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Reiserücktrittsversicherung: Vergleich & ist das sinnvoll?

Mit einer Reiserücktrittsversicherung bereiten Dir wenigstens die Stornogebühren des Reiseveranstalters keine Schmerzen, wenn Du Dir einen Tag vor Deinem geplanten Urlaub ein Bein brichst. Wir sagen Dir, in welchen Fällen eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll ist und was die Versicherung unbedingt leisten sollte, damit sie Dir im Ernstfall wirklich nützt.

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung (RRV) übernimmt die Stornogebühren, wenn Du aus unerwarteten Gründen eine Reise stornieren musst. Sie greift etwa bei plötzlichen schweren Erkrankungen, Unfällen oder Todesfällen in der Familie. Eine Reiserücktrittsversicherung kannst Du einmalig für eine konkrete Reise abschließen oder dauerhaft als Jahresvertrag. Oft wird Dir eine Reisekostenrücktrittsversicherung auch im Kombi-Paket mit anderen Reiseversicherungen angeboten, beispielsweise einer Reiseabbruchs-, Reisegepäcks- oder Reisekrankenversicherung.

Welche Reiserücktrittsversicherung ist die beste für mich?

Eine Reiserücktrittsversicherung kannst Du auf verschiedenen Wegen abschließen:

  • über den Reiseveranstalter, die Buchungsplattform oder die Fluggesellschaft
  • über die Kreditkarte (meist nur ab der Gold- oder Platin-Version)
  • direkt bei einer Versicherungsgesellschaft

Wir raten Dir dringend davon ab, eine Reiserücktrittsversicherung über den Reiseveranstalter, die Buchungsplattform oder die Fluggesellschaft abzuschließen! Diese Angebote sind in der Regel überteuert. Denn die Reiseunternehmen vermitteln die Versicherung nur und bekommen dafür eine Provision. Diese Provision bezahlst letztendlich Du als Endkunde.

Besser schließt Du eine Reiserücktrittsversicherung günstig direkt über eine Versicherungsgesellschaft ab. Auch zwischen den einzelnen Versicherungen gibt es mitunter große Preis-Leistungs-Unterschiede. In der nachfolgenden Tabelle stellen wir einige empfehlenswerte Angebote gegenüber und zeigen Dir, welche Reiserücktrittsversicherung im Preisvergleich am besten abschneidet.

Reiserücktrittsversicherung-Vergleich

Anbieter/Tarif

Amex-Reiseversicherung-logo

Maximale Reisedauer

56 Tage

Gesundheits- check

Nein

Online

Selbstbeteiligung

0 €

Beitrag

ab 7,5 €

Anbieter/Tarif

Hanse-Merkur-logo

Maximale Reisedauer

56 Tage

Gesundheits- check

Nein

Online

Selbstbeteiligung

0 €

Beitrag

ab 5 €

Anbieter/Tarif

Logo Allianz Reiseversicherung

Maximale Reisedauer

56 Tage

Gesundheits- check

Nein

Online

Selbstbeteiligung

0 €

Beitrag

ab 17 €

Reiserücktrittsversicherung mit Kreditkarten

Bei der Gold- oder Platin-Version einer Kreditkarte ist eine RRV oft kostenlos im Leistungspaket enthalten. Es lohnt sich, die genauen Bedingungen zu prüfen: Manchmal weisen die inkludierten Versicherungen ein paar Schwachpunkte auf, beispielsweise eine Selbstbeteiligung. Da diese Kosten aber verschmerzbar sind, kannst Du sie in Kauf nehmen, falls Du ohnehin eine Kreditkarte brauchst und das Angebot der Bank insgesamt gut ist.

Wann ist eine Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) sinnvoll?

Wieviel bezahle ich für eine Stornierung?

Nach § 651 h Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darf der Reiseveranstalter bei einem Reiserücktritt eine "angemessene Entschädigung" verlangen. Die Kosten sind bei den meisten Reiseveranstaltern nach dem Stornierungszeitpunkt gestaffelt: Wenn Du eine Reise frühzeitig stornierst, reißen die Stornogebühren kein großes Loch in Deine Haushaltskasse. Einige Wochen vor dem geplanten Abreisetermin zahlst Du bei einem Reiserücktritt häufig gar keine Stornogebühren, manche Reiseveranstalter berechnen 10 bis 20 Prozent der Reisekosten. Steht die Abreise in weniger als 14 Tagen an, können rund 50 Prozent fällig werden. Stornierst Du erst am Tag der Abreise oder einen Tag davor, zahlst Du häufig 80 oder sogar 100 Prozent. Vor allem bei Pauschalreisen oder Kreuzfahrten kann es Dir passieren, dass Du bei einem sehr kurzfristigen Reiserücktritt keinen einzigen Cent wieder siehst.

Wer braucht eine RRV?

Eine Reiserücktrittskostenversicherung zählt nicht zu denjenigen Versicherungen, die wir Dir dringend ans Herz legen möchten. Es ist natürlich ärgerlich, wenn Du dem Reiseveranstalter Geld schenken musst, ohne jemals am Strand oder auf der Skipiste gewesen zu sein. Doch existenzbedrohend sind die Stornogebühren nur selten. Wichtiger ist da schon eine gute Reisekrankenversicherung. Denn eine medizinische Behandlung im Ausland kann richtig teuer werden, falls Deine heimische Krankenversicherung nicht greift!

Sinnvoll kann eine Reisekostenrücktrittsversicherung sein:

  • bei außergewöhnlich teuren Urlauben
  • bei Reisen, die Du lange im Voraus buchst
  • für Personen mit höherem Stornorisiko (Senioren, Familien mit Kindern)

Falls Du Deinen Urlaub sehr früh buchst, kann es leicht passieren, dass Dir etwas Unvorhergesehenes dazwischenkommt. Schlägst Du hingegen bei einem Last-Minute-Schnäppchen zu, wird sich eine Reiserücktrittsversicherung kaum lohnen. Sinnvoll kann eine Absicherung für Familien mit kleineren Kindern sein, die gerne einmal ein paar Tage vor dem Abreisetermin zu fiebern beginnen. Auch Senioren tragen ein höheres Krankheits- und damit Stornorisiko und können daher von einer Reisekostenrücktrittsversicherung profitieren.

Ist ein Einzel- oder Jahresvertrag sinnvoller?

Eine Reiserücktrittsversicherung kannst Du einmalig für eine einzelne Reise abschließen. Oder Du gehst einen Jahresvertrag ein, der sich meist automatisch verlängert, falls Du ihn nicht kündigst. Eine Einzelpolizze ist im Vergleich zum Jahresvertrag verhältnismäßig teuer. Meist lohnt sich ein Jahresabo ab zwei Reisen pro Jahr. Auch Familien profitieren häufig von einem Jahresvertrag. Denn die Familienmitglieder sind auch dann versichert, wenn sie getrennt voneinander verreisen. Vergiss aber nicht, die Reiserücktrittskostenversicherung rechtzeitig zu kündigen, falls Du sie voraussichtlich nicht mehr brauchst!

Soll ich die RRV im Kombi-Paket buchen?

Viele Anbieter werben mit "Rundum-Sorglos-Paketen", die neben einer Reisekostenrücktrittsversicherung eine Reihe weitere Reiseversicherungen enthalten. Häufig sind eine Reisekrankenversicherung, eine Gepäcksversicherung oder eine Reisehaftpflichtversicherung eingeschlossen. Die Kombi-Pakete wirken auf den ersten Blick günstig. Du solltest aber genau prüfen, welche inkludierten Versicherungen Du überhaupt brauchst. Falls Du eine Hausratversicherung abgeschlossen hast, ist Dein Gepäck auf Reisen meist mitversichert. Und eine allgemeine Haftpflichtversicherung deckt auch die meisten Risiken im Urlaub ab. Einzig auf eine Reisekrankenversicherung solltest Du nicht verzichten. Möglicherweise kommt sie Dir aber günstiger, wenn Du sie bei einem guten Anbieter separat abschließt.

Welche Leistungen umfasst die Reiserücktrittsversicherung?

Gedeckte Kosten

Wenn Deine Reiserücktrittskostenversicherung greift, kannst Du die Rechnung über die kompletten Stornogebühren an die Versicherung weiterreichen. Falls Du Flug, Unterkunft oder Mietwagen separat gebucht hast, bezahlt die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten für jeden Reise-Bestandteil. Sie ersetzt also die Stornogebühren für

  • Pauschalreisen
  • Flug-, Schiffs- oder Bahntickets
  • Hotel, Ferienwohnung, Appartement
  • Gebuchte Mietfahrzeuge
  • Gebuchte Freizeitaktivitäten wie Sportkurse, Führungen

Manchmal zahlt die Versicherung die Kosten für eine Umbuchung, falls Du die Reise nicht stornierst, sondern später als geplant antrittst.

Gründe für einen Reiserücktritt

Eine Reiserücktrittsversicherung greift nicht, wenn Du aus Lust und Laune eine Reise stornierst, sondern nur dann, wenn Du "wichtige Gründe" dafür hast. Im Versicherungsschutz eingeschlossen sind außerdem nur Ereignisse, die unvorhersehbar waren und die Du nicht mutwillig oder fahrlässig herbeigeführt hast. Welche Gründe für einen Reiserücktritt konkret zulässig sind und welche nicht, kann von Anbieter zu Anbieter etwas differieren. Du solltest daher vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung nicht nur einen Preisvergleich vornehmen, sondern auch die genauen Leistungen unter die Lupe nehmen!

immer versichert

  • nicht vorhersehbare schwere Erkrankung
  • schwerer Unfall
  • Todesfall in der Familie
  • Opfer einer schweren Straftat
  • Probleme bei Schwangerschaft
  • schwere Vermögensschäden
  • Landung vor Gericht
  • Flug verpasst bei Verspätung der öffentlichen Verkehrsmittel um mind. 2 Stunden
  • unerwartete Arbeitslosigkeit
  • Impfunverträglichkeit
  • defekte Protese

nur in manchen Tarifen

  • Wiederholung einer Prüfung
  • Termin zur Spende von Organen
  • Scheidung
  • unerwartetes Angebot für neuen Arbeitsplatz

Unerwartete schwere Erkrankungen

Plötzliche Erkrankungen sind der häufigste Grund für einen Reiserücktritt: Gerade Familien mit kleinen Kindern können davon ein Lied singen. Aber auch als Erwachsener kann es Dir jederzeit passieren, dass Du kurz vor der geplanten Abreise mit einer Grippe im Bett liegst oder ein Weisheitszahn plötzlich Probleme macht. Leider gibt es in den meisten Verträgen keine genaue Definition, welche Krankheiten als "schwer" und "unerwartet" gelten. Deshalb kommt es immer wieder zu Streitfällen zwischen Versicherungsanbietern und Versicherten.

Falls Du unter Vorerkrankungen wie Asthma, Rheuma oder Diabetes leidest, solltest Du die entsprechenden Vertragsklauseln genau prüfen: Viele Versicherungen argumentieren, dass eine akute Verschlechterung einer chronischen Krankheit nicht "unerwartet" ist. Aus dem Versicherungsschutz ausgenommen sind oft sogar alle Krankheiten, wegen denen Du innerhalb der letzten 6 Monate beim Arzt warst!

Und was zählt als "schwere" Krankheit? Häufig steht in den Vertragsklauseln, dass die Erkrankung den Reiseantritt "unmöglich" oder "unzumutbar" machen muss. Es kann dabei auch eine Rolle spielen, welche Art von Reise Du gebucht hast. Ein Schnupfen ist bei einem Erholungsurlaub am Bauernhof vielleicht zumutbar, bei einer Trekking-Tour in entlegenen Regionen dagegen nicht.

Sonstige Gesundheitsprobleme

Der Versicherungsschutz greift üblicherweise auch bei anderen gesundheitlichen Problemen wie

  • Komplikationen während einer Schwangerschaft
  • Bruch einer Zahnprothese
  • Impfunverträglichkeiten
  • gelockerten Implantaten oder künstlichen Gelenken

Entscheidend ist immer, dass die Probleme unerwartet auftreten. Wenn Du während einer Schwangerschaft eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, solltest Du Dir daher zur Sicherheit ärztlich attestieren lassen, dass Du bisher keine Komplikationen hattest.

Unfälle

Ob Verkehrsunfall oder Sturz von der Leiter: Wenn Du nach einem Unfall verletzt bist, ist das ein unstrittiger Grund für einen Reiserücktritt. Die einzige Bedingung ist die, dass Du den Unfall nicht mutwillig bzw. grob fahrlässig herbeigeführt hast oder dass er während einer Straftat passiert ist.

Tod oder schwere Erkrankung eines Angehörigen

Todesfälle in der Familie werden von allen Versicherungen als Grund für einen Reiserücktritt anerkannt. Häufig werden auch schwere Erkrankungen von Familienangehörigen akzeptiert. Wie "schwer" die Erkrankung sein muss, ist in den Vertragsbedingungen leider nicht eindeutig geregelt.

Zu den Angehörigen zählen in der Regel

  • Ehepartner und Lebenspartner
  • Kinder und Enkelkinder
  • Eltern, Schwiegereltern
  • Geschwister

Entferntere Angehörige wie Tanten, Neffen und Cousinen müssen im Versicherungsvertrag ausdrücklich als sogenannte "Risikopersonen" mit eingeschlossen werden, damit bei ihrem Tod oder ihrer Erkrankung der Versicherungsschutz greift.

Schwerer Vermögensschaden

Ein klassisches Beispiel für einen schweren Vermögensschaden ist ein Haus- oder Wohnungsbrand, durch den große Teile Deines Besitzes vernichtet werden.

Vorladung vor Gericht

Eine gerichtliche Ladung als Zeuge wird von den Versicherungen in aller Regel als Reiserücktrittsgrund akzeptiert. Anders ist es, wenn Du selbst der Beschuldigte bist, in diesem Fall greift der Versicherungsschutz meist nicht.

Verlust des Arbeitsplatzes

Ein plötzlicher Verlust des Arbeitsplatzes ist üblicherweise gedeckt, wenn Dir Dein Arbeitgeber kündigt. Die Versicherung greift allerdings nicht, wenn Du selbst kündigst oder wegen eines schweren Fehlverhaltens entlassen wirst.

Verpasster Flug

Einen verpassten Flug akzeptiert die Reisekostenrücktrittsversicherung als Rücktrittsgrund, falls sich ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als 2 Stunden verspätet hat. War die Verspätung geringer oder bist Du mit dem Auto im Stau gestanden, gehst Du leider leer aus.

Weitere, optionale Rücktrittsgründe

Leistungsstarke Polizzen schließen eine Reihe weiterer Rücktrittsgründe mit ein, wie beispielsweise

  • die Wiederholung einer Prüfung, wenn Du als Student oder Schüler eine Klausur verpatzt
  • eine Ehescheidung, die bei der Reisebuchung noch nicht voraussehbar war
  • einen Termin zur Organspende
  • ein unerwartetes Jobangebot eines neuen Arbeitgebers
  • die Einberufung zu Wehrübungen

Oft wird die Reiserücktrittskostenversicherung aber umso teurer, je mehr Rücktrittsgründe eingeschlossen sind. Du solltest daher abwägen, ob Du Dich auch gegen recht unwahrscheinliche Risiken versichern willst oder lieber eine weniger leistungsstarke Reiserücktrittsversicherung günstig abschließt.

In welchen Fällen zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht?

Nicht versichert sind in der Regel die folgenden Rücktrittsgründe:

  • Chronische Erkrankungen: Wenn sich eine chronische Erkrankung verschlimmert und Du deshalb nicht verreisen kannst, argumentieren die Versicherungen oft, dass der Rücktrittsgrund vorhersehbar war. Entscheidend ist, wie sich das Risiko zum Zeitpunkt der Reisebuchung dargestellt hat. Falls ein Arzt Dir einen stabilen Gesundheitszustand bescheinigt, lässt sich argumentieren, dass der Krankheitsverlauf so nicht vorhersehbar war.
  • Akute Erkrankungen, wenn sie bei der Reisebuchung bekannt waren: Ein Ausschlussgrund sind auch vorübergehende, nicht chronische Erkrankungen, die Du schon zum Zeitpunkt der Reisebuchung hattest. Wenn Du eine Reise in der Hoffnung buchst, dass Du schon rechtzeitig gesund wirst, kann das also ins Auge gehen.
  • Höhere Gewalt: Als "höhere Gewalt" bezeichnet man im Versicherungsjargon Krieg, Terror, Streiks oder Naturkatastrophen wie Erdbeben. Sie sind bei der Reiserücktrittskostenversicherung vom Versicherungsschutz ausgenommen. In der Regel erlässt Dir in solchen Fällen aber der Reiseveranstalter die Stornogebühren, oder Du bekommst ein kostenloses Umbuchungsangebot. Ein entscheidendes Kriterium ist meist, dass das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für die betroffene Region ausgesprochen hat.

Was ist beim Reiserücktrittsversicherung-Vergleich wichtig?

Damit Deine Versicherung im Ernstfall auch wirklich greift, solltest Du beim Reiserücktrittsversicherung-Vergleich auf diese Punkte achten:

Genauer Leistungsumfang und Leistungsausschlüsse

Prüfe genau, in welchen konkreten Fällen die Reisekostenrücktrittsversicherung greift und in welchen nicht. Es ist zwar nicht notwendig, dass alle denkbaren Risiken eingeschlossen sind. Die aus Deiner Sicht wahrscheinlichen Rücktrittsgründe sollten aber abgedeckt sein. Falls Du etwa kurz vor Reisebeginn eine wichtige Prüfung schreibst, sollte die Versicherung eine Prüfungswiederholung als Rücktrittsgrund akzeptieren.

Gesundheitsprüfung

Üblicherweise musst Du Dich vor dem Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung keinem Gesundheits-Check unterziehen. Bei bestehenden Vorerkrankungen kann es aber sinnvoll sein, wenn Du Dir freiwillig ein Gesundheitsattest vom Arzt ausstellen lässt.

Selbstbeteiligung

Ein Selbstbehalt ist bei einer Reiserücktrittskostenversicherung nicht üblich und Du solltest solche Tarife daher eher vermeiden. Denn bei teuren Reisen kann der Selbstbehalt einen stolzen Betrag ausmachen, den Du zusätzlich zur Versicherungsprämie bezahlst. Auch wenn so eine Reiserücktrittsversicherung im Preisvergleich günstiger ist, ist der tatsächliche Nutzen eher gering.

Reiseregion

Manchmal sind bestimmte Reiseziele vom Versicherungsschutz ausgenommen. Wenn Du eine Reiserücktrittsversicherung einmalig für eine konkrete Reise abschließt, spielt das keine Rolle, solange die Versicherung in Deinem Urlaubsland greift. Falls Du einen Jahresvertrag abschließt, solltest Du aber besser auf einen unbegrenzten, weltweiten Versicherungsschutz achten.

Reisedauer und Reiseanzahl

Manche Anbieter beschränken die maximale Reisedauer auf einige Wochen. Bei Jahresverträgen kann zudem die Anzahl der versicherten Reisen pro Jahr begrenzt sein. Leistungsstarke Tarife erlauben Dir dagegen, so oft und so lange Du willst zu verreisen.

Versicherte Personen

Falls Du Dich für einen Familientarif entscheidest, solltest Du prüfen, welche Personen laut Versicherungsvertrag zur Familie zählen. Bei Paaren kann beispielsweise ein gemeinsamer Wohnsitz Bedingung sein. Volljährige Kinder sind bei manchen Tarifen bis zum 21., oft sogar bis zum 25. Lebensjahr eingeschlossen.

Beim Abschluss einer Reisekostenrücktrittskostenversicherung kannst Du sogenannte "Risikopersonen" definieren. Falls diese Personen schwer erkranken oder versterben, akzeptiert die Reiserücktrittsversicherung das als Rücktrittsgrund. Wichtig ist, dass alle Risikopersonen im Versicherungsvertrag namentlich genannt werden!

Inkludierte Reiseabbruchversicherung

Es lohnt sich, eine Reisekostenrücktrittsversicherung mit einer Reiseabbruchversicherung zu kombinieren. Denn die Reiserücktrittsversicherung greift nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem Du mit gepackten Koffern die Wohnung verlässt. Danach gilt die Reise als angetreten. Hast Du etwa während Deiner Fahrt zum Flughafen einen Unfall, dann bekommst Du die Stornogebühren von der Reiserücktrittsversicherung nicht mehr ersetzt.

In solchen Fällen greift aber eine Reiseabbruchversicherung. Sie erstattet Dir die Kosten für alle nicht genutzten Leistungen, wenn Du eine Reise aus wichtigen Gründen vorzeitig abbrichst. Außerdem übernimmt sie die zusätzlichen Kosten für die ungeplante Rückreise.

Im Schnitt kostet Dich eine Reiserücktrittsversicherung um 20 Prozent mehr, wenn Du sie mit einer Reiseabbruchversicherung kombinierst. Es ist aber sinnvoll, diese beiden Versicherungen im Paket zu buchen - vor allem bei längeren Reisen. Denn das Risiko, dass Du während einer Reise krank wirst, ist meist höher als eine plötzliche Erkrankung unmittelbar davor!

Ombudsmann

Entscheide Dich möglichst für eine Reiserücktrittskostenversicherung, die am Schlichtungsverfahren eines Versicherungs-Ombudsmannes teilnimmt. Denn bei einer Reiserücktrittsversicherung kommt es sehr oft zu Streitfällen, weil die zulässigen Gründe für einen Reiserücktritt in den Vertragsklauseln nicht exakt definiert sind. Falls der Streitwert geringer als 10.000 Euro ist, muss sich die Versicherung an die Empfehlungen des Ombudsmannes halten. Bei einer Reiserücktrittskostenversicherung geht es selten um höhere Beträge.

Was muss ich beim Abschluss einer RRV beachten?

Abschlussfristen

Viele Versicherungen geben Abschlussfristen vor, die aber je nach Anbieter unterschiedlich ausfallen. Oft hast Du bis zu 30 Tage vor der Abreise Zeit, manchmal musst Du die Reiserücktrittsversicherung bis spätestens 14 Tage nach der Buchung abschließen. Falls Du eine Reise sehr kurzfristig planst, gelten oft abweichende Fristen.

Unabhängig davon solltest Du beachten: Je früher Du eine Reisekostenrücktrittsversicherung abschließt, desto besser. Denn Du bist dann um den gleichen Preis für einen längeren Zeitraum versichert.

Rechtzeitig stornieren

Die meisten Versicherungen geben in ihren Vertragsbedingungen vor, dass Du die Reise unverzüglich stornieren musst, wenn feststeht, dass Du sie nicht antreten kannst. Denn je später Du stornierst, desto teurer sind die Stornogebühren. Falls Du einige Tage oder Wochen vor der geplanten Abreise erkrankst, solltest Du also nicht einfach zuwarten und hoffen, dass Du gesund wirst. Hole Dir besser ein Attest vom Arzt und setze Dich dann sofort mit der Stornierungsberatung der Versicherung in Verbindung.

Wieviel kostet eine Reiserücktrittsversicherung?

Jahresverträge bekommst Du schon ab rund 1 Euro pro Monat, für leistungsstarke Versicherungspakete zahlst Du oft auch erheblich mehr. Bei einer Einmalpolizze hängt die Prämie in erster Linie von den Reisekosten ab. Zu Deiner ungefähren Orientierung: Eine Einzelreise für eine Familie im Wert von 1.500 Euro kannst Du um rund 50 bis 60 Euro versichern, bei Reisekosten von 6.000 Euro kann die Prämie auch mehr als 200 Euro betragen.

Ob Dir eine Reiserücktrittsversicherung günstig oder teuer kommt, hängt maßgeblich von diesen Faktoren ab:

  • Gesamtpreis der gebuchten Reise: Schließt Du eine Einmalpolizze ab, dann ist der Gesamtpreis der Reise für die Prämienhöhe entscheidend. Bei einem Jahresvertrag gibst Du in der Regel eine maximale Reisekostenhöhe pro Einzelreise an, die Du versichert haben willst. Nach diesem Betrag berechnet die Versicherung die Prämie.
  • Abschlusszeitpunkt: Zwar kostet Dir die Reiserücktrittsversicherung nicht effektiv mehr, wenn Du sie später abschließt. Das Preis-Leistungs-Verhältnis wird aber schlechter, weil Du um den gleichen Betrag weniger lang versichert bist.
  • Alter der versicherten Personen: Senioren zahlen manchmal eine höhere Prämie.
  • Jahresvertrag oder Einmalpolizze: Ein Jahresvertrag kommt Dir meist günstiger, wenn Du zwei mal oder öfter pro Jahr verreist.
  • Familien- oder Einzeltarif: Familientarife sind im Verhältnis günstiger als eine separate Versicherung für mehrere Personen.

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