstattet. Am besten kündigst Du den Vertrag postalisch per Einschreiben, damit Du die rechtzeitige Kündigung notfalls nachweisen kannst.

Allerdings solltest Du Dich unbedingt noch vor der Kündigung um eine neue Versicherung kümmern. Eine Kaskoversicherung kann Dich, anders als eine Haftpflichtversicherung, ablehnen. Wenn der Versicherer bei der Prüfung feststellt, dass in der Vergangenheit viele teure Unfälle reguliert wurden, wird er Dich womöglich nicht versichern.

Zwar kannst Du eine Rückstufung nach einem gemeldeten Unfall nicht verhindern, indem Du die Versicherung wechselst, weil die neue Versicherung Deine bisherige Schadenfreiheitsklasse ermitteln wird. Doch ein Wechsel kann sich dennoch lohnen, wenn Du in einem Vergleich ein günstigeres Angebot findest.

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