Du bist hier

Hausratversicherung: Vergleich der Anbieter

Mit einer Hausratversicherung ist Dein Hab und Gut gegen Diebstahl und Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm oder Hagel abgesichert. Du fragst Dich, ob eine Hausratversicherung sinnvoll ist und wie Du einen günstigen Anbieter findest? Dieser Artikel verrät Dir, wie Du schon mit einer geringen monatlichen Investition optimal abgesichert bist und beruhigt schlafen kannst.

Welche Hausratversicherung ist die beste?

Wenn Du Deinen Hausrat versichern willst, hast Du die Wahl zwischen einigen hundert Tarifen. Ziemlich mühsam, sich durch so ein Dickicht an Angeboten zu kämpfen!

Zum Glück gibt es einen einfacheren Weg: Welche Hausratversicherung im Vergleich am besten abschneidet, kannst Du mit unserem Online-Tarifrechner rasch und einfach herausfinden. Nachdem Du ein paar Angaben zu Deinen Wohnverhältnissen und Deinem Bedarf gemacht hast, vergleicht der Tarifrechner automatisch alle in Frage kommenden Tarife bezüglich Leistung und Kosten. Das Ergebnis erhältst Du sofort online. So findest Du mit geringem Zeitaufwand eine leistungsstarke und zugleich günstige Hausratversicherung! Selbstverständlich ist der Hausratversicherung-Vergleich kostenlos und völlig unverbindlich.

Was ist eine Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung kommt für Sachschäden innerhalb der eigenen vier Wände auf. Versichert ist der sogenannte Hausrat. Das sind die meisten beweglichen Gegenstände, die sich in einem Haus oder einer Wohnung befinden, wie beispielsweise

  • Möbel
  • Haushaltsgeräte
  • Elektrogeräte
  • Kleidung
  • Nahrungsmittel

Die Hausratversicherung erstattet den Wiederbeschaffungswert (Neuwert) der versicherten Gegenstände, wenn durch bestimmte Ursachen wie Diebstahl oder Feuer ein Schaden eintritt. Das heißt, sie kommt für die Kosten auf, die entstehen, wenn Du Deine Besitztümer in der gleichen Art und Qualität neu kaufen musst. Falls eine Reparatur möglich ist, übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten. Der große Vorteil: Es wird Dir nicht bloß der aktuelle Wert Deiner Sachen ersetzt, der beispielsweise bei alten Elektrogeräten gegen Null gehen kann!

Für wen ist eine Hausratversicherung sinnvoll?

Ob Ledersofa, Flachbildschirm, Schmuck oder Stereoanlage: In den meisten Häusern und Wohnungen sammeln sich mit der Zeit hohe Sachwerte an. Eine Hausratversicherung lohnt sich daher grundsätzlich für jeden! Doch wie jede Versicherung kostet sie natürlich Geld. Du fragst Dich daher, ob Du eine Hausratversicherung wirklich brauchst?

Falls Du nur wenig oder zumindest keinen wertvollen Hausrat besitzt und Schäden im Ernstfall aus eigener Tasche begleichen kannst, kannst Du auf eine Hausratversicherung auch verzichten. Bedenken solltest Du, dass es beispielsweise nach einem Brand zu einem Totalschaden kommen kann. Du musst dann nicht nur Möbel und Einrichtungsgegenstände, sondern auch Bekleidung, Geschirr, Haushaltsgeräte und Bücher komplett neu anschaffen. Auch wenn diese Gegenstände für sich genommen nur einen geringen Wert haben, können insgesamt trotzdem hohe Summen zusammenkommen! Und: Oft beschränkt sich der finanzielle Schaden nicht auf die zerstörten Gegenstände, sondern es kommen weitere Folgekosten hinzu, etwa für die Aufräumarbeiten nach einem Brand. Auch dafür springt eine Hausratversicherung ein.

Du solltest Dir also überlegen, ob Du die anfallenden Kosten nach einem Totalschaden aus eigener Kraft stemmen kannst. Falls nicht, dann ist eine Hausratversicherung sinnvoll, um eine existentielle Bedrohung zu vermeiden. Doch selbst wenn Du die nötigen finanziellen Mittel auf der Kante hast, wirst Du im Ernstfall froh sein, wenn Dir die Versicherung nach einem Unglück den materiellen Schaden ersetzt. Denn sonst musst Du womöglich Dein mühsam Erspartes in den Neukauf Deiner gesamten Wohnungseinrichtung stecken.

Die gute Nachricht ist, dass eine Hausratversicherung bereits um kleines Geld zu haben ist. Günstige Tarife beginnen bei rund 2 bis 3 Euro pro Monat. Du musst also keine Unsummen dafür ausgeben, um Dein Hab und Gut optimal abzusichern!

Was deckt eine Hausratversicherung ab?

Wie umfangreich der Versicherungsschutz ist, kann bei jedem Anbieter etwas unterschiedlich sein - die Details werden immer im Versicherungsvertrag festgelegt. Neben dem Basisschutz bieten die Versicherungen sogenannte Premium- oder Komfort-Tarife an, die zusätzliche Leistungen enthalten, aber auch mehr kosten. Im Folgenden erfährst Du,

  • welche Gegenstände versichert sind
  • welche Bereiche des Hauses eingeschlossen sind
  • bei welchen Schäden die Hausratversicherung einspringt
  • welche Arten von Kosten sie übernimmt

Was zählt als Hausrat?

Basisschutz

Salopp gesagt zählt zum Hausrat alles, was nicht niet- und nagelfest ist. Versichert ist in der Regel Folgendes:

  • Einrichtungsgegenstände: Möbel, Teppiche, Vorhänge und Bilder haben meist hohen Wert. Durch die Hausratversicherung sind sie geschützt, wenn sie etwa durch ein Feuer oder nach einem Wasserrohrbruch ein Fall für den Sperrmüll sind.
  • Gebrauchsgegenstände: Dazu zählen die meisten Gegenstände, die Du daheim aufbewahrst und regelmäßig nutzt, wie etwa Kleidung, Geschirr, Haushaltsgeräte, Elektrogeräte, Bücher und Werkzeuge.
  • Lebensmittel und Vorräte: Meistens sind auch Nahrungs- und Genussmittel geschützt, also z.B. Lebensmittel-Vorräte oder Weinflaschen, die Du in den Schränken lagerst.
  • Bargeld und Wertgegenstände: Ebenfalls versichert sind Bargeld und Wertgegenstände wie Schmuck, Uhren, teure Kunstgegenstände, Antiquitäten oder eine wertvolle Briefmarken-Sammlung. Viele Versicherungen erstatten Dir aber nicht den vollen Wert, sondern nur einen bestimmten Anteil, der im Schnitt bei 20 Prozent liegt. Manchmal ist der Erstattungsbetrag auch durch eine bestimmte Obergrenze gedeckelt.
  • Antennen und Markisen: Mit eingeschlossen sind auch fix verbaute Markisen und Antennenanlagen, sofern sie nur zu Deiner Wohnung gehören.
  • Sonstige Gegenstände: Darüber hinaus zählen zum Hausrat weitere Gegenstände wie Kfz-Zubehör oder Sportgeräte. Kurios, aber wahr: Sogar Haustiere gelten oft als Hausrat.

Optionale Leistungen

Normalerweise nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen sind:

  • Gebäudebestandteile: Dazu zählen etwa fest verbaute Einbauküchen oder Parkettböden.
  • Hausrat von Mietern: Wenn Du ein Zimmer vermietet hast, zählt das Eigentum des Mieters nicht zum versicherten Hausrat.
  • Manche Versicherungen bieten an, diese Gegenstände gegen einen Aufpreis mitversichern zu lassen. Das ist beispielsweise sinnvoll, wenn Du Dir eine teure Einbauküche oder edle Naturholzböden geleistet hast.

Welche Bereiche des Hauses sind versichert?

Basisschutz

Üblicherweise übernimmt eine Hausratversicherung Schäden an folgenden Orten:

  • Haus oder Wohnung: Als Versicherungsort gilt in erster Linie der Innenbereich eines privat genutzten Hauses oder einer Wohnung, also sämtliche Wohnräume, Dachgeschoß und Keller.
  • Balkon, Loggia und Terrasse: Meist sind auch Balkone und Terrassen geschützt, die unmittelbar an die Wohnung angrenzen. Die Hausratversicherung übernimmt Schäden an Gegenständen, die sich normalerweise dort befinden, etwa wenn Balkonmöbel durch Hagel beschädigt werden.
  • Garage: Versichert sind auch Gegenstände, die Du in einer versperrbaren Garage aufbewahrst. Der Schutz beschränkt sich meist auf Garagen, die sich in unmittelbarer Nähe zum versicherten Haus bzw. der Wohnung befinden. Eine angemietete Garage in einer anderen Gasse ist also nicht mehr eingeschlossen.
  • Gemeinschaftsräume: Wenn Du in einer Mietswohnung oder einem Mehrfamilienhaus wohnst, sind vielfach auch Gegenstände in Gemeinschaftsräumen geschützt. Dazu zählen beispielsweise ein Keller, Fahrradraum oder eine Waschküche.
  • Arbeitszimmer: Der Versicherungsschutz gilt zudem für Dein privat genutztes Arbeitszimmer, sofern man es ausschließlich über Deine Wohnung betreten kann.

Optionale Leistungen

Die folgenden Orte sind meist nicht standardmäßig versichert, können aber gegen Aufpreis eingeschlossen werden:

  • Gebäude: Viele Versicherer bieten eine Hausratversicherung gemeinsam mit einer Gebäudeversicherung an. Ein solches Kombi-Paket aus einer Hand kann sinnvoll sein, weil bei vielen Schadensfällen (etwa einem Brand) nicht nur der Hausrat, sondern auch die Gebäudesubstanz betroffen ist.
  • Garten: Du kannst auch das übliche Garteninventar wie Gartenmöbel oder Blumentöpfe versichern lassen, etwa gegen Schäden bei Sturm und Hagel. Vorsicht, der Versicherungsschutz gilt in der Regel nur für Gegenstände, die sich normalerweise im Garten befinden! Wenn Du Fahrrad oder Kinderwagen im Garten unversperrt stehen lässt und sie gestohlen werden, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten nicht.
  • Krankenzimmer oder Hotelzimmer: Schließt Du eine sogenannte Außenversicherung ab, dann greift die Hausratversicherung auch, wenn Du beispielsweise im Krankenhaus liegst oder verreist. Du erhältst dann eine Entschädigung für Gegenstände, die Dir gestohlen werden. Wertsachen und Bargeld sind außerhalb der eigenen vier Wände meist nicht versichert!
  • Auto: Du kannst als Zusatzoption auch Gegenstände versichern lassen, die sich im Auto befinden, z.B. gegen Diebstahl. Der Schutz gilt in der Regel nicht für Wertsachen wie Geld oder Kreditkarte!

Welche Gefahren sind versichert?

Basisschutz

Die folgenden Gefahrenquellen deckt normalerweise jede Hausratversicherung ab:

  • Brand: Wenn es zu einem Wohnungsbrand kommt, etwa durch einen kaputten Herd, können große Teile der Einrichtung ein Raub der Flammen werden. Mit eingeschlossen sind Schäden, die durch Rauch und Ruß entstehen, sowie Folgeschäden durch Löschwasser.
  • Blitzschlag: Verursacht ein Blitzschlag einen Brand, kommt die Hausratversicherung dafür auf. Überspannungsschäden an Elektrogeräten sind dagegen nicht immer versichert!
  • Explosionen und Implosionen: Wenn ein Gas- oder Öltank explodiert, kann das katastrophale Schäden zur Folge haben. Das Gleiche gilt für sogenannte Implosionen. Beispielsweise kann ein Fernseher durch einen inneren Unterdruck implodieren, die Folgen sind ähnlich schwerwiegend wie bei einer Explosion.
  • Leitungswasser: Tritt durch ein Leck in einer Leitung Wasser aus, können Teppiche oder Möbel schwer beschädigt werden. Besonders fatal ist es, wenn eine Rohrleitung bricht, während Du gerade im Urlaub bist. Für die entstandenen Schäden kommt die Hausratversicherung auf.
  • Sturm und Hagel: Schwere Unwetter können auch im Inneren eines Hauses Schäden anrichten, etwa wenn ein Sturm ein Fenster aufdrückt oder das Dach beschädigt. In solchen Fällen übernimmt die Hausratversicherung die Kosten. Achtung: Wenn Du ein Fenster oder eine Tür offen gelassen hast, bekommst Du den Schaden leider nicht ersetzt!
  • Einbruchdiebstahl und Raub: Laut Kriminalstatistik werden in Deutschland auf 100.000 Einwohner 188 Wohnungseinbrüche verzeichnet. Wenn Langfinger bei Dir zu Hause etwas mitnehmen, bekommst Du es durch die Hausratversicherung ersetzt. Die Versicherung leistet auch Hilfe, wenn Dir der Schlüssel geklaut wird und anschließend etwas wegkommt oder wenn Dich ein Einbrecher mit vorgehaltenem Messer zur Herausgabe Deiner Wertgegenstände zwingt.
  • Vandalismus: Falls ein Einbrecher die Vitrine einschlägt oder Elektrogeräte nicht mitnimmt, sondern mutwillig zerstört, werden Dir die Schäden ebenfalls durch die Hausratversicherung ersetzt.

Optionale Leistungen

Zusätzlich kannst Du folgende Risiken versichern lassen:

  • Elementarschäden: Damit sind Schäden durch Naturgewalten wie Überschwemmungen, Erdrutsche, Lawinen oder Erdbeben gemeint. Sie sind durch den Basisschutz einer Hausratversicherung nicht gedeckt. Gegen einen Aufpreis kannst Du Deinen Hausrat auch gegen diese Gefahren versichern. Gerade in typischen Überschwemmungsgebieten ist das aber teuer! Denn die Versicherungen berücksichtigen bei der Prämien-Berechnung das jeweilige Standort-Risiko. Oft ist zudem ein Selbstbehalt vorgesehen.
  • Glasbruch: Durch eine Glasbruch-Klausel sind Schäden an Vitrinen, Glastischen, Spiegeln, Glaskeramik-Kochplatten, Aquarien oder Terrarien gedeckt. Ob diese Zusatzklausel bei einer Hausratversicherung sinnvoll ist, hängt davon ab, wieviele solcher Glasflächen Du in Deiner Wohnung hast.
  • Fahrraddiebstahl: In der Basis-Variante ist Dein Fahrrad nur dann geschützt, wenn es in der Wohnung oder einem Fahrradkeller abgestellt war. Gegen einen Aufpreis gilt der Versicherungsschutz auch draußen, beispielsweise wenn das Fahrrad am Bahnhof oder einem öffentlichen Abstellplatz steht.
  • Sengschäden: In vielen Basis-Versicherungsverträgen sind zwar Feuerschäden, aber keine sogenannten Sengschäden eingeschlossen. Das sind Schäden, die durch eine große Hitzeeinwirkung entstehen, beispielsweise durch eine schwelende Zigarette.
  • Überspannungsschäden: Durch einen Blitzschlag können Elektrogeräte zu Schaden kommen. Dieses Risiko ist im Standard-Tarif nicht immer abgesichert.
  • Wasseraustritt aus Behältnissen: Der Basisschutz einer Hausratversicherung schließt nur Schäden durch ein Leck in einer Wasserleitung ein. Hast Du Aquarien oder ein Wasserbett, kann diese Zusatzklausel sinnvoll sein.
  • Trickdiebstahl: Von Trickdiebstahl spricht man, wenn sich Kriminelle durch eine Täuschung Zutritt zur Wohnung verschaffen. Sie geben sich beispielsweise als Handwerker aus und stehlen in einem unbeobachteten Moment Wertsachen. Trickdiebstahl ist nur bei manchen Premium-Tarifen eingeschlossen.

Welche Kosten sind versichert?

Basisschutz

Eine Hausratversicherung erstattet Dir die Wiederbeschaffungskosten oder Reparaturkosten, wenn versicherte Gegenstände zerstört oder beschädigt werden. Darüber hinaus deckt zahlreiche Folgekosten ab, die nach einem Schadensfall entstehen. In der Regel übernimmt die Hausratversicherung diese Kosten:

  • Aufräumkosten: Oft sind die Kosten für das Aufräumen und Entsorgen kaputter Gegenstände höher als der Wiederbeschaffungswert! Das gilt beispielsweise nach einem Hausbrand, wenn ein Großteil des Inventars ein Fall für die Mülldeponie ist.
  • Transport- und Lagerkosten: Wenn der Schaden so groß ist, dass Du Deine Wohnung nicht mehr nutzen kannst, musst Du auch die dort gelagerten Sachen vorübergehend woanders aufbewahren. Dafür können erhebliche Kosten anfallen.
  • Hotelkosten: Im schlimmsten Fall musst Du für einige Zeit ins Hotel ziehen, weil Deine Wohnung nach einem Brand oder einer Explosion unbewohnbar geworden ist. Auch dafür kommt die Hausratversicherung auf.
  • Schlossänderungskosten: Wenn etwa nach einem Diebstahl Schlüssel abhanden gekommen sind oder Schlösser ausgetauscht werden müssen, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten.
  • Bewachungskosten: Sind Türen oder Schlösser kaputt oder Gebäudeteile zerstört, kann es sein, dass das Haus oder die Wohnung zur Sicherung vorübergehend bewacht werden muss.
  • Reparaturkosten bei Gebäudeschäden: Hat ein Einbrecher beispielsweise Türen oder Fenster zerstört, werden Dir die Reparaturkosten ersetzt. Auch die Instandsetzungskosten nach einem Wasserrohrbruch übernimmt die Versicherung.

Wichtig: Je nach Tarif kann es sein, dass die Hausratversicherung diese Kosten nur bis zu einer gewissen Höchstgrenze übernimmt. Eine leistungsstarke Versicherung sollte die Kosten in voller Höhe übernehmen.

Optionale Leistungen

Manche Versicherungen übernehmen auch weitere Kosten, die nach einem Schadensfall entstehen können, wie etwa:

  • Datenrettungskosten, wenn PC oder Laptop zerstört wurden
  • Kosten für ein Sachverständigen-Gutachten
  • Löschkosten
  • Tierarztkosten

Für diese Zusatzklauseln bezahlst Du meist höhere Prämien. Achte beim Hausratversicherung-Vergleich darauf, ob Du diese Leistungen wirklich brauchst oder ob sie Deine Prämie nur unnötig verteuern!

Wofür kommt eine Hausratversicherung nicht auf?

Die meisten Versicherungen schließen Risiken und Schadensfälle aus, die entweder schwer kalkulierbar sind oder für die normalerweise eine andere Versicherung aufkommt. Nicht abgedeckt ist mit einer Hausratversicherung:

  • Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie: Wie allgemein in der Versicherungsbranche üblich, sind Schadensfälle infolge von Krieg oder Atomunfällen ausgeschlossen.
  • Nicht bezugsfertige Gebäude: Die Hausratversicherung greift nicht, solange ein Gebäude noch im Bau befindlich ist - das gilt auch für Gebäudeteile wie beispielsweise eine Garage.
  • Gewerblich genutzter Hausrat: Wenn Du beispielsweise Arbeitsgeräte oder Maschinen bei Dir daheim lagerst, die Du gewerblich nutzt, sind diese nicht über die Hausratversicherung geschützt.
  • Einfacher Diebstahl: Die Hausratversicherung greift nur, wenn ein Dieb in die Wohnung oder das Haus einbricht. Wird Dir draußen auf der Straße die Handtasche gestohlen, handelt es sich nicht um einen Versicherungsfall.
  • Kraftfahrzeuge: Wenn Dein Auto in der Garage steht und Dir dort beispielsweise gestohlen wird, ist nicht die Hausratversicherung zuständig, sondern eine Seite: 6 von 11 Kfz-Kasko-Versicherung.

Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?

In der Basis-Variante kommt die Hausratversicherung auch nicht für Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten auf. Als grob fahrlässig gilt beispielsweise:

  • eine Tür unversperrt zu lassen, wenn man das Haus verlässt
  • ein Fenster offen oder gekippt zu lassen, wenn man das Haus verlässt
  • eine brennende Kerze unbeaufsichtigt zu lassen
  • einen Herd oder ein Bügeleisen eingeschaltet zu lassen, wenn niemand zu Hause ist

Du kannst Schäden durch grobe Fahrlässigkeit aber optional versichern lassen. Dadurch wird die Prämie zwar teurer. Die Klausel kann aber trotzdem sinnvoll sein, denn eine Unachtsamkeit ist schnell geschehen und Du ersparst Dir in Zweifelsfällen Streit mit der Versicherung. Bei manchen Tarifen werden die Kosten in voller Höhe übernommen, bei anderen nur bis zu einer gewissen Grenze. Von grober Fahrlässigkeit zu unterscheiden ist absichtliches Handeln. Wenn Du Deine Wohnung absichtlich in Brand steckst, ist der Schaden selbstverständlich niemals durch die Versicherung gedeckt!

Was kostet eine Hausratversicherung?

Über den Daumen gepeilt kannst Du eine günstige Hausratversicherung bereits ab 2 bis 3 Euro monatlich abschließen. Was Du konkret zahlst, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Wohnort: Die Versicherungen berücksichtigen das jeweilige Schadensrisiko an Deinem Wohnort. Beispielsweise ist das Einbruchsrisiko in Großstädten höher als in einer Kleinstadt oder am Land. Die meisten Versicherungen haben ein eigenes System an Tarifzonen, die dem jeweiligen Standort-Risiko entsprechen.
  • Leistungsumfang: Oft kannst Du Dir den genauen Leistungsumfang nach dem "Baukasten-Prinzip" selbst zusammenstückeln. Je umfassender Du geschützt sein willst, desto mehr bezahlst Du für die Hausratversicherung. Wähle die Zusatzleistungen daher sorgsam aus und überlege Dir, in welchen Bereichen entweder das Risiko hoch oder der materielle Schaden im Ernstfall groß ist.
  • Selbstbehalt: Falls Du auf eine günstige Hausratversicherung Wert legst, lohnt sich ein Tarif mit Selbstbeteiligung. Denn die Prämien sind meistens deutlich günstiger, wenn Du im Schadensfall auch selbst etwas beisteuerst. Wenn die Schadenssumme hoch ist, macht dieser Selbstbehalt nur einen verschwindenden Anteil aus! Gegen schwere Schäden bist Du also trotzdem gut abgesichert.
  • Entschädigungsgrenzen: Für bestimmte Kosten können im Versicherungsvertrag Obergrenzen vereinbart sein. Sehr oft ist das bei Bargeld oder Wertgegenständen der Fall, manchmal auch bei Folgekosten wie den Aufräumkosten. Wenn Du Dein Hab und Gut in voller Höhe versichern willst, greifst Du dafür tiefer in die Tasche.
  • Rabatte: Du kannst Geld sparen, wenn Du die Versicherungsprämie jährlich in einer Summe und nicht monatlich abbuchen lässt. Auch für bestimmte Gruppen wie Beamte gibt es häufig Rabatte.
  • Wert des Hausrats: Als Grundregel gilt: Je höher der Wert Deines Hausrats, desto höher ist auch die Versicherungsprämie. Den Wert des Hausrats bezeichnet man im Versicherungs-Jargon auch als Deckungssumme oder Versicherungssumme.

Wie hoch soll die Deckungssumme sein?

Die Deckungssumme (Versicherungssumme) soll grundsätzlich dem Gesamtwert Deines Hausrats entsprechen. Um diesen Wert zu ermitteln, gibt es 2 Methoden:

Exakte Berechnung

Bei dieser Methode gehst Du Raum für Raum Deine Wohnung bzw. Dein Haus durch und erstellst eine Liste aller Deiner Besitztümer. Anschließend notierst Du den Neuwert der Gegenstände, also den Kaufpreis. Die Summe aller dieser Werte ergibt die Deckungssumme. Der Nachteil dieser Methode: Sie ist sehr kompliziert und zeitaufwendig. Wahrscheinlich hast Du auch nicht mehr sämtliche Kaufbelege zur Hand.

Pauschale Berechnung

Die einfachere und bequemere Methode ist die pauschale Berechnung. Dabei legst Du die Wohnfläche zugrunde. Die Versicherung gibt einen bestimmten Richtwert an, mit dem Du diese Fläche multiplizierst. Im Schnitt liegt dieser Wert bei 650 Euro pro Quadratmeter. Für eine Wohnung mit 90 Quadratmetern ergibt sich so beispielsweise eine Deckungssumme von 58.500 Euro.

Welche Methode ist vorteilhafter?

Das hängt davon ab, wieviel Dein Hausrat im Vergleich zur Wohnfläche wert ist. Bewohnst Du etwa ein großes Haus und hast vergleichsweise wenig Hausrat, dann wird sein Wert durch die pauschale Berechnung überschätzt und Du bezahlst eine überhöhte Versicherungsprämie. Wohnst Du andererseits in einer kleinen Wohnung und bewahrst dort Wertgegenstände auf, steigst Du mit der pauschalen Berechnung günstiger aus.

Vorsicht, wenn Du Dich für die exakte Berechnungsmethode entscheidest: Du solltest darauf achten, keine zu geringe Deckungssumme anzugeben, um im Ernstfall nicht Ärger mit der Versicherung zu bekommen!

Was bedeutet Unterversicherung und warum sollte ich sie vermeiden?

Wenn Du eine zu geringe Deckungssumme angibst, nennt man das im Versicherungsjargon auch Unterversicherung. Auf den ersten Blick scheint das vorteilhaft: Du kannst Prämien sparen, weil sich Deine Versicherungsbeiträge ja nach der Deckungssumme berechnen. Bei einem Schadensfall wird die Versicherung aber überprüfen, ob der Wert Deines Hausrats der angegebenen Deckungssumme entspricht. Stellt sie fest, dass die Deckungssumme zu niedrig angesetzt ist, kürzt sie ihre Leistung entsprechend.

Beispiel: Du hast eine Deckungssumme von 60.000 Euro angegeben, obwohl Dein Hausrat in Wirklichkeit 80.000 Euro wert ist. Die Deckungssumme ist also um ein Viertel zu gering angesetzt. Nach einem Wasserrohrbruch ist ein Schaden von 20.000 Euro entstanden. Wenn die Versicherung feststellt, dass Du unterversichert bis, hat sie das Recht, ihre Leistung um ein Viertel zu kürzen. Statt 20.000 Euro werden Dir somit nur 15.000 Euro erstattet.

Du solltest eine Unterversicherung also vermeiden, damit Du im Ernstfall nicht einen Teil des Schadens aus eigener Tasche bezahlen musst! Gut zu wissen: Wenn Du die pauschale Berechnungsmethode wählst, verzichten viele Versicherungen darauf, eine mögliche Unterversicherung zu überprüfen und ihre Leistung gegebenenfalls zu kürzen. Man nennt das auch "Unterversicherungsverzicht". Du gehst daher auf Nummer Sicher, wenn Du die Deckungssumme pauschal nach Deiner Wohnfläche berechnest.

Welche Pflichten habe ich als Versicherungsnehmer?

Wenn Du eine Hausratversicherung abschließt, hast auch Du als Versicherungsnehmer gewisse Pflichten zu erfüllen, die im Versicherungsvertrag festgelegt werden. Im Normalfall gelten folgende Grundregeln:

Sichere Deine Wohnung ausreichend ab

Deine Wohnung oder Dein Haus muss über einen Mindest-Einbruchsschutz verfügen, also beispielsweise über Sicherheitsschlösser an den Türen. Falls Du Wertgegenstände daheim aufbewahrst, verlangen viele Versicherungen weitere Schutzvorrichtungen, etwa einen Safe oder eine Alarmanlage. Es kann auch sein, dass Rauchmelder oder ein Blitzableiter vorgeschrieben sind.

Beuge Schadensfällen vor

Soweit es zumutbar ist, solltest Du darauf achten, dass gar nicht erst etwas passiert. Beispielsweise hast Du die Pflicht, Deine Wohnung im Winter ausreichend zu heizen, damit nicht etwa Wasserleitungen auffrieren können.

Melde Gefahrenerhöhungen

Falls sich das Risiko für einen Schadensfall plötzlich erhöht, musst Du das der Versicherung melden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Außenfassade Deines Hauses renoviert wird und dafür ein Gerüst nötig ist, über das Einbrecher leichter in das Haus eindringen könnten.

Melde eine längere Abwesenheit

Als Gefahrenerhöhung gilt es auch, wenn Du längere Zeit nicht zu Hause bist. Ob Du schon eine Abwesenheit von 6 Wochen melden musst oder sogar eine Abwesenheit von 3 Monaten toleriert wird, liest Du am besten im Versicherungsvertrag nach.

Bewahre wichtige Quittungen auf

Zwar bist Du nicht dazu verpflichtet, Rechnungen und Kaufbelege aufzubewahren. Im Schadensfall kann es die Abwicklung trotzdem erheblich erleichtern, wenn Du nachweisen kannst, wieviel Dich Deine Besitztümer gekostet haben! Du erspart Dir so auch Streit mit der Versicherung um die genaue Schadenssumme. Natürlich ist es nicht nötig, die Kaufbelege für alle Deine Taschenbücher oder T-Shirts zu sammeln. Wir empfehlen Dir aber, zumindest bei größeren Anschaffungen wie Möbeln und wertvollen Elektrogeräten die Rechnung aufzubewahren.

Welche Neuanschaffungen muss ich der Versicherung melden?

Du musst selbstverständlich nicht jedes neue Möbelstück oder Haushaltsgerät Deiner Versicherung melden. Wenn Du Dir aber Sachen kaufst, durch die der Wert Deines Hausrats erheblich steigt, solltest Du die Versicherung darüber informieren. Sie wird dann prüfen, ob Du eine höhere Prämie zahlen musst oder ob Du eventuell weitere Sicherheitsvorkehrungen wie eine Alarmanlage brauchst.

Beispiel: Du erbst von einem Familienangehörigen einige wertvolle Kunstgegenstände und bewahrst sie daheim auf. Darüber solltest Du die Versicherung in Kenntnis setzen. Oder: Nachdem Du Dein Studium abgeschlossen hast und Dein erstes Geld verdienst, möbelst Du Deine Wohnung ordentlich auf. Die alten Schränke vom Flohmarkt ersetzt Du durch Designer-Möbel, den alten Fernseher gegen eine Heimkino-Anlage. Auch das sollte Deine Versicherung wissen. Es gibt übrigens auch Versicherungsverträge, die eine sogenannte Beitragsdynamik vorsehen. Das bedeutet, dass die Prämie Deiner Hausratversicherung jährlich um einen kleinen Prozentsatz steigt, der die normale Teuerung (Inflation) und die in Haushalten üblichen Neuanschaffungen abdeckt. Doch auch in diesem Fall gilt: Wenn Du Dir sehr kostspielige Sachen gönnst, solltest Du das sicherheitshalber melden.

Was ist bei einer Hausratversicherung im Schadensfall zu beachten?

Damit Du nach einem Schaden möglichst rasch und reibungslos an Dein Geld kommst, solltest Du folgende Grundregeln beachten:

Versuche den Schaden zu minimieren

Als Versicherungsnehmer hast Du die Pflicht dafür zu sorgen, dass der Schaden nicht noch größer wird. Das bedeutet zum Beispiel:

  • umgehend die Feuerwehr zu rufen, wenn es brennt
  • nach einem Einbruch sofort die Polizei zu rufen
  • den Haupthahn abzudrehen, wenn Du einen Wasserschaden bemerkst
  • eine umgefallene Kerze mit einer Decke oder einem Kleidungsstück zu löschen

Deine eigene Sicherheit hat natürlich immer Vorrang. Du musst Dich selbstverständlich nicht in Gefahr bringen, um den Schaden zu minimieren!

Melde den Schaden umgehend

Wenn ein Schaden eingetreten ist, solltest Du ihn der Versicherung melden, sobald Du ihn bemerkst - spätestens aber nach einer Woche. Die Versicherung will wissen:

  • um welche Art von Schaden es sich handelt
  • wann genau der Schaden eingetreten ist
  • wo der Schaden eingetreten ist

Die meisten Versicherungen haben eine Schadensservice-Hotline eingerichtet, die an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar ist. Notiere Dir die Nummer, damit Du sie im Ernstfall nicht erst suchen musst.

Versuche den Schaden zu belegen

Um die Schadensabwicklung zu erleichtern, ist es günstig, wenn Du Fotos anfertigst und in Stichworten notierst, was geschehen ist. Wichtig: Bei einem Einbruch oder Brand nichts aufräumen oder sauber machen, bevor nicht die Polizei oder ein Sachverständiger da war, um den Schaden zu begutachten!

Was passiert bei einem Umzug?

Falls Du umziehst, solltest Du das bereits vorher dem Versicherungsunternehmen melden. Die meisten Versicherungen kommen Dir entgegen: Oft gilt während des Umzugs der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen parallel. Diese doppelte Absicherung wird Dir aber nur für eine begrenzte Zeitdauer gewährt, in der Regel einige Wochen bis maximal 2 Monate. Wenn Du über längere Zeit hinweg Hausrat in beiden Wohnungen aufbewahrst, gilt eine der beiden Adressen als Zweitwohnung. Dann musst Du dafür eine separate Hausratversicherung abschließen.

Wie funktioniert der Wechsel der Hausratversicherung?

Auch bei einer bestehenden Hausratversicherung ist es sinnvoll von Zeit zu Zeit zu überprüfen, ob nicht mittlerweile günstigere oder leistungsstärkere Angebote am Markt sind. Falls Deine alte Hausratversicherung im Vergleich deutlich schlechter abschneidet, solltest Du nicht zögern den Anbieter zu wechseln. Das ist rasch erledigt, wenn Du auf ein paar Dinge achtest:

Halte Dich an die Kündigungsfrist

Die meisten Versicherungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 1 oder 3 Jahren und lassen sich bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragsdauer regulär kündigen. Ein Blick in den Versicherungsvertrag verschafft Dir Gewissheit!

In bestimmten Situationen hast Du übrigens ein Sonderkündigungsrecht und kannst Du die Hausratversicherung innerhalb einer kürzeren Frist kündigen. Das gilt etwa:

  • wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, ohne dass das vertraglich vereinbart wurde
  • unmittelbar nach einem Versicherungsfall
  • wenn Du mit einem Partner zusammenziehst, der bereits eine Hausratversicherung hat
  • wenn ein Versicherungsnehmer stirbt

Finde eine günstige Hausratversicherung

Nutze am besten unseren Online-Vergleichsrechner, um herauszufinden, welche Hausratversicherung im Vergleich am besten abschneidet! Dabei kannst Du mit wenigen Klicks festlegen, welche Bedingungen Deine neue Hausratversicherung erfüllen soll. Den Rest erledigt der Vergleichsrechner für Dich. So findest Du zeit- und nervenschonend eine günstige Hausratversicherung, mit der Du Deine Besitztümer optimal absicherst.

Kündige den Altvertrag schriftlich

Kündige Deine alte Hausratversicherung am besten schriftlich per Einschreiben. So hast Du einen Beleg, dass Du fristgerecht gekündigt hast. Achte darauf, dass Dein neuer Versicherungsvertrag nahtlos am nächsten Tag beginnt, damit Du an keinem einzigen Tag ungeschützt bist!

Mehr zum Thema Immobilienversicherungen: